Haben staatliche Stellen Ihres Landes seit dem Jahr 2000 Unternehmen in Schwierigkeiten Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen gewährt?

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1 ÜBERARBEITUNG DER EU-LEITLINIEN FÜR RETTUNGS- UND UMSTRUKTURIERUNGSBEIHILFEN FRAGEBOGEN Die Geltungsdauer der aktuellen Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen läuft im Oktober aus. Zur Vorbereitung der Überarbeitung dieser Leitlinien bittet die Kommission alle Mitgliedstaaten, ihr bereits jetzt auf der Grundlage dieses Fragebogens über ihre Erfahrungen zu berichten. Wir bitten auch alle anderen Beteiligten, uns - soweit möglich - ihre Einschätzung zu übermitteln. Auch Bemerkungen, die über den Gegenstand des Fragebogens hinausgehen, sind willkommen. Im Voraus vielen Dank für Ihre Mithilfe. Antwortfrist ist der 30. November Senden Sie bitte Ihre Antworten an die Europäische Kommission, DG COMP, State aid Registry, HT 1117, B-1049 Brussels, bzw. vorzugsweise per an folgende Anschrift: stateaidgreffe@ec.europa.eu. Da die Kommission plant, die Antworten auf diesen Fragebogen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen, machen Sie bitte die von Ihnen als vertraulich eingestuften Angaben als solche kenntlich. A. Allgemeine Fragen 1 a) Geltungsbereich/Anwendung der Leitlinien Haben staatliche Stellen Ihres Landes seit dem Jahr 2000 Unternehmen in Schwierigkeiten Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen gewährt? Wenn ja, geben Sie bitte die Zahl der Fälle an (insgesamt und pro Jahr); wie viele Beihilfen wurden im Rahmen von Beihilferegelungen gewährt? Bitte schätzen Sie so genau wie möglich den Anteil der Empfänger, die a) sich in Staatsbesitz befinden und b) in Fördergebieten ansässig sind. Welche Ziele wurden mit den Beihilfemaßnahmen verfolgt (Erhaltung von Arbeitsplätzen, regionale Erwägungen etc.)? Bitte geben Sie - soweit möglich - bei jedem genannten Ziel an, in wie viel Prozent der Fälle es verfolgt wurde? 1 Allgemeine Informationen zu den geltenden Leitlinien und zu den Entscheidungen der Kommission vor diesem Hintergrund finden Sie u. a. in dem Kapitel Schwerpunkt Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen" des Anzeigers für staatliche Beihilfen (Herbst 2006): 1

2 Warum halten Ihre Behörden staatliche Beihilfen zur Erreichung dieser Ziele für sinnvoll? Wurden die verfolgten Ziele erreicht? In welchem Maße spielt der Verfolgen Ihre Behörden systematisch die Entwicklung von Unternehmen, die eine Beihilfe erhalten haben? Ausgehend von diesen Informationen: überleben die Unternehmen, die Beihilfen erhalten haben, auf lange Sicht? Nennen Sie bitte einige (neuere) Beispiele. Wenn staatliche Stellen Ihres Landes keine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen gewährt haben: ist dies auf eine (explizite oder implizite) politische Entscheidung zurückzuführen, keine derartigen Beihilfen zu gewähren, oder wurden ihre Behörden nie von einem Unternehmen in Schwierigkeiten um Hilfe gebeten? Falls es sich um eine politische Entscheidung handelt: warum halten Ihre Behörden die Gewährung von Umstrukturierungsbeihilfen nicht für sinnvoll? Ist dies auf (negative) Erfahrungen der Vergangenheit mit Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen zurückzuführen? In welchem Maße spielt der Setzen Sie andere Instrumente zur Erleichterung der Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten ein? 1 b) Geltungsbereich/Anwendung der Leitlinien im Einzelfall Haben Sie/Ihr Unternehmen