Diplomprüfung aus Finanzrecht,
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- Dennis Graf
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1 Diplomprüfung aus Finanzrecht, Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Schliesselberger; Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer Die Arbeitszeit beträgt 90 Minuten. Achten Sie auf die Fragestellung, antworten Sie kurz und sachgerecht; für Antworten, die nicht gefragt wurden, werden auch keine Punkte vergeben. Bei Unklarheiten im Sachverhalt treffen Sie Annahmen. Schreiben Sie nur auf der ausgeteilten Angabe. Der freie Platz hat keine Bedeutung für die notwendige Länge der Beantwortung. Sollten Sie während der Prüfung mit einer Gesetzesausgabe angetroffen werden, die mehr als reine Paragraphenverweise und Unterstreichungen enthält, wird Ihnen diese abgenommen. Prüfungen, bei denen unerlaubte Hilfsmittel mitgenommen oder verwendet werden, werden nicht beurteilt. Die Prüfung wird jedoch auf die Gesamtzahl der Wiederholungen angerechnet ( 10 Abs 6a der Satzung der Universität Wien). Punkte: 32 37: Befriedigend 44 50: Sehr gut 26 31: Genügend 38 43: Gut 0 25: Nicht genügend Nachname: Teil I: Teil II: Vorname: Punkte gesamt: Matrikelnummer: Note: Teil 1 Ertragsteuern [25 P] 1. Einkommensteuer [2 P] Was ist der Firmenwert; was sind stille Reserven? Seite 1 von 11
2 2. Einkommensteuer [6 P] A ist Steuerberater und ist weiters als Geschäftsführer auf Basis eines Dienstvertrages bei der Autohandel GmbH tätig. Er ist zu 30% an der Autohandel GmbH beteiligt. Ordnen Sie die Einkünfte nach den Einkunftsarten richtig ein und begründen Sie Ihre Lösung: a) Aufgrund eines Gewinnverteilungsbeschlusses bezieht A EUR ,. (Wie erfolgt die Besteuerung?) [1,5] b) Die Autohandel GmbH gewährt A einen zinsfreien Kredit ihv EUR ,. (Wie erfolgt die Besteuerung?) [1,5] c) Seine Vergütung als Geschäftsführer beträgt EUR ,. [1] d) A ist weiterhin als Lehrbeauftragter an der Universität Wien tätig. Er verfasst auch wissenschaftliche Werke zur Bundesabgabenordnung. [2] Seite 2 von 11
3 3. Einkommensteuer [6 P] Beurteilen Sie den Sachverhalt im Sinne des Einkommensteuerrechts: B hat im Jahr 2010 als Rechtsanwaltsanwärter in Wien gearbeitet und brutto EUR , verdient. Beurteilen Sie in der folgenden Tabelle, ob diese Ausgaben grundsätzlich als Werbungskosten, Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. Kreuzen Sie nichts an, soweit die Ausgaben nicht abzugsfähig sind. B hatte folgende Aufwendungen: [6] Werbungskosten Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastung Kosten einer Knieoperation, die von der Krankenversicherung nicht gedeckt wurden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Interessenvertretung Fortbildungsmaßnahmen Jahreskarte für den öffentlichen Linienverkehr Tanzkurs Kinderbetreuungskosten Zuwendung an eine Forschungseinrichtung Steuerberatungskosten Kosten für Bekleidung KStG Kommentar Prämienzahlung an eine private Krankenversicherung KFZ Haftpflichtversicherungsprämien Seite 3 von 11
4 4. Einkommensteuer [4 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte aus einkommensteuerrechtlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung! a) A (zu 50 % beteiligt) und B (zu 50 % beteiligt) sind Gesellschafter einer Lebensmittel OG. Der Gesellschafter A gewährt der Lebensmittel OG einen Kredit in Höhe von EUR ,. Wie werden die Einkünfte von Mitunternehmerschaften festgestellt? Wie sind die Darlehenszinsen einkommensteuerrechtlich zu qualifizieren? [1,5] b) A verkauft seinen Anteil an C gegen eine angemessene Rente (Barwert = 90% vom Wert des übernommenen Betriebes). Wie ist dieser Vorgang einkommensteuerrechtlich zu qualifizieren? Welche Begünstigungen hat A? Wie wirkt sich der Vorgang bei A und C einkommensteuerrechtlich aus? [2,5] Seite 4 von 11
