Gewerkschaft der Polizei
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- Wilfried Bader
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1 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand Auslandseinsätze Stand: April 2008 GdP-Bundesgeschäftsstelle Abt. V/Berlin Stromstr Berlin Telefon: Telefax: andreas.nowak@gdp-online.de
2 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand Seite 2 Lagebeschreibung und Problemaufriss Seit August 1989 werden deutsche Polizistinnen und Polizisten auch in internationalen Missionen im Ausland eingesetzt. Waren es zunächst Bundesgrenzschutzangehörige, die in Namibia, Kambodscha, der West-Sahara und auf der Donau eingesetzt wurden, sind es seit Oktober 1994 sowohl Bundes- als auch Landespolizistinnen und polizisten, die ihren Dienst im Ausland verrichten. Auf dem Balkan, in Afghanistan, aber auch in anderen Regionen der Welt werden deutsche Polizistinnen und Polizisten eingesetzt. Unter Auslandseinsätze sollen nachfolgend sowohl die Einsätze verstanden werden, die im Rahmen von Missionen internationaler Organisationen als auch aufgrund bilateraler Vereinbarungen laufen. Zu denken ist hier an Einsätze, die getragen sind von den Vereinten Nationen (UN), der Westeuropäischen Union (WEU), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder der Europäischen Union (EU). Derzeit befinden sich 240 deutsche Polizistinnen und Polizisten im Auslandseinsatz. Die Zahlen schwanken ständig. Eine Aufstellung der aktuellen Einsätze sowie eine chronologische Auflistung der bereits abgeschlossenen Einsätze sind diesem Positionspapier als Anlage beigefügt. Die Einsätze der deutschen Polizei im Ausland stehen teilweise im direkten Zusammenhang mit den Aktionen der EU zur zivilen Krisenbewältigung. Der Europäische Rat hat in Santa Maria da Feira im Juni 2000 beschlossen, dass die EU- Mitgliedstaaten eine Einsatztruppe zur Krisenbewältigung in Stärke von Polizeibeamtinnen und beamten aufbauen sollten. Von diesen sollen Polizeibeamte innerhalb von 30 Tagen eingesetzt werden können - entweder für EU-autonome Einsätze oder als EU-Beitrag für Missionen internationaler Organisationen. Der deutsche Beitrag daran beträgt insgesamt 910 Polizeibeamtinnen und beamte, davon 90 für einen Einsatz innerhalb von 30 Tagen. Insoweit verwundert es nicht, dass neben der Zahl der Großeinsätze im eigenen Land auch der Einsatz der deutschen Polizei in Krisenregionen immer mehr zunimmt. Mittlerweile steht zu befürchten, dass dies an die Substanz des Personalbestandes geht. Weitere Entsendungen sind nicht mehr leistbar. Dabei ist es insbesondere die Großzügigkeit der Politiker auf internationaler Ebene, die überhaupt nicht mehr im Einklang mit der Sparwut und dem Personalabbau im Inneren steht. Die auf bilateralen Abkommen basierenden Unterstützungseinsätze kommen hier noch erschwerend hinzu. So hat z.b. der dreitägige Unterstützungseinsatz in der Schweiz anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels in Genf und Evian im Jahr 2003 über Kräfte vornehmlich aus Bayern, Baden-Württemberg und der Bundespolizei - durch die Vorbereitungszeit auf die unterschiedliche Gesetzeslage in der Schweiz, die Nachbereitung und das Abfeiern der Überstunden - rund drei Wochen für den Dienst in Deutschland blockiert. Im Juni 2008 sind deutsche Polizisten als Unterstützungskräfte während der EURO 2008 in der Schweiz und Österreich angefordert. Bis zu deutsche Kolleginnen und Kollegen sollen die Polizei in Österreich und der Schweiz unterstützen. Schon jetzt kann festgehalten werden, dass mehrere hundert Polizistinnen und Polizisten in Deutschland über Wochen im Dienst fehlen werden.
3 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand Seite 3 Natürlich sieht auch die Gewerkschaft der Polizei die Notwendigkeit, in ausländischen Krisengebieten nach deren militärischer Befriedung zivile Polizeikräfte einzusetzen. Nicht zuletzt die Unruhen von März 2004 im Kosovo haben dies deutlich gemacht. Der Einsatz bei gewalttätigen, demonstrativen Aktionen gehört zu den schwierigsten polizeilichen Lagen, die es gibt. Ihre Bewältigung ist eine polizeiliche und keine militärische Aufgabe. Zur Bewältigung derartiger Lagen bedarf es geschlossener polizeilicher Einheiten, die hierfür ausgebildet sind. Von daher sind der Aufbau und das Vorhalten solcher Einheiten im Rahmen internationaler Einsätze - unabhängig von der Mandatsträgerschaft - zwingend erforderlich. Die nötigen Kräfte könnten durchaus nur von der Bundespolizei gestellt werden. Die geschlossenen Einheiten bedürfen einer sachgerechten Führung. Daher sind Lagezentrum, Führungsstab und Führungsraum unerlässlich. Wichtig erscheint es hier, dass ihr Einsatz zwar im Rahmen von Mandaten der EU und der UNO vorgesehen ist, dass es jedoch keine Vermischung mit militärischen Einheiten geben wird. Als Konsequenz aus dieser Forderung ist die Aufstellung einer Militärpolizei als Teil der Bundespolizei für Auslandseinsätze abzulehnen. Eine solche Konstruktion würde zu einer Vermischung von Polizei und Militär führen. Dies gilt für Auslandseinsätze ebenso wie für den Einsatz von Bundeswehrkräften im Inland über die normale Amtshilfe hinaus. Die Gewerkschaft der Polizei hat jahrzehntelang dafür gekämpft, dass der ehemalige Bundesgrenzschutz von seinen militärischen Wurzeln gelöst wurde und sich zu einer zivilen und bürgernahen Polizei des Bundes entwickeln konnte. Eine Remilitarisierung der heutigen Bundespolizei ist daher mit der GdP nicht zu machen. Polizistinnen und Polizisten sind kein Ersatz für militärische Kräfte. Wenn man diese nicht einsetzen will oder kann aus welchen Gründen auch immer - steht die Polizei als Notnagel nicht zur Verfügung. Polizistinnen und Polizisten sind keine Kombattanten. Setzt man die wenigen tatsächlich unfriedlich verlaufenen Polizeieinsätze (riots) zu den vielen friedlich verlaufenen Einsätzen in Relation, bei denen deutsche Polizistinnen und Polizisten teils über einen langen Zeitraum eingesetzt waren, kommt man zu dem Ergebnis, dass in den Missionen in erster Linie gut ausgebildete Schutz- und Kriminalbeamte der Bundespolizei, vom Bundeskriminalamt und der Länderpolizeien erforderlich sind. Diese sind aufgrund ihrer kommunikativen Fähigkeiten in der Lage, alltägliche Konflikte zu lösen, sowie Beweismittel gegen Kriegsverbrecher zu finden und zu sichern. Sie wissen, wie ein Verkehrsunfall aufgenommen, Streit zwischen Familien geschlichtet und wie eine zivile Alltagspolizei zu organisieren ist. Der Polizeieinsatz im Ausland darf nur nach Beendigung von Kriegshandlungen zum zivilen Aufbau des Landes erfolgen. Diese Aufgabe haben Bundespolizei und die Polizeien der Länder bisher gemeinsam in einer Art und Weise wahrgenommen, die internationale Anerkennung gefunden und das Vertrauen der Menschen in den betroffenen Regionen gewonnen hat. Allein eine solche Lösung ist zukunftsträchtig. Dieses Modell hat den Vorteil, dass es die unterschiedlichen Berufsbilder und somit die verschiedenen Philosophien, Ausbildungen und Ausstattungen berücksichtigt. Wichtig ist in solchen Einsätzen, wie auch in allen anderen Einsatzlagen die der Auslandseinsatz mit sich bringt, eine funktionierende Kommunikation. Erfahrun-
