provisoire NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG PHASE 1- VORPRÜFUNG (SCREENING) ADMINISTRATION COMMUNALE DE BERTRANGE

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1 ADMINISTRATION COMMUNALE DE BERTRANGE NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG IBA-GEBIET RÉGION DU LIAS MOYEN NR.09 FFH-GEBIET BERTRANGE - GREIVELSERHAFF/BOUFERTERHAFF LU PHASE 1- VORPRÜFUNG (SCREENING) IM RAHMEN DER SUP DES PAG BERTRANGE provisoire Februar 2013 CO3 s.à r.l. 3, bd de l Alzette L-1124 Luxembourg Concepts, Conseil, Communication en urbanisme, aménagement du territoire et environnement tel : fax : mail : info@co3.lu

2 Uta Truffner Diplôme européen en Sciences de l Environnement Master projet urbain, maîtrise d ouvrage Sebastian Behrensmeyer Dipl.-Geogr. Kommunalwissenschaften, Raum- und Umweltplanung

3 INHALTSVERZEICHNIS I Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG NOTWENDIGKEIT EINER NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG AUFGABENSTELLUNG ABLAUF EINER NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG VORGEHENSWEISE UND INHALT DER PHASE VERWENDETE DATENGRUNDLAGE VERWENDETE KARTENGRUNDLAGE ZU PRÜFENDE FLÄCHEN BESCHREIBUNG BETROFFENER FFH- UND IBA-GEBIETE BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UNTERSUCHUNGSFLÄCHEN UNTERSUCHUNGSFLÄCHE UNTERSUCHUNGSFLÄCHE UNTERSUCHUNGSFLÄCHE UNTERSUCHUNGSFLÄCHE UNTERSUCHUNGSFLÄCHE UNTERSUCHUNGSFLÄCHE UNTERSUCHUNGSFLÄCHE UNTERSUCHUNGSFLÄCHE UNTERSUCHUNGSFLÄCHE UNTERSUCHUNGSFLÄCHE BESCHREIBUNG KUMULATIVER PLAN-/PROJEKTAUSWIRKUNGEN FAZIT VERZEICHNISSE CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

4 II VERZEICHNISSE FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

5 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING 3 1. EINLEITUNG 1.1 NOTWENDIGKEIT EINER NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG Die Neufassung des Plan d Aménagement Général (PAG) liegt laut dem Gemeindeplanungsgesetz, loi modifiée du 19 juillet 2004 concernant l`aménagement communal et développement urbain, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. Juli 2011, in der Verantwortung der Gemeinden. Im Rahmen dieser Neuaufstellung muss nach dem SUP-Gesetz, loi du 22 mai 2008 relative à l`évaluation des incidences de certains plans et programmes sur l`environnement, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Mai 2009, für derartige verbindliche Planwerke der künftigen räumlichen und städtebaulichen Entwicklung eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt werden. Für die Gemeinde Bertrange ergibt sich nach Artikel 12 des Naturschutzgesetzes eine weitere Auflage, da Flächenausweisungen an das IBA-Gebiet Nr. 09 Région du Lias moyen sowie an das Natura Gebiet LU Bertrange-Greivelsherhaff/Bouferterhaff angrenzen. International Bird Areas (IBA) sind wichtige Vogelschutzgebiete, die nach wissenschaftlichen Kriterien als wichtig für den Arten- und Habitatschutz, speziell für Vögel, eingestuft werden. Sie dienen als Vorschlagliste zur Ausweisung europäischer Vogelschutzgebiete, der Special Protection Areas (SPA). Da die IBA-Gebiete die Anforderungen der EU-Vogelschutzrichtlinie erfüllen sind sie laut gängiger Rechtsprechung der EU als faktische EU-Vogelschutzgebiete anzusehen und werden entsprechend der Natura-2000-Gebiete hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit dem Plan/Projekt geprüft (vgl. Basses- Corbières - Urteil des Europäischen Gerichtshofes). 1.2 AUFGABENSTELLUNG Nach Artikel 12 des Naturschutzgesetzes sowie nach Artikel 6 Absatz 3 und 4 der Habitat-Richtlinie (92/43/EWG) ist eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, sobald Pläne oder Projekte einzeln oder in Verbindung mit anderen Plänen und Projekten (kumulativ) auf europäische Natura Schutzgebiete erhebliche Auswirkungen haben könnten. Zu prüfen ist, ob die Flächenausweisungen mit den für das Gebiet festgelegten Erhaltungszielen verträglich sind und sich erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele durch die Planung ausschließen lassen. Artenschutzrechtliche Aspekte sind nicht Prüfgegenstand der vorliegenden Natura Verträglichkeitsprüfung. Die weiteren geschützten Tier- und Pflanzenarten laut Anhang 6 Naturschutzgesetz (entspricht den für Luxemburg relevanten Arten des Anhang 4 der FFH-Richtlinie), RGD vom 9. Januar 2009 concernant la protection intégrale et partielle de certaines espèces animales de la faune sauvage sowie RGD vom 8. Januar 2010 concernant la protection intégrale et partielle de certaines espèces animales de la flore sauvage müssen in der Regel im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) behandelt werden. Die vorliegende Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung deckt nicht die Inhalte einer artenschutzrechtlichen Prüfung ab, gibt jedoch Hinweise auf eventuelle artenschutzrechtliche Belange, wenn diese offensichtlich sind. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

6 4 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Die Durchführung einer Natura-2000-Vorprüfung oder vollständigen Natura Verträglichkeitsprüfung beurteilt die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutz- und Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebietes. Die Ergebnisse der vorliegenden Natura Verträglichkeitsprüfung sind in den entsprechenden Plänen (PAG/PAP) und Prüfungen (SUP) zu berücksichtigen. 1.3 ABLAUF EINER NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG Eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung läuft in mehreren Phasen ab. Die Anzahl der zu durchlaufenden Phasen und ihrer Detailschärfe ergibt sich aus dem Grad der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen. Der Ausschluss erheblicher Umweltauswirkungen auf das Natura-2000-Gebiet ist die flächenspezifisch zu untersuchende Zielgröße. Wird dies erreicht, kann die Natura Verträglichkeitsprüfung an der jeweiligen Stelle beendet werden (vgl. EU Kommission, 2001). Nachfolgend sind Ablauf und mögliche Ergebnisse der Phasen zusammenfassend dargestellt: Phase 1: Mögliche Ergebnisse der Phase 1, Screening, können sein: a) Erhebliche Auswirkungen durch den Plan/ das Projekt können ausgeschlossen werden. Daraus folgt: Keine weitere Untersuchungsphase der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung. b) Erhebliche Auswirkungen durch den Plan/ das Projekt können unter bestimmten Umständen ausgeschlossen werden. Nach Auflistung dieser Voraussetzungen ist keine weitere Untersuchungsphase der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung nötig. c) Erhebliche Auswirkungen durch den Plan/ das Projekt können nicht ausgeschlossen werden. Die Phase 2 der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (Prüfung auf Verträglichkeit) ist durchzuführen. Phase 2: Die Phase 2, Prüfung der Verträglichkeit, kann zu folgenden Ergebnissen kommen: a) Unter Anwendung zu definierender Schadensbegrenzungsmaßnahmen können die negativen Auswirkungen des Plans/ des Projekts vermieden werden. b) Trotz der Schadensbegrenzungsmaßnahmen bleiben nachteilige Restwirkungen bestehen. Die Phase 3 einer Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (Prüfung von Alternativlösungen) ist durchzuführen. Phase 3: Die Phase 3, Prüfung von Alternativlösungen, kann zu folgenden Ergebnissen kommen: a) Es sind Alternativlösungen vorhanden, mit denen sich erhebliche Beeinträchtigungen auf das Gebiet vermeiden lassen. Diese Alternativlösungen sind ebenfalls den Phasen 1 und 2 zu unterziehen. b) Es sind keine Alternativlösungen vorhanden. Die 4. Phase (Prüfung im Falle nicht vorhandener Alternativen und verbleibender nachteiliger Auswirkungen) ist durchzuführen. Phase 4: Die Phase 4 kann zu folgenden Ergebnissen kommen: a) Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses sind vorhanden. Beauftragung eines Lenkungsausschusses mit der Planung und Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen, Durchführung und Monitoring. Das Projekt kann durchgeführt werden. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

7 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING 5 b) Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses sind nicht vorhanden. Das Projekt kann nicht durchgeführt werden. Abbildung 1: Phasen der FFH-Verträglichkeitsprüfung (EK Umwelt Methodik Leitlinien, 2001). CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

8 6 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING 1.4 VORGEHENSWEISE UND INHALT DER PHASE Allgemeines Die Vorgehensweise der vorliegenden Prüfung richtet sich nach dem Leitfaden der Europäischen Kommission (EU-Kommission GD Umwelt, 2001). Es werden alle relevanten das Natura-2000-Gebiet und die Planungsflächen betreffenden Daten und Informationen zusammengetragen und ausgewertet. Anhand dieser Analyse wird ermittelt ob und inwieweit die vorliegenden Planungen erhebliche Auswirkungen auf die vorliegenden Schutzgebiete haben. Zur Ermittlung und Bewertung potentieller Auswirkungen werden Wirkfaktoren herangezogen. Diese sind dem Leitfaden der Europäischen Kommission GD Umwelt, 2001, dem Erläuterungsdokument Natura-2000-Gebietsmanagement, 2000, dem Auslegungsleitfaden zu Artikel 6 Absatz 4 der Habitat- Richtlinie, 2007, dem SUP-Leitfaden des MDDI, 2010, der Checkliste zur Durchführung von FFH- Verfahren in Baden-Württemberg, 2004 sowie den Protokollen einer FFH-VP der deutschen Bundesländer Baden-Württemberg (LUBW) und Nordrhein-Westfalen (LANUV) entnommen. Prüfgegenstände einer Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung sind: für das FFH-Gebiet: Lebensräume nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie einschließlich ihrer charakteristischen Arten, Arten nach Anhang 2 der FFH-Richtlinie, biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen und Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die genannten Lebensräume und Arten von Bedeutung sind. für das IBA-Gebiet: Zielarten und weitere relevante Arten der IBA, biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen und Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die genannten Lebensräume und Vogelarten von Bedeutung sind. Die Screening-Phase liefert eine erste Abschätzung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen. Sobald ersichtlich wird, dass mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen ist, kann der Screening-Ansatz beendet und die Fläche direkt in die Phase 2 der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung übergeleitet werden. Sobald ersichtlich wird, dass die Untersuchungsfläche eine gewisse Relevanz als Lebensraum aufweist, wird die Erheblichkeit potentieller Auswirkungen durch den Plan ermittelt und bewertet (vgl. Kapitel 4). FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

