Diplomprüfung aus Finanzrecht,

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1 Diplomprüfung aus Finanzrecht, Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Berechnung der Einkommensteuer [3 P] Unterscheiden Sie die Begriffe Absetzbetrag, Freibetrag und Freigrenze und führen Sie jeweils ein Beispiel an! Seite 1 von 10

2 2. Einkommensteuer [3,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte im Sinne des Einkommensteuergesetzes und begründen Sie Ihre Lösung! a) Der Tiroler Familienpensionsbetreiber Hansi aus Kitzbühel hat zur Förderung des gewinnbringenden Betriebes seiner Pension einen Streichelzoo mit 20 Ziegen und 10 Kaninchen eingerichtet. Der Erlös durch den Verkauf der Eintrittskarten ist bedeutend geringer als die Kosten für die Betreibung des Streichelzoos. Hansi will die Verluste aus dem Zoo geltend machen. [1,5] b) Hansi ist darüber hinaus leidenschaftlicher Jäger und hat aus diesem Grund eine Gamsjagd in Tirol gepachtet. Ab und zu verkauft er das Wildbret an ein Gasthaus. Der Erlös aus dem Wildbretverkauf ist beträchtlich geringer als seine Aufwendungen aus der Pacht. [1] c) Die Tiroler Gemeinde Kitzbühel übernimmt und betreibt Hansis verlustbringenden Streichelzoo. [1] Seite 2 von 10

3 3. Einkommensteuer [6,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte im Sinne des Einkommensteuergesetzes und begründen Sie Ihre Lösung! a) Der Restaurantbetreiber A und der Zahnarzt B haben betriebliche Umsätze von jeweils 1 Mio. Sie besitzen zusammen (jeweils 50 % : 50 %) ein Mietgebäude, das sie am gekauft haben. Beide wollen ihren Hälfteanteil an dem Mietgebäude am in den Betrieb einlegen. Ist dies möglich und wenn ja, welche einkommensteuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? [5] b) Im Jahr 2012 wird das Gebäude veräußert. Welche einkommensteuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich dadurch für den Restaurantbetreiber A und den Zahnarzt B? [1,5] 4. Einkommensteuer [3 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte nach dem Einkommensteuerrecht und begründen Sie Ihre Lösung! a) A und B sind Gesellschafter der Handels-OG (50 % : 50 %). A verkauft an die Gesellschaft ein Bürogebäude, das sich in seinem Privatvermögen befindet, um EUR ,-- (gemeiner Wert EUR ,--). Wie ist der Verkauf des Grundstückes einkommensteuerlich zu qualifizieren? [1,5] Seite 3 von 10

4 b) B ist Rechtsanwalt und erbringt an die Handels-OG unterpreisige Rechtsanwaltsleistungen. Statt EUR ,-- (marktübliche Konditionen) verrechnet er der Handels-OG EUR ,--. [1,5] 5. Körperschaftssteuer [5,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes und begründen Sie Ihre Lösung. Beachten Sie dabei, dass auch das Verneinen von Antwortmöglichkeiten Voraussetzung für das Erreichen einer vollen Punktezahl ist! a) Die österreichische A-AG hält folgende Beteiligungen: 90% an der österreichischen B-GmbH, 50 % an der österreichischen C-GmbH, 51 % an der österreichischen D-GmbH und 80 % an der deutschen E-AG. Ist eine Gruppenbildung möglich? Wenn ja, mit wem und warum? [2,5] b) Die Gesellschaften erwirtschaften im selben Wirtschaftsjahr folgende Gewinne/Verluste: A-AG: Gewinn von EUR ,-- B-GmbH: Verlust von EUR ,-- C-GmbH: Gewinn von EUR ,-- D-GmbH: Verlust von EUR ,-- E-AG: Verlust von EUR ,-- Berechnen Sie das beim Gruppenträger der Besteuerung unterworfene Ergebnis und begründen Sie Ihre Lösung. [2,5] Seite 4 von 10

5 c) Variante: Angabe wie b) mit der Modifizierung, dass die E-AG Gewinne von EUR ,-- erwirtschaftet. Welche Konsequenzen hat der Gewinn der E-AG auf das Ergebnis beim Gruppenträger? [0,5] 6. Ertragsteuern [2 P] Die österreichische A-AG erwirbt im Jahr 2007 eine 9 % Beteiligung an der deutschen B-GmbH um EUR ,--. Aufgrund der schlechten Marktsituation im Zuge der Finanzkrise gerät die B-GmbH 2008 in Schwierigkeiten, worauf sich deren Beteiligungswert um EUR ,-- vermindert steigt allerdings nach Umstrukturierungsmaßnahmen und aufgrund der Besserung der Wirtschaftslage der Wert der Beteiligung auf EUR ,--. Beurteilen Sie die ertragssteuerlichen Auswirkungen bei der A-AG in den Jahren 2008 und 2010! 7. Körperschaftsteuer [1,5 P] Die Stoffkunst-AG kauft eine Schneider-GmbH, die ihre Tätigkeit eingestellt hat und einen Verlustvortrag ihv 5 Mio in ihrer Steuerbilanz aufweist. Die Stoffkunst-AG möchte einen Großteil der Belegschaft entlassen und den Verlustvortrag mit späteren Gewinnen verrechnen. Beurteilen Sie den Sachverhalt isd Körperschaftsteuergesetzes und begründen Sie Ihre Aussagen! Seite 5 von 10

