Lieferung, Vermietung und Wartung von 26 Kopiersystemen sowie Bereitstellung der dazugehörigen Verbrauchsmaterialien
|
|
- Hajo Fürst
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, dieses vertreten durch Frau Direktorin Dr. Karin E. Oechslein, diese vertreten durch Frau Regierungsrätin Renate Baier-Kimmig, Schellingstrasse München Deutschland - nachstehend Auftraggeber genannt - und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über Lieferung, Vermietung und Wartung von 26 Kopiersystemen sowie Bereitstellung der dazugehörigen Verbrauchsmaterialien
2 Seite 2 von 15 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftragnehmer ist entsprechend der Leistungsbeschreibung und den weiteren Anforderungen in den Vergabeunterlagen vom , seinem Angebot und den Bestimmungen dieses Vertrages verpflichtet, 26 Kopiersysteme für den dezentralen Einsatz für einen festen Zeitraum von 4 Jahren zu liefern, aufzustellen, zu installieren, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen und zu vermieten, dabei die Betriebsbereitschaft aufrecht zu erhalten und insbesondere die während dieses Zeitraums notwendige Wartung der Geräte zu übernehmen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer die für die Betriebsbereitschaft der Geräte erforderlichen Verbrauchsmaterialien (mit Ausnahme von Papier) zur Verfügung zu stellen. (2) Grundlagen des Vertrags sind: - die Vergabeunterlagen vom samt Anlagen, - das Angebot des Auftragnehmers vom.. samt Anlagen sowie - Konkretisierungen, die aufgrund von Bieterfragen und Antworten des Auftraggebers eingetreten sind, soweit sie entsprechend den Vergabeunterlagen auf der Internetseite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung eingestellt waren. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. Bieterfragen und Antworten werden dem Vertrag als Anlage beigefügt. 2 Erfüllungsort Erfüllungsorte sind die Dienstgebäude des Auftraggebers gem. Druckkonzept ISB 2016 mit den Adressen Schellingstrasse 155 und Heßstrasse 104, München. Barrierefreier Zugang mit Zugang zum Lastenaufzug über Schellingstraße 155 oder Heßstraße 104 im Innenhof ist möglich.
3 Seite 3 von 15 3 Übergabe, Abnahme und Funktionsprüfung (1) Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer die Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen rechtzeitig vor Aufstellung der Geräte schriftlich bekannt. Auf Verlangen berät er den Auftragnehmer ohne besondere Berechnung bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen in angemessenem und für ihn zumutbarem Umfang. (2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, in Absprache mit dem Auftragnehmer rechtzeitig die Installations- und Aufstellungsvoraussetzungen zu schaffen. (3) Zum Zweck der Funktionsprüfung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Geräte zu liefern, aufzustellen, zu installieren, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen und spätestens am die Betriebsbereitschaft mitzuteilen. Die Funktionsprüfung beginnt am ersten Werktag (ohne Samstag) nach Zugang der Mitteilung über die Betriebsbereitschaft. (4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten, wenn während der Funktionsprüfung Mängel auftreten. (5) Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung an 4 aufeinanderfolgenden Werktagen die Geräte die Leistungen erbringen, die den Spezifikationen des Auftraggebers, dem Angebot des Auftragnehmers sowie den vertraglich festgelegten Eigenschaften entsprechen. (6) Der Auftraggeber kann im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer auf die Durchführung einer Funktionsprüfung schriftlich verzichten, wenn eine sachliche Notwendigkeit für eine Prüfung nicht besteht. (7) Entspricht die Leistung des Auftragnehmers den Vereinbarungen, erklärt der Auftraggeber unverzüglich nach erfolgreicher Funktionsprüfung (Leistungs- und Zuverlässigkeitsprüfung) schriftlich die Abnahme.