5 5. Einkommensteuer [4 P] Der amerikanische Architekt A hat in Österreich eine Wohnung. Er benützt sie höchstens 6 Wochen lang pro Jahr. Er erhält Aufträge sowohl aus Österreich, als auch aus anderen Staaten der Welt. a) Wie beurteilen Sie die Steuerpflicht in Österreich? [1,5] b) Wie werden die Einkünfte des A in Österreich grundsätzlich steuerlich behandelt? [1,5] c) Oft muss er selbsterstellte Modelle präsentieren und hat dadurch hohe Ausgaben. Was würden Sie ihm raten? [1] Seite 5 von 11
6 6. Körperschaftsteuer [1 P] Beurteilen Sie den Sachverhalt im Sinne des Körperschaftsteuerrechts und begründen Sie Ihre Lösung: Die Gemeinde Fischamend unterhält ein Schwimmbad und eine Bücherei. Sowohl die Bücherei, als auch der Schwimmbad Betrieb haben gelegentlich Gewinne, gelegentlich Verluste. Sind die Betriebsergebnisse in den Bilanzen zusammenzufassen? [1] 7. Körperschaftsteuer [2 P] Beurteilen Sie den Sachverhalt im Sinne des Körperschaftsteuerrechts und begründen Sie Ihre Lösung: Der Gruppenträger A AG mit Sitz in Wien hält eine 70% Beteiligung an der B AG mit Sitz in Salzburg, eine 80% Beteiligung an der C AG mit Sitz und Betriebsstätte in München und eine 80% Beteiligung an der D AG mit Sitz und Betriebsstätte in Berlin und erwirtschaftet im Jahr 2011 einen Gewinn von EUR ,. Das Gruppenmitglied B AG erwirtschaftet einen Verlust von EUR ,. Das Gruppenmitglied C AG erwirtschaftet einen Gewinn von EUR ,. Das Gruppenmitglied D AG erwirtschaftet einen Verlust von EUR ,. Wie hoch ist die Steuerbemessungsgrundlage der Gruppe? Begründen Sie Ihre Antwort! [2] Seite 6 von 11
7 Teil 2 UmgrStG, UStG, Gebühren, Verkehrssteuern, Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht [25 P] 8. Umgründungssteuerrecht [2,5 P] Der Einzelunternehmer A und der Einzelunternehmer B schließen sich zu der neu zu errichtenden AB OG zusammen. Der Einzelunternehmer A überträgt seinen Gärtnereibetrieb, B überträgt seinen Blumenhandel. Ist das Umgründungssteuerrecht anzuwenden? Was ergibt sich für die bestehenden Verlustvorträge aus dem Betrieb des A? Bitte begründen Sie Ihre Lösung. 9. Umsatzsteuer [4 P] Das griechische Unternehmen Dionysos hat sich auf den Versand von griechischen Spezialitäten an private Endabnehmer spezialisiert. Nach Österreich hat es im Jahr 2011 Schafskäse um EUR ,, Kalamata Oliven um EUR , und Retsina (griechischen Wein) um EUR 5.500, versendet. Unterliegt das Unternehmen Dionysos in Österreich der Umsatzsteuer? Bitte begründen Sie Ihre Lösung. Seite 7 von 11
8 10. Umsatzsteuer [6,5 P] Der deutsche Rechtsanwalt X (der in Österreich keinen Wohnsitz, keinen gewöhnlichen Aufenthalt und keine Betriebsstätte hat), wird von dem österreichischen (nicht buchführungspflichtigen) Unternehmer Y beauftragt, ihn in einem unternehmensbezogenen Rechtsstreit vor einem Münchner Gericht zu vertreten. Die Verhandlung findet im Juni statt. Für die Rechtsvertretung soll X EUR 1.000, (exklusive USt) erhalten. Anfang September legt X hierfür Rechnung, diese wird Ende September beglichen. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht und begründen Sie jeweils Ihre Lösung. a) Ist die Rechtsberatung in Österreich steuerbar? [2]. b) Wie wird die Besteuerung in Österreich durchgeführt und wann entsteht die Steuerschuld? [3] Seite 8 von 11