6 Teil 2 Umsatzsteuer, Verkehrssteuern, Verfahrensrecht [25 P] 8. Umsatzsteuer [4,5 P] Beurteilen Sie den folgenden Sachverhalt aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht! Der Rechtsanwalt A verkauft seine vor 2 Jahren errichteten Kanzleiräumlichkeiten an einen anderen Unternehmer. Welche umsatzsteuerrechtlichen Überlegungen ergeben sich wenn der Erwerber einerseits ein Rechtsanwalt ist, der die Kanzleiräumlichkeiten zu Kanzleizwecken nützen möchte, andererseits ein Arzt, der die Räume für seine Ordination erwirbt? [4,5] 9. Umsatzsteuer [3,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht! a) Die Software GmbH berät einen Kunden im Mai Die Rechnung wird im Juli gelegt. Welche umsatzsteuerrechtlichen Überlegungen ergeben sich in den folgenden Fällen? (Entstehung der Steuerschuld, Fälligkeit) [2,5] Seite 6 von 10

7 b) Wie wäre die Situation zu behandeln, wenn der Kunde bereits eine Anzahlung im April 2011 vornimmt? [1] 10. Umsatzsteuer [5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht! a) Ein brasilianisches Unternehmen erstellt für ein steuerpflichtiges Unternehmen in Österreich Spezialsoftware und stellt diese über das Internet zum Herunterladen bereit. [2] b) Eine österreichische Privatperson lädt sich von einer Website eines russischen Unternehmers einige Lieder herunter. [1] c) Ein indischer Unternehmer stellt auf einer einwöchigen Tourismusmesse in Wien aus. Für die Standmiete möchte er den Vorsteuerabzug geltend machen. Geht das? Zuständigkeit? [1] Seite 7 von 10

8 d) Die Frau Oachl betreibt eine Gärtnerei und einen Weinkeller. Die Gärtnerei beliefert den Weinkeller mit Blumen. [1] 11. Umsatzsteuer und sonstige Verkehrssteuern [1,5 P] Beurteilen Sie den folgenden Sachverhalt aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht! Der österreichische Staatsbürger A kauft im Juni 2011 in Deutschland ein gebrauchtes Auto. Das Auto wurde im Mai 2011 erstzugelassen, Kilometerstand: km. A bringt das Auto nach Österreich. Welche steuerrechtlichen Konsequenzen ergeben sich? [1,5] 12. Grunderwerbssteuer [2 P] Beurteilen Sie den vorliegenden Fall aus grunderwerbssteuerlicher Sicht (Bemessungsgrundlage, Steuersatz)! Die Brüder A (50 % der Anteile) und B (50 % der Anteile) sind Gesellschafter der X GmBH. Zum Vermögen der X gehört ein Grundstück. (Verkehrswert ; Einheitswert ). A verkauft seine Anteile an B um [2] Seite 8 von 10

9 13. Verkehrssteuern [3,5 P] Beurteilen Sie den folgenden Sachverhalt aus verkehrssteuerrechtlicher Sicht! A ist Gesellschafter der X GmbH. A bringt ein Grundstück gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als Gegenleistung in die Gesellschaft ein. [3,5] 14. Verfahrensrecht [5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus verfahrensrechtlicher Sicht! a) Der Unternehmer A gibt seine Einkommensteuererklärung für das vergangene Jahr statt Ende April erst Ende Juli ab. Welche Sanktionen sieht die BAO hier vor? [1] b) Der nachfolgende Einkommensteuerbescheid berücksichtigt nicht sämtliche in der Einkommensteuererklärung geltend gemachte Werbungskosten. Wann wird die bescheidmässig festgesetzte Abgabe fällig? [0,5] Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen zur Bekämpfung des Bescheides offen? Wie wirken sich diese auf die Fälligkeit der Abgabe aus? [1,5] Seite 9 von 10

10 Kann die Berufungsfrist verlängert werden? Wie wirkt sich eine Verlängerung auf die Fälligkeit aus? [1] c) Der Steuerpflichtige hat Verluste aus Vermietung erklärt. Die Verluste könnten auch aus einer Liebhabereitätigkeit stammen. Was kann die Behörde tun, um die Einkünfteentwicklung in den Folgejahren abwarten zu können? [1] Seite 10 von 10

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