4 Seite 4 von 15 4 Verzug und Vertragsstrafe (1) Stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Geräte nicht gemäß 3 Abs. 3 betriebsbereit und in der geforderten Zahl zur Verfügung, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber kann im Fall des Verzuges den Verzögerungsschaden verlangen. Ferner kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Auftragnehmer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Auftraggeber Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Sinne von 284 BGB verlangen. Die Fristsetzung ist in den gesetzlich genannten Fällen gemäß 281 Abs.2, 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. (2) Befindet sich der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Pflichten gemäß 3 Abs. 3 mehr als acht Kalendertage in Verzug, wird für jede vollendete Woche an dem sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Gesamtpreises anteilig bezogen auf den nicht nutzbaren Leistungsteil fällig. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssummer begrenzt. Der nicht nutzbare Leistungsteil wird bezogen auf die Kopienzahl je Gerät gem. Druck- Konzept ISB Wartung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Geräte in regelmäßigen Abständen zu warten, d. h. alle Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes zu treffen. Nach Durchführung der Wartungsarbeiten hat der Auftragnehmer in den Unterlagen des Auftraggebers (Betriebsbuch) anzugeben, dass die Wartung erfolgt ist und die Betriebsbereitschaft der Geräte vorliegt; die Angaben sind von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben.
5 Seite 5 von 15 6 Gewährleistung, Reaktions- und Beseitigungszeiten (1) Der Auftragnehmer gewährleistet im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung die ständige Betriebsbereitschaft der im Vertrag aufgeführten Geräte. Dies schließt die Zurverfügungstellung der für den Betrieb erforderlichen Verbrauchsmaterialien mit ein. (2) Die Gewährleistung beginnt unmittelbar nach Abnahme der Geräte durch den Auftraggeber. (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Störungen unverzüglich telefonisch, per Telefax oder zu melden. Der Kundendienst muss werktags, von Montag bis Donnerstag, in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und freitags, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13:00 Uhr, telefonisch zum Ortstarif erreichbar sein. (4) Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Mängel an den Geräten auf, so muss der Auftragnehmer innerhalb der von ihm im Leistungsverzeichnis angegebenen Zeit nach Störungsmeldung vor Ort sein (= Reaktionszeit) und unverzüglich durch Instandsetzung für die Beseitigung der Störungen sorgen. Ein Remote-Zugriff (Fernwartung) kann nicht gewährt werden. Für die Zeit, in der die Geräte nicht oder nicht voll genutzt werden können, reduziert sich der monatliche Grundpreis pro Gerät (bezogen auf Kopienzahl gem. Druck-Konzept ISB 2016) nach dem 2. Arbeitstag nach Mitteilung der Störung an den Auftragnehmer um 1/30 pro Arbeitstag, sofern nicht bis zur Beseitigung der Störung ein Ersatzgerät mit mindestens denselben Leistungsmerkmalen zur Verfügung gestellt wird (vgl. Abs. 5 und 6). (5) Die Beseitigung der Störung muss nach dem im Angebot (Leistungsverzeichnis) angegebenen Zeitraum für die Störungsbeseitigung nach Störungsmeldung im Zeitraum Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzliche Feiertage) abgeschlossen sein (= Wiederverfügbarkeit). Ist die Beseitigung der Störung innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich, ist auf Anforderung des Auftraggebers nach Ablauf der Frist ohne Berechnung von Mehrkosten bis zur Beseitigung der Störung ein anderes Gerät desselben Modells zu verwenden oder ein Ersatzgerät, das nicht fabrikneu sein muss, mit mindestens denselben Leistungsmerkmalen aufzustellen. Nach Durchführung
6 Seite 6 von 15 der Arbeiten hat der Auftragnehmer in den Unterlagen (Betriebsbuch) des Auftraggebers anzugeben, dass die Betriebsbereitschaft der Geräte wiederhergestellt wurde; die Angaben sind von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben. (6) Können wegen der in Abs. 4 genannten Mängel ein oder mehrere Geräte nicht oder nicht voll genutzt werden, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber spätestens nach 10 Arbeitstagen die entsprechende Zahl an Ersatzgeräten mit mindestens denselben Leistungsmerkmalen zur Verfügung. Ein dauerhafter Geräteaustausch darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Werden das oder die Ersatzgeräte nicht gemäß Anforderung des Auftraggebers gem. Abs. 5 bzw. Satz 1 n zur Verfügung gestellt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Gesamtpreises anteilig bezogen auf den nicht nutzbaren Leistungsteil fällig. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt. Der nicht nutzbare Leistungsteil wird bezogen auf die Kopienzahl je Gerät gem. Druck-Konzept ISB Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe endet mit Ablauf des Tages, an dem die Ersatzgeräte zur Verfügung gestellt werden bzw. die Geräte wieder betriebsbereit übergeben werden. (7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einzelne Geräte bei häufigen Störungen, die nicht vom Auftraggeber verursacht wurden, innerhalb von vier Wochen nach Aufforderung durch den Auftraggeber kostenlos auszutauschen. Bis 24 Monate vor Vertragsende hat der Austausch gegen neue Geräte (1. Zulassung), danach gegen generalüberholte Gebrauchtgeräte zu erfolgen. Sollte dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Austausches ein vertraglich angebotenes Gerät nicht zur Verfügung stehen, sind Nachfolgemodelle mit denselben oder höheren Leistungsmerkmalen ohne Berechnung von Mehrkosten zu verwenden. Abs. 6 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend. Störungen sind als häufig im Sinn des Satzes 1 zu bezeichnen, wenn sie einen Richtwert von 4 Störungen pro Monat überschreiten. Den Nachweis für eine Verursachung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer zu führen. (8) Der Auftraggeber hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Fehler und ihrer Ursache erleichtern und Wiederholungsläufe abkürzen.
7 Seite 7 von 15 7 Ausführung durch Subunternehmer (1) Der Einsatz von Subunternehmern soweit nicht schon im Angebotsschreiben benannt ist nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Der Auftragnehmer hat die Eignung der Subunternehmer entsprechend den zur Eignung geforderten Erklärungen dieser Vergabe (Formblatt Eignungsprüfung = Anlage 1 zum Angebotsschreiben) zu prüfen und ggf. auf Anforderung gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. (2) Sofern der Auftragnehmer die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise Subunternehmern überträgt, hat er deren Einsatz und Leistungserbringung selbständig und eigenverantwortlich zu koordinieren. Der Auftragnehmer wird Subunternehmer selbständig und eigenverantwortlich ordnungsgemäß überwachen und deren Leistungserbringung ordnungsgemäß kontrollieren. (3) Bei der Auswahl der Subunternehmer wird der Auftragnehmer mittelständische Interessen berücksichtigen. Der Auftragnehmer wird sich daher bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen zu erteilen, wie er dies mit seiner vertragsgemäßen Leistung vereinbaren kann. Dieses Bemühen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem Subunternehmer insbesondere hinsichtlich Sach- und Rechtsmängelhaftung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine ungünstigeren Bedingungen als nach dem vorliegenden Vertragsverhältnis zu vereinbaren sowie die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen. Die Beachtung dieser Verpflichtungen ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. 8 Vergütung (1) Die Leistungen des Auftragnehmers werden nach Maßgabe des Angebotspreises vergütet.
8 Seite 8 von 15 (2) Die vereinbarten Preise sind feste Preise und setzen sich zusammen aus dem sog. Gesamtpreis (einschl. der sog. Freiklicks ) und einem sogenannten Preis pro Klick für Mehrkopien. Durch die vereinbarten Preise werden alle in den Vergabeunterlagen genannten Leistungsbestandteile sowie die vom Auftragnehmer im Leistungsverzeichnis eingetragenen Leistungen abgegolten. (3) Der Gesamtpreis wird anteilig zum Kalendervierteljahr (31.03., , und ) für das jeweilige vorangegangene Quartal abgerechnet. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit der Abnahme. Durch die Rechnung muss die Prüfbarkeit hinsichtlich der einzelnen Geräte und Seitenzahlen gewährleistet sein (Angabe von Modell, Maschinennummer und dazugehörender Klicks. Die sogenannten Mehrkopien werden einmal jährlich zum abgerechnet. (4) Der Auftragnehmer hat erstmalig 12 Monate nach Vertragsbeginn das Recht, eine Preiserhöhung vorzuschlagen, wenn sich seine Kosten (Material, Personal sowie weitere Kosten) nachweisbar erhöht haben. In diesem Fall werden die Vertragsparteien die neuen Preise einvernehmlich festlegen. Die Erhöhung hat angemessen und marktüblich zu sein und darf maximal 3% der im Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Weitere Preiserhöhungen können jeweils frühestens 12 Monate nach der vorhergehenden Erhöhung vorgeschlagen werden. Senkt der Auftragnehmer seine Preise gegenüber vergleichbaren Auftraggebern, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber zu informieren und die Preise gegenüber dem Auftraggeber entsprechend anzupassen. (5) Abs. 4 gilt entsprechend, wenn sich der Bedarf an Heftklammern deutlich gegenüber den bisherigen Erfahrungswerten verändern sollte. (6) Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam. 9 Laufzeit des Vertrages, Kündigungsregelungen (1) Der Vertrag wird mit Erteilung des Zuschlags geschlossen. Die Lieferung und Instal-
9 Seite 9 von 15 lation der Geräte sowie die Bereitstellung der notwendigen Verbrauchsmaterialien hat in den Dienstgebäuden des Auftraggebers (Erfüllungsort) in der Weise zu erfolgen, dass die Funktionsprüfung ab dem erfolgen kann und eine Inbetriebnahme der Geräte am durch den Auftraggeber möglich ist. (2) Der Vertrag endet, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf, spätestens zum , sofern das Vertragsverhältnis nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt durch Kündigung einer der beiden Vertragsparteien beendet worden ist. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragspartnern unbenommen. Als wichtiger Grund ist vor allem ein schwerer Verstoß gegen die Pflichten aus dem Vertrag anzusehen. (3) Der Auftraggeber kann abgesehen von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen - das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auch kündigen, wenn - trotz vorheriger Mahnung keine vertragsgemäße Erfüllung durch den Auftragnehmer erfolgt (sog. Schlechterfüllung des Vertrages), - der Auftragnehmer den Bestimmungen des Vertrages zuwiderhandelt, insbesondere ein nicht nur geringfügiger Verstoß gegen Datenschutz- oder Verschwiegenheitsverpflichtungen vorliegt, - der Auftragnehmer in Insolvenz gerät und wenn die Voraussetzungen zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind, - für den Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person des Auftragnehmers liegenden Grunde unzumutbar wird, - Mängel innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen, gerechnet vom Zeitpunkt der Störungsmeldung an den Auftragnehmer an, nicht so beseitigt werden, dass die Mietsache vertragsgemäß genutzt werden kann. (4) Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit sind die angelieferten Geräte innerhalb von 10 Kalendertagen kostenlos abzubauen und abzutransportieren.
10 Seite 10 von Haftung des Auftragnehmers für die Verletzung von Schutzrechten (1) Der Auftragnehmer haftet dafür, dass die Geräte frei von Schutzrechten Dritter (z.b. Patente, Urheberrechte, bekanntgemachte Patentanmeldungen, eingetragene Warenzeichen, Gebrauchsmuster) ist, die ihre Nutzung ausschließen bzw. einschränken. Das gleiche gilt für nicht bekanntgemachte Patentanmeldungen, von denen der Auftragnehmer Kenntnis hat. (2) Werden nach Vertragsabschluss Verletzungen von Schutzrechten gemäß Abs. 1 geltend gemacht und wird die Nutzung der Geräte beeinträchtigt oder untersagt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, nach seiner Wahl entweder die Geräte in der Weise zu ändern oder zu ersetzen, dass sie nicht mehr unter die Schutzrechte fallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen oder das Recht zu erwirken, dass der Auftraggeber die Geräte uneingeschränkt ohne Anlastung von Lizenzgebühren benutzen kann. (3) Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Haftung Dritten gegenüber wegen Verletzung von Schutzrechten. Er ist insbesondere verpflichtet, alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ergeben, auf eigene Kosten durchzuführen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Geräte vom Auftraggeber vertragsgemäß genutzt wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. (4) Können die Geräte wegen Verletzung von Schutzrechten nicht genutzt werden, ist eine Ausweichanlage zur Verfügung zu stellen. 8 Abs. 4 bis 7 gelten entsprechend.
