f Thüringen Щ1! Europäische Kommission Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Direktion 1.2 Beihilfen 1049 Brüssel Belgien
|
|
- Leopold Hummel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 sauberes Wasser i Naim Thüringen Щ1! Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Die Ministerin Thüringer Ministerium für Umwall, Energia unti Naturschulz Postfach 90 C ЮБ Erfurt Europäische Kommission Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Direktion 1.2 Beihilfen 1049 Brüssel Belgien Erhöhung der De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor Öffentliche Konsultation der Kommission (Reí: 2018 de minimis review) Anja Siegesmund Durchwahl: Telefon Telefax Ihr Zeichen: 2018 de minimis review Ihre Nachricht vom: Sehr geehr Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich im Rahmen der öffentlichen prfurt Konsultation Ihrer Generaldirektion für die vorgelegten Vorschläge zur (V April 2018 Überarbeitung der bestehenden De-minimis-Verordnung im Agrarsektor zu bedanken. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz nutzt das Instrument der De-minimis-Beihilfen zur Unterstützung naturschutzfachlicher Ziele. Wir finanzieren damit beispielsweise Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe und einen Ausgleich von Schäden durch Wolfs- oder Luchsübergriffe. Dies ist insbesondere zur Akzeptanzerhöhung für die Wiederbesiedelung Thüringens durch den Wolf sehr wichtig. Für uns haben sich die De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor bewährt. Wir können dadurch flexibel, kurzfristig und bürokratiearm auf finanzielle Schäden oder Einkommensausfälle reagieren, die landwirtschaftlichen Betrieben zum Beispiel durch eine geschützte Tierart entstehen. Die bestehende De-minimis-Grenze ist jedoch auf Grund der Betriebsstrukturen unseres Bundeslandes schnell erreicht. Wir begrüßen daher die von der Kommission angedachte Erhöhung des.. Æ einzelbetrieblichen Schwellenwertes auf ausdrücklich und möchten Sie darin bestärken, die Kommissionsverordnung Nr. 1407/2013 EMAS entsprechend anzupassen. -Hsr" Beigefügt erhalten Sie unseren ausgefüllten Fragebogen zur Konsultation über die De-minimis-Verordnung. Mit freundlichen Grüßen f Anja Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Beethovenstraße Erfurt Verkehrsverbindungen: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 1 (Landtag), 3 und 4 (Tschaikowskistraße) Vor dem TMUEN besteht die Möglichke'i der Nachladung von E-Fahrzeugen
2 De-minimis-Verordnung FRAGEBOGEN ANGABEN ZUM KONSULTATIONSTEILNEHMER Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten: Alle Beiträge werden unter Nennung ihres Verfassers/ihrer Verfasserin im Internet veröffentlicht, sofern dieser/diese der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten nicht mit der Begründung widerspricht, dass eine solche Veröffentlichung seine/ihre berechtigten Interessen verletzt. In diesem Fall kann der Beitrag anonym veröffentlicht werden. Die Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf der EUROPA-Website unter 1. Lehnen Sie die Offenlegung Ihrer Identität ab? X 2. Gilt eine der Ausnahmen nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission 1 für Ihre Antworten? Falls ja, bitten wir um deutliche Kennzeichnung der Stellen, die nicht offengelegt werden sollen. Bitte begründen Sie, warum eine vertrauliche Behandlung erforderlich ist, und legen Sie in diesem Fall auch eine nichtvertrauliche Fassung Ihrer Antworten für die Veröffentlichung auf unserer Website vor. Bitte machen Sie folgende Angaben: Name Organisation Hauptgeschäftsbereiche Ministerin Anja Siegesmund Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Umwelt, Energie, Naturschutz Sitz (Staat) -Adresse: Deutschland katja.joel@tmuen.thueringen.de HINWEIS: Bitte halten Sie die Reihenfolge der Fragen ein, wobei Sie nicht alle Fragen beantworten müssen. Sie können auch zusätzliche Angaben machen, die Sie für relevant erachten, selbst wenn diese inhaltlich in den Fragen nicht abgedeckt sind. 1 ABl. L 145 vom , S. 43.
