Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz"

Transkript

1 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ""#$%& %!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $'!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (%)%!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!* +!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!,-./-%!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 01 2!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! $% %#3!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!4!! 5!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!4!! 6-%% - %!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!4!*!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!4! $ %7/-0!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! *!, %!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!8! 9-"!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!8 4!,, )!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!,!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 8! : ;-'!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! <! 5-=!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! =!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! '!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! > )1" 2!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!*? "'=,!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!*?,!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!*?,!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! % %?!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!,> %@!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!4 :>" -!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! />,#-!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!8 +=A!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!< 6!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!< 66!,-!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 666!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! 6(!,-!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!8 (! /!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ="!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! =% B;)%!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

2 ,C,,,,, ) 9$5 9 #% %, -, % '( ' %

3 (5D 6D +6D+" +6D+ D +6D+CC6:E@;6D6+F /6+/6C6"6D6+C0D 0D/,+D:E@+6;60D 6D 900D=@090:E;6+3+D! /6++ C6:E@;6D6+ 6D "6@ /+C C@6=696+C0D /0C:E /+D /+0@:E+D,0D/+@6";;+"+6D+D;+6:E,+ED/;0D++@90=!

4 5)%, / % <*< % F) (%!/ J/ %) " =F-%)F %3/ )! &%F ;&'-! C@127 D6+"D//C= H++D +6D+ +:E;+:E@F +6D+C,@""0DF +6D+C C+F +6D+C $C:E+F +6D+C E+6"@ 0D/ E+C0D=@F +6D+ ;0,+DF +6D+C C+;66G+D 5/+C M $5;6@6:E+D D:E00D,+D:E@+6;6@ 5/+C,+(5C90@ H+C/+D! D6+"D//C= H++D +6D+C,+E6D/+C0D,+D:E@+6;6@H+C/+D! / 12 % ' F % K 9 % C # % ),F- -! =D%))K-!@ &%F % 6 % ')!/ ' + ) #- F H %%! ) % F F ) LF % F ) ; % 0 -)!/ )% ' )! F ) +L# % %" ;,- 1%'2,-! / ) ;- 9 # 0F, ) - F % )#' % -!, &% F) %F (-F %)% +F,%-F - J )! *

5 6 %-! M 96+;/+ 6@F,+D:E@+6;60D+D 0 C?D/+D/+C C+ 5/+C H++D/+C +@ED6:E+D E+C0D=@F/+ +:E;+:E@F/+C C+;665D 5/+C H+;@D:E00DF +6D+C,+E6D/+C0DF /+ ;@+C 5/+C /+C +N0+;;+D 6/+D@6@I@ 90 (+CE6D/+CD 5/+C 90,++6@6+D! " /-%)F )- )F /-% %<*<F!,! 9F L6' H / -, +0B"!/ + % %)% 6 %F # ) -0 - %E -! ", - %,F %#' C # % 5F - ( -!() - )-- %), C %! 6 D-%) #F,F $%F %) #-K3, -! H%!! -,% K (% ' )! 9 =%-F ;- 96-%% )&, )%)! 9 9# + %# ) %, K-! )=% )-, 5)% )F %) +L# % 6!/ C-- '; %-FE ( (K-=,! O!*!P D ) = % K- )% F 5L C %)! + # ;)!O D;+/P! "" #$" 0,- F )F ) - =A O D;++76F66F(P % &' ( / '- # %)% =#% %# F % "3- #=)!

6 % ) / 0 #% %#F & - - =% %F % #-F'')F F =))'0F %)%(% D! D (#- %!! I 3 )F) %( % % J)1!,!02!0%("- F #- 0 F 0 )F =-K! /% 0F F)) %F 9 (%! % %%# 0 % J D%'F % # 0,K! % % '- % % %)!,!:% $%, #- % 9 # ' %! % % * 0, F #-? =% 1 '-- 2 ) $ %,! / ) L 6' F C% H 'K F % )&%-%" ) 7 ;, C E-1 =D%'2 / ) + = K -! %"3 )! +! " ' K ) (%- ')! % +,""- / 0 "3 9 % % % C / - ) )! / H % 6-%% -% 9) + %-)%! E 6-%%!,! F #% 0 -/ % " (% #:! %. % 9- % (K- -, #-)F! D )F -! 0/ 1 2 )! 4

7 + /$" & %)% %!! - F ) "3 % $ %C@' )! /DF F C@6+;M )F # '$ %! #'"3? 19-2 F =% K-! O D;+:P/,&% F$-! D 6-%% %F) %!!F % # -%)! % 6-%% E %! E )"K(K-F-,) -) 0 3-!O C@6+; MP 9 % 6-%% - - H!,!=%,% % " )!E F%K%,% #! 9 "K + 0 C G- #!/ % $ )) %)%)KF 6 0!+ ) #-%F $ ' F -! #' - (%)-F )' 6-%% #- %F K! D + %, 1,C2 + 6-%% #% %)!( = -6-%%(%!/ &% F,C & 6-%% %F) ) K% -!1!,!% %C )'2 - - $ % & =% % - )(' F,F6-%% - %-%'#-!/ F C! 0F %, $ %F! O(;!,+H+6C=@ (5D 0C0D/+DM*49$5Q(;!C+:E@C0D/@9 M@,P, % % - =, )! 1/,- R,S # /-% M,!@9D+0D@+,0:E,2 / F %, B ;-%F L $ % % 6 % )-F %-!F %3 -)! )!/!,! ' -! + #-F )) -F -'! + F '-%%!'! -7 R9 0 F&,F C %) E-F FC%FH F,F % L 6' )!! -% 0 % "F,/ %!!$! % %,%,' %-F) "3!"F I3%E %F +F F( =!S

