2016 NR. 16. Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

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1 Die zuständige Kommission erstattet an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zuhanden des Bundesrats und an die beitragspflichtigen Anlageinhaber gemäss Artikel 30 der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR ) folgenden Bericht: JAHRESBERICHT 2016 NR. 16 Geschäftsstelle: ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Eigerplatz 2, Postfach 1023, 3000 Bern 14 Telefon Fax

2 1. ENTSORGUNGSFONDS FÜR KERNKRAFTWERKE 3 2. BEITRAGSPFLICHTIGE ANLAGEINHABER 3 3. ORGANE UND AUSSCHÜSSE DES ENTSORGUNGSFONDS Neue Governancebestimmungen Kommission Geschäftsstelle Revisionsstelle Kommissionsausschuss Anlageausschuss Kostenausschuss Aufsichtsbehörde 6 4. TÄTIGKEITEN DER ORGANE UND AUSSCHÜSSE Kommission Geschäftsstelle Kommissionsausschuss Anlageausschuss Kostenausschuss ENTSORGUNGSKOSTEN Gesetzliche Grundlagen, bisherige Ausgaben und Rückstellungen Entsorgungskosten / Kostenstudie Entsorgungskosten / Kostenstudie JAHRESBEITRÄGE DER ANLAGEINHABER Beiträge Gesamtübersicht der Einlagen ANLAGE DES FONDSVERMÖGENS Anlagestrategie Zentrale Depotstelle und Vermögensverwalter GESAMTÜBERSICHT DES ENTSORGUNGSFONDS DAS ANLAGEJAHR Die Entwicklung der Anlagemärkte im Jahr Anlageergebnis JAHRESBERICHT UND JAHRESRECHNUNG J A H R E S R E C H N U N G 28 Prüfbericht der PricewaterhouseCoopers AG 34 Seite 2/37

3 1. ENTSORGUNGSFONDS FÜR KERNKRAFTWERKE Der wurde am 1. April 2000 als eigene Rechtspersönlichkeit mit Sitz in Bern gegründet. Er stellt die Finanzierung der Entsorgung der radioaktiven Betriebsabfälle und abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernanlagen (Entsorgungskosten) sicher. Die massgebenden Rechtsbestimmungen gehen aus dem Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) und der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV; SR ) hervor. Gründung, Zweckbestimmung und Rechtsbasis 2. BEITRAGSPFLICHTIGE ANLAGEINHABER Dem Fonds sind folgende Kernkraftwerke unterstellt: Beznau I und II (Axpo Power AG) KKB Mühleberg (BKW Energie AG) KKM Gösgen (Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG) KKG Leibstadt (Kernkraftwerk Leibstadt AG) KKL Die beitragspflichtigen Anlageinhaber 3. ORGANE UND AUSSCHÜSSE DES ENTSORGUNGSFONDS Die Organe des Fonds sind gemäss Artikel 20 SEFV die Kommission, die Geschäftsstelle und die Revisionsstelle. Die Mitglieder der Kommission sowie die Revisionsstelle werden vom Bundesrat jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Geschäftsstelle wird von der Kommission eingesetzt. Kommission, Geschäftsstelle und Revisionsstelle 3.1 Neue Governancebestimmungen Mit der Inkraftsetzung der revidierten Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, SEFV, hat der Bundesrat per 1. Januar 2016 für die Organisation des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, STENFO, neue Governancebestimmungen in Kraft gesetzt. Konkret sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UVEK und des ENSI als Mitglieder der Kommission oder der Ausschüsse nicht mehr wählbar. Mit diesen neuen Bestimmungen wird eine strikte Gewaltentrennung zwischen STENFO und den Aufsichtsbehörden bzw. dem Regulator vollzogen. Neue Governancebestimmungen umgesetzt Gleichzeitig begann am 1. Januar 2016 eine neue Amtsperiode der STENFO Organe. In den verschiedenen Gremien kam es zu verschiedenen personellen Seite 3/37

4 Wechseln. Insgesamt darf festgestellt werden, dass die Verwaltungskommission und die beiden Ausschüsse vorgabenkonform zusammengesetzt sind und über die erforderlichen Kompetenzen zur Erfüllung ihres Auftrages verfügen. 3.2 Kommission Der Bundesrat hat folgende Mitglieder der Kommission für die Legislatur 2016 bis 2019 gewählt: o Raymond Cron, Dipl. Ing. ETH/SIA, Präsident 1) o Martin Schwab, Axpo Services AG, Vizepräsident o Dr. Stephan W. Döhler, Axpo Power AG o Urs Eggenberger, Eidgenössische Finanzverwaltung 1) o Claudia Erni, Alpiq AG o Hermann Ineichen, BKW Energie AG o Thomas Kieliger, Kieliger & Gregorini AG 1) o Irène Messerli, Bernet_PR AG für Kommunikation 1) o Dr. Michaël Plaschy, Alpiq AG o Franziska Helena Ritter, Ecoconsult Ritter 1) o Dr. Christof Strässle, Strässle & Partner Vermögens-Engineering AG 1) Die Mitglieder der Kommission am 31. Dezember ) Unabhängige Mitglieder 3.3 Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle ist bei der ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Bern, domiziliert. o o o o o o Max Zulliger, Geschäftsführer Peter Gasser, Stv. Geschäftsführer (Finanzen/Controlling) Philipp Suter (Betriebswirtschaftlicher Mitarbeiter) Sandra Langone (Sekretariat) Sandra Bürki (Rechnungswesen) Martina Stäger (Controlling) Mitarbeitende der Geschäftsstelle 3.4 Revisionsstelle Der Bundesrat hat für die Legislatur 2016 bis 2019 folgende Firma gewählt: o PricewaterhouseCoopers AG, Bern Revisionsstelle Seite 4/37

5 3.5 Kommissionsausschuss In Anlehnung an Art. 6 Abs. 1 des Reglements des UVEK über die Organisation, die Grundsätze und Ziele der Vermögensanlage sowie über den Anlagerahmen des Stilllegungsfonds und des Entsorgungsfonds für Kernanlagen, setzt sich der Kommissionausschuss wie folgt zusammen: o Raymond Cron, Dipl. Ing. ETH/SIA, Präsident, Vorsitz 1) o Martin Schwab, Axpo Services AG, Vizepräsident o Thomas Kieliger, Vorsitzender des Kostenausschusses 1) o Dr. Christof Strässle, Vorsitzender des Anlageausschusses 1) o Dr. Michaël Plaschy, Alpiq AG Mitglieder des Kommissionsausschusses am ) Unabhängige Mitglieder 3.6 Anlageausschuss Am 31. Dezember 2016 setzte sich der von der Kommission eingesetzte Anlageausschuss wie folgt zusammen: o Dr. Christof Strässle, Vorsitz 1) o Urs Eggenberger, Eidgenössische Finanzverwaltung 1) o Benno Flury 1) o Dr. Alex Hinder 1) o Flavio Lingeri, BKW Energie AG o Lukas Oetiker, Alpiq AG o Ivana Reiss 1) o Marcus Seiler, Axpo Services AG o Michael Sieber, Axpo Power AG Mitglieder des Anlageausschusses 1) Unabhängige Mitglieder Seite 5/37

