Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Lüneburg für den Zeitraum von 2002 bis 2007

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1 Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Lüneburg für den Zeitraum von 2002 bis 2007 gem. 19 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Aufgestellt im Dezember 02 (Reisgies) Inhalt: Seite 1. Veranlassung 3 2. Geltungsbereich Rechtlich Sachlich 4 3. Grundlagen und Ziele Statistische Grundlagen Vermeidung/Verwertung 5

2 3.3 Beratung Strukturdaten Entsorgungseinrichtungen Mengenstrom der Gesellschaft f. Abfallwirtschaft Lüneburg mbh 8 4. Abfallarten Abfall zur Beseitigung gemischter Siedlungsabfall Sperrmüll sonstiger Abfall zur Beseitigung Verbleib des Abfalls zur Beseitigung Abfall zur Verwertung Kompostierbarer Abfall Altmetall Elektro- und Elektronikschrott Problemabfall Altpapier Altglas Leichtverpackungen Boden/Bauschutt/Straßenaufbruch Ausgeschlossene Abfallarten Verwertungsquoten Zukünftige Organisationsformen in der Abfallwirtschaft Zusammenfassung 31 Anhang Rechtsvorschriften/Abkürzungen Anlagenkurzbeschreibungen Abfallmengen 1995 bis 2000, in Mg und kg je Einwohner Sonstige Mengenangaben 1. Veranlassung Nach 19 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) über die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen überlassenen Abfälle verpflichtet. Einzelheiten regelt die Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen gem. 19 und 20 KrW-/AbfG. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE), und damit auch der Landkreis Lüneburg, sind durch 6 des Nds. Abfallgesetzes (NAbfG) bestimmt. Das Abfallwirtschaftskonzept stellt unter Berücksichtigung der Abfallwirtschaftspläne des Landes die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle dar, die vom Landkreis Lüneburg zu entsorgen sind. Das AWK beschreibt die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung für einen Zeitraum von fünf Jahren im voraus. Nach Ablauf der fünf Jahre ist das AWK fortzuschreiben. Es berücksichtigt die Vorgaben der Abfallwirtschaftsplanung des Landes. Das AWK wird vom Kreistag beschlossen. Es ist der oberen Abfallbehörde mitzuteilen. Im Grundsatz knüpft das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept an das Abfallwirtschaftsprogramm von 1993 an. Eine Fortschreibung des AWP im Jahre 1998 war mit Billigung des Kreistages unterblieben, da wesentliche Punkte des AWP von 1993 bis zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt worden waren. 2

3 2. Geltungsbereich 2.1 Rechtlich Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Lüneburg Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Der Landkreis Lüneburg ist nach 19 KrW-/AbfG verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Nach 19 Abs. 5 KrW-/AbfG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in einem Abfallwirtschaftskonzept die Verwertung und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfallarten hinsichtlich Art und Menge sowie dem Entsorgungsweg darzustellen. Einzelheiten regelt die Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen gem. 19 und 20 KrW-/AbfG Nds. Abfallgesetz (NAbfG) Durch 6 des NAbfG ist der Landkreis Lüneburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne des 13 Abs. 1 KrW-/AbfG bestimmt Abfallsatzung (AbfS) Die Erfassung der verschiedenen Abfallarten ist in der Abfallsatzung des Landkreises Lüneburg (AbfS) gemäß 11 Abs. 1 NAbfG geregelt. Für die Abfallentsorgung erhebt der Landkreis Lüneburg Gebühren. Die Höhe der Gebühren ist in der Abfallgebührensatzung des Landkreises Lüneburg gemäß 12 Abs. 1 NAbfG geregelt. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechtsvorschriften ist im Anhang enthalten. 2.2 Sachlich Das Abfallwirtschaftskonzept bezieht sich auf das Gebiet des Landkreises Lüneburg ohne die Stadt Lüneburg. Es werden die Abfallarten dargestellt, zu deren Annahme der Landkreis Lüneburg als öffentlicher Entsorgungsträger verpflichtet ist Entsorgungspflicht des Landkreises Die Entsorgungspflicht des Landkreises erstreckt sich auf den Abfall zur Verwertung und zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen, soweit diese zu einer Verwertung selbst nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen, sowie für Abfall zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Für diese Abfallarten besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang gemäß 5 AbfS. Sie sind dem Landkreis im Rahmen der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr zu überlassen. Nach 4 Abs. 1 KrW-/AbfG ist Abfall in erster Linie zu vermeiden bzw. sind die Menge und der Schadstoffgehalt zu verringern. Der Landkreis Lüneburg hat Abfall in seinem Zuständigkeitsbereich nach Maßgabe der 4 bis 7 KrW-/AbfG zu verwerten oder gem. 10 bis 12 KrW-/AbfG zu beseitigen. Die Pflicht zur Verwertung besteht, soweit eine Verwertung technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, auch dann, wenn der Abfallerzeuger diesen Abfall zur Beseitigung überlassen hat. Hierbei sind die stoffliche und die energetische Verwertung rechtlich gleichgestellt. Der Landkreis Lüneburg kann als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß 15 Abs. 3 KrW-/AbfG Abfall aus anderen Herkunftsbereichen von der Entsorgung ausschließen, wenn dieser nicht nach Art, Menge oder Beschaffenheit mit dem in privaten Haushaltungen anfallenden Abfall zusammen entsorgt werden kann. (siehe unter 4.3 Ausgeschlossene Abfallarten, Seite 31 ) Gewerbe 3