9 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Ermittlung von Erheblichkeit Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung sollte sich entsprechend Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG auf die Verträglichkeit der Projekte/Pläne mit den für das jeweilige Schutzgebiet festgelegten Erhaltungszielen konzentrieren. Die Erhaltungsziele bilden juristisch und anwendungsorientiert die Bezugsebene der Natura Verträglichkeitsprüfung (vgl. EK, 2000). Die Angaben der EUNIS-Datenbank zu weiteren relevanten Arten werden ergänzend genutzt, um potentiell erhebliche Auswirkungen zu ermitteln. Zur Bewertung der Relevanz für bestimmte in den Erhaltungszielen aufgeführte Lebensräume und Arten, die auf den Untersuchungsflächen vorkommen oder für die der Untersuchungsraum eine wichtige Rolle spielt, werden die Kriterien der innerörtlichen Biotopkartierung (EFOR, 2009), die Arten- und Lebensraumschutzpläne, Plans d actions espèces et habitats, die vorhandenen Datengrundlagen (z.b. avifaunistisches Gutachten, PAG, SUP) sowie einschlägige Literatur herangezogen. Die Erheblichkeit der Auswirkungen wird anhand der folgenden Indikatoren bewertet: Bezug geschützter Lebensräume und Arten zu der Untersuchungsfläche Prozentualer Flächenverlust von Lebensräumen Ausmaß der Fragmentierung von Arten und Lebensräumen Dauer und Permanenz der Auswirkungen/ Störungen (Zeitrahmen) Veränderungen von Schlüsselelementen des Gebietes Indirekte Wirkungen Beeinträchtigungen sind erheblich, wenn -durch direkte (auf der betroffenen Fläche) oder indirekte (im Umfeld stattfindende) Wirkungen- Funktionen eines Lebensraumtyps oder einer Lebensstätte von Arten in maßgeblichem Umfang und/oder dauerhaft derart eingeschränkt oder gestört werden, dass die Erhaltungsziele langfristig nicht erreicht werden können. Auf den Lebensraumtyp oder die Lebensstätte von Arten einwirkende Handlungen sind umso eher als erheblich einzustufen, je schutzwürdiger oder empfindlicher ein Lebensraumtyp oder eine Art sind. 1.5 VERWENDETE DATENGRUNDLAGE Folgende Daten bilden die Untersuchungsgrundlage: Thema Beschreibung/ Anmerkungen Quelle PCN PCN 2010 DWG ACT BD-L-TC Version DWG ACT Digitales Orthophoto (DOP) 2007 DWG ACT Topographische Karte 2000 TIFF ACT Plan National pour un Développement Durable (PNDD) Plan National Protection Nature (PNPN) 26. November 2010 MDDI Mai 2007 MDDI CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

10 8 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Plan Sectoriel Paysage avant Projet FFH-Gebiet Oktober 2008 Natura 2000 Gebiete, SHP, Abgrenzung vom MDDI MDDI Vogelschutzgebiet DWG 2004 MDDI Biotopkartierung innen DWG 2012 CO3 Biotopkartierung außen DWG 2012 MDDI EUNIS Datenbank (European Nature Information System) Oktober ropa.eu Geoportal Wasser Geoportal 2011 ACT PAG Tabelle 1: Datengrundlage (CO3, 2013). Étude préparatoire des projet de PAG Gemeinde Bertrange Planungsbüros, Administration communale de Bertrange 1.6 VERWENDETE KARTENGRUNDLAGE Die kartographische Visualisierung der Untersuchungsflächen findet sich im Anhang. Der Servitudenplan der Strategischen Umweltprüfung (SUP) für den PAG (Plan 1115_UEP_II) sowie eine kartographische Darstellung der Untersuchungsflächen im PAG-Projekt (Plan 1115_UEP_I) sind beigefügt. Kartenausschnitte und fotographische Landschaftsaufnahmen sind Bestandteil der Flächenbeschreibung im Kapitel 4. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

11 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING 9 2. ZU PRÜFENDE FLÄCHEN Im Rahmen der ersten Phase der strategischen Umweltprüfung werden im Plansynthesekonzept verschiedene Flächen identifiziert, die möglicherweise zu Konflikten mit angrenzenden internationalen Schutzgebieten führen könnten. Die entsprechenden Ergebnisse der UEP sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die Untersuchungsflächen sind in den Planwerken im Anhang dargestellt. Flächen n Umweltbericht obligatorisch Flächen, für die Aktivitäten aus Anhang I und II der Richtlinie 85/337/CEE vorgesehen sind Flächen, die direkt ein nationales oder internationales Naturschutzgebiet beeinflussen Flächen, die indirekt ein nationales oder international es Naturschutzgebiet beeinflussen Umweltbericht Unbebaute Flächen, die an die Grünzone angrenzen, erhebliche negative Umweltauswirkungen können nicht ausgeschlossen werden n 1 X Kein Umweltbericht Unbebaute Flächen, die an die Grünzone angrenzen n 2 X n 3 X n 4 X n 5 X n 6 X n 7 X n 8 X n 9 X n 10 X n 12 X n 14 X n 15 X n 16 X n 17 X n 18 X n 19 X n 20 X X n 21 X n 22 n 23 X n 24 X n 25 X Anmerkungen Keine Ausweisung im aktuellen PAG-Projekt geplant, im Rahmen des Umweltberichts soll ausschließlich der direkt westlich an die City Concorde angrenzende Teilbereich mit betrachtet werden Im Synthesekonzept war diese Fläche zunächst als langfristige Reserve ausgewiesen, eine Ausweisung als ZAD im aktuellen PAG-Projekt wird in Betracht gezogen, daher wird für die Fläche ein Umweltbericht erstellt Keine weitere Betrachtung: genehmigter POS und Baugenehmigung liegen vor Keine Ausweisung im aktuellen PAG-Projekt geplant, es wird kein Umweltbericht erstellt CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

12 10 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING n 26 X n 27 X n 28 X n 31 X n 32 Tabelle 2: Ergebnisse der UEP zum PAG Betrange (CO3, 2012). Keine Ausweisung im aktuellen PAG-Projekt geplant, es wird kein Umweltbericht erstellt Keine weitere Betrachtung: UVP und FFH-Verträglichkeitsprüfung, Stellungnahmen des MDDI liegen vor, jedoch wird auf Grund der Schlussfolgerungen der durchgeführten FFH- Verträglichkeitsprüfung die Fläche in der Kumulation im Bereich des Schutzguts Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt mit betrachtet. Fläche 28 ist im weiteren Planungsprozess aus dem PAG genommen worden. Da keine Umnutzung oder Ausweisung der Fläche erfolgt, wird sie in der vorliegenden Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung nicht berücksichtigt. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

13 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING BESCHREIBUNG BETROFFENER FFH- UND IBA-GEBIETE Abbildung 2: Naturschutzgebiete der Gemeinde Bertrange (CO3, 2012). FFH-Gebiet LU Bertrange-Greivelsherhaff/Bouferterhaff Kürzel Orientierung/ Lage Größe ha Beschreibung FFH Gebiet angrenzend an Untersuchungsraum LU südwestliches Gemeindegebiet 700 Südlich des Siedlungsbereiches sowie westlich angrenzend Tabelle 3: Kurzbeschreibung des FFH-Gebietes (eigene Darstellung), (vgl. Abb.4). Das Natura-2000-Schutzgebiet LU hat eine Größe von 700 ha. Als FFH-Gebiet dient es dem Erhalt europaweit geschützter Tier- und Pflanzenarten (Flora und Fauna) sowie europaweit geschützter Lebensraumtypen (Habitate). Für das FFH-Gebiet LU sind laut Anhang 1 des Règlement grand-ducal du 6. Novembre 2009 portant désignation des zones spéciales de conservation und der EUNIS Datenbank die folgenden zu schützende Habitate und Populationen aufgelistet. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

14 12 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Die mit Ausweisung der Habitatzone als Schutz- und Entwicklungsziele genannten Lebensraumtypen und Arten sind den nachstehenden Tabellen zu entnehmen. Code nach 92/43/EG Bezeichnung 6410 Pfeifengraswiesen 6510 Magere Flachlandmähwiesen 9130 Waldmeister- bzw. Perlgras-Buchenwälder 9160 Eichen-Hainbuchenwälder 91E0 Auenwälder Tabelle 4: Mit der Habitatzonen-Ausweisung speziell genannte Schutzziele: Lebensraumtypen (Quelle: EUNIS- Datenbank, Dezember 2012). Zu den speziell geschützten Lebensraumtypen zählen neben den Waldgesellschaften des Waldmeisterbzw. Perlgras-Buchenwaldes und des Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwaldes, welche zusammen ca. 35% der Bedeckung des FFH-Gebietes ausmachen und in das nationale Naturschutzgebiet Léi sowie in das Naturwaldreservat Enneschte Bësch einbezogen wurden, vor allem die artenreichen Wirtschaftswiesen mäßig trockener bis mäßig feuchter sowie zugleich nur mäßig nährstoffreicher Standorte (FFH-LRT 6510)/(FFH-LRT 6410). Auenwälder sollen und werden sich aus den vorhandenen bachbegleitenden Gebüschen entwickeln und sind in diesem Sinne ein Entwicklungsziel. Das als Habitat geschützte Magergrünland stellt generell einen wertvollen Lebensraum für eine Vielzahl tierischer Organismen dar. Folgende Arten sind über die formulierten Erhaltungsziele geschützt: Code nach 92/43/EG Bezeichnung 1160 Kammmolch 1060 Großer Feuerfalter 1078 Spanische Flagge Tabelle 5: Geschütze Arten nach RGD, 2009 (Quelle: EUNIS-Datenbank, Dezember 2012). Im RGD vom werden schützenswerte gebietsspezifische Lebensräume und Arten als Erhaltungsziele formuliert. Die Erhaltungsziele verbinden Habitate und Arten als zu sicherndes, zu wiederherstellendes und/oder zu verbesserndes ökologisches Gut. a) Sicherung bzw. Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustands der Pfeifengraswiesen (6410) und der Magerrasen (6510) FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