3 ABSCHNITT A: SACHINFORMATION ZUR INANSPRUCHNAHME DER DE-MINIMIS- VERORDNUNG Fragen für Behörden (auf lokaler wie auch zentraler Ebene): 1. Welche Ziele hat Ihre Behörde mit den De-minimis-Beihilfen verfolgt? Bitte geben Sie, falls möglich, an, wie sich die von Ihnen gewährten De-minimis-Beihilfen prozentual auf die verschiedenen Zweckbestimmungen verteilen (Schätzwerte). Durch De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor steht für den behördlichen Naturschutz ein Instrument zur Verfügung, um in kleinem Maßstab regional oder sektorspezifisch, kurzfristig und bürokratiearm auf finanzielle Schäden oder Einkommensausfälle zu reagieren, die landwirtschaftlichen Betrieben zum Beispiel durch geschützte Tierarten entstehen. Des Weiteren können damit auch Beihilfemaßnahmen erprobt und ebenso Übergangslösungen geschaffen werden, bis flächendeckende oder dauerhafte Lösungen etabliert werden. Dank der De-minimis-Beihilfen ist es möglich, Fördertatbestände zunächst für einen kleineren Anwenderkreis zu testen, ehe eine Förderrichtlinie mit breitem Zugang geschaffen wird, die dann auch den zeit- und arbeitsaufwendigen Weg der EU-Notifizierung durchläuft. Ein Beispiel hierfür ist in Thüringen die Herangehensweise bei der Förderrichtlinie Wolf/Luchs. Seit 2015 ermöglicht diese Förderrichtlinie auf Basis der De-minimis-Regelungen die Förderung von Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe in dem bisher einzigen Thüringer Wolfsgebiet sowie den Ausgleich von durch den Wolf verursachten Schäden. In den zurückliegenden drei Jahren wurde diese Möglichkeit zum Aufbau von Herdenschutzmaßnahmen in Anspruch genommen. Im Jahr 2017 waren zudem Schäden aus Wolfsübergriffen auszugleichen. Mit Hilfe der De-minimis-Beihilfe konnten wir für einen begrenzten Kreis an Antragstellern sowohl die Präventionsmaßnahmen als auch den Schadensausgleich einfach administrieren. Dies ist insbesondere zur Akzeptanzerhöhung für die Wiederbesiedelung Thüringens durch den Wolf sehr wichtig. Wir erkennen jedoch auch, dass die bestehende De-minimis-Grenze auf Grund der Betriebsstrukturen unseres Bundeslandes schnell erreicht ist da sich der einzelbetriebliche Schwellenwert ja auf einen Zeitraum von drei Jahren bezieht. Die De-minimis Regelung ist optimal geeignet, um den Einstieg in Förderinstrumentarien zu erproben und einem kleinen Antragstellerkreis in spezifischen regionalen Problemen eine Lösung anzubieten. Hier plant das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz beispielsweise eine Förderrichtlinie für den Ausgleich von Schäden durch Biber. 2. Haben Sie eine Folgenabschätzung für die gewährten De-minimis-Beihilfen (insgesamt oder für einzelne Beihilfen) vorgenommen? Falls ja, erläutern Sie dies bitte unter Darstellung der wichtigsten Ergebnisse. 3. Wie hätten Sie die Maßnahmen, die Sie nach der De-minimis-Verordnung gefördert haben, ohne eine solche Regelung unterstützt? 4. Inwieweit hat sich die Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Gewährung von De-minimis- Beihilfen in Ihrem Mitgliedstaat ausgewirkt? Bitte erläutern Sie etwaige Auswirkungen und geben Sie an, ob und wie Ihre Behörden daraufhin ihre Beihilfebewilligungspolitik angepasst haben. 2
4 Hat Ihrer Kenntnis nach die Zahl der De-minimis-Beihilfen zugenommen, die direkt auf die Probleme von Unternehmen bei der Erschließung bzw. beim Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten ausgerichtet waren? Bitte erläutern Sie, falls möglich, inwieweit dies für kleine, mittlere und große Unternehmen zutrifft. ABSCHNITT B: ALLGEMEINE FRAGEN ZU DE-MINIMIS-BEIHILFEN Fragen für alle Teilnehmer: 5. Was sind Ihrer Ansicht nach die wichtigsten positiven wirtschaftlichen Auswirkungen einer im Rahmen der De-minimis-Verordnung gewährten Förderung? Bitte erläutern Sie Ihre Antwort und nennen Sie konkrete Beispiele. 6. Was sind Ihrer Ansicht nach die wichtigsten potenziell negativen Auswirkungen einer im Rahmen der De-minimis-Verordnung gewährten Förderung? Bitte erläutern Sie Ihre Antwort und nennen Sie konkrete Beispiele. 