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1 2. Übungsklausur aus Finanzrecht, am Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ.-Prof. Dr. Bettina Spilker Die Arbeitszeit beträgt 30 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragrafenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 12 Abs 6 der Satzung der Universität Wien). Punkte: 16 18,5: Befriedigend 21,5 25: Sehr gut 13 15,5: Genügend 19 21: Gut 0 12,5: Nicht genügend Nachname: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: 1. [3 P] Körperschaftsteuer Die inländische A-GmbH mietet von ihrer Alleingesellschafterin Frau X (natürliche Person, Beteiligung im Privatvermögen) ein Betriebsgrundstück um eine jährliche Miete ihv EUR ,--. Eine Außenprüfung ergibt, dass lediglich EUR ,-- angemessen gewesen wären. Wie ist dieser Sachverhalt ertragsteuerrechtlich zu beurteilen? Zusatzpunkt: Wem kann die KESt vorgeschrieben werden und welche Folge hätte es, wenn die A-GmbH allfällige Steuernachforderungen trägt? [+1] Seite 1 von 5

2 2. [2,5 P] Umsatzsteuer Welche Arten von Steuerbefreiungen unterscheidet das Umsatzsteuergesetz? Wo sind sie geregelt? 3. [6,5 P] Umsatzsteuer umsatzsteuerlicher Sicht. Geben Sie auch den Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung sowie die Steuerbarkeit und Steuerpflicht an. Begründen Sie Ihre Lösungen! a) Die Österreicherin T macht Urlaub in der Schweiz und kauft dort eine neue Skiausrüstung im Wert von sfr (entspricht EUR 1.000,--). (Annahme: Übereinstimmendes USt-Recht in Österreich und der Schweiz). [1,5] b) Der in Kopenhagen ansässige Architekt A plant eine Villa in Baden (Niederösterreich). Er wird dabei fast ausschließlich in seinem Büro in Kopenhagen tätig. [1] c) Der in Österreich ansässige Rechtsanwalt Ö vertritt den deutschen Unternehmer D vor einem spanischen Gericht. Während des Aufenthaltes in Spanien muss Ö seinen defekten, dienstlich genutzten Laptop vom spanischen Unternehmer S reparieren lassen, um auf die für die Verhandlung erforderlichen Daten zugreifen zu können. Variante: Seine Gattin G begleitet Ö auf dieser Geschäftsreise als Touristin. G lässt ihr privates Mobiltelefon durch S reparieren. [2,5] Seite 2 von 5

3 d) Die österreichische Ärztin A lässt sich von einer Möbelhändlerin aus Deutschland Ordinationseinrichtungsgegenstände im Wert von EUR ,-- schicken. [1,5] 4. [5 P] Umsatzsteuer umsatzsteuerlicher Sicht. Begründen Sie Ihre Lösungen! a) Die Buchhändlerin B aus Klagenfurt entnimmt Dieter Bohlens Biografie Nichts als die Wahrheit aus dem Warenlager und schenkt das Buch ihrem Mann zum Hochzeitstag. Der Einkaufspreis lag bei EUR 20,--. Prüfen Sie auch allfällige Konsequenzen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs sowohl beim Bezug und bei der Entnahme der Ware. [3] b) Frau A aus Luxemburg handelt mit Designerkleidung und hat diesbezüglich einen erfolgreichen Internetversandhandel eingerichtet. Kern ihrer offensiven Werbestrategie ist das Werben mit der günstigen luxemburgischen Mehrwertsteuer. A hat im Jahr 2015 (und auch im vorangegangenen Jahr) durch Versendungen von Designerkleidung nach Österreich an Nichtunternehmer insgesamt je ca EUR ,-- an Umsätzen erzielt. Können die begeisterten Kundinnen und Kunden tatsächlich Mehrwertsteuer sparen? [2] Seite 3 von 5

4 5. [1 P] Grunderwerbsteuer Unterliegen die folgenden Sachverhalte der Grunderwerbsteuer? a) A und B sind zu gleichen Teilen Miteigentümer eines Grundstücks. Das Grundstück wird real 50% zu 50% geteilt. [0,5] b) Wie a, aber das Grundstück wird 75% zu 25% geteilt. [0,5] 6. [3 P] Verfahrensrecht verfahrensrechtlicher Sicht. Begründen Sie Ihre Lösungen! a) B fährt im Jahr 2017 für längere Zeit auf Urlaub. Weil sie sehr vergesslich ist, unterlässt sie fahrlässig die fristgerechte Bezahlung ihrer Abgabenschuld beim zuständigen Finanzamt. Vom Urlaub zurückgekommen, bezahlt B die Abgabenschuld erst zwei Wochen nach Fälligkeit. Wie wird die Behörde nach der BAO vorgehen? [1] b) Der Tischler C hat eine Abgabenschuld ihv EUR 1.500,-- zu bezahlen. Weil sich seine Kunden im Zahlungsverzug befinden, ist er im Moment nicht liquide und müsste zur sofortigen Bezahlung der Abgaben Wertpapiere verkaufen. Was wird C tun? Was hat er dabei zu beachten? Wie wird die Behörde nach der BAO vorgehen? [2] Seite 4 von 5

5 7. [4 P] Verfahrensrecht Der Student S lernt für die Modulprüfung aus Steuerrecht. Beim verfahrensrechtlichen Teil angelangt, bittet er Sie, ihm die Verjährungsproblematik zu erklären. Erläutern Sie die zentralen Eckpunkte der Verjährung im Abgabenverfahrensrecht! Seite 5 von 5

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