Diplomprüfung aus Finanzrecht, vom

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1 Diplomprüfung aus Finanzrecht, vom Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Einkommensteuer [1 P] Unterscheiden Sie den Begriff Rückstellungen von Rücklagen in kurzen Worten! Seite 1 von 11

2 2. Einkommensteuer [1,5 P] A schenkt seinem Sohn B ein Mietgebäude, behält sich aber den Fruchtgenuss auf Lebenszeit vor. Kann Afa geltend gemacht werden? Bitte begründen Sie die Antwort! 3. Einkommensteuer [3 P] A beteiligt sich an dem Unternehmen des B mit einer Einlage von EUR ,00. Im Gesellschaftsvertrag wurde vereinbart, dass die Rückzahlung der Einlage unter Berücksichtigung seiner noch nicht verrechneten Gewinn- und Verlustanteile in 10 Jahren erfolgt. a) Im Jahr 2009 erhält A einen Gewinnanteil von EUR ,00. Welche Einkünfte hat A und wie erfolgt die Erhebung der Steuer? [2]. b) Im Jahr 2010 beträgt sein Verlustanteil EUR ,00. Weiters hat A Verluste aus Vermietung und Verpachtung. [1] Seite 2 von 11

3 4. Einkommensteuer [2 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte bezüglich einer Abzugsfähigkeit der Aufwendungen und begründen Sie Ihre Lösung! a) A kauft einen Firmenwagen um EUR ,00. Die diesbezüglichen Finanzierungskosten betragen EUR 5.000,00 monatlich. [1] b) A ist außerdem Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule, er hat sich in seinem Privathaus ein Arbeitszimmer eingerichtet. [0,5] c) A lädt drei Kunden zur Vorstellung eines Projektes zum Mittagessen ein. [0,5] 5. Einkommensteuer [1,5 P] Nach finanziellen Schwierigkeiten des Einzelunternehmers A ergeht im Jahr 2010 im Rahmen eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens ein Zahlungsplan mit einer Quote von 30 %. Noch im selben Jahr 2010 bezahlt A die erste Quote von 10 %. Hat der Vorgang Auswirkungen auf seine Einkommensteuerlast? Macht es einen Unterschied, ob das Unternehmen eingestellt wird? Seite 3 von 11

4 6. Einkommensteuer [3 P] Die Firma B hat am eine Maschine im Wert von EUR ,00 gegen eine neue Maschine um EUR ,00 getauscht. Die Transportkosten und die Montagekosten betrugen je EUR 500,00. a) Mit welchem Wert ist die Maschine in der Bilanz per anzusetzen, wobei von einer 10jährigen Nutzungsdauer auszugehen ist? [1,5] Aufgrund technischer Innovationen ist der Wert der Maschine per auf EUR ,00 gesunken. b) Beurteilen Sie die Wertminderung bei aa) Gewinnermittlung nach 4/3 EStG [0,5] bb) Gewinnermittlung nach 4/1 EStG [0,5] cc) Gewinnermittlung nach 5/1 EStG [0,5] Seite 4 von 11

5 7. Körperschaftssteuer/Einkommenssteuer [3,5 P] A ist zu 50 % an der O-GmbH beteiligt und vermietet ein Grundstück gegen eine monatliche Mietzahlung von EUR 7.000,00 an seine Gesellschaft. Es stellt sich heraus, dass aufgrund der Marktsituation nur eine monatliche Mietzahlung von EUR 3.000,00 angemessen wäre. Welche ertragssteuerlichen Konsequenzen ergeben sich bei der O-GmbH und bei A? 8. Körperschaftssteuer [1,5 P] Die A-AG mit Sitz in Wien ist Gruppenträger und erwirbt 51 % der Anteile an dem neuen Gruppenmitglied B-AG mit Sitz in Innsbruck um EUR 20 Mio. Im Kaufpreis ist eine Abgeltung für stille Reserven in diversen Wirtschaftsgütern in Höhe von EUR 2 Mio. enthalten. Der Buchwert des Betriebsvermögens beträgt EUR 16 Mio. Welche Möglichkeit hat die A-AG mit Hinblick auf den Restbetrag von EUR 2 Mio.? Seite 5 von 11

6 9. Körperschaftssteuer/Stiftungssteuerrecht [4 P] A hat im Jahr 2009 eine Privatstiftung gegründet. Beurteilen Sie folgende Sachverhalte und begründen Sie Ihre Lösung! a) A wendet der Privatstiftung ein Einfamilienhaus in Wien mit einem Wert von EUR ,00 (Einheitswert EUR ,00) im Jahr 2009 zu. [1] b) Die Privatstiftung veräußert am ihre 5 %ige Beteiligung an der A-AG mit Gewinn und erwirbt am eine 20 %ige Beteiligung an A-GmbH. [1] c) Die Privatstiftung gewährt der A-GmbH ein Darlehen, woraus sie Zinsen erzielt. [1] d) Im Jahr 2011 wendet die Privatstiftung das Einfamilienhaus dem Begünstigten zu. Gewinne oder Gewinnrücklagen bestehen zu dieser Zeit keine mehr. [1] Seite 6 von 11

7 10. Körperschaftssteuer [4 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte nach dem Körperschaftssteuergesetz und begründen Sie Ihre Lösung! a) Die Ö-AG mit Sitz in Wien ist seit 2 Jahren ununterbrochen zu 100 % an der Ö-OG mit Sitz in Wien und zu 7 % an der T-AG mit Sitz in Istanbul beteiligt. Die Ö-OG ist ebenfalls zu 5 % an der T-AG beteiligt. Die T-AG schüttet Dividenden an die Ö-AG aus. [1,5] b) Die Ö-AG erhält weiters von der M-AG mit Sitz in einem EU-Staat, an der sie zu 5 % beteiligt ist, eine Dividende. Das Einkommen der M-AG unterliegt einer Besteuerung von 20 %, wobei jedoch ein pauschaler, fiktiver Betriebsausgabenabzug von 50 % möglich ist. Nach einem Jahr verkauft die Ö-AG ihren Anteil an der M-AG mit Gewinn. [2,5] Seite 7 von 11

8 Teil 2 Umsatzsteuer, Gebühren, Verkehrssteuern, Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht [25 P] 11. Umsatzsteuer [7,5] a) Der Antiquar B verkauft eine, von einem Privaten erworbene, wertvolle Erstausgabe (Einkaufspreis: 550,-) um 800,-. Geben Sie die Zusammensetzung der Bemessungsgrundlage (keine Berechnung!) und den Steuersatz an und begründen Sie ihre Antwort! [2] b) X verkauft im Zeitraum von einem Jahr kontinuierlich die von seinem Großvater geerbte Gemäldesammlung an mehrere Käufer und erzielt damit einen Umsatz von Ist X umsatzsteuerpflichtig? [1,5] c) Die Universität Wien erwirbt von einem italienischen Unternehmer Laborgeräte um insgesamt ,-. Beurteilen Sie Umsatzsteuerpflicht und die Vorsteuerabzugsmöglichkeit der Universität Wien! [2] d) Ein schweizer Rechtsanwalt berät i) eine Österreicherin in Erbrechtsangelegenheiten. ii) einen österreichischen Unternehmer bezüglich einer grenzüberschreitenden Umgründung. Bestimmen Sie in beiden Fällen Leistungsort und Steuerschuldner! [2] Seite 8 von 11

9 12. Umsatzsteuer [3] Der Arzt A verabreicht in seiner Ordination eine Infusion, die er aus seiner Hausapotheke entnimmt. Er legt dem Patienten eine Rechnung über 240 für die Infusion inklusive USt und 60 für die Behandlung. Beurteilen Sie den Vorgang aus umsatzsteuerlicher Sicht! [3] 13. Gebühren [4] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus gebührenrechtlicher Sicht a) Herr X mietet eine Villa, um über einen standesgemäßen Wohnsitz zu verfügen. Der Mietvertrag für eine Villa wird auf ein Jahr abgeschlossen, danach kann X zu jedem Quartalsletzten mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen. Er pachtet außerdem ein nahegelegenes Jagdgebiet zu den gleichen Kündigungskonditionen. (2) b) Im Zuge der Trennung von Herrn X und seiner Frau kommt es zu Streitigkeiten über die Höhe der Unterhaltszahlungen. Erst als das Scheidungsverfahren bereits anhängig ist, können sie sich außergerichtlich auf Unterhaltszahlungen im Gesamtwert von ,- einigen. Dass Zahlungen in Höhe von mindestens 150,000,- anfallen werden, war zu jeder Zeit unstrittig. Var: Die Eheleute einigen sich erst vor Gericht. (2) Seite 9 von 11

10 14. Verkehrsteuern [4,5P] a) Der Unternehmer X schenkt sein Landhaus (Verkehrswert: ,-; Einheitswert: ,- ) an seinen Sohn und seinen Gesellschaftsanteil an der Z-GmbH verschenkt er bereits unter Lebenden jeweils zur Hälfte (Wert jeweils ,-) an seine Tochter und an einen guten Freund. [3,5] b) Die seit 2005 bestehende X-AG wird auf die Y-AG verschmolzen. Im Gesellschaftsvermögen der X- AG befindet sich ein Grundstück. Die früheren Gesellschafter der X-AG erhalten Anteile an der Y- AG. [1] 15. Verfahrensrecht [3,5 P] a) A möchte gegen einen Bescheid berufen, der ihm am seitens des FA Baden-Mödling zugestellt wurde. Am gibt er seinen Berufungsantrag, weil in der dortigen Gegend auf einer Geschäftsreise befindlich, beim FA Feldkirch ab. Erst am kommt der Antrag beim FA Baden - Mödling an. [1,5] Seite 10 von 11

11 b) Das Finanzamt hat eine ergänzende Eingabe des Steuerpflichtigen übersehen und die Steuern zu niedrig festgesetzt. Anlässlich einer internen Revision erkennt das Finanzamt nach Ablauf eines Jahres den Fehler. Welche Möglichkeiten hat das Finanzamt den Fehler zu berichtigen? [2] 16. Finanzstrafrecht [2,5] a) X hat seit 2004 systematisch zu wenig Umsatzsteuer gezahlt, in dem er wissentlich Umsätze verschwiegen hat. Erst 2010 fällt dem Finanzamt die Verkürzung auf. X wendet ein, dass zumindest ein Teil seiner Vergehen ja bereits verjährt sein müsse. Nehmen Sie dazu aus finanzstrafrechtlicher Sicht Stellung! [1,5] b) Im Zuge des Finanzstrafverfahrens wird die Beschlagnahme der Geschäftsbücher des X beschlossen. Welches Rechtsmittel steht X dagegen zur Verfügung? [Nehmen Sie an, dass es sich um ein Verfahren vor der Finanzstrafbehörde handelt] [1] Seite 11 von 11

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