15 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING 13 b) Wiederherstellung und Sicherung eines guten Erhaltungszustands der Eichen- Hainbuchenwälder (9160) und der Waldmeister- bzw. Perlgras-Buchenwälder (9130) c) Wiederherstellung bzw. Sicherung eines guten Erhaltungszustands der Population an Kammmolchen (Triturus cristatus) d) Wiederherstellung bzw. Sicherung eines guten Erhaltungszustands der Populationen des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) und der Spanischen Flagge (Callimorpha quadripunctaria) In der EUNIS-Datenbank sind für das Schutzgebiet diverse Vogelarten sowie sonstige wichtige Artenvorkommen aufgelistet. Geschützt durch Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG sowie entsprechend aufgeführt in Anhang 1 der Richtlinie 79/409/EWG sowie Anhang 2 der Richtlinie 92/43/EWG. Sesshafte Vogelarten im Gebiet: Code nach 92/43/EG A031 A082 A084 A238 A236 A379 A338 A272 A072 A151 Bezeichnung Ciconia ciconia (Weißstorch) Circus cyaneus (Kornweihe) Circus pygargus (Wiesenweihe) Dendrocopos medius (Mittelspecht) Dryocopus martius (Schwarzspecht) Emberiza hortulana (Ortolan) Lanius collurio (Neuntöter) Luscinia svecica (Blaukehlchen) Pernis apivorus (Wespenbussard) Philomachus pugnax (Kampfläufer) Tabelle 6: Geschützte sesshafte Vogelarten (Quelle: EUNIS-Datenbank, Dezember 2012). Zugvogelarten, die das Gebiet nutzen: Code nach 92/43/EG A085 A297 Bezeichnung Accipiter gentilis (Habicht) Acrocephalus scirpaceus (Teichrohrsänger) CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

16 14 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING A218 A233 A136 A340 A341 A260 A112 A249 A275 A381 Athene noctua (Steinkauz) Jynx torquilla (Wendehals) Charadrius dubius (Flussregenpfeifer) Lanius excubitor (Raubwürger) Lanius senator (Rotkopfwürger) Motacilla flava (Schafstelze) Perdix perdix (Rebhuhn) Riparia riparia (Uferschwalbe) Saxicola rubetra (Braunkehlchen) Saxicola torquata (Schwarzkehlchen) Tabelle 7: Geschütze Zugvogelarten (Quelle: EUNIS-Datenbank, Dezember 2012). IBA-Gebiet Nr. 09 Région du lias moyen Das IBA-Gebiet Nr. 09 Région du Lias moyen umfasst ein Areal von ca ha. Die Untersuchungsflächen schneiden das Areal. Folgende Arten sind für dieses mit Eichen-Hainbuchenwäldern und Feuchtwiesen durchsetzte, reich strukturierte Gebiet aufgelistet: Zielarten: Weitere relevante Arten: Prioritäre Schutzmaßnahmen: Schwarzmilan, Wachtelkönig, Mittelspecht Wendehals, Grünspecht, Raubwürger, Gartenrotschwanz, Bluthänfling Erhalt einer vielfältig strukturierten Kulturlandschaft mit extensiver Nutzung der Feuchtwiesen durch zeitlich versetzte Mahdtermine, schonende Nutzung der Eichenwälder, Einführung eines Horstschutzprogrammes sowie Erhalt der Alt- und Totholzbestände. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

17 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UNTERSUCHUNGSFLÄCHEN 4.1 UNTERSUCHUNGSFLÄCHE 7 Landschaftsaufnahmen: Abbildung 3: Blick aus nordwestlicher Richtung (links) und Blick aus nördlicher Richtung (rechts) auf den westlichen Teil der Untersuchungsfläche (7) (CO3, 2011). Beschreibung der Untersuchungsfläche: Nr 7 Name/ Orientierung/ Lage Op dem Schenner / südlich/ CR 181 Größe ha 10,5 Aktuelle Flächenausweisung und Beschreibung Die Fläche wird landwirtschaftlich und als Privatgärten genutzt. Sie liegt im aktuellen PAG zum Teil im Außenbereich und zum Teil im Innenbereich. Der im Innenbereich liegende Teilabschnitt ist als Secteur de moyenne densité, Zone potentielle de développement und als Zone de protection de la voirie ausgewiesen. Zwei nach Art. 17 Naturschutzgesetz geschützte magere Glatthaferwiesen grenzen an die Fläche. Die Fläche liegt nach dem Vorprojekt PSP (2008) in einer Zone d importance particulière- Biodiversität. Nach dem Vorprojekt Plan sectoriel Paysage (PSP) liegt die Ortschaft in einer Espace d action paysage urbain und einer Ceinture verte. Die Fläche stellt einen relativ großen Bereich entlang der Rue de Luxembourg dar und liegt am Ortsrand ca. 200 m nördlich der Petruss. Geplante Flächenausweisung Im Rahmen der Neuaufstellung des PAG Bertrange ist geplant, die Fläche mit einer Nutzungsstaffelung in Mischnutzung, Wohnnutzung sowie die Freihaltung eines Korridors (öffentliche Nutzung, Park) auszuweisen. Als Wohnnutzung sind Einfamilienhäuser in geschlossener Bauweise geplant. Bezug zu Natura Gebiet Schneidet den nördlichen Randbereich eines Ausläufers des IBA- Gebietes Nr.9 (5,3 ha) In den Planwerken im Anhang ist die Abgrenzung der Untersuchungsfläche, vorhandene Servituden sowie die geplante Ausweisung dargestellt. Zwischenfazit: Für Fläche 7 kann anhand der Kurzbeschreibung sowie der Beschreibung der Schutzgebiete noch keine Einschätzung zur Erheblichkeit potentieller Beeinträchtigungen des Natura sowie des IBA- Gebietes, aufgrund der Ausweisung, getroffen werden. Der Screening-Ansatz wird fortgeführt, eine Ermittlung potentieller Auswirkungen ist erforderlich. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

18 16 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Beschreibung potentieller Wirkfaktoren: Beschreibung potentieller Wirkfaktoren Größe, Flächenverbrauch Lage, Abstand und Abgrenzung zu Schutzgebiet Erschließung Physische Veränderungen Ressourcen verbrauch Emissionen Einleitung von Abwässern Ablagerung von Abfällen Verkehrs - aufkommen und Transportbedarf Untersuchungsfläche 7 10,4 ha; Derzeit ein Überschneidungsbereich von 5,3 ha mit IBA Nördlich grenzt der CR181sowie bestehende Wohnbebauung an; südlicher Teil der Untersuchungsfläche schneidet IBA-Gebiet; keine natürliche oder künstliche Barriere zur IBA vorhanden Erschließung ist durch den CR181angrenzend an den nördlichen Teil der Fläche vorhanden Terrassierungsarbeiten sind nur in geringem Umfang notwendig Zunahme des Versiegelungsgrades aufgrund Überbauung; geringer Holzeinschlag und leichte Zunahme des Wasser- und Bodenverbrauchs. Baubedingte Schadstoff- und Lärmemissionen; Lichtemissionen sind zu vernachlässigen; nach Bauphase keine gravierenden Veränderungen der Emissionen Anschluss an Kanalnetz Öffentliche Abfallentsorgung Insbesondere während der Bauphase; aufgrund Flächengröße leicht erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Wohnnutzung Prüfung der Erheblichkeit potentieller Auswirkungen: Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen anlagebedingt Flächenverlust (Versiegelung) Betroffene Lebensraumtypen oder Arten Schwarzmilan Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Flächenverlust potentieller Jagdreviere durch Wohnbebauung; kein Flächenverlust geschützter Lebensraumtypen Flächenumwandlung - Kein Flächenverlust geschützter Lebensraumtypen Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura-2000-Lebensräumen - Veränderung von Schlüsselelementen (Wasserregime, Bodenbildung, Kaltluftentstehung etc.) betriebsbedingt stoffliche Emissionen - Schwarzmilan - Nutzungsänderung von Landwirtschaft zu Wohnbebauung; große landwirtschaftlich genutzte Freiflächen bleiben südlich bestehen Keine Zerschneidung/Fragmentierung aufgrund der Lage am Rand der IBA Oberflächenabfluss auf versiegelter Fläche sowie Drainage verändern das Wasserregime in mittlerem Ausmaß; Aufnahme und Zufluss des Oberflächenwassers zum Erhalt der Feuchtwiesen südlich der Fläche muss berücksichtigt werden; Bedeutung des Areals als Kaltluftschneise bleibt im Synthesekonzept erhalten Luftschadstoffe aufgrund einfacher Wohnbebauung vernachlässigbar, Auswirkungen auf Lebensraumtypen und geschützte Arten unbedeutend FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