6 3.7 Kostenausschuss Am 31. Dezember 2016 setzte sich der von der Kommission eingesetzte Kostenausschuss wie folgt zusammen: o Thomas Kieliger, Bauingenieur ETH, Vorsitz 1) o Prof. Dr. Michael Graff 1) o Roland Grüter, Axpo Power AG o Dr. Ines Günther, Paul Scherrer Institut 1) o Dr. Philipp Hänggi, BKW Energie AG o Prof. Dr. Dr. h.c. Uwe Krueger 1) o Fabienne Plüss, Alpiq Management AG o Franziska Ritter, lic. iur. Advokatin 1) o Inge Weber, OECD 1) o Dr. Tony Williams, Axpo Power AG Mitglieder des Kostenausschusses 1) Unabhängige Mitglieder 3.8 Aufsichtsbehörde o o Bundesamt für Energie, Hans-Peter Binder Bundesamt für Energie, Dr. Rosalia Zeller Aufsicht durch BFE 4. TÄTIGKEITEN DER ORGANE UND AUSSCHÜSSE 4.1 Kommission Die Kommission traf sich an zwei Sitzungen und behandelte dabei insbesondere folgende Geschäfte: Kommissionssitzung 1/2016 (Juni 2016) Verabschiedung des Jahresberichts und der Jahresrechnung 2015 beider Fonds zu Handen des Bundesrats. Entgegennahme der Revisionsbestätigungen der KKW-Betreiber betreffend der Rückstellungen für Entsorgungskosten vor der Ausserbetriebnahme der Werke (Art. 82 Abs. 2 Lit. c Kernenergiegesetz KEG / Art. 19 Abs. 2 Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung SEFV). Entgegennahme des Tätigkeitsberichts 2015 des Anlageausschusses an die Kommission. Sitzungsrhythmus Behandelte Schwergewichtsthemen Seite 6/37

7 Entgegennahme des Tätigkeitsberichts 2015 des Kostenausschusses an die Kommission. Kenntnisnahme von der angekündigten Prüfung betreffend der Erstellung der Kostenstudien 2016 durch die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK im Jahr Kenntnisnahme von der Einreichung einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht durch Greenpeace im Zusammenhang mit einer Einsichtverweigerung in amtliche Dokumente im Zusammenhang mit der Bilanzierung der Kernkraftwerk Gösgen AG und der Kernkraftwerk Leibstadt AG. Entgegennahme einer Information des Kommissionsausschusses über das Evaluations- und Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Mandatierung der Rechtskanzlei Wenger Plattner, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Beat Stalder, als ständiger Rechtsberater von STENFO nach Bedarf. Entgegennahme der Information des Kommissionsausschusses, wonach, gestützt auf die Resultate eines früheren Gutachtens zu Organhaftungsfragen der Fonds, auch künftig auf eine Organhaftpflichtversicherung verzichtet werden kann. Entgegennahme einer Berichterstattung des Präsidenten zum OECD / NEA-Anlass in Paris vom 22. April 2016 zur Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung. Entgegennahme einer ausführlichen Berichterstattung des Investmentcontrollers über die Anlageresultate. Entgegennahme einer Berichterstattung des Anlageausschusses im Zusammenhang mit der Überprüfung der Anlagestrategie. Entgegennahme der Berichterstattung des Anlageausschusses zur Ausübung der Aktionärsstimmrechte der Fonds im Jahr Kenntnisnahme zum Stand der Arbeiten des Kostenausschusses im Zusammenhang mit der Erstellung der Kostenstudien Entgegennahme der Berichterstattung des Kostenausschusses über das Evaluations- und Vergabeverfahren und die Mandatierung der externen Kostenprüfer für die Überprüfung der Stilllegungs-, Nachbetriebs- und Entsorgungskosten im Auftrag der Kommission. Kenntnisnahme zum Umgang mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) im Rahmen der Kostenstudie Seite 7/37

8 Beauftragung des Kostenausschusses zur Erarbeitung eines Rückforderungsprozesses (Auszahlung von Fondsmitteln an die betragspflichtigen Anlageinhaber) im Zusammenhang mit der Stilllegung und Entsorgung einer Kernanlage. Beschlussfassung betreffend dem Vorgehen zum Erlass von Verfügungen für die definitiv in die Fonds zu leistenden Beiträge für die Jahre 2015 und 2016, dies nachdem das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde von Betreibern gegen die im Vorfeld provisorisch verfügten Beiträge nicht eingetreten ist. Strittig ist der vom Bundesrat per 1. Januar 2015 verordnete Sicherheitszuschlag von 30% auf den für die Beitragsberechnung massgebenden Kosten. Verabschiedung eines Antrags an das UVEK in Bezug auf den Beschäftigungs- und Entschädigungsrahmen für Mitglieder der Kommission und Ausschüsse. Erlass von Richtlinien im Zusammenhang mit der seit dem 1. Januar 2016 gültigen Neuorganisation STENFO: o Spesenvergütung und Auszahlung von Entschädigungen an die Mitglieder der Kommission und Gremien; o Anlagebeschränkungen; o Ausübung der Aktionärsstimmrechte; o Beschaffungswesen; o Kommunikationsrichtlinie STENFO. Erlass eines Kommunikationkonzeptes zur Kostenstudie Genehmigung der Unterschriftenregelung für die Fonds. Entgegennahme und Zustimmung zu einer Information des Kommissionsausschusses betreffend der Veröffentlichung der Abschlusszahlen von STENFO. Genehmigung einer Budgetverschiebung beim Anlage- und Kostenausschuss für externe Dienstleistungsaufträge ohne Veränderung des Gesamtbudgetbetrags. Genehmigung des Risikomanagements und Beauftragung des Kommissionsausschusses mit der Behandlung der massgebenden Risiken. Entgegennahme der Information, wonach im Jahr 2018 eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, SEFV, vorgesehen ist. Seite 8/37

9 Entgegennahme von Informationen des Kommissionausschusses aus den Quartalsberichterstattungen an das Bundesamt für Energie. Kommissionssitzung 2/2016 (Dezember 2016) Entgegennahme der Genehmigung des UVEK zum Beschäftigungsund Entschädigungsrahmen für die Mitglieder der Verwaltungskommission und Ausschüsse. Kenntnisnahme, wonach die betroffenen Betreiber (ausser die Kernkraftwerk Gösgen AG) gegen die von STENFO erlassenen definitiven Jahresbeiträge Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht haben. Entgegennahme der Ausführungen des Präsidenten zum OECD / NEA-Kongress in Stockholm vom 20./21. September Genehmigung des revidierten Zeitplans zur Kostenstudie Entgegennahme der fristgerecht eingereichten Kostenstudien 2016 und Überweisung der Studien an den Kostenausschuss zur Überprüfung. Entgegennahme von Informationen des Kostenausschusses zum Detailprozess im Zusammenhang mit der Überprüfung der Kostenstudien Verabschiedung der provisorischen Jahresbeiträge auf Basis der ungeprüften Kostenstudien 2016 für die Veranlagungsperiode Entgegennahme einer ausführlichen Berichterstattung des Investmentcontrollers über die Anlageresultate. Entgegenahme der Berichterstattung des Anlageausschusses über den Stand der Arbeiten im Zusammenhang mit der Überprüfung der Anlagestrategie. Kenntnisnahme der Resultate aus der jährlichen Überprüfung der Anlagebeschränkungen (Unternehmerliste) durch den Anlageausschuss. Ausserkraftsetzung des alten Reglements der Kommission für den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen. Erlass einer Handlungsrichtlinie auf Antrag des Kostenausschusses im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ). Seite 9/37

10 Entgegennahme von Informationen zur geplanten Medienkonferenz zu den Kostenstudien Kenntnisnahme eines Beschlusses des Kommissionsausschusses zum Vorgehen der Veröffentlichung der Fondszahlen 2016 unter Berücksichtigung der ad hoc Publizität. Entgegennahme einer Information zum Vorgehen der Überarbeitung der Faktenblätter der Fonds sowie die Einführung eines neuen Faktenblattes für den schnellen Leser. Genehmigung eines Kreditantrags des Kostenausschusses zwecks Einsetzung von internationalen Experten zur Beurteilung des Optimism Bias in der Kostenstudie Behandlung und Genehmigung des Verwaltungskostenbudgets Genehmigung des internen Kontrollsystems (IKS). Entgegennahme einer Berichterstattung zum Stand der Arbeiten im Rahmen des Risikomanagements der Fonds. Entgegennahme der Berichterstattung des Kostenausschusses zum Stand der Arbeiten in Bezug auf die Erarbeitung eines Rückforderungsprozesses (Auszahlung von Fondsmitteln an die betragspflichtigen Anlageinhaber) im Zusammenhang mit der Stilllegung und Entsorgung einer Kernanlage. Entgegennahme und Kenntnisnahme von Themen, welche im Rahmen der angekündigten Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, SEFV, behandelt werden sollen. Entgegennahme von Informationen des Kommissionausschusses aus den Quartalsberichterstattungen an das Bundesamt für Energie. Zirkularbeschlüsse Verabschiedung der definitiven Jahresbeiträge 2015/2016 als Zwischenveranlagung in der Veranlagungsperiode Seite 10/37