oder ein Unternehmen, an dem Sie beteiligt sind, seit dem Jahr 2000 eine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe erhalten? Wenn ja, geben Sie bitte Jahr(e) und Anzahl der Beihilfen an. Handelte es sich um eine Rettungsbeihilfe oder eine Umstrukturierungsbeihilfe (oder haben Sie beides erhalten)? Handelte es sich um eine Einzelbeihilfe oder wurde die Beihilfe im Rahmen einer Beihilferegelung gewährt? Wie hoch war der Beihilfebetrag? Befindet sich Ihr Unternehmen a) in Staatsbesitz und/oder ist es b) in einem Fördergebiet ansässig? Welche Ziele wurden mit den Beihilfemaßnahmen verfolgt (Erhaltung von Arbeitsplätzen, regionale Erwägungen etc.)? Bitte geben Sie - soweit möglich - bei jedem genannten Ziel seine relative Bedeutung an (Hauptziel, sekundäres Ziel etc.). Warum hielten Ihre Behörden eine staatliche Beihilfe zur Erreichung dieser Ziele für sinnvoll? Wurden die verfolgten Ziele erreicht? In welchem Maße spielte der Haben die für Sie zuständigen Behörden systematisch die Entwicklung Ihres Unternehmens verfolgt, nachdem es eine Beihilfe erhalten hatte? Hat Ihr Unternehmen auf lange Sicht überlebt? Bitte erläutern Sie dies genauer. 2

3 Wenn die staatlichen Stellen Ihres Landes Ihrem Unternehmen, obwohl es in Schwierigkeiten war, keine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe gewährt haben: war dies auf eine (explizite oder implizite) politische Entscheidung zurückzuführen, oder hat Ihr Unternehmen die Behörden nie um Hilfe gebeten? Falls es sich um eine politische Entscheidung handelte, warum hielten die Behörden die Gewährung einer Umstrukturierungsbeihilfe nicht für sinnvoll? Ist dies auf (negative) Erfahrungen der Vergangenheit mit Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen zurückzuführen? In welchem Maße spielte der Wurde die Rettung und Umstrukturierung Ihres Unternehmens durch andere Instrumente erleichtert? Wenn ja, durch welche? 2. Wirtschaftliches Konzept im Einzelnen a) Zweck der Beihilfen Gemäß dem Aktionsplan staatliche Beihilfen muss die Kommission bei der Prüfung der Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt eine Abwägung vornehmen. Ein wichtiger Aspekt bei dieser Abwägung ist die Existenz eines genau bestimmten Ziels von gemeinsamem Interesse. In der überarbeiteten Fassung der Leitlinien für Rettungsund Umstrukturierungsbeihilfen wird daher genau festgelegt werden müssen, welche Ziele die Mitgliedstaaten zur Rechtfertigung von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen anführen können. Welche Ziele sind Ihrer Ansicht nach zulässig bzw. eine Rechtfertigung für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen? Sollten Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen dann eingesetzt werden, wenn sie aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll sind (wenn ja, erläutern Sie bitte genau das verfolgte Ziel Beispiel: einem Unternehmen, das sich kurzfristig finanziellen Schwierigkeiten gegenübersieht, soll es ermöglicht werden, den Betrieb aufrecht zu erhalten und mittel- und langfristig Vermögen zu schaffen), oder sollten sie aus sozialen Gründen eingesetzt werden (wenn ja, erläutern Sie bitte genau das verfolgte Ziel Beispiel: soziale Härten im Anschluss an einen möglichen Konkurs sollen vermieden werden)? Sollten beide Gründe zulässig sein? Sollten beide Aspekte gleichzeitig geltend gemacht werden müssen? Welche Interessen sollten Ihrer Ansicht nach durch die Leitlinien der Kommission für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen geschützt werden (die der Beschäftigten des geretteten Unternehmens, die seiner Kunden/Lieferanten, die seines Managements, die seiner Konkurrenten, die der Beschäftigten der Wettbewerber; die Marktstellung/Marktanteile der Wettbewerber, der Wettbewerb am Markt, die Beschäftigung in der EU insgesamt, die Verbraucher generell)? b) Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen 3

4 Ein weiterer Aspekt, der bei der Abwägung berücksichtigt wird, sind etwaige negative Auswirkungen der staatlichen Beihilfe, insbesondere auf Handel und Wettbewerb. Es ist zu prüfen, ob solche Verzerrungen begrenzt sind, so dass die Gesamtbilanz positiv bleibt. Welches sind Ihrer Ansicht nach die größten Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen, die durch Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen bewirkt werden können? In welchem Ausmaß und auf welche Weise (Verlust von Kunden, Marktanteilen, Arbeitsplätzen; geringere Expansionsmöglichkeiten etc.) können Unternehmen Ihrer Ansicht nach durch die Gewährung einer Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfe an ein konkurrierendes Unternehmen in Ihrem oder in einem anderen Mitgliedstaat geschädigt werden? Könnten Sie Beispiele (aus der jüngeren Vergangenheit) nennen? c) Angemessenheit/Anwendbarkeit des nationalen Insolvenzrechts Das Insolvenzrecht und seine Verfahren können sich auf die Umstrukturierung auswirken, denn sie bestimmen die Optionen, die einem Unternehmen in Schwierigkeiten offenstehen. Bitte beschreiben Sie (kurz!) die wichtigsten Merkmale des Insolvenzrechts und seiner Verfahren in Ihrem Land. Könnten die Vorschriften des Insolvenzrechts eine Alternative für Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen bieten? Nennen Sie bitte - gegebenenfalls - die wichtigsten Aspekte des Insolvenzrechts in Ihrem Land, die eine nahtlose weitere Nutzung der betroffenen Produktionsmittel (bzw. der wichtigsten Teile davon) verhindern. Haben die Behörden Ihres Landes vor der Gewährung von Umstrukturierungsbeihilfen einen Vergleich zwischen den möglichen Folgen des Einsatzes von Beihilfen und eines Szenarios ohne Einsatz von Beihilfen durchgeführt (bei dem sich gegebenenfalls eine Fortführung (eines Teils) der Unternehmenstätigkeit nach einem Insolvenzverfahren ergab), aus dem die unterschiedlichen Auswirkungen auf Beschäftigung und Unternehmenstätigkeit ersichtlich waren? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Erhalten die Unternehmen Ihres Landes im Insolvenzfall anderweitige Unterstützung (z. B. Zahlungen im Rahmen der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers 2 )? Wäre Ihrer Ansicht nach eine stärkere Verknüpfung von Insolvenzverfahren und Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen sinnvoll, z. B. derart, dass Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen nur im Zusammenhang mit förmlichen Insolvenzverfahren erlaubt wären? 2 Richtlinie des Rates vom 20. Oktober 1980 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 283 vom , S. 23). Geändert durch die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 270 vom , S. 10). 4

