Artenhilfsprogramm für den Feldhamster in Thüringen

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1 Artenhilfsprogramm für den Feldhamster in Thüringen Entscheidungshilfe Vollzug Artenschutz und Eingriffsregelung Uwe Kettnaker, TLVwA, ONB TLUG

2 Gliederung 1. Anlass und Zielsetzung 1. Rechtsgrundlagen 2. Planungsphasen (UVS / LBP sap / Bauvorbereitung) 3. Erfassung / Methoden der Feldhamster-Untersuchung 1. Vermeidungsmaßnahmen 2. Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen 3. Effizienzkontrolle / Monitoring

3 1 Anlass und Zielsetzung Das BfN empfiehlt in den Empfehlungen und Forderungen des nationalen Expertentreffens zum Schutz des Feldhamsters in Deutschland vom auf der Insel Vilm, dass... [die] Verbesserung der Lebensbedingungen für den Feldhamster [...] dringend in allen Bundesländern mit Feldhamstervorkommen nötig [ist]. Diese haben unabhängig von Vorhaben im Zusammenhang mit Eingriffen zu erfolgen. Nach 38 BNatSchG... ergreifen die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden des Bundes und der Länder wirksame und aufeinander abgestimmte vorbeugende Schutzmaßnahmen oder stellen Artenhilfsprogramme auf.

4 1 Anlass und Zielsetzung

5 1 Anlass und Zielsetzung

6 2 Rechtsgrundlagen Eingriffsregelung 17 ff. BNatSchG Eingriffsbestimmung Vermeidung / Minimierung Ausgleich bzw. Ersatz Abwägung Ersatzzahlung / Ausgleichsabgabe (Ermächtigung f. d. Länder)

7 2 Rechtsgrundlagen Feldhamster ist im Anhang IV a) der FFH-Richtlinie gelistet gemäß 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG Tötungsverbot (Abs. 1 Nr. 1) Störungsverbot (Abs. 1 Nr. 2) Verbot der Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Abs. 1 Nr. 3) Erleichterungen im Rahmen der Eingriffsregelung: 44 Abs. 5 Nr. 3 regelt: Es liegt kein Verstoß gegen das Zerstörungsverbot von Lebensstätten (Abs. 1 Nr. 3) und die damit verbundenen Verstöße gegen das Tötungsverbot (Abs. 1 Nr. 1) vor, wenn ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. (dies kann auch mittels CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) erreicht werden).

8 3 Planungsphasen Abb. 4a: Notwendiger Untersuchungsumfang in der Planungsphase UVS (nach MAMMEN et al. 2014, verändert).

9 3 Planungsphasen Abb. 4b: Notwendiger Untersuchungsumfang in der Planungsphase LBP/B-Plan / sap (nach MAMMEN et al. 2014, verändert).

10 3 Planungsphasen Abb. 4c: Notwendiger Untersuchungsumfang bzw. Tätigkeiten in der Bauvorbereitung (nach MAMMEN et al. 2014, verändert).

11 4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung Potenzialanalyse Einfache Potenzialanalyse Qualifizierte Potenzialanalyse Feldhamster-Kartierung Querfurter Methode Flächendeckende Feinkartierung

12 4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung Potenzialanalyse Einfache Potenzialanalyse Qualifizierte Potenzialanalyse W

13 4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung Potenzialanalyse Einfache Potenzialanalyse Soll mit vergleichsweise geringem Aufwand das Vorkommen von Feldhamstern im gesamten Planungsraum bestätigen bzw. ausschließen Recherche zum Vorkommen des Feldhamsters im Planungsraum Nachweise nach 1990

14 4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung Potenzialanalyse Qualifizierte Potenzialanalyse Aussagen zu einzelnen Trassenvarianten Grundlage zur Festlegung von Kompensationsmaßnahmen Auswertung Bodenkarten (MMK 1: , BÜK 1: , Reichsbodenschätzung)

15 4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung Feldhamster-Kartierung Querfurter Methode Flächendeckende Feinkartierung

16 4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung Feldhamster-Kartierung Querfurter Methode (MAMMEN & STUBBE 2006) Stichprobenerfassung (mindestens 20% der Gesamtfläche) Transekte (Breite ca. 5-7m, je nach Kultur) Abstand der Kartierer: 20-50m Kartierung im Frühjahr (Mais, Rüben und Erbsen) und Sommer Einmessen der Baue (Anzahl, Tiefe und Durchmesser der Röhren). Nutzungsstatus in 4 Stufen unterteilt (belaufen - wahrscheinlich belaufen - wahrscheinlich nicht belaufen - nicht belaufen) Zeitaufwand: ca. 1 Std/ha W

17 4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung Feldhamster-Kartierung Querfurter Methode Veranschaulichung der kartierten Fläche bei der Kartierung mittels Querfurter Methode

18 4 Methoden der Feldhamster-Untersuchung Feldhamster-Kartierung Flächendeckende Feinkartierung lückenlose Kartierung der gesamten Fläche (Baufeld) unmittelbar vor Baubeginn Effizienzkontrollen / Monitoring

19 5 Vermeidungsmaßnahmen Umsiedlung Vergrämung Querungshilfen / Feldhamsterdurchlässe Leiteinrichtungen

20 5 Vermeidungsmaßnahmen Umsiedlung von Feldhamstern Kartierung (vorgelagert) eigentliche Umsiedlung Freihalten des Baufeldes bis zum Baubeginn Zeitfenster für Umsiedlung: nur unmittelbar nach dem Erwachen aus dem Winterschlaf und noch vor Beginn der Reproduktion (also zwischen Anfang April und Ende Mai) bzw. nach der Jungenaufzucht im Spätsommer und vor Beginn des Winterschlafs (also ab Ende August bis Ende September)

21 5 Vermeidungsmaßnahmen Umsiedlung von Feldhamstern B) A) Zeitliche Einordnung der Umsiedlung in den Bauablauf, abhängig vom Baubeginn (aus ÖKOTOP 2011)

22 5 Vermeidungsmaßnahmen Umsiedlung von Feldhamstern Szenario A): geplanter Beginn der Erdarbeiten zwischen Oktober und Mai alle Baue oberirdisch sichtbar Nur ein Kartiergang erforderlich Ab Mitte September lässt die Aktivität der Feldhamster stark nach Beginn der Erdarbeiten auch im September möglich

23 5 Vermeidungsmaßnahmen Umsiedlung von Feldhamstern Szenario B): geplanter Beginn der Erdarbeiten zwischen Juni und Ende August Aufwachen der Tiere erfolgt sukzessive Mindestens zwei Kartiergänge erforderlich Umsiedlung direkt nach jedem Kartiergang Abschluss der Umsiedlung bis Ende Mai (Beginn der Reproduktionsphase)

24 5 Vermeidungsmaßnahmen Umsiedlung von Feldhamstern Drahtwippfallen oder Hengstlerfallen (mit Regenschutz) Köder: Mais, Mohrrüben und Äpfel Jeder Bau wird mindestens 3 Tage lang befangen, Kontrolle dreimal am Tag (08:00, 14:00, 20:00 Uhr) Baue nach dem Abbau der Fallen durch Verfüllen und Planieren der Eingänge oberirdisch verschließen Hamster auf einer Aussetzungsfläche in vorgebohrte Schräglöcher entlassen 1 bis 2 kg Mischung aus Getreide, Erbsen und Hamstermischfutter vor Aussetzungsröhre

25 5 Vermeidungsmaßnahmen Umsiedlung von Feldhamstern Drahtwippfallen mit Regenschutz (Foto: Ubbo Mammen) (aus: Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 4/2016)

26 5 Vermeidungsmaßnahmen Umsiedlung von Feldhamstern Freihalten des Baufeldes bis zum Baubeginn Verhinderung der Wiedereinwanderung Baufeld so unattraktiv wie möglich gestalten keine Deckung für Feldhamster regelmäßiges Umbrechen (Eggen) alle 4-6 Wochen in Vegetationszeit

27 5 Vermeidungsmaßnahmen Vergrämung ab dem zeitigen Frühjahr schwarz halten Eine Vergrämung ersetzt eine Umsiedlung in der Regel nicht Eine Vergrämung ist aus Artenschutzgründen nur auf einer Breite von maximal 30 m durchzuführen. Die angrenzenden Ausweichflächen müssen sehr attraktiv sein bzw. entsprechend aufgewertet werden nur für kleinflächige oder lineare Vorhaben Präventive Anwendung ist artenschutzrechtlich nicht gestattet

28 5 Vermeidungsmaßnahmen Beispiel: Vergrämung Aus: Lange GbR

29 5 Vermeidungsmaßnahmen Beispiel: Vergrämung Bild: Lange GbR

30 5 Vermeidungsmaßnahmen Beispiel: Vergrämung Kontrolle Bild: Lange GbR

31 5 Vermeidungsmaßnahmen Umsiedlung Vergrämung

32 5 Vermeidungsmaßnahmen Umsiedlung Vergrämung

33 5 Vermeidungsmaßnahmen Durchlässe und Grünbrücken Ab einem DTV von Kfz pro 24 h Barrierewirkung der neuen Straße auf die lokale Feldhamsterpopulation: verbliebene Populationsräume zu beiden Seiten Ausdehnung des Hamstervorkommens Feldhamster-Dichte konkrete Standortbedingungen

34 5 Vermeidungsmaßnahmen Durchlässe und Grünbrücken Anforderungen an Durchlässe bzw. Grünbrücken

35 5 Vermeidungsmaßnahmen Durchlässe und Grünbrücken Anforderungen an Durchlässe Abstand der Durchlässe max. 250 m

36 5 Vermeidungsmaßnahmen Leiteinrichtungen Anbindung Durchlasses bzw. Grünbrücke an umliegende Kulturen: Anpflanzung eines deckungsreichen Gras- und Krautstreifens Unterbindung der Überwindung (Überkletterung, Untergrabung): glatte Materialien Höhe der Leiteinrichtung: nach MAQ (2008) zwischen 50 und 60 cm Leiteinrichtung mit Überhang (mind. 70 mm) mit 90 Abkantung (mindestens 20 mm) am oberen Ende Verhinderung des Untergrabens bzw. Unterspülens der Leiteinrichtung: am unteren Ende der Leiteinrichtung mittels einer 90 Abkantung, die im Erdreich verankert wird (mindestens 30 cm tief im Boden) bzw. Kiesbett unter sowie ein Kiesstreifen entlang der Leiteinrichtung bzw. Betonleitwände, aufgrund ihrer Bauart bereits ca cm im Boden eingegraben

37 6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen = Multifunktionale Maßnahme Feldhamsterschonfläche Funktionen: Kompensationsmaßnahme gem. 15 Abs. 2 BNatSchG CEF-Maßnahme gem. 44 Abs. 5 BNatSchG (= vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) FCS-Maßnahme zur Funktionserhaltung nach der Erteilung einer Ausnahme Räumlicher Bezug Standortbedingungen für die Hamsterschonfläche Dimensionierung der Hamsterschonfläche Bewirtschaftung

38 6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen Räumlicher Bezug gleiche lokale Population wie die vom Eingriff betroffene Abgrenzung lokaler Populationen?? voneinander abgetrennt durch z. B. Wälder, Auen, Flüsse, Bereiche ungeeigneter Böden, Siedlungs- und sonstige versiegelte Bereiche, Autobahnen, ICE-Trassen, sonstige gebündelte bzw. mit Hochgeschwindigkeit bzw. hoher Verkehrsdichte befahrene Verkehrstrassen Schwerpunktgebiete des Feldhamsters in Thüringen sind i. d. R. lokale Populationen

39 6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen Räumlicher Bezug Schwerpunktgebiete des Feldhamsters in Thüringen

40 6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen Standortbedingungen Feldhamsternachweise oder Nachweise auf angrenzenden Schlägen (Ausgangs-) Dichte nicht größer als 3 Baue/ha einmalige Kartierung optimal 0,5 bis 2 Baue/ha keine Baumaßnahmen (einschließlich Leitungsverlegungen) geplant bzw. absehbar Boden tiefgründig, trocken Bodenart Lehm oder lehmiger Sand Bodenwertzahl: > 70 Bodenpunkte nicht direkt an viel befahrene Straßen angrenzend möglichst siedlungsfern an möglichst viele verschiedene Ackerschläge angrenzend

41 6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen Dimensionierung mindestens 5 ha, unabhängig von Eingriffsgröße Kompensationsverhältnis: 1:1 Grundannahme (Konvention): mittlerer Ausgangsbestand von 2 Bauen/ha, da starke jährliche Bestandsschwankungen Konvention: für den Normalfall eine Zielgröße von 4 belaufenen Bauen je Hektar Verdoppelung der Kapazität durch hamsterfreundliche Bewirtschaftung

42 6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen Bewirtschaftung (Anlage A6) (als Anlage zu Verträgen mit Bewirtschafter) Fruchtartenwahl a) auszuschließende Fruchtarten: Kartoffeln Rüben Mais Zwiebeln b) mit Einschränkungen anzubauende Fruchtarten: Erbsen: nur streifenweiser Anbau (ein Arbeitsstreifen), im Wechsel mit Wintergetreide, nur Verwendung von frühen Erbsensorten Raps: nicht in den ersten 2 Jahren; nur einmal in 5 Jahren Sonderkulturen, Gewürze: Einzelfallentscheidung nach Absprache

43 6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen Bewirtschaftung Fruchtartenwahl c) zu bevorzugende Fruchtarten: getreidedominierte Fruchtfolge Arten bzw. Sorten sind zu bevorzugen, die Ende April im Bestand bereits geschlossen sind und möglichst spät geerntet werden (i.d.r. Wintergerste, Winterweizen, Winterroggen; auch Hafer, Ackerbohnen) d) Sonstige Nutzungsarten Kein Brachfallen Keine Umwandlung in Grünland

44 6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen Bewirtschaftung Spritzmitteleinsatz Minimierung des Spritzmitteleinsatzes, d.h. maßvoller Herbizideinsatz (Ausgleichsflächen zum Hamsterschutz sollten nicht wildkräuterfrei sein!). Beschränkung des Einsatzes von Insektiziden, Fungiziden etc. auf das absolute Minimum, da Auswirkungen von Bestandteilen auf das Hormonsystem von Wirbeltieren vermutet werden bzw. nachgewiesen sind Feldmausbekämpfung ganzjährig kein Einsatz von Rodentiziden kein Aufstellen von Sitzkrücken für Greifvögel

45 6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen Bewirtschaftung Düngung organischer Dünger nur zwischen und sowie zwischen und unter Beachtung der Düngeverordnung. Unverzüglich in den Boden einzuarbeiten. konventionelle Düngung (Kunstdünger) ohne Einschränkung. Ernte: Stehenlassen der Kultur auf 20 % der Fläche Stehenlassen erfolgt in halben Arbeitsbreiten, im Wechsel mit jeweils 2 geernteten Arbeitsbreiten (nach Absprache auch eine Arbeitsbreite im Wechsel mit 4 geernteten Arbeitsbreiten) Getreidestoppeln: Höhe mind. 15 cm, Raps mind. 25 cm Umbruch der stehen gelassenen Kulturen nicht vor dem (Ausnahme: ab nur zulässig im Fall der Folgefrucht Wintergerste, ab nur zulässig im Fall der Folgefrucht Raps)

46 6 Kompensationsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen Bewirtschaftung Stoppelbearbeitung nicht vor dem (Ausnahme: ab nur zulässig im Fall der Folgefrucht Wintergerste, ab nur zulässig im Fall der Folgefrucht Raps) wenn mit der Folgefrucht realisierbar (Hafer als Folgefrucht): Stoppeln über Winter stehenlassen Bodenbearbeitung Alle Bodenbearbeitungsmaßnahmen so spät wie möglich im Herbst (nicht vor ). Bodenbearbeitung ab nur möglich, wenn als Folgefrucht Wintergerste geplant ist bzw. ab im Fall der Folgefrucht Raps) Bei Anbau von Hafer oder Ackerbohnen Bodenbearbeitung und Einsaat so zeitig wie möglich im Frühjahr Keine Bodenbearbeitung tiefer als 30 cm, keine Tiefenlockerung pfluglose Bearbeitung

47 7 Effizienzkontrolle / Monitoring Effizienzkontrolle Eingriffsregelung 17 Abs. 7 BNatSchG Monitoring Artenschutz Rechtsprechung BVerwG Auflagenvorbehalt Methode und Dauer flächendeckenden Feinkartierung nach Ernte und vor Umbruch, i. d. R. im August Stichprobenartig auf angrenzende Schlägen Dichteerfassung Jährlich über 5 mind. Jahre (danach alle 5 Jahre) Bericht mit Empfehlungen zur Bewirtschaftung Nachsteuerung Erhöhung bzw. Absenken des Anteils der nicht zu erntenden Kultur

48 Artenhilfsprogramm für den Feldhamster in Thüringen Entscheidungshilfe Vollzug Artenschutz und Eingriffsregelung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Uwe Kettnaker, Thüringer Landesverwaltungsamt Obere Naturschutzbehörde Tel: 0361 /

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