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

10 6 % 1+ 2 =% )')F,)H # KE! 6)) -) KF - A-% F)!,! 0 F H -,) F %')!O!5==+D+=C+DP /(- %,) % % F#- :!O(;! B$C!$$@P 2!! / ', '- 0 M, )!/) - R ', S! / =% F) LF! &%, R, ) S1,,2-!O(;! D;+=7"0@+C,+@C6+,(+C+6D,C0DP $# +,, B(% -! + )&% #-% # 0 K3 % -% / ) % " (% $% K! E &% (% $%F % ' K6 -%) F $%! )E,C F&% 3;K!/, # RS FR#S%-) % )! - -, 6 =' )%$% % R) S, )-! ;K '+ C ) )!, ( ) E ),%- KF 1) -!,C2 % '?, 0! & ' ( % ) & * ( & + $, % +, $ - *./01(% = - >, B $ %F,,-F - %$ % ) %;%-% % '/ - )!

11 /,, % %)%C'F #,% (- )! 6 - K %!! # -,-)!/# # K-! + + =%,, K-)! / F'),CF - K '/ F % %) K (% ' F0'! /%%%K=% = F %,, 1%T 2 C#% $ % '- -)! 3! / % $-F - % F, 0 %!J % "3 )!/!! ( F % = %) " F #3! 6) ='+-) #-! +%, ) -- &% H, %)! H, 0 - F %, # )' =% %;-F %!! "3 % > - > '- -! % % % % 0 ( %3 ))! F, F '!/!!, % F) )! O(;! D;++766F6(P 4 567" H $ F #- : % ;-' (% ) % #' -! " %-, $ %) +! D-% - : F ;-' % /%7 ;- #' -,) ;- %% % =% % % #%,) ;- %% % =% + %('% # % -!

12 : / # %,) 6-%% 6-%% % 1 #2 6 %" $ % 6 %"L =% )! =% ) - $ % 0 #% %#; $ 'FB%-%% 0 +,)F %-% %! 8 *""9 / % C % =% ;K - %-! E- =F CC /%! H,),R# 0 S' )!)-U 6 K,,E F %-!L U : 9 /D-%#' + %0 =% F ) ))%!@%' C (-F)% %F %3%F )! %) KF '-; -F% -% 6 -F %C )' )%,,#! 6 )-!"% +F H- FH DF- " - 1B%-%2)&+6 (%F,D- R-% '- % #%S J,! 9), ) HF@L C"-%F6%! ; =% & #-)! 0 L ))KK! H F)9-0%% F 0%E ) K! " F %(%F +# K#- Q)@ C#%!

13 +)%H%)!!4 %,!,!!4 "$ F = % ')!% %K %, '(', )!" 3&% #$- (%!/, # F - )!=I -)!/ H% %6- %) F %-'! H%),) )F);)! / D ) 0 ) # C9--)!O(;! D;+766F6(P

14 ; '( <69! ;()!( * - <! ;()!( * - *

15 <! ;()!( * - =< >??+:.: 0: 2: - $ $ =B()B( * / :. 54,1% 45,9% 3,9% 14,6% 27,1% 34,0% 16,8% 3,5% 0,2% 87,8% 12,2%,078

16 -$ %.0 ) 9$>9-)$ %),- E ( 8<8E $%-!/!E BJ%" =%712<<4 =L712*8 #7)))! B# %)! $55 %.$ 3* **+ =%712<<<4B4 =L712<<<4B "7-%V# % B#! #7)))!# % B#! E%#-B@ -E%#- /#!, )1=E2 "-! /B8*" C )' E>@ >, C " =)- F6 %.",' 8*(B) =%712<> =L712<>* #7)))!B! 4

17 5;"

18 $;!" "%7 "A (7;L DL / 6,D7<8B**8444 $ 7<F8W "F%&;T7 A A " (7E- 6,DB7<8B**848 $ 7 +0C<F8 : D%B,% (7,B( 6,DB7<8B444* $ 7+0C*F< (7/%L 6,DB7<8B8<*8* $ 7+0CF 8

19 %/ -C % - U / 12 /, '-,- 12C % E-F FC%%H F,F % L6'!!H / U / ),-/ Q 5-F,-,F,' L,' -!!H 0 ),U %)%,) %-! +, #- / )'F 3F,) %", )!+; F )F X-,) - % E- ('- F) '- F KF $ % B! -F,) -; 1R ) JY2 'F)-@' %!,! %B&'F*B&'%B&'$ % ) K! + / )' # ) F),),BE- -/ B@ % F%)% -@' F/ #, %/ //- %@ K=%F,),)" # % )! *!H,' U +,'!,! %F)-= $B9 % %)'= # #- E- '3,R Y%% D- E- R#Y1!,!R%%B:% Y2 #%)!+,' )' F)%% L% % % R)Y #%)!J,F % 9 ) ( ) )%))F H -$ % %+ F-F +F+)%, 0- -)F,'! <

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

21 !H / -D%')! KU +/ D%'% K) ' %-!/D%'% K "F) #-!6 % D%'% K E-!/)!,!% % F K!+ - K!,! 1R KY2K / ) E-!! -%+, %U / '/ ) C%%H! ',)C%%H C% - H!-, %!,!%- % K-%!9 '- C% -H - %, '- R%T - (Y '! /-' # ) % +(%F ))-F), ' -'!D C %%T Q %)' F %+' F %%TK!!= 9K%%TB 5 %%' U / -),-RC%Y%RH Y!0C% %H 1 2C #$ % " ) H %) E-9 ;!/K % ) ; (%)-(-%) -9F %C% B%H -C! C # %%TB 5 %+ - > C # 0=!/ -H %! + #=) %6B-B@ '!

22 ,,! "!=) U /(% --K-#! -%& $ %F )F!!+ %9 -!= E -% 9)!/ -)F),- 9 '+) '1),- )%,-2!6 %)-!%!,! %C %+/(B / - %-)F "#-)) ) / F 9 F!!-'!!=), (% -U / % -$ ' >- + > 3 )+ >F, '- B 3 F --- F!,!,-KF -9=%+,- F -,- 3,- F --H0 F + " -")) -% '!!C U = %H% R 3, % Y!/ )!+ C) F) (%% K3!H!,! ;, F)%% L F )!/ % "% ' F%!+, 1(%B2F!! F -! *! -,U J!/ -K-B/ ' F!! -, BF; B% %), % -, % ; K# -F - K-C F-CF9 F %) E9 %-! %) %C )% #- K-/ )F +-% %+-K-- -%!=%% %)$ %F+- H % -)) H # %% 1%2!

23 !H$- -U / #- #'B %)% LB -!% '!,!- F %)% )! H #-F +-%F, '- ' %,) /!/ - % #' F!! %"3!/ % % B=%-0' %,)!/ % %,!E, '-'H 9) ( %, F $-' -! 3 #-F,!/,!,! % %+ 6-%! 4!H$-F) %%( %3, %-'U / +--F), '-, % %3!+ > % >R+- F-% "30,Y-!/ "3F- %+ '!6,%0 % (!/"3 &F, % K3F!,!%) E- 1Z' 2%% L'!00 ' 0 %( 5#-,% F!,!( % % L' "%E 0 " F) '- F'3-!!@-$-/ % -/ F!,!U ' " %/ / F!,!) - - %) E- )%) $-,( %%% L" $-!/ %F R +-F-% "3, '--Y!H) #-F %F% 0 ' % #- F '- F! 'E)!-&=) %/,%- #-F -0- )!

24 8!H (% -0U 0F$ %#%R/ TY1(-2B -%F K- +%#' 0% D!%R/ 0 E#)=K % '6% %!R/ TY0(% #,F;-F%-F % "' -!/, R/ TYC% 6 0!+R %/ Y 0% -FC F% $ %-%=! 9 '-B$%% K-- F "")!," %DF % B9! <!/- % %% ))!!- ; )U D ; % ))!D, % )' FR %)(% )%F %, % +- 0 ), '-F % :- F Y!/ &% ) 9 #- -%!!(@- '% '% 0+ ; 6B-B@ %' U %(%0 %)' F %)% &"! %C ' FR %), '-C % )M! B %-- )Y!/ F)% % )!, #7+*JF J, '-% 0 #- )"B@- %! 6 %) '-F" *- )! $ % #-,JK! H =%5 % 3 # )F)' )& %0 *B&'%--! *

25 ,,, -!H )U J ' -!/ / - %M4,, % J<8!- #K-%, -"'%-=!/ - ( %3 (%,) " )!!H U F),- ')=% ))F!,7 RE+ #-Y!0 F) '5-1!,!REYFR$--YFR,%-Y2 ))!3E) -%)F #% 1!,!R( )Y%RH - )Y2!? -!/ -% -F),- F % RY 3 #!HL%? -!,!',) #%)F)' ( %3 %!! %% U ) - % F) R) --%Y -@'!,&)!,!- =-#% $!+ (% -FK?%, % #)!+ %@'F %), '- %$ % 1!,!(- %/2!/ -'! *!H =%--F!!!,! %- U, #- ),)!, R+ ## Y'!,!,) -F ) ) --%-@'!/ (!,!+ ',) ))!

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

27 <!/-(%,)-%% U /-%(%,) #%% %!)% +-$%!;',- " 31!,!,)'%#-%,),2FK =F( / =%,) ; =%!DC % %; % )% )!

28 ,! "!HC %1 2/,%-U, '-F 9, '- ' % F %(% F, '-%/ ) "-FC, ) - ', F 0 %/!/ #-F, )#-, '- + $-! 6=,' % L,' %-, '-F%( )F) %%- "30 -!/; ),%- -% F) % L,' & -!!H+ #) U,( %3, % % + 1 2!- ( %!/- '!+/ %F) $' % #--!+F % %) E%% L''3 R)Y )F% % %F #-!!6 + ' #EKU / # EK '!/EK + # -!D (% +%#' %-, F) H- ('! ;-/,) F>!,! A-%> - ) )%)'F F ) %M4,,FEK -+ ' % "% -! ) F,)! E,) F '3, + #!@) ) %= = CB, % J % %, #-%F )(K) %F %F)(% %%%- ) =%-! 8

29 *! #) F)&) EKU +( %3, % % +! (% - F -, % %3F!! % '%-'! / #-+ EK! H!,! B%,)) / F F!,!/-) ) %!/,F!! +L-9 #- + CF ) F % ' ) )'!E E- % %!6 %) +)C #) )! %30 C!! - % # = U #-+ ' %)"% -!6=,)% -- = 9,)Q % =',9#F%, '- %,!)- - %!D - #M4 #' ) "%)! 4!HC, ) -U /, %() )F ',, '-,- C % ) E-F FC%% H F,F % L6' %!,%( K3 %)%,, ) -F % -+(% -! %1 2 5 %!+0C&( %3- ' )! <

30 !HC 'U /K %)%3 % % '!6- )- ) % F '=% % D% $% %' -K!/ "K %!/ % # ) % F % 9-9 B 9 #%!/ %R)$% -Y =%' F) - 6! + % 6 )FK) "KF 9!H 3, % F C -, )F =% '!