5 B. Einzelbestimmungen der derzeit geltenden Leitlinien 1. Begriff des Unternehmens in Schwierigkeiten Es gibt keine gemeinschaftsrechtliche Bestimmung des Begriffs "Unternehmen in Schwierigkeiten". In den Punkten 9 bis 12 der geltenden Leitlinien sind allerdings einige Kriterien genannt. Beschreiben Sie uns bitte Ihre Erfahrungen mit der Anwendung dieser Kriterien Halten Sie die Kriterien für zu weit gefasst/zu strikt, auch im Hinblick darauf, dass Unternehmen in Schwierigkeiten nicht im Rahmen anderer Instrumente unterstützt werden können (De-minimis-Beihilfen, Gemeinschaftsrahmen für FuE und Innovation, Risikokapital-Leitlinien)? Haben Sie Vorschläge zur Änderung der Kriterien im Hinblick auf bessere Anwendbarkeit oder größere Objektivität? 2. Unternehmensgruppe Punkt 13 der geltenden Leitlinien enthält besondere Bestimmungen für Unternehmen, die einer Unternehmensgruppe angehören oder im Begriff sind, von einer Unternehmensgruppe übernommen zu werden. Warf/wirft die Anwendung dieser Bestimmungen besondere Probleme auf, auch im Hinblick auf besondere Bestimmungen des einzelstaatlichen Rechts zur Definition einer Unternehmensgruppe sowie dazu, in welcher Weise Teile einer Unternehmensgruppe sich im Verlauf eines Insolvenzverfahrens gegenseitig unterstützen dürfen? Hat die Bestimmung, wonach ein Unternehmen, das im Begriff ist, von einer Unternehmensgruppe übernommen zu werden, für Umstrukturierungsbeihilfen normalerweise nicht in Frage kommt, im Zusammenhang mit der Privatisierung staatlicher Unternehmen besondere Probleme bereitet? 3. Rettungsbeihilfen Zur Bestimmung des Betrags, der für die Weiterführung eines Unternehmens in Schwierigkeiten erforderlich ist, wird in Punkt 25 d) auf eine Formel im Anhang der geltenden Leitlinien verwiesen. Führt(e) die Anwendung dieser Formel zu Problemen? Schlagen sie Änderungen vor? In Punkt 26 der geltenden Leitlinien heißt es, dass sich für Mitgliedstaaten, die innerhalb von sechs Monaten ab Genehmigung der Beihilfe einen Umstrukturierungsplan vorgelegt haben, die Frist für die Rückzahlung des Darlehens oder das Auslaufen der Bürgschaft verlängert, bis die Kommission über diesen Plan entschieden hat. Gab es Situationen oder könnte es solche geben, in denen ein Unternehmen mehr Liquiditätsbeihilfen benötigt hätte/benötigt, um bis zur Genehmigung des Plans durch die Kommission weitergeführt werden zu können? 4. Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität 5

6 Entsprechend Punkt 35 der geltenden Leitlinien muss ein Umstrukturierungsplan die langfristige Rentabilität des Unternehmens wieder herstellen. In den Leitlinien werden keine präzisen Finanzkennzahlen dafür angeführt, was mit langfristiger Rentabilität" gemeint ist. Sollten Ihrer Ansicht nach präzise Indikatoren in die Leitlinien aufgenommen werden? Wenn ja, welche Indikatoren könnten verwendet werden (Eigenkapitalrendite, Gewinnspanne im Vergleich zu gesunden Unternehmen derselben Branche)? 5. Ausgleichsmaßnahmen Entsprechend Punkt 38 der geltenden Leitlinien sind Ausgleichsmaßnahmen zu treffen, damit nachteilige Auswirkungen der Beihilfen auf die Handelsbedingungen so weit wie möglich abgeschwächt werden. Welche Handelsverzerrungen sollten Ihrer Ansicht nach Gegenstand von Ausgleichsmaßnahmen sein bzw. durch Ausgleichsmaßnahmen vermieden werden? Welche Ausgleichsmaßnahmen (Veräußerung von Vermögenswerten, Kapazitätsabbau, Senkung der Zutrittsschranken) sind Ihrer Ansicht nach am besten geeignet, um einer Gefährdung des Wettbewerbs vorzubeugen? Wie sollten diese Maßnahmen auf Unternehmen mittlerer Größe angewendet werden? Wie sollten sie auf Unternehmen mit einem einzigen Produkt angewendet werden (d. h. Unternehmen, bei denen kein Tochterunternehmen zur Veräußerung abgespalten werden kann)? Gemäß Punkt 40 der geltenden Leitlinien müssen Ausgleichsmaßnahmen im Verhältnis zur Größe und Stellung des Unternehmens auf seinem Markt oder seinen Märkten stehen und sollten besonders an den Märkten ansetzen, auf denen das begünstigte Unternehmen nach der Umstrukturierung eine bedeutende Stellung hat. Führt(e) die Anwendung dieser Vorschrift zu Problemen, insbesondere im Zusammenhang mit der Bestimmung der relevanten Märkte? Haben nach Ihrer Erfahrung Ausgleichsmaßnahmen jemals die (mittel- bis langfristige) Rentabilität eines unterstützten Unternehmens beeinträchtigt? Inwieweit haben sich Ausgleichsmaßnahmen (positiv oder negativ) auf die Intensität des Wettbewerbs auf den betroffenen Märkten ausgewirkt? Waren z. B. die Verbraucher davon betroffen? Welche Probleme ergaben sich zum Zeitpunkt des Vorschlags/der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen? Waren die Ausgleichsmaßnahmen im Einzelfall geeignet, die Wettbewerbsprobleme zu lösen? Wurde nach der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen die Marktlage bewertet? 6. Eigenleistung Die Beihilfeempfänger müssen aus eigenen Mitteln einen erheblichen Beitrag zum Umstrukturierungsplan leisten. In Punkt 44 wird die Höhe der Eigenleistung nach der Unternehmensgröße der Beihilfeempfänger aufgeschlüsselt. Sind Ihrer Ansicht nach die in Punkt 44 genannten Anteile angemessen? Ergaben sich in bestimmten Fällen bei der Berechnung der Eigenleistung Probleme? 7. Umstrukturierungspläne für KMU 6

7 Nach Punkt 59 der geltenden Leitlinien bedürfen Umstrukturierungspläne für KMU nicht der Genehmigung der Kommission. Der Plan muss jedoch von dem betreffenden Mitgliedstaat genehmigt und an die Kommission übermittelt werden. Welche Erfahrungen haben Sie mit diesen Bestimmungen gemacht? Welche Probleme haben Sie insbesondere bei der Bewertung von Umstrukturierungsplänen für KMU gemacht? Wie wurde die Bewertung durchgeführt und wie ist dies in Ihrem Land organisiert (d. h. welche Behörde genehmigt die Pläne)? Wurden Ex-post-Bewertungen von Umstrukturierungsbeihilfen für KMU durchgeführt? 8. Form der Rettungsbeihilfen/Umstrukturierungsbeihilfen Gemäß Punkt 25 a) der geltenden Leitlinien muss es sich bei Rettungsbeihilfen grundsätzlich um Liquiditätsbeihilfen in Form von Darlehensbürgschaften oder Darlehen handeln. Bei Umstrukturierungsbeihilfen gibt es in Bezug auf die Form der Beihilfe keine derartige Einschränkung. Würden Sie es für angemessen halten, für Umstrukturierungsbeihilfen nur bestimmte Beihilfeformen zuzulassen? Wenn ja, welche Beihilfeformen sollten als Umstrukturierungsbeihilfen zugelassen werden? 9. Kontrolle und Jahresberichte Die Punkte 49 bis 51 und Punkt 86 der geltenden Leitlinien enthalten spezifische Bestimmungen für die jährliche Berichterstattung. Darin sind insbesondere a) regelmäßige ausführliche Berichte für die einzelnen Unternehmen vorgesehen, bis die Ziele des Umstrukturierungsplans als erreicht gelten (mit vereinfachten Vorschriften für KMU), und b) spezifische Berichtspflichten für Beihilferegelungen. Welche Erfahrungen haben Sie im Zusammenhang mit der Einhaltung dieser Bestimmungen gemacht? Gibt es Ihrer Ansicht nach andere (zumindest ebenso wirksame) Maßnahmen, mit denen die Einhaltung der Kommissionsentscheidungen über Umstrukturierungsbeihilfen sichergestellt werden könnte? C. Verschiedenes Möchten Sie darüber hinaus Bemerkungen zur Anwendung der Leitlinien für Rettungsund Umstrukturierungsbeihilfen vorbringen oder Vorschläge für deren Änderung machen, die Themen betreffen, die in den vorstehenden Fragen nicht angesprochen wurden? 7

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