Bericht des Präsidenten des Landtags über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten
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1 Landtag von Baden-Württemberg 12. Wahlperiode Drucksache 12 / 5272 Mitteilung des Präsidenten des Landtags Bericht des Präsidenten des Landtags über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten Schreiben des Landtagspräsidenten an die Mitglieder des Landtags vom 21. Juni 2000: In der Anlage darf ich Ihnen den Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten sowie den damit verbundenen Vorschlag gemäß 21 a des Abgeordnetengesetzes übergeben, nachdem ich gestern das Benehmen mit dem Präsidium über den Bericht und den Vorschlag herbeigeführt habe. Der Präsident des Landtags Straub Ausgegeben:
2 Bericht des Präsidenten des Landtags über die Angemessenheit der Entschädigung der Abgeordneten I. Gemäß 21 a des Abgeordnetengesetzes hat der Präsident im Benehmen mit dem Präsidium dem Landtag jährlich zum 1. Mai einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung im Sinne des Artikels 40 Satz 1 der Landesverfassung zu erstatten und zugleich einen Vorschlag zur Anpassung der steuerpflichtigen Entschädigung ( 5) und der steuerfreien Aufwandsentschädigung ( 6) vorzulegen. Als Stichtag für eine etwaige Anpassung ist nach dem Gesetz der 1. August des gleichen Jahres zu Grunde zu legen. Unter Auswertung der vom Statistischen Landesamt beigezogenen Datenübersichten zur Verdienst- und Preisentwicklung (Anlage 1) erstatte ich im Benehmen mit dem Präsidium (vgl. Sitzung am 20. Juni 2000) folgenden Bericht: 1. Steuerpflichtige Entschädigung Die steuerpflichtige Entschädigung nach 5 des Abgeordnetengesetzes bildet das berufliche Einkommen der Abgeordneten aus ihrer parlamentarischen Tätigkeit. Sie ist durch das Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 27. Juli 1999 mit Wirkung vom 1. August 1999 um 2,8 % auf 8284 DM angehoben worden. Für die Frage der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung zum jetzigen Zeitpunkt ist hauptsächlich von Bedeutung, wie die allgemeine Einkommensentwicklung seitdem verlaufen ist und welche Abschlüsse in der laufenden Tarifrunde 2000 bereits erzielt worden sind. Anhand der vorgelegten Übersichten stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: a) Verdienste der Arbeiter im Produzierenden Gewerbe und der Angestellten im Produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe, Baden-Württemberg (Tabelle 2). Die Erhöhungen bewegen sich im Zeitraum von Januar 1999 bis Oktober 1999 zwischen 2,8% (Bruttomonatsverdienste der Angestellten insgesamt) und 5,2 % (Bruttowochenverdienste der männlichen Arbeiter, Leistungsgruppe I). Im Zeitraum von 21 Monaten von Januar 1998 bis Oktober 1999 sind die Bruttomonatsverdienste der Angestellten um 4,6 % und die Bruttowochenverdienste der männlichen Arbeiter, Leistungsgruppe I, um 7,3 % gestiegen. b) Verdienste der Angestellten des öffentlichen Dienstes und der Bezüge der Beamten (Tabelle 7 b) In der Tarifrunde im öffentlichen Dienst ist zwischen den Tarifpartnern vereinbart worden, die Löhne und Gehälter ab 1. August 2000 um 2% und sodann ab 1. September 2001 um weitere 2,4 % zu erhöhen. Für die Monate April bis Juli 2000 werden jeweils 100 DM bezahlt. Der Zuwachs bei der Beamtenbesoldung ist noch nicht bekannt. c) Entwicklung der Renten (Tabelle 4) Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden voraussichtlich zum 1. Juli 2000 um 0,6 % erhöht. Zuletzt sind die Renten zum 1. Juli 1999 um 1,34 % angehoben worden. d) Entwicklung des Preisindex für die Lebenshaltung (Tabelle 1) Die Lebenshaltungskosten in Baden-Württemberg sind im Jahresvergleich von Januar 1999 bis Januar 2000 um 1,7 % gestiegen, im Zeitraum von zwei Jahren von Januar 1998 bis Januar 2000 um 2%. Die Kosten der Gesamtlebenshaltung, bezogen auf das Bundesgebiet, haben sich im gleichen Zeitraum um 1,8 % bzw. um 2 % erhöht. 2