19 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING 17 akustische Veränderungen optische Wirkungen - Veränderungen des Mikro- und Mesoklimas Alle Vogelarten Alle Arten und Habitate Lärmentwicklung aufgrund einfacher Wohnbebauung vernachlässigbar, Auswirkungen auf geschützte Arten gering Lichtemissionen aufgrund einfacher Wohnbebauung vernachlässigbar, Auswirkungen auf Lebensraumtypen und geschützte Arten unbedeutend Gering und in Synthesekonzept berücksichtigt Gewässerausbau - Nicht vorgesehen Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) - Anschluss der bebauten Zone an öffentliches Kanalnetz Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision - Keine betriebsbedingte Zerschneidung Ablagerung von Abfällen - Verschmutzung der Randbereiche des angrenzenden Schutzgebietes aufgrund einfacher Wohnbebauung zu vernachlässigen baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - Vernachlässigbar Emissionen akustische Wirkungen Erdbewegungen Alle Arten und Habitate Insbesondere Vogelarten Vermeidung von Emissionen während der Bauphase, insbesondere Verschmutzung des Oberflächenwassers durch Benzin und Öl verhindern; Phasierung der Bebauung reduziert Emissionen Auswirkungen während der Bauphase durch ein an den Artenschutz angepassten Zeitrahmen der Bebauung minimieren (Brutzeit berücksichtigen und Abwesenheit der Zugvögel nutzen) Terrassierungsarbeiten sind nicht notwendig Feststellen möglicher erheblicher Auswirkungen: Zusammenfassung Name des Projekts bzw. Plans Neuaufstellung des Plan d Aménagement Général der Gemeinde Bertrange Name und Standort des Natura-2000-Gebietes Beschreibung des Projekts bzw. des Plans Steht das Projekt bzw. der Plan in direkter Verbindung mit dem Gebietsmanagement bzw. ist es/er dafür erforderlich (genaue Angaben)? Gibt es andere Projekte/Pläne, die zusammen mit dem zu prüfenden Projekt/Plan das Gebiet beeinträchtigen könnten (genaue Angaben)? Beschreibung der Art und Weise, in der das Projekt/der Plan (einzeln oder in Zusammenwirkung) das Natura-2000-Gebiet beeinträchtigen könnte. IBA-Gebiet Nr. 09 Région du Lias moyen Flächenausweisung Nr.7 schneidet die IBA somit wird im Rahmen der SUP des PAG die Fläche einer Natura Verträglichkeitsprüfung unterzogen Nein, er steht nicht im Zusammenhang mit dem Gebietsmanagement Es sind derzeit keine weiteren Projekte bekannt, die das Natura-2000-Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen; Kumulative Auswirkungen der weiteren Flächenausweisungen im Rahmen des PAG, die die IBA betreffen, sind zu berücksichtigen, Flächen 10 und 12 Beeinträchtigungen können über die Bauphase aufgrund von Emissionen und Lärmbelastungen entstehen; Entsprechende Maßnahmen sind vorzusehen CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

20 18 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Erläuterung der Gründe, weshalb diese Auswirkungen nicht für erheblich erachtet werden. Keine direkte Betroffenheit von Lebensraumtypen; Ausreichend vorhandene Freiflächen südlich der Untersuchungsfläche; Integrierte Frei- und Grünraumgestaltung im Synthesekonzept; Auswirkungen während der Bauphase können entsprechend der Anforderungen der Zielarten konditioniert werden Anmerkungen und Empfehlungen: Durch eine Anpassung der Fläche in südlicher Richtung kann die Beanspruchung von Flächen der IBA minimiert werden. Im Vergleich zu den sensibleren Flächen 10 und 12 sollte entsprechend der Förderung der Wohnbebauung in der Gemeinde sowie der Nachverdichtung bereits bestehender Ansiedlungen entlang von Straßenachsen eine Bebauung stattfinden. An der Südgrenze der Fläche sollte eine natürliche Barriere als Puffer zum IBA-Gebiet angelegt werden. Hier bietet sich das Anpflanzen eines artgerechten Grünstreifens mit ausreichend Feldgehölz- und Heckenstrukturen an. Eine weitere Ausdehnung des Siedlungsbereiches südlich der Fläche 7 sollte nicht stattfinden. Das Feldgehölz mit Baumbestand im Nordwesten sollte entsprechend des Synthesekonzeptes erhalten werden. Der Zufluss an Oberflächenwasser für die südlich der Untersuchungsfläche gelegenen Feuchtwiesen muss gewährleistet werden. Fazit: Anhand der ermittelten Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung der Anmerkungen und Empfehlungen ist nicht mit erheblichen Auswirkungen durch die Ausweisung und geplante Bebauung für die angrenzenden Schutzgebiete und die darin geschützten Arten und Lebensräume zu rechnen. Die kumulativen Auswirkungen im Falle einer Ausweisung der Flächen 10 und 12 sind zu berücksichtigen (vgl. Kapitel 5). FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

21 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING UNTERSUCHUNGSFLÄCHE 10 Landschaftsaufnahmen: Abbildung 4: Blick aus südlicher Richtung auf den westlichen Teilbereich der Untersuchungsfläche (links). Blick aus westlicher Richtung auf die südliche Grenze der Untersuchungsfläche (rechts) (CO3, 2011). Beschreibung der Untersuchungsfläche: Nr 10 Name/ Orientierung/ Lage Rueder / nördlich/n 5 Größe ha 12,9 Aktuelle Flächenausweisung und Beschreibung Die Fläche liegt nach dem aktuell gültigen PAG im Außenbereich. Sie ist als Zone rurale und als Zone potentielle de développement ausgewiesen. Die Fläche wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es kommen zahlreiche Biotope auf der Fläche vor: Baumreihe, Baumgruppe, Quelle, Nassbrachen/ Quellsümpfe, Sumpfdotterblumenwiese, Großseggenried, Pfeifengraswiesen, Sümpfe und Niedermoore, Magere Glatthaferwiese und Sukzessionswälder. Die Fläche liegt nach dem Vorprojekt PSP (2008) in einer Zone d importance particulière-biodiversität. Nach einer Analyse der Avifauna kommen folgende Arten auf der Fläche und deren näherer Umgebung vor: Wiesenpieper, Rebhuhn, Grünspecht, Rot- und Schwarzmilan sowie Habicht (Centrale ornithologique 2012). Geplante Flächenausweisung Die Fläche ist als mittelfristige Reservefläche geplant. Der östliche Teil soll als Wohnnutzung in Mehrfamilienhäusern klassiert werden sowie südlich davon angrenzend an den centre commercial zur Mischnutzung. Der westliche Teil der Fläche ist als Erweiterung der Spezialzone Großflächiger Einzelhandel geplant. Bezug zu Natura Gebiet Der westliche Teil liegt vollständig im IBA-Gebiet Nr.9 (6,1 ha). Der östliche Teil grenzt an das IBA- Gebiet. In den Planwerken im Anhang ist die Abgrenzung der Untersuchungsfläche, vorhandene Servituden sowie die geplante Ausweisung dargestellt. Zwischenfazit: Die auf der Fläche vorhandenen Feuchtwiesen sind ein zu schützendes Habitat der IBA Nr.9. Das avifaunistische Gutachten bestätigt Vorkommen der Zielart Schwarzmilan sowie der relevanten Arten Habicht, Rebhuhn und Wiesenpieper. Für die Untersuchungsfläche 10 können erhebliche Auswirkungen auf das IBA-Gebiet nicht ausgeschlossen werden. Die weiteren Phasen der Natura Verträglichkeitsprüfung sind durchzuführen. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

22 20 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Das Screening für die Fläche 10 kann beendet werden. Die Fläche ist in der nächsten Phase weiter zu untersuchen. Anmerkungen und Empfehlungen: Anmerkungen zum Untersuchungsgegenstand der nächsten Phase einer Natura Verträglichkeitsprüfung: Genaue Projektbeschreibung /-bewertung anhand des Schéma Directeur bezgl. potentieller Auswirkungen. Biotopwertermittlung der zahlreich vorhandenen Offenlandbiotope, insbesondere mit Bezug zu den zu erhaltenden Arten und ihren Lebensräumen. Ornithologisches Gutachten in Bezug auf Zielarten und relevante Arten der IBA im Bereich der Untersuchungsfläche. Prüfung der Verträglichkeit der Flächenausweisung mit den Erhaltungszielen/ Lebensraumtypen des IBA. Bewertung kumulativer Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf Ausweisung der Fläche 12. Inhalte der weiteren Phasen einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung. Fazit: Anhand der ermittelten Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung der Anmerkungen und Empfehlungen lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt erhebliche Auswirkungen durch die Ausweisung und geplante Bebauung für die angrenzenden Schutzgebiete und die darin geschützten Arten und Lebensräume nicht ausschließen. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

23 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING UNTERSUCHUNGSFLÄCHE 12 Landschaftsaufnahmen: Abbildung 5: Blick aus südlicher Richtung auf die Untersuchungsfläche (links). Blick aus südlicher Richtung auf Biotop (Großseggenried) und nördliche Freifläche (CO3, 2012). Beschreibung der Untersuchungsfläche: Nr 12 Name/ Orientierung/ Lage Op der Rueder / nördlich/n 5 Größe ha 9,6 Aktuelle Flächenausweisung und Beschreibung Die Fläche liegt nach dem aktuell gültigen PAG im Außenbereich. Sie ist als Zone rurale und Zone potentielle de développement ausgewiesen. Die Fläche wird landwirtschaftlich als Feld genutzt. Folgende geschützte Art. 17 Biotope kommen auf der Fläche vor: Großseggenried und Sukzessionswälder. Nach einer Analyse der Avifauna kommen folgende Arten auf der Fläche und angrenzend vor: Wiesenpieper, Rebhuhn, Grünspecht, Rot- und Schwarzmilan und Habicht (Centrale ornithologique 2012). Die Fläche liegt nach dem Vorprojekt PSP (2008) in einer Zone d importance particulière-biodiversität. Ein Zufluss der Petruss verläuft durch das Plangbiet. Geplante Flächenausweisung Die Fläche ist als langfristige Reservefläche geplant. Nach dem Synthesekonzept ist zunächst keine Ausweisung als bebaubare Zone geplant. Die Fläche grenzt an eine Spezialzone Großflächiger Einzelhandel sowie eine Wohnzone (MFH). Bezug zu Natura Gebiet Liegt vollständig im IBA-Gebiet Nr.9. Weiterhin schneidet die Fläche am südlichen Rand den 30 m Puffer um das FFH- Gebiet LU jenseits der N5. In den Planwerken im Anhang ist die Abgrenzung der Untersuchungsfläche, vorhandene Servituden sowie die geplante Ausweisung dargestellt. Zwischenfazit: Die Fläche 12 liegt vollständig innerhalb des IBA-Gebiets Nr.9. Die Analyse der Avifauna zeigt, dass auf der Fläche und angrenzend der Wiesenpieper, das Rebhuhn und der Habicht sowie die Zielarten Rot- und Schwarzmilan sowie der Wachtelkönig anzutreffen sind. Feuchtwiesen kommen ebenfalls in Teilbereichen der Untersuchungsfläche vor. Erhebliche Auswirkungen bei einer Ausweisung und Bebauung der Fläche 12 können nicht ausgeschlossen werden. Ein Prüfbogen wird zu diesem Zeitpunkt nicht ausgefüllt. Die weiteren Phasen der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (Phasen 2 bis ggf. 4) sind durchzuführen. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

24 22 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Das Screening für die Fläche 12 kann beendet werden. Die Fläche ist in der nächsten Phase weiter zu untersuchen. Anmerkungen und Empfehlungen: Als langfristige Reservezone ist im Synthesekonzept zunächst keine Ausweisung als bebaubare Zone geplant. Die Erheblichkeit der Auswirkungen im Falle einer zukünftigen Bebauung sollte in den weiteren Phasen der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung evaluiert werden, um konkrete Argumente bezüglich des weiteren Umgangs mit der Fläche aus Natura-2000-Sicht zu erhalten. Anmerkungen zum Untersuchungsgegenstand der nächsten Phase einer Natura Verträglichkeitsprüfung: Genaue Projektbeschreibung /-bewertung anhand des Synthesekonzeptes bezgl. potentieller Auswirkungen. Ornithologisches Gutachten in Bezug auf Zielarten und relevante Arten der IBA im Bereich der Untersuchungsfläche. Prüfung der Verträglichkeit der Flächenausweisung mit den Erhaltungszielen/ Lebensraumtypen der IBA. Bewertung kumulativer Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf Ausweisung der Fläche 10. Inhalte der weiteren Phasen einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (vgl. Kapitel 1). Fazit: Anhand der ermittelten Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung der Anmerkungen und Empfehlungen lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt erhebliche Auswirkungen durch die Ausweisung und geplante Bebauung für die angrenzenden Schutzgebiete und die darin geschützten Arten und Lebensräume nicht ausschließen. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

25 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING UNTERSUCHUNGSFLÄCHE 15 Landschaftsaufnahmen: zu ergänzen Abbildung 6: Orthophoto der Fläche 15 (links) und Kartenausschnitt der Untersuchungsfläche (rechts) (Geoportal.lu, 2012 und CO3, 2012). Beschreibung der Untersuchungsfläche: Nr 15 Name/ Lage An Erzelt Größe ha 0,2 Aktuelle Flächenausweisung und Beschreibung Nach aktuellem PAG handelt es sich um eine Fläche im bebaubaren Innenbereich, die als Secteur de faible densité ausgewiesen ist; nördlich und östlich grenzt Wohnnutzung mit offener Bauweise an die Fläche; der nordwestliche Teil der Fläche wird zur Mahd genutzt; der südliche Teil als Weideland; es sind erhaltenswerte Biotope vorhanden (magere Glatthaferwiese sowie Feldhecke) Geplante Flächenausweisung Nach dem Synthesekonzept soll die Fläche zur Wohnnutzung mit offener Bauweise ausgewiesen werden Bezug zu Natura Gebiet Schneidet Randbereich von IBA-Gebiet Nr.9 (0,08 ha) und FFH- Gebiet LU (0,06 ha) und liegt innerhalb des 30 m Puffer In den Planwerken im Anhang ist die Abgrenzung der Untersuchungsfläche, vorhandene Servituden sowie die geplante Ausweisung dargestellt. Zwischenfazit: Ein Großteil der Fläche besteht aus magerer Glatthaferwiese. Der botanischen Definition entsprechend gehören sie zu den mageren Flachlandmähwiesen (6510) und sind ein in den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes LU definiertes und entsprechend zu schützendes Habitat. Die Untersuchungsfläche Nr. 15 liegt innerhalb des 30 m-puffer des FFH-Gebietes und schneidet IBA- und FFH-Gebiet. Neben den artenreichen Glatthaferwiesen durchzieht eine Feldhecke, entlang eines Feldweges, die Fläche. Sie ist ein wichtiges Habitat für in der EUNIS-Datenbank benannte Vogelarten (Ortolan, Neuntöter u.a.). Die avifaunistische Analyse zeigt jedoch kein direktes Vorkommen einer naturschutzrelevanten Art auf der Fläche. Die weiteren Phasen der Natura Verträglichkeitsprüfung (Phasen 2 bis ggf. 4) sind durchzuführen. Das Screening für die Fläche 15 kann beendet werden. Die Fläche ist in der nächsten Phase weiter zu untersuchen. Anmerkungen und Empfehlungen: Anmerkungen zum Untersuchungsgegenstand der nächsten Phase einer Natura Verträglichkeitsprüfung: Genaue Projektbeschreibung /-bewertung anhand des Synthesekonzeptes bezgl. potentieller Auswirkungen. Biotopwertermittlung um Erhaltungs- oder Ausgleichsmaßnahmen zu spezifizieren. Insbesondere mit Bezug zu den zu erhaltenden Arten und ihren Lebensräumen. Ornithologisches Gutachten in Bezug auf Zielarten und relevante Arten der IBA im Bereich der Untersuchungsfläche. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

26 24 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Prüfung der Verträglichkeit der Flächenausweisung mit den Erhaltungszielen/ Lebensraumtypen des IBA. Bewertung kumulativer Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf Ausweisung der Flächen 16, 17 und 18. Inhalte der weiteren Phasen einer Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (vgl. Kapitel 1). Fazit: Anhand der ermittelten Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung der Anmerkungen und Empfehlungen lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt erhebliche Auswirkungen durch die Ausweisung und geplante Bebauung für die angrenzenden Schutzgebiete und die darin geschützten Arten und Lebensräume nicht ausschließen. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

27 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING UNTERSUCHUNGSFLÄCHE 16 Landschaftsaufnahmen: Abbildung 7: Blick aus nordwestlicher Richtung auf die Untersuchungsfläche (links). Blick auf den südöstlichen Teilbereich der Untersuchungsfläche (rechts) (CO3, 2012). Beschreibung der Untersuchungsfläche: Nr 16 Name/ Lage Op Rilspert Größe ha 3,2 Aktuelle Flächenausweisung und Beschreibung Die Fläche liegt nach dem aktuell gültigen PAG im Außenbereich. Sie ist als Zone rurale ausgewiesen und grenzt südlich und westlich an die offene Landschaft. Nördlich und östlich grenzt Wohnnutzung an. Eine Altlastenverdachtsfläche grenzt an. Die Fläche wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es kommt eine nach Art.17des Naturschutzgesetzes schützenswerte Baumgruppe als Biotop vor. Weiterhin sind Teilflächen als potentielles Habitat des Wiesenpiepers zu berücksichtigen, dieser steht auf der roten Liste in Luxemburg, ist in den Anhängen der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie nicht verzeichnet. Heckenstrukturen des SICONA- Heckenkatasters liegen am südwestlichen Rand der Fläche. Geplante Flächenausweisung Es ist geplant die Fläche als langfristige Erweiterung des bebaubaren Bereichs auszuweisen. Bezug zu Natura Gebiet Fläche grenzt westlich an das FFH-Gebiet LU sowie das IBA- Gebiet Nr.9 (Schnittbereich von 0,05 ha) In den Planwerken im Anhang ist die Abgrenzung der Untersuchungsfläche, vorhandene Servituden sowie die geplante Ausweisung dargestellt. Zwischenfazit: Für die Fläche 16 kann anhand der Beschreibung der Untersuchungsfläche sowie der Beschreibung der Schutzgebiete noch keine Einschätzung zur Erheblichkeit potentieller Beeinträchtigungen des Natura sowie des IBA-Gebietes, aufgrund der Ausweisung, getroffen werden. Der Screening-Ansatz wird fortgeführt, eine Ermittlung potentieller Auswirkungen ist erforderlich. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

28 26 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Beschreibung potentieller Wirkfaktoren: Beschreibung potentieller Wirkfaktoren Größe/ Flächenverbrauch Lage und Abstand/ Abgrenzung zu Schutzgebiet Erschließung Physische Veränderungen Ressourcenverbrauch Emissionen Untersuchungsfläche 16 3,2 ha; geringe Überschneidungsfläche mit FFH-Gebiet von 0,05 h Die Fläche liegt nach dem aktuell gültigen PAG im Außenbereich. Sie verläuft westlich parallel zur Grenze des FFH-Gebietes. Nördlich und östlich grenzen die Untersuchungsflächen 17 und 18 an. Eine Feldhecke, im SICONA Heckenkataster aufgenommen, grenzt den südlichen Teilbereich der Fläche in Richtung Schutzgebiet ab. Der weitere Grenzbereich zu den beiden Schutzzonen verfügt über keine natürliche oder künstliche Barriere. Die Erschließung ist für den südlichen Teil der Fläche beidseitig eines Weges vorhanden. Der nördliche Teilbereich kann zusammenhängend mit den Untersuchungsflächen 17 und 18 über eine Nord-Süd Achse erschlossen werden. Die Fläche weist nur ein geringes Gefälle in südwestliche Richtung auf. Terrassierungsarbeiten sind nur in geringem Ausmaß notwendig. Eine Zunahme des Versiegelungsgrades aufgrund Überbauung, sowie eine Zunahme des Wasser- und Bodenverbrauches bei der geplanten langfristigen Ausweisung zur Wohnnutzung sind gegeben. Holzeinschlag ist nicht notwendig. Insgesamt werden nur Ressourcen angrenzend an die Schutzgebiete verbraucht. Eine direkte Betroffenheit ist nicht gegeben. Baubedingt Schadstoff- und Lärmemissionen sowie Lichtemissionen sind zu vernachlässigen. Nach der Bauphase keine gravierende Erhöhung der Emissionen. Einleitung von Abwässern Anschluss an Kanalnetz Ablagerung von Abfällen Verkehrsaufkommen und Transportbedarf Öffentliche Abfallentsorgung Während der Bauphase möglich. Aufgrund der Flächengröße und kumulativer Effekte im Zusammenhang mit den Flächen 17 und 18 leicht erhöhtes Verkehrsaufkommen durch langfristig geplante Wohnnutzung. Prüfung der Erheblichkeit potentieller Auswirkungen: Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen anlagebedingt Flächenverlust (Versiegelung) Flächenumwandlung Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen - Veränderung von Schlüsselelementen (Wasserregime, Bodenbildung, Kaltluftentstehung etc.) Betroffene Lebensraumtypen oder Arten Greifvogelarten 160 m² Randbereich IBA Vogelarten - Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Flächenverlust potentieller Jagdreviere angrenzend an IBA und FFH durch Wohnbebauung. Kein direkter Flächenverlust an Lebensraumtypen. Kein Flächenverlust an Lebensraumtypen. Nutzungsänderung von Landwirtschaft zu Wohnbebauung. Große landwirtschaftlich genutzte Freiflächen bleiben westlich bestehen. Keine Zerschneidung/Fragmentierung aufgrund der Randlage. Oberflächenabfluss auf versiegelter Fläche sowie Drainage verändern das Wasserregime in geringem Ausmaß. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

29 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING 27 betriebsbedingt stoffliche Emissionen - akustische Veränderungen - optische Wirkungen - Veränderungen des Mikro- und Mesoklimas Alle Arten und Habitate Luftschadstoffe aufgrund Ausweisung als langfristige Reservezone und geplanter Wohnbebauung gering. Auswirkungen auf Lebensraumtypen und geschützte Arten unbedeutend. Akustische Belastung aufgrund Ausweisung als langfristige Reservezone und geplanter Wohnbebauung gering. Auswirkungen auf Lebensraumtypen und geschützte Arten unbedeutend. Lichtemissionen vernachlässigbar. Auswirkungen auf Lebensraumtypen und geschützte Arten unbedeutend. Gering Gewässerausbau - Nicht vorgesehen Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) - Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision - Im Fall einer Bebauung Anschluss an öffentliches Kanalnetz Keine betriebsbedingte Zerschneidung aufgrund Lage am Rand des Schutzgebiets. Ablagerung von Abfällen - Verschmutzung der Randbereiche des angrenzenden Schutzgebietes bei einfacher Wohnbebauung zu vernachlässigen. Keine Auswirkungen langfristiger Reservezone. baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - Gering Emissionen akustische Wirkungen Erdbewegungen Alle Arten und Habitate Insbesondere Vogelarten Vermeidung von Emissionen während der Bauphase, insbesondere Eintrag ins Grundwasser durch Benzin und Öl verhindern. Phasierung einer geplanten Bebauung reduziert Emissionen. Auswirkungen während der Bauphase durch ein an den Artenschutz angepassten Zeitrahmen der Bebauung minimieren (Brutzeit berücksichtigen und Abwesenheit der Zugvögel nutzen) Zurzeit nur als Reservezone geplant. Terrassierungsarbeiten sind nur sehr gering notwendig. Feststellen möglicher erheblicher Auswirkungen: Zusammenfassung Name des Projekts bzw. Plans Name und Standort des Natura-2000-Gebiets Beschreibung des Projekts bzw. des Plans Steht das Projekt bzw. der Plan in direkter Verbindung mit dem Gebietsmanagement bzw. ist es/er dafür Neuaufstellung des Plan d Aménagement Général der Gemeinde Bertrange. IBA-Gebiet Nr. 09 Région du Lias moyen und FFH-Gebiet LU Flächenausweisung Nr. 16 grenzt an IBA und FFH-Gebiet. Im Rahmen der SUP des PAG ist die Fläche einer Natura Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Ausweisung der Fläche als langfristige Reservezone. Nein, er steht nicht im Zusammenhang mit dem Gebietsmanagement. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

30 28 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING erforderlich (genaue Angaben)? Gibt es andere Projekte/Pläne, die zusammen mit dem zu prüfenden Projekt/Plan das Gebiet beeinträchtigen könnten (genaue Angaben)? Beschreibung der Art und Weise, in der das Projekt/der Plan (einzeln oder in Zusammenwirkung) das Natura-2000-Gebiet beeinträchtigen könnte. Erläuterung der Gründe, weshalb diese Auswirkungen nicht für erheblich erachtet werden. In der Gemeinde Bertrange sind derzeit keine Projekte bekannt, die das Natura 2000-Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen. Kumulative Auswirkungen der weiteren Flächenausweisungen im Rahmen des PAG, die IBA und FFH-Gebiet betreffen, sind aufgrund der Lage als minimal einzustufen. Zurzeit keine Beeinträchtigungen, da Ausweisung als langfristige Reservezone. Beeinträchtigungen können über die Bauphase aufgrund von Emissionen und Lärmbelastungen entstehen. Entsprechende Maßnahmen sind vorzusehen. Keine direkte Betroffenheit von Lebensraumtypen. Minimaler Flächenverlust von Schutzgebieten. Ausreichend vorhandene Freiflächen westlich der Untersuchungsfläche. Auswirkungen während Bauphase können entsprechend der Anforderungen der Zielarten konditioniert werden. Anmerkungen und Empfehlungen: Die Flächenausweisung im südlichen Überschneidungsbereich mit dem IBA-Gebiet sollte angepasst werden. Die vorhandenen Hecken bieten sich dort, sowie im gesamten südlichen Teilbereich, als natürliche Barriere und Abgrenzung der Flächenausweisung an. Ein gemeinsames Erschließungskonzept der Untersuchungsflächen 16 bis 18 erhöht die Effektivität und vermindert kumulative negative Auswirkungen auf Umwelt und Natur. Fazit: Anhand der ermittelten Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung der Anmerkungen und Empfehlung einer Reduzierung der Fläche im südlichen Teilbereich, ist nicht mit erheblichen Auswirkungen durch die Ausweisung und geplante Bebauung für die angrenzenden Schutzgebiete und die darin geschützten Arten und Lebensräume zu rechnen. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

31 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING UNTERSUCHUNGSFLÄCHE 17 Landschaftsaufnahmen: Abbildung 8: Blick aus nördlicher Richtung auf die Untersuchungsfläche (links). Blick auf den östlichen Randbereich der Untersuchungsfläche (rechts) (CO3, 2012). Beschreibung der Untersuchungsfläche: Nr 17 Name/ Lage A Rilspert Größe ha 2,2 Aktuelle Flächenausweisung und Beschreibung Die Fläche liegt nach dem aktuell gültigen PAG im Innenbereich. Sie ist als Zones de bâtiments et d équipements publics und Zones d habitation 2 ausgewiesen und ist mit einer Zone Soumise à un plan directeur überlagernd festgesetzt. Die Fläche grenzt nördlich und westlich an eine Wohnnutzung an. Die Fläche wird vorwiegend landwirtschaftlich als Feld genutzt. Geschützte Art. 17 Biotope kommen auf der Fläche nicht vor. Der Wiesenpieper kommt angrenzend an die Fläche vor. Geplante Flächenausweisung Im PAG-Projekt ist die Ausweisung als Wohnzone mit Mehrfamilienhäuser geplant. Bezug zu Natura Gebiet Fläche liegt in ca. 95 m Entfernung zum FFH- Gebiet LU m Entfernung zum IBA- Gebiet in westlicher Richtung. In den Planwerken im Anhang ist die Abgrenzung der Untersuchungsfläche, vorhandene Servituden sowie die geplante Ausweisung dargestellt. Zwischenfazit: Für die Fläche 17 kann anhand der Beschreibung der Untersuchungsfläche sowie der Beschreibung der Schutzgebiete (Kapitel 3) noch keine Einschätzung zur Erheblichkeit potentieller Beeinträchtigungen des Natura sowie des IBA-Gebiets, aufgrund der Ausweisung, getroffen werden. Der Screening-Ansatz wird fortgeführt, eine Ermittlung potentieller Auswirkungen ist erforderlich. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

32 30 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Beschreibung potentieller Wirkfaktoren: Beschreibung potentieller Wirkfaktoren Größe/ Flächenverbrauch Lage und Abstand/ Abgrenzung zu Schutzgebiet Erschließung Physische Veränderungen Ressourcenverbrauch Emissionen Untersuchungsfläche 17 2,2 ha; Kein Überschneidungsbereich mit IBA und FFH-Gebiet. Die Fläche liegt nach aktuell gültigem PAG im Innenbereich. Sie liegt in ca. 95 m Entfernung zum FFH-Gebiet und ca. 110 m Entfernung zum IBA-Gebiet in westlicher Richtung. Nördlich und östlich grenzt die Untersuchungsfläche an bestehende Wohnbebauung, südlich und westlich an die Fläche 16. Die Fläche verfügt über keine natürliche oder künstliche Barriere zu den Schutzgebieten. Die Erschließung ist für den südlichen und den östlichen Teil der Fläche vorhanden. Der restliche Teilbereich kann zusammenhängend mit den Untersuchungsflächen 16 und 18 über eine Nord-Süd Achse erschlossen werden. Die Fläche weist nur ein geringes Gefälle in südlicher Richtung auf. Terrassierungsarbeiten sind als sehr gering einzuschätzen. Eine Zunahme des Versiegelungsgrades aufgrund Überbauung, sowie eine Zunahme des Wasser- und Bodenverbrauches bei der Ausweisung für Mehrfamilienhäuser und teilweise öffentliche Gebäude sind gegeben. Holzeinschlag ist nicht notwendig. Insgesamt werden nur Ressourcen in einiger Entfernung (s.o.) an die Schutzgebiete verbraucht. Eine direkte Betroffenheit ist nicht gegeben. Baubedingt Schadstoff- und Lärmemissionen sowie Lichtemissionen sind zu vernachlässigen. Nach der Bauphase keine gravierende Erhöhung der Emissionen. Einleitung von Abwässern Anschluss an Kanalnetz Ablagerung von Abfällen Verkehrsaufkommen und Transportbedarf Öffentliche Abfallentsorgung Während der Bauphase möglich. Aufgrund der Flächengröße und kumulativer Effekte im Zusammenhang mit den Flächen 16 und 18 erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Ausweisung von Mehrfamilienhäusern. Prüfung der Erheblichkeit potentieller Auswirkungen: Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen anlagebedingt Flächenverlust (Versiegelung) Betroffene Lebensraumtypen oder Arten Greifvogelarten Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Flächenverlust potentieller Jagdreviere außerhalb IBA und FFH durch Wohn- und öffentliche Bebauung. Kein direkter Flächenverlust an Lebensraumtypen. Flächenumwandlung - Kein Flächenverlust an Lebensraumtypen. Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen - Veränderung von Schlüsselelementen (Wasserregime, Bodenbildung, Kaltluftentstehung etc.) betriebsbedingt stoffliche Emissionen - Vogelarten - Nutzungsänderung von Landwirtschaft zu Wohnbebauung. Große landwirtschaftlich genutzte Freiflächen bleiben westlich bestehen. Keine Zerschneidung/Fragmentierung aufgrund der Randlage. Oberflächenabfluss auf versiegelter Fläche sowie Drainage verändern das Wasserregime in geringem Ausmaß. Feuchtbiotope sind nicht vorhanden. Bedeutung des Areals als Kaltluftschneise ist gering. Auswirkungen auf Lebensraumtypen und geschützte Arten aufgrund hauptsächlicher Wohnbebauung gering. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

33 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING 31 akustische Veränderungen - optische Wirkungen - Veränderungen des Mikro- und Mesoklimas Alle Arten und Habitate Akustische Belastung aufgrund geplanter Wohnbebauung gering. Auswirkungen auf Lebensraumtypen und geschützte Arten unbedeutend. Lichtemissionen vernachlässigbar. Auswirkungen auf Lebensraumtypen und geschützte Arten unbedeutend. Gering Gewässerausbau - Nicht vorgesehen Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) - Anschluss an öffentliches Kanalnetz Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision - Keine betriebsbedingte Zerschneidung aufgrund der Lage außerhalb des Schutzgebiets. Ablagerung von Abfällen - Gering baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - Gering Emissionen akustische Wirkungen Erdbewegungen Alle Arten und Habitate Insbesondere Vogelarten Vermeidung von Emissionen während der Bauphase, insbesondere Eintrag ins Grundwasser durch Benzin und Öl verhindern. Phasierung einer geplanten Bebauung reduziert Emissionen. Auswirkungen während der Bauphase durch ein an den Artenschutz angepassten Zeitrahmen der Bebauung minimieren (Brutzeit berücksichtigen und Abwesenheit der Zugvögel nutzen) Terrassierungsarbeiten nur sehr gering notwendig. Feststellen möglicher erheblicher Auswirkungen: Zusammenfassung Name des Projekts bzw. Plans Name und Standort des Natura-2000-Gebiets Beschreibung des Projekts bzw. des Plans Steht das Projekt bzw. der Plan in direkter Verbindung mit dem Gebietsmanagement bzw. ist es/er dafür erforderlich (genaue Angaben)? Gibt es andere Projekte/Pläne, die zusammen mit dem zu prüfenden Projekt/Plan das Gebiet beeinträchtigen könnten (genaue Angaben)? Neuaufstellung des Plan d Aménagement Général der Gemeinde Bertrange. IBA-Gebiet Nr. 09 Région du Lias moyen und FFH-Gebiet LU Flächenausweisung Nr. 17 liegt in 95 m Entfernung zu IBA und FFH-Gebiet. Im Rahmen der SUP des PAG ist die Fläche einer Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Ausweisung der Fläche zur Wohnbebauung und Teilbereich für öffentliche Gebäude Nein, er steht nicht im Zusammenhang mit dem Gebietsmanagement. In der Gemeinde Bertrange sind derzeit keine Projekte bekannt, die das Natura 2000-Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen. Kumulative Auswirkungen der weiteren Flächenausweisungen im Rahmen des PAG, die IBA und FFH-Gebiet betreffen, sind aufgrund der Lage als minimal einzustufen. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

34 32 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Beschreibung der Art und Weise, in der das Projekt/der Plan (einzeln oder in Zusammenwirkung) das Natura-2000-Gebiet beeinträchtigen könnte. Erläuterung der Gründe, weshalb diese Auswirkungen nicht für erheblich erachtet werden. Keine erheblichen Beeinträchtigungen. Beeinträchtigungen können über die Bauphase aufgrund von Emissionen und Lärmbelastungen entstehen. Entsprechende Maßnahmen sind vorzusehen. Keine direkte Betroffenheit von Lebensraumtypen. Lage in 95 m Entfernung zu den Schutzgebieten. Kein Flächenverlust innerhalb der Schutzgebiete. Ausreichend vorhandene Freiflächen westlich der Untersuchungsfläche. Direkt angrenzend an bestehende Bebauung. Auswirkungen während Bauphase können entsprechend der Anforderungen der Zielarten konditioniert werden. Anmerkungen und Empfehlungen: Ein gemeinsames Erschließungskonzept der Untersuchungsflächen 16 bis 18 erhöht die Effektivität und vermindert kumulative negative Auswirkungen auf Umwelt und Natur. Fazit: Anhand der ermittelten Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung der Anmerkungen und Empfehlungen ist nicht mit erheblichen Auswirkungen durch die Ausweisung und geplante Bebauung für die angrenzenden Schutzgebiete und die darin geschützten Arten und Lebensräume zu rechnen. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

35 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING UNTERSUCHUNGSFLÄCHE 18 Landschaftsaufnahmen: Abbildung 9: Blick aus nordwestlicher Richtung auf die Untersuchungsfläche (links). Blick aus westlicher Richtung auf die Untersuchungsfläche (rechts) (CO3 und Geoportal, 2011). Beschreibung der Untersuchungsfläche: Nr 18 Name/ Lage Op Rilspert Größe ha 0,72 Aktuelle Flächenausweisung und Beschreibung Fläche liegt im aktuellen PAG im Bestand des bebaubaren Innenbereichs. Sie ist als Secteur de faible densité festgesetzt. Nördlich grenzt Wohnnutzung an. Südlich und westlich erstreckt sich freie Landschaft. Fläche wird als Feld und Privatgarten genutzt. Des Weiteren sind Biotope (Baumreihe, Feldhecke) vorhanden. Geplante Flächenausweisung Im PAG-Projekt ist die Ausweisung als Wohngebiet (geschlossene Bauweise) geplant, überlagert mit einer zone d aménagement différé. Bezug zu Natura Gebiet Fläche liegt im 30 m Puffer des FFH-Gebiets LU Ein kleiner Teil der Fläche reicht in das IBA- Gebiet Nr.9 In den Planwerken im Anhang ist die Abgrenzung der Untersuchungsfläche, vorhandene Servituden sowie die geplante Ausweisung dargestellt. Zwischenfazit: Für die Fläche 18 kann anhand der Beschreibung der Untersuchungsfläche sowie der Beschreibung der Schutzgebiete (Kapitel 3) noch keine Einschätzung zur Erheblichkeit potentieller Beeinträchtigungen des Natura sowie des IBA-Gebiets, aufgrund der Ausweisung zur Wohnbebauung, getroffen werden. Der Screening-Ansatz wird fortgeführt, eine Ermittlung potentieller Auswirkungen ist erforderlich. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

36 34 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Beschreibung potentieller Wirkfaktoren: Beschreibung potentieller Wirkfaktoren Größe/ Flächenverbrauch Lage und Abstand/ Abgrenzung zu Schutzgebiet Erschließung Physische Veränderungen Ressourcenverbrauch Emissionen Untersuchungsfläche 18 0,7 ha; Überschneidungsfläche von 0,04 ha mit IBA. Die Fläche liegt nach aktuell gültigem PAG im Bestand des bebaubaren Innenbereichs. Nördlich grenzt die Untersuchungsfläche an bestehende Wohnbebauung, östlich an die Fläche 16 und südlich an FFH- und IBA-Gebiet, welche sie schneidet. Als nordwestliche Grenze verläuft die rue Hetzelt. Die Fläche verfügt über keine natürliche oder künstliche Barriere zu den Schutzgebieten. Erschließung ist über die rue Hetzelt möglich. Der südliche Bereich kann über einen Stich des bereits vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzweges erschlossen werden. Ein Erschließungskonzept zusammen mit den Flächen 16 und 17 ist zu priorisieren. Die Fläche weist nur ein geringes Gefälle in südlicher Richtung auf. Terrassierungsarbeiten sind sehr gering. Eine Zunahme des Versiegelungsgrades aufgrund Überbauung, sowie eine geringe Zunahme des Wasser- und Bodenverbrauches bei der Ausweisung für Einfamilienhäuser sind gegeben. Holzeinschlag ist im Bereich der südlich gelegenen Privatgartenfläche notwendig. Ein kleiner südwestlicher Teilbereich der Fläche liegt innerhalb des IBA- Gebiets. Die dort vorhandene Feldhecke sollte erhalten werden, so dass der minimale Ressourcenverbrauch innerhalb der IBA zu vernachlässigen ist. Baubedingte Schadstoff- und Lärmemissionen sowie Lichtemissionen sind zu vernachlässigen. Nach der Bauphase keine gravierende Erhöhung der Emissionen. Einleitung von Abwässern Anschluss an öffentliches Kanalnetz Ablagerung von Abfällen Verkehrsaufkommen und Transportbedarf Öffentliche Abfallentsorgung Während der Bauphase möglich. Aufgrund der Flächengröße und kumulativer Effekte im Zusammenhang mit den Flächen 16 und 17 erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Ausweisung von Einfamilienhäusern. Fläche allein hat minimale Auswirkungen auf Erhöhung des Verkehrsaufkommens. Prüfung der Erheblichkeit potentieller Auswirkungen: Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen anlagebedingt Flächenverlust (Versiegelung) - Betroffene Lebensraumtypen oder Arten Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Geringer Flächenverlust potentieller Jagdreviere angrenzend an IBA und FFH durch Wohnbebauung. Kein direkter Flächenverlust an Lebensraumtypen. Flächenumwandlung - Kein Flächenverlust an Lebensraumtypen. Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Veränderung von Schlüsselelementen (Wasserregime, Bodenbildung, Kaltluftentstehung etc.) Vogelarten - - Nutzungsänderung von Landwirtschaft zu Wohnbebauung. Große landwirtschaftlich genutzte Freiflächen bleiben westlich bestehen. Keine Zerschneidung/Fragmentierung aufgrund der Randlage. Oberflächenabfluss auf versiegelter Fläche sowie Drainage verändern das Wasserregime in geringem Ausmaß. Feuchtbiotope sind nicht vorhanden. Bedeutung des Areals als Kalt- und Frischluftschneise ist gering. Geringer Holzeinschlag nötig. Feldhecke als Begrenzung der Fläche erhalten. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

37 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING 35 betriebsbedingt stoffliche Emissionen - akustische Veränderungen - optische Wirkungen - Veränderungen des Mikround Mesoklimas Alle Arten und Habitate Gering Auswirkungen auf Lebensraumtypen und geschützte Arten gering, da nur Wohnbebauung geplant und geringe Flächengröße. Akustische Belastung aufgrund geplanter Wohnbebauung gering. Auswirkungen auf Lebensraumtypen und geschützte Arten unbedeutend. Lichtemissionen vernachlässigbar. Auswirkungen auf Lebensraumtypen und geschützte Arten unbedeutend. Gewässerausbau - Nicht vorgesehen Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision - - Anschluss an öffentliches Kanalnetz Keine betriebsbedingte Zerschneidung aufgrund Lage außerhalb der Schutzgebiete. Ablagerung von Abfällen - Gering baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - Gering Emissionen akustische Wirkungen Erdbewegungen Alle Arten und Habitate Insbesondere Vogelarten Vermeidung von Emissionen während der Bauphase, insbesondere Eintrag ins Grundwasser durch Benzin und Öl verhindern. Phasierung einer geplanten Bebauung reduziert Emissionen. Auswirkungen während der Bauphase durch ein an den Artenschutz angepassten Zeitrahmen der Bebauung minimieren (Brutzeit berücksichtigen und Abwesenheit der Zugvögel nutzen) Terrassierungsarbeiten sind sehr gering. Feststellen möglicher erheblicher Auswirkungen: Zusammenfassung Name des Projekts bzw. Plans Name und Standort des Natura-2000-Gebiets Beschreibung des Projekts bzw. des Plans Steht das Projekt bzw. der Plan in direkter Verbindung mit dem Gebietsmanagement bzw. ist es/er dafür erforderlich (genaue Angaben)? Neuaufstellung des Plan d Aménagement Général der Gemeinde Bertrange. IBA-Gebiet Nr. 09 Région du Lias moyen und FFH-Gebiet LU Flächenausweisung Nr. 18 grenz an IBA und FFH-Gebiet, schneidet IBA auf 567 m². Im Rahmen der SUP des PAG ist die Fläche einer Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Ausweisung der Fläche zur Wohnbebauung. Nein, er steht nicht im Zusammenhang mit dem Gebietsmanagement. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

38 36 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Gibt es andere Projekte/Pläne, die zusammen mit dem zu prüfenden Projekt/Plan das Gebiet beeinträchtigen könnten (genaue Angaben)? Beschreibung der Art und Weise, in der das Projekt/der Plan (einzeln oder in Zusammenwirkung) das Natura-2000-Gebiet beeinträchtigen könnte. Erläuterung der Gründe, weshalb diese Auswirkungen nicht für erheblich erachtet werden. In der Gemeinde Bertrange sind derzeit keine Projekte bekannt, die das Natura 2000-Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen. Kumulative Auswirkungen der weiteren Flächenausweisungen im Rahmen des PAG, die IBA und FFH-Gebiet betreffen, sind aufgrund der Lage als minimal einzustufen. Keine erheblichen Beeinträchtigungen. Beeinträchtigungen können über die Bauphase aufgrund von Emissionen und Lärmbelastungen entstehen. Entsprechende Maßnahmen sind vorzusehen. Holzeinschlag ist notwendig aber nicht erheblich. Feldhecke kann beschädigt werden. Keine direkte Betroffenheit von Lebensraumtypen. Lage angrenzend an Schutzgebiete. Minimaler Flächenverlust innerhalb der IBA. Ausreichend vorhandene Freiflächen westlich der Untersuchungsfläche. Direkt angrenzend an bestehende Bebauung. Auswirkungen während Bauphase können entsprechend der Anforderungen der Zielarten konditioniert werden. Anmerkungen und Empfehlungen: Ein gemeinsames Erschließungskonzept der Untersuchungsflächen 16 bis 18 erhöht die Effektivität und vermindert kumulative negative Auswirkungen auf Umwelt und Natur. Die Feldhecke in der südwestlichen Schnittfläche mit der IBA sollte erhalten werden. Eine den geschützten Arten und Habitaten entsprechende Eingrünung bei der Ortsrandbebauung sollte berücksichtigt werden. Fazit: Anhand der ermittelten Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung der Anmerkungen und Empfehlungen ist nicht mit erheblichen Auswirkungen durch die Ausweisung und geplante Bebauung für die angrenzenden Schutzgebiete und die darin geschützten Arten und Lebensräume zu rechnen. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

39 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING UNTERSUCHUNGSFLÄCHE 19 Landschaftsaufnahmen: Abbildung 10: Blick aus nordöstlicher Richtung auf die Untersuchungsfläche (links). Blick auf den östlichen Rand der Untersuchungsfläche (rechts) (CO3, 2011). Beschreibung der Untersuchungsfläche: Nr 19 Name/ Lage Grousse weier Größe ha 0,4 Aktuelle Flächenausweisung und Beschreibung Fläche liegt im aktuellen PAG im Bestand des bebaubaren Innenbereichs. Sie ist als Secteur de faible densité und als Zone verte festgesetzt. Südlich und westlich grenzt an die geplante Wohnbebauung freie Landschaft. Auf der Fläche befindet sich eine Altlastverdachtsfläche. Die Fläche wird als Feld und Weide genutzt. Es sind Biotope (Einzelbaum, Baumreihe, Feldhecke) auf der Fläche vorhanden. Die Pétruss verläuft durch die Untersuchungsfläche. Geplante Flächenausweisung Im PAG-Projekt ist die Ausweisung als Wohngebiet (geschlossene Bauweise) geplant. Bezug zu Natura Gebiet Die Fläche schneidet den 30 m Puffer des FFH- Gebiets LU und grenzt an den 30 m Puffer des IBA-Gebiets Nr.9. In den Planwerken im Anhang ist die Abgrenzung der Untersuchungsfläche, vorhandene Servituden sowie die geplante Ausweisung dargestellt. Zwischenfazit: Die Fläche 19 grenzt an den 30 m Puffer des IBA-Gebietes Nr.9 und schneidet den 30 m Puffer um das FFH-Gebiet LU Die Analyse der Avifauna benennt keine Vorkommen naturschutzrelevanter Vogelarten auf der Fläche. Die Biotopausstattung, insbesondere aufgrund der Pétruss und ihrer Ufervegetation, dem Überschwemmungsbereich und den zahlreichen Biotopen der Innenkartierung stellt potentielle Habitate für eine Vielzahl naturschutzrelevanter Arten da. Bei der Ausweisung als Bauland ist ebenfalls die Altlastenverdachtsfläche im nördlichen Abschnitt der Untersuchungsfläche zu beachten. Potentielle Emissionen durch das Ausheben des Fundamentes können nicht ausgeschlossen werden. Die Lage unmittelbar an der Pétruss erhöht das Risiko weitreichender Verschmutzung. Die weiteren Phasen der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (Phasen 2 bis ggf. 4) sind durchzuführen. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

40 38 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING Das Screening für die Fläche 19 kann beendet werden. Die Fläche ist in der nächsten Phase weiter zu untersuchen. Anmerkungen und Empfehlungen: Anmerkungen zum Untersuchungsgegenstand der nächsten Phase einer Natura Verträglichkeitsprüfung: Genaue Projektbeschreibung /-bewertung anhand des Synthesekonzeptes bezgl. potentieller Auswirkungen. Ornithologisches Gutachten in Bezug auf Zielarten und relevante Arten der IBA im Bereich der Untersuchungsfläche. Prüfung der Verträglichkeit der Flächenausweisung mit den Erhaltungszielen/ Lebensraumtypen des IBA. Bewertung kumulativer Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf Ausweisung der Flächen 16, 17 und 18. Analyse und Bewertung der Gefahr der Altlastenverdachtsfläche. Inhalte der weiteren Phasen einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (vgl. Kapitel 1). Fazit: Anhand der ermittelten Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung der Anmerkungen und Empfehlungen lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt erhebliche Auswirkungen, durch die Ausweisung und geplante Bebauung, für die angrenzenden Schutzgebiete und die darin geschützten Arten und Lebensräume nicht ausschließen. FEBRUAR 2013 CO3 s.à r.l.

41 NATURA-2000-VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - PHASE 1 SCREENING UNTERSUCHUNGSFLÄCHE 20 Landschaftsaufnahmen: Abbildung 11: Blick auf die Baulücke im östlichen Flächenabschnitt (links). Blick in die Straße aus östlicher Richtung (rechts) (CO3, 2011). Beschreibung der Untersuchungsfläche: Nr 20 Name/ Lage Op Huersch tert Größe ha 0,2 Aktuelle Flächenausweisung und Beschreibung Es handelt sich um zwei Flächen (Baulücken), die im aktuellen PAG im bebaubaren Innenbereich liegen. Sie sind als Secteur de faible densité ausgewiesen. Die Flächen beinhalten einen Privatgarten und ein Feld (Baulücke). Eine Fläche liegt am Rand des bebauten Bereichs. Geplante Flächenausweisung Im aktuellen PAG-Projekt werden sie als Wohngebiet (geschlossene Bauweise) ausgewiesen. Bezug zu Natura Gebiet Die südwestliche Fläche schneidet das FFH-Gebiet LU (0,04 ha) und grenzt an das IBA-Gebiet Nr.9. Die östliche Fläche schneidet den 30 m Puffer von FFH-und IBA-Gebiet. In den Planwerken im Anhang ist die Abgrenzung der Untersuchungsfläche, vorhandene Servituden sowie die geplante Ausweisung dargestellt. Zwischenfazit: Anhand der Beschreibung der Untersuchungsfläche sowie der Beschreibung der Schutzgebiete (Kapitel 3) kann eine Einschätzung zur Erheblichkeit potentieller Beeinträchtigungen des Natura sowie des IBA-Gebiets, aufgrund der Ausweisung zur Wohnbebauung, getroffen werden. Der östliche Flächenabschnitt ist eine Baulücke umgeben von Einfamilienhäusern und soll entsprechend ausgewiesen werden. Neben der Lage innerhalb eines Wohngebiets und ohne Flächenverlust der Schutzgebiete, lassen sich auch aufgrund der Flächengröße von 1069 m² erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgebiete (FFH und IBA) ausschließen. Die westliche Teilfläche liegt am Ortsrand. An zwei Seiten von Wohnbebauung eingegrenzt, schneidet sie das FFH-Gebiet und grenzt an das IBA-Gebiet. Mit 1033 m² lassen sich anhand der Größe erhebliche negative Auswirkungen bereits ausschließen. Laut avifaunistischem Gutachten kommen keine naturschutzrelevanten Vogelarten auf beiden Teilflächen vor. Lebensräume des FFH-Gebiets sind ebenfalls nicht betroffen. CO3 s.à r.l. FEBRUAR 2013

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