7. Hat sich Ihrer Ansicht nach die Anwendung der De-minimis-Verordnung in der Praxis auf den Wettbewerb und/oder den Handel zwischen Mitgliedstaaten ausgewirkt? X Uns sind in Thüringen keine negativen Auswirkungen durch die Anwendung von De-minimis- Förderungen in angrenzenden Bundesländern oder Mitgliedstaaten zu Ohren gekommen. Es hat keine Beschwerden über Förderungleichgewichte, Wettbewerbsverzerrung oder ähnliches gegeben. Falls ja, führen Sie bitte aus, in welchen Fällen und welchen Wirtschaftszweigen. Gehen Sie in Ihrer Antwort bitte auch darauf ein, wie sich Ihrer Meinung nach die De-minimis-Beihilfen insgesamt ausgewirkt haben. 8. Können Sie Beispiele dafür nennen, dass sich eine von einem anderen Mitgliedstaat/einer anderen Region gewährte De-minimis-Beihilfe auf Unternehmen in Ihrem Mitgliedstaat/Ihrer Region ausgewirkt hat? 9. Hat die De-minimis-Verordnung Ihrer Ansicht nach ganz besondere positive oder negative Auswirkungen für KMU, die sie nicht für große Unternehmen hat? ABSCHNITT C: ÜBERWACHUNG Fragen für Behörden 10. Wie stellen Sie eine ordnungsgemäße Überwachung der De-minimis-Beihilfen sicher? 11. Führen Sie ein Zentralregister für De-minimis-Beihilfen? Falls ja, beschreiben Sie bitte Ihr System. Machen Sie bitte, falls möglich, folgende Angaben: 3
5 a) Wie viele Behörden nutzen Ihr Zentralregister bzw. können auf dieses Register zugreifen? b) Wie hoch sind Ihrer Schätzung nach die Nettokosten für die Einrichtung und Pflege eines solchen Systems im Vergleich zu einem dezentralisierten Erfassungs- und Überwachungssystem (Angaben bitte, falls möglich, in vollen Bearbeiter-Tagen bzw. Vollzeitäquivalenten)? c) Für welche Zwecke ziehen Sie Informationen aus Ihrem Register heran? d) Sind in Ihrem Register nur De-minimis-Maßnahmen oder auch staatliche Beihilfen erfasst? e) Wenn Sie die Situation vor und nach Einführung des Registers vergleichen, was sind die wesentlich (positiven und negativen) Veränderungen? Falls Sie kein Register führen, erläutern Sie bitte, warum sich Ihre Behörde gegen die Einrichtung eines Registers entschieden hat. Versorgen Sie sich auf anderem Wege (bitte erläutern) einen Überblick darüber, wie viele De-minimis-Beihilfen auf zentraler Ebene gewährt wurden? Fragen für alle Teilnehmer: 12. Sind Sie auf Schwierigkeiten bei der Anwendung der Bestimmungen des Artikels 6 (Überwachung) und insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der Obergrenze gestoßen? Wenn ja, bitte erläutern. 13. Wie hoch ist der mit den Bestimmungen des Artikels 6 (Überwachung) verbundene Arbeitsaufwand (Angaben bitte möglichst in vollen Bearbeiter-Tagen bzw. Vollzeitäquivalenten) insbesondere in Bezug auf die Kontrolle, dass die Obergrenze nicht überschritten wird, und die Aufbewahrung der Aufzeichnungen. Schätzen Sie bitte, falls möglich, den damit verbundenen allgemeinen Verwaltungsaufwand. ABSCHNITT D: SONSTIGES Fragen für alle Teilnehmer: 14. Möchten Sie weitere Anmerkungen zur Anwendung der De-minimis-Verordnung machen, die von den obigen Fragen nicht abgedeckt werden? Aus Sicht des Naturschutzes wird die von der Kommission angedachte Erhöhung der Deminimis-Grenze auf in drei Jahren ausdrücklich begrüßt. Mit Blick auf die ostdeutschen Betriebsstrukturen ist dies eine geeignete Summe, um die oben genannten positiven Effekte zu erreichen ohne marktverzerrend zu wirken. Wolfsübergriffe treten in Thüringen z. T. in sehr großen Herden auf. Auch Schäden an landwirtschaftlichen Flächen durch Biber entlang eines Flusslaufs treffen in der Regel immer ein und denselben Betrieb. In manchen Fällen können Betriebe sogar sowohl von Schäden durch Biber als auch von Schäden durch Wölfe betroffen sein, sodass mehrere De-minimis-Beihilfen in Anspruch genommen werden müssen. Der derzeitige einzelbetriebliche Höchstbetrag von in drei Jahren wird dann schnell erreicht. 4
6 Bezogen auf die Akzeptanzschaffung für geschützte Tierarten ist es daher aus Sicht des Thüringer Umweltministeriums sehr wichtig, die De-minimis-Grenze deutlich anzuheben. Hinsichtlich der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Sektor-Schutzklauseln möchte das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz darauf hinweisen, dass es sehr kontraproduktiv wäre, wenn der Vorteil der schnellen und unbürokratischen Reaktionsmöglichkeit mit De-minimis-Beihilfen durch ein aufwendiges Anmeldesystem ausgehebelt werden würde. Diese Sorge trifft insbesondere auf föderal strukturierte Mitgliedstaaten wie Deutschland zu. 15. Fügen Sie bitte Kopien von Unterlagen oder Studien bei, die für die Beurteilung der Anwendung der De-minimis-Verordnung und die Überlegungen im Hinblick auf