9 c) Welche Besonderheiten sind in diesem Fall bei der Rechnung des X zu beachten? [1,5]. 11. Umsatzsteuer [3,5 P] Beurteilen sie folgende Sachverhalte aus umsatzsteuerlicher Sicht und begründen Sie Ihre Lösung. a) Herr Schnell betreibt eine Kfz Werkstatt und lässt in den Sportwagen seiner Tochter einen neuen Motor unentgeltlich einbauen. Für den Einbau des Motors würde er einem Dritten EUR 1.050, verrechnen. Davon entfallen EUR 850, auf den Motor (Wiederbeschaffungswert EUR 420, ) und EUR 200, auf die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter (diese kostet ihn selbst EUR 90, ).[2,5] b) Neben der Kfz Werkstatt betreibt Herr Schnell noch ein Taxi Unternehmen. Allfällige Reparaturen an den Fahrzeugen werden von seiner Werkstätte ausgeführt. [1] Seite 9 von 11
10 12. Verkehrsteuern, Gebühren [4,5 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte und begründen Sie Ihre Lösung. a) Herr Hubert verkauft seinem Sohn ein Grundstück mit einem Verkehrswert von EUR , und einem Einheitswert von EUR , zum Kaufpreis von EUR ,. Herr Hubert behält sich allerdings ein Wohnrecht mit einem Wert von EUR , vor. Ermitteln Sie die Bemessungsgrundlage für die GrESt und begründen Sie Ihre Lösung [1] b) Herr Hubert erfährt von dem geplanten und bewilligten Bauprojekt einer Reihenhaussiedlung auf bisher unbebautem Grund durch einen Bauunternehmer. Für ein (noch zu errichtendes) Reihenhaus samt Grundstück beträgt der Fixpreis EUR ,. Davon entfallen EUR , auf das unbebaute Grundstück und EUR , auf das vom Bauunternehmer noch zu errichtende Gebäude. Da Herr Hubert von dem Projekt begeistert ist, unterzeichnet er den Kaufvertrag für ein solches Reihenhaus. Ermitteln Sie die Bemessungsgrundlage für die GrESt und begründen Sie Ihre Lösung.[2] c) Herr Hubert und sein Bekannter X schließen einen Bestandvertrag über eine Lagerhalle. Darin wird vereinbart, die Lagerhalle für zwei Jahre zu vermieten. Nach Ablauf der beiden Jahre soll der Vertrag von X zu jedem Monatsletzten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat aufgekündigt werden können. X und Herr Hubert unterzeichnen beide den Bestandvertrag. Fällt eine Steuer an? Von welcher Bemessungsgrundlage wäre hier auszugehen? Bitte begründen Sie Ihre Lösung. [1,5] Seite 10 von 11
11 13. Verfahrensrecht, Finanzstrafrecht [4 P] Beurteilen Sie folgende Sachverhalte und begründen Sie Ihre Lösung. a) Frau H wird anlässlich eines Grundstückserwerbs mit Bescheid vom 1. Jänner 2011 zur GrESt veranlagt. Am 1. Februar 2011 wird außerdem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Im März 2012 hebt das Finanzamt den Bescheid wegen Unrichtigkeit des Inhalts auf und schreibt mit Bescheid eine höhere GrESt vor; Frau H erhebt dagegen Berufung und begründet sie mit der Rechtskraft der Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wird Sie Erfolg haben? Was könnte Frau H noch vorbringen, um erfolgreich zu sein? Bitte begründen Sie Ihre Aussagen. [2] b) Frau P hat ihre Steuererklärung nicht zeitgerecht abgegeben. Da sie nicht zum ersten Mal säumig war, fürchtet P die Verhängung eines Säumniszuschlags. Ist diese Annahme gerechtfertigt? Was könnte die bereits mehrmalige Fristüberschreitung an sonstigen Rechtsfolgen nach sich ziehen? [2] Seite 11 von 11
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