11 Seite 11 von Vertraulichkeitsverpflichtung (1) Der Auftragnehmer hat alle ihm bei der Durchführung des Vertrags bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse, insbesondere auch den Inhalt der Bekanntmachungen, Dritten gegenüber geheim zu halten, soweit ihn der Auftraggeber nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. (2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur die für die Erfüllung des ihm erteilten Auftrags notwendigen Personen sowie die gemäß 9 beauftragten Dritten und nur im erforderlichen Umfang über die bei der Durchführung des Auftrags bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse zu unterrichten. (3) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen bzw. gemäß 9 beauftragten Dritten an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Für Verletzungen der Vorschriften haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. 12 Datenschutz, Datenverarbeitung im Auftrag (1) Betrifft der Auftrag die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so gilt mit Auftragserteilung eine Vereinbarung über die Datenvereinbarung im Auftrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als abgeschlossen, deren Inhalt sich nach den Absätzen 3 und 4 richtet. (2) Der Auftraggeber bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Er wird dabei vom Auftragnehmer auf Verlangen unterstützt. (3) Der Auftraggeber bleibt hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen Daten Alleinberechtigter, sodass der Auftraggeber berechtigt ist, jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten zu verlangen. Für diesen Fall steht dem Auftragnehmer kein Zurückbehaltungsrecht zu. Ob und inwieweit Dritte auf Daten zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Auftragge-
12 Seite 12 von 15 bers. (4) Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Daten stets und umfassend weisungsbefugt und kann die Einhaltung durch den Auftragnehmer jederzeit überprüfen. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragsnehmers vertraulich zu behandeln. (6) Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber auf dessen Wunsch hin die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ermöglichen. (7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen der Auftragsdatenvereinbarung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) geheim zu halten. (8) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach den IT-Grundschutzkatalogen des BSI erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten sowie dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann diesbezüglich besondere Vorgaben machen. (9) Eine Berechtigung zum Abschluss von Unterauftragsverhältnissen besteht nur, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder den Vergabeunterlagen vorgesehen ist. (10) Die Erhebung Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG und BayDSG für den Auftraggeber, darf seitens des Auftragnehmers ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Vertrages erfolgen. Eine weitergehende Verwendung oder Nutzung ist nicht gestattet, insbesondere ist eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. (11) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn eine vom
13 Seite 13 von 15 Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. (12) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gleich aus welchem Grund ist der Auftragnehmer nicht weiter berechtigt, die Daten zu verarbeiten und zu nutzen. Er wird sie unaufgefordert in einer mit aktuell marktüblichen Programmen lesbaren elektronischen Form dem Auftraggeber oder einem von ihm benannten Dritten herausgeben. Der Auftragnehmer wird die Daten auf seinem System löschen, es sei denn, eine Speicherung ist zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen erforderlich. (13) Für nicht personenbezogene Daten gelten die Absätze 3, 4, 8, 10 bis 12 entsprechend. 13 Verpackung (1) Das Verpackungsmaterial muss den Vorschriften der Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Juli 2014 (BGBl. I S. 1061) entsprechen und mit Firmenbezeichnung oder Entsorgungssystem gekennzeichnet sein. (2) Es sind möglichst umweltfreundliche Verpackungen, insbesondere Mehrwegverpackungen zu verwenden. (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Verpackungsverordnung, insbesondere die Rücknahmepflicht für Transportverpackungen gemäß 4 VerpackV. 14 Haftung Der Auftragnehmer haftet im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
14 Seite 14 von Folgen einer Beendigung des Vertragsverhältnisses Im Falle jeglicher Beendigung des Vertragsverhältnisses muss binnen einem Monat nach Vertragsende eine gemeinsame Bestandserfassung durchgeführt und protokolliert werden. Das Protokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. 16 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München. (3) Für das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien und für die Durchführung des Vertrages gelten im Übrigen die allgemeinen Rechtsvorschriften. (4) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sind Bestandteil dieses Vertrages. (5) Vertrags- und Projektsprache ist Deutsch. (6) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. (7) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. (8) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder nach Vertragsschluss ganz oder teilweise undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen angemessen sind und der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
15 Seite 15 von 15 (9) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung., den München, den RRin Baier-Kimmig
Zwischen. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, vertreten durch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit,
MehrZwischen. dem Freistaat Bayern,
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, vertreten durch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit,
MehrLayout-Rahmenvertrag im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch
MehrZwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über
Seite 1 von 6 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch Herrn
MehrZwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt - und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen:
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, dieses vertreten durch die Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München,
MehrVertrag. über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare
Vertrag über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, letzteres
MehrZwischen. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen:
Seite 1 von 11 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Peter Müller für das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Salvatorstraße
MehrVertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München
Anlage 3 Vertrag über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, 80797 München zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
MehrAuftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter
MehrStabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...
Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten) Zwischen.., vertreten
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,
Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrVertrag über die Organisation und die Durchführung von Auslandsaufenthalten in Partnerländern des Freistaats Bayern Botschafter Bayerns
Seite 1 von 8 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Peter Müller für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München vertreten
MehrAnlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen
Anlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen Musterrahmenvertrag zur Auftragsdatenverarbeitung a) Vereinbarung über die Datenverarbeitung
MehrVertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten
Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrVertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
MehrRahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder
Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder zwischen Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V Herr Martin Wißkirchen Oranienburger Str.
Mehr(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
MehrVertrag über. den Druck und Versand der Dokumentation Schule und Bildung in Bayern 2012
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch Herrn Ministerialrat
MehrIII. Besondere Vertragsbedingungen
Beschaffung von Überlandniederflurlinienbussen mit Dieselmotoren für den öffentlichen Verkehr durch die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (Vergabestelle) Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
MehrDienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der
Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten
MehrVereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung
Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage
Mehr1. Allgemeines. 2. Rechte des Auftraggebers. 3. Probebetrieb. 4. Abnahme. 5. Mängelansprüche. 6. Verletzung von Schutzrechten. 7.
1. Allgemeines 2. Rechte des Auftraggebers 3. Probebetrieb 4. Abnahme 5. Mängelansprüche 6. Verletzung von Schutzrechten 7. Programmpflege 8. Vertragsdauer und Kündigung 1 1. Allgemeines Diese Bedingungen
MehrVertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen
Vertrag über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen zwischen dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, 56727 Mayen vertreten durch Herrn Geschäftsführer Rolf Koch - nachstehend
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software. der E.ON Energie 04/2004
Allgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software der E.ON Energie 04/2004 1. Allgemeines 2. Rechte des Auftraggebers 3. Probebetrieb 4. Abnahme 5. Mängelansprüche 6. Verletzung von Schutzrechten
MehrB e r a t e r v e r t r a g
B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
MehrDr. Thiele IT-Beratung
Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für die Überlassung von Software der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015
Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Rechte des Auftraggebers... 2 3. Probebetrieb... 2 4. Abnahme... 3 5. Mängelansprüche... 3 6. Verletzung von Schutzrechten... 4 7. Programmpflege...
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan adokument-nr: 180918_AGB_Arge_Fuja Jordandocx Stand 01092018 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Stand der AGB ist der 01092018
MehrBesondere Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Offenes Verfahren Beschaffung von Niederflurbussen mit Anhängern für Stadtverkehr Emden GmbH Datum: 14. März 2017 Seite 2 von 5 1. Vereinbarte Beschaffenheit Die vereinbarte
MehrEVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7
EVB-IT Instandhaltungsvertrag Seite 1 von 7 Vertrag über die Instandhaltung von Hardware Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrZwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch Herrn Ministerialdirigent
MehrBeratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main
Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag
MehrHardware-Kaufvertrag
1 Hardware-Kaufvertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg 70144 Stuttgart - nachfolgend Auftraggeber/LBBW genannt - und Firma und Name PLZ und Ort - nachfolgend Auftragnehmer genannt - 2 1 VERTRAGSGEGENSTAND
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrFRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER
Die Bundesrepublik Deutschland- vertreten dmch das Bundesministerium der Finanzen - Auftraggeber und. FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER Auftragne-hmer schließen folgenden Vertrag über ein Beratungsvorhaben:
MehrAGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.
Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrBeratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und
Beratungsvertrag Zwischen Max Mustermann GmbH Musterstraße 100 12345 Musterhausen (Auftraggeber) und Kostenmanagement-Service-Schleger (KMS) Kölner Straße 99 51429 Bergisch Gladbach (Auftragnehmer) 1 Vertragsgegenstand
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien
MehrAuftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Zahnarztpraxis und - Auftraggeber - Präambel - Auftragnehmer - Zwischen den Parteien besteht ein Vertragsverhältnis über die
MehrMustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Dies ist ausschließlich eine Informationsvorlage eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gemäß nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
MehrRahmenvereinbarung Public Relations-Dienstleistungen zur Markteinführung des Radwegenetzes Inn-Salzach
Rahmenvereinbarung Public Relations-Dienstleistungen zur Markteinführung des Radwegenetzes Inn-Salzach Zwischen dem Tourismusverband Inn-Salzach Bahnhofstraße 13 D - 84503 Altötting im Folgenden: Der AG
MehrVertrag. zwischen der. Niedersächsischen Landesmedienanstalt, vertreten durch den Direktor, Seelhorststraße 18, Hannover nachfolgend NLM genannt
Vertrag zwischen der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, vertreten durch den Direktor, Seelhorststraße 18, 30175 Hannover nachfolgend NLM genannt -Auftraggeber- und der - Auftragnehmer über die Wartung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrDatenschutzvereinbarung nach 11 BDSG Wartung und Pflege von IT-Systemen
Datenschutzvereinbarung nach 11 BDSG Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen und dem Kunden - Auftraggeber - Präambel Boppel MedicalEngineering Stuttgarter Str. 4 71263 Weil der Stadt - Auftragnehmer
MehrAuftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO zwischen nachstehend Auftraggeber genannt, und tesinet GmbH Stellenbachstr. 63, D-44536 Lünen, nachstehend Auftragnehmer genannt, wird der folgende
MehrVertrag über Auftragsdatenverarbeitung
Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Kunde Ansprechpartner Straße: PLZ/Ort: - Auftraggeber - und Evint GmbH Agnes-Huenninger-Str. 2-4 36041 Fulda - Auftragnehmer - schließen zur Kundennummer: Vertragsnummer:
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
MehrAllgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen
Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen 1. Gegenstand und Abschluss des Vertrages 1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge mit denen Ingenieurleistungen vergeben
MehrTippgebervereinbarung
Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden
MehrPersonalvermittlungsvertrag
Personalvermittlungsvertrag Zwischen BraunVisio Consulting für pesie.org Am Sandberg 36 53757 Sankt Augustin und XXX - im folgenden Auftragnehmer - - im Folgenden Auftraggeber - wird folgender Vertrag
MehrVertragsbedingungen des Bitkom für die Wartung von Hardware -WH Bitkom-
(WH Bitkom, Version 2.0) Seite 1 A Vertragsgegenstände A 1 Wartungsgegenstand Der Anbieter erbringt die nachfolgend vereinbarten Wartungsleistungen nur für die vereinbarte Hardware (im Folgenden: Wartungsgegenstand)
MehrVEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG
VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG Nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zwischen als Auftraggeber - nachfolgend Auftraggeber und Knut Herter SystemTechnics IT Consulting Hügelstr.
MehrDatenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen
Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Provence.de UG Geschäftsbereich Pluspol- Technologiezentrum Universitätsstraße 3 56070 Koblenz - Auftragnehmer - und Präambel - Auftraggeber
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
MehrMustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft. Zwischen. der. (nachfolgend Auftraggeber genannt)
Mustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft Zwischen der (nachfolgend Auftraggeber genannt) vertreten durch den/die Bürgermeister/in und den/die vertretungsberechtigten Beamten/Beamtinnen
MehrLieferung, Vermietung und Wartung von Kopiergeräten sowie die Bereitstellung dazugehöriger Verbrauchsmaterialien
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrPERSONAL PROFESSIONELL VERWALTEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen Syllwasschy Anwendungssoftware und Computersysteme GmbH Stand 01.04.2019 1 Geltungsbereich Unsere AGB gelten für die Nutzung unserer Software im Rahmen des Lizenzvertrages,
MehrWir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG
für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
MehrVertrag 01/ zwischen. dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, Berlin
Vertrag 01/ 2016 zwischen dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, 12487 Berlin - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer
MehrRAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE
RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und Qualimentor, Inh. Matthias Sauer, Birkenweg 58, Prien am Chiemsee (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen...... (Auftraggeber) und Qualimentor, Inh. Matthias Sauer, Birkenweg 58, 83209 Prien am Chiemsee (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrRahmenvertrag. zwischen der
Rahmenvertrag zwischen der Innung für Orthopädie-Technik-Hamburg, Landesinnung für Orthopädie-Technik Mecklenburg-Vorpommern, Innung für Orthopädie-Technik-Bremen und Niedersachsen-West, Innung für Orthopädie-Technik-Hannover
Mehrdie Jungbestandspflegearbeiten im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg Vertragsbedingungen
Jungbestandspflegearbeiten im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg (ForstBW) Vertragsbedingungen Der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg (ForstBW), vertreten durch den Betriebsteil
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung
Vertrag zur Auftragsverarbeitung Auftraggeber (Verantwortlicher): Firma Ansprechpartner Strasse Land PLZ Ort Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter): ProLogic Handelsges. m. b. H. Hoheneggerstraße 9b 3386
MehrSportlermanagementvertrag
Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54
1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr
Mehr2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
MehrMustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG - Rechenzentrum
Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat Datenschutz Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern
MehrVertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger
Mehr2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus
MehrMuster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz
Kooperationsvertrag gemäß 20 Fahrlehrergesetz Präambel Die Vertragsparteien sind selbständige Fahrschulen und beabsichtigen, künftig nach 20 FahrlG bei der Ausbildung miteinander zu kooperieren. Die auftraggebende
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende
Mehr-Betreuungsvertrag- der Stadt Velbert, der Bürgermeister, Thomasstraße 1, Velbert, vertreten durch den Fachbereich 7 - Immobilienservice
-Betreuungsvertrag- zwischen der Stadt Velbert, der Bürgermeister, Thomasstraße 1, 42551 Velbert, vertreten durch den Fachbereich 7 - Immobilienservice -Auftraggeber- und der European Homecare GmbH, Giradetstrasse
MehrMusterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG
Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 10.06.2015 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die
MehrVertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand
Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten
MehrDatenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene
MehrGEHEIMHALTUNGSVERTRAG
- 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS
MehrWebdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen
Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:
Mehr(2) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Angebote von VIVALU freibleibend.
#allgemeine geschäftsbedingungen der VIVALU GmbH 1. Geltung (1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung (Angebote, Lieferungen und Leistungen) auch für zukünftige Geschäfte zwischen VIVALU GmbH (nachstehend:
MehrRahmenvertrag. für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019
S5/0271.01-1/142 Anlage 4 Rahmenvertrag für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales,
MehrAllgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH)
Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) in der Fassung der Bekanntmachung 63/98, veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 50 Nr. 135, S.10371 Konditionenempfehlung
MehrVERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG
VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG zwischen Schulverein der Nibelungenschule Hofheim e. V. Balthasar-Neumann-Straße 14 68623 Lampertheim und -nachstehend Betreuungsunternehmen (SchV) genannt-......... -nachstehende
Mehr