31 $ Rasse Menschliche Rassen gibt es nicht. Da der Begriff Rasse in Bezug auf Menschen einen deutlich rassistisch-ideologischen Charakter annimmt, hat die UNESCO bereits im Jahr 1952 empfohlen, den Begriff Rasse (race) durch den rein beschreibenden Begriff ethnische Gruppe (ethnic group) zu ersetzen. Das Merkmal ist von der EU- Antirassismusrichtlinie 2000/43 vorgegeben. Der problematische Begriff wird verwendet, weil Rasse den sprachlichen Anknüpfungspunkt zum Begriff des Rassisimus bildet und die hiermit verbundene Signalwirkung, nämlich die konsequente Bekämpfung rassistischer Tendenzen, genutzt werden soll. Ethnische Herkunft Der Begriff ist im weiten Sinne zu verstehen. Ethnie ist eine Gruppe von Menschen, die durch gemeinsame Eigenschaften wie z. B. Sprache, Kultur, Tradition, Religion, Gebräuche verbunden sind und die sowohl in der Selbst- als auch der Fremdwahrnehmung als kulturell unterscheidbar gilt (z. B. die Sorben, die Roma, die Sikhs). Das Merkmal umfasst Benachteiligungen aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, des nationalen Ursprungs oder des Volkstums im Sinne des ethnischen Ursprungs. Dies gilt auch, wenn scheinbar auf die Staatsangehörigkeit oder Religion abgestellt wird, in der Sache aber die ethnische Zugehörigkeit gemeint ist. Geschlecht Geschützt ist die gefühlte Geschlechtsidentität (männlich, weiblich, hermaphroditisch, transsexuell). Ist das Geschlecht das maßgebliche Unterscheidungskriterium, liegt eine unmittelbare Diskriminierung vor. Ist das Geschlecht zwar nicht der Anknüpfungspunkt für die Ungleichbehandlung, sind von der Maßnahme aber wesentlich mehr Frauen als Männer betroffen (oder umgekehrt), kann eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts vorliegen.

32 Religion und Weltanschauung Die nähere Begriffsbestimmung ist anhand der Rechtsprechung zu Art. 4 Grundgesetz zu treffen. Religion und Weltanschauung liegen eine Gewissheit über bestimmte Aussagen zum Weltganzen sowie zur Herkunft bzw. zum Ziel menschlichen Lebens zugrunde. Die Religion legt eine den Menschen überschreitende und umgreifende ( transzendente ) Wirklichkeit zugrunde, während sich die Weltanschauung auf innerweltliche ( immanente ) Bezüge beschränkt. Behinderung Der Begriff entspricht den gesetzlichen Definitionen in 2 Abs. 1 SGB IX und 3 Bundesgleichstellungsgesetz (BGG). Danach sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Alter Gemeint ist das Lebensalter. Es geht nicht nur um den Schutz älterer Menschen. Vor Benachteiligungen und ungerechtfertigten unterschiedlichen Behandlungen, die an das konkrete Lebensalter anknüpfen, sollen gleichermaßen jung und alt geschützt werden. Sexuelle Identität Sexuelle Identität wird häufig synonym für sexuelle Orientierung verwendet. In der umzusetzenden EU- Richtlinie 2000/78 heißt es sexuelle Ausrichtung. Sexuelle Orientierung bezeichnet die Hauptzielrichtung der sexuellen Interessen einer Person im Hinblick auf die gewünschten Partner. Das Merkmal soll die Präferenz der sexuellen Partnerwahl schützen. Auch die Landesverfassung von Thüringen verbietet die Bevorzugung und die Benachteiligung von Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung. Ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität findet sich bereits in den Landesverfassungen von Berlin, Brandenburg und Bremen. Die sexuelle Identität erfasst neben Hetero-, Homo- und Bisexualität auch Transsexualität und Transgender zu sein.

33 9 6HF, 0 F%-#% ) %%-- F 3, $ % '- -%(7 E@ /, B/ -, K!!!!!,! E%! '-, $ % F,0/!!!!!!!!!!$ %) FC%F D%'FE-FF F L5F# K+F #% %) -,'%+ D -! '-, $ % )-F- +-$ K, '- -K! / ), K--%F"3 F +-$ K'K%,',#-)K! 6 % -F "K ')F '3% %(% #F "K )F %, -F % ')F H%F %E L' )F ) - % )F #T )% ' )! E+- 0' %-%(% ) ( %,','% '-, $ % F ' EM (, -!$ %F%+ %( ) F ( %+! E.)! 9(, ( %,' ) '3(% -F)J!/, $ % %#% ) ' ( % 0[ %C! E0!! J, KF %% %, %% % H '-F C, )!D-!

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

35 @9C7 4B:-E")%=% " $ /; #%3%%-# #-!K, #' E% KF) $-!+ K F %# J #-F %! 5)%, #' - )%F R ) SF) 3$%-3B%B5 0 %%,! D%CKF$ '- -0% B=%F)-K %F #-C%, -!5-%F # $/F#-, #' F % F R(- )- S F$/B% +T #FK))%) ")'! / - F '@% %%-, #' F)) F #C 0 -!H % 3F >), ' %>- - )'U/ C % %, F) "' -!- F)>)&(-%% >= %%)! /, #' C 5,F C% = %3%%%)&! %-=% %:/0:0$/ )' " %% F %H # =-! +, #- $- F # 3!/% % = F %!0 # / F 'F -, (% %%FC R- S!E %$% )) -) F)0% $/%-$ ) F >) #>$% %! C)# F)!+ $-, #' 9)-! A7#7)))!-%!B4B\\!