11 4.2 Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle befasste sich im Berichtsjahr schwergewichtig mit der Vorbereitung der Sitzungen und den sich daraus ergebenden Folgearbeiten. Sie bereitete für die Kommission, den Kommissionsausschuss, den Anlageausschuss, den Kostenausschuss sowie für die von den Ausschüssen eingesetzten Arbeitsgruppen eine Vielzahl Verhandlungsgegenstände für die beiden Fonds vor und setzte Beschlüsse im Auftrag der Gremien um. Im Rechnungs-, Finanz- und Kontrollbereich verzeichnete die Geschäftsstelle, im Vergleich zum Vorjahr, eine höhere Arbeitsbelastung, bedingt durch Berechnungs- und Plausibilisierungsarbeiten im Zusammenhang mit provisorischen Beitragsberechnungen für die beitragspflichtigen Anlageinhaber im Hinblick auf die Veranlagungsperiode Wie bereits im Vorjahr, wurden per Ende Berichtsjahr rund 30 Wertschriftenbuchhaltungen ins Hauptbuch der Fonds integriert. Haupttätigkeiten der Geschäftsstelle im Berichtsjahr Zusätzlich in Anspruch genommen wurde die Geschäftsstelle von der per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzten revidierten Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, SEFV. Konkret galt es für die beiden Fonds, welche ab dem 1. Januar 2016 unter dem Namen STENFO geführt werden, eine Vielzahl von Richtlinien zu Handen der Kommission vorzubereiten. 4.3 Kommissionsausschuss Der Kommissionsausschuss tagte im Berichtsjahr vier Mal und erstattete der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Energie, an vier Quartalstreffen über die Tätigkeiten der Fonds Bericht. Schwergewichtig bereitete der Ausschuss die Geschäfte für die Kommission vor, befasste sich vertieft mit Fragen aus dem Risikomanagement der Fonds und verschiedenen organisatorischen Themen, welche die Neuorganisation der Fonds nach sich gezogen hat. Weiter bereitete er eine Medienkonferenz zur Kostenstudie 2016 (KS16) vor. An der Medienkonferenz informierte er über das Vorgehen zur Ermittlung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten (KS16), über die ersten noch ungeprüften Resultate und die provisorischen Beiträge für die beitragspflichtigen Anlageinhaber für die Veranlagungsperiode sowie den umfassenden bevorstehenden Prüfprozess der KS16 im Jahr Haupttätigkeiten des Kommissionsausschusses im Berichtsjahr Seite 11/37

12 4.4 Anlageausschuss Der Anlageausschuss traf sich zu vier ordentlichen Sitzungen und führte eine Klausurtagung durch. Er setzte weiter Arbeitsgruppen zur Vorbehandlung von fachspezifischen Fragen ein. Das Geschäftsjahr war unverändert geprägt von der fortgesetzten Tiefzinspolitik der massgebenden Zentralbanken. In diesem schwierigen und volatilen Marktumfeld hat sich der Anlageausschuss auch im Berichtsjahr intensiv mit den Anlageklassen befasst und führte anlagekategorienbezogene Risikoanalysen durch. Diese zeigten, dass keine Anpassungen bei den bestehenden Mandaten notwendig waren. Auch wurden keine Mandate gekündigt oder neue erteilt. Trotz des schwierigen Marktumfelds erzielte der Entsorgungsfonds eine Anlagerendite von erfreulichen 6.35% bzw. unter Berücksichtigung der Minusjahresteuerung eine Realverzinsung von 6.78%. Im Rahmen der Gesamtüberprüfung der Anlagestrategie befasste sich der Ausschuss insbesondere mit der Frage der Risikofähigkeit der beitragspflichtigen Anlageinhaber. Die Resultate aus dieser Überprüfung werden dem Gremium als Grundlage für die Definition der künftigen Anlagestrategie dienen. Nebst der Überwachung der Vermögensverwalter durch den Investmentcontroller der Fonds nahm der Vorsitzende des Ausschusses detaillierte Berichterstattungen über die Vermögensbewirtschaftung der Vermögensverwalter entgegen. Die Projektarbeiten betreffend der Einführung von Werkstrategien im Hinblick auf die Ausserbetriebnahme von Kernlagen wurden im Berichtsjahr plangemäss abgeschlossen. Gestützt darauf konnte der Anlageausschuss im Zusammenhang mit der bevorstehenden Ausserbetriebnahme des Kernkraftwerks Mühleberg einen Antrag an die Kommission für die Einführung einer werkspezifischen Anlagestrategie mit weniger risikoreicher Anlage für die BKW Energie AG überweisen. In Anbetracht der Zeithorizonte findet die werkspezifische Anlagestrategie jedoch erst für den Stilllegungsfonds Anwendung. Die quartalsweisen Beiträge der beitragspflichtigen Anlageinhaber nutzte der Anlageausschuss zum Rebalancing der relativen Gewichte der erteilten Mandate. Schwergewichtsthemen des Anlageausschusses im Jahr 2016 Seite 12/37

13 Ausübung Aktionärsstimmrechte Obschon der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds von der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften, welche der Bundesrat in Anlehnung an die Annahme der Volksinitiative Gegen die Abzockerei per im Bereich der Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule in Kraft gesetzt hat, nicht betroffen ist, üben die Fonds ihr Aktionärsstimmrecht aktiv aus. Hierfür hat die Kommission aus Governance-Gründen Richtlinien zur Ausübung der Aktionärsstimmrechte erlassen. Mit der Ausübung der Stimmrechte beauftragte die Kommission den Anlageausschuss. Fonds üben ihr Aktionärsstimmrecht aktiv aus Im Auftrag der Kommission hat der Anlageausschuss die Stimmrechte bezüglich der im SMI vertretenen Firmen aktiv ausgeübt. Er wurde dabei von einem externen Experten für Finanzen und Unternehmens-Governance bei der Analyse der Generalversammlungstraktanden unterstützt. Übersicht über die Ausübung der Stimmrechte 2016 Traktanden Anzahl Stimmrechtswahrnehmungen an Schweizer Generalversammlungen 20 - Davon ordentliche Generalversammlungen 18 - Davon ausserordentliche Generalversammlungen 2 Zustimmung zu allen Anträgen 9 Ablehnung eines Antrags 5 Ablehnung mehrerer Anträge 6 Allgemeine Stimmrechtswahrnehmung Traktanden Zustimmung Ablehnung Jahresbericht und Rechnung 18 0 Vergütungsbericht (Konsultativabstimmung) 16 2 Entlastung Verwaltungsrat und Geschäftsleitung 18 0 Verwendung Bilanzgewinn / Ausschüttung Dividenden 25 0 Kapitalherabsetzung 9 0 Kapitalerhöhung 5 0 Änderungen der Statuten 4 0 Vergütung Verwaltungsrat 19 1 Vergütung Geschäftsleitung 24 5 Wahl Verwaltungsratspräsident 18 0 Wahl Verwaltungsratsmitglied Neuwahl Verwaltungsratsmitglied 17 1 Wahl Vergütungsausschuss Wahl unabhängiger Stimmrechtsvertreter 18 0 Wahl Revisionsstelle 16 3 Diverse 3 0 Zusammenfassung der Entscheidungen Seite 13/37

