Amtsblatt, Heimat- und Bürgerzeitung der Gemeinde Oberwiera

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1 Amtsblatt, Heimat- und Bürgerzeitung der Gemeinde Oberwiera Sprechzeiten des Bürgermeisters Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten der Meldebehörde Dienstag 09:00 11:30 Uhr Dienstag 09:00 12:00 Uhr Dienstag 15:00 18:00 Uhr 15:00 18:00 Uhr 13:00 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 12:00 Uhr 13:00 16:00 Uhr Nr. 314 Oberwiera, den

2 Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz SG) und des Bundesmeldegesetzes (BMG) Die öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz SG) und des Bundesmeldegesetzes (BMG) wird in der Zeit vom 12. bis zum 21. Februar 2018 an der Verkündungstafel der Gemeinde Oberwiera, Hauptstraße 19, öffentlich ausgehängt. Geringswald, Bürgermeister Einwohner Statistik für das Jahr 2017 Gemeinde Oberwiera Ort männlich weiblich gesamt Oberwiera Wickersdorf Röhrsdorf Niederwiera Neukirchen Harthau gesamt: wurden sechs Kinder geboren. Die Vornamen der Kinder: Zoe, Sammy, Merle Sophie, Ella, Ly-Ann, Carl 14 Personen verstarben davon 9 Männer und 5 Frauen. 6 Ehen wurden in der Gemeinde geschlossen. Widerspruchsrecht zur Weitergabe von Daten aus dem Melderegister Das Bundesmeldegesetz (BMG) ermächtigt die Meldebehörde aus dem aktuellen Melderegister auf Antrag zweckgebundene Auskünfte an Dritte weiterzugeben. Es handelt sich um die Übermittlung personenbezogener Daten 1. an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen im Rahmen von sog. Gruppenauskünften, 50 Abs. 1, 5 BMG. 2. an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zweck der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen (Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubilare sind Einwohner, die die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen), 50 Abs. 2, 5 BMG sowie an die Sächsische Staatskanzlei zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren (Altersjubiläen sind der 100., 105. und jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind 65., 70. und das 75. Jubiläum), 11 SächsMeldVO. 3. an Adressbuchverlage zur Veröffentlichung in Adressbüchern oder ähnlichen Nachschlagewerken, 50 Abs. 3, 5 BMG. - Seite 2-4. an öffentlich-rechtliche, Religionsgesellschaften wenn Sie Familienangehöriger eines Kirchenmitgliedes sind; 42 Abs. 3 BMG. Achtung: Für Kirchenmitglieder selbst besteht kein Widerspruchsrecht. 5. an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften ( 36 Abs. 2 BMG i. V. m. 58 c Soldatengesetz i. V. m BMeldDÜV). Achtung: Gilt nur für Personen bis 18 Jahre. Wahrnehmung des Widerspruchsrechts Jeder Einwohner, der zum jeweiligen Zeitpunkt das 18. Lebensjahr vollendet hat bzw. wahlberechtigt ist, hat die Möglichkeit, mit persönlicher Unterschrift gegenüber dem Einwohnermeldeamt der Stadt Waldenburg, Markt 1, Waldenburg, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. Die Einreichung ist schriftlich oder persönlich möglich. Den Antrag finden Sie unter oder im Einwohnermeldeamt Waldenburg. Öffnungszeiten: Mo., Fr. 08:00 12:00 Uhr Di., Do. 09:00 12:00 Uhr, 13:00 18:00 Uhr Die Eintragung von Übermittlungssperren ist gebührenfrei und ohne Begründung möglich. Die Sperre bleibt so lange wirksam, wie die Person für eine Wohnung in Oberwiera und Ortsteilen gemeldet ist bzw. die Sperre selbst wider aufhebt. Bereits früher eingelegte Widersprüche zu den obenstehenden Punkten gelten weiterhin und brauchen nicht erneuert zu werden. Barrierefreies und behindertengerechtes Ein- und Aussteigen gefordert In seiner letzten Sitzung im Januar 2018 hat sich der Beirat für Menschen mit Behinderung des Landkreises Zwickau mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf dem Gebiet des öffentlichen Nahverkehrs beschäftigt. Im Mittelpunkt der Beratung stand die Frage, wie schaffen es die Kommunen, bis 2022 die Haltestellen in der Region behindertengerecht und barrierefrei um- und auszugestalten. Als Gast konnte zur Veranstaltung der Betriebsleiter des Regionalverkehrs Westsachsen Herr Weigel begrüßt werden, der einen Einblick in die jetzige Situation gab. Von den rund Haltestellen in der Region genügt bisher nur ein Bruchteil den Anforderungen einer behindertengerechten und barrierefreien Ausstattung. Das Ein- und Aussteigen für Menschen mit Behinderung ist mit zum Teil erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Nach entsprechender DIN-Norm sind, so Weigel, bisher nur 75 Haltestellen mit entsprechenden Hochborden ausgerüstet. Auch die Beschilderung der Haltestellen stellt sich in vielen Fällen noch als nachholebedürftig dar. Da bis zum Jahr 2022 diese Aufgaben als Auflagen an die Kommunen vom Gesetzgeber fixiert worden sind, fordert der Beirat für Menschen mit Behinderungen, dass die Kommunen und der Landkreis Zwickau alles unternehmen, um barrierefreies und behindertengerechtes Ein- und Aussteigen im öffentlichen Nahverkehr der Region möglich zu machen. Hierzu sollte sehr zeitnah auch Prioritätenlisten aufgestellt werden, um systematisch uns zielgenau auf diese Anforderungen eingehen zu können.