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Referentin: Rechtsanwältin Maren Dreier Schröder Jacobs + Partner GbR Bollhörnkai 1 24103 Kiel

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Referentin: Rechtsanwältin Maren Dreier Schröder Jacobs + Partner GbR Bollhörnkai 1 24103 Kiel Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Referentin: Rechtsanwältin Maren Dreier Schröder Jacobs + Partner GbR Bollhörnkai 1 24103 Kiel Problemstellungen und Haftungsfallen des AGG Welche Gefahren ergeben sich

Mehr

Schneidstoff DIN. Typ. Beschichtung. Schneidenzahl. Seite. Werkstoffgruppe m/min. Stähle bis 850 N/mm2. Stähle bis. Stähle. bis 1400.

Schneidstoff DIN. Typ. Beschichtung. Schneidenzahl. Seite. Werkstoffgruppe m/min. Stähle bis 850 N/mm2. Stähle bis. Stähle. bis 1400. Einsatzempfehlung für -Fräser,, 5, 6, 8, 1, 1,5 16,, CF,5,89,157,188,65,9,19 CG,17,,5,6,88,116,1 CO,15,6,6,87,19,1,1,85,85 CP,,,81,11,18,75,6,51,51 CQ,1,,5,75,11,18,71,5,5 CR,17,9,71,98,157,9,5,5,5 CS,1,1,56,7,1,18,67,,

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Auswertung des Pilotprojekts Vertrauensarbeitszeit ( freie Arbeitszeit ) für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Gerichten der ordentlichen

Auswertung des Pilotprojekts Vertrauensarbeitszeit ( freie Arbeitszeit ) für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Gerichten der ordentlichen Auswertung des Pilotprojekts Vertrauensarbeitszeit ( freie Arbeitszeit ) für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit. 1. Einleitung Seit dem 1. Oktober 212

Mehr

Nathalie Schlenzka Referentin für Forschung Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Nathalie Schlenzka Referentin für Forschung Antidiskriminierungsstelle des Bundes Chancen und Herausforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für die Gleichstellungsarbeit an Hochschulen 27. Jahrestagung der BUKOF am 24.09.2015 Nathalie Schlenzka Referentin für Forschung

Mehr

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten?

Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende. Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? Werte und Grundsätze des Berufskodexes für interkulturell Dolmetschende Ethische Überlegungen: Was ist richtig? Wie soll ich mich verhalten? 1 Was ist «Moral»? «ETHIK» und «MORAL» Moralische Grundsätze

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

11. Anhang Häufigkeitsverteilungen Ich bin häufig unsicher, wie ich mich gegenüber Behinderten verhalten soll. (N=1289; I=2,71) 7 19,2 34 39,8 Wenn ich Behinderte auf der Straße sehe, versuche ich, ihnen

Mehr

Das Recht eine Orientierung im Diskriminierungsschutz

Das Recht eine Orientierung im Diskriminierungsschutz Das Recht eine Orientierung im Diskriminierungsschutz MINTEGRA-Tagung vom 7. Oktober 2015, Buchs (SG) Tarek Naguib, nagu@zhaw.ch Intro Was sehen Sie? Vorurteile, die auf Stereotypen beruhen Was hören Sie?

Mehr

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse

Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse Umsetzung und Akzeptanz des Persönlichen Budgets; Modul 1: Quantitative Datenanalyse 1. Definition: 2. Ziel der Abfrage: Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform zur Ausführung von Teilhabeleistungen

Mehr

KiTa PraE-Gen Fit für Führung

KiTa PraE-Gen Fit für Führung KiTa PraE-Gen Fit für Führung Arbeitszeugnisse Dipl.-Kffr. Christine Jordan-Decker Inhalte Rechtliche Situation Formale Anforderungen Inhaltliche Anforderungen Typischer Aufbau Zeugnissprache und Geheimcodes

Mehr

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959 RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 29. November 1959 1386 (XIV). Erklärung der Rechte des Kindes Präambel Da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Universität Bremen Dezernat 2 Postfach 33 04 40 28334 Bremen An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Bremen Dezernat 2 Personalangelegenheiten Leitung Frau Petra Höfers Telefon (0421)

Mehr

Das Gleichbehandlungsgesetz AGG

Das Gleichbehandlungsgesetz AGG Das Gleichbehandlungsgesetz AGG, Bereich Migration & Qualifizierung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans

Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans Die Bedeutung der UN-BRK für die Reha-Praxis am Beispiel des Aktionsplans der DGUV BAR-Seminar UN-Behindertenrechtskonvention Umsetzung in der Praxis am 18.05.2011 in Frankfurt am Dr. Andreas Kranig, DGUV

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage:

1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Zählen und Zahlbereiche Übungsblatt 1 1. Man schreibe die folgenden Aussagen jeweils in einen normalen Satz um. Zum Beispiel kann man die Aussage: Für alle m, n N gilt m + n = n + m. in den Satz umschreiben:

Mehr

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...

Welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?... Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen

Mehr

Artikel 1 des Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf dessen Auswirkungen wir Sie im besonderen hinweisen möchten.

Artikel 1 des Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), auf dessen Auswirkungen wir Sie im besonderen hinweisen möchten. Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38 An die bundesunmittelbaren 53113 Bonn Sozialversicherungsträger TEL +49 (0) 228 619-1990 FAX +49 (0) 228

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung

Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung Dr. Erwin Buchinger Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Fernstudium als Beitrag zur barrierefreien Bildung Präsentation im Rahmen der Tagung! Wie behindert(engerecht) ist ein

Mehr

Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII

Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Knut Hinrichs, Bochum/Hamburg Evangelische Fachhochschule R-W-L, Bochum EREV-Forum 35-2004:

Mehr

Hingegen verpflichten die Regelungen des AGG die Arbeitgeber, Entleiher, Auftraggeber und Zwischenmeister.