14 4.5 Kostenausschuss Der Kostenausschuss blickt auf ein sehr arbeitsintensives Jahr zurück. Er traf sich zu drei ordentlichen Sitzungen und die vom Kostenausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe Kostenstudie 2016 (KS16) zu mehreren Arbeitssitzungen. Weiter fanden verschiedene Arbeitstreffen und Workshops rund um die Evaluation von internationalen Kostenexperten statt. Wie bereits im Vorjahr, betrafen die Kernthemen des Ausschusses und der Arbeitsgruppe fast ausschliesslich die KS16. Die beitragspflichtigen Anlageinhaber haben die Kostenstudie 2016 fristgerecht eingereicht, so dass die Verwaltungskommission den Kostenausschuss im vierten Quartal des Berichtsjahrs mit der Überprüfung der Kostenberechnungen beauftragen konnte. Im Hinblick auf den Überprüfungsauftrag erstellte der Kostenausschuss bereits im Vorfeld die entsprechenden und umfassenden Grundlagen mit Terminplan zur Überprüfung der Kostenstudie 2016 und führte zwecks Mandatierung der Prüfexperten eine internationale Ausschreibung durch. Nach einem umfassenden Evaluationsverfahren konnte er im Auftrag der Verwaltungskommission die unabhängigen Kostenexperten mandatieren. Diese Experten haben den Auftrag, alle Aspekte der Kostenberechnungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu überprüfen. Sowohl das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), welche die sicherheitstechnischen Aspekte der KS16 überprüft, als auch die unabhängigen Kostenexperten konnten ihre Arbeiten plangemäss aufnehmen. Zusätzlich zu den Kostenexperten bereitete der Kostenausschuss im Auftrag der Verwaltungskommission die Grundlagen zur Prüfung der Höhe des generellen Sicherheitszuschlags auf den Gesamtkosten, des sogenannten Optimism Bias, vor. Nach einem internationalen Ausschreibungs- und Evaluationsverfahren konnten auch diese zusätzlichen unabhängigen Experten im Berichtsjahr mandatiert werden. Im Hinblick auf die Übernahme von Entsorgungskosten durch die Fonds, befasste sich der Kostenausschuss mit der Erarbeitung und Ausgestaltung von detaillierten Rückforderungsprozessen von Fondsmitteln. Schwergewichtsthemen des Kostenausschusses im Jahr 2016 Beitragspflichtige Anlageinhaber haben die KS16 fristgerecht eingereicht Kostenprüfer evaluiert und mandatiert ENSI und Kostenexperten haben Überprüfungsarbeiten aufgenommen Überprüfung Optimism Bias Auszahlung von Fondsmitteln an die betragspflichtigen Anlageinhaber Seite 14/37

15 5. ENTSORGUNGSKOSTEN 5.1 Gesetzliche Grundlagen, bisherige Ausgaben und Rückstellungen Die Erzeuger von radioaktiven Abfällen sind gesetzlich verpflichtet, diese auf eigene Kosten sicher zu entsorgen. Die Entsorgungskosten beinhalten die Kosten aller Aktivitäten, welche notwendig sind, um die endgültige und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle aus den Kernkraftwerken zu gewährleisten. Die wichtigsten Kostenelemente sind Transport- und Lagerbehälter, Transporte, Wiederaufarbeitung resp. Brennelemententsorgung, zentrale Abfallbehandlung und Zwischenlagerung sowie die definitive Lagerung der radioaktiven Abfälle in zwei geologischen Tiefenlagern. Für die Ermittlung der Entsorgungskosten und der von den Betreibern zu leistenden Beiträge in den Fonds braucht es eine Berechnungsgrundlage und damit eine Annahme zur Betriebsdauer der Kernanlagen. Gemäss SEFV wird für die Kernkraftwerke eine Betriebsdauer von 50 Jahren angenommen. Die angenommene Betriebsdauer dient als Grundlage für die Berechnung der Entsorgungskosten und der Beitragszahlungen. Sie hat keinen Zusammenhang mit der tatsächlichen Betriebsdauer der Kernkraftwerke und mit energiepolitischen Grundsatzentscheiden über die zukünftige Energiepolitik der Schweiz. Die voraussichtliche Höhe der Entsorgungskosten wird gemäss Artikel 4 Absatz 1 SEFV alle fünf Jahre, gestützt auf die Angaben des Eigentümers, für jede Kernanlage berechnet, erstmals bei der Inbetriebnahme. Die Kosten werden zudem neu berechnet, wenn eine Kernanlage endgültig ausser Betrieb genommen wird oder infolge unvorhergesehener Umstände eine wesentliche Änderung der Kosten zu erwarten ist (Art. 4 Abs. 2 SEFV). Die Kosten werden gestützt auf das Entsorgungsprogramm und aktuellen technisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie auf die im Zeitpunkt der Berechnung gültigen Preise ermittelt (Art. 4 Abs. 3 SEFV). Seite 15/37

16 5.2 Entsorgungskosten / Kostenstudie 2011 Die Entsorgungskosten betragen gemäss der Kostenstudie 2011 (KS11) Milliarden Franken. Die Kostenstudien wurden durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI unter Einbezug externer Experten überprüft. Das ENSI hat die Kostenstudien als realistisch bewertet, dabei aber verschiedene Empfehlungen zu ihrer weiteren Verbesserung abgegeben und auf mögliche künftige Abweichungen, bedingt durch den noch frühen Planungsstand, hingewiesen. Die Resultate der KS11 bilden die Grundlage für die Berechnung der durch die Betreiber zu bildenden Rückstellungen sowie der in den Fonds zu leistenden Beiträge für die Veranlagungsperiode Entsorgungskosten/ Kostenstudie 2011 Die aktuellen Entsorgungskosten teilen sich in drei Teile auf: Kosten, welche bis Ende 2016 von den KKW-Betreibern bereits beglichen wurden, in Kosten, welche bis zur Ausserbetriebnahme der KKW anfallen und über deren laufende Rechnung bezahlt werden, sowie die Kosten, welche nach Ausserbetriebnahme der KKW anfallen und durch den Entsorgungsfonds sichergestellt werden müssen. Entsorgungskosten, die während des Betriebs anfallen, wie Untersuchungen der Nagra oder der Bau von Zwischenlagern und deren Betrieb, müssen von den Betreibern laufend bezahlt werden. Die bis Ende 2016 beglichenen Kosten seit der Inbetriebnahme der Kernkraftwerke beliefen sich auf rund Milliarden Franken. Zur Sicherstellung der Finanzierung der noch ausstehenden Entsorgungstätigkeiten bis zur Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks müssen die Eigentümer Rückstellungen vornehmen. Der Mindestbetrag der Rückstellungen ergibt sich aus der Berechnung der Entsorgungskosten gemäss Artikel 4 SEFV sowie den daraus abgeleiteten und von der Kommission genehmigten Rückstellungsplänen für die einzelnen Eigentümer (Art. 82 KEG). Entsorgungsausgaben der Betreiber bis Ende 2016 Rückstellungen der Betreiber für Entsorgungsausgaben bis zur Ausserbetriebnahme Die Revisionsstellen der Eigentümer prüfen gemäss Artikel 82 Absatz 3 KEG, ob die Rückstellungen für die während des Betriebs des Kernkraftwerks anfallenden Entsorgungskosten gemäss dem genehmigten Rückstellungsplan gebildet und verwendet werden. Seite 16/37

