Diplomprüfung aus Finanzrecht,

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1 Diplomprüfung aus Finanzrecht, Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Einkommenssteuer [2 P] Beschreiben und erklären Sie den Begriff Absetzung für Abnutzung! Bei welchen Arten der Einkünfteermittlung findet sie Anwendung? Seite 1 von 10

2 2. Einkommensteuer [4 P] Herr Anton beschließt sein Vermögen neu zu veranlagen und kauft am Aktien der A AG um 2.000, Euro sowie eine verbriefte Option (Anschaffungskosten: 100, Euro) zum Kauf von 100 Aktien der O AG am um 2.000, Euro und legt den Rest seines Geldes (3.000, Euro) in ein Sparbuch bei seiner Hausbank ein. Beurteilen Sie folgende Vorgänge nach dem Einkommensteuergesetz (Rechtslage idf AbgÄG 2011) und begründen Sie Ihre Lösung: a) Die Aktien der A AG verkauft er am um 4.000, Euro. [2] b) Die Option verkauft er am um 400, Euro. [1] c) Am schreibt ihm seine Hausbank 150, Euro Zinsen auf seinem Sparbuch gut. [1] 3. Einkommensteuer [8 P] Frau Berta betreibt eine Modeboutique und hat bisher ihren Gewinn nach 5 EStG ermittelt. Da sie durch die schlechte wirtschaftliche Situation nun nicht mehr buchführungspflichtig ist, beschließt sie ihren Gewinn mit Jahresbeginn nach 4 Abs 3 EStG zu ermitteln. Berechnen Sie für folgende Vorgänge den Übergangsgewinn oder den Übergangsverlust und begründen Sie Ihre Lösung: a) Im September hat Frau Berta eine Vorauszahlung ihv 4.000, Euro für eine Leistung erhalten welche sie erst im März des folgenden Jahres beabsichtigt zu erfüllen. [1,5] Seite 2 von 10

3 b) Im Dezember hat Frau Berta Waren um , Euro gekauft und sofort bezahlt. Die Waren befinden sich zum Jahresende noch im Lager. [1,5] c) Im August hat Frau Berta einen neuen Firmen PKW um , Euro angeschafft. [2,5] d) Im Betriebsvermögen von Frau Berta befindet sich auch ein Zinshaus (Teilwert: , Euro; Buchwert: , Euro) welches vermietet wird. [2,5] 4. Gemischtes Beispiel [3 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte im Sinne des Ertragsteuerrechts und begründen Sie Ihre Lösungen: a) Herr Cäsar ist Gesellschafter der CDE Handels OG. Durch die Wirtschaftskrise erzielt die OG im Jahr 2010 starke Verluste weshalb Herrn Cäsars Kapitalkonto einen negativen Wert aufweist. Im Jahr 2011 entschließt sich Herr Cäsar aus der OG auszuscheiden. [1,5] Seite 3 von 10

4 b) Nach dem Ausscheiden von Herrn Cäsar und wegen den großen Verlusten beschließen die beiden übrigen Gesellschafter Frau Dora und Herr Emil (beide zu 50 % beteiligt) den Betrieb der OG in Einzelbetriebe aufzuteilen und jeder seinen Betrieb eigenständig weiterzuführen. [1,5] 5. Körperschaftsteuer [5 P] Frau Ida ist zu 60 % an der I GmbH beteiligt. Da die Gesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten ist, beschließt Frau Ida diese zu unterstützen. Beurteilen Sie folgende Maßnahmen von Frau Ida nach dem Körperschaftsteuerrecht und begründen Sie Ihre Lösungen: a) Frau Ida hat gegenüber der GmbH noch eine Forderung ihv , Euro, auf welche sie verzichtet. [1,5] b) Zudem entschließt sich Frau Ida der I GmbH ein fremdüblich verzinstes Darlehen ihv , Euro zu geben. Aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten wird vereinbart, dass in den ersten zwei Jahren keine Zinsen anfallen sollen. Die Banken hatten zuvor weitere Kredite verweigert. Auch die Rückzahlung des Darlehens wurde nicht festgelegt. [1,5] c) Nach einigen Jahren hat sich die Gesellschaft wieder erholt. Frau Ida verkauft nun der Gesellschaft eine Liegenschaft (Wert: , Euro) um , Euro. [2] Seite 4 von 10

5 6. Körperschaftsteuer [1,5 P] Die Stadt St. Pölten verwirklicht folgende Sachverhalte. Beurteilen Sie diese nach dem Körperschaftsteuerrecht und begründen Sie Ihre Lösung: a) Sie betreibt mehrere gewinnbringende Forschungsanstalten. [0,5] b) Sie erhält Zinsen aus einer Bankeinlage bei der Niederösterreichischen Landesbank.[0,5] c) Sie betreibt am Stadtrand einen Bauernhof. [0,5] 7. Gemischtes Bespiel [1,5 P] Die österreichische X AG ist zu 9% an der österreichischen Y AG beteiligt. Die Y AG schüttet , Euro Gewinn an die X AG aus. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus körperschaftsteuerrechtlicher und einkommensteuerrechtlicher Sicht. Seite 5 von 10