Hingegen verpflichten die Regelungen des AGG die Arbeitgeber, Entleiher, Auftraggeber und Zwischenmeister. Hinweise zum Allgemeinen Gleichberechtigunsgesetz (AGG) im Arbeitsrecht 1. Einführung Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (im Folgenden AGG) ist am 18.August 2006 in Kraft getreten. Es schreibt weitgehende

Mehr

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können

Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen

Mehr

Beschwerdeverfahren 2.1.2

Beschwerdeverfahren 2.1.2 Beschwerdeverfahren 2.1.2 1. Eingang der Beschwerde Datum: per Fax mündlich per Post per Email Vorgelegt von (freiwillig): vorgelegt am: Unternehmen: Verantwortlicher: 2. Beschwerdeangabe Grund der Beanstandung

Mehr

AGG Urteilsübersicht Behinderung

AGG Urteilsübersicht Behinderung Lf d. Nr. AGG Urteilsübersicht Behinderung Stichworte Datum Gericht Verfahrensgang Inhalt Link 78 Behinderung, Beweisanforderung, Stellenausschreibung 21.01.09 LAG Köln, Az.:3 Sa 1369/08 Aachen, Az.: 6

Mehr

Behindert ist, wer behindert wird

Behindert ist, wer behindert wird Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen GA Seite 1 (09/2012) 136 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisung wird um eine Regelung zur Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)

Mehr

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Kurzübersicht Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten und setzt 4 EU- Richtlinien in nationales Recht um. Die folgende Kurzübersicht

Mehr

Qualifikation/Abschluss Bezeichnung Ergebnis Datum

Qualifikation/Abschluss Bezeichnung Ergebnis Datum Bewerbung Tätigkeit Position Wie haben Sie von dieser Stelle erfahren? Persönliche Angaben Nachname Frau/Herr/ Dr. Vorname (n) Adresse Postleitzahl Tel. privat Tel. alternativ Qualifikation (Aufstellung

Mehr

Berufsausbildungsassistenz Fachtage 2011

Berufsausbildungsassistenz Fachtage 2011 Berufsausbildungsassistenz Fachtage 2011 Mobbing und Belästigung. Rechtlicher Rahmen und Strategien zu Prävention und Bewältigung Volker Frey 25. Mai 2011 Überblick Begriff und Abgrenzung Rechtlicher Rahmen

Mehr

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression

Wir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es

Mehr

- Sind Sie vorbereitet? -

- Sind Sie vorbereitet? - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG - Sind Sie vorbereitet? - 25 Jahre Grüter Hamich & Partner 30. März 2007 Kurzvortrag Was neu ist: Unmittelbare Benachteiligung Mittelbare Benachteiligung Belästigung

Mehr

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.

Mehr

Schwerbehinderung bei der Parkinsonerkrankung. Michael Kros Klinik für Neurologie mit Klinischer Neurophysiologie Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH

Schwerbehinderung bei der Parkinsonerkrankung. Michael Kros Klinik für Neurologie mit Klinischer Neurophysiologie Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH Schwerbehinderung bei der Parkinsonerkrankung Michael Kros Klinik für Neurologie mit Klinischer Neurophysiologie Herz-Jesu-Krankenhaus Hiltrup GmbH Gliederung Wer gilt als behindert? Wie bekomme ich einen

Mehr

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Meine Lebens- Geschichte Warum ist Arbeit zur Lebens-Geschichte wichtig? Jeder

Mehr

Antidiskriminierung und Chancengleicheit

Antidiskriminierung und Chancengleicheit Antidiskriminierung und Chancengleicheit Ringvorlesung Wintersemester 07/08 Was bringen Diversity Trainings für die Antidiskriminierungsarbeit - eine kritische Betrachtung Anita Gruber, Fachhochschule

Mehr

karriereagentur! executive search spezialisten & personalberater

karriereagentur! executive search spezialisten & personalberater karriereagentur Das sind wir: Personalsuche machen viele - nur wenige mit Leidenschaft. Unser Ziel ist es, die besten Mitarbeiter zum richtigen Zeitpunkt in die optimale Herausforderung zu platzieren.

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache 1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Zusammenfassung Geldangebot Geldtheorie und Geldpolitik Wintersemester, 2011/12

Zusammenfassung Geldangebot Geldtheorie und Geldpolitik Wintersemester, 2011/12 Zusammenfassung Geldangebot Geldtheorie und Geldpolitik Wintersemester, 2011/12 1 Geldangebot Geldangebot: Wie entsteht Geld? Die ZB druckt Geld und verleiht es an Geschäftsbanken oder kauft damit Assets.

Mehr

Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz

Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Entwicklungen in der Lehre, Rechtsprechung und Gesetzgebung Weiterbildungsveranstaltung des Luzerner Anwaltsverbands Luzern, 27. November 2012 Giordano

Mehr

NÖ Antidiskriminierungsgesetz (NÖ ADG)

NÖ Antidiskriminierungsgesetz (NÖ ADG) NÖ Antidiskriminierungsgesetz (NÖ ADG) 9290-0 Stammgesetz 45/05 2005-04-29 Blatt 1-8 [CELEX: 32000L0043, 32000L0078 31976L0207, 31997L0080] Ausgegeben am 29. April 2005 Jahrgang 2005 45. Stück Der Landtag

Mehr

Prüfungszeiten für den Studiengang Bachelor of Science in Psychologie

Prüfungszeiten für den Studiengang Bachelor of Science in Psychologie Prüfungszeiten für den Studiengang Bachelor of Science in Psychologie Stand: 1.12.2014 Die folgende Übersicht enthält einen Rahmenterminplan für die Prüfungszeiten nach der Änderung der Prüfungsordnung,

Mehr

Zufallsgrößen und Wahrscheinlichkeitsverteilungen

Zufallsgrößen und Wahrscheinlichkeitsverteilungen RS 24.2.2005 Zufallsgroessen_i.mcd 1) Zufallsgröße Zufallsgrößen und Wahrscheinlichkeitsverteilungen Zu jedem Zufallsexeriment gehört ein Ergebnisraum Ω. Die einzelnen Ergebnisse ω i können Buchstaben,

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Adipositas kann eine Behinderung im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein

Adipositas kann eine Behinderung im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sein Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 183/14 Luxemburg, den 18. Dezember 2014 Presse und Information Urteil in der Rechtssache C-354/13 Fag og Arbejde (FOA), handelnd für Karsten Kaltoft/Kommunernes

Mehr

BVMI / PLAYFAIR: Studie zur mobilen Musiknutzung

BVMI / PLAYFAIR: Studie zur mobilen Musiknutzung BVMI / PLAYFAIR: Studie zur mobilen Musiknutzung Online-Repräsentativ / 1.000 Teilnehmer Feldzeitraum: 11.-18. November 2013 Durchführendes Institut, Panelrekrutierung: Respondi AG Wo, also an welchen

Mehr

Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern

Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten Einwohnergemeinde Wahlern Inkrafttreten: 1. Juli 2009 Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten der Einwohnergemeinde

Mehr

Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek

Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Zusammenarbeit Betriebsrat Gewerkschaft (Arbeiterkammer) Gemäß 39 Abs. 2 ArbVG sollen die Organe der Arbeitnehmerschaft

Mehr

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG Compliance-Richtlinie der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG (im Folgenden InfraServ Wiesbaden genannt) 17. April 2013 Seite 1 Vorwort Compliance, engl. für Einhaltung, Befolgung, steht für rechtmäßiges

Mehr

(51) Int Cl. 7 : G09F 21/12. (72) Erfinder: Schimanz, Gerhard

(51) Int Cl. 7 : G09F 21/12. (72) Erfinder: Schimanz, Gerhard (19) Europäisches Patentamt European Patent Office Office européen des brevets *EP001411488A1* (11) EP 1 411 488 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: 21.04.2004 Patentblatt 2004/17

Mehr

Aufgabe 6 Excel 2013 (Fortgeschrittene) Musterlösung

Aufgabe 6 Excel 2013 (Fortgeschrittene) Musterlösung - 1 - Aufgabe 6 Excel 2013 (Fortgeschrittene) Musterlösung 1. Die Tabelle mit den Werten und Gewichten der Gegenstände, sowie die Spalte mit der Anzahl ist vorgegeben und braucht nur eingegeben zu werden

Mehr

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Positions-Papier vom BVWR. Frauen-Beauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen

Positions-Papier vom BVWR. Frauen-Beauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen Positions-Papier vom BVWR Leichte Sprache Frauen-Beauftragte in Werkstätten für behinderte Menschen BVWR ist eine Abkürzung. Die Abkürzung bedeutet: Bundes-Vereinigung der Landes-Arbeits-Gemeinschaften

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger:

Föderale Zuordnung der Sozialversicherungsträger: Föderale Zuordnung der : Art. 87 Abs. 2 GG: Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über

Mehr

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Weiterhin rückläufige Tendenz bei Privatinsolvenzen, aber große regionale Unterschiede. Insgesamt meldeten 30.491 Bundesbürger im 1. Quartal 2009 Privatinsolvenz an, das sind

Mehr

Merkblatt Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Merkblatt Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Merkblatt Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) I. Überblick 1. Ziel des Gesetzes Ziel des AGG ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der

Mehr

Frauke Gützkow, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands der GEW 08. Juli 2015, Stuttgart 1. // Vorstandsbereich Frauenpolitik //

Frauke Gützkow, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands der GEW 08. Juli 2015, Stuttgart 1. // Vorstandsbereich Frauenpolitik // // Vorstandsbereich Frauenpolitik // Politik für Vielfalt und gegen Diskriminierung im Bildungsbereich Fachtagung Anders sein ohne Angst Bildung für Vielfalt am Beispiel der sexuellen Orientierung Frauke

Mehr

Beschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck

Beschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck SELBSTBESTIMMT LEBEN NORDRHEIN- WESTFALEN Beschluss für ein neues Teilhaberecht Einfache Sprache, Großdruck Am 7. Mai 2015 führten die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben NRW und das Kompetenzzentrum

Mehr

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und ARBEITSRECHT I.DEFINITION Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. PRIVATRECHT > grundsätzlich

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

trivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005

trivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005 trivum Multiroom System Konfigurations- Anleitung Erstellen eines RS232 Protokolls am Bespiel eines Marantz SR7005 2 Inhalt 1. Anleitung zum Einbinden eines über RS232 zu steuernden Devices...3 1.2 Konfiguration

Mehr

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012 Statistische Übersicht inkl. dem Vergleich zwischen und zur (Aus-)Bildungssituation von jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund 1 in den Bundesländern nach dem Mikrozensus Erstellt im Rahmen

Mehr

2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII, 73 a SGG, Art. 3 GG, Art. 25 S. 3 lit. f UN-BRK

2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII, 73 a SGG, Art. 3 GG, Art. 25 S. 3 lit. f UN-BRK UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 02/2015 vom 28.01.2015-31 - DOK 311.04 Im Rahmen des 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII ist zu unterscheiden zwischen Behinderten, die fähig sind, ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:

