Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung

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1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung Bebauungsplan Nr. 361 der Stadt Viersen Planungsstand 14. Februar 2013 Auftraggeber: Grundstücks-Marketing-Gesellschaft der Stadt Viersen mbh Bahnhofstr Viersen Verfasser: Dipl.-Ing. Lothar Jägersküpper Freier Landschaftsarchitekt BDLA Hannes-Schufen-Str. 56a Mönchengladbach Telefon 02161/63470 Fax 02161/

2 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 2 Inhaltsverzeichnis 1. Planungsanlass und Aufgabenstellung Planerische Vorgaben Methodik Wertbestimmende Biotope und Landschaftsstrukturen Beschreibung des Zustandes nach den Festsetzungen der Planung Eingriffe in Natur und Landschaft Kompensationsmaßnahmen Zusammenfassung...17

3 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 3 1. Planungsanlass und Aufgabenstellung Die Stadt Viersen strebt an, das in Süchteln Ost gelegene Plangebiet gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) auf der Grundlage der 42. Änderung des FNP (wirksam seit ) zu entwickeln. Das Plangebiet ist im FNP überwiegend als Wohnbaufläche (W) dargestellt; geplant ist eine lockere Bebauung mit Einfamilienhäusern auf der bisher ackerbaulich genutzten Fläche. Anlass für die Untersuchung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 361 Andreasstraße / Butschenweg, der die geordnete städtebauliche Entwicklung sichern soll. Das Plangebiet zählt zum Außenbereich, befindet sich unmittelbar am Rand des im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiches. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag soll die erforderlichen Planungsgrundlagen für die Abwägung der Belange von Natur und Landschaft liefern und aufgrund der Konfliktanalyse Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen aufzeigen. Er hat die Aufgabe, Eingriff und Planung in dieser Hinsicht zu bewerten und Empfehlungen zur Kompensation innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auszusprechen sowie resultierende Defizite aufzuzeigen.

4 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 4 2. Planerische Vorgaben Das Plangebiet umfasst einen Bereich zwischen der Andreasstrasse im Westen, dem Butschenweg im Süden und der Bruchstrasse im Osten. Der Planbereich wird im Süden und Westen durch Wohnbebauung begrenzt, östlich schließt sich das Naturschutzgebiet Fritzbruch an, nördlich des Plangebietes liegen Ackerflächen und Gewerbeansiedlungen. Übersicht 1:10000 Plangebiet von Nordwest Andreasstraße - Butschenweg Das Planungsgebiet ist Teil der intensiv ackerbaulich genutzten Feldflur östlich der weniger als 1 km entfernten Süchtelner Innenstadt.

5 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 5 Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von m². Diese gliedert sich nach den Biotoptypen in: ca m² Verkehrsflächen von Andreasstr./ Butschenweg ca m² Feldgehölzhecke mit Baumbestand ca m² Acker Die zukünftige Verkehrserschließung erfolgt von der Andreasstraße und hauptsächlich vom Butschenweg aus. In den Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes sind Spielflächen und Grünanlagen ausgewiesen, die, auch entsprechend dem FNP, nördlich und östlich im Plangebiet gelegen sein sollen als Abschirmung zum östlich gelegenen Gewerbegebiet und als Grünverbindung vom Siedlungs- zum Außenbereich der Niersaue. Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 6 Mittlere Niers des Kreises Viersen. In der Entwicklungskarte ist der Planungsbereich mit dem Ziel 1.3 Anreicherung durch Ergänzung vorhandener erhaltenswerter Strukturen dargestellt. Die Festsetzungskarte enthält keine Festsetzungen. 3. Methodik Aus den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes, die hier zugrunde gelegt sind, ergibt sich die Verpflichtung, für jeden Eingriff die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes aufrechtzuerhalten und nach Möglichkeit zu verbessern. Zur Beurteilung des umweltrelevanten Ausmaßes des Eingriffes wird ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erstellt. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag hat folgende Inhalte: - Erfassung und Bewertung des Untersuchungsraumes im Ist-Zustand - Beschreibung des Bauvorhabens und Bewertung des Eingriffs - Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung bzw. Minderung des Eingriffs - Maßnahmenvorschläge zur Begrünung des Plangebietes - Maßnahmenvorschläge zur Kompensation des Eingriffs Nach der Erfassung der im Raum vor dem Eingriff vorhandenen Biotoptypen wurde der Bestand nach der Methode Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, herausgegeben von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW- Verfahren) bewertet und mit den geplanten Maßnahmen (Stand Januar 2013) im Plangebiet quantifiziert. Die Erheblichkeit des Eingriffs wird ermittelt und bilanziert, so dass auf dieser Grundlage der Umfang der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen errechnet werden kann. Die den Eingriffen gegenübergestellten Maßnahmen sind im Maßnahmenplan dargestellt und werden unter Abschnitt 7. dieses Textes behandelt (siehe Maßnahmenplan).

6 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 6 4. Wertbestimmende Biotope und Landschaftsstrukturen Bei der Kartierung am wurden drei Biotoptypen angetroffen und bewertet: Fläche Biotoptyp Code 1.1 Versiegelte Flächen - Biotopwert 0 ca m² verschiedene Teilflächen der Fahrbahnen von Andreasstraße und Butschenweg, die wegen des Umbaus in den B-Plan einbezogen wurden. Außer diesem Umbau bleiben die Flächen unverändert erhalten. Fläche Biotoptyp Code 3.1 Acker - Biotopwert 2 ca m² Acker von der Andreasstraße im Westen zur Bruchstraße Richtung Niers leicht abfallend. Der Anteil Feldrain ist gering. Sträucher als gliedernde Elemente fehlen. Fläche Biotoptyp Code 7.2 Feldgehölzhecke, mit Baumbestand - Biotopwert 5 ca m² Seitenfläche nördlich des Butschenweg. Die breiten Seitenflächen sind mit einer Feldgehölzhecke aus heimischen Bäumen und Sträuchern sowie einem Krautsaum begrünt. Die Feldgehölzhecke ist aufgrund der Verbreiterung des Butschenweges nicht zu erhalten. Sie stellt in diesem Bereich den Ortsrand dar und ist Lebensraum für Vögel und Kleinsäuger.

7 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 7 5. Beschreibung des Zustandes nach den Festsetzungen der Planung Auf Grund der vorliegenden Planung für das Vorhaben wurden die entstehenden neuen Flächen mit Ihren Nutzungen bewertet und in der Tabelle B mit den entsprechenden Biotopwerten quantifiziert. Fläche Biotoptyp Code 1.1 Versiegelte Flächen - Biotopwert 0 ca m² Fläche der Baukörper sowie Garagen und Zufahrten. ca m² Fläche für Verkehrserschließung und öffentliche Stellplätze. Fläche Biotoptyp Code 1.2 Versiegelte Flächen mit nachgeschalteter Versickerung - Biotopwert 0,5 ca m² Pflasterfläche in Grünanlage im Bereich vom Spielplatz. Fläche Biotoptyp Code 1.3 Teilversiegelte Flächen - Biotopwert 1 ca m² wassergebundener Weg in Grünanlagen. ca. 757 m² Sandflächen in Spielbereichen. Fläche Biotoptyp Code 4.2 Regenrückhaltebecken - Biotopwert 1 ca. 320 m² begrüntes Regenrückhaltebecken. Das unterirdisch gelegene Becken lässt nur eine geringe Aufbauhöhe zu. Die Bepflanzung gleicht somit einer Dachbegrünung, dementsprechend erfolgt die Einstufung. Geplant ist eine Wiese auf 30cm Substrat. Fläche Biotoptyp Code 4.3 Hausgärten - Biotopwert 2 ca m² Hausgärten. Die Ausweisung von relativ großen Baugrundstücken führt zu einem hohen Anteil gärtnerisch gestalteter Flächen. Diese können neuer Lebensraum für Pflanzen und Tiere werden. Dennoch ist von einer intensiven Nutzung durch den Bau von Gartenhäusern und Spielgeräten auszugehen. Darüber hinaus wird der Anteil fremdländischer Pflanzen und eher naturferner Gartenelemente groß sein. Fläche Biotoptyp Code 4.7 Parkanlage - Biotopwert 4 ca m² Grünfläche im Bereich Spielplatz ca m² Grünfläche im Bereich Grünanlage Fläche Biotoptyp Code 7.1 Gehölze - Biotopwert 3 ca. 228 m² Zierpflanzung im Bereich Spielplatz. Die Fläche liegt zwischen Parkanlage und Spielplatz. Geplant ist eine Bepflanzung mit Strauchweiden.

8 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 8 Fläche Biotoptyp Code 7.2 Gehölze mit lebensraumtypischen Gehölzanteilen > 50% - Biotopwert 5 ca m² Fläche auf einem Erdwall. Es erfolgt eine Baum- und Strauchpflanzung aus heimischen Arten. Der Erdwall dient der Abschirmung des Wohngebietes zum Gewerbegebiet im Norden. ca. 779 m² Fläche zwischen Privatgärten und Grünanlage bzw. Spielbereich. Es erfolgt eine Strauchpflanzung aus heimischen Arten. Fläche Biotoptyp Code 7.4 Baumreihen, Baumgruppen, Kopfbaum mit lebensraumtypischen Baumarten > 50% - Biotopwert 5 auf ca m² Anlage einer Grünverbindung innerhalb des Plangebietes mit durchgehender Baumreihe. Entlang des Weges werden 350 m² Grünstreifen wegen intensiverer Nutzung durch einen Korrekturfaktor von 0,6 geringer bewertet. ca m² Baumgruppen und Kopfbäume, bestehend aus Erlen und Kopfweiden innerhalb der Grünanlage entlang der Bruchstraße. Die Fläche wird als Feuchtwiese ausgebildet, dies entspricht dem Biotoptyp Code 3.6. Deshalb erfolgt eine Aufwertung der Fläche und somit ein Korrekturfaktor von 1,2. Entlang des Weges werden 165 m² Grünstreifen wegen intensiverer Nutzung durch einen Korrekturfaktor von 0,6 geringer bewertet. ca. 850 m² mit Bäumen überstellte Straßenfläche durch die Pflanzung von 34 Straßenbäumen. Je Baum wird eine Trauffläche von 25 m² angerechnet.

9 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 9 6. Eingriffe in Natur und Landschaft Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind in der beiliegenden Bilanzierung bewertet. Neben dem Flächenverlust durch Versiegelung werden Gehölzverluste dargestellt und quantifiziert. Art und Ausmaß der unvermeidbaren nachteiligen Auswirkungen sind der Verlust von Biotopen durch die Flächeninanspruchnahme insgesamt. Verlust von m² unversiegeltem Boden durch Bebauung Verlust von m² unversiegeltem Boden durch den Neubau von Verkehrsflächen Verlust von m² unversiegeltem Boden durch den Neubau von Platz-, Wegeund Spielflächen Verlust von m² Feldgehölzhecke mit Baumbestand durch Straßenbaumaßnahmen

10 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 10 Bilanz A. BESTAND Teil- flächen- Nr. Code Biotoptyp Fläche Biotopwert Korrekturfaktor 1 Gesamt- Biotopwert Einzelflächenwert (entspr. B + K - Plan) (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) (Sp. 4 x Sp. 5) (Sp. 3 x Sp. 6) 1.1 Versiegelte Fläche Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Feldgehölzhecke mit Baumbestand Gesamtfläche / Gesamtflächenwert Tabelle A

11 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 11 B. PLANUNG Teil- flächen- Nr. Code Biotoptyp Fläche Biotopwert Korrekturfaktor 1 Gesamt- Biotopwert Einzelflächenwert (entspr. M -Plan) (lt. Biotoptypenwertliste) (m²) (Sp. 4 x Sp. 5) (Sp. 3 x Sp. 6) 1.1 Versiegelte Fläche Bebauung inkl.fläche Trafostation Verkehrsflächen inkl. Aufstellfläche am RRB Versiegelte Flächen mit nachgeschalteter Versickerung Pflasterwege in Grünanlage ,5 1 0, Teilversiegelte Flächen wassergebundene Flächen wassergebundene Flächen wassergebundene Flächen Sandfläche Sandfläche Regenrückhaltebecken Intensive Dachbegrünung Grünflächen, Gärten Zier- und Nutzgärten Parkanlage Bereich Spielplatz Bereich Spielplatz Bereich Spielplatz Bereich Spielplatz Bereich Spielplatz Bereich Grünanlage Bereich Grünanlage Bereich Grünanlage

12 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen Gehölze Zierpflanzung / Spielplatz Gehölze mit lebensraumtypischen Anteilen >50% Erdwall nordwestlich zwischen Park / Wohngebiet zwischen Park / Wohngebiet Baumreihen / Baumgruppen / Kopfbaum mit lebensraumtypischen Baumarten > 50% nordwestliches Plangebiet Wegrand, intensiv genutzt , nordöstliches Plangebiet , Wegrand, intensiv genutzt , Straßenraum, 34 Bäume x 25m² Gesamtfläche / Gesamtflächenwert Tabelle B C. Gesamtbilanz Gesamtflächenwert Tabelle A Gesamtflächenwert Tabelle B Defizit A - B

13 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen Kompensationsmaßnahmen Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Begrünung sind in der Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft berücksichtigt worden. Sie sind zur Kompensation verbindlich durchzuführen. Darüber hinaus sind die Maßnahmen zum Schutz oder Minderung des Eingriffs gemäß Landschaftsgesetz NW einzuhalten. Schutzmaßnahmen Maßnahme S 1 Zur Rodung der Gehölzhecke im Bereich des Butschenweg sind die Schutzmaßnahmen gemäß Landschaftsgesetz NW einzuhalten. Schnittmaßnahmen und Fällungen sind nur in der Zeit vom 1. September bis 28. Februar zulässig. Maßnahme S 2 Die geplanten Grünflächen zwischen Andreasstraße und Bruchstraße sind als Verbotsflächen für den Baubetrieb zu sichern. Sie dürfen nicht befahren werden und sind von der Lagerung von Baustoffen frei zu halten. Maßnahme S 3 Die geplante Grünfläche westlich der Bruchstraße ist als Verbotsfläche für den Baubetrieb zu sichern. Sie darf nicht befahren werden und ist von der Lagerung von Baustoffen frei zu halten. Darüber hinaus ist die natürliche Bodenschichtung zu erhalten. Veränderungen des Bodenhorizontes durch Aufbringen von Boden sind unzulässig. Ausgleichsmaßnahmen Maßnahme A1 Pflanzung von 34 Straßenbäumen Im Straßenraum sind mindestens 34 standortgerechte Bäume mit einem Stammumfang von mindestens cm zu pflanzen. Je Baum ist ein durchwurzelungsfähiges Bodenvolumen von 12 m³ gefüllt mit geeignetem Erdsubstrat zu gewährleisten. Die Baumscheiben sind in einer Größe von 6 m² herzustellen. Geeignet sind Baumarten der Pflanzliste I Stammumfang 20-25cm - wie z.b.: Acer campestre Elsrijk (Feldahorn) Aesculus carnea (Rote Kastanie) Alnus cordata (Italienische Erle) Carpinus betulus (Hainbuche) Fraxinus in Sorten (Esche) Quercus palustris

14 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 14 Maßnahme A 2 Anlage einer Grünverbindung mit Baumreihe zwischen Planstraße A und der Bruchstraße Innerhalb der Grünverbindung zwischen den Wohnbauflächen ist wegbegleitend eine einreihige Baumreihe zu pflanzen. Der Pflanzabstand soll in der Regel ca. 12 bis 15 m betragen. Die Vegetationsflächen sind mit Gebrauchsrasen oder niedrigen Gehölzen zu bepflanzen. Geeignete sind Bäume der Pflanzliste II Stammumfang 20-25cm - wie z.b.: Acer campestre Elsrijk (Feldahorn) Acer platanoides (Spitzahorn) Acer rubrum (Rotahorn) Carpinus betulus (Hainbuche) Fraxinus in Sorten (Esche) Quercus palustris (Sumpfeiche) Quercus robur (Stieleiche) Tilia spec.(linden in versch. Arten) Maßnahme A 3 Anlage einer zwischen 10 und 20 m breiten naturnahen Wiesenfläche mit Bäumen. Die Fläche westlich der Bruchstraße ist als naturnah gestaltete Grünfläche als Feuchtwiese herzustellen. Innerhalb der Fläche sind Teile bis ca. 10% mit Gehölzen der Weichoder Hartholzaue zu bepflanzen. Geeignet sind Gehölze der Pflanzliste III, Bäume mit Stammumfang 18-20cm, Sträucher verpflanzt, ohne Ballen, : Alnus glutinosa (Schwarzerle) Fraxinus excelsior (Esche) Prunus padus (Traubenkirsche) Rhamnus frangula (Faulbaum) Salix spec (Strauchweiden in versch. Arten) Maßnahme A 4 Pflanzung von mindestens 10 Kopfweiden, Stammumfang 20-25cm Innerhalb der naturnah gestalteten Wiesenfläche an der Bruchstraße sind in einer lockeren Reihe mindestens 10 Kopfweiden zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Pflege ist mindestens alle 10 Jahre ein Rückschnitt durchzuführen.

15 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 15 Maßnahme A 5 Anlage einer etwa 20 m breiten naturnahen Wiesenfläche mit Bäumen an der nördlichen Grenze des Plangebietes. Die Fläche zwischen dem landwirtschaftlichen Weg und den Wohngrundstücken ist als naturnah gestaltete Grünfläche herzustellen. Innerhalb der Fläche sind Teile bis ca. 20% mit überwiegend heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Geeignet sind Gehölze der Pflanzliste IV, Bäume mit Stammumfang 18-20cm, Sträucher verpflanzt, ohne Ballen, : Cornus sanguinea (Hartriegel) Corylus avellana (Hasel) Crataegus monogyna (Weißdorn) Ligustrum vulgare (Liguster) Lonicera xylosteum (Heckenkirsche) Prunus spinosa (Schlehe) Prunus padus (Traubenkirsche) Rhamnus frangula (Faulbaum) Rosa canina (Wildrose) Viburnum opulus (Schneeball) Viburnum lantana (Wolliger Schneeball) Salix spec (Strauchweiden in versch. Arten) Maßnahme A 6 Anlage einer 10 bis 12 m breiten Schutzpflanzung Südlich des landwirtschaftlichen Weges ist auf einem abschirmenden Wall eine etwa 100m lange geschlossene Bepflanzung aus Gehölzen der Liste IV herzustellen. Zusätzlich ist die Fläche mit mindestens 20 Bäumen zu überstellen. Geeignet sind Gehölze der Pflanzliste II. Maßnahme A 7 Anlage einer etwa 5 m breiten Randpflanzung zur Wohnbebauung Am Rand der Parkanlage und nördlich der Grenze der Wohnbebauung ist eine etwa 120m lange geschlossene Bepflanzung aus Gehölzen der Liste IV herzustellen. Maßnahme A 8 Anlage einer Parkanlage mit integrierten Spielflächen Westlich der Andreasstraße ist in einer Breite von etwa 80 m und einer max. Tiefe von 120m eine öffentliche Parkanlage mit Spiel-, Wege und Platzflächen herzustellen Die Vegetationsflächen sind mit niedrigen Gehölzen oder Gebrauchsrasen zu begrünen.

16 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen 16 Maßnahme A 9 Anlage einer Baumreihe aus mindestens 30 Alleebäumen nördlich des Erschließungsweges zwischen Andreasstraße und Bruchstraße Innerhalb der öffentlichen Grünfläche (Parkanlage) ist wegbegleitend eine einreihige Baumreihe zu pflanzen. Der Pflanzabstand soll in der Regel ca. 12 bis 15 m betragen. Die Vegetationsflächen sind mit Gebrauchsrasen oder niedrigen Gehölzen zu bepflanzen. Geeignet sind Bäume der Pflanzliste II Stammumfang 20-25cm - wie z.b. Acer campestre Elsrijk (Feldahorn) Acer platanoides (Spitzahorn) Acer rubrum (Rotahorn) Carpinus betulus (Hainbuche) Fraxinus in Sorten (Esche) Quercus palustris (Sumpfeiche) Quercus robur (Stieleiche) Tilia spec.(linden in versch. Arten)

17 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Bilanzierung zum Bebauungsplan 361 in Viersen Zusammenfassung Die dargestellten Kompensationsmaßnahmen im B-Plangebiet Nr. 361 bewirken, dass der Eingriff in Natur und Landschaft nach 6 Landschaftsgesetz NW vermindert wird. Diese Maßnahmen werden außerdem langfristig auch die visuelle Situation im Plangebiet positiv beeinflussen. Durch die Anlage einer randlichen Bepflanzung und von Baumreihen wird der Ortsrand neu definiert. Die Baumreihen und -gruppen und die Anpflanzung frei wachsender Gehölzhecken tragen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft bei. Sie bilden einen Korridor, der Biotope im Westen mit der Niersaue verbindet. Zur Vollkompensation ist gemäß Bilanzierung die Bereitstellung einer externen Ausgleichsfläche notwendig. Rechnerisch ergibt sich gemäß Ökobilanz ein Defizit von Punkten. Der ökologische Ausgleich kann durch die Anlage einer ca m² großen Ausgleichsfläche auf Acker und entsprechende Bepflanzungsmaßnahmen (Steigerung des Biotopwertes von 2 auf 6 Punkte) gewährleistet werden. Diese Fläche steht innerhalb des Planungsgebietes nicht zur Verfügung. Als externe Ausgleichsfläche wird vor der Rechtkraft des B-Plans durch die Stadt Viersen eine geeignete Fläche der Unteren Landschaftsbehörde nachgewiesen. Insgesamt ist festzustellen, dass der Eingriff durch Bebauung und Versiegelung überwiegend geringwertigere Biotoptypen betrifft. Baumverluste sind gering. Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Wesentlichen auf die Mehrversiegelung beschränkt. Dipl.-Ing. Lothar Jägersküpper Landschaftsarchitekt BDLA Mönchengladbach, den

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