17 In Anlehnung an Artikel 82 Absatz 2 Lit. c KEG und Artikel 19 Absatz 2 SEFV legen die Eigentümer der Kommission jährlich die Prüfberichte der Revisionsstellen über die Einhaltung der erforderlichen Rückstellungen für die während des Betriebs der Kernkraftwerke anfallenden Entsorgungskosten vor. Gemäss der Beurteilung der Revisionsstellen haben die Eigentümer der Kernkraftwerke die Rückstellungen per Ende 2016 gemäss Rückstellungsplan gebildet und verwendet. Die finanzielle Sicherstellung der Entsorgungskosten nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke erfolgt durch Einzahlungen der Kernkraftwerkbetreiber in den. Diese Kosten belaufen sich insgesamt auf Milliarden Franken (Kostenstudie 2011, Preisbasis 2011). Einzahlungen in den Fonds für Entsorgungsausgaben nach der Ausserbetriebnahme Tabelle Übersicht Entsorgungskosten auf Basis der Kostenstudie 2011 KKB / CHF KKG / CHF KKL / CHF KKM / CHF Total / CHF Total der Entsorgungskosten 1) Getätigte Ausgaben der Betreiber vor Ausserbetriebnahme bis Noch zu deckende Kosten der Betreiber bis zur Ausserbetriebnahme. Stand per ) Zu deckende Kosten durch den Entsorgungsfonds per ) 1'731'405'000 1'851'612'000 1'276'980' '111' '000 82'119' '509' '332'000 95'482'000 1'917'442' ) Grundlage: Kostenstudie 2011, Preisbasis 2011 Die aufgrund der Kostenstudie 2011 ermittelten Sollbestände des Entsorgungsfonds per sind in der Tabelle Effektive und budgetierte Portefeuille Entwicklung 2016 (Seite 23) dargestellt. 5.3 Entsorgungskosten / Kostenstudie 2016 Die Kostenstudie 2016 (KS16) wurde nach einer neuen Methodik und einem neuen Überprüfungskonzept sowie gemeinsam mit einer Aktualisierung des Entsorgungsprogramms 2016 durchgeführt. Dabei wurden die Empfehlungen des ENSI aus der Kostenstudie 2011 berücksichtigt. Stilllegungskosten/ Kostenstudie 2016 nach neuer Methodik und neuem Überprüfungskonzept Für die Kostenberechnung der KS16 wurde erstmals eine Kostengliederung vorgegeben, die Grundlage für die detaillierte und transparente Darstellung der Seite 17/37

18 Kosten ist. Bei dieser neuen Gliederung werden auf den Kostenniveaus Ausgangskosten, Kosten für die Risikominderung, Prognoseungenauigkeiten, Gefahren, Chancen die einzelnen Kosten sowie die Gesamtkosten ermittelt. Im Rahmen der Ermittlung der Gesamtkosten wird zudem ein top down Sicherheitszuschlag berücksichtigt. Die Entsorgungskosten wurden im Berichtsjahr im Auftrag Verwaltungskommission der STENFO durch die Betreiber von Kernkraftwerken neu berechnet und fristgerecht an STENFO überwiesen. Kostenstudie 2016 von Betreiber fristgerecht eingereicht Tabelle Übersicht ungeprüfte Entsorgungskosten auf Basis der Kostenstudie 2016 KKB / CHF KKG / CHF KKL / CHF KKM / CHF Total / CHF Total der Entsorgungskosten ) ) Grundlage: Kostenstudie 2016, Preisbasis 2016 Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, die Aufsichtsbehörde des Bundes über die Schweizer Kernanlagen, wird im Jahr 2017 alle Aspekte der Kostenstudie, die für die Sicherheit relevant sind, überprüfen. Die eigentlichen Kostenberechnungen werden von unabhängigen Experten überprüft. Diese gesamte Überprüfung dauert in etwa ein Jahr. Überprüfung der KS16 6. JAHRESBEITRÄGE DER ANLAGEINHABER 6.1 Beiträge 2016 In Anlehnung an die vom Bundesrat per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzten Verordnungsbestimmungen hat die Kommission, unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlags von 30% auf den Entsorgungskosten gemäss Kostenstudie 2011, die Jahresbeiträge für die beitragspflichtigen Anlageinhaber neu berechnet und in einer Zwischenveranlagung für die Jahre 2015 und 2016 neu verfügt. Die damaligen Verfügungen wurden mit dem expliziten Hinweis erlassen, dass es sich um provisorische Jahresbeiträge basierend auf einer Bilanzhochrechnung handelt und die definitiven Jahresbeiträge für die Jahre 2015 und 2016 erst nach Vorliegen der revidierten Jahresrechnung verfügt werden. Die Inhaber der beitragspflichtigen Anlageinhaber, die Axpo Power AG (Beznau I und II, BKW Energie AG (Mühleberg), und Kernkraftwerk Leibstadt AG haben Beiträge 2016 Beschwerden gegen Zwischenveranlagung 2015/2016 mit provisorischen Beiträgen Seite 18/37

19 von ihrem Recht Gebrauch gemacht und gegen die Verfügung der Kommission mit den provisorischen Jahresbeiträgen Beschwerde erhoben. Nach erfolgtem Schriftenwechsel kam das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. Mai 2016 zum Schluss, auf die Beschwerde nicht einzutreten. Dies mit der Begründung, dass gegen die provisorischen Beiträge keine Beschwerde erhoben werden kann. Gestützt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die Kommission die definitiven Jahresbeiträge für die Jahre 2015 und 2016 im Berichtsjahr verfügt. Die Inhaber der beitragspflichtigen Anlageinhaber, die Axpo Power AG (Beznau I und II), BKW Energie AG (Mühleberg) und Kernkraftwerk Leibstadt AG haben von ihrem Recht erneut Gebrauch gemacht und auch gegen die definitiv verfügten Jahresbeiträge Beschwerde erhoben. Per Ende Berichtsjahr war das Beschwerdeverfahren vor Bundesverwaltungsgericht noch hängig. Die Kernkraftwerke Gösgen-Däniken AG (KKG) leisteten ihre Beiträge gemäss der von der Kommission verfügten Zwischenveranlagung für die Jahre 2015 und Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen die Zwischenveranlagung mit provisorischen Beiträgen ab Beschwerden gegen Zwischenveranlagung 2015/2016 Beiträge 2016 Die Inhaber der beitragspflichtigen Anlageinhaber, die Axpo Power AG (Beznau I und II), BKW Energie AG (Mühleberg) und Kernkraftwerk Leibstadt AG, haben ihre Beiträge, inkl. Nachzahlung 2015, ebenfalls vollumfänglich in den Fonds einbezahlt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde mit den provisorischen Beiträgen nicht eingetreten ist. Wird mit den Ansprüchen am Fonds per Bilanzstichtag und einer jährlichen Verzinsung von 3.5% der Zielwert übertroffen, so kann der entsprechende Anlageinhaber einen Antrag auf Rückzahlung stellen. Die Kommission legt die Rückzahlungsmodalitäten unter Berücksichtigung der Anlagestruktur fest. Liegt der Istwert pro Kernanlage und Fonds aufgrund der Entwicklung auf den Finanzmärkten während zwei aufeinander folgenden Jahren (Bilanzstichtag) 10% oder mehr unter dem massgebenden Sollwert (Art. 9 Abs. 2 Bst. b, SEFV), nimmt die Kommission eine Zwischenveranlagung vor. Rückzahlung von Beiträgen/Bandbreiten Im Berichtsjahr hat kein beitragspflichtiger Anlageinhaber einen Antrag an den Fonds auf Rückzahlungen gestellt. Da die Bandbreite von keinem KKW unterschritten wurde, war auch keine Anpassung der Jahresbeiträge notwendig. Seite 19/37

20 6.2 Gesamtübersicht der Einlagen Seit den erstmaligen Einlagen in den Fonds (per Ende 2001) ergibt sich für die effektiv geleisteten Einlagen, unter Berücksichtigung erfolgter Rückzahlungen, folgende Übersicht pro beitragspflichtigen Anlageinhaber: Die eingebrachten Mittel aller beitragspflichtigen Anlageinhaber Jahr Einlagen der beitragspflichtigen Anlageinhaber in CHF Beznau I + II Gösgen Leibstadt Mühleberg Total '100' '000' '000' '236'528 1'440'336' '000'000 18'300' '300' '200' '450' '650' '531' '500' '031' '912' '500'000 37'695' '107' '802'250 11'985'000 58' '543'750 82'206' Total der Einlagen CHF '528 Beznau I + II: Der Jahresbeitrag 2016 basiert auf der Zwischenveranlagung Im Jahr 2016 sind auch Nachzahlungen aus dem Jahr 2015 inbegriffen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde mit den provisorischen Beiträgen nicht eingetreten ist. Das Beschwerdeverfahren gegen die verfügten definitiven Jahresbeiträge ist noch hängig. Gösgen: Der Jahresbeitrag 2016 basiert auf der Zwischenveranlagung Leibstadt: Mühleberg: Der Jahresbeitrag 2016 basiert auf der Zwischenveranlagung Im Jahr 2016 sind auch Nachzahlungen aus dem Jahr 2015 inbegriffen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde mit den provisorischen Beiträgen nicht eingetreten ist. Das Beschwerdeverfahren gegen die verfügten definitiven Jahresbeiträge ist noch hängig. Der Jahresbeitrag 2016 basiert auf der Zwischenveranlagung Im Jahr 2016 sind auch Nachzahlungen aus dem Jahr 2015 inbegriffen, nachdem das Bundesverwaltungsgericht auf die Beschwerde mit den provisorischen Beiträgen nicht eingetreten ist. Das Beschwerdeverfahren gegen die verfügten definitiven Jahresbeiträge ist noch hängig. Seite 20/37

21 7. ANLAGE DES FONDSVERMÖGENS 7.1 Anlagestrategie Beim Entsorgungsfonds hat eine für alle Anlageinhaber einheitliche Anlagestrategie Gültigkeit. Einheitliche Strategie für den Entsorgungsfonds Anlagekategorien Strategie unteres Band oberes Band Liquidität 0.0% 0.0% 5.0% Obligationen CHF 25.0% 15.0% 35.0% Obligationen FW (hedged) 15.0% 10.0% 20.0% Aktien 40.0% 30.0% 50.0% Immobilien 10.0% 7.0% 13.0% Alternative Anlagen 10.0% 0.0% 13.0% Fremdwährungsanteil 40.0% 20.0% 60.0% Die Anlagestrategie wird regelmässig vom Anlageausschuss überprüft und die Kommission über die Resultate informiert. Bei der Aufteilung der Anlagekategorien sah der Anlageausschuss im Berichtsjahr keinen Anpassungsbedarf. Die Anlagetätigkeit wird vom Investmentcontroller (PPCmetrics AG) überwacht. Dieser lieferte vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Anlagestruktur des Wertschriftenvermögens, die Einhaltung der Anlagerichtlinien, die Vermögensaufteilung der Mandate und die Performance. Im Weiteren informierte der Investmentcontroller den Anlageausschuss monatlich mittels eines Management Summary über die aktuelle Vermögenslage und -entwicklung. Zudem unterstützte er die Kommission, den Anlageausschuss und die Geschäftsstelle in Fragen der Vermögensverwaltung. Gemäss Anlageorganisation ist der Anlageausschuss für die Einhaltung der Anlagerichtlinien durch die Vermögensverwalter zuständig. Er informierte die Kommission mittels der vierteljährlichen Berichte des Investmentcontrollers darüber, dass die Anlagerichtlinien eingehalten wurden. Unverändert gültige Anlagestrategie Kontinuierliche Überwachung der Anlagetätigkeiten durch den Investmentcontroller Periodische Berichterstattung an die Kommission Seite 21/37

22 7.2 Zentrale Depotstelle und Vermögensverwalter Zentrale Depotstelle (Global Custodian) ist die UBS AG in Zürich. Nebst der Wertschriftenverwahrung und den damit zusammenhängenden Arbeiten erledigt sie auch die Steuerrückforderungen, führt die Wertschriftenbuchhaltungen und liefert die Grundlagen für das Investment Reporting. Global Custodian Per Ende 2016 waren folgende Vermögensverwalter mit der Anlage des Fondsvermögens betraut: Vermögensverwalter UBS AG, Zürich Kategorien/Subkategorien Liquidität Obligationen: Zürcher Kantonalbank, Zürich Credit Suisse Asset Management, Zürich Swiss Life Asset Management, Zürich Credit Suisse Asset Management, Zürich CHF indexiert FW indexiert (hedged) FW Investment Grade Credit aktiv (hedged) FW Inflation-Linked Bonds indexiert (hedged) Aktien: Pictet Asset Management AG, Zürich/Genf William Blair & Company, Zürich/Chicago UBS AG, Global Asset Management, Zürich Credit Suisse Asset Management, Zürich Aktien Welt indexiert Emerging Markets global aktiv Emerging Markets global indexiert Small Cap ex CH indexiert (hedged) Immobilien: Credit Suisse Asset Management, Zürich UBS AG, Global Asset Management, Zürich Credit Suisse Asset Management, Zürich Immobilienfonds CH aktiv Immobilienfonds Ausland passiv (hedged) Immobilienfonds Ausland aktiv Alternative Anlagen: Pictet Asset Management AG, Zürich/Genf BlackRock Private Equity, Zürich Credit Suisse Asset Management, Zürich Pictet Asset Management AG, Zürich/Genf Hedge Funds aktiv Private Equity aktiv FW Corporate Non-Investment Grade, aktiv FW Emerging Market Government Bonds, aktiv Per Ende 2016 wurden rund 80% (Vorjahr 83%) des Fondsvermögens passiv/indexiert und rund 20% (Vorjahr 17%) aktiv bewirtschaftet. Der Fremdwährungsanteil betrug per Ende Jahr 42.3% (Vorjahr 41.4%) und lag somit innerhalb der strategischen Bandbreite. Seite 22/37

23 8. GESAMTÜBERSICHT DES ENTSORGUNGSFONDS Die Bilanzsumme betrug per CHF (Vorjahr: CHF ). Der Anspruch der Werke belief sich auf CHF (Vorjahr: CHF ). Die Erfolgsrechnung zeigt für das Berichtsjahr einen Gewinn von CHF (2015: Verlust von CHF ). Die erzielte Anlagerendite betrug % (2015: -0.48%). Die Kalkulation des Entsorgungsfonds basiert auf einer Realrendite von 2% (Jahresrendite 3.5%; Jahresteuerung 1.5%). Diese kalkulatorische Annahme basiert auf Artikel 8a Absatz 2, Anhang 1, SEFV. Unter Berücksichtigung der effektiven Teuerungsrate 2016 von -0.43% und der erwähnten Anlagerendite verzeichnete das Fondsvermögen im Jahr 2016 eine Realrendite von +6.78% (2015: +0.66%). Seit den erstmaligen Einlagen in den Fonds bis Ende Berichtsjahr beträgt die durchschnittliche Realrendite +3.17% pro Jahr und liegt somit per Ende 2016 um 1.17% über der für die Entsorgungsfondskalkulation massgebenden Realrendite von 2%. Bilanzsumme und Anlagerendite Massgebende Realrendite Effektive und budgetierte Portefeuille Entwicklung Effektive Werte Budgetierte Werte 1 Differenz Anlagerendite des Portefeuilles 2 abzüglich Teuerung % % % % % % = Realrendite des Portefeuilles % % % 1 Artikel 8a Absatz 2 Anhang 1 SEFV 2 Nominalrendite nach Abzug der Gebühren / UBS AG effektive Portefeuille Entwicklung nach TWR-Methode 3 Index der Konsumentenpreise; Quelle = Bundesamt für Statistik (BFS) / UBS AG (Indikatoren-Jahresdurchschnitt) Effektive und budgetierte Portefeuille Entwicklung Quartal Effektive Werte Budgetierte Werte 2 Differenz Anlagerendite des Portefeuilles 3 abzüglich Teuerung % (p.a.) % (p.a.) % (p.a.) % (p.a.) % (p.a.) % (p.a.) = Realrendite des Portefeuilles % (p.a.) % (p.a.) % (p.a.) 1 Für die Berechnung der Realrendite seit den erstmaligen Einlagen in den Fonds wird die Entwicklung des Indexes der Konsumentenpreise auf einer kapitalgewichteten Basis berücksichtigt. 2 Artikel 8a Absatz 2, Anhang 1,SEFV ( Anlagerendite 5%, Teuerung 2%; ab 2015 Anlagerendite 3.5% Teuerung, 1.5%; Realrendite unverändert 2%) 3 Nominalrendite nach Abzug der Gebühren / UBS AG effektive Portefeuille Entwicklung nach IRR-Methode 4 Entspricht der Differenz zwischen der Anlagerendite (=Nominalrendite) und der Realrendite. 5 Realrendite nach Abzug der Gebühren berechnet nach IRR-Methode unter Einbezug der Entwicklung des Indexes der Konsumentenpreise. Seite 23/37