Mehr

Lichtbrechung an Linsen

Lichtbrechung an Linsen Sammellinsen Lichtbrechung an Linsen Fällt ein paralleles Lichtbündel auf eine Sammellinse, so werden die Lichtstrahlen so gebrochen, dass sie durch einen Brennpunkt der Linse verlaufen. Der Abstand zwischen

Mehr

GA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen

GA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen GA Seite 1 (04/2012) 154 Aktualisierung, Stand 04/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisungen zum Arbeitslosengeld werden im Hinblick auf das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 12. Mai 2011. in dem Verbraucherinsolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 221/09 BESCHLUSS vom 12. Mai 2011 in dem Verbraucherinsolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Abs.1 Nr. 3 Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung

Mehr

Orientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Mathematik

Orientierungstest für angehende Industriemeister. Vorbereitungskurs Mathematik Orientierungstest für angehende Industriemeister Vorbereitungskurs Mathematik Weiterbildung Technologie Erlaubte Hilfsmittel: Formelsammlung Taschenrechner Maximale Bearbeitungszeit: 1 Stunde Provadis

Mehr

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I

Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten Workshop I Bettina Splittgerber Referatsleiterin im Hessischen Sozialministerium Arbeitsschutz im AÜG

Mehr

Commerzbank Sports & More Bavarian TT-Race

Commerzbank Sports & More Bavarian TT-Race Bayerischer Tischtennis-Verband e.v. Commerzbank Sports & More Bavarian TT-Race Spielsystem Turnierserie Der Bayerische Tischtennis-Verband veranstaltet ab dem Jahr 2014 eine bayernweite Turnierserie,

Mehr

Mathematik. UND/ODER Verknüpfung. Ungleichungen. Betrag. Intervall. Umgebung

Mathematik. UND/ODER Verknüpfung. Ungleichungen. Betrag. Intervall. Umgebung Mathematik UND/ODER Verknüpfung Ungleichungen Betrag Intervall Umgebung Stefan Gärtner 004 Gr Mathematik UND/ODER Seite UND Verknüpfung Kommentar Aussage Symbolform Die Aussagen Hans kann schwimmen p und

Mehr

Können Hunde lächeln?

Können Hunde lächeln? Können Hunde lächeln? Mittlerweile gibt es zahlreiche Fotos von lächelnden oder auch grinsenden Hunden. Insbesondere die Dalmatiner sind dafür berühmt geworden. Bisher ist allerdings wenig darüber bekannt,

Mehr

Datenschutz Gleichstellung, Arbeitsbewältigung und Eingliederung

Datenschutz Gleichstellung, Arbeitsbewältigung und Eingliederung Datenschutz Gleichstellung, Arbeitsbewältigung und Eingliederung Veranstalter: DGB Bildungswerk Referent: Roland Schäfer 15. Mai 2009, Hattingen Allgemeines Gleichstellungsgesetz Arbeitsbewältigungsindex

Mehr

6.2 Perfekte Sicherheit

6.2 Perfekte Sicherheit 04 6.2 Perfekte Sicherheit Beweis. H(B AC) + H(A C) = H(ABC) H(AC) + H(AC) H(C) Wegen gilt Einsetzen in die Definition gibt = H(AB C). H(A BC) = H(AB C) H(B C). I(A; B C) = H(A C) H(AB C) + H(B C). Da

Mehr

11.3 Komplexe Potenzreihen und weitere komplexe Funktionen

11.3 Komplexe Potenzreihen und weitere komplexe Funktionen .3 Komplexe Potenzreihen und weitere komplexe Funktionen Definition.) komplexe Folgen: z n = x n + j. y n mit zwei reellen Folgen x n und y n.) Konvergenz: Eine komplexe Folge z n = x n + j. y n heißt

Mehr

Weltweite Wanderschaft

Weltweite Wanderschaft Endversion nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen Weltweite Wanderschaft Migration bedeutet Wanderung über große Entfernungen hinweg, vor allem von einem Wohnort zum anderen. Sehr oft ist

Mehr

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich

Leit-Bild. Elbe-Werkstätten GmbH und. PIER Service & Consulting GmbH. Mit Menschen erfolgreich Leit-Bild Elbe-Werkstätten GmbH und PIER Service & Consulting GmbH Mit Menschen erfolgreich Vorwort zu dem Leit-Bild Was ist ein Leit-Bild? Ein Leit-Bild sind wichtige Regeln. Nach diesen Regeln arbeiten

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

W o h nen im P o. Wohnen im Pott. Inklusiv zuhause sein in Oberhausen. MieterFührerschein. für alle Orte. Mein Weg in die eigene Wohnung

W o h nen im P o. Wohnen im Pott. Inklusiv zuhause sein in Oberhausen. MieterFührerschein. für alle Orte. Mein Weg in die eigene Wohnung tt W o h nen im P o Wohnen im Pott Inklusiv zuhause sein in Oberhausen MieterFührerschein für alle Orte Mein Weg in die eigene Wohnung Sehr geehrte Damen und Herren, die Lebenshilfe Oberhausen hat ein

Mehr

Asymmetrische Informationen Musterlösung Aufgabe 7.3 und 7.5

Asymmetrische Informationen Musterlösung Aufgabe 7.3 und 7.5 1 A 7.3 Erläutern Sie mögliche Probleme asymmetrischer Informationsverteilung auf a) einem Kreditmarkt. b) einem Versicherungsmarkt. c) dem Arbeitsmarkt. Lösungsskizze (ACHTUNG: Mit Hilfe der Stichpunkte

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr