Kinderschutzambulanz. Wer kann sich an uns wenden:
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- Oskar Berger
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1 Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin Kinderschutzambulanz Kinderschutzambulanz Die Kinderschutzgruppe am Department für Frauen- und Kindermedizin am Universitätsklinikum Leipzig befasst sich mit vermuteten oder gesicherten Fällen von körperlicher Misshandlung, sexuellem Missbrauch und bedrohlicher Vernachlässigung bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen. In der interdisziplinären Arbeitsgruppe wirken Vertreter aus den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik, Kinderheilkunde, Kinderchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gynäkologie und Rechtsmedizin mit, um im individuellen Fall eine sorgfältige und sinnvolle Diagnostik ebenso wie notwendige Interventionen planen und durchführen zu können. In unserer Kinderschutzambulanz werden Patienten nach einem stationären Aufenthalt aufgrund von Kindeswohlgefährdung und -misshandlung betreut. So können wir etwaigen Problemen früh begegnen und den Übergang in den ambulanten Bereich mit den notwendigen Hilfemaßnahmen koordinieren und erleichtern. Dabei arbeiten wir eng mit den nachbehandelnden und weiterbetreuenden Kollegen und Institutionen zusammen, um das Kindeswohl zu sichern und möglichst gute Bedingungen für die weitere Entwicklung zu schaffen. Wer kann sich an uns wenden: Betroffene Kinder und deren Familien Ärzte, Krankenhäuser Jugendämter Opferschutzeinrichtungen Besorgte Erzieher und Lehrer Kontakt: Zentrum für Frauen- und Kindermedizin Liebigstraße 20a Leipzig Tel.: 0341/ Letzte Änderung: , 09:39 Uhr zurück Zum Seitenanfang Seite drucken
2 SOP: Kinderschutzambulanz Erstellt von: S. Bruckmann, F. Terpe, P. Nickel, M. K. Bernhard Überarbeitet von (Stand ): M. K. Bernhard, P. Nickel, A. Martin, M. Mann Interdisziplinäre Kinderschutzgruppe des Departments für Frauen- und Kindermedizin Inhalt: 1. Ziele der SOP 2. Kriterien für Vorstellung in der Kinderschutzambulanz 3. Ablauf der Vorstellungen in der Kinderschutzambulanz 4. Dauer der Anbindung von Patienten an die Kinderschutzambulanz 1. Ziele der SOP Die Kinderschutzambulanz an der Universitätsklinik und Poliklinik für Kinder und Jugendliche Leipzig wurde im Mai 2012 begonnen. Die Handlungsleitlinien bei Verdacht auf körperliche Misshandlung, sexuellen Missbrauch, bedrohliche Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen (aktualisiert im Juli 2014) und die Verfahrensanweisung Verdacht auf sexuellen Missbrauch bei Minderjährigen (aktualisiert im Dezember 2013) beschreiben und regeln das Vorgehen bei Erstvorstellungen in der Notambulanz bzw. im MVZ sowie auf Station bei genannten Verdachtsfällen. Die SOP: Kinderschutzambulanz richtet sich an folgende Mitarbeiter: - Alle auf Station, in der Notambulanz und im MVZ tätigen Ärzte, die dort Kinder mit V.a. Misshandlung betreuen (v.a. Kap.2 Kriterien für die Vorstellung in der Kinderschutzambulanz) - Alle Mitglieder der Interdisziplinären Kinderschutzgruppe - Unter diesen vor allem an die Ärzte, Schwestern und Koordinatorin der Kinderschutzambulanz Ziel der SOP ist es, einheitliche Abläufe und Vorgehensweisen innerhalb der ambulanten Kinderschutzarbeit am Department für Frauen- und Kindermedizin zu ermöglichen. Die SOP ist damit eine Orientierungshilfe für jeden Mitarbeiter und sichert einen einheitlichen Qualitätsstandard. Da Kinderschutzarbeit komplex und häufig stark emotional belastend ist, soll die vorliegende SOP zugleich den in der Kinderschutzambulanz tätigen Mitarbeitern als Unterstützung dienen. 2. Kriterien für die Vorstellung in der Kinderschutzambulanz Gemäß den Handlungsleitlinien bei Verdacht auf körperliche Misshandlung, sexuellen Missbrauch, bedrohliche Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen (siehe S. 15) erhält jedes Kind, das stationär wegen bestehenden Verdachts oder nachgewiesener Misshandlung/Missbrauch/Vernachlässigung war, einen anschließenden Termin in der Kinderschutzsprechstunde. Dies betrifft außerdem alle Säuglinge, die wegen maternalen Drogenkonsums während der Schwangerschaft stationär waren (unabhängig davon, ob ein neonatales Abstinenzsyndrom auftrat oder nicht). Termine werden nach Anfrage durch die betreuende Station von der Leitstelle vergeben. Termine in der Kinderschutzambulanz für Kinder, die nicht im Vorfeld stationär waren und/oder ambulant geklärt werden konnten, werden nur nach Rücksprache mit der Interdisziplinären Kinderschutzgruppe vergeben. Die Kinderschutzambulanz dient nicht dazu, akute Fälle von Verdacht auf Misshandlung und Missbrauch zu klären. Patienten mit den genannten Verdachtsdiagnosen werden gemäß den Handlungsleitlinien in einer der Notambulanzen des Departments für Frauen- und Kindermedizin (Pädiatrie bzw. Kinderchirurgie, in Einzelfällen auch primär Kinder- und Jugendpsychiatrie und Gynäkologie) vorgestellt und nach Möglichkeit stationär aufgenommen. Aufgaben der Kinderschutzambulanz sind: - Ambulante Nachbetreuung von Kindern, bei denen der Verdacht auf eine Misshandlung oder eine nachgewiesene Misshandlung/Missbrauch/Vernachlässigung bestand und/oder besteht
3 - Überprüfung der stationär initiierten Hilfsmaßnahmen, ggf. Erweiterung, Anbieten weiterer Unterstützung der Familie/Betreuungspersonen - Anlaufstelle/Kontakt für Eltern/Betreuungspersonen/betroffene Jugendliche bei kurzfristig auftretenden Problemen und Konflikten - Bindeglied zwischen Patienten, Eltern, Kinderarzt, ASD und anderen medizinischen Fachdisziplinen, ggf. auch Kindergarten und Schule - Überprüfung der Entwicklung der Kinder als ggf. zusätzliche Untersuchungen zu den U- Untersuchungen, hier insbesondere auch Beurteilung des seelischen Wohls der Kinder - Frühzeitiges Erkennen und Begegnen häuslicher Überforderungssituationen und (erneuter) Gefährdung des Kindeswohls - Bahnung weiterer medizinischer Diagnostik und Therapie sofern erforderlich/sinnvoll - Bei Akutsituationen Organisation stationärer Aufnahme des Kindes 3. Ablauf der Vorstellungen in der Kinderschutzambulanz 3.1 Rahmen der Sprechstunde/Organisatorisches 3.2 Anamnesegespräch 3.3 Klinisch-neurologische Untersuchung und Einschätzung 3.4 Hilfebedarf/Einschätzung der Gesamtsituation 3.5 Weiterer Verlauf 3.6 Vorgehen bei unentschuldigtem Versäumen von Terminen 3.1 Rahmen der Sprechstunde/Organisatorisches - grundsätzlich Überweisung zur Vorstellung nötig - Idealer Weise sollte immer eine Schwester mit im Raum sein - Ruhige Atmosphäre schaffen, Telefongespräche vermeiden, kein Studentenunterricht - Rezepte für Logopädie nach HNO-Untersuchung, für Ergotherapie, Frühförderung und Physiotherapie möglich - Schweigepflichtentbindung (KA, ASD, Familienhelfer) prüfen oder ggf. einholen - Nach Termin Brief an Familie, an den behandelnden Kinderarzt und den zuständigen ASD- /Jugendamtsmitarbeiter (Informationsaustausch, Netzwerk) - Wenn Termin nicht wahrgenommen wird Familie kontaktieren und neuen Termin vergeben, wenn nicht erreichbar, schriftliche Wiedereinladung und Information des ASD - Bei akuten Auffälligkeiten stationäre Aufnahme, Rücksprache OA Bernhard, Treffen Kinderschutzteam - Wiedervorstellung und neue Termine nach Bedarf und ärztlicher Einschätzung 3.2 Anamnesegespräch Basisdaten: - Schwangerschaftsanamnese (bei Drogenkonsum der Mutter: Konsum, Substitution, Beikonsum erfragen) - Erfassung der Geburtsdaten (Schwangerschaftswoche, Geburtsmodus, APGAR, Geburtsgewicht, -größe, -KU) - Erfassung des ersten Klinikkontakts (Grund und Dauer des stationären Aufenthalts, Diagnostik, Therapie, Komplikationen, Kontrollen/Nachuntersuchungen) - Bekannte Vorerkrankungen, Arztbesuche in der vergangenen Zeit und deren Ursache erfassen - Impfstatus, U-Untersuchungen abfragen, Dokumente prüfen (U-Heft, Impfausweis) Sozialanamnese: - Lebensverhältnisse (Wo und mit wem lebt das Kind? Wer betreut das Kind? Bezugspersonen? Weitere Personen im Haushalt? Wohnungsverhältnisse/Wohngebiet etc.?)
4 - Wer hat das Sorgerecht (ggf. Trennung in Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht) bzw. eine entsprechende Vollmacht (Kopie der Vollmacht in die Akte!)? - Bei alleinerziehendem Elternteil: Kontakt zum anderen Elternteil? - Kontakt zum Jugendamt/ASD? Besteht ein Hilfeplan/Schutzkonzept/Kontrollvertrag? - Familienhelfer/in in der Familie? (seit wann? Wer? Wie viele Stunden?) - Ggf. derzeitiger Konsum der Mutter/Eltern, Substitution, Beikonsum? Familienanamnese: - Geschwister? Unterbringung/Versorgung der Geschwister? - Krankheiten in der Familie? - Sucht/Abhängigkeit in der Familie? Vegetative Anamnese/Eigenanamnese: - Ggf. Abfragen von möglichen Entzugssymptomen (s. Finnegan-Score) - Ernährung (Was? Wie viel? Stillen?) - Schlafverhalten (Eigenes Zimmer/Bett, wie lange schläft das Kind? Schläft es nachts durch? Schläft es nach dem Essen? SIDS-Prophylaxe) - Schreiverhalten, Möglichkeiten der Beruhigung - Miktion/Stuhlgang - Kommt Ihnen irgendetwas komisch vor? Unterschiede im Vergleich zu anderen Kindern im gleichen Altern? - Unklare Unruhe/unklare Bewusstseinszustände? (Krampfanfälle, Atemaussetzer etc.) - Meilensteine der Entwicklung (drehen, fixieren, sitzen, krabbeln, laufen etc.) abfragen (s. Denver-Test) - Sprachliche Entwicklung anamnestisch erfragen Brabbeln, Lautieren, Silbenreihungen, erste Worte, Wortschatz, Artikulation, Mehrwortsätze 3.3 körperlich-neurologische Untersuchung/Einschätzung - Kind komplett entkleiden - Ernährungszustand - Pflegezustand - Haut beurteilen (Hämatome? Verletzungszeichen? Narben?) - Windelbereich - Pulmo, Cor, Abdomen auskultieren und palpieren - HNO-Untersuchung nur initiieren, wenn sie nötig erscheint (z.b. Verordnung Logo geplant, akuter Anlass etc.) Neurologische Einschätzung - Verhalten des Kindes, motorische Fähigkeiten und Interaktion mit Eltern/Begleitperson während des Gesprächs im Auge behalten - Beurteilung der Entwicklung (Feinmotorik, Grobmotorik, Sozialverhalten, Sprache) DENVER- Test - spezielle Fragen: Bewegungsmuster, Stereotypien, seitengleiche Bewegung, Lieblingsseite, Muskeltonus, Schreckhaftigkeit? 3.4 Hilfebedarf/Einschätzung der Gesamtsituation - kindliches Verhalten, Interaktion mit Bezugsperson - Gibt es Möglichkeiten zur Entlastung? Unterstützende Personen? Soziales Netzwerk? - Hilfeangebot machen, Möglichkeiten aufzählen - Nicht das Gefühl vermitteln, dass die Familien kontrolliert wird
5 - Wohl des Kindes und seine Entwicklung als gemeinsames Interesse in den Mittelpunkt stellen - Bedarf bzgl. Logopädie/Ergotherapie/Frühförderung/Physiotherapie im Sinne einer weiteren Kontroll-/Anbindungsmöglichkeit bzw. Förderung großzügig abschätzen 3.5 Weiterer Verlauf - Wiedervorstellungstermin nach individuellem Bedarf - Falls sinnvoll/erforderlich: Rezepte für Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie - Falls sinnvoll/erforderlich: Weiterleitung/Überweisung zu anderen Fachbereichen (insbesondere HNO, Augenarzt etc.) - Ggf. Rücksprache mit Jugendamt 3.6 Vorgehen bei unentschuldigtem Versäumen von Terminen - Telefonische Kontaktaufnahme zu den Eltern, Pflegeeltern, BetreuerInnen und/oder FamilienhelferInnen zur Klärung, Neuvergabe eines Termins in der Kinderschutzambulanz, schriftliche Einladung an Familie (gemäß Vordruck), Kinderarzt und ggf. ASD versenden - Bei Nichterreichen der Eltern, Pflegeeltern, BetreuerInnen und/oder FamilienhelferInnen Information des ASD (telefonisch oder per Mail), Neuvergabe eines Termins in der Kinderschutzambulanz, schriftliche Einladung an Familie, Kinderarzt und ASD - Dokumentation (Ambulanzkarte KIK, Patientenkartei) - Bei wiederholtem Nichterscheinen eines Patienten (umgehend bei anzunehmender akuter Kindeswohlgefährdung) Information der interdisziplinären Arbeitsgruppe Kinderschutz, Abstimmung des weiteren Procedere, Fallkonferenz 4. Dauer der Anbindung von Patienten an die Kinderschutzambulanz Die Entlassung aus der Betreuung und Beendung der Anbindung von Patienten an die Kinderschutzsprechstunde ist eine individuelle Entscheidung und muss von Fall zu Fall neu getroffen werden. Die folgenden Kriterien können daher nur als Orientierung dienen. Um einen Überblick über die in den Sprechstunden betreuten Kinder zu behalten, wird eine nur individualisiert zugängliche Patientendatei eingerichtet, die zu jedem Patienten einen Status (Bsp.: WV- Termin vereinbart, telefonische RS am xx.xx.xxxx, Ende der Behandlung) und eine/n verantwortliche/n Arzt/Ärztin vergibt. Verantwortlich für die Führung der Datei ist die Kinderschutzgruppen-Koordinatorin. 1. Beendigung der ambulanten Betreuung bei Zustand nach Kindesmisshandlung /Kindeswohlgefährdung: - endgültige Unterbringung bei Adoptiveltern nach einmaliger Vorstellung in unserer Sprechstunde - bei nicht bestätigtem und eher unwahrscheinlichem Vorliegen einer Kindesmisshandlung/Kindeswohlgefährdung nach 1-2 wahrgenommenen Terminen in unserer Sprechstunde ohne erneuten Anhalt für eine Kindeswohlgefährdung und zusätzlich sichergestellten ausreichenden Hilfemaßnahmen - bei eher psychiatrischen Patienten mit wenig Hilfemöglichkeiten innerhalb der Kinderschutzambulanz: Bahnung einer langfristigen Betreuung in der KJP - bei multiplen Problemen und komplexer Situation ohne direkten Hinweis für Kindeswohlgefährdung Analyse der Situation in unserer Sprechstunde und ggf. Anbindung an das SPZ - Weiterführung einer regelmäßigen Betreuung wegen einer chronischen Erkrankung in einer der Spezialambulanzen. In diesem Falle vorhergehende Information an den weiterbetreuenden Arzt notwendig und ggf. Unterstützung durch die Kinderschutzgruppe 2. Beendigung der ambulanten Betreuung bei Zustand nach neonatalem Abstinenzsyndrom/ Drogenabusus der Mutter während der Schwangerschaft :
6 - Beendigung frühestens nach einem Jahr zur Überprüfung der initialen Entwicklung und des Förderbedarfs nach NAS (anschließend wären zwei weitere Termine im Alter von 2 und 5 Jahren zur entwicklungsneurologischen Untersuchung erstrebenswert) Nach Ablauf des ersten Lebensjahrs: - endgültige Unterbringung bei Adoptiveltern nach einmaliger Vorstellung in unserer Sprechstunde - stabile Verhältnisse und kein weiterer Drogenkonsum der Eltern über mindestens 1 Jahr; hierzu Rücksprache mit dem ASD sinnvoll - stabile Verhältnisse mit langjähriger Substitution; ebenfalls möglichst nur in Rücksprache mit dem ASD 3. Vorläufige Unterbrechung der ambulanten Betreuung: - bei stabiler Unterbringung in einer Pflegefamilie mit telefonischer Anbindung; bei Änderung der Lebensverhältnisse des Kindes wird ein neuer Termin vereinbart - bei Unterbringung in einem Heim und Überlastung des dortigen Personals, auch hier telefonische Anbindung und neuer Termin bei Änderung der Lebenssituation - Umzug der Familie/Betreuungspersonen und Kind in eine Gegend, von der eine ambulante Vorstellung in Leipzig nicht mehr zumutbar ist (in diesem Falle Rücksprache mit dem ASD, Mitgabe von Kontaktdaten einer neuen Betreuungsmöglichkeit; siehe ) 4. Voraussetzungen für die Beendigung der ambulanten Betreuung: - Zunächst telefonische Rücksprache mit dem ASD (zur wechselseitigen Information und Miteinschätzung) - schriftliche Information des ASD über die Beendigung der Anbindung an unsere Sprechstunde 5. Kriterien für eine unbedingte Wiedervorstellung: - Termin/e wurde/n nicht wahrgenommen. In diesem Fall wird möglichst in telefonischer Rücksprache mit der Familie ein neuer Termin vereinbart. Dieser geht anschließend in schriftlicher Form an die Familie und die zuständigen ASD-Mitarbeiter sowie gegebenenfalls an den betreuenden Kinderarzt. Verantwortlich für die Koordination und Dokumentation hierfür ist die Kinderschutzgruppen-Koordinatorin. - bei ungeklärter Sorgerechtssituation/Unterbringung - bei absehbarer Änderung der Lebenssituation (z.b. Auszug aus Mutter-Kinder-WG, Trennung der Eltern, Entlassung eines Elternteils aus dem Gefängnis) - Bestehender Verdacht oder Nachweis einer Misshandlungs-/Vernachlässigungssituation - Wunsch der Eltern/Betreuungspersonen nach weiterer Betreuung Leipzig, Konzertiert am Prof. Dr. med. W. Kiess für die Universitätsklinik für Kinder und Jugendliche
SOP: Kinderschutzambulanz
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