3 Zusammenfassend ist festzustellen: Der Zuwachs der Arbeitseinkommen bewegt sich wie oben dargelegt, vgl. 1 a) von Januar 1999 bis Oktober 1999 zwischen 2,8% und 5,8 %. Die entsprechenden Werte im Zeitraum von Januar 1998 bis Oktober 1999 liegen bei 4,6% und 7,3 %. Die bisher bekannt gewordenen Abschlüsse der Tarifrunde 2000 (Tabelle 7 b) liegen in der Metallindustrie Nordwürttemberg / Nordbaden (Übernahme des Tarifabschlusses aus dem Tarifbezirk Nordrhein-Westfalen) bei zweijähriger Laufzeit und in zwei Stufen bei 3% und 2,1 %; in der westdeutschen Bauwirtschaft ist bei ebenfalls zweijähriger Laufzeit und in zwei Stufen eine Erhöhung von insgesamt 3,6% vereinbart worden. Auch im öffentlichen Dienst werden die Einkommen durch den erzielten Tarifabschluss in zwei Stufen von 2% und 2,4% spürbar angehoben. Wie sich die Abgeordnetenentschädigung in den anderen Bundesländern im Vergleich zu Baden-Württemberg entwickelt hat, lässt sich der Übersicht in der Anlage 2 entnehmen. Danach liegt Baden-Württemberg unter den Flächenländern der alten Bundesrepublik an vorletzter Stelle (vor Schleswig-Holstein). 2. Steuerfreie Aufwandsentschädigung Die Abgeordneten erhalten gemäß 6 des Abgeordnetengesetzes zur Abgeltung der durch das Mandat veranlassten Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung, die sich in einzelne Pauschalen aufgliedert. Diese Aufwandsentschädigung ist nicht dem Einkommen der Abgeordneten zuzurechnen. Sie stellt vielmehr den Ausgleich für den wirklich entstandenen, sachlich angemessenen und mit dem Mandat verbundenen besonderen Aufwand der Abgeordneten dar (BVerfGE 40, S. 296 ff.). Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Aufwandsentschädigung mit ihren pauschalierten Bestandteilen ist maßgeblich, wie sich die Kosten der mandatsbedingten Aufwendungen entwickelt haben. Die steuerfreie Aufwandsentschädigung ist zuletzt zum 1. August 1999 hinsichtlich der allgemeinen Unkostenpauschale, der Reisekostenpauschale und der Sonderaufwandsentschädigungen für Funktionsträger um 1,2 %, bezüglich der Tagegeldpauschale um 2% erhöht worden. Die Auswertung der beigezogenen Datenübersichten ergibt folgendes Bild: a) Index der Einzelhandelspreise und Preisindex für die Lebenshaltung (Tabelle 4) Die Einzelhandelspreise sind im Bundesgebiet von Januar 1999 bis Januar 2000 um 0,6 % gestiegen. Im Zweijahreszeitraum von Januar 1998 bis Januar 2000 sind sie um 0,8 % gewachsen. Nach dem Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Baden-Württemberg hat sich der Wert von Januar 1999 bis Januar 2000 um 1,7 % erhöht und im Zweijahreszeitraum von Januar 1998 bis Januar 2000 um 2 % verändert. b) Preise für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen (Tabelle 5) Außer den Übernachtungskosten, die gemäß 6 Abs. 3 des Abgeordnetengesetzes gesondert bis zu einem vom Präsidenten bestimmten Höchstbetrag (derzeit 220 DM) abgerechnet werden, entstehen den Abgeordneten bei ihrer mandatsbedingten Anwesenheit in Stuttgart und bei Reisen in Ausübung des Mandats Mehraufwendungen durch Verzehr (so genannte Spesen). Die Verpflegungsdienstleistungen sind im Zeitraum von Januar 1999 bis Januar 2000 um 1,3 % und im Zweijahreszeitraum von Januar 1998 bis Januar 2000 um 2,8 % gestiegen. Insgesamt haben sich die Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen im Zeitraum von Januar 1999 bis Januar 2000 um 1,2 % und im Zweijahreszeitraum von Januar 1998 bis Januar 2000 um 2,4% verteuert. c) Kosten für die Kfz-Anschaffung und -Unterhaltung (Tabelle 6) Die diesbezüglichen Gesamtkosten sind im Jahresvergleich von Januar 1999 auf Januar 2000 um 7,7 % gestiegen. Im Zweijahreszeitraum haben sich die 3
4 Gesamtkosten für die Anschaffung und Unterhaltung von Kraftfahrzeugen nach dem Kraftfahrerpreisindex um 7,5% erhöht. Die Aufwandsentschädigung soll nach dem Gesetzeszweck den Abgeordneten ihre mandatsbedingten Aufwendungen abgelten. Der festgestellte Anstieg führt bei den Abgeordneten zu einer Mehrbelastung in den Kostenbereichen, die durch die allgemeine Unkostenpauschale sowie die Tagegeldpauschale und die Reisekostenpauschale abgegolten werden. II. Nach dem Gesetz habe ich den von mir zu erstattenden Bericht mit einem Vorschlag zur Anpassung der steuerpflichtigen Entschädigung ( 5 AbgG) und der steuerfreien Aufwandsentschädigung ( 6 AbgG) zu verbinden. Ich habe dargestellt, dass sich die Arbeitseinkommen trotz nach wie vor hoher Arbeitslosigkeit und jetzt allmählich ansteigendem Konjunkturverlauf im Berichtszeitraum erhöht haben. In diesem Jahr und im nächsten Jahr legen sie nach den bisher bekannten Tarifabschlüssen erneut zu (siehe oben S. 3 und Tabelle 7 b). Nachdem die Abgeordnetenentschädigung für die Mitglieder des Landtags Berufseinkommen ist, können sie von der allgemeinen Einkommensentwicklung in der privaten Wirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, wo eine weitere Erhöhung vereinbart ist, nicht ausgeschlossen bleiben. Auch darf der Einkommensabstand zu vergleichbaren beruflichen Positionen in der Wirtschaft und zu öffentlichen Ämtern nicht zu groß werden. Aus diesem Grunde halte ich eine angemessene Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für notwendig und trotz der nach wie vor knappen Haushaltslage auch für vertretbar. Im Benehmen mit dem Präsidium schlage ich deshalb vor, die steuerpflichtige Entschädigung der Abgeordneten gemäß 5 AbgG um 2,3 % auf 8475 DM ab 1. August 2000 anzuheben. Im Hinblick auf die bei den Abschlüssen der Tarifrunde 2000 vielfach praktizierte Übung, die Arbeitseinkommen in zwei Stufen zu erhöhen, rege ich auch unter Berücksichtigung des anstehenden Wechsels der Wahlperiode an, für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung dieses Vorgehen zu übernehmen. Ab 1. August 2001 sollte deshalb die steuerpflichtige Entschädigung um weitere 2,3 % auf dann DM angehoben werden. Sollen die gewachsenen Kosten der Abgeordneten nicht zulasten ihres Mandatseinkommens gehen, ist auf Grund der dargelegten Kostenentwicklung eine Erhöhung der pauschalierten Aufwandsentschädigungen notwendig. Dies gilt sowohl für die allgemeine Unkostenpauschale nach 6 Abs. 2 Nr. 1 AbgG wie für die Tagegeldpauschale nach 6 Abs. 2 Nr. 2 und die Reisekostenpauschale nach 6 Abs. 2 Nr. 3 AbgG. Auch die Sonderaufwandsentschädigungen für Funktionsträger sind im Hinblick auf die Kostenentwicklung anzuheben. Ich schlage vor, ab 1. August 2000 die Unkostenpauschale und die Sonderaufwandsentschädigungen um 1,7 % zu erhöhen, die Tagegeldpauschale um 1,7 % anzuheben sowie die Reisekostenpauschale um 5 % anzupassen. Stuttgart, den 21. Juni
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14 Höhe der monatlichen steuerpflichtigen Abgeordnetenentschädigung in Bund und Ländern Stand: 5. Mai 2000 Anlage 2 Parlament monatlicher Betrag Bundestag ,00 DM (seit 1. Januar 1999) Baden-Württemberg 8 284,00 DM (seit 1. August 1999) Bayern ,00 DM (seit 1. Juli 1999) Berlin 5 610,00 DM (seit 1. Dezember 1999) Brandenburg 7 576,00 DM (seit 1. Januar 1999) Bremen 4 660,00 DM (seit 1. August 1999) Hamburg ,00 DM (seit 1. April 2000) Hessen ,00 DM (seit 1. Juli 1999) Mecklenburg-Vorpommern 6 880,00 DM (seit 26. Oktober 1998) Niedersachsen ,00 DM (seit 1. Januar 2000) Nordrhein-Westfalen 8 875,00 DM (seit 1. Januar 1999) Rheinland-Pfalz 9 345,04 DM (seit 1. Januar 2000) Saarland 8 326,00 DM (seit 1. Juni 1999) Sachsen 7 712,00 DM (seit 1. Januar 2000) Sachsen-Anhalt 7 700,00 DM (seit 1. Oktober 1999) Schleswig-Holstein 7 570,00 DM (seit 1. Januar 2000) Thüringen 7 850,66 DM (seit 1. November 1999) M/Kie/Verw-Os/Abg.entschäd/Übersicht der Abg.entschäd. in Bund und Ländern. 14
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