4 Anlage 1 zum Positionspapier Auslandseinsätze (Stand: April 2008) Laufende Einsätze United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) Im Anschluss an die Nato-Intervention im Kosovo erteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Juni 1999 den Vereinten Nationen das Mandat, bis zu einer endgültigen Regelung des Status des Kosovo eine Übergangsverwaltung einzurichten. Ein wichtiger Bestandteil dieser ab Juli 1999 eingerichteten Übergangsverwaltung ist das internationale Polizeikontingent. Die internationalen Polizisten, die in den Uniformen ihres Entsendestaates auftreten, haben den Auftrag, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in einer Übergangszeit durch die Wahrnehmung exekutiver Befugnisse zu gewährleisten. Sie sind bewaffnet. Derzeit sind 139 deutsche Polizistinnen und Polizisten im Kosovo eingesetzt. European Union Planing Team Kosovo (EUPT) Das EUPT ist während der 120tägigen Aufbauphase seit dem für die Entwicklung und Personalentsendung zur Erlangung der vollen Handlungsfähigkeit der EU- Rechtsstaatlichkeitsmission EULEX (European Union Rule of Law Mission in Kosovo) verantwortlich. 70 internationale und 50 lokale Mitarbeiter bereiten den größten zivilen Einsatz der EU-Geschichte vor Polizisten, Richter, Gefängnisaufseher und Zollbeamte sind für den Einsatz vorgesehen, darunter 180 deutsche Polizeibeamte des Bundes und der Länder. European Union Police Mission in Bosnia-Herzegowina (EUPM) Ab 1. Januar 2003 wurde die Europäische Polizeimission (EUPM) in Bosnien-Herzegowina eingesetzt. Es war ein zunächst bis zum 31. Dezember 2005 begrenztes Mandat. Es handelte sich dabei um die erste Polizeimission der EU im Rahmen des zivilen Krisenmanagements. Die Mission endete am , seit läuft die Mission als EUPM 2 weiter. Mandat und damit auch Befugnisse entsprechen denen von EUPM 1, allerdings ist die Einsatzstärke auf 180 maximal begrenzt worden. Die Mission sollte ursprünglich bis zum laufen, wurde aber bis zum verlängert. Die Mission hat derzeit eine Gesamtstärke von 178 internationalen Polizeibeamten aus 33 Nationen. Es sind 18 deutsche Polizeibeamtinnen und beamte im Einsatz. Der Auftrag besteht darin, die lokalen Polizeiangehörigen und behörden zu beraten, zu überwachen, auszubilden und zu kontrollieren. Die internationale Polizei wird in ihren nationalen Uniformen eingesetzt, nimmt jedoch keine Eingriffsbefugnisse wahr und ist unbewaffnet.
5 2 United Nations Observer Mission in Georgia (UNOMIG) Im Juni 2003 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen der Erweiterung des bereits seit dem August 1993 laufenden Friedenseinsatzes in Georgien um eine zivile Polizeikomponente zugestimmt. Im November 2003 begann diese mit ihrer Arbeit. Die Polizisten von denen 4 aus Deutschland stammen sind unbewaffnet eingesetzt. Ihre Aufgabe besteht darin, die örtlichen Polizeiorgane auszubilden, zu überwachen, zu beraten und zu unterstützen. Sie haben keine Eingriffsbefugnisse. Gesamtstärke am : 18 Polizisten, darunter 4 Deutsche. United Nations Mission in Liberia (UNMIL) Diese Mission wurde im September 2003 auf Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Überwachung des Waffenstillstandsabkommens und zur Unterstützung des Friedensprozesses eingesetzt. In erster Linie sollen das Personal der Vereinten Nationen, Liegenschaften und Zivilisten geschützt werden. Humanitäre und Menschenrechtsaktivitäten sollen genau so unterstützt werden wie die Reform der nationalen Sicherheitsbehörden. Darunter fallen die Bildung eines neuen reformierten Militärs wie auch die Ausbildung der Polizei. Gesamtstärke im Januar 2008: 1205 Polizisten, darunter 5 aus Deutschland. European Union Coordinating Office for Palestinian Police Support (EU COPPS) Seit April 2005 hat das Koordinationsbüro der Europäischen Union des Unterstützungseinsatzes für die palästinensische Polizei seine Arbeit aufgenommen. Die europäischen Polizeiexperten sollen die palästinensischen Behörden darin unterstützen, einen modernen und effektiven zivilen Polizeidienst aufzubauen. Als Ziele sind damit verbunden: die Kriminalität zu reduzieren und die Unsicherheit zu verringern. Nicht zuletzt dadurch sollen die Bedingungen für einen wirtschaftlichen Aufstieg geschaffen werden. Gleichzeitig sollen die EU COPPS der palästinensischen Regierung helfen, ihre Pflichten aus der Roadmap in Bezug auf die Stärkung ihrer Sicherheitsdienste und die Reform ihrer Institutionen zu unterstützen. Dies beinhaltet ausdrücklich die Unterstützung der palästinensischen Polizei. Seit Juni 2005 ist Deutschland beteiligt, zurzeit befinden sich zwei Kollegen vor Ort. European Union Border Assistance Mission to the Rafah Crossing Point (EU BAM Rafah) Bezugnehmend auf das Zugangs- und Freizügigkeitsübereinkommen zwischen Israel und der palästinensischen Autonomiebehörde etablierte die EU eine unterstützende Mission zur Überwachung der Operationen am Grenzübergang Rafah. Die Mission begann am 25. November 2005 mit der Öffnung des Grenzübergangs Rafah. Palästinenser übernahmen in eigener Verantwortung den ordnungsgemäßen Grenzverkehr mit einem Drittstaat. Die EU- Mission überwachte diese Aktivitäten zur Unterstützung des Friedensprozesses. Die Mission ist zunächst begrenzt bis zum 24. Mai Seit dem 9. Juni 2007 ist der Grenzübergang in Folge der Einnahme des Gaza-Streifens durch die Hamas geschlossen. Zum Kontingent gehört ein deutscher Polizist. Projektgruppe polizeilicher Aufbau Afghanistan (PGPAA) Im Gegensatz zu den internationalen Mandaten, innerhalb derer die meisten Einsätze deutscher Polizistinnen und Polizisten im Ausland stattfinden, ist die PGPAA aufgrund einer
6 3 bilateralen Vereinbarung zwischen Afghanistan und Deutschland entstanden. Seit April 2002 waren zunächst 12 deutsche Polizeibeamte von Bund und mehreren Ländern in Kabul, um im Rahmen der PGPAA die internationale Hilfe beim Wiederaufbau der afghanischen Polizei zu koordinieren. Zwischenzeitlich (Stand: April 2008) sind 25 Beamte aus Bund und Ländern in Afghanistan tätig. Die Aufgaben bestehen in Beratungen der afghanischen Sicherheitsbehörden beim Aufbau einer nach rechtsstaatlichen Grundsätzen handelnden Polizei bei der Bekämpfung von Drogenanbau-, -verarbeitung und handel. European Union Mission to Afghanistan (EUPOL Afghanistan) Seit dem 15. Juni 2007 beteiligen sich deutsche Polizeibeamtinnen und beamte an dem EU-Polizeieinsatz in Afghanistan. Die EUPOL baut im Wesentlichen auf den Grundlagen der bereits von der PGPAA geleisteten Arbeit auf. Vorrangige Aufgaben sind der Aufbau tragfähiger und effektiver Polizeistrukturen, sowie die Förderung afghanischer Eigenverantwortung zur Stabilisierung der Sicherheitslage. European Border Assistance Mission to Moldavia an Ukraine (EUBAM Moldau) Seit November 2005 hat die Europäische Kommission eine Mission zur Grenzbeobachtung im Grenzgebiet zwischen der Republik Moldau und der Ukraine eingerichtet. Seitdem sind deutsche Polizeibeamtinnen und beamte daran beteiligt. Die Missionsangehörigen sollen bei Grenz- und Zollkontrollen sowie Grenzüberwachungstätigkeiten Derzeit sind neun deutsche Polizistinnen und Polizisten im Einsatzgebiet. United Nations Mission in Sudan (UNMIS) Die Regierung von Sudan und die südsudanesische Volksbefreiungsbewegung schlossen am 9. Januar 2005 in Nairobi einen Friedensvertrag um einen 20 Jahre währenden Bürgerkrieg zu beenden. Die UNMIS hat zum Ziel den Frieden in der Region des Süd-Sudan abzusichern. Sie besteht aus einer militärischen und einer zivilen Komponente. Es können bis zu Soldaten in dem Land stationiert werden. Im Zivilbereich können bis zu 700 Polizisten im ganzen Staatsgebiet von Sudan eingesetzt werden. Das Einsatzgebiet beschränkt sich auf den Süden und Osten des Landes. Deutschland beteiligt sich seit dem Beschluss des Bundestages vom 22. April 2005 an der Mission mit bis zu 75 unbewaffneten Militärbeobachtern, sowie bis zu 5 Polizisten und Personal für die Stäbe. Seit dem sind vier deutsche Polizisten an der UNMIS beteiligt. Die Europäischen Polizeiberater der EU haben zum den Sudan verlassen. Dies gilt jedoch nicht für die deutschen Einsatzkräfte. Deutschland hat als einziger Mitgliedstaat der EU entschieden, dass die Polizeiberater in die United Nations Mission in Darfur (UNAMID) übergehen werden und dort von Beginn an den Aufbau der Mission und den weiteren Friedensprozess mitgestalten werden. Es werden maximal Polizisten eingesetzt. Die Mandatsdauer ist auf zunächst 12 Monate bis zum begrenzt. Derzeit sind sechs deutsche Polizisten vor Ort.
7 Anlage 2 zum Positionspapier Auslandseinsätze (Stand: April 2008) Abgeschlossene Einsätze seit 1994 WEU-Administration in Mostar ( ) Multinationaler, bewaffneter Polizeieinsatz während der WEU-Administration unter Hans Koschnick in Mostar, Bosnien-Herzegowina. Eingesetzte deutsche Polizeibeamte insgesamt: 167. United Nations Mission in Bosnia-Herzegowina (UNMIBH) ( ) Multinationaler, unbewaffneter UN-Polizeieinsatz auf dem gesamten Territorium von Bosnien-Herzegowina. Der Auftrag bestand darin, zu beobachten, zu beraten und zu berichten, sowie eine multi-ethnische Polizeiorganisation aufzubauen. Insgesamt waren Polizeibeamte aus Deutschland eingesetzt. Organisation for Security and Cooperation in Europe Police Monitoring Group (OSCE PMG) ( ) Multinationale, unbewaffnete und zivile Mission mit Polizeibeteiligung in Kroatien und Ost- Slawonien. Das Hauptziel bestand darin, eine multi-ethnische Verwaltung aufzubauen. Gleichzeitig sollten Menschenrechtsverletzungen zwischen den Ethnien überwacht werden. Insgesamt waren 15 Polizeibeamte aus Deutschland im Einsatz. West European Union Multinational Advisory Police Element (WEU MAPE) ( ) Multinationaler, bewaffneter Polizeieinsatz in Albanien in der Zeit von 1997 bis Ziel bestand in einer rechtsstaatlichen Ausbildung der lokalen Polizeiorganisation. Es waren 21 Polizeibeamte aus Deutschland im Einsatz.
8 2 Organisation for Security and Cooperation in Europe Kosovo Verification Mission (OSCE KVM) ( ) Multinationale, unbewaffnete Beobachter- und Verifikationsmission im Kosovo. Die Aufgabe bestand in der Überwachung kriegerischer Handlungen und Übergriffe auf die Zivilbevölkerung. Der deutsche Anteil betrug 14 Polizeibeamte. European Union Police Mission Proxima (EUPOL PROXIMA) ( ) Ab September 2003 unterstützte die Europäische Polizeimission PROXIMA die Reform des mazedonischen Innenministeriums, den Aufbau einer multi-ethnischen Polizei und die Vertrauensbildung zwischen den Konfliktparteien in den ehemaligen Krisengebieten. Die Dauer der Mission war zunächst auf ein Jahr angelegt. Sie wurde zwischenzeitlich verlängert. Sie hatte eine Gesamtstärke von ca. 170 internationalen Polizisten aus 24 Nationen, davon stammten 16 aus Deutschland. Der Einsatz erfolgte in den Uniformen des Entsendestaates. Die eingesetzten Beamten hatten unter anderem die Aufgabe, die Behörden Mazedoniens bei der Konsolidierung von Recht und Ordnung einschließlich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, bei der Durchführung der Polizeireform, bei der Schaffung einer Grenzpolizei sowie bei der Intensivierung der Polizeiarbeit mit den Nachbarstaaten zu unterstützen, zu überwachen und zu beraten. Die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen hatten keine Eingriffsbefugnisse. Zur Mission gehörte eine bewaffnete Einheit, die ausschließlich für den Schutz des ansonsten unbewaffneten internationalen Polizeikontingents zuständig war.
9 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand Seite 4 gen der GdP haben jedoch gezeigt, dass es hieran oft hapert. Dies beginnt bereits vor den Einsätzen. Wenn die Gewerkschaft der Polizei lediglich aus Medienberichten von Überlegungen erfährt, dass deutsche Kontingente zukünftig in internationalen Missionen auch in Krisenregionen verstärkt eingesetzt werden sollen, ist dies nicht hinnehmbar. Um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, ist hier eine angemessene Beteiligung der Gewerkschaft der Polizei unerlässlich. Aber auch die Kommunikation und Information innerhalb der Einsätze muss sichergestellt sein. Wenn eingesetzte Kräfte, nicht nur aus verschiedenen Staaten, sondern sogar aus demselben Staat ja sogar aus demselben Bundesland, nicht voneinander wissen, so spricht dies nicht für eine ausreichende Kommunikation untereinander. Zukünftig wird gerade die Personalgewinnung für internationale Missionen ein zentraler Punkt sein. Derzeit scheinen im Besonderen die unterschiedlichen Zulagen problematisch, nicht zuletzt auch im Hinblick darauf, Anreize für Bewerber zu setzen, in Auslandsmissionen zu gehen. Bei UN-Missionen werden höhere Zulagen gewährt, als bei EU-Missionen, obwohl EU-Missionen teilweise UN- Missionen am selben Ort bei gleicher Gefährdungslage ablösen. Zentrales Problem für die Gewerkschaft der Polizei ist die Sicherheit der entsandten und zukünftig zu entsendenden Kolleginnen und Kollegen. Zwar hat die Konferenz der Innenminister und senatoren der Länder auf ihrer Sitzung am 06./ auf die mörderischen Anschläge vom 15. August 2007 reagiert. Die Gefährdungslage der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen erfordert jedoch nicht nur eine Verbesserung der Schutzmaßnahmen und Schutzausstattung. Voraussetzung für funktionierende Rettungsketten und Evakuierungsmaßnahmen sind zentrale Sicherheitsanalysen und eine eindeutige zentrale Koordination. Hier gilt es den Alltag vor Ort präzise zu analysieren und Abhilfe der Defizite insbesondere hinsichtlich der sozialen Folgen der Einsätze und möglicher Anschläge zu schaffen. Die Kolleginnen und Kollegen aber auch deren Angehörige erwarten Schutz und Hilfe vor Ort. Überhaupt sind Analysen der Situation und vor allem der Gefahren, die in den Einsatzgebieten zu erwarten sind, unabdingbar. Militärische Lagebilder allein z.b. über die Zustände, die derzeit in Afghanistan vorherrschen, können keine Basis für den Einsatz deutscher Polizistinnen und Polizisten sein. Die Lagebilder müssen um polizeitaktische sowie um politische Analysen ergänzt werden. Dabei ist ebenfalls darauf zu achten, dass Lageeinschätzungen auch Veränderungen unterworfen sind. Durch politische Entscheidungen (z.b. Tornado-Einsatz in Afghanistan, völkerrechtliche Anerkennung des Kosovo) aber auch andere Ereignisse können sich Lagen verändern. Dies muss Einfluss auf die Polizeimissionen bis hin zum Abbruch von Missionen haben. Die Polizei ist in Deutschland Teil der zivilen Verwaltung. Sie ist daher weder vom Berufsbild, noch von der Ausbildung und auch nicht von der Ausrüstung her geeignet, in unbefriedete Bürgerkriegsgebiete entsandt zu werden. Die Ausbildung für und Vorbereitung auf internationale Einsätze muss vereinheitlicht werden, sowohl für geschlossene Einheiten als auch für die im Alltagsdienst eingesetzten Kräfte. Dafür sind Standards zu entwickeln, die die jeweiligen Einsatzbedingungen und vor allem das Zielgebiet berücksichtigen.
10 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand Seite 5 Für alle internationalen Einsätze muss schließlich zukünftig ein Parlamentsvorbehalt gelten. Wenn über jede Entsendung von Bundeswehrsoldaten das Parlament beschließen muss, so ist dies erst recht unabdingbar für den Einsatz von Polizeikräften im Ausland. Sollen deutsche Polizistinnen und Polizisten im Ausland in internationalen Polizeimissionen und in Krisengebieten eingesetzt werden, muss der Bundestag darüber entscheiden. Dies kann keinesfalls durch Regierungen oder gar durch Minister bei allem Respekt allein entschieden werden. Es entspricht nach den Vorstellungen der Gewerkschaft der Polizei auch den Grundprinzipien in einer Demokratie, dass Parlamente über den Einsatz von Polizeien beraten und die Verantwortung für die Betroffenen und ihre Familien übernehmen. Als Konsequenz daraus, dass die Entscheidung über Einsätze im Ausland das Parlament treffen soll, muss es eine zentrale Koordination auf Ministerebene geben. Analog zur Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen des Bundes und der Länder (AGIPM) sollte es zukünftig eine zentrale Koordinierungsstelle für alle Auslandseinsätze der deutschen Polizeien geben, seien es multilaterale oder bilaterale Missionen. Hier sollten alle Fäden zusammenlaufen und diese zentrale Stelle sollte Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Auslandseinsätze sein. Fazit 1. Die Gewerkschaft der Polizei spricht sich für eine Beteiligung deutscher Polizistinnen und Polizisten an Auslandsmissionen aus. 2. Auslandseinsätze deutscher Polizeibeamtinnen und beamten sind gemeinsame Aufgabe der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Länderpolizeien. 3. Grundsätzlich muss für die Entsendung deutscher Polizistinnen und Polizisten ein Parlamentsvorbehalt gelten. Die demokratisch legitimierten Vertreter im Bundestag sollen die Verantwortung für die Entsendung übernehmen. 4. Auf Ministeriumsebene sollte es eine zentrale Koordinierungsstelle wie z.b. die AGIPM geben. 5. Der Einsatz darf nur im Rahmen zivilen Krisenmanagements nach Beendigung eventueller bewaffneter Auseinandersetzungen erfolgen. 6. Das zivile Krisenmanagement ist allein Aufgabe der Polizei, die Betrauung von Militär mit Polizeiaufgaben ist abzulehnen. Ebenso wird die organisatorische Vermischung entsprechender Einsatzkräfte abgelehnt. 7. Zur Bewältigung gewalttätiger Auseinandersetzungen sind entsprechend ausgebildete und ausgerüstete geschlossene Einheiten vorzuhalten und einzusetzen. Diese sollen grundsätzlich von der Bundespolizei gestellt werden.
11 Gewerkschaft der Polizei Bundesvorstand Seite 6 8. Der Einsatz deutscher Polizeikräfte im Ausland darf nicht zu Lasten der Einsatzbereitschaft in Deutschland gehen. Verantwortliche Politiker müssen bei eventuellen Angeboten darauf achten, dass nicht gleichzeitig durch Stelleneinsparungen im Inland die Polizeistärke in unverantwortbarem Maße herabgesetzt wird. 9. Die Information über beabsichtigte und laufende Einsätze im Inland wie im Einsatzland muss verbessert, die Kommunikation zwischen den eingesetzten Kräften ausgeweitet werden. Regelmäßige Lagebilder müssen sowohl exakte Gefährdungsanalysen als auch Aussagen über die Kriminalitätsentwicklung enthalten. Nur so kann zum einen beurteilt werden, ob und wie die Sicherheit der deutschen Polizeikräfte gewährleistet werden kann. Zum anderen ist es nur so möglich zu beurteilen, ob die Arbeit der deutschen Polizei in den Einsätzen erfolgreich ist, den Erwartungen der Bevölkerung entspricht und die Kräftebemessung ausreicht. 10. Ausbildung und Vorbereitung müssen für geschlossene Einheiten und für die im Alltagsdienst eingesetzten Kräfte vereinheitlicht werden. Es müssen Vorbereitungs- und Ausbildungstandards entwickelt werden, die den jeweiligen Einsatzbedingungen und dem Zielgebiet Rechnung tragen. 11. Die für Auslandseinsätze deutscher Polizistinnen und Polizisten verantwortlichen Politiker müssen dafür Sorge tragen, dass die Sicherheit der im Ausland eingesetzten Kräfte angemessen gewährleistet wird. In diesem Zusammenhang sollte die Schaffung eines Entsendegesetzes überprüft werden.
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