ihre künftige Überarbeitung von Bedeutung sein könnten. In der Anlage erlauben wir uns, Ihnen den Beschluss der Kollegen aus den Agrarressorts der Länder und des Bundes weiterzuleiten, die sich im Rahmen der Agrarministerkonferenz im Herbst 2017 einstimmig dafür ausgesprochen haben, die De-minimis-Grenze auf einen einzelbetrieblichen Schwellenwert von zu erhöhen und die nationale Obergrenze auf 2% des jährlichen Produktionswertes der Landwirtschaft eines Staates anzuheben. Das TMUEN unterstützt die Forderung nach einer Verdopplung des Höchstbetrags ausdrücklich. Dürfen sich die Dienststellen der Kommission erforderlichenfalls mit Rückfragen zu den übermittelten Informationen an Sie wenden? Ja X WIR DANKEN IHNEN FÜR IHRE MITARBEIT. 5
7
De-minimis-Verordnung FRAGEBOGEN
De-minimis-Verordnung FRAGEBOGEN ANGABEN ZUR PERSON Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten: Eingegangene Beiträge werden unter Nennung ihres Verfassers/ihrer Verfasserin im Internet veröffentlicht,
MehrHOLM Start-up Förderprogramm Hinweise zur Einhaltung relevanter EU-Beihilferegelungen (De-minimis- Verordnungen)
HOLM Start-up Förderprogramm Hinweise zur Einhaltung relevanter EU-Beihilferegelungen (De-minimis- Verordnungen) Im Rahmen des HOLM Start-up Förderprogramms werden teilnehmenden Unternehmen ein Büro und
MehrErläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger
Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger Einleitung Als Beihilfen werden Zuwendungen bezeichnet, die für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 27.07.2015 C(2015) 5138 final ÖFFENTLICHE FASSUNG Dies ist ein internes Kommissionsdokument, das ausschließlich Informationszwecken dient. Staatliche Beihilfe SA.40836 (2015/N)
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
30.12.2017 L 351/55 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2468 R KOMMISSION vom 20. Dezember 2017 zur Festlegung administrativer und wissenschaftlicher Anforderungen an traditionelle Lebensmittel aus Drittländern
Mehrdes Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben im Kontext von De-minimis-Beihilfen
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3809 29. 03. 2018 Kleine Anfrage der Abg. Martina Braun GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Förderung
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 276/12 26.10.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1944 R KOMMISSION vom 13. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren für den Konsultationsprozess
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 01.12.2004 SEK(2004)1472 endgültig. Entwurf für einen BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 2009 Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung 2007/0244(CNS) 29.11.2007 * ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Brüssel, 8. November 2018 (REV1 - ersetzt die am 8. Februar 2018 veröffentlichte Mitteilung) MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DAS EU-ABFALLRECHT
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.12.2001 C(2001) 4032 Betreff: Staatliche Beihilfe Nr. N 444/2001 Deutschland (Baden- Württemberg) Zuwendungen für Hagelversicherungsprämien im Obstbau Sehr geehrter
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
23.6.2017 L 162/3 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1110 R KOMMISSION vom 22. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren für die Zulassung
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.11.2017 COM(2017) 735 final 2017/0328 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004
MehrVorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.2.2013 COM(2013) 46 final 2013/0026 (NLE) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
17.6.2016 L 160/29 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/960 R KOMMISSION vom 17. Mai 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 21. September 2017 (OR. en) 12412/17 ENV 762 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 19. September 2017 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D052916/02
MehrDELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.2.2018 C(2018) 884 final DELEGIERTER BESCHLUSS (EU) / DER KOMMISSION vom 19.2.2018 über die anwendbaren Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
MehrSo erhalten Sie eine De-Minimis-Hilfe