6 Teil 2 UmgrStG, UStG, Gebühren, Verkehrssteuern, Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht [25 P] 8. Umgründungssteuer [2,5 P] Die Gesellschafter A und B der C GmbH beschließen die C GmbH zu spalten. Die neu gegründete D GmbH soll in Zukunft einen Teilbetrieb der C GmbH weiterführen. Die Tätigkeit der C GmbH beschränkt sich nach der Spaltung auf einen Betrieb. a) Welche Spaltungsvorgänge liegen vor? Begründen Sie Ihre Antwort! [2] b) Was geschieht mit den Verlustabzügen der C GmbH, welche dem übertragenen Vermögen zuzurechnen sind? [0,5] 9. Umsatzsteuer [7,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus Sicht der Umsatzsteuer und begründen Sie ihre Lösung: a) Der österreichische Unternehmer U kauft von der amerikanischen Maschinen GmbH eine Maschine um , Euro. und lässt sich diese nach Österreich liefern. Ist dieser Vorgang in Österreich steuerbar? Prüfen sie alle 4 Steuertatbestände! [2] Seite 6 von 10

7 b) Ein österreichischer Kabarettist gibt in Zürich eine Vorstellung. Da der Kabarettist selbst auch der Veranstalter ist, verkauft er die Tickets in eigenem Namen direkt an sein Publikum. Ist der Vorgang in Österreich steuerbar [3] c) Ein Vertreter eines schweizerischen Unterhaltungsunternehmens beschließt daraufhin dem österreichischen Kabarettisten die Urheberrechte an der Veranstaltung abzukaufen. Dies geschieht am nächsten Tag in der Geschäftsniederlassung des schweizerischen Unterhaltungsunternehmens. Sind diese Vorgänge in Österreich steuerbar? Begründen Sie ihre Antwort! [2,5] Seite 7 von 10

8 10. Umsatzsteuer [5,5 P] Der Rechtsanwalt R (Jahresumsatz , Euro; Jahresumsatz Vorjahr: , Euro) berät am einen Klienten, welcher die Beratungskosten einen Monat später am begleicht (Rechnungslegung: ). R hat auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet. Beurteilen Sie den Fall in jeder Variante aus Sicht der Umsatzsteuer und begründen Sie Ihre Antworten! a) Wann entsteht die Steuerschuld? [4] b) Wann muss der Rechtsanwalt die USt abführen? [1,5] Seite 8 von 10

9 11. Gemischtes Beispiel [5,5 P] Herr H ist bei der A AG als Geschäftsführer angestellt und erhält von dieser monatlich ein Gehalt. Zudem hält er 75% der Anteile an der A AG. [5] a) Welche Abgaben hat die A AG im Zusammenhang mit der Anstellung des Herrn H zu tragen? Begründen Sie ihre Antwort! [4] b) Wie hoch ist die jeweilige Abgabe, wenn Sie jeweils von einer Bemessungsgrundlage von , Euro ausgehen? [1,5] 12. Grunderwerbsteuer [0,5 P] Die A GmbH, an welcher X zu 50 % beteiligt ist, ist Eigentümerin eines österreichischen Grundstücks. Am erwirbt X die restlichen 50 % der Anteile an der A GmbH und wird dadurch 100%iger Eigentümer. Fällt hier Grunderwerbsteuer an? [0,5] Seite 9 von 10

10 13. Verfahrensrecht [3,5 P] Beurteilen Sie folgende Vorgänge aus verfahrensrechtlicher Sicht: a) A hat für die Zahnspange ihrer Tochter im Jahr , Euro gezahlt und diese steuerlich geltend gemacht. Im Jahr 2011 erstattet ihr die Krankenkasse den gesamten Betrag. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus verfahrensrechtlicher Sicht. [1,5] b) Ein Anwalt hat Einkünfte aus selbständiger Arbeit. An den Wochenenden geht der Anwalt regelmäßig zur Jagd. Aus dieser Tätigkeit erzielt er Verluste. Die Behörde vermutet, dass es sich bei der Jagd um Liebhaberei handeln könnte. Ob diese Vermutung zutrifft, wird sich allerdings erst durch die Einkünfteentwicklung der Folgejahre klären lassen. Kann die Behörde die Abgabe schon festsetzen? [1] c) Herr A hat gegen seinen Einkommensteuerbescheid Berufung eingelegt, welcher stattgegeben wurde. Für die Berufung sind bei Herrn A 100, Euro und bei der Behörde 200, Euro an Kosten angefallen. [1] Seite 10 von 10

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