3 Bewerbung für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden auch in der Gemeinde Oberwiera Frauen und Männer, die am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal und am Landgericht Zwickau als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Gemeinderat der Gemeinde Oberwiera schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Oberwiera wohnen und am mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikationsund Dialogfähigkeit abverlangt. Interessenten richten ihre Bewerbung an die Stadtverwaltung Waldenburg, Katrin Ritter, Markt 1, Waldenburg. Der Bewerbungsschluss ist der 18. Mai Die Bewerbungsunterlagen können Sie auf der Internetseite der Stadt Waldenburg herunterladen oder persönlich in der Gemeindeverwaltung Oberwiera abholen. Für Ihre Bewerbung benötigen wir das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt zurück. Bei Rückfragen zu den Schöffenwahlen 2018 wenden Sie sich bitte an Frau Ritter, Stadtverwaltung Waldenburg, Telefon: Geringswald, Bürgermeister 19, bekannt gegeben. - Seite 3 - Gemeindegeschehen Liebe Bürgerinnen und Bürger, heute möchten wir Sie über aktuelles aus dem Gemeindeamt und dem Gemeinderat informieren. * In der letzten Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2018 stellte der Bürgermeister den Stand des Wiederaufbauplanes zum Hochwasser 2013 dar. Die Maßnahme Kirchsteig in Röhrsdorf ist beendet. Weitere Vorgehensweisen wurden vorgestellt. Das Planungsbüro Dr. Quellmalz erarbeitet einen Terminablaufplan bis zum Bauende. Dieses wird für alle Maßnahmen spätestens auf den 31. Dezember 2018 festgesetzt. Die Terminschiene hat auch die Termine zur wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Benehmensherstellung aufzuzeigen. Der Durchführungszeitraum für die Schadensbehebung endet am 30. Juni Das heißt, dass bis zu diesem Termin sämtliche Verwendungsnachweise bei der Bewilligungsbehörde vorliegen müssen. * Treppe Gemeindezentrum, wenn es die Witterung zulässt wird als erstes die Fassade des Gemeindezentrums wieder hergestellt und anschließend die Treppe angebaut. * Im Ortsteil Wickersdorf hat der Wasserleitungsbau begonnen von der Bergstraße in Richtung Hohe Straße und endet im ersten Bauabschnitt bei Albrechts Grillstube. * Der Kindergarten Kunterbunt Oberwiera ist seit 1. Januar 2018 offiziell von der Glauchauer Berufsförderung übernommen worden. Das gesamte Vertragswerk wurde noch im alten Jahr unterschrieben. * Zum Stand Breitbandausbau ist mitzuteilen, dass die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens in der Gemeinde jetzt vorliegen. Die Telekom Deutschland GmbH hat als Netzanbieter eine Eigenausbauerklärung abgegeben. Weiterhin gibt es noch Klärungsbedarf durch die Fördermittelgeber. Die Nächste Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Oberwiera findet am 21. Februar 2018, um 19:00 Uhr, in der Bürgerstube Oberwiera statt. Die Tagesordnung wird an der Verkündigungstafel am Gemeindeamt Oberwiera, Hauptstraße

4 Öffentliche Bekanntmachung Die Stadt Waldenburg sucht für die Wahlperiode ab 1. Oktober 2018 für die Schiedsstelle eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter sowie deren/dessen Stellvertreter/in. Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Waldenburg, Remse oder Oberwiera haben. Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden. Die Aufgabe der Friedensrichterin oder des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigungen oder Sachbeschädigung. Wer Interesse an der Aufgabe hat und im o. g. Gebiet wohnt, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 18. Mai 2018 unter folgender Anschrift zu bewerben: Stadtverwaltung Waldenburg, Hauptamt, Markt 1, Waldenburg. Nähere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin/des Friedensrichters erhalten Sie unter Tel Hinweis gemäß 6 Abs. 2 Satz 3 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG): 4 SächsSchiedsGütsG: (1) Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. (2) Friedensrichter kann nicht sein, wer - als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist; - die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; - das eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist. (3) Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. (4) Friedensrichter soll nicht sein, wer - bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird; - nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt; - gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt oder - für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war. (5) Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher oder gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaften und Leitern anderer diplomatischer Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung kann widerlegt werden. (6) Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen, und seine Einwilligung, Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Abs. 4 Nr. 3 und 4 und des Abs. 5 beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen. Öffentliche Bekanntmachung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 Die öffentliche Bekanntmachung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 wird in der Zeit vom 12. bis zum 26. Februar 2018 an der Verkündungstafel der Gemeinde Oberwiera, Hauptstraße 19, veröffentlicht. Geringswald, Bürgermeister Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Oberwiera am 24. Januar 2018 B 01/01/18: Der Gemeinderat der Gemeinde Oberwiera hat in öffentlicher Sitzung am 24. Januar 2018 die Anregungen zur Ergänzungssatzung Kirchsteig Röhrsdorf aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3(2) Nr. 2 BauGB und der Behörden nach 13 (2) Nr. 3 BauGB geprüft. B 02/01/18: Auf Grund des 34 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I 3634) sowie nach 89 der Sächsischen Bauordnung in der Fassung vom 11. Mai 2016 (SächsGVB. S. 186), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. Oktober 2017 (Sächs- GVBI. S. 588), in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBI. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 2017 (SächsGVBI. S. 626), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Oberwiera in seiner Sitzung am 24. Januar 2018 die Ergänzungssatzung Kirchsteig Röhrsdorf in der Fassung vom 8. Januar 2018 als Satzung. Die Satzung sowie die Stelle, bei der die Satzung auf Dauer während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist, ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Bekanntmachung Die Bekanntmachung Ergänzungssatzung Kirchsteig Röhrsdorf hängt in der Zeit vom 12. Februar bis 12. März 2018 an der Bekanntmachungstafel am Gemeindeamt Oberwiera, Hauptstraße 19, aus. Steuerzahler aufgepasst und nicht vergessen Am 15. Februar wird die Grund- und Gewerbesteuer für das I. Quartal 2018 und die erste Rate der Hundesteuer für das Jahr 2018 fällig. Gerontopsychiatrische Pflege Weiterbildung mit Fernlehrgang Wer sich als Pflegekraft für die Psyche von alten Menschen in Pflegesituation interessiert und deren körperliche und geistige Gesundheit erhalten bzw. verbessern möchte, kann sich in diesem Bereich weiterbilden. Neben dem Beruf ist das oft schwierig. Das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk (DEB) bietet deshalb ein Fernlehrgangsangebot, das Interessierten Flexibilität ermöglicht. Die Fernlehrgänge können berufsbegleitend, lernzeit- und lernortunabhängig absolviert werden. - Seite 4 -

5 Sie richten sich unter anderem an Altenpfleger, Gesundheitsund Krankenpfleger, Heilerziehungspfleger, Ergotherapeuten und Qualitätsbeauftragte mit Tätigkeit in der Altenpflege. In seinem Fernlehrgang Gerontopsychiatrische Fachpflege vermittelt das DEB fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten. In weiteren Fernlehrgängen wird u. a. anwendungsorientiertes Fachwissen zum Beispiel zur Pflege bei gerontopsychiatrischen Krankheitsbildern sowie zur Qualitätssicherung angeboten. Start der Fernlehrgänge ist jeweils zu Monatsbeginn möglich. Die Fernlehrgänge haben eine Laufzeit von sieben bis elf Monaten und sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen. Die erfolgreiche Teilnahme wird durch ein Zertifikat des Deutschen Erwachsenen-Bildungswerks bestätigt. Weitere Informationen unter Deutsches Erwachsenen-Bildungswerk, gemeinnützige GmbH Referat Bildungsdienstleistung Pödeldorfer Str Bamberg Tel Fax Web Facebook 6. Projektaufruf 2017 zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie in der Region Schönburger Land Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region Schönburger Land ruft nachfolgende Ziele und Maßnahmen auf: : Reduzierung des Flächenverbrauchs / Flächeninwertsetzung Rückbau von Brachen und technischer Infrastruktur : Stärkung der Landwirtschaft und Umwelt Ausbau/Umnutzung ländlicher Bausubstanz für den Aufbau von Wertschöpfungsketten und als zusätzliche wirtschaftliche Standbeine Ausbau/Umsetzung ländlicher Bausubstanz für Bildungszwecke : Ausbau der regionalen Wirtschaft und Branchenstruktur Vorbereitende Maßnahmen zur Standortentwicklung Wieder- und Umnutzung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke Erhalt und Entwicklung der äußeren Hülle von gewerblich genutzten Gebäuden und deren Betriebs- und Erschließungsflächen : Erhaltung der regionaltypischen Siedlungsstrukturen und attraktiven Dorf- und Stadtbilder Maßnahmen zum Erhalt denkmalgeschützter ländlicher Bausubstanz Maßnahmen zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes mit öffentl. Zugänglichkeit inkl. Frei- und Parkanlagen : Wohneigentumsbildung und bedarfsgerechte Wohnungsangebote Wohneigentumsbildung durch Wieder- und Umnutzung ländlicher Bausubstanz Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und bedarfgerechter Wohnungsangebote : Sicherung von Einrichtungen zur Daseinsvorsorge, der Soziokultur und des Breitensports - Seite Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Soziokultur/ sozialen Betreuung Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau von Einrichtungen des Breitensports (Sport- und Freizeiteinrichtungen) Maßnahmen zur Entwicklung tragfähiger Bewirtschaftungskonzepte Antragsformulare: Die Teilnahme erfolgt schriftlich mit dem Projektantrag, welcher auf der Webseite der Region Schönburger Land zum Download veröffentlicht ist: Das ausgefüllte Projektantragsformular ist mit den geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen. Die weiteren im Aufruf bereitgestellten Unterlagen dienen der Information zur detaillierten Darstellung des Vorhabens, damit dieses im Rahmen der Bewertung der Kohärenz- und Rankingkriterien eine ausreichende Anzahl von Punkten erreicht. Vorhaben, welche die Kohärenzkriterien nicht erfüllen, werden abgelehnt. Bitte nutzen Sie die kosten- und gebührenfreien Beratungsmöglichkeiten des Regionalmanagements! Grundlagen: - Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) - Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft - LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Schönburger Land vom 26. Oktober Budget: Für den 6. Projektaufruf 2017 stehen insges Euro zur Verfügung, davon in den Maßnahmen: : : : : : : Antragsteller: Folgende Vorhabenträger sind antragsberechtigt: Kommunen/Unternehmen/ Private/ Vereine und Sonstige Die genaue Zuordnung ist dem Aktionsplan zu entnehmen. Zu beachtende Angaben und Daten: Jew. Nr. d. Aufrufs: / / / / Datum des Aufrufs: Datum Abgabefrist: (Posteingang) Abgabe bei: LEADER-Region Schönburger Land Geschäftsstelle Pachtergasse 14, Waldenburg Vorhabenauswahl: Sitzung Koordinierungskreises Beratende Regionalmanagementstellen: Martin Böhm, Pachtergasse 14, Waldenburg Tel.: , Mobil: Dr. Kersten Kruse, Schönherrstr.8, Chemnitz Tel , Fax info@region-schoenburgerland.de

6 Vermietung Ab sofort ist im Gemeindezentrum Oberwiera, Hauptstraße 19, ein Gewerberaum zu vermieten. Infos erhalten Sie in der Gemeindeverwaltung Oberwiera, Tel , oder in der Wohnungsverwaltung Waldenburg, Tel Kooperation Naturschutz und Landwirtschaft in Sachsen Naturschutzberatung im Altkreis Chemnitzer Land Der Landschaftspflegeverband Mittleres Erzgebirge e. V. ist als Naturschutzqualifizierer für Landnutzer im Altlandkreis Chemnitzer Land tätig. Wichtige Zielstellung unseres Beratungsangebotes sind die Erhaltung und die Entwicklung der ökologischen Funktionen landwirtschaftlicher Nutzflächen, die Erhaltung der Artenvielfalt sowie in NATURA 2000 Gebieten die Erhaltung bzw. Entwicklung spezieller Lebensraumtypen einschließlich der Umsetzung von Maßnahmen der Managementpläne. Unser Beratungsangebot umfasst die * Information der Landnutzer über Schutzziele und Anforderungen des Naturschutzes im Betrieb sowie der Fördermöglichkeiten * Konkrete schlagbezogene Information und Beratung mit Abstimmung geeigneter Bewirtschaftungs- und/oder Pflegemaßnahmen * detaillierte fachliche Einschätzung potentieller Flächen für Naturschutzmaßnahmen (Vor-Ort-Besichtigung mit umfassender Kartierung und Dokumentation) vor Beantragung von Maßnahmen * Einzelflächenbezogene fachliche Begleitung während des Verpflichtungszeitraumes der Richtlinie AuK/2015 Für das Jahr 2018 hat der Freistaat Sachsen eine Änderung des EPLR (Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum) genehmigt bekommen, welcher zahlreiche Änderungen der Richtlinie AuK/2015 mit sich bringt. Wir informieren die Landwirte gezielt über die Inhalte, Ziele und Änderungen gegenwärtig bekannter Fördermöglichkeiten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Grünlandflächen, die für die Maßnahme Ergebnisorientierte Honorierung artenreichen Grünlandes EOH vorgesehen sind. Wir bieten interessierten Betrieben für die gezielte Beurteilung der Zuwendungsvoraussetzungen eine Erdprobung auf ausgewählten Schlägen vor dem ersten Schnitt im Jahr 2018 an und stellen auf Anfrage das entsprechende Informationsmaterial bereit. Fragen zur Mahdhäufigkeit oder Düngung, zur Beweidung, zur Neuanlage oder Pflege einer Hecke, aber auch spezielle Biotoppflege- bzw. Artenschutzmaßnahmen werden ebenfalls besprochen. Auf Wunsch des Landnutzers werden die Maßnahmen gerne auch konkret flächenbezogen präzisiert und mit möglichen Fördermaßnahmen untersetzt. Für Betriebe, die bereits Flächen in Grünland- bzw. Ackermaßnahmen beantragt haben, bieten wir eine Maßnahme- begleitung an. Diese umfasst eine Flächenbegehung und die Einschätzung, ob die Umsetzung der Maßnahme mit den naturschutzfachlichen Zielstellungen übereinstimmt. Für die Naturschutzqualifizierung entstehen dem Landbewirtschafter und Eigentümer keine Kosten. Kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer bzw. informieren sich auf unserer Homepage: über das Beratungsangebot. Weiterführende Informationen zur Naturschutzberatung finden Sie unter: Die Naturschutzberatung wird im Rahmen der Richtlinie Natürliches Erbe (NE/ 2014) aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes ELER) und des Freistaates Sachsen gefördert. Die BARMER informiert Keine Scheu vor großen Tabletten Limbach-Oberfrohna, 9. Januar Viele Menschen bekommen einen Würgereiz oder eine Schlucksperre, wenn sie große Tabletten zu sich nehmen müssen. Jeder zehnte Betroffene verzichtet daher ganz auf die Medikamente. Dabei gibt es Tricks, die das Einnehmen erleichtern können. Patienten, die Probleme beim Tablettenschlucken haben, denken oft zu viel über mögliche Schwierigkeiten beim Schlucken nach und sperren sich so unbewusst dagegen. In diesem Fall kann es helfen, sich im Vorfeld klarzumachen, dass man beim Essen oft größere Happen schluckt, rät Heidi Günther, Apothekerin bei der BARMER. Viele Wirkstoffe gibt es nicht nur in Tablettenform Vor allem Menschen, die täglich mehrere Tabletten einnehmen müssen, haben oft Probleme. Sie sollten bei Schluckbeschwerden den Arzt nach Alternativen fragen. Viele Wirkstoffe gibt es auch in Form von Tropfen, Saft oder als Schmelztablette, die direkt auf der Zunge zergeht. Falls es keine Alternative zur Tablette gibt, sollte man schon vor der eigentlichen Einnahme einen Schluck trinken, um die Mundschleimhaut zu befeuchten. Das lässt die Tablette leichter gleiten. Zudem sollte man mindestens 200 Mililiter Flüssigkeit trinken, damit kein Wirkstoff am Rachen oder der Speiseröhre kleben bleibt. Am besten geeignet ist Leitungswasser. Getränke wie Kaffee, Saft oder Milch hingegen können die Wirksamkeit des Präparats beeinflussen. Große Tabletten sollten besser nicht zerteilt werden Sofern aus pharmazeutischer Sicht nichts dagegen spricht, kann die Tablette auch mit etwas zerkauten Brot oder einer zerdrückten Banane eingenommen werden. Allerdings ist das nicht bei jeder Tablette erlaubt, denn manche Arzneimittel vertragen sich nicht gut mit bestimmten Lebensmitteln. Ein Beispiel dafür sind einige Antibiotika, die man nicht mit Joghurt oder Quark mischen sollte. Hinweise dazu kann der behandelnde Arzt oder Apotheker geben. Ähnliches gilt für das Zerteilen. Nicht jede Rille auf einer Tablette ist eine Sollbruchstelle, manche sind tatsächlich nur Zierde. Man sollte Tabletten nur teilen, wenn dies ausdrücklich in der Packungsbeilage erlaubt ist. Ist das Präparat dafür gar nicht vorgesehen, kann unter Umständen die Wirkung verloren gehen oder im Gegenteil sogar mehr Wirkstoffe in den Körper gelangen als im vollständigen Zustand, erklärt Günther. - Seite 6 -

7 Das tapfere Schneiderlein im Komödiantenhof Im Komödiantenhof in Engertsdorf, Karl-Marx-Str. 3 a, im Altenburger Land organisiert der Förderverein Mitteldeutsches Wandermarionettentheater e. V. ein Veranstaltungsangebot für Jung und Alt. Am Samstag, 10., und Sonntag, 11. Februar 2018, gastiert das Marionettentheater Wilhelm aus Halle an der Saale im Komödiantenhof. An beiden Tagen wird jeweils 15:00 Uhr das Märchen Das tapfere Schneiderlein aufgeführt. Kerstin Wilhelm spielt mit böhmischen Stabmarionetten. Die Figuren und die Ausstattung wurden von den slowakischen Künstlern Jana Pogorielevá und Anton Dusa geschaffen. Die Puppenspielerin Kerstin Wilhelm, geb. Dombrowsky, Jahrgang 1961, wirkte zunächst an den Puppentheatern in Bautzen und der Stadt Halle. Danach reiste sie mit ihrem Mann mit einem Wandermarionettentheater durch Mitteldeutschland. Nach dem frühen Tod ihres Mannes übernahm sie die Leitung der Puppenbühne der Polizeidirektion Halle. Kerstin Wilhelm ist auch Gründungsmitglied des Fördervereins. Eintritt: 4,00 für Kinder 6,00 für Erwachsene Neues vom Komödiantenhof Märchen, Sagenhelden und der Doctoris Faust Das Marionettentheater Dombrowsky zeigt auf seiner Reisebühne am Samstag, 10. März 2018, 15:00 Uhr, das Märchen Schneeweißchen und Rosenrot. Am Abend desselben Tages, um 19:30 Uhr, wird für Jugendliche und Erwachsene das heiter, rustikale Puppenspiel Dr. Faust s Höllenfahrt aufgeführt. Am Sonntag, 11. März 2018, 15:00 Uhr, steht Zwergkönig Laurin und die Rosenfee auf dem Spielplan. Ein spannendes Spiel aus dem Schatz der Heldensagen um Dietrich von Bern. Eintritt: Nachmittag 4,00 Kinder 6,00 Erwachsene Abend 9,00 Eintrittskarten erhalten Sie an der Tageskasse ca. 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn. Kartenreservierung können unter Telefon oder vorgenommen werden. Das Gewölbekaffee hat ab 16:00 Uhr für Sie geöffnet. Uwe Dombrowsky Aktuell offene Stellen in der Weidensdorf - Seite 7 -

8 Nachrichten aus der Kirchgemeinde Wir laden herzlich zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen ein 4. Februar :00 Uhr Pfaffroda 11. Februar :00 Uhr Schönberg im Pfarrhaus 10:15 Uhr Niederwiera 18. Februar :00 Uhr Tettau, Hausgottesdienst bei Familie Sander 10:15 Uhr Neukirchen mit Taufe 25. Februar :00 Uhr Oberwiera im Pfarrhaus Freitag, 2. März 2018 Weltgebetstag 19:30 Uhr Schönberg in den Räumen der Kommune 4. März :00 Uhr Pfaffroda, Gottesdienst zum Start Bibelwoche Alle wichtigen Infos zur Kirchgemeinde, die Kirchennachrichten, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie unter Diakonie Waldenburg Diakonie-Sozialstation Waldenburg e. V. Die Diakonie-Sozialstation Waldenburg e. V. lädt alle Senioren aus Waldenburg und Umgebung herzlich zu folgenden Veranstaltungen im Seniorentreff Betreutes Wohnen, Obere Kirchgasse 1, ein. Beginn der Veranstaltungen ist jeweils 14:00 Uhr und Ende 17:00 Uhr. Di Do Di Do Di Do Spielenachmittag wir spielen Bingo wir feiern Fasching Rätzelnachmittag wir spielen Bingo Schrottwichteln Änderungen vorbehalten! Hier sind auch schöne 1- und 2-Raumwohnungen zum sofortigen Bezug frei. Eine Besichtigung ist jederzeit möglich. (Kontakt über ). Heute Morgen habe ich in der Zeitung gelesen, dass Influencer der Angelizismus des Jahres 2017 geworden ist. Übersetzt bedeutet das Wort Beeinflusser. Es sind also Menschen, die in den sozialen Medien aktiv sind und wegen ihrer großen Reichweite viele andere Menschen erreichen und deren Meinung stark mitgestalten, beeinflussen. Das betrifft in erster Linie sicher Jugendlich, die ebenfalls in den sozialen Netzwerken aktiv sind. Glücklicherweise habe ich gerade zwei Praktikanten im Pfarramt, mit denen ich das Thema ausführlich besprechen konnte, weil sie sich in der Materie besser auskennen. Ich finde es interessant, wie manche Menschen eine gewisse Nähe erzeugen, so dass andere ihre Meinung übernehmen oder ein bestimmtes Produkt kaufen oder sich angenommen fühlen. Noch spannender ist es aber für mich, dass Gott mir noch näher ist und mich tatsächlich kennt. Er drückt mir allerdings keine Kaufempfehlung oder Meinung auf, sondern nimmt Anteil an meinem Leben, meinem Denken, meinen Gefühlen. So hat ihn jedenfalls Mose erlebt von Beginn seines Lebens an wurde er von Gott begleitet und nun, an seinem Lebensende, gibt er seine Erfahrung und seine Lebensempfehlung an das Volk Israel weiter: Es ist das Wort ganz nahe bei dir, in deinem Munde und in deinem Herzen, dass du es tust. (5. Mose 30,14) An unserem Tun soll man erkennen können, welcher Geist da in uns steckt und bewegt. Vielleicht sind wir Christen im positiven Sinn Influencer, Beeinflusser. Nicht, weil wir andere Menschen zu etwas überreden, sondern weil man an uns sehen kann, das Gott ganz persönlich im Leben wirkt und mitgeht. Weil man an unserem Handeln Gottes Liebe entdecken kann. Weil man uns abspürt, dass Gott unser Leben ganz persönlich begleitet und wir Gott so nahe sind, dass unser Mund und Herz überfließen von dem, was uns begeistert. Ich wünsche Ihnen für die kommende Passionszeit Gottes reichen Segen und sein Nahesein Ihre Pfarrerin Sabrina Frank - Seite 8 - Liebe Leser! Zu unserer Vereinsschau am 13. und 14. Januar 2018 haben viele Firmen unser schönes Hobby durch großzügige Spenden unterstützt. Der Kleintierzüchterverein möchte sich auf diesem Wege recht herzlich bedanken. Vielen Dank an: Agrargenossenschaft Oberwiera, Agrargenossenschaft Schönberg, Autoservice Carsten Graichen, Elektromeister Jürgen Graichen, Elektroinstallation Wolfram Heinig, Friseur Haarkult Susann Jost, Firma Magna in Meerane, Gartendesign Petrik & Quellmalz GbR, Harnisch-Hof Landwirtschaft in Harthau, Metallbau Sven Leupold, Spedition Gerhardt und Söhne, Zimmerei Reinhardt, Zimmerei Franke & Schlegel. Vielen Dank! Der Vorstand Feuerwehrmänner aufgepasst: Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 13. April 2018 statt. Beginn ist um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus.

9 Der Bürgermeister und die Redaktion der Wierataler Nachrichten gratulieren allen Geburtstagsjubilaren auf das Herzlichste und wünschen viel Gesundheit für das neue Lebensjahr. Herr Günter Eisenreich am zum 85. Geburtstag Herr Klaus Zergiebel am zum 75. Geburtstag Frau Gislinde Berger am zum 80. Geburtstag Frau Karin Blei am zum 80. Geburtstag Vereinsmitteilungen Hallo, liebe Senioren, unser beabsichtigtes Kaffeetrinken in der Wierataler Kochstube am kann leider nicht stattfinden, aber zur im Dezember angekündigten Vorstellung des Dorftheaters Crimmitschau am 29. April (ein Sonntag!) wird mit einem Bus der Fa. Reichelt gefahren. Der Kostenpunkt mit Eintritt dort beträgt 20 Euro (ohne Gastronomie), vorausgesetzt, es kommen 15 Teilnehmer zusammen. Deshalb erbitte ich unbedingt verbindliche Anrufe sofort unter Freundliche Grüße Karin Blei Hallo, liebe Kleintierzüchter Wir möchten hiermit an unsere Jahreshauptversammlung am 9. März 2018, Öffnungszeiten der Bücherei! um 19:30 Uhr, im Vereinsheim erinnern. Bitte nicht vergessen! Dienstag, Dienstag, jeweils von 14:00 bis 18:00 Uhr - Seite 9 - Wir suchen ab sofort eine zuverlässige Reinigungskraft Minijob 4 Std./Woche Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch.

10 Neues aus der Grundschule Remsa Alle Jahre wieder bestelle ich den Weihnachtsmann für den letzten Schultag vorm großen Fest. So auch im vergangenen Jahr und die Kinder löcherten mich Sie wollten wissen, ob sich der Weihnachtsmann gemeldet hat und was er gesagt hat. Bis zur letzten Minute ließ er uns jedoch im Unklaren und wir wussten nicht, ob er in der Schule vorbeischaut. Sie können sich vorstellen, welch helle Aufregung an dem Tag bei uns herrschte! Pünktlich und traditionsgemäß trafen sich um 10:00 Uhr alle Kinder und Erwachsenen unserer Schule auf dem Flur zum Weihnachtsprogramm. Lautstark sangen wir Weihnachts-lieder, Kinder trugen Gedichte vor und die Klasse 3 führte das Schattenspiel von den Wichtelmännern zum Lied Lam-pen aus, es schlafen alle Leute auf. Da, in eine kleine Pause hinein, klingelte es an der Schultür, und tatsächlich kam der Weihnachtsmann bei uns vorbei! Aber was war das für ein mächtiger, großer Kerl? Mit Rucksack und Teddy, mit Kuhglocke und dickem Buch? Und welch laute Stimme er hatte! Die Kinder waren der Meinung: Das ist der Echte! Er sprach zu uns und schimpfte, wenn es in der Schule einen Aufzug gäbe, wäre er auch schneller da gewesen, schließlich sei der Berg schon anstrengend genug. Wir setzten unser Programm fort, nachdem Pia die Rute hielt und der Weihnachtsmann auf einem Stuhl, mitten in der Kinderschar, Platz genommen hatte. Naja, ganz ehrlich, eigentlich nachdem er auch berichtet hatte, was seine Wichtel in der Adventszeit so beobachtet haben. (Da waren zwei, drei unangenehme Dinge dabei, die die Schüler, noch verbessern sollen bis zum nächsten Fest.) Anschließend besuchte der Ruprecht noch alle Klassen in ihren Zimmern und überreichte Geschenke. Diese leuchtenden Kinderaugen, die Aufregung und Ehrfurcht hätten Sie sehen müssen! Pünktlich zur Mittagspause war dann der rote Geselle auch wieder verschwunden und alle konnten in ihre wohlverdienten Ferien starten. Leider sahen wir die abgeparkte Rentierkutsche nirgendwo. Im nächsten Jahr wollen die Kinder noch wachsamer sein. Sie hoffen, dass nur der Weihnachtsmann wieder vorbeikommt, weil er ja auch der Echte war... Liebe Leser, ich hoffe, auch Sie hatten ein unvergessliches Weihnachtsfest! Abschließend möchte ich Ihnen und Ihren Familien ein gutes, gesundes Jahr 2018 wünschen und viele Grüße aus der Grundschule Remse senden! Ihre Antje Schumann - Seite 10 -

11 In den letzten Wierataler Nachrichten hatte sich der Fehlerteufel eingeschlichen, aus diesem Grund möchten wir beide unten stehende Artikel nochmals veröffentlichen. Wir bitten nochmals um Entschuldigung. Liebe Eltern, liebe Leser, ich freue mich, Ihnen heute wieder einige Nachrichten übermitteln zu können das Beste: wir haben wieder eine Sekretärin (lesen Sie unten selbst)! Ich bin dafür der Gemeindeverwaltung Remse, besonders Herrn Schuricht, sehr dankbar. So sind wir wieder vormittags erreichbar, eine gewisse Beständigkeit und auch ein geregelter Ablauf des Schulorganisatorischen Bereiches sind wieder gegeben. In jüngster Zeit gab es einige Höhepunkte im Schulalltag unserer Schülerinnen und Schüler. Auch darüber können Sie unten stehend lesen. Mit den besten Grüßen aus der Grundschule verabschiede ich mich und wünsche Ihnen allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit, ein schönes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien und alles Gute für den Jahreswechsel. Ihre Antje Schumann, Schulleiterin Guten Tag, am 1. November 2017 habe ich im Sekretariat der Grundschule Remse als Nachfolgerin von Frau Scherf meine Tätigkeit aufgenommen. Damit Sie mich ein bisschen kennenlernen können, möchte ich mich bei Ihnen mit Hilfe eines Steckbriefes kurz vorstellen. Vor-/Nachname: Geburtsdatum/-ort: Wohnort: Familienstand: Augenfarbe: Haarfarbe: Was ich mag: Was ich nicht mag: Meine Hobbies: Lieblingsautoren: Lieblingszitat: Tanja Gleditzsch in Kant (Kirgistan) Remse verheiratet, 3 Kinder (alles Mädels) blau-grau eigentlich braun Humor, Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft Missgunst, Unehrlichkeit meine Familie, Bücher lesen Sebastian Fitzek, Chris Carter, Kerstin Gier, Georg R.R. Martin uvm. Bücher sind Schokolade für die Seele Ich freue mich besonders auf die neuen Erfahrungen, die ich machen darf und auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen. - Seite 11 -

12 Impressum Monatsblatt der Gemeinde Oberwiera für Wickersdorf, Harthau, Neukirchen, Niederwiera, Röhrsdorf Das Monatsblatt erscheint monatlich in einer Auflage von z. Zt. 550 Exemplaren für alle Haushalte kostenlos. Druck: NICOLAUS & Partner Ing. GbR, Dorfstraße 10, Nöbdenitz Tel.: Fax: Anzeigenannahme: Gemeinde Oberwiera, NICOLAUS & Partner Ing. GbR Redaktion: Frau Kerstin Haberkorn, Frau Viola Düwelmeyer Tel.: Fax: Redaktionsschluss: bis zum 15. des Vormonats Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Bernd Geringswald, Hauptstraße 19, Oberwiera oder der jeweilige Stellvertreter

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