24 Gesamtrendite und Jahresteuerung Prozent Gesamtrenditen des Entsorgungsfonds Rendite : 3.46 % p.a. (nach Abzug der Gebühren; IRR-Methode gemäss UBS AG) Entwicklung der Jahresteuerungsrate in Prozent (Basis: Landesindex der Konsumentenpreise) Prozent Teuerung : 0.29 % p.a. Seite 24/37

25 Effektive und budgetierte Portefeuille Entwicklung nach Mindesteinlagen 1 KKB / CHF KKG / CHF KKL / CHF KKM / CHF Total / CHF Soll-Betrag per ; 2 bei Anlagerendite 3.5% Ist-Betrag per ; 3 nach effektiver Rendite Überschuss/Unterdeckung Überschuss/Unterdeckung '100' '700' '000' '000'000 4'470'800' % +8.87% +1.70% +3.84% +5.47% 1 Artikel 8a Absatz 2, Anhang 1, SEFV, Grundlage: Kostenstudie Der Soll-Betrag basiert auf der seit dem 1. Januar 2015 gültigen Verordnung und einer Zwischenveranlagung der Kommission für die Jahre Gegen die Zwischenveranlagung haben die beitragspflichtigen Anlageinhaber (KKB, KKL und KKM) Beschwerde erhoben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil ist der Soll-Betrag für die betroffenen Anlageinhaber als provisorisch zu betrachten. 3 Anteil pro Werk am Fondsvermögen gemäss Bilanz 4 In Bezug auf Überschüsse und Unterdeckungen legt die Kommission die Rückzahlungsmodalitäten fest (Art. 13a SEFV) bzw. beschliesst Massnahmen zur Schliessung von Kapitallücken nach verordneter Bandbreite (Art. 9 Abs. 2 Bst b. SEFV). Der Soll-Betrag entspricht dem Fondsbestand per , der notwendig ist, um mittels jährlich konstanter Beiträge und unter Einbezug einer Anlagerendite von 3.5% die auf Basis des mathematischen Modells ermittelten notwendigen Fondsbestände bei Ausserbetriebnahme der Werke (Zielwerte) zu erreichen. Die Basis für die Ermittlung dieser Zielwerte bilden die Kosten, welche gemäss Kostenstudie 2011 nach Ausserbetriebnahme der Werke durch den Entsorgungsfonds abzudecken sind. (Siehe auch Tabelle Übersicht Entsorgungskosten auf Basis der Kostenstudie 2011, Seite 17). Auf Basis einer Anlagerendite von 3.5% resultierte per Ende 2016 gegenüber Entsorgungsfinanzierung durch den Fonds Fondsentwicklung dem Sollbetrag gesamthaft ein Überschuss in der Höhe von CHF Mio. (2015: Überschuss CHF Mio.). Seite 25/37

26 9. DAS ANLAGEJAHR Die Entwicklung der Anlagemärkte im Jahr 2016 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Anlagerenditen für die wichtigsten Anlagemärkte im Jahr 2016 (in CHF): Entwicklung der Anlagemärkte Anlagekategorien Indizes I. Quartal II. Quartal III. Quartal IV. Quartal 2016 Obligationen CHF FW SBI AAA-BBB Citigroup World Gov. Bond Index hedged +2.25% +3.41% +1.61% +2.35% -0.15% -0.59% -2.34% -3.39% +1.32% +1.65% Aktien Schweiz Welt Emma SPI MSCI World MSCI Emerging Markets -8.55% -4.67% +1.14% +4.13% +2.75% +2.40% +2.58% +4.35% +8.49% +0.93% +6.79% +0.48% -1.41% +9.16% % Immobilien Schweiz SXI Real Estate Funds +3.79% +2.57% +0.88% -0.50% +6.85% Welt FTSE EPRA/Nareit Global +0.87% +5.54% +0.96% -0.81% +6.60% 9.2 Anlageergebnis Der bewirtschaftet seine Finanzanlagen von Total CHF 4'710.6 Mio. (Stichtag per ) im Rahmen von aktiven und indexierten Anlagekategorienmandaten. Der Fonds verzeichnete ein erfreuliches Anlagejahr Im Jahr 2016 entwickelten sich die Anlagemärkte mehrheitlich positiv. Der erwirtschaftete eine hohe positive absolute Rendite von +6.35%. Insbesondere die Aktienanlagen, jedoch auch die anderen Anlagesegmente, leisteten positive Beiträge zur Gesamtrendite. Die Portfoliorendite lag im Jahr 2016 um +0.85%-Punkte über der strategisch definierten Zielgrösse (Benchmark). Seite 26/37

27 10. JAHRESBERICHT UND JAHRESRECHNUNG 2016 Die Jahresrechnung 2016 des Entsorgungsfonds ist Bestandteil des Jahresberichts. Die Revisionsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG hat die Rechnung geprüft und der Kommission am 29. Juni 2017 gemäss Artikel 27 Absatz 2 SEFV Bericht erstattet. Der vorliegende Jahresbericht und die Jahresrechnung wurden, gestützt auf das Ergebnis der Revisionsgesellschaft, von der Kommission am 29. Juni 2017 zuhanden des UVEK und des Bundesrats verabschiedet. Genehmigung Jahresbericht und -rechnung Bern, 29. Juni /M. Zulliger/P. Gasser 29. Juni 2017 EntsF_ Seite 27/37

28 16.. Jahresbericht J A H R E S R E C H N U N G 2016 (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang) Seite 28/37

29 Bilanz per 31. Dezember 2016 Marktwerte Zahlen in CHF Aktiven Ref. Anhang Flüssige Mittel 198' ' Übrige kurzfristige Forderungen - gegenüber AHV-Ausgleichskasse 2' gegenüber Kraftwerksbetreibern Quellensteuerforderungen 5'725' '589' Total übrige kurzfristige Forderungen 5'727' '589' Total Umlaufvermögen 5'925' '743' Finanzanlagen Liquidität 18'672' '936' Obligationen CHF 1'116'875' '030'388' Obligationen Fremdwährungen 736'462' '215' Aktien 1'976'611' '751'044' Immobilien 472'809' '920' Alternative Anlagen 389'215' '894' Total Finanzanlagen 4'710'646' '215'400' Total Anlagevermögen 4'710'646' '215'400' Total Aktiven 4'716'572' '223'143' Passiven Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten ' ' Passive Rechnungsabgrenzungen ' ' Total kurzfristiges Fremdkapital 1'040' ' Fondsbestand Axpo Power AG (KKB) 1'576'011' '402'478' KKW Gösgen AG (KKG) 1'320'224' '206'621' KKW Leibstadt AG (KKL) 1'185'860' '063'450' BKW FMB Energie AG (KKM) 633'434' '071' Total Fondsbestand 4'715'531' '222'622' Total Passiven 4'716'572' '223'143' Seite 29/37

30 Erfolgs- und Fondsrechnung 2016 Zahlen in CHF KKB KKG KKL KKM Total Vorjahr Erfolgsrechnung Kapitalzinsen ' ' Erträge Obligationen 6'559' '595' '964' '596' '716' '360' Erträge Aktien 14'530' '394' '997' '751' '674' '371' Erträge Immobilien 3'541' '021' '680' '402' '646' '446' Erträge alternative Anlagen 3'060' '611' '316' '211' '200' '003' Realisierte Gewinne 4'692' '002' '551' '857' '104' '130' Realisierte Verluste -1'627' '388' '231' ' '891' '689' Real. Währungsdifferenzen -332' ' ' ' '000' '001' Nicht realisierter Erfolg 62'265' '113' '124' '647' '151' '432' Finanzertrag 92'691' '067' '152' '691' '602' '803' Vermögensverwaltung -1'395' '190' '056' ' '194' '077' Nicht rückforderbare Steuern -1'556' '327' '177' ' '677' '593' Finanzaufwand -2'951' '517' '233' '168' '871' '671' Organe -323' ' Geschäftsstelle -410' ' Bundesamt für Energie -157' ' Externe Aufträge -311' ' Revisionsstelle -16' ' Übriges -2' ' Übriger Verwaltungsaufwand -406' ' ' ' '221' ' Jahresergebnis 89'333' '202' '610' '362' '509' '399' Fondsrechnung Fondsbestände '402'478' '206'621' '063'450' '071' '222'622' '114'622' Jahreseinlagen 84'200' '400' '800' '000' '400' '400' Ergebnis Erfolgsrechnung 89'333' '202' '610' '362' '509' '399' Fondsbestand '576'011' '320'224' '185'860' '434' '715'531' '222'622' Seite 30/37

31 Anhang zur Jahresrechnung Grundsätze 1.1. Allgemein Der wurde am 1. April 2000 als eigene Rechtspersönlichkeit gegründet und hat seinen Sitz in Bern. Die Jahresrechnung ist nach den in Art. 17 und 18 der Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen (SEFV) erlassenen Vorschriften erstellt worden. Die wesentlichen Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben Finanzanlagen Sämtliche in den Finanzanlagen bilanzierten Wertschriften (inkl. allfällige Derivate) werden zu Börsenkursen oder zu beobachtbaren Marktpreisen bewertet, welche von der UBS AG, dem Global Custodian, per Jahresende ermittelt werden. Die Marktwerte der verschiedenen Wertschriftenpositionen inklusive der Liquidität, welche den jeweiligen Strategien zugewiesen ist, werden auf die verschiedenen von der Anlagestrategie definierten Anlagekategorien aufgeteilt. Es werden keine Schwankungsreserven gebildet Mehrwertsteuer Der ist der Mehrwertsteuer (MWST) nicht unterstellt und kann folglich keine Vorsteuerabzüge geltend machen. Der in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Aufwand versteht sich somit inkl. MWST Verzicht auf Geldflussrechnung und Lagebeurteilung Die SEFV sieht vor, dass der Entsorgungsfonds weder eine Geldflussrechnung noch eine Lagebeurteilung zu publizieren hat. 2. Angaben zu Bilanz-, Erfolgs- und Fondsrechnungspositionen 2.1. Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Kraftwerksbetreibern Es gibt keine offenen Positionen per Ende des Berichtsjahres, d.h. die beitragspflichtigen Werke haben Ihre Einlagen entsprechend der aktuell gültigen Veranlagung pünktlich einbezahlt Finanzanlagen Die Performance der Finanzanlagen beläuft sich für das Berichtsjahr auf +6,35 % (Vorjahr = - 0,48 %). Offene derivative Finanzinstrumente per Jahresende (in CHF) Marktwert Anzahl Positiver Negativer Kontraktin der Bilanz Positionen Wiederb.wert Wiederb.wert volumen Derivative Finanzinstrumente - CHF Total per CHF Total Vorjahr - CHF In der Bilanz sind diese Positionen zu Marktwerten im jeweiligen Kategorienwert enthalten. Derivate, welche im Rahmen von Kollektivanlagen eingesetzt werden, sind in der oben stehenden Aufstellung nicht enthalten. Sämtliche während des Geschäftsjahres eingesetzten Derivate waren jederzeit gedeckt. Seite 31/37

32 Einhaltung der tak tischen Bandbreiten gemäss Anlageorganisation Die aktuell gültige Anlagestrategie wurde im Dezember 2006 von der Kommission verabschiedet und im November 2013 leicht angepasst. Kategorie inkl. zugehöriger Marktwert Prozentanteil Normal- Taktische Bandbreiten Liquidität und Marchzinsen am Vermögen position gem. (Minimal- und Maximal- CHF Ist neuer Strategie begrenzungen) Liquidität 8'379' % 0.0% 0-5 % Liquidität 181' Titel 1'116'875' Obligationen CHF 1'117'056' % 25.0% % Liquidität 188' Titel 736'462' Obligationen FW 736'651' % 15.0% % Liquidität 2'606' Titel 1'976'611' Aktien 1'979'218' % 40.0% % Liquidität 1'466' Titel 472'809' Immobilien 474'276' % 10.0% 7-13 % Liquidität 5'849' Titel 389'215' Alternative Anlagen 395'065' % 10.0% 0-13 % Total Finanzanlagen 4'710'646' % 100.0% Securities Lending Am Bilanzstichtag waren bei den Direktanlagen keine Wertschriften ausgeliehen (wie in den Vorjahren; Einstellung von Ausleihungen gemäss Beschluss des Anlageausschusses). Seite 32/37

33 2.3. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten folgende noch unbezahlte Rechnungen: Ausgleichskasse des Kantons Bern, Bern CHF - CHF 3' Amberg Engineering, Regensdorf CHF 47' CHF - - ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Bern CHF 39' CHF 36' Axpo Services AG, M. Schwab; Sitzungsgeld CHF 16' CHF - - Bernet_PR AG, Zürich CHF - CHF 10' Independent Credit View AG, Zürich CHF 16' CHF - - Inge Weber, Paris; Sitzungsgeld CHF 4' CHF - - Kieliger und Gregorini AG, Wilen b. W. CHF - CHF 11' PPCmetrics AG, Zürich CHF 4' CHF - - Previon Plus AG, Aarau CHF CHF 14' Raymond Cron, Binningen CHF - CHF 10' Roland Hengartner, Zug CHF - CHF 22' übrige Kreditoren CHF 1' CHF 1' CHF 129' CHF 111' Passive Rechnungsabgrenzungen Die passiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten die unbezahlten Gebühren der Vermögensverwalter per Abschluss-Stichtag (CHF 911'076.27; Vorjahr CHF 410'373.61) Fondsrechnung und Fondsbestände Gemäss Beschluss der Kommission vom 26. November 2011 erfolgt die Aufteilung des Jahresergebnisses für die Veranlagungsperiode gemäss den gewichteten Kapitalanteilen der beitragspflichtigen Werke. Die gemäss Art. 8 und 9 SEFV veranlagten Beiträge für die aktuelle Veranlagungsperiode wurden durch die Kommission ursprünglich am 20. November 2012 verabschiedet. Aufgrund der Änderung der SEFV per hat die Kommission die Beiträge im Rahmen einer Zwischenveranlagung neu festgelegt. Die Werksbetreiber haben mit Ausnahme des KKG beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die neu festgelegten Beträge erhoben. Trotz der hängigen Beschwerden haben die Betreiber per Ende 2016 den Gesamtbetrag der von der Kommission für die Jahre 2015 und 2016 neu veranlagten Beiträge bezahlt. Die Fondsbestände entsprechen dem Resultat der Fondsrechnung 2016 und stellen die Ansprüche der Beitragspflichtigen per 31. Dezember 2016 gemäss Art. 13 der SEFV dar. 3. Weitere Angaben 3.1. Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt Der Entsorgungsfonds beschäftigt selbst keine Mitarbeitende Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es bestehen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf die Buchwerte der ausgewiesenen Aktiven oder Verbindlichekeiten haben oder an dieser Stelle offengelegt werden müssen. Seite 33/37

34 16. Jahresbericht PRÜFBERICHT DER PRICEWATERHOUSECOOPERS AG für das Jahr 2016 (Revisionsbericht) Seite 34/37

35 Seite 35/37

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