Amt für Wald und Naturgefahren. Waldentwicklungsplan Surselva. Objektblatt Schutzwald. Vernehmlassungsentwurf.
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- Mareke Salzmann
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1 Amt für Wald und Naturgefahren Waldentwicklungsplan Surselva Objektblatt Schutzwald Vernehmlassungsentwurf
2 Inhaltsverzeichnis Einleitung 2 1. Zielsetzung, Rechtsgrundlagen, Bedeutung 3 2. Sachliche und räumliche Abgrenzung, Koordination mit Raumplanung 3 3. Planungsinhalt und -ablauf 3 1 Situation Schutzwald in der Region Surselva Problematische Überlagerung Allgemein Schalenwild Kantonal Regional Beweidung 8 2 Allgemeine Zielsetzung und Strategie 10 3 Spezielle Objekte 12 4 Koordination Koordination mit OB Holzproduktion Koordination mit OB Natur und Landschaft Koordination mit OB Erholung und Tourismus Koordination mit Objektblatt Weidewald Ausgangslage und Zielsetzung Priorisierung der Konfliktlösung Finanzierung der Koordinationsmassnahmen Zuständigkeit/Beteiligt Parteien Koordination mit Objektblatt Wildlebensraum 14 5 Quellen 14 2 _ Seite
3 Einleitung Dieser Entwurf enthält nur den Vernehmlassungsentwurf für das Objektblatt Schutzwald. Alle übrigen Teile des WEP werden später in die Vernehmlassung gegeben. 1. Zielsetzung, Rechtsgrundlagen, Bedeutung 2. Sachliche und räumliche Abgrenzung, Koordination mit Raumplanung 3. Planungsinhalt und -ablauf Zielsetzung: Der Waldentwicklungsplan (WEP) sichert die vielfältigen öffentlichen Interessen am Wald und sorgt für dessen langfristig nachhaltige Nutzung. Ein WEP besteht aus sieben thematisch unterteilten Objektblättern, welche die verschiedenen Interessen wie Schutz vor Naturgefahren, Holzproduktion, Natur und Landschaft, Erholung und Tourismus, Landwirtschaft, Wildlebensraum und Infrastrukturen am Wald festhalten. Der WEP ist das Führungsinstrument des kantonalen Forstdienstes für eine zielgerichtete und effiziente Steuerung der Waldbewirtschaftung. Rechtsgrundlage: Der WEP basiert auf Art. 36 und 37 des Kantonalen Waldgesetzes (KWaG). Er wird durch den kantonalen Forstdienst ausgearbeitet. Gemeinden, Waldbesitzer, andere Amtsstellen und die interessierte Öffentlichkeit bringen ihre Anliegen im Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren ein. Bedeutung: Die im WEP festgelegten Planungsergebnisse sind innerhalb des Waldareals für die kantonalen und kommunalen Behörden verbindlich. Der Forstdienst ist im Rahmen seiner Beratertätigkeit (z.b. Holz anzeichnen) sowie bei der Beurteilung von bewilligungspflichtigen Vorhaben verpflichtet, sich nach dem Leitbild und den Entwicklungsabsichten zu richten. Forstliche Beiträge können nur an Massnahmen ausgerichtet werden, welche der vorliegenden Planung nicht widersprechen. Sachliche und räumliche Abgrenzung: Der WEP regelt und koordiniert die verschiedenartigen Nutzungen und Leistungen des Waldes, gegliedert nach Schutzwald, Holzproduktion, Natur und Landschaft, Erholung und Tourismus, Weidwald, Wildlebensraum und Infrastruktur. Die Waldentwicklungsplanung berücksichtigt Aktivitäten ausserhalb des Waldes nur dann, wenn sie sich massgebend auf den Wald und die Waldbewirtschaftung auswirken. Die auf den Plänen des WEP dargestellten Waldränder dienen der Orientierung und haben keine Gesetzeskraft. Rechtsverbindliche Waldbegrenzungslinien werden mittels Waldfeststellungsverfahren festgelegt. Koordination mit der Raumplanung: Regelungen aus der Raumplanung sind nicht Bestandteil des WEP. Verbindliche Vorgaben aus der Raumplanung werden aber als Grundlage berücksichtigt. Sie werden auf den Plänen soweit wiedergegeben, als sie konkrete Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung haben. Verbindliche Vorgaben aus der Raumplanung, welche für die Waldbewirtschaftung nicht spezifisch genug umschrieben sind, werden im WEP entsprechend konkretisiert. Festlegungen, welche an Rodungen geknüpft sind (z.b. Materialabbau, Deponien etc.) erfolgen grundsätzlich in der Raumplanung und werden im WEP nicht thematisiert. Planungsinhalt: Der WEP besteht aus einem Leitbild, sieben Objektblättern, dem Koordinationsteil, dem Controlling und den Bestimmungen. Das Leitbild enthält die allgemeinen Grundsätze für das Handeln im Wald. In den Objektblättern sind diejenigen Flächen aufgeführt, welche für die entsprechende Nutzung eine spezielle Bedeutung haben und dazu auch eine besondere Waldbewirtschaftung benötigen. Im Falle von Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen wird versucht, diese mittels Interessenabwägung zu lösen. Im Planungsprozess erkannte Koordinationsprobleme werden in den Objektblättern aufgeführt. Planungsablauf: In einem ersten Schritt verarbeitet das Planungsteam pro Objektblatt die vorhandenen Grundlagen und Ansprüche zu einem Planungsentwurf. Jedes Objektblatt wird einzeln zur Vernehmlassung bei Gemeinden, kantonalen Ämtern, kantonalen Verbänden und Vereinigungen und der Öffentlichkeit unterbreitet, Nach dem Vorliegen aller Objektblätter werden die Vernehmlassungsergebnisse verarbeitet und der gesamte WEP nochmals einer Vernehmlassung unterbreitet. Nach der Schlussbearbeitung erfolgt eine öffentliche Auflage in den Gemeinden. Der WEP wird den betroffenen Gemeinden zur Beschlussfassung vorgelegt und anschliessend der Regierung zur Genehmigung unterbreitet. Seite _ 3
4 Schutzwald - Objektblatt 1 Die gesellschaftlichen Ansprüche an den Schutzwald haben in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen. Die Gründe dafür liegen in der zunehmenden Ausdehnung und Intensivierung der menschlichen Nutzungen und dem dadurch wachsenden Schadenpotential. Der Schutz vor Naturgefahren hat sich dadurch zur wichtigsten Leistung des Bündner Waldes entwickelt. Im Jahre 2003 einigten sich Bund und Kantone darauf, die Schutzwaldausscheidung nach harmonisierten, objektiven Kriterien vorzunehmen, um künftig eine gesamtschweizerische Ausscheidung von vergleichbarer Qualität zu erhalten. Um diese Ziele zu erreichen wurde 2004 das Projekt SilvaProtect-CH gestartet. Daraus entstand die seit 2012 mittels Regierungsbeschluss in Kraft gesetzte neue Schutzwaldausscheidung. Diese bildet eine zentrale Grundlage für die forstliche Planung. Im vorliegenden Waldentwicklungsplan (WEP) werden der aktuelle Schutzwald dargestellt die Zielsetzungen und Strategien für die Priorisierung und Mittelzuteilung von Massnahmen im Schutzwald definiert; das Vorgehen bei Überlagerungen mit anderen Waldfunktionen festgelegt. Im vorliegenden Objektblatt wird ausschliesslich der Schutzwald behandelt. Schutzbauten und andere Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren sind nicht Gegenstand dieses Objektblattes. 1. Situation Der Nutzungsdruck auf die Wälder war bis ins 19. Jahrhundert extrem hoch. Die Schutzfunktion des Waldes wurde dort zuerst erkannt, wo sie augenfällig war. Darum wurden zunächst in den Wäldern, welche Dörfer direkt vor Lawinen und Steinschlag schützten, jegliche Nutzungen verboten. Durch den Bann blieb eine zielgerichtete Pflege aus, was zu einem aus heutiger Sicht schlechten Waldzustand führte; immerhin blieben diese Wälder flächenmässig erhalten. Die Schäden durch Überschwemmungen hatten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ein Ausmass angenommen, das nicht mehr erlaubte, über die Ursachen hinwegzusehen. Als Folge davon entstand 1876 das erste eidgenössische Forstgesetz. Dessen Zielsetzung war in erster Linie die Gefahrenabwehr. Als Schutzwälder wurden alle Wälder im Hochgebirge bestimmt. Das Waldgesetz von 1991 verpflichtet die Kantone zur Ausscheidung von Schutzwäldern (Art. 18 WaV). Der Bund erliess vorerst nur generelle Kriterien zur Ausscheidung der Wälder mit besonderer Schutzfunktion (BSF). Der Kanton Graubünden hat die Wälder mit besonderer Schutzfunktion BSF flächendeckend im Jahr 1995 ausgeschieden. Die übrigen Wälder mit Schutzfunktion wurden im Rahmen der Erarbeitung der Waldentwicklungspläne ausgeschieden. Im Rahmen von SilvaProtect-CH wurde 2012 der Schutzwald einheitlich definiert: Ein Schutzwald ist ein Wald, der ein anerkanntes Schadenpotenzial gegen eine bestehende Naturgefahr schützen oder die damit verbundenen Risiken reduzieren kann. Folgende drei Situationen gefährden die Waldgesundheit auch im Bündner Wald Im Kanton Graubünden wurde entschieden, die Bedeutung der Schutzwälder 4 _ Seite
5 01 anhand eines Risikoindex vertieft zu unterscheiden. Das Risiko wurde aus den beiden Faktoren Schadenpotential (Gebäude, Infrastrukturen) und Gefahrenpotential (Wahrscheinlichkeit und Intensität der Naturgefahrenprozesse Lawinen, Sturz, Murgang, Rutschungen und Wasser unter der Annahme, dass kein Wald vorhanden wäre) ermittelt. Das hieraus resultierende potentielle Schadenausmass entspricht dem Risiko. Der Schutzwald wird in die drei folgenden Typen eingeteilt: 01 Schutzwald im Val Bugnei (Gemeinde Tujetsch). Bild: AWN 02 Schutzwaldpflege. Bild: AWN wirkungsvollsten bezüglich Lawinengefahr. In den vergangenen zehn Jahren konnte die Schutzwaldpflege dank der finanziellen Unterstützung durch Bund und Kanton intensiviert werden. Pro Jahr wurden durchschnittlich 2700 ha gepflegt (Region Herrschaft - Prättigau - Davos 390ha). Mit dieser Intensität würde es 45 Jahre (Region Herrschaft Prättigau - Davos 47 Jahre) dauern bis die gesamte Schutzwaldfläche mindesten ein Mal gepflegt bzw. behandelt wäre. 01 Typ A: Risiko gross (kann bei allen Gefahrenprozessen der Fall sein). Typ B: Risiko klein, direkte Schutzwirkung (Gefahrenprozesse Lawinen, Sturz, Rutschung, Hangmuren). Typ C: Risiko klein, indirekte Schutzwirkung (nur bei Gerinneprozessen). Im Kanton Graubünden sind rund 61% der insgesamt rund ha grossen Waldfläche Schutzwald. Ohne Berücksichtigung von Gebüschwald (10% der Gesamtwaldfläche) liegt der Schutzwaldanteil bei rund 2/3 der Waldfläche. Rund 50% des Schutzwaldes gehört zum Typ A. Die Schutzwirkung der Wälder ist am Seite _ 5
6 1.1 Schutzwald in der Region Surselva Die Gesamtwaldfläche in der Region Surselva beträgt ohne Gebüschwald1 rund ha, der Schutzwaldanteil 66%. In der Subregion Foppa ist der Schutzwaldanteil überdurchschnittlich hoch (Tabelle 1), wobei der grösste Teil im Schutzwald Typ C zu finden ist. Anteile Schutzwald und Nicht-Schutzwald nach Subregion Region Schutzwald Nicht-Schutzwald Total (ha) (%) (ha) (%) (ha) Cadi % % Foppa % % Lumnezia/Vals % % Safi ental % % Total Surselva % % Total Graubünden % % Der Anteil des Schutzwald-Typ A ist mit 42% etwas tiefer als der gesamtkantonale Durchschnitt. Nur in der Subregion Cadi ist der Anteil höher als im Kanton. Anteile der Schutwaldtypen nach Subregion Region Schutzwald Typ A Schutzwald Typ B Schutzwald Typ C (ha) (%) (ha) (%) (ha) (%) Cadi % % % Foppa % % % Lumnezia/Vals % % % Safi ental % % % Total Surselva % % % Total Graubünden % % % 1 Nachfolgende Zahlen beziehen sich jeweils auf die Waldfläche ohne Gebüschwald. 6 _ Seite
7 1.2 Problematische Überlagerungen Allgemein Eine systematische Schutzwaldausscheidung wie sie heute vorliegt gibt es erst seit 1995, als die Ausscheidung der Wälder mit besonderer Schutzfunktion erfolgte. Es ist deshalb nicht erstaunlich, dass die heutigen Schutzwälder durch andere Waldfunktionen oder durch äussere Einwirkungen negativ beeinflusst werden. Die zentralen, grossflächig im ganzen Kanton wirkenden Einflussfaktoren sind: das Schalenwild die Beweidung Beide wirken sich insbesondere negativ auf die Waldverjüngung aus. Punktuell kann es zu weiteren negativen Einflüssen kommen, so zum Beispiel durch touristische Nutzung oder durch Überlagerungen mit Naturschutzobjekten (eingeschränkte Pflegemöglichkeiten). Diese Konflikte lassen sich in der Regel aber mit lokalen, objektbezogenen Massnahmen lösen und werden deshalb im WEP nicht speziell erwähnt Schalenwild Kantonal Das Schalenwild ist ein Teil des Ökosystems Wald. In unserer Kulturlandschaft mit dem ausgezeichneten Futterangebot im Landwirtschaftsland, den vielen Störungsquellen in der Landschaft und der geringen Präsenz von Grossraubtieren müssen die Schalenwildbestände durch Bejagung aktiv in einem Gleichgewicht zur Verjüngung des Waldes gehalten werden. Dieses Gleichgewicht ist heute über weite Teile der Bündner Wälder nicht intakt. Hohe Wildbestände erschweren und verunmöglichen das Aufkommen der Naturverjüngung. Insbesondere die natürliche Verjüngung der Weisstanne ist heute praktisch in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet ohne Schutzmassnahmen nicht mehr möglich. Im Altbestand ist die Weisstanne die dritthäufigste Baumart. Ihre Samen keimen gut, doch stagniert das Aufwachsen der jungen Bäume ab Höhe Krautschicht infolge Verbiss durch Schalenwild. Die Verjüngung der Vogelbeere, als wichtigste Vorwaldbaumart3 in den subalpinen Fichtenwäldern, wird in fünf von zehn Wald - Wild - Berichten (Davos / Albula, Oberengadin, Schams, Surselva, Unterengadin / Val Müstair) als ungenügend bis lokal ganz ausbleibend beurteilt. Auch bei der Waldföhre zeigen sich vergleichbare Probleme. Sie treten in den grösseren Waldföhrenwäldern aller Regionen auf. Die Daten des Landesforstinventars zeigen für diese Wälder ein fast vollständiges Fehlen junger Waldföhren in der Höhenklasse cm, während die durchschnittliche Zahl der 10-40cm hohen Jungföhren ansprechend hoch ist. Der starke Einfluss des Wildes auf die Jungwaldentwicklung ist durch Jungwald- / Wildschadenaufnahmen sowie durch Kontrollzäune belegt. Die Unterdrückung der Jungwaldentwicklung blockiert das waldbauliche Handeln und stellt letztlich die Erfüllung der Waldfunktionen infrage. Die wichtigste Maxime im Gebirgswaldbau ist, die waldbaulichen Eingriffe so zu halten, dass Waldverjüngung an- und aufwachsen kann. Auf vielen Waldstandorten sind nach einem waldbaulichen Eingriff die durchschnittlich fünf darauf folgenden Jahre entscheidend. Können sich in dieser Zeit keine Verjüngungsansätze einstellen, entwickelt sich die Bodenvegetation oft so üppig und dicht, dass für längere Zeit kaum mehr Keimlinge ansamen und aufwachsen können. In diesem Falle kann mit waldbaulichen Massnahmen nichts mehr erreicht werden. Jede weitere Entnahme von Bäumen hilft nur der Krautschicht. In den meisten Fällen wird deshalb zugewartet und gehofft, dass sich doch irgendeinmal da und dort ein junger Baum in einer besonders günstigen Situation aufwachsen kann. Zwischen der waldbaulichen Verjüngungseinleitung und dem Vorhandensein einer ausreichenden und gut entwickelten Verjüngung ist insbesondere die Schutz- und Holzproduktionsfunktion infrage gestellt. In besonders schwierigen Fällen wird versucht, die Verjüngung mit Wildschadenverhütungsmassnahmen zu unterstützen. Solche Massnahmen sind jedoch sehr teuer und werden deshalb nur punktuell eingesetzt. Der Erfolg ist zudem bei weitem nicht gesichert. So kann schon ein einzelner Baum, der auf einen Wildschutzzaun fällt unter Umständen die Anstrengungen von mehr als einem Jahrzehnt in kurzer Zeit zu Nichte machen. Das Schalenwild bekommt durch den nicht mehr intakten Wildschutzzaun plötzlich Zugang zur bisher geschützten Verjüngung. In Gebieten, in welchen erfahrungsgemäss mit erheblichen Wildschäden zu rechnen ist, besteht die Tendenz, ganz auf waldbauliche Eingriffe zu verzichten. Auch dies kann als eine Art Blockierung des waldbaulichen Handelns bezeichnet werden. Mittelfristig bietet dieses Vorgehen keine Lösung, denn die Waldbestände werden damit noch dunkler und somit für neue Verjüngung noch ungünstiger. Zudem wird sich Wild in diesem dunklen Bestand erst recht auf jegliches Grün stürzen, das am Boden aufzukeimen versucht. Treten in solchen Baumbeständen Störungen etwa durch Schneedruck oder Windwurf auf, so ist die Erfüllung der Waldfunktionen infolge des Fehlens jeglicher Vor-Verjüngung sehr stark infrage gestellt Regional Aufgrund In der Region Surselva ist der Wildeinfluss vor allem in den Wintereinstandsgebieten zu hoch. Die Wintereinstandsgebiete befinden sich in den tieferen Lagen und häufig in besonders wichtigen Schutzwaldungen, welche die Kantonsstrassen, Bahnlinien, Siedlungen und weitere Infrastrukturanlagen vor Naturgefahren schützen. Beispiele für solche Überschneidungen von Wintereinstandsgebiet und Schutzwald sind: Uaul da Soliva (Medel/Lucmagn), Schetga Val Mala (Disentis/Mustér), Uaul Puzzastg (Sumvitg), Uaul Setg (Breil/Brigels), Sut Grotta, Pardiala (Vuorz/Waltensburg) und Gonda (Schluein, Falera, Sagogn, Laax). Starke Schälschäden an Fichte 2 Die Aussagen beruhen auf den Wald-Wild Berichten und den Wildschadenaufnahmen 3 Vorwaldbaumarten sorgen dafür, dass die Vegetationskonkurrenz zurückgedrängt wird und die Fichte sich ansamen kann. Seite _ 7
8 Durch Wild verbissene Tanne. 02 Verjüngung in einem Kontrollzaun. Bild:er: AWN Schutzwald und Beweidung 9% 91% sind im Uaul Puzzastg (Sumvitg), Uffiern (Breil/Brigels), Sogn Martin (Ilanz/Glion) und im Uaul Curaglia (Medel Lucmagn) festzustellen. In diesen Schutzwäldern treffen vielfältige Faktoren aufeinander, welche den naturnahen Waldbau erschweren. Der hohe Anteil an Fichten und die klimatischen Bedingungen (Nassschneefälle, starke Winde, Schäden durch Steinschlag und Lawinen) führen häufig zu Zwangsnutzungen und zu Nachfolgeschäden durch den Borkenkäfer. In den Bestandesöffnungen kann die Konkurrenzvegetation stark aufkommen und die Naturverjüngung behindern. Der zusätzliche Wilddruck ist in diesem Fall besonders entscheidend und besonders negativ für die qualitative Walderhaltung. Quantitativ verjüngt sich der Wald ausreichend. Die Fichte übernimmt allerdings schnell die Funktion der Hauptbaumart. Das Ziel stabile Mischbestände zu erhalten wird durch die aktuelle Wilddichte und Wildverteilung stark erschwert. Obwohl sich die Weisstanne gut ansamen kann, fällt sie in der Verjüngung in ihrem gesamten Verbreitungsgebiet in der Surselva wildbedingt aus. Die Wildschadenaufnahmen zeigen, dass die Verbissintensitäten für wichtige Baumarten wie Bergahorn, Eiche und Waldföhre zu hoch sind. Die Vogelbeere wird durch Wildverbiss stark gehemmt. Die Fichte kann aufwachsen, wird jedoch in den Wintereinständen auch oft verbissen und geschält. Zur Sicherung eines stabilen Schutzwaldes vor Wildeinfluss braucht es darum immer häufiger teure und arbeitsintensive Schutzmassnahmen Beweidung Im Vergleich zum übrigen Kanton ist der Einfluss der Beweidung auf den Schutzwald in der Region Surselva relativ klein (Tabelle 3). Nur 9% der Schutzwälder in der Region werden beweidet. Erfreulich ist, dass die Beweidung hauptsächlich im Schutzwald Typ C stattfindet und weniger in den wichtigeren Schutzwaldkategorien des Typ A und B.. nicht beweideter Schutzwald beweideter Schutzwald Beweidung in den Schutzwald-Typen 30% 55% 15% Typ A Typ B Typ C 8 _ Seite
9 Subregion/Region beweideter Anteil beweideter Anteil beweideter Anteil beweideter Anteil im gesamten SW im SW Typ A im SW TYp B im SW Typ C ha % ha % ha % ha % Cadi 454 7% 186 5% 76 7% % Foppa % 203 9% 56 5% % Lumnezia/Vals 212 7% 64 4% 59 8% 89 9% Safi ental % 76 10% 75 9% 69 15% Total Surselva % 529 7% 266 7% % Total Graubünden % % % % Die Beweidung im Schutzwald ist keine lokale Erscheinung, sondern über die ganze Region ähnlich verbreitet. Am bedeutendsten ist die Problematik in der Subregion Safi ental und Foppa wo mehr als 10% des Schutzwaldtyps A beweidet werden. Karte 1 beweidete Schutzwälder Schutzwald beweidet Schutzwald beweidet Wald ohne Gebüschwald Seite _ 9
10 2. Allgemeine Zielsetzung und Strategie Die Schutzwälder im Kanton Graubünden sind in der Lage Menschen und erhebliche Sachwerte vor den gravitativen Naturgefahren Lawinen, Rüfen, Steinschlag, Rutschungen, Erosion und Hochwasser zu schützen. Das Ziel der Schutzwaldpflege ist es, die Schutzwirkung des Waldes dauerhaft zu gewährleisten. Der Wald soll gegenüber Störungen wie Windwurf, Insektenschäden, Nassschnee und Waldbrände widerstandsfähig sein. Nach einer Störung soll die Schutzwirkung möglichst rasch wieder hergestellt werden. Für die Festlegung von Zielsetzung, Handlungsbedarf und Massnahmen im Schutzwald werden folgende Entscheidungsgrundlagen beigezogen: NaiS Profile4 aufgrund des Standortes und der einwirkenden Naturgefahren Waldzustand aus der Bestandesbeschreibung im Rahmen der Betriebsplanung Wald-Wild Berichte Erfahrungen der lokalen Bewirtschafter 01 Die Schutzwaldpflege wird durch Bund und Kanton gemäss den aktuellen gesetzlichen Grundlagen (eidg. und kantonales Waldgesetz/-verordnung) finanziell unterstützt. Die Mittelzuteilung vom Kanton auf die Regionen, beziehungsweise von den Regionen auf die Forstreviere, erfolgt nach folgenden kantonal einheitlichen, fachlich objektiven Kriterien: Schutzwaldfläche Risikoindex5 Wuchsdynamik des Waldes6 Die zugeteilten Mittel sind so einzusetzen, dass ein möglichst grosser Anteil des Schutzwaldes seine Funktion erfüllen kann. Die Bedeutung der durch den Wald direkt geschützten Objekte ist bei der Priorisierung zu berücksichtigen. Der Waldeigentümer ist verpflichtet, die Mittel entsprechend den Dringlichkeiten gemäss Betriebsplanung oder einer waldbaulichen Planung einzusetzen. Im nicht von anderen Funktionen überlagerten Schutzwald müssen die waldbauliche Massnahmen zwingend den folgenden Grundsätzen von NaiS entsprechen: Auf das Schutzziel ausgerichtet. Am richtigen Ort. Zur richtigen Zeit. Im Einklang mit den natürlichen Lebensabläufen des Waldes. Wird der Schutzwald von anderen Waldfunktionen überlagert, so ist der Einsatz von finanziellen Mitteln aus anderen Waldbauprogrammen ausnahmsweise möglich. Voraussetzung dafür ist, dass weitere Qualitäten des Waldes im Sinne der überlagerten Funktion gefördert werden keine Verschlechterung der Schutzwirkung erfolgt. Wirksam Die Ziele sollen mit verhältnismässigem Aufwand erreichbar sein. Wo mit Schutzwaldgeldern eine Pflege durchgeführt wird, hat die Sicherstellung der Schutzwirkung immer oberste Priorität, d.h. langfristig sind zwingend die NaiS-Anforderungsprofile anzustreben. Wird der Schutzwald von anderen Waldfunktionen überlagert, so ist der Einsatz von finanziellen Mit-teln aus anderen Waldbauprogrammen ausnahmsweise möglich. Voraussetzung dafür ist, dass weitere Qualitäten des Waldes im Sinne der überlagerten Funktion gefördert werden keine Verschlechterung der Schutzwirkung erfolgt. 4 NaiS: Nachhaltigkeit im Schutzwald: Schweizweit gültige Vorgaben für die Schutzwaldpflege. 5 Der Risikoindex beziffert den Schaden, welcher durch den Schutzwald verhindert werden kann und ist damit ein Mass für die Bedeutung des Schutzwaldes. 6 Die Wuchsdynamik ist vom Standort abhängig und wird hauptsächlich durch die Höhe des Holzzuwachses (m 3 /ha/jahr) bestimmt. 01 Ideal aufgebauter Schutzwald im Uaul Run (Gemeinde Disentis). Bild: AWN 10 _ Seite
11 Ziel Strategie Kontrollgrösse Qualitative Zielsetzung: Der Schutzwald erfüllt seine Schutzwirkung dauernd und uneingeschränkt Grundsätzlich ist eine aktive Waldbewirtschaftung erforderlich. Im Schutzwald hat bei der Waldpflege und -bewirtschaftung die Schutzwirkung vor allen anderen Waldfunktionen Priorität. Auf den Standorten, welche sich natürlicherweise selber regulieren, werden nur reaktive Waldpflege und Forstschutzmassnahmen unterstützt. Eine effiziente Holznutzung bei der Schutzwaldpflege soll dazu beitragen, die Kosten zu minimieren. Die Schutzziele dürfen dadurch nicht gefährdet werden. Sofern waldbauliche Massnahmen nicht genügen, werden geeignete technische Massnahmen getroffen, um die Schutzwirkung zu garantieren. Nutzungen und Aktivitäten, welche die Schutzwirkung des Waldes vermindern, werden zugunsten der Schutzfunktion geregelt oder abgelöst. Im Hinblick auf den Klimawandel sind: In den potentiellen Risikogebieten eine angepasste über NaiS hinausgehende Baumartenvielfalt anzustreben. die Schutzwälder phytosanitarisch zu überwachen und bei Bedarf die entsprechenden Forstschutzmass nahmen zu ergreifen. Zustand der Waldbestände bezüglich Stabilität und Verjüngung anhand Bestandesinventur und Verjüngungsbericht. Anzahl neuer Naturgefahrenherde innerhalb des Schutzwaldes im Rahmen des Ereigniskatasters festgehalten/überwacht. Kostenentwicklung Schutzwaldpflege auf kantonaler Ebene anhand Forst- BAR aus dem Testbetriebsnetz. Anteil Konfliktflächen im Rahmen der nächsten WEP Revision. Quantitative Zielsetzung: Bis 2030 sind 75% der Konflikte/ negative Überlagerungen gelöst. Massnahmen gemäss NaiS werden durch Bund und Kanton finanziell unterstützt. Die konkrete Umsetzung für die Zielerreichung erfolgt im Rahmen der Jahresprogramme. Umfang der erfolgten Schutzwaldpflege. Umfang der gelösten Nutzungskonflikte im Schutzwald. Seite _ 11
12 3. Spezielle Objekte Nr. Situation/Probleme Forstliche Zielsetzung Forstliche Massnahmen Schutzwälder Typ A 101 Schutzwälder mit direkter Schutzwirkung und grossem Risikopotenzial7 Das NaiS Profil bezüglich Naturgefahr und Standort ist langfristig erfüllt. Art und Umfang der Massnahmen gemäss Richtlinien von NaiS. Mögliche Folgeschäden müssen bei der Anzeichnung berücksichtigt werden (angepasste Eingriffsstärke). Massnahmen zugunsten anderer Ansprüche sind nur möglich, wenn die Schutzfunktion nicht vermindert wird. Vorhandene Konflikte sind prioritär abzulösen (Typ A vor Typ B). Bezüglich Baumartenmischung in der Verjüngung wird das minimale Profil sichergestellt. Verjüngung: wo nötig mittels Planzungen und Schutzmassnahmen. Auf Trockenstandorten ist das Einbringen von resistenteren Baumarten möglich und Wildschutzmassnahmen 1 werden geprüft. Der Handlungsbedarf wird in den Betriebsplänen ausgewiesen und periodisch aktualisiert. Die Priorisierung der Massnahmen erfolgt gemäss Betriebsplanung. Massnahmen im Schutzwald Typ A haben immer Vorrang vor allen anderen. Schutzwälder Typ B 102 Schutzwälder mit direkter Schutzwirkung und kleinem Risikopotenzial Das NaiS Profil bezüglich Naturgefahr und Standort ist langfristig erfüllt. Art und Umfang der Massnahmen gemäss Richtlinien von NaiS. Mögliche Folgeschäden müssen bei der Anzeichnung berücksichtigt werden (angepasste Eingriffsstärke). Massnahmen zugunsten anderer Ansprüche sind nur möglich, wenn die Schutzfunktion nicht vermindert wird. Vorhandene Konflikte sind prioritär abzulösen. (Typ A vor Typ B). 7 Der Risikowert errechnet sich aus dem Schadenpotential und der Summe aller Gefahrenprozesse (Schutzwald Graubünden 2012) Bezüglich Baumartenmischung in der Verjüngung wird das minimale Profil sichergestellt. Verjüngung im Ausnahmefall mit Pflanzungen und Schutzmassnahmen. 12 _ Seite
13 Nr. Nr. Situation/Probleme Forstliche Zielsetzung Forstliche Massnahmen Schutzwälder Typ B 102 Schutzwälder mit direkter Schutzwirkung und grossem Risikopotenzial Handlungsbedarf wird in den Betriebsplänen ausgewiesen und periodisch aktualisiert Die Priorisierung der Massnahmen erfolgt gemäss Betriebsplanung. Im BP priorisierte Massnahmen in Schutzwäldern Typ A- haben Vorrang vor Typ B. Schutzwälder Typ C 103 Schutzwälder mit indirekter Schutzwirkung (Gerinneprozesse) und kleinem Risiko Das NaiS Profil im Einflussbereich der Gerinne ist erfüllt. Ausserhalb der Gerinne minimaler DG von 50% (Bäume und Sträucher). Priorität hat die Förderung stabiler und das Entfernen instabiler und umgestürzter Bäume im Gerinneeinhang. Ausserhalb der Gerinneeinhänge werden nur minimale Massnahmen finanziell unterstützt. Massnahmen zugunsten anderer Ansprüche sind ausserhalb der Gerinne /-einhänge möglich. ausserhalb der Gerinneeinhänge können auch im NaiS Profil nicht vorgesehene Baumarten gefördert werden. Seite _ 13
14 4. Koordination 4.1 Koordination mit OB Holzproduktion Wird nach dem Vorliegen des Objektblatts ergänzt 4.2 Koordination mit OB Natur und Landschaft Wird nach dem Vorliegen des Objektblatts ergänzt 4.3 Koordination mit OB Erholung und Tourismus Wird nach dem Vorliegen des Objektblatts ergänzt 4.4 Koordination mit Objekt blatt Weidewald Ausgangslage und Zielsetzung Die Schutzfunktion kann auch in beweideten Wäldern sichergestellt werden, falls gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Einerseits muss die Beweidung so geregelt werden, dass sie der benötigten Schutzwirkung angepasst wird (siehe OB Weidewald), andererseits können punktuell Zugeständnisse an die waldbauliche Zielsetzung, welche zur Erfüllung der Schutzfunktion notwendig wäre, gemacht werden. Dies bedeutet insbesondere: Im beweideten Schutzwald der Typen A und B darf kleinflächig von der waldbaulichen Zielsetzung gemäss den NaiS Kriterien abgewichen werden, insbesondere hinsichtlich Deckungsgrad und Baumartenzusammensetzung. Die Verjüngung muss sichergestellt sein, notfalls mit Pflanzungen und Zäunen. Im beweideten Schutzwald des Typs C müssen die NaiS Kriterien nur in Gerinneeinhängen, aktiven oberflächigen Rutschgebieten oder vernässte Stellen berücksichtigt werden Priorisierung der Konfliktlösung Die waldbaulichen Massnahmen zugunsten der Beweidung werden erst dann umgesetzt, wenn die Beweidung rechtlich verbindlich geregelt ist. Ohne Regelung dürfen nur Massnahmen zugunsten der Schutzfunktion ergriffen werden. Diese werden aber durch Bund und Kanton finanziell nicht unterstützt Finanzierung der Koordinationsmassnahmen Finanzielle Mittel aus der Schutzwaldpflege können eingesetzt werden falls: die Beweidung geregelt und konfliktfrei ist. die Massnahmen für die Schutzwirkung unerlässlich sind (dazu zählen auch Pflanzungen und Zäune zur Sicherstellung der Verjüngung). Auf Flächen mit Handlungsbedarf (Objekte Nr. 502 Objektblatt Weidewald) oder ohne geregelte Beweidung (Objekte Nr. 503 Objektblatt Weidewald) werden für waldbauliche Massnahmen keine Schutzwaldgelder eingesetzt, bis eine Regelung erfolgreich umgesetzt ist Zuständigkeit/Beteiligte Parteien Verantwortlich: AWN (Regionalforstingenieur) Beteiligte: Waldeigentümer, Bewirtschafter 4.5 Koordination mit Objektblatt Wildlebensraum Wird nach dem Vorliegen des Objektblatts ergänzt 5. Quellen Nebst dem Objektblatt Weidewald und den GIS-Daten des AWN wurden folgende Quellen verwendet: Schutzwald Graubünden 2012, Dokumentation Schutzwaldausscheidung, AWN Neuer Schutzwald Graubünden 2012, Artikel im Bündner Wald, 1/2001. Wald- und Forstgeschichte der Schweiz, Skript Wald- und Forstgeschichte, ETH Zürich, _ Seite
15 2015, Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privels da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali Redaktion: Amt für Wald und Naturgefahren, Chur Gestaltung: cascadas communication, Trin-Mulin Diese Publikation liegt als PDF vor. (download unter: Titelbild erste Seite: Schutzwald und Lawinenverbauungen Crap Stagias (Val Medel). Bild: Hermann Klöti Titelbild letzte Seite: Uaul Prau Nausch Bild: AWN Kontakt Amt für Wald und Naturgefahren Loëstrasse 14 CH-7000 Chur Tel Fax wep@awn.gr.ch Seite _ 15
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