Amtsblatt der Europäischen Union L 51 I Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 62. Jahrgang 22. Februar 2019 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Verordnung (EU) 2019/316 der
Mehr1 Gewährung von Kleinbeihilfen
Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen ) Angesichts der
MehrVorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2017 COM(2017) 2 final 2017/0006 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Frankreichs, ein Abkommen mit der Schweiz abzuschließen,
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.10.2016 COM(2016) 653 final 2016/0319 (NLE) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter
MehrThüringen. Freistaat. An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände
Freistaat Thüringen Landesverwaltungsamt Thüringer Landesverwaltungsamt. Postfach 22 49. 99403 Weimar An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes
MehrBerichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010
Dritter Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen,
MehrTeil 2 Investitionszulagengesetz 2010
Seite 1 von 6 Teil 2 Investitionszulagengesetz 2010 Kommentierung und Handbuch von G. Brüggen und C. Geiert.../2 Seite 2 von 6 11 Zusammentreffen mit anderen Regionalbeihilfen (1) Trifft bei einem Erstinvestitionsvorhaben
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.3.2014 COM(2014) 141 final 2014/0080 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen
MehrANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT
ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT Die geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf folgender EUROPA-Internetseite: http://ec.europa.eu/geninfo/legal_notices_de.htm
MehrBundesrat Drucksache 619/
Bundesrat Drucksache 619/18 29.11.18 EU Unterrichtung durch die Europäische Kommission Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen COM(2018) 782 final
MehrSchutz der Privatsphäre und Vertraulichkeit
Bitte beteiligen Sie sich an dieser öffentlichen Konsultation möglichst, indem Sie den Fragebogen online beantworten. Kurze und prägnante Antworten erleichtern uns die Analyse Ihres Beitrags. Zur Ergänzung
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.5.2016 C(2016) 3020 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 26.5.2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 14.06.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland-Pfalz) Beihilfe Nr. N 167/2008 Maßnahmen für die Revitalisierung der Wälder
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 23-V-2008 K (2008) 2199 Betrifft: Staatliche Beihilfe / Deutschland (Rheinland-Pfalz) Beihilfe Nr. N 167/2008 Maßnahmen für die Revitalisierung der Wälder Sehr geehrter
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend
MehrDigitalforensische Maßnahmen des OLAF Informationsbroschüre
Digitalforensische Maßnahmen des OLAF Informationsbroschüre https://ec.europa.eu/anti-fraud/ Was ist eine digitalforensische Maßnahme? Unter einer digitalforensischen Maßnahme versteht man die technische
MehrVorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.11.2015 COM(2015) 560 final 2015/0260 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung der Republik Lettland, eine von Artikel 193 der
MehrErläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger
Anlage 1 Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen für Zuwendungsempfänger Einleitung Als Beihilfen werden Zuwendungen bezeichnet, die für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber
MehrDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Meldebögen und
MehrBESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)
22.6.2018 DE L 159/31 BESCHLÜSSE BESCHLUSS (EU) 2018/893 DES RATES vom 18. Juni 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische
MehrÖffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie
Case Id: 9717096c-c4d9-4112-9947-5b764915e2b7 Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Fields marked with are mandatory. Einleitung Selbständige Handelsvertreter sind Gewerbetreibende,
MehrFassung vom
Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen") Angesichts der
MehrEinleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung:
Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung: Die von Ihnen beantragten Mittel werden von Interreg Deutschland-Danmark als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU)
MehrEinleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung:
Einleitende Erläuterungen und Hinweise zur Abgabe dieser De-minimis-Erklärung: Die von Ihnen beantragten Mittel werden von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (nachfolgend: IB.SH ) als Deminimis-Beihilfe
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 06.12.2002 C (2002) 4844 Betrifft: Staatliche Beihilfe N 436/2002 Deutschland "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung betrieblicher Innovationen - Schleswig-Holstein"
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
17.6.2016 L 160/23 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/959 R KOMMISSION vom 17. Mai 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Marktsondierungen in Bezug auf die von offenlegenden Marktteilnehmern
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 276/22 26.10.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1945 R KOMMISSION vom 19. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Mitteilungen von und an Wertpapierfirmen, die eine Zulassung
MehrZahl: PrsE Bregenz, am
Zahl: PrsE-10007.00 Bregenz, am 12.01.2010 Europäische Kommission Generalsekretariat Direktion E Bessere Rechtsetzung und institutionelle Fragen Referat E.1 Institutionelle Fragen B - 1049 Brüssel SMTP:
MehrMITTEILUNG DER KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft MITTEILUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Entwurf der Bekanntmachung über Vereinbarungen von geringer Bedeutung, die den Wettbewerb gemäß
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 148/16 10.6.2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/981 R KOMMISSION vom 7. Juni 2017 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Standardformulare, Muster und Verfahren zur Konsultation
MehrVSt. Beilage. An den Ausschuss der Regionen Referat für Subsidiaritätskontrolle Rue Belliard 101 B-1040 Brüssel
VSt VERBINDUNGSSTELLE DER BUNDESLÄNDER BEIM AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG 1010 Wien Schenkenstraße 4 Telefon 01 535 37 61 Telefax 01 535 37 61 29 E-Mail vst@vst.gv.at Kennzeichen VSt-7492/11 E-Mail Datum
MehrAntrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf oder Luchs (Förderrichtlinie Wolf/Luchs 1.
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf oder Luchs (Förderrichtlinie Wolf/Luchs 1.1 Schaden) Bewilligungsbehörde: Posteingangsstempel: Thüringer
MehrDURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2015) XXX draft DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Festlegung technischer Durchführungsstandards hinsichtlich der Verfahren, Formate
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom Seite 391 bis 410
Seite 1 von 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom 26.6.2015 Seite 391 bis 410 7861 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten
MehrLEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM
Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 9.12.2003 KOM(2003) 761 endgültig 2003/0295 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES über die Erhebung und Übermittlung von Daten zum vierteljährlichen
MehrModernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C)
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 1.12.2016 COM(2016) 756 final 2016/0372 (NLE) Modernisierung der Mehrwertsteuer für den grenzübergreifenden elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und
MehrVorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 2.7.2018 COM(2018) 509 final 2018/0270 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Ermächtigung Lettlands, eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG
Mehr2. JULI Königlicher Erlass über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras
2. JULI 2008 - Königlicher Erlass über die Meldungen der Installation und des Einsatzes von Überwachungskameras (deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 25. November 2008) Diese deutsche Übersetzung
MehrVERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.4.2012 COM(2012) 172 final 2012/0085 (COD) C7-00102/12 Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einfuhr von Reis mit Ursprung
MehrHaben staatliche Stellen Ihres Landes seit dem Jahr 2000 Unternehmen in Schwierigkeiten Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen gewährt?
ÜBERARBEITUNG DER EU-LEITLINIEN FÜR RETTUNGS- UND UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFEN FRAGEBOGEN Die Geltungsdauer der aktuellen Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen läuft im Oktober 2009 1 aus.
MehrBERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 26.1.2016 COM(2016) 21 final BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Prüfung der Angemessenheit der Begriffsbestimmung der anrechenbaren
MehrEUROPÄISCHE ZENTRALBANK
8.5.2009 Amtsblatt der Europäischen Union C 106/1 I (Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen) STELLUNGNAHMEN EUROPÄISCHE ZENTRALBANK STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 20. April 2009
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/2751 5. Wahlperiode 01.09.2009 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnung Staatlich
MehrBESCHLÜSSE. (Text von Bedeutung für den EWR)
L 289/18 5.11.2015 BESCHLÜSSE DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1984 R KOMMISSION vom 3. November 2015 zur Festlegung der Umstände, Formate und Verfahren der Notifizierung gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Verordnung
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 17.9.2007 KOM(2007) 525 endgültig 2007/0192 (CNS) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung
MehrStellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten
Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Änderung des Vorschlags der Kommission KOM(2011)628 endgültig/2 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung,
MehrBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.2.2014 C(2014) 462 final BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3.2.2014 zur Einsetzung der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste DE DE BESCHLUSS
MehrMinisterium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße Mainz
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) Referat 83 Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Anlage zum Antrag vom : Mitteilung gemäß Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
12.10.2018 L 256/103 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 R KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen
MehrSchutz der Schülerdaten
Schutz der Schülerdaten Stand: 30.08.2017 ÜBERSICHT 1. Allgemeines... 1 2. Weitergabe von personenbezogenen Daten... 2 2.1 Empfänger, die nachweisen können, dass sie eine besondere Berechtigung zur Verarbeitung
MehrDe-minimis-Verordnung FRAGEBOGEN
De-minimis-Verordnung FRAGEBOGEN ANGABEN ZUR PERSON Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten: Eingegangene Beiträge werden unter Nennung ihres Verfassers/ihrer Verfasserin im Internet veröffentlicht,
MehrDe-minimis-Regel. De-minimis-Beihilfen können auf der Grundlage von vier verschiedenen De-minimis- Verordnungen gewährt werden:
1 Informationsblatt De-minimis-Regel 1. De-minimis-Beihilfen Der Begriff De-minimis-Regel stammt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 14.7.2016 C(2016) 4407 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 14.7.2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments
MehrL 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union
L 59/20 Amtsblatt der Europäischen Union 28.2.2014 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 192/2014 R KOMMISSION vom 27. Februar 2014 zur des Wirkstoffs 1,4-Dimethylnaphthalin gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
MehrHinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie)
Anlage 5 (zu Abschnitt II Teil C Nummer 2 Satz 5 ) Hinweis auf beihilferechtliche Regelungen der EU (anzuwenden auf Teil D der Richtlinie) Soweit die Förderung nach dieser Förderrichtlinie als Gewährung
MehrVorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren
MehrDELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.9.2017 C(2017) 6054 final DELEGIERTER BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 11.9.2017 zur Änderung des Anhangs V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und
MehrANNEX ANHANG. des. Durchführungsbeschlusses der Kommission
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.10.2018 C(2018) 6559 final ANNEX ANHANG des Durchführungsbeschlusses der Kommission zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie
MehrSitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014
Wirtschaft. Industrie, Mittelstand Handwerk des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum für Wirtschaft, EnergIe, Industne, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrheln-Westfalen, 40190 Düsseldorf
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 23. Oktober 2018 Ersetzt die Mitteilung vom 5. Juli 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN
Mehr7099/17 ESS/mhz/mfa DGC 2A
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 28. März 2017 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2017/0047 (NLE) 7099/17 AELE 29 EEE 8 N 10 ISL 5 FL 7 MI 199 ENV 237 ENT 59 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION. Staatliche Beihilfe Nr. N 404/ Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 01.VI.2006 K(2006)2243 Betrifft: Staatliche Beihilfe Nr. N 404/2005 - Deutschland (Bayern) Investitionsbeihilfe für den Ausbau des Schlachthofs Traunstein Sehr geehrter
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 25.02.2009 K(2009)1373 Betreff: Staatliche Beihilfe N 41/2009 (Deutschland) EFRE-Risikokapitalfonds Thüringen Modifizierung der bestehenden staatlichen Beihilfe N 266/2004
Mehr* ENTWURF EINES BERICHTS
Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für konstitutionelle Fragen 2018/0811(CNS) 22.11.2018 * ENTWURF EINES BERICHTS über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung der Satzung der Europäischen
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 33. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache
Amtsblatt der Europäischen Union L 33 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 61. Jahrgang 7. Februar 2018 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter BESCHLÜSSE Beschluss (EU) 2018/180 des Rates
MehrBESCHLUSS Nr. EX-14-3 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES. vom 22. Oktober 2014
HARMONISIERUNGSAMT FÜR DEN BINNENMARKT (MARKEN, MUSTER UND MODELLE) Der Präsident BESCHLUSS Nr. EX-14-3 DES PRÄSIDENTEN DES AMTES vom 22. Oktober 2014 über öffentlich verfügbare Angaben betreffend Anmeldungen
MehrDie Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm
Die Anwendung der De-minimis- Verordnung im AplusB-Programm EU Beihilfenrecht EG-Vertrag: Prinzipielles Beihilfenverbot (Art. 87 und Art. 88)! Rat kann Ausnahmen definieren Art. 87 Absatz 3 lit c Art.
MehrÖffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie
Case Id: 89801f71-20b2-4d59-9cd5-834ed01d8048 Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Handelsvertreter-Richtlinie Fields marked with are mandatory. Einleitung Selbständige Handelsvertreter sind Gewerbetreibende,
MehrFragebogen. Folgenabschätzung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich Server und Datenspeicher bezüglich Ökodesign
Fragebogen Folgenabschätzung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich Server und Datenspeicher bezüglich Ökodesign Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 28. Juni 2016 an uns
MehrExkurs: Anmerkungen zur Diskussion zum Non-Paper vom Dezember 2011
Konsultation zu Leitlinien für Regionalbeihilfen ab 2014 ZDH-Beitrag zur Konsultation Vorbemerkung: Zu kritisieren ist, dass seitens der Kommissionsdienststellen bereits Ende 2011 - vor der Initiierung
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.5.2017 C(2017) 3398 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 19.5.2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 hinsichtlich der Keltertraubensorten
MehrBundesrat Drucksache 415/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - A - Fz - Wi
Bundesrat Drucksache 415/06 08.06.06 Unterrichtung durch die Bundesregierung EU - A - Fz - Wi Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung
MehrNiedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
Stand: 24.11.2015 Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Kriterien und Bedingungen für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung einer tiergerechten
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 1. August 2014 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 1. August 2014 (OR. en) 12349/14 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 31. Juli 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: JAI 634 ASIM 66 CADREFIN 95 ENFOPOL
MehrHäufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung 1
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Allgemeine-De-minimis-Verordnung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Verbundene Unternehmen 1.1 Unternehmensverbund durch Mehrheit der Anteile 1.2 Kriterien für den Unternehmensverbund
MehrÄnderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette.
Bundesrat 23.03.17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AV Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und
MehrAnhang 1 zu Teil B Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hinweise für die Bewilligung von De-minimis -Beihilfen Eine De-minimis -Beihilfe ist nach der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 109/14 VERORDNUNG (EU) Nr. 372/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in Bezug auf die Berechnung bestimmter Fristen, die Bearbeitung von Beschwerden und die
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 3.10.2016 COM(2016) 630 final 2016/0307 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen
Mehr