4 Die Entsorgungspflicht besteht nicht für Abfall zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen. Andere Herkunftsbereiche sind z.b. Gewerbe, öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen sowie profitorientierte und nicht profitorientierte Unternehmungen. Dieses hat zur Folge, dass die verwertbaren Bestandteile des hausmüllähnlichen Gewerbeabfalls zunehmend der Erfassung durch den Landkreis entzogen und von privaten Unternehmen verwertet werden. Demzufolge können im vorliegenden AWK keine detaillierten Ausführungen zu diesem Bereich gemacht werden. 3. Grundlagen und Ziele 3.1 Statistische Grundlagen Abfallbilanzen für den Landkreis Lüneburg Die abfallwirtschaftliche Zustandsbeschreibung erfolgt durch die in den Abfallbilanzen der letzen fünf Jahre veröffentlichten Abfallmengen. Die Abfallbilanzen werden unter Beteiligung des beauftragten Abfuhrunternehmens und der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh in Bardowick erstellt. Die daraus ablesbaren Tendenzen werden in den Konzeptzeitraum der folgenden fünf Jahre fortgeschrieben. Hieraus werden die für die Zukunft erforderlichen Aussagen zu abfallwirtschaftlichen Maßnahmen abgeleitet Abfallbilanzen des Landes Um die in den zuvor genannten Bilanzen für den Landkreis Lüneburg angegebenen Abfallmengen nach objektiven Gesichtspunkten bewerten zu können, sind die Mengen aus den Abfallbilanzen des Landes, soweit verfügbar, in den einzelnen Grafiken und im Anhang dargestellt. Die Abfallbilanzen des Landes werden vom Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Statistik jährlich herausgegeben. Die Bilanzen des Landes basieren auf den Müllmengen, welche die öffentlichen Entsorgungsträger an das statistische Landesamt melden. 3.2 Vermeidung/Verwertung Nach 4 Abs. 1 KrW-/AbfG hat die Vermeidung von Abfall, insbesondere durch Verminderung der Menge und der Schädlichkeit, Vorrang vor einer Verwertung oder Beseitigung. Die direkten Einflussmöglichkeiten des Landkreises sind hier gering. Direkten Einfluss kann der Gesetzgeber durch Maßnahmen nach den 22 bis 26 KrW-/AbfG nehmen, z.b. durch Rücknahmepflichten, Kennzeichnung, Pfandsysteme u.a.. Der Landkreis Lüneburg wirkt durch seine gestaffelten Entsorgungsgebühren auf eine Verringerung der Abfallmenge hin. Dieses folgt dem Verursacherprinzip, bei dem derjenige, der große Mengen an Abfall produziert, entsprechend dafür herangezogen wird. Die Staffelung der Gebühren und das den Anschlussnehmern angebotene Dienstleistungspaket, bestehend aus wöchentlicher bzw. 14- täglicher Hausmüllabfuhr, monatlicher Sperrmüllabfuhr, monatlicher Altmetallabfuhr, monatlicher Papierabfuhr, monatlicher Grünabfallabfuhr und regelmäßiger Problemstoffsammlung trägt dazu bei, verwertbaren Abfall getrennt zu erfassen und materialgerecht zu verwerten. Dieses vermeidet Abfall zur Beseitigung. Der Anteil der Fixkosten, verursacht durch die gebrauchsunabhängige Bereitstellung der Abfuhrangebote, überwiegt mit ca. 80 % bei weitem. Daher ist der Anreiz zur Abfallvermeidung, der durch die gestaffelten Gebühren an den Anschlussnehmer weitergegeben werden kann, gering. 3.3 Beratung Der Landkreis Lüneburg erfüllt die durch 38 KrW-/AbfG vorgeschriebene Beratung durch die mit der Sache betrauten Personen. Dieses stellt sicher, dass in der Sache kompetente Auskünfte gegeben werden und die Beratung zu jeder Zeit auf dem aktuellsten Stand erfolgt. Die vom Landkreis Lüneburg vorgenommene Beratung zielt auf Information über die möglichen Verwertungs- oder Beseitigungswege ab. Den Anschlussnehmern sollen Entscheidungshilfen bei der Wahl von zulässigen Verwertungswegen oder den vorgeschriebenen Abfuhren durch den Landkreis gegeben werden. Ein Bestandteil dieser Beratung ist auch die Information von Multiplikatoren, wie z.b. Schulen und Berufsverbände. Produktinformation mit dem Hintergrund der Abfallvermeidung findet aus Gründen des Wettbewerbs nicht statt. 4

5 3.4 Strukturdaten Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Lüneburg Die Bevölkerung des Landkreises Lüneburg ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Als Ursache ist die verbesserte Anbindung an den Großraum Hamburg zu nennen. Einzelne Gemeinden, insbesondere im Nahbereich zur Stadt Lüneburg, weisen ein überdurchschnittliches Wachstum auf. Die Ortschaften 1 im Nahbereich um die Stadt Lüneburg bilden den Bevölkerungsschwerpunkt des Landkreises mit ca. 36 % der Gesamtbevölkerung des Landkreises. Es wird erwartet, dass sich dieses Wachstum in der Zukunft fortsetzt. Die Bevölkerungsdichte beträgt im Jahre ,5 Einwohner je km². In den stadtnahen Gemeinden beträgt die Einwohnerdichte durchschnittlich 272 Einwohner je km² (Spitzenwert in Adendorf mit ca. 570 E./km². Grafik: Einwohnerzahlen 1995 bis 2001 Die Fläche des Landkreises beträgt 1.322,2 km². Die größte Entfernung zu den zentralen abfallwirtschaftlichen Einrichtungen in Bardowick beträgt ca. 50 km Luftlinie (Wehningen, Amt Neuhaus) Entsorgungseinrichtungen Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh (GfA) Die GfA ist eine GmbH, deren Gesellschafter der Landkreis Lüneburg und die Stadt Lüneburg zu jeweils 50 % Gesellschaftsanteil sind. Sie ist für Stadt und Landkreis in unterschiedlichem Umfang mit Aufgaben der Erfassung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfall tätig Zentraldeponie Lüneburg Die GfA betreibt die Zentraldeponie Lüneburg in Bardowick. Hier wird Abfall zur Beseitigung aus Stadt und Landkreis sowie Dritten nach Vorbehandlung abgelagert. Ab dem Jahre Dieses sind Adendorf, Bardowick, Vögelsen, Reppenstedt, Embsen, Melbeck, Deutsch Evern, Wendisch Evern und Barendorf 5

6 darf auf der Deponie nur noch Material, welches den Anforderungen der Abfallablagerungsverordnung vom 20. Feb entspricht oder in der mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage (MBV) vorbehandelt wurde, abgelagert werden. (Einzelheiten zur Anlage können der Kurzbeschreibung im Anhang entnommen werden) Mechanisch-biologische Vorbehandlung Zur Vorbehandlung betreibt die GfA eine mechanisch-biologische Vorbehandlung (MBV). In ihr werden stofflich und energetisch verwertbare Bestandteile abgetrennt. Das verbleibende Feingut wird zur Volumenreduzierung kompostiert. Das entstehende Material ist reaktionsarm und neigt nur in geringem Maße zu Gasbildung. Die Anlage zur mechanisch-biologischen Vorbehandlung ist eine von drei niedersächsischen Pilotanlagen zur Überprüfung, ob mechanisch-biologisch vorbehandelter Abfall die Vorgaben der TASI erfüllt und unter vergleichbaren Bedingungen abgelagert werden kann, wie thermisch vorbehandelter Abfall. Die Anlage bei der GfA ist ein zu 50 % vom Land Niedersachsen gefördertes Projekt, welches über die Grenzen der Stadt und des Landkreises Lüneburg hinaus Interesse findet. (Einzelheiten zur Anlage können der Kurzbeschreibung im Anhang entnommen werden) Für das nach der Behandlung in der MBV abzulagernde Material besteht eine Genehmigung zur Ablagerung der Bezirksregierung Lüneburg bis zum Jahre Diese Genehmigung ist mit dem Status der Anlage als Versuchsanlage begründet. Dieses ist ein Tatbestand für eine Ausnahme von der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASI) Kompostanlage Zur Behandlung des in Stadt und Landkreis anfallenden Grün- und Bioabfalls betreibt die GfA eine Kompostanlage. Diese gliedert sich in einen Bereich mit offener Mietenkompostierung für Grünabfall und einen geschlossenen Bereich. Bioabfall und geruchsintensiver Grünabfall wird in der eingehausten Kompostanlage behandelt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Abfallwirtschaftskonzeptes liefert der Landkreis Lüneburg im wesentlichen nur Grünabfall sowie Bioabfall aus dem Versuchsgebiet 2 in Adendorf an. (Einzelheiten zur Anlage können der Kurzbeschreibung im Anhang entnommen werden) Recyclinghöfe Die GfA betreibt dezentral drei Recyclinghöfe in Amelinghausen, Bleckede-Nindorf und Zeetze. Die Recyclinghöfe dienen der dezentralen Erfassung von Wertstoffen. Wertstoffe können immer dann bei den Recyclinghöfen angeliefert werden, wenn andere Systeme, wie z.b. öffentliche Abfuhr oder Depotcontainer, nicht genutzt werden können. Bei den Recyclinghöfen wird kein Abfall in Form von Hausmüll angenommen. Gleiches gilt für Problemabfall. (Einzelheiten zur Anlage können der Kurzbeschreibung im Anhang entnommen werden) Sortieranlagen Der Landkreis betreibt selbst keine Sortieranlagen für Abfall zur Verwertung. Entsprechende Anlagen werden privatwirtschaftlich betrieben. Kleinmengen werden bei der Zentraldeponie Lüneburg in Bardowick und den Recyclinghöfen angenommen. Die im Landkreis befindlichen Sortieranlagen sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt und unterliegen der Überwachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg Bauschuttrecyclinganlagen Der Landkreis betreibt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger selbst keine Anlagen für Bauschuttrecycling. Diese werden privatwirtschaftlich betrieben. Kleinmengen werden bei der Zentraldeponie Lüneburg in Bardowick und den Recyclinghöfen angenommen. Die im Landkreis befindlichen Anlagen sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt und unterliegen der Überwachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg. 2 Versuch zur Einführung einer behältergestützten Erfassung von kompostierbarem Abfall. Siehe auch Seite 18 6

7 3.5.8 Autoverwertungsbetriebe Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Lüneburg Der Landkreis betreibt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger selbst keine Anlage zur Autoverwertung. Diese werden privatwirtschaftlich betrieben und unterliegen der Überwachung gemäß Altautoverordnung. Die im Landkreis befindlichen Anlagen sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt und unterliegen der Überwachung des Landkreises Lüneburg als unterer Abfallbehörde. 3.6 Mengenstrom bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Der Mengenstrom bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh wird beispielhaft für das Jahr 2000 aufgezeigt. Da keine nennenswerten Veränderungen bei den Anlagen eingetreten sind, ist das Ergebnis grundsätzlich auch auf andere Jahre übertragbar. Die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh nahm im Jahre 2000 insgesamt ca Mg Abfall an. Diese Mengen setzen sich aus Anlieferungen aus dem Landkreis Lüneburg, der Stadt Lüneburg und anderen Abfallerzeugern von außerhalb zusammen. Von diesen Mg entfielen ca Mg auf Abfall zur Verwertung. Hierin sind Mengen an Boden enthalten, die als Deponiebaumaterial verwendet werden und nicht an außenstehende Verwerter abgegeben werden. Es wurden demnach ca Mg an Abfall zur Beseitigung angenommen. Hiervon konnten ca Mg in der mechanisch-biologischen Vorbehandlung behandelt werden. Die Differenzmenge von ca Mg wurde direkt deponiert. Gründe hierfür waren Kapazitätsengpässe in der MBV sowie Stoffeigenschaften, die eine Behandlung in der MBV ausschließen, z.b. extreme Geruchsbildung bei Sandfang- und Rechengut oder keine biologische Abbaubarkeit bei produktionsspezifischem Abfall. Von den in der MBV behandelten Mengen werden ca. 64 %, das entspricht ca Mg, im mechanischen Teil der Anlage ausgeschleust. Mengenmäßig herausragend ist hierbei die Grobfraktion, die direkt deponiert wird. Die ca Mg heizwertreicher Stoffe wurden aus Preisgründen nicht vollständig an thermische Verwertungsanlagen abgegeben. Nach der mechanischen Stufe gelangen ca Mg in die biologische Stufe der Anlage, wo sie durch einen Rotteprozess auf ca Mg vermindert werden. Die Differenzmenge entweicht als Wasserdampf und CO 2. Der Rotteverlust betrug demnach im Jahre 2000 durchschnittlich ca. 42 %. Das Rotteprodukt wird auf der Zentraldeponie Lüneburg volumenschonend und reaktionsarm abgelagert. Insgesamt wird die Menge des in der MBV behandelbaren Abfalls um ca. 79 % vermindert. Grafik: Abfallmengen bei der GfA im Jahr 2000 in Mg 7

8 Abfall zur Verwertung Mg Direkte Deponierung Mg Nur mechanisch behandelt Mg Mechanisch und biologisch behandelt Mg Rotteverlust Mg Deponie Mg!" #$ %&(')$ *+!-,./$0')$1*2!3, Abfall zur Beseitigung Mg MBV Mg 8

9 4. Abfallarten 4.1 Abfall zur Beseitigung Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Lüneburg Gemischter Siedlungsabfall (EAK: ) Gemäß europäischem Abfallartenkatalog (EAK) setzt sich gemischter Siedlungsabfall aus den bisherigen Sorten Restmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall zusammen. Gemischter Siedlungsabfall ersetzt somit den bisherigen Begriff des Restmülls. Grundlage für dieses AWK sind die Ergebnisse der Abfallbilanz für die Jahre 1995 bis Angaben erfolgen als spezifische Abfallmenge in kg je Einwohner und Jahr Restmüll Als Restmüll werden all die Dinge erfasst, deren sich der Besitzer entledigen will und die bei einer spezielleren Abfuhr im Rahmen der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr nicht mitgenommen werden. Somit wird der Restmüll über die vom Landkreis aufgestellten Abfallbehälter erfasst und über ein Holsystem der Verwertung/Beseitigung zugeführt. Erfassungsstruktur Es werden zwei Abfuhrsysteme unterschieden. Der eigentliche Hausmüll stellt die Mengen dar, die über Behälter mit einem Volumen von 60 l bis 240 l erfasst werden. Der Geschäftsmüll stellt den Restmüll dar, der über Behälter der Größen l, l und l erfasst wird. Der Geschäftsmüll wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt durch Mengen z.b. aus Mehrfamilienhausbebauung verfälscht. Zukünftig ist diese Bezeichnung zunehmend irreführend und daher zu ersetzen. Tabelle: Behälterstruktur, Behältervolumen in m³ Das durchschnittlich wöchentlich genutzte Behältervolumen je Einwohner ist im Zeitraum von 1995 bis 2001 von ca. 24 l auf ca. 27 l gestiegen. Das gültige Mindestvolumen von 10 l je Einwohner und Woche wird demnach im Durchschnitt nicht annähernd erreicht. Ein Grund für diese Entwicklung kann der überdurchschnittliche Zuzug von jungen Familien mit Kleinkindern im Rahmen des zuvor festgestellten Einwohnerwachstums sowie die im Vergleich zur umgebenden Region günstigen Abfallgebühren sein. Weiterhin hat die Zahl der Behälter von bis l Inhalt zwar zugenommen, das aufgestellte Volumen hat jedoch deutlich abgenommen. Dieses ist eine Folge der Verlagerung auf kleinere Behälter, in der Regel auf l-behälter, sowie ein Umsteigen bei der Abfallverwertung auf private Anbieter. Der Landkreis Lüneburg hat für die Gestaltung der zukünftigen Entsorgungsangebote zu prüfen, ob es sinnvoll ist, die zur Zeit bestehende Behälterstruktur beizubehalten. Da insbesondere die Behälter mit l und l Inhalt von Gewerbebetrieben bisher genutzt wurden und diese Nachfrage zurück geht, ist die Abschaffung dieser Behältergrößen zu prüfen. Auf die Ursachen wird unter Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall ausführlicher eingegangen. Mengen Die Menge des Restmülls hat bis 1998 stetig abgenommen. Im Jahre 1999 ist die Abfallmenge wieder von 217,4 kg je Einwohner und Jahr auf 227,7 kg je Einwohner und Jahr ge- 9

10 stiegen. Bis zum Jahr 2001 ergibt sich wieder eine Abnahme der Hausmüllmenge auf 223,0 kg je Einwohner und Jahr. Der Anstieg im Jahr 1999 ist als vorübergehend anzusehen. Der Anteil des Abfalls aus Behältern bis 240 l am gesamten Restmüll lag zuletzt im Jahr 2001 bei ca. 87 %. Die Restmüllmengen für Niedersachsen und den Regierungsbezirk Lüneburg, entnommen aus den Abfallbilanzen des Landes, liegen unter denen des Landkreis Lüneburg. Die Mengen im Regierungsbezirk Lüneburg nehmen jedoch in den letzten zwei Jahren zu. Ursachen für diese Entwicklung sind nicht offensichtlich. Möglich ist die Verlagerung der Mengen zwischen verschiedenen Abfuhrangeboten, z.b. Restmüllabfuhr und Gelbem Sack. Grafik: jährliche Restmüllmengen in kg/einwohner für die Jahre 95 bis 01 Zukünftige Entwicklung Insgesamt ist damit zu rechnen, dass die Menge des jährlich zu entsorgenden Restmülls weiter tendenziell abnimmt. Abnahmen ergeben sich zukünftig insbesondere durch die Abkehr von Gewerbebetrieben von der öffentlichen Abfallentsorgung als Folge der Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Eine zahlenmäßige Angabe des hierdurch bedingten Mengenrückganges ist nicht möglich. Die Veränderungen in der Behälterstruktur geben hierfür jedoch eindeutige Hinweise. Eine deutliche Verstärkung dieser erwarteten Verminderung ist durch eine intensivierte Erfassung von kompostierbarem Abfall möglich, der bisher auch über die Restmüllbehälter zur Abfuhr bereitgestellt wird. Die Größenordnung dieser Minderung wird auf ca. 15 % der bisherigen Restmüllmenge geschätzt 3. Für die Fortschreibung in den Konzeptzeitraum 2002 bis 2007 ergeben sich zwei mögliche Entwicklungen. Variante 1 geht von keiner Änderung der bestehenden Abfuhrangebote aus. D.h., dass die tendenzielle Abnahme linear bis 2007 dargestellt wird. Variante 2 beinhaltet eine Verminderung der Restmüllmengen in einer Größenordnung von 15 % in Folge einer intensiveren Erfassung von kompostierbarem Abfall. 3 Der Komposttonnenversuch in einem Teil der Gemeinde Adendorf hat ergeben, dass die Hausmüllmenge um ca. 20 % vermindert werden kann. Da wegen unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten dieser Wert nicht auf das gesamte Kreisgebiet übertragen werden kann, wird mit einer Annahme von 15 % Verminderung gerechnet. 10

11 Variante 1 Grafik : Mengenentwicklung im Konzeptzeitraum Varianten 1 und 2 Variante 2 Fazit Durch eine Intensivierung der getrennten Erfassung von kompostierbarem Abfall lässt sich die Restmüllmenge noch einmal senken. Hierbei ist durch geeignete Angebote dem Anschlussnehmer die Wahl zu eröffnen, ob er die intensivierte Erfassung kompostierbaren Abfalls in Form einer ausgeweiteten Kompostierung auf dem eigenen Grundstück verwirklicht oder über die Nutzung eines entsprechenden Behälters, den der Landkreis auf freiwilliger Basis gegen Gebühr anbietet. Um die Erfassung des Restmülls und getrennt hiervon des kompostierbaren Abfalls für die Anschlussnehmer und für die mit der Durchführung der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr beauftragten Firma in einem wirtschaftlichen Rahmen handhabbar zu machen, ist die Einführung einer grundsätzlichen 14-täglichen Restmüllabfuhr notwendig Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall Unter hausmüllähnlichem Gewerbeabfall wird der Abfall erfasst, der von einzelnen Firmen direkt bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh angeliefert wird. Mengen Insgesamt ist eine erhebliche Abnahme bei den Mengen des hausmüllähnlichen Gewerbeabfalls festzustellen. Ausschlaggebend sind private Anbieter für Erfassungs- und Verwertungsleistungen, die seit dem Jahr 1999 verstärkt auf den Entsorgungsmarkt gedrängt sind. Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sehen die Möglichkeit vor, dass Abfall zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten über private Firmen der Verwertung zugeführt werden. Auch bei Gemischen aus Abfall zur Verwertung und Abfall zur Beseitigung wird die Überlassungspflicht an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger seitens der Verwaltungsgerichte bestritten (zuletzt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom ). 11

12 Grafik: jährliche Mengen in kg/einwohner 4 Zukünftige Entwicklung Bei den Mengen des hausmüllähnlichen Abfalls ist davon auszugehen, dass dieser Abfall zukünftig nicht mehr über den Landkreis Lüneburg als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger erfasst wird. In welchem Ausmaß hausmüllähnlicher Abfall in den bestehenden Anlagen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh von Dritten zur Verwertung angenommen wird, bleibt abzuwarten. Dieses ist jedoch nicht Gegenstand dieses Abfallwirtschaftskonzeptes. Die Folge dieser Entwicklung ist insbesondere der Wegfall von Gebühreneinnahmen für den Landkreis Lüneburg als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger und geringere Abfallmengen zur Behandlung bzw. Beseitigung für die Gesellschaft für Abfallwirtschaft. Da die Kosten für die Vorhaltung der Anlagen jedoch unverändert fortbestehen, sind diese Kosten auf eine kleinere Gruppe von Gebührenzahlern zu verteilen. In der Schlussfolgerung bedeutet dieses steigende Entgelte für die Annahme von Abfall bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft in Bardowick und steigende Abfallgebühren für den einzelnen Gebührenzahler Gemischter Siedlungsabfall Mengen Der gemischte Siedlungsabfall stellt eine Zusammenfassung der Abfallsorten Restmüll und hausmüllähnlicher Abfall dar. Die Mengen sind im Zeitraum 1995 bis 2001 auf zuletzt 230,3 kg je Einwohner und Jahr zurückgegangen. Die im Landkreis Lüneburg anfallenden Mengen liegen im niedersächsischen Vergleich unter den durchschnittlichen Mengen des Landes. Auch im Vergleich der Mengen mit dem Durchschnitt des Regierungsbezirks Lüneburg liegt der Landkreis unter diesen Werten. 4 Mengenangaben für das Jahr 2000 lagen zum Zeitpunkt der Konzepterstellung noch nicht vor. 12

13 Grafik: Menge des gemischten Siedlungsabfalls in kg/e*a Zukünftige Entwicklung Die Prognose für den Zeitraum des Abfallwirtschaftskonzeptes berücksichtigt die Entwicklungen der einzelnen Abfallarten. Als besonders schwerwiegend wirkt sich der Wegfall des hausmüllähnlichen Abfalls aus. Durch die unterschiedlichen Möglichkeiten der Restmüllmengenentwicklung sind wie zuvor verschiedene Szenarien darzustellen. Die vorstehende Darstellung zeigt deutlich, dass eine getrennte Erfassung der kompostierbaren Bestandteile des Restmülls auch bei Betrachtung des gemischten Siedlungsabfalls eine feststellbare Senkung der Menge zur Folge hätte. Zusätzlich wirkt sich die private Verwertung des hausmüllähnlichen Abfalls in gleicher Weise aus. Aus umweltpolitischer Sicht ist dieses ohne Frage zu begrüßen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht des Anlagenbetreibers, hier der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh, heißt das, diese Entwicklung bei der Berechnung der Verwertungs- und Beseitigungsentgelte zu berücksichtigen. In der Schlussfolgerung kann dieses wegen der unveränderlichen Festkosten die Erhöhung der Verwertungs- und Beseitigungsentgelte bedeuten und damit steigende Abfallgebühren für den einzelnen Gebührenzahler. Grafik: Gemischter Siedlungsabfall; Prognose bis 2007 Variante 1 13

14 Variante Sperrmüll (EAK: ) Sperrmüll besteht aus Gegenständen eines Haushalts, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in ein Hausmüllgefäß mit 240 l Inhalt passen. Je Abfuhrtermin werden max. 2 m³ Sperrmüll je Haushalt mitgenommen. Im Landkreis Lüneburg wird Sperrmüll im Rahmen der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr im Holsystem erfasst. Mengen Die Mengenentwicklung ist vergleichbar mit der Entwicklung der Restmüllmengen. Nach einer stetigen leichten Abnahme auf zuletzt 46,1 kg je Einwohner und Jahr im Jahr 1998 sind die Sperrmüllmengen im Jahr 1999 auf 54,1 kg je Einwohner und Jahr angestiegen um im Jahr 2001 wieder auf 43,7 kg je Einwohner und Jahr zu sinken. Eine weitere Rolle dürften auch die Veränderungen bei der Sperrmüllabfuhr in den Nachbarkreisen spielen, die sich dahingehend auswirken, dass Sperrmüll aus diesen Bereichen im Landkreis Lüneburg illegal zur Abfuhr bereitgestellt werden. Eine regelmäßige monatliche Sperrmüllabfuhr gibt es dort nicht. Das unerlaubte Bereitstellen im Bereich des Landkreises Lüneburg ist im Rahmen der dem Landkreis zur Verfügung stehenden ordnungsrechtlichen Mittel zu unterbinden. Der Vergleich mit den Mengen für das Land Niedersachsen und den Regierungsbezirk Lüneburg zeigt, dass die Sperrmüllmengen im Landesdurchschnitt liegen. Zukünftige Entwicklung Langfristig wird mit keiner nennenswerten Veränderung der Sperrmüllmengen, bezogen auf den einzelnen Einwohner, gerechnet. Auch die Anhebung der Gebühr für die öffentliche Müllund Wertstoffabfuhr würde keine Auswirkungen auf die Menge haben. Grafik: jährliche Sperrmüllmengen in kg/einwohner 14

15 4.1.3 Sonstiger Abfall zur Beseitigung Über die zuvor genannten Abfallarten hinaus werden über die Einrichtungen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft folgende Abfallarten angenommen: EAK-Schl. EAK-Schl. Kehricht Schlämme aus der Behandlung Sieb- und Rechengut von kommunalem Abwasser Sandfangrückstände Baumischabfall Produktionsspez. Abfall so nicht enthalten Wegen ihrer untergeordneten Bedeutung erfolgt hier eine summarische Betrachtung. Menge Die Menge ist gleichbleibend gering. Sie liegt bei ungefähr 16 % der insgesamt abgelagerten Abfallmengen. Die mengenmäßig größte Abfallart ist hierbei der Baumischabfall. Zukünftige Entwicklung Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Mengen nicht stark verändern. Abhängig von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage sind Veränderungen nur bei Baumischabfall zu erwarten. Grafik: Menge der Abfallarten von untergeordneter Bedeutung in kg je Einwohner und Jahr 15

16 4.1.4 Verbleib des Abfalls zur Beseitigung Gemischter Siedlungsabfall und Sperrmüll werden als Abfall zur Beseitigung eingestuft. Die ordnungsgemäße Beseitigung erfolgt über die Anlagen und Einrichtungen, die an der Zentraldeponie Lüneburg durch die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh betrieben werden. Insbesondere durch die mechanische Vorbehandlung werden dort verwertbare Anteile ausgesondert und einer Verwertung zugeführt. Als nennenswerte Mengen werden FE-Metalle und heizwertreicher Abfall ausgesondert. Das abgetrennte Metall wird an die örtlichen Metallverwerter abgegeben. Die abgetrennte heizwertreiche Fraktion wird zum Zeitpunkt der Aufstellung des AWK teilweise verbrannt. Der Landkreis Lüneburg trägt als Gesellschafter der Gesellschaft für Abfallwirtschaft dafür Sorge, dass die GfA ausreichende Behandlungskapazitäten vorhält. Die Beseitigung erfolgt über die Zentraldeponie nach vorheriger Kompostierung im biologischen Teil der mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage. Auch hier trägt der Landkreis Lüneburg als Gesellschafter der Gesellschaft für Abfallwirtschaft dafür Sorge, dass die GfA ausreichende Behandlungskapazitäten vorhält. Soweit die Behandlung von Abfall bei der GfA nicht möglich sein sollte, kann der Landkreis Lüneburg über eine entsprechende Ausschreibung die Behandlung in anderen Anlagen veranlassen. Dieser Fall ist bisher nicht eingetreten und zur Zeit auch nicht erkennbar. Die letztendliche Beseitigung über Ablagerung hat nach der derzeitigen rechtlichen Situation auf der Zentraldeponie Lüneburg in Bardowick zu erfolgen. 16

17 4.2 Abfall zur Verwertung kompostierbarer Abfall (EAK: ) Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Lüneburg Kompostierbarer Abfall setzt sich aus den Grünabfallmengen zusammen, die zum einen über Behälter (Grünabfalltonne) und zum anderen über Bündel und Säcke im Rahmen der 14-täglichen Abfuhr erfasst werden Grünabfall über Behälter (Grünabfalltonne) Vom 1. März 2000 bis 31. Dezember 2001 lief in Teilen der Gemeinde Adendorf ein Versuch zur Einführung einer Komposttonne. Dieser Versuch wurde zum 1. April 2001 auf das gesamte Gemeindegebiet Adendorfs ausgedehnt. Das hier verwendete Zahlenmaterial beinhaltet die Mengen für das ursprüngliche Versuchsgebiet und umfasst den Zeitraum vom 01.März 2000 und 28. Februar Über den Verlauf und Erfolg des Versuches wurde der Kreistag mit seinen Gremien ausführlich unterrichtet. Im Rahmen des Versuchs wurden Grünabfall in Form von Papiersäcken und Bündeln und kompostierbarer Abfall über Behälter im 14-täglichen Rhythmus erfasst. Folgende Auswirkungen konnten im Versuchsgebiet festgestellt werden: Abnahme der Hausmüllmenge um durchschnittlich ca. 28 % 5 Zunahme der Grünabfallmenge (Bündel und Säcke) um durchschnittlich ca. 4 % Zunahme der Menge an kompostierbarem Abfall 6 um durchschnittlich ca. 140 % Vor dem Hintergrund des zuvor genannten Versuchs wurde in Kombination mit einer intensivierten Erfassung von Grünabfall in Bündeln und Säcken das Angebot einer Grünabfalltonne eingerichtet. Diese wird wie die Bündel und Säcke in 14-täglichem Rhythmus geleert und wird gegen Gebühr angeboten. Zu betonen ist die Erfassung von Grünabfall über dieses feste Gefäß. Bioabfall, also der nativ-organische Abfall aus Küche und Haushalt, wird nicht über dieses Gefäß erfasst. Mengen Unter den Bedingungen des Modellversuchs wurde eine Verringerung der Restmüllmenge um ca. 15 % und eine Steigerung der Menge an kompostierbarem Abfall um 100 % erreicht. Die Menge, die ausschließlich über die Grünabfalltonne erfasst wird, wird mit 8,6 kg je Einwohner und Jahr angenommen. Ein Vergleich mit den Mengenangaben aus der Niedersächsischen Abfallbilanz und den Angaben für den Regierungsbezirk zeigt, dass die zukünftig erfassten Mengen in der Größenordnung des Niedersächsischen Mittels liegen. Derzeit liegen die im Landkreis erfassten Mengen deutlich unter dem Landes- und Regierungsbezirksdurchschnitt Grünabfall als Bündel und Säcke Im Rahmen der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr wird Grünabfall in Form von Bündeln und in Papiersäcken erfasst. Gleichzeitig werden in etwa gleich große Mengen von Grünabfall direkt bei der Zentraldeponie in Bardowick oder den durch die Gesellschaft für Abfallwirtschaft betriebenen Recyclinghöfen angeliefert. Grünabfall beinhaltet nicht den nativ-organischen Anteil des Restmülls, der als Grünabfall über Behälter getrennt aufgeführt wird. Mengen In den Jahren 1995 bis 1999 verharrte die Grünabfallmenge nach einem kräftigen Anstieg von 1995 auf 1996 vergleichsweise stabil zwischen 60 und 70 kg je Einwohner und Jahr. Im Jahr 2000 stiegen die Mengen dann auf ca. 90 kg je Einwohner an. Die Mengen teilen sich in etwa je zur Hälfte auf in Mengen, die direkt bei der Zentraldeponie Lüneburg in Bardowick oder den Recyclinghöfen angeliefert wurden und den Mengen, die über die öffentliche Müll- und Wertstoffabfuhr erfasst wurden. Verschiebungen in Richtung öffentlicher Müll- und Wertstoffabfuhr sind für einzelne Jahre festzustellen. Ursachen sind im Jahr 1999 z.b. das durch die Gesellschaft für Abfallwirtschaft eingeführte Entgelt für bei der 5 Angaben beziehen sich auf das Gewicht 6 Mit kompostierbarem Abfall ist die Summe aus Grünabfall über die Grünabfalltonne und Grünabfall über Bündel und Säcke gemeint. 17

18 GfA direkt angelieferter Kleinmengen Grünabfall oder im Jahr 2000 die Durchführung des Versuchs zur Einführung einer Grünabfalltonne. Zum gleichen Zeitpunkt ist jeweils eine Zunahme bei der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr zu verzeichnen. Der Anstieg der insgesamt erfassten Menge im Jahre 2000 ist auf die Mobilisierung von zusätzlichen Mengen zurückzuführen, z.b. aus bisher vorgenommener Ablagerung in freier Landschaft oder Aussortierung aus dem Hausmüll. Grafik: Grünabfallmenge in kg/e. Zukünftige Entwicklung Für die bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft direkt angelieferte Menge können keine auf die Zukunft gerichteten Prognosen gemacht werden. Sicher ist nur, dass je besser das Angebot über die öffentliche Müll- und Wertstoffabfuhr ist, umso niedriger wird die direkt angelieferte Menge an Grünabfall sein. Nach den Erfahrungen mit dem Modelversuch zur Einführung eines Kompostbehälters in Adendorf wurde die Intensivierung der Grünabfallerfassung im Rahmen der öffentlichen Müllund Wertstoffabfuhr beschlossen. D.h., dass künftig in 14-täglichem Rhythmus Grünabfall in Form von Bündeln und Papiersäcken in Kombination mit einer Grünabfalltonne abgefahren werden. Bei Grünabfall aus der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr (Bündel und Säcke) hat sich im ersten Jahr des zuvor genannten Versuchs eine Zunahme der Grünabfallmengen um ca. 4 % ergeben. Ein Grund ist sicherlich die Nutzung des festen, im Umgang unproblematischeren Gefäßes anstatt des bisher verwendeten Papiersacks. Bei den direkt bei der Zentraldeponie Lüneburg in Bardowick angelieferten Mengen wird mit einer Beibehaltung des erreichten Niveaus gerechnet. Eine Verlagerung zur öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr findet nicht statt, da bisher bereits die Möglichkeit bestand und diese trotz zu entrichtender Anlieferungsgebühren nicht in Anspruch genommen wurde. Fasst man diese einzelnen Ergebnisse zusammen, ergibt sich eine Grünabfallmenge von ca. 86 kg je Einwohner und Jahr. Hiervon würden ca. 65 % über die öffentliche Müll- und Wertstoffabfuhr erfasst. Die Darstellung der Prognosen wird in einer summarischen Betrachtung des kompostierbaren Abfalls vorgenommen kompostierbarer Abfall 18

19 Hier werden die Mengen aus den zuvor genannten Abschnitten, Grünabfall über Behälter und Grünabfall über Bündel und Säcke zusammengefasst. Mengen Es zeigt sich, dass die Grünabfallmenge durch die intensivierte Erfassung auf einem Niveau von ca. 91 kg je Einwohner erhalten bleibt. Dieses beinhaltet bereits die Hochrechnung der Adendorfer Ergebnisse auf den gesamten Landkreis. Grafik: Menge des kompostierbaren Abfalls in kg je Einwohner und Jahr Der Vergleich mit den Landesdurchschnittswerten gelingt nur auf Grundlage einer gemeinsamen Betrachtung von Grünabfall aus Behältern und Grünabfall in Form von Bündeln und Säcken, des gesamten kompostierbaren Abfalls also. Die Mengen im Landkreis liegen deutlich unter denen im Landes- oder Regierungsbezirksdurchschnitt von zuletzt 145 bzw. 104 kg je Einwohner und Jahr, wobei hierbei die Mengen für das Land Niedersachsen und den Regierungsbezirk Bioabfallmengen darstellen. Zukünftige Entwicklung Die Umstellung auf eine 14-tägliche Grünabfallabfuhr, kombiniert mit einer damit alternierenden 14-täglichen Restmüllabfuhr ist zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Abfallwirtschaftskonzeptes in Adendorf und in der Ortschaft Reppenstedt vollzogen worden. Die schlagartige Umstellung im gesamten Landkreis würde erhebliche Belastungen bei der Veranlagung herbeiführen. Um dieses zu vermeiden und um auch eine angemessene und alle Bürger erreichende Information sicherzustellen, soll schrittweise vorgegangen werden. Geplant ist die Umstellung nach folgendem Zeitplan: 19

20 Die tatsächliche Umsetzung ist noch offen. Sie hängt insbesondere von der Akzeptanz auf Seiten der Bürger in den einzelnen Gemeinden ab. Verwertung Die Grünabfallmengen werden zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Abfallwirtschaftskonzeptes in der Grünabfallkompostierungsanlage der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh behandelt. Der entstehende Kompost erfüllt alle Kriterien des RAL Gütezeichens Kompost. Er wird vollständig im privaten und gewerblichen Gartenbau, dem Landschaftsbau und der Land- und Forstwirtschaft verwertet. Grundsätzlich ist die Behandlung der Grünabfallmengen in Anlagen privater Anbieter denkbar, soweit dieses erforderlich sein sollte Altmetall (EAK: ) Der Landkreis Lüneburg erfasst am Sperrmülltag Altmetall in Form von größeren Metallteilen sowie Kleinmetalle über die Abfuhr der Wertstoffsäcke Große Metallteile Mengen Die Menge der großen Metallteile liegt beständig bei ca. 35 kg je Einwohner. Im Jahre 2001 ist die Menge auf ca. 32 kg je Einwohner zurückgegangen, wahrscheinlich unter dem Einfluss besserer Erlöse am Altmetallmarkt, welche die Mengen bei der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr zugunsten privater Altmetallhändler zurückgehen lässt. (Grafik siehe nächste Seite) Zukünftige Entwicklung Der Markt für Altmetalle wird auch zukünftig Schwankungen unterliegen. Vor dem Hintergrund, dass in der Abfallwirtschaft die Kräfte des freien Marktes gestärkt werden sollen, hat der Landkreis Lüneburg nur noch eine Auffangfunktion für Altmetallmengen aus privaten Haushalten, soweit diese an den Landkreis Lüneburg zur Verwertung abgegeben werden. Daher ist es die Aufgabe des Landkreises im Rahmen der öffentlichen Abfuhr, in ausreichendem Maße die wechselnden Altmetallmengen, insbesondere aus den privaten Haushalten, zu erfassen. Durch die getrennte Abfuhr am Sperrmülltag bietet der Landkreis Lüneburg bereits ein ausreichendes und leistungsfähiges Angebot für die Anschlussnehmer. Verwertung Altmetall wird von der mit der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr beauftragten Firma bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh in Bardowick angeliefert. Die GfA führt die Altmetallmengen Verwertungsbetrieben mit zugelassenen Verwertungsanlagen zu. Die Auswahl der Verwertungsbetriebe erfolgt über die GfA. Grafik: Mengen der großen Metallteile in kg/e. 20

21 Kleinmetalle Kleinmetalle werden über die Abfuhr der Wertstoffsäcke erfasst. Bis Ende des Jahres 2000 wurde diese in Blauen Wertstoffsäcken erfasst. Seit dem 1. Januar 2001 werden Kleinmetalle zusammen mit Verpackungen aus Kunststoff und anderen Kunststoffteilen über den Gelben Wertstoffsack erfasst. Mengen Hinter den Kleinmetallen verbergen sich die Sorten Weißblech und Aluminium. Der Anteil des Aluminiums schwankt jährlich, wodurch eine Voraussage über die Mengen im Prognosezeitraum bis 2007 nicht möglich ist. Der Anteil des Weißblechs bleibt hingegen vergleichsweise stabil. Eine wesentliche Ursache ist der verbreitete Gebrauch von Dosengetränken. Da in diesem Bereich die Einführung eines Zwangspfandes beabsichtigt ist, kann es im Prognosezeitraum zu einer Abnahme des Weißblechanteils kommen. Sollte ein Zwangspfand nicht eingeführt werden, ist eher mit einer Zunahme des Weißblechanteils in nicht abschätzbarer Größenordnung zu rechnen. Kleinmetalle werden nicht über die GfA verwertet sondern über die Sortieranlage der Fa. Rethmann in Wesendorf, Landkreis Gifhorn, zur Verwertung abgegeben. Grafik: Kleinmetallmengen sowie Mengen großer Metallteile in kg je Einwohner 21

22 4.2.3 Elektronikschrott Im Rahmen der Altmetallsammlung werden auch Elektro- und Elektronikgeräte erfasst. Im einzelnen sind dieses folgende: EAK-Nr. Leuchtstoffröhren Kühlgeräte Sonstige Geräte mit Schadstoffen Sonstige Elektrogeräte Die Mengen einzelner Gerätetypen haben in jüngster Vergangenheit stark zugenommen. Die Ursache hierfür liegt in der Änderung der Entsorgungsbedingungen in den angrenzenden Landkreisen und der Stadt Lüneburg. Die dort eingeführten Veränderungen bestehen in der Regel entweder in der Abschaffung regelmäßiger Abfuhren (Umstellung auf Abfuhr auf Abruf ) oder in der Einführung von Gebührentatbeständen für die Anlieferung bestimmter Gegenstände. Als Ausweg wird offensichtlich die illegale Bereitstellung der Gegenstände im Landkreis Lüneburg gesehen. Als Mittel gegen dieses Verhalten kann unter den gegebenen Umständen nur die Ahndung des Einzelfalls als Ordnungswidrigkeit gesehen werden. Mengen Wegen der Schwankungen, denen die Menge der verschiedenen Gerätetypen 7 unterworfen sind, kann keine Prognose auf den Konzeptzeitraum erstellt werden. Der Landkreis Lüneburg verfügt jedoch mit der zur Zeit vorhandenen Abfuhr über eine ausreichende und belastbare Erfassung der Elektronikaltgeräte. (Grafik siehe nächste Seite) Verwertung Elektronikschrott wird bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft angeliefert, dort ggf. sortiert und einer Verwertung zugeführt. Weiße Ware kann in der Regel direkt als Altmetall bei Altmetallhändlern mit entsprechend zugelassenen Anlagen abgegeben werden. Braune Ware und sonstiges werden einem Zerlegebetrieb überlassen, der ebenfalls über zugelassene Anlagen verfügt. Die Auswahl der beauftragten Verwertungsbetriebe erfolgt über die GfA. Die Menge der Leuchtstofflampen hat, nach einer Spitze im Jahre 1999, wieder das Niveau von 1998 erreicht. Die Erfassung von Leuchtstoffröhren erfolgt zur Zeit über den Handel. Von 7 Weiße Ware = E-Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Dunstabzugshauben, Wäschetrockner Braune Ware = Musikanlagen, Bildschirmgeräte, Computer, Videorecorder Sonstiges = Kleingeräte 22

23 dort werden die Leuchtstofflampen von Seiten des Landkreises abgeholt und zum Zwischenlager für Problemabfall in Bardowick gebracht. Die Kosten werden auf die Gebühren umgelegt. Grafik: Anzahl der erfassten Geräte Zur Vermeidung eines erneuten Anstiegs der zu verwertenden Leuchtstofflampenzahl sind Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch zu erwägen. Ziel der zu ergreifenden Mittel muss die Beibehaltung des Angebots in der Fläche bei gleichzeitiger Vermeidung von Missbrauch sein. Adressat für die Maßnahmen ist der Handel Problemabfall Unter Problemabfall sind die Stoffe und Materialien zu verstehen, die in den Haushalten anfallen und nicht über die Zentraldeponie Lüneburg in Bardowick beseitigt oder verwertet werden können. Im einzelnen sind dieses (keine abschließende Aufzählung): EAK-Nr. EAK-Nr. Druckbehälter mit Schadstoffen Farben ohne Schadstoffe Lösemittel Zytotoxische Arzneimittel Säuren Reinigungsmittel Laugen mit Schadstoffen Fotochemikalien Reinigungsmittel Pestizide ohne Schadstoffe Öle und Fette Andere Arzneimittel Farben mit Schadstoffen Batterien Problemabfall wird an zehn Terminen in den einzelnen Samtgemeinden, Gemeinden und der Stadt Bleckede gesammelt. Weiterhin wird Problemabfall beim Zwischenlager für Sonderabfall bei der Zentraldeponie Lüneburg in Bardowick in haushaltstypischen Mengen (20 kg je Anlieferung) abgenommen. Zum Problemabfall zählen insbesondere giftige oder gesundheitsschädliche Stoffe und Flüssigkeiten, Chemikalien, Farben und Lacke sowie Altöl. Im Bereich 8 Soweit die Rücknahmeverpflichtung des Handels und der Hersteller nicht greift, z.b. bei Sammelbehältern in öffentlichen Einrichtungen 23

24 der Problemabfallerfassung arbeiten Stadt und Landkreis Lüneburg zusammen. Zum einen werden Kosten entsprechend eines Schlüssels aufgeteilt und zum anderen stehen die Sammlungen sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Lüneburg allen Bewohnern aus Stadt und Landkreis zu Verfügung. Mengen Die Mengen an Problemabfall nehmen langfristig ab. Lagen die individuellen Mengen im Jahre 1995 noch bei 2,3 kg je Einwohner sind diese im Jahre 1999 auf 2,0 kg je Einwohner gesunken. Ursachen sind wahrscheinlich in der zunehmenden Rücknahme einzelner Produkte durch den Vertreiber oder den Produzenten zu suchen. Ein Beispiel sind Batterien, für die es seit 1998 mit der Batterieverordnung eine gesetzliche Regelung für die Rücknahme gibt. Zukünftige Entwicklung Nehmen die Mengen auch in geringem Umfang ab, so ist die Durchführung der getrennten Sammlung von Problemabfall ein wichtiges Mittel zur Entgiftung des Hausmülls und damit zur Reduzierung des Schadpotentials der Ablagerungsstätte. Es ist zu erwarten, dass weiterhin Mengen an Problemabfall in der Größenordnung um 1,9 kg je Einwohner und Jahr erfasst werden. Die GfA unterhält ein Zwischenlager für Problemabfall. In diesem Zwischenlager wird der Problemabfall identifiziert, sortiert und anschließend einer geordneten Beseitigung oder Verwertung zugeführt. Die Auswahl der Verwertungs- oder Beseitigungsbetriebe erfolgt durch die GfA Altpapier (EAK: ) Der Landkreis Lüneburg erfasst im Rahmen der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr Altpapier und Altpappe im monatlichen Rhythmus. Ferner besteht ein Netz dezentral aufgestellter Depotcontainer, welche durch den Bürger genutzt werden. Mengen Hielten sich die Altpapiermengen langfristig auf einem Niveau von knappen 70 kg je Einwohner und Jahr, so unterlagen sie im Jahre 1999 einer starken Zunahme auf 80 kg je Einwohner und Jahr. In den letzten beiden Jahren schwankten die Mengen zwischen ca. 67 und ca. 75 kg je Einwohner. Ein Grund für diese Schwankungen sind sicherlich unterschiedliche Erlössituationen am Altpapiermarkt. Zusätzlich sind wirtschaftliche Überlegungen in den Betrieben, die zu einer verstärkten Trennung führen, ebenfalls Auslöser der festgestellten Schwankungen. Der Vergleich mit dem Landesdurchschnitt zeigt, dass die im Landkreis Lüneburg erfassten Mengen über diesen liegen. Grafik: Altpapiermengen in kg/e. 24

25 zukünftige Entwicklung Den Anstieg von 1998 auf 1999 außer Acht lassend, liegen die erfassten Altpapiermengen stabil bei ca. 70 kg/e.. Mit einer weiteren Zunahme der spezifischen Altpapiermengen wird nicht gerechnet. Im Konzeptzeitraum wird weiterhin von einem Altpapieraufkommen von ca. 70 bis 80 kg/e*a ausgegangen. Der Anteil der Menge aus Depotcontainern liegt bei 32 % und liegt somit deutlich unter den Mengen aus der Straßenabfuhr. Die Depotcontainerstandorte haben sich in der Vergangenheit zudem als ausgesprochen pflegeintensiv herausgestellt. Depotcontainerstandorte und hier insbesondere die Altpapiercontainer werden regelmäßig zur Ablagerung von Sperrmüll o.ä. missbraucht. Dieses führt dazu, dass Standorte im Rahmen der Bauleitplanung in den Außenbereich verlegt werden und diese ihre Wirkung als Infrastruktureinrichtung nur unzