1. Genehmigung Budget 2019 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2019
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- Alwin Diefenbach
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1 GEMEINDE DOMAT/EMS 1. Genehmigung Budget 2019 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr Objektkredit für den Neubau der Strassenunterführung Plazza Staziun Via da Munt 3. Beitrag für die Sanierung der Kirche Sogn Gion und Anlagen Botschaft für die Gemeindeabstimmung vom 25. November 2018
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3 GEMEINDE DOMAT/EMS Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Hiermit unterbreiten wir Ihnen die folgende Botschaft Genehmigung Budget 2019 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr Ausgangslage 1.1 Allgemeines Das Budget 2017 sah einen Ertragsüberschuss von Fr vor. Dank ausserordentlichen Mehreinnahmen bei den Steuern und im Finanzbereich schloss die Rechnung 2017 mit einem Ertragsüberschuss von 2.8 Mio. Franken ab. Dabei wurden zusätzliche Abschreibungen und Vorfinanzierungen für 3.5 Mio. Franken gebildet. Das ausserordentlich gute Ergebnis der Vorjahre ist aus den obenerwähnten Gründen als nicht repräsentativ zu betrachten. Das Nettovermögen betrug Ende 2017 rund 42.8 Mio. Franken. Für das Jahr 2018 wurde ein Ertragsüberschuss von Fr budgetiert. Mit dem heutigen Kenntnisstand und falls keine ausserordentlichen Finanzvorfälle eintreten werden, ist davon auszugehen, dass die Rechnung 2018 in einem etwas besseren Rahmen als budgetiert abschliessen wird. Dabei gilt es zu beachten, dass sich hier erstmals die Reduktion des Steuerfusses von 90% auf 87% auswirken wird. Seite 3
4 Das Budget 2019 rechnet mit einem Ertragsüberschuss von Fr Trotz erfreulicher Budgetzahlen sind insbesondere Neuausgaben auch in Zukunft kritisch zu hinterfragen. 1.2 Personal Bei der Berechnung der Besoldungen wird keine Teuerung angenommen. Für die individuelle Lohnentwicklung wird 2% der Lohnsumme und für die Leistungsprämie 0.5 % der Lohnsumme bereitgestellt. Von den gemäss Stellenplan genehmigten Stellen werden 2019 voraussichtlich Stellen besetzt sein. Zusätzlich werden in der Gemeindeverwaltung drei Lernende im kaufmännischen Bereich ausgebildet. 1.3 Finanzen und Steuern Die Einkommenssteuern der natürlichen Personen sind wichtigster Bestandteil des gesamten Steueraufkommens unserer Gemeinde. Unter anderem wirkt sich die Zunahme der Wohnbevölkerung aus. Die Entwicklung der letzten Jahre ergibt folgendes Bild: Steuerfuss 90% Steuerfuss 87% Rechnung 2016 Rechnung 2017 Budget 2018 Budget Die in den Jahren 2006, 2009 und 2016 durch den Grossen Rat beschlossenen Steuersenkungen verursachen der Gemeinde nach wie vor deutliche Steuereinbussen bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen. Die folgenden Zahlen dokumentieren die Entwicklung der Steuereinnahmen bei den juristischen Personen: Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Budget Budget Seite 4
5 Die Höhe dieser Steuereinnahmen betrug in den Jahren 2015 bis 2017 durchschnittlich 8.8 Mio. Franken und ist um 1.3 Mio. Franken höher als in der vergleichbaren Zeitspanne der Vorjahre. Dies insbesondere dank den ausserordentlichen Einnahmen im Jahre Investitionsrechnung Die Investitionsrechnung sieht Bruttoinvestitionen von rund 19.6 Mio. Franken resp. Nettoinvestitionen von 15.9 Mio. Franken vor. Für die zweite und letzte Tranche der Sanierung des Gemeindehauses sind Investitionen von 2.9 Mio. Franken geplant. Die Investition für den Ersatzbau des Kindergartens Caguils beläuft sich auf 6.5 Mio. Franken. Im vorliegenden Budget ist davon die zweite und letzte Tranche von 3.2 Mio. Franken enthalten. Im Bereich Verkehr sind im Budget 2019 grössere Beträge für verschiedene Belagssanierungen und für einen Teil der Sanierung der Ortsdurchfahrt enthalten. Der Gesamtkredit von 2.3 Mio. Franken für den Ausbau der Strasse Tardels- Caschnés untersteht der Zustimmung durch die Stimmbürger/innen. Investitionen in der Grössenordnung von rund 1.6 Mio. Franken sind im Bereich Wasserversorgung für Quellfassungen, Leitungssanierungen und Steuerungsanlagen geplant. 1.5 Gesamtergebnis Der Cashflow bleibt auch im Jahre 2019 positiv und beträgt rund 2.6 Mio. Franken. Infolge der ausserordentlich hohen Investitionen beträgt der Finan zierungsfehlbetrag rund 12.7 Mio. Franken. Das Nettovermögen dürfte sich per Ende 2019 in der Grössenordnung von 21.1 Mio. Franken bewegen. Seite 5
6 2. Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2019 Das ausgeglichene Ergebnis in der Erfolgsrechnung 2019 führt zu einem positiven Cashflow. Die Vermögenslage der Gemeinde ist trotz beträchtlichem Finanzierungsfehlbetrag im Jahre 2019 immer noch als positiv zu werten. Nach dem Prinzip des Haushaltgleichgewichtes sind Aufwand und Ertrag auf Dauer im Gleichgewicht zu halten. Die entsprechend diesem Grundsatz vorgenommene Senkung des Steuerfusses auf 87% der einfachen Kantonssteuer hat sich als angemessen erwiesen. Wie hoch der Steuerfuss in der Finanzplanperiode 2020 bis 2023 festgesetzt werden muss, hängt im Wesentlichen von den Mindereinnahmen ab, welche die Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes betreffend Unternehmensbesteuerung nach sich ziehen wird. Das detaillierte Budget 2019 wird allen Haushaltungen mit separater Post zugestellt. 3. Verhandlungen im Gemeinderat Das Budget 2019 wurde vom Gemeinderat ausführlich diskutiert. Ein Antrag, in der Investitionsrechnung Position , Ausbau Tardels-Caschnes, zu streichen, wurde abgelehnt. Seite 6
7 4. Schlussbemerkung und Anträge Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 15. Oktober 2018 der Budgetvorlage mit 12:0 Stimmen zugestimmt. Er stellt Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, folgende Anträge: 1. Das Budget für das Jahr 2019 sei zu genehmigen (Stimmzettel blau). 2. Der Steuerfuss auf Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen für das Jahr 2019 sei auf 87% der einfachen Kantonssteuer zu belassen (Stimmzettel grün). GEMEINDERAT DOMAT/EMS Der Präsident: Die Aktuarin: Ursin Fetz Yvonne Müller Seite 7
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9 GEMEINDE DOMAT/EMS Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Hiermit unterbreiten wir Ihnen die folgende Botschaft Objektkredit für den Neubau der Strassenunterführung Plazza Staziun Via da Munt 1. Einführung Domat/Ems wird seit dem Jahre 1896 durch das Bahntrasse der RhB in zwei Gebiete geteilt. Drei Bahnübergänge an der Gassa surò, der Gassa sutò und in Sur Rieven verbinden diese beiden Teilgebiete. Weitere Verbindungen bilden die Bahnunterführungen an der Churerstrasse/Via Nova (Kantonstrasse) im Unterdorf und im Gebiet Caschnés/Via Trebla im Oberdorf. Für den Langsamverkehr wurde im Jahre 2008 eine weitere kleine Unterführung in Sut Rieven realisiert. Im Gebiet Ems-Chemie/Golfplatz ist ein weiterer Bahnübergang in Betrieb. Der Wunsch nach einem «schrankenfreien» Übergang vom Südquartier ins Dorf ist über 50 Jahre alt und geht einher mit der Entwicklung unserer Gemeinde. Vorhaben zur Verbesserung der Situation scheiterten stets an den Seite 9
10 hohen Kosten, den grossen baulichen Eingriffen im Dorfgebiet und den engen Platzverhältnissen für die Erstellung einer Unterführung. Eine Variante zur Tieferlegung der Bahn respektive Untertunnelung wurde nach der Jahrtausendwende bei den zuständigen Instanzen deponiert, entsprechend geprüft und mit prognostizierten Kosten von weit über 100 Mio. Franken als nicht finanzierbar verworfen. Im Zuge von raumplanerischen Massnahmen des Bahnhofareals (Entwicklungspotenzial), verbunden mit Abklärungen zur besseren Nutzung der Bauflächen (verdichtetes Bauen innerhalb des Dorfgebietes), sowie der zukünftigen Umsetzung des kommunalen räumlichen Leitbildes (krl) soll eine Verbesserung des Verkehrskonzepts erreicht werden. Ein wichtiges Teilgebiet am Bahnhof (Areal ehemals Restaurant Bahnhöfli) erfuhr im Vorjahr einen Besitzerwechsel. Dank konstruktiven Gesprächen mit den neuen Besitzern wurde das beabsichtigte Projekt einer bedarfsgerechten Strassenunterführung erst möglich. Diesen besonderen Sachverhalt gilt es zu nutzen. 2. Ausgangslage Die RhB muss bis Ende 2023 die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) erfüllt haben. In Domat/Ems erreicht die heutige Bahnhofanlage die entsprechenden Auflagen nur bedingt. Die hindernisfreien Zugänge zu den Perrons über die bestehenden Schrankenanlagen sind für Domat/Ems sehr unbefriedigend. Die Personenunterführung beim Bahnhof ist unattraktiv, minimal dimensioniert und nur über steile Treppen passierbar. Im Zuge der Bahnhoferneuerung plant die RhB eine neue Personenunterführung, welche auch den Ansprüchen des Behindertengleichstellungsgesetzes entspricht. In Zusammenhang mit der Erarbeitung des räumlichen Leitbildes Domat/ Ems und der anstehenden Erneuerung des Bahnhofareals hat die Gemeinde das Erschliessungskonzept überprüft. Die aktuelle Situation mit Bahnschranken und den damit verbundenen Wartezeiten entsprechen nicht den heutigen Ansprüchen. Dies gilt sowohl für den motorisierten Verkehr als auch für den Langsamverkehr. Um eine Verbesserung der Seite 10
11 Verkehrs situation zu erreichen, sieht die Gemeinde den Neubau einer Strassenunterführung zwischen Plazza Staziun und Via da Munt vor. Die Strassenunterführung soll dabei auch einen separaten Fussgänger- und Fahrradbereich umfassen. Die Arealentwicklung am Bahnhof Domat/Ems ist einer Teilrevision der Ortsplanung unterzogen worden. Das Emser Stimmvolk hat am 23. September 2018 eine entsprechende Vorlage klar gutgeheissen. Der Bahnübergang an der Gassa sutò bleibt in der heutigen Form bestehen und dient weiterhin als Verbindung ins südöstliche Gemeindegebiet. Da der Bau der Strassenunterführung längere Perronanlagen ermöglicht, können die Schliesszeiten der Bahnschranken an der Gassa sutò optimiert werden. 3. Projektübersichten und Verantwortlichkeiten Mit den Umbauarbeiten am Bahnhof in Domat/Ems werden drei Projekte bearbeitet. A Behindertengerechter Ausbau der Perrons mit Personenunterführung Das Südperron der Rhätischen Bahn (RhB) entspricht nicht mehr den heute gültigen Gesetzesvorgaben und Anforderungen an einen zeitgemässen Bahnhof einer Gemeinde in der Grösse von Domat/Ems (Kategorie 1). Die behindertengerechten Anpassungen müssen bis im Jahr 2023 erfolgt sein. Die Perronlänge zwischen den beiden Bahnübergängen Gassa surò und Gassa sutò sind unzureichend, so dass Züge wie z.b. der Interregio Chur- St. Moritz während des Haltes mindestens einen Bahnübergang für den Verkehr blockieren bzw. versperren. Im Zuge der Bahnhofserneuerung plant die RhB den Bau einer neuen, behindertengerechten Personenunterführung mit Rampen auf beiden Seiten des Bahnhofs. Ebenfalls werden die nötigen Perrondächer realisiert und zusätzliche Kundeninformationssysteme installiert. Verantwortung: RhB Seite 11
12 B Entwicklung des Bahnhofareals mit Neubau Bahnhofgebäude Ein Neubauprojekt mit ober- und unterirdischer Parkierung soll das bisherige Bahnhofgebäude ersetzen. Weiter soll mittels eines Bahnhofplatzes eine klare, repräsentative Ankunftssituation mit Parkierungsmöglichkeiten für Velos geschaffen werden. Verantwortung: RhB (Bahnhofplatz/Gemeinde) C Aufhebung Bahnübergang und Strassenunterführung Die Gemeinde und die RhB verfolgen das Ziel, die Schrankenanlage an der oberen Bahnhofstrasse Via da Munt aufzuheben. Zum einen aus Sicherheitsgründen (Unfallgefahr) und zum anderen auch aus technischen Gründen (Steuerung, Fahrplanstabilität etc.). Schrankenanlagen sind technisch sehr aufwendig und mit sehr grossem Unterhaltsaufwand verbunden. Bekannte und jüngere Beispiele von Übergangsaufhebungen in Gemeinden sind die neuen Bahnunterführungen in Malans und Küblis. Verantwortung: Gemeinde Domat/Ems Jedes dieser drei Projekte kann grundsätzlich als eigenständiges Vorhaben betrachtet werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen die Behindertengerechtigkeit und nach Möglichkeit zeitgleich die Personenunterführung, unabhängig der Projektfortschritte und Genehmigungen der beiden anderen Vorhaben, realisiert werden. In der Gesamtbetrachtung sind sich die Gemeinde und die RhB einig, dass alle drei Projekte in Abhängigkeit zueinanderstehen und möglichst gut aufeinander abgestimmt und umgesetzt werden sollten. Die vorliegende Botschaft bezieht sich auf das Projekt C. Seite 12
13 4. Strassenunterführung 4.1 Vorgabe Ein wesentliches Merkmal der heutigen ortsinternen Erschliessung besteht in der Trennwirkung des Dorfkerns zu den südlichen Wohnquartieren durch das Bahntrassee bzw. infolge der langen Schliesszeiten der Barrieren bei den Bahnübergängen. Domat/Ems hat dazu in den letzten Jahren immer wieder Anstrengungen zur Verbesserung dieser Situation unternommen. Die Erstellung einer Strassenunterführung ist damit ein Bedürfnis der Bevölkerung von Domat/Ems und liegt auch im Interesse der RhB. Neben der Möglichkeit, dass zwei Fahrzeuge kreuzen können, soll die Strassenunterführung ebenfalls für die Durchfahrt von Feuerwehrfahrzeugen, Rettungswagen und auch für den Busverkehr ausgebaut werden. In Ergänzung dazu soll ein separater Langsamverkehrsbereich auf einer Strassenseite erstellt werden. Abbildung 1: Visualisierung neue Strassenunterführung ab «Plazza Staziun» mit Blick Richtung Westen (Stauffer & Studach Raumentwicklung) Seite 13
14 4.2 Planung Im Frühjahr 2017 beauftragte der Gemeindevorstand das Büro Widmer Ingenieure AG, Chur, mit der Erarbeitung eines Vorprojekts für eine Strassenunterführung, dies in Ergänzung zur Bahnhofprojektierung der RhB. Mit der Bahnhofsentwicklung der RhB kamen die Ortsplaner Stauffer & Studach für Raumentwicklungs-, Planungs- und Koordinationsaufgaben hinzu. 4.3 Projektbeschrieb Oberstes Ziel einer Strassenunterführung ist die verkehrstechnisch bestmögliche ortsbauliche Einpassung ins Dorfbild. Dies soll mit einer moderaten Fahrbahnbreite von 5.20 m (Erschliessungsstrasse) erfolgen. Wie bereits heute an der Gassa surò und Gassa sutò bzw. an der Via da Munt sind Fahrzeugkreuzungen bei reduzierter Geschwindigkeit möglich. Die Einführung von Tempo 30 wird in Betracht gezogen, dies in Abstimmung mit den Bestrebungen an der Via Nova und den entsprechenden Zubringerstrassen. Die Durchfahrtshöhe beträgt 4.2 m und ermöglicht damit auch eine allfällige Durchfahrt für Busse und den öffentlichen Verkehr. Aufgrund der erforderlichen Rampenlänge von 55 m ist die Abfahrt direkt ab der Gassa surò nicht möglich, weil wichtige Abzweigungen und Hauszufahrten abgeschnitten würden. Die Abfahrt erfolgt abgewinkelt vom neu vorgesehenen Bahnhofplatz, ab Plazza Staziun, parallel zum Bahntrassee unter der Bahn hindurch in die Via da Munt. Mit der gemeindeeigenen Parzelle neben der Via da Munt auf der Südseite der Bahn ist genügend Raum vorhanden, um ab der Via Rezia vor der Auffahrt in die Via da Munt einzubiegen. Seite 14
15 Abbildung 2: Verkehrsfluss; Auto (rot), Fahrrad und Fussgänger (blau), Treppenaufgänge (grün), Strassen (gelb) Die Fahrbahn der Unterführung trennt die Fussgänger/Radfahrer niveaumässig von den Fahrzeugen. Damit verbessert sich die Sicherheit für den Langsamverkehr. Für Fahrzeuge beträgt das Rampengefälle zirca 11%. Fussgänger können die Unterführung behindertengerecht mit 6% Steigung passieren. Je ein Treppenabgang Nord und Süd der Geleise/Perrons verbinden zusätzlich den Fussgängerbereich von der Gassa surò/senda und der Via Rezia/Navinal her. Seite 15
16 Abbildung 3: Querschnitt Strassenunterführung Richtung Süden (Widmer Ingenieure) Der Situationsplan im Anhang vermittelt eine Übersicht über das Bauwerk (Machbarkeit), wobei vor allem Anschlussstrassen und weitere Details erst in einem Bauprojekt mit dem Baubewilligungsgesuch geplant und abgestimmt werden können. 5. Anstösser Sämtliche Anwohnerinnen und Anwohner von direkt betroffenen Parzellen im Projektperimeter der Strassenunterführung wurden durch die Gemeinde, unter Mitwirkung der RhB, zu Informationsveranstaltungen und Gesprächen eingeladen. Offene Fragen konnten grossmehrheitlich geklärt werden oder fliessen in die Ausarbeitung des detaillierten Bauprojektes ein. Seite 16
17 6. Termine Nach einem positiven Abstimmungsentscheid kann die Bauprojektierung (Detailplanung) durch den Ingenieur sowie die Detailplanung der Anwohnerzufahrten erfolgen. Das Baugesuch für das Baubewilligungsverfahren wäre im Frühjahr 2019 vorgesehen. Der Baubeginn könnte im Herbst 2019 erfolgen und die Bauzeit würde rund 18 Monate dauern. 7. Kosten Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7.5 Mio. Franken (inkl. MwSt). Genauigkeit KS +/- 15%, Index Kostenstand Mai Die Kosten gliedern sich nach Baukostenplan Tiefbau (CRB) wie folgt: A Grundstücke/Landerwerb Fr L Vorbereitungsarbeiten, Hilfsbrücke RhB Fr M Aushub, Spezialtiefbau (Ankerwände) Fr O Betonbauwerk Fr Q Werkleitungen, Anpassungen Fr R Fahrbahn und Strasse Fr S Betriebsanlagen, Werke Fr V Planungs-/Nebenkosten Fr Y Unvorhergesehenes, Anstösser Fr Gesamtkosten brutto (Objektkredit) Fr Seite 17
18 Von diesem Bruttobetrag können verschiedene Kostenbeteiligungen respektive Beiträge der öffentlichen Hand (Bund, Kanton) und der RhB in Abzug gebracht werden: A Bund aus Agglomerationsprogramm Fr B Kantonsbeitrag Langsamverkehr Fr C Kantonsbeitrag ÖV* Fr D RhB Fr Total Beiträge Fr Gesamtkosten netto (Gemeinde) Fr *Da im Zeitpunkt der Drucklegung der genaue Betrag des Kantons noch nicht feststeht, wird der Minimalbetrag eingesetzt. 8. Abstimmungsverfahren Gemäss Art. 25 lit. e Gemeindeverfassung unterstehen Beschlüsse über neue, einmalige Ausgaben von über Fr der Urnengemeinde. 9. Verhandlungen im Gemeinderat Ein Rückweisungsantrag mit dem Ziel der Ergänzung der Botschaft und Tätigung weiterer Abklärungen wurde abgelehnt. In der Detailberatung wurde von einer Minderheit des Rates die Notwendigkeit der Unterführung in Frage gestellt. Das Verkehrsaufkommen im Bereich des Bahnüberganges Gassa surò sei gering, die geplanten Dimensionen/Masse zu knapp und eine Unterführung diene vor allem der RhB. Die Ratsmehrheit war der Ansicht, dass es die Chance zu packen gelte, die Teilung des Dorfes in diesem Bereich aufzuheben. Die RhB werde die Zugsdichte vergrössern, was das Problem der geschlossenen Barrieren nur noch verschärfe. Schliesslich komme die Gemeinde dank des Projektes auch zu zusätzlichen Zugsverbindungen. Seite 18
19 Der Gemeinderat hat die Vorlage an seiner Sitzung vom 17. September 2018 mit 8:5 Stimmen zuhanden der Urnengemeinde verabschiedet. 10. Antrag Der Gemeinderat stellt Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, folgenden Antrag: Für den Neubau der Strassenunterführung Plazza Staziun Via da Munt sei ein Objektkredit von 7.5 Mio. Franken brutto zu sprechen. GEMEINDERAT DOMAT/EMS Der Präsident: Die Aktuarin: Ursin Fetz Yvonne Müller Seite 19
20 SITUATION 1:200 Situationsplan Strassenunterführung
21 GEMEINDE DOMAT/EMS Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Hiermit unterbreiten wir Ihnen die folgende Botschaft Beitrag an die Sanierung der Kirche Sogn Gion und Anlagen 1. Ausgangslage Die in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts erstmals erwähnte Kirche St. Johann Baptista (Sogn Gion) ist nicht nur für Domat/Ems ein unbestrittenes Wahrzeichen von grossem kulturellem Wert, sondern auch bis über die Grenzen des Kantons hinaus bekannt. Ein Kulturerbe, das entsprechend gepflegt und unterhalten werden muss. Im Band III der Kunstdenkmäler des Kantons Graubünden schreibt E. Poeschel: «Der ganze Komplex bildet in seiner das Dorf beherrschenden Situation und der freien, aber gut ausgewogenen Gruppierung die reizvollste Anlage dieses Gebietes.» Heute sind die Kirche Sogn Gion und ihre Anlagen sanierungsbedürftig, sowohl im Äusseren als auch im Inneren. Die letzte Aussenrenovation (1960) liegt bald sechzig Jahre und die letzte Innenrenovation (1946/47) gut 70 Jahre zurück. Schäden finden sich in Form von Rissen, losen Steinen, undichten Dächern, Defekten an der Fassade, mangelnder Beleuchtung, Wurmbefall im Holz der Kanzel, mangelnden Elektroinstallationen oder veralteten Heizkörpern. Schäden am Dach der Kirche und des Turmes Seite 21
22 mussten mehrmals notfallmässig repariert werden, um Passanten und Besucher des Friedhofs nicht zu gefährden. Die Kommission Kirche Sogn Gion und Anlagen hat sich vor einiger Zeit zum Ziel gesetzt, die Kirche Sogn Gion diese ist im Eigentum der Römisch-Katholischen Kirchenstiftung St. Johann samt Umgebung umfassend zu konservieren und zu restaurieren. Auf der Grundlage einer Vorstudie (2014) und eines Konservierungs- und Restaurierungskonzepts (2017) soll das Vorhaben in den kommenden vier bis fünf Jahren umgesetzt werden. Um das Projekt zu realisieren reichen die finanziellen Mittel der Katholischen Kirchgemeinde und ihrer Stiftungen jedoch nicht aus. Sie sind deshalb auf Unterstützung durch Dritte angewiesen. Abbildung 1: Kirche Sogn Gion von Osten her Seite 22
23 2. Geschichte Die erste urkundliche Erwähnung der ursprünglich befestigten Kirchenanlage stammt aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Aus jener Zeit stammen die Fundamente des massiven Turmes, der mit seinen gegen zwei Meter starken Mauern vermutlich als Wachturm gebaut wurde. Der heutige Bau wurde über einem Vorgängerbau errichtet. Reste eines weiteren Turms aus unbestimmter Zeit wurden 1982 neben dem Beinhaus gefunden. Die Türme gehörten zu einer Verteidigungsanlage zum Schutz der nahegelegenen Brücke, die damals den Rhein überquerte. Der gotische Chor der heutigen Kirche wurde 1504 gebaut, das Schiff Anlässlich der Neuweihe am 5. Juli 1515 wurde der Turm um ein Geschoss erhöht. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts kamen das Chorgestühl und die Seitenaltäre in die Kirche, ebenso die Wandmalereien eines Passions zyklus hinzu. Die Empore entstand Die Vorhalle im Westen aus dem Jahr 1703 wurde auf den Resten einer Umfassungsmauer gebaut, die zur Verteidigungsanlage gehörte. Die barocke Kreuzigungsgruppe an der westlichen Aussenwand stammt aus dem Anfang des 18. Jahrhunderts. Abbildung 2: Altar und Seitenaltäre Seite 23
24 3. Bedeutung Die Kirche Sogn Gion, die Kapelle und das Beinhaus sind im Verzeichnis der Denkmäler von nationaler Bedeutung inventarisiert und stehen unter dem Schutz des Bundes. Bund und Kanton sind deshalb bereit, an die Konservierung und Restaurierung einen Beitrag von 1.36 Mio. Franken zu leisten. 4. Projektbeschrieb Für die Konservierung und Restaurierung der Kirche Sogn Gion sind drei Etappen geplant. Die erste Etappe fokussiert sich auf die Aussenrestaurierung und umfasst zwei Phasen (A1, A2). In einem ersten Schritt (Phase A1) werden die Aussenarbeiten am Turm und am Beinhaus in Angriff genommen. Das dazu erforderliche Gerüst wird anschliessend (Phase A2) für die Arbeiten am Kirchenschiff, am Chor, an der Vorhalle und an der Kapelle verwendet. Aus Effizienzgründen werden in Phase A2 auch Arbeiten erledigt, die zwar später ausgeführt werden könnten, jedoch ein Gerüst erfordern. Ergänzend werden in Phase A2 die Umgebungsmauern, die Aussenbeleuchtung und der Blitzschutz instand gestellt bzw. modernisiert. Teil der ersten Etappe bilden schliesslich die archäologischen Untersuchungen beim Beinhaus und beim Priesterfriedhof. Die zweite Etappe widmet sich der Innenrestaurierung (I). Diverse Ausstattungen (z.b. Figuren) können dabei extern restauriert werden. Die dritte und letzte Etappe nimmt sich der Umgebung (U) an. Konkret geht es darum, der obersten Terrasse rund um die Kirche einen würdigen Rahmen zu geben. Zudem wird der Aufgang zu Friedhof und Kirche saniert und der Pfortbereich einladender gestaltet. Die Renovation soll in verschiedenen Phasen vonstattengehen, die hauptsächlich in den Jahren 2019 bis 2021 ablaufen. Das Projekt sieht Arbeiten vor, die die Kirche Sogn Gion als Ganzes nicht verändern, aber für Jahrzehnte konserviert. Seite 24
25 Abbildung 3: Konzeptionelles Bauablaufprogramm, veranschaulicht im Uhrzeigersinn den Umfang (gelb markiert) der Etappen/Phasen A1, A2, I und U. Seite 25
26 Das Bauablaufprogramm sieht einen Start von Etappe 1 im Jahre 2019 vor. Aus planerischen und/oder organisatorischen Gründen kann sich der Start auch um ein Jahr nach hinten verschieben. Die Konservierung/Restaurierung könnte so erst im Jahre 2023 abgeschlossen werden. 5. Renovations- und Sanierungsarbeiten Aussenrestaurierung Die Aussenfassaden und die Bedachung sind schadhaft. Der durch das Kirchendach eindringende Regen gefährdet mehr und mehr die Tragfähigkeit der Dachkonstruktion und zeitigt auch Folgeschäden im Innenraum. Der Aussenverputz nimmt bei Regen Wasser auf. Viele Steinköpfe des Mauerwerks liegen frei. In den Randbereichen haben sich Putzblasen gebildet. Die Ost- und Westfassaden sind teilweise stark von Mikroorganismen bewachsen. Die Dachsanierung ist zwingend und dringend. Bei den Fassaden ist es das Ziel, den Ist-Zustand zu konservieren und irreversible Schadensbildungen frühzeitig und auf lange Frist zu verhindern. Abbildung 4 und 5: Schadhafte Aussenfassaden Seite 26
27 Abbildung 6 und 7: Schäden am Dachgebälk und am Turm Ein wichtiges Anliegen ist die Erhaltung des Zifferblattes der Kirchturmuhr, der Sonnenuhr und des Reliefs (Kreuzigungsgruppe, Abbildung 8) an der Westfassade. Die Modernisierung der Elektroanlagen und der Blitzschutzanlage sind dringend nötig. Abbildung 8: Relief an der Westfassade Abbildung 9: Beinhaus Seite 27
28 Innenrestaurierung Bei der Innenrestaurierung ist zu unterscheiden zwischen dem baulichen Teil und der Ausstattung. Beim baulichen Teil stehen folgende Arbeiten im Vordergrund: die Instandstellung der Dachkonstruktion (siehe Abbildung 6), der Fenster und Aussentüren, des Bodenbelags, der Elektro- und Sicherheitsanlagen und ganz besonders der Wände und des Gewölbes. Abbildung 10: Innenraum mit Empore und Orgel Abbildung 11: Chorgestühl Beim Ausstattungsteil geht es in erster Linie darum, den besonders wertvollen Hochaltar und die Seitenaltäre (siehe Abb. 2) in neuem Glanz erscheinen zu lassen. Dasselbe gilt für die Figuren und Reliefs. Finanziell etwas weniger ins Gewicht fallen die Konservierung/Restaurierung der Kanzel, des Chorgestühls, der Kirchenbänke und der Sakristei. Umgebung Die Umgebungsarbeiten betreffen den Aufgang zu den Friedhofgräbern bis hin zur obersten Terrasse. Es werden die Pforte, der Weg, die Treppen, die Geländer und das Mauerwerk instand gestellt und gesichert. Hand in Hand mit der Neugestaltung der obersten Terrasse (siehe Visualisierungsskizze in Abbildung 13) werden die Leitungen für die Aussenbeleuchtung, die Blitzschutz-Ringleitung sowie die Entwässerungs- und Hydrantenleitungen verlegt. Seite 28
29 Abbildung 12: Pfortbereich zum Friedhof Abbildung 13: Visualisierung der obersten Terrasse Weitere Informationen können dem Konservierungs- und Restaurierungskonzept entnommen werden, welches im Gemeindehaus aufliegt. 6. Kosten Die Kostenschätzung der Projektgruppe präsentiert sich wie folgt: 0 Vorleistungen Fr Vorbereitungsarbeit Fr Innenrestaurierung Fr Aussenrestaurierung Fr Umgebung Fr Baunebenkosten Fr Archäologie Fr Reserve Fr Ausstattung Fr Total Fr Seite 29
30 Diese Berechnung stützt sich für jede Arbeitsgattung auf Richtofferten von erfahrenen Unternehmern auf der Basis konkreter Arbeitsvorgaben. Der Architekt kann sich dabei auf seine langjährige Erfahrung abstützen. 7. Finanzierung Der Kostenvoranschlag rechnet mit Totalaufwendungen von 5 Mio. Franken. Davon sind Fr bereits bezahlt. An den Restbetrag von rund 4.82 Mio. Franken kann die Katholische Kirchgemeinde Fr , aufgeteilt in vier Jahrestranchen à Fr , leisten. Die verbleibenden rund 4.37 Mio. Franken müssen durch Dritte abgedeckt bzw. finanziert werden. Auf dieser Grundlage wurde durch die Projektgruppe folgender provisorischer Finanzierungsplan erstellt: Vorleistungen Fr Katholische Kirche Fr Bund, Kanton Fr Politische Gemeinde Domat/Ems Fr Restfinanzierung Fr Finanz- / Kapitalbedarf Fr Damit die erste Bauetappe planmässig starten kann, müssen im Frühjahr 2019 Finanzierungszusagen von rund 2.5 Mio. Franken vorliegen. In der Finanzplanung hat die Gemeinde Domat/Ems bereits 1 Mio. Franken, aufgeteilt in vier Jahrestranchen à Fr , veranschlagt. Diesen einmaligen Beitrag leistet die Gemeinde, wenn für die geplante Renovation die Finanzierung gesichert ist. Die Bürgergemeinde entscheidet anlässlich der Bürgerversammlung im Herbst 2018 über die Höhe ihres Beitrages. Seite 30
31 8. Abstimmungsverfahren Gemäss Art. 25 lit. e Gemeindeverfassung unterstehen Beschlüsse über neue, einmalige Ausgaben von über Fr der Urnengemeinde. 9. Schlussfolgerungen Die Kirche Sogn Gion, die Kapelle und das Beinhaus sind im Verzeichnis der Denkmäler von nationaler Bedeutung inventarisiert und stehen unter dem Schutz des Bundes. Um dieses wichtige Kulturgut zu erhalten und zu restaurieren, ist die Unterstützung durch die Politische Gemeinde Domat/Ems mit einem Beitrag von 1 Mio. Franken sehr wichtig. 10. Schlussbemerkung und Antrag Der Gemeinderat hat der Vorlage an der Sitzung vom 17. September 2018 einstimmig zugestimmt. Er stellt Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, folgenden Antrag: In den Renovationsfonds der Römisch-Katholischen Kirchenstiftung St. Johann sei ein Beitrag von 1 Mio. Franken für die Renovation der Kirche Sogn Gion zu sprechen. Die Auszahlung soll in vier Jahrestranchen à Fr erfolgen, erstmals im Jahre Sollte das Projekt aus planerischen/organisatorischen Gründen später in Angriff genommen werden, ist der Gemeindevorstand befugt, die Zahlungen im Rahmen des Baufortschritts zu leisten. GEMEINDERAT DOMAT/EMS Der Präsident: Die Aktuarin: Ursin Fetz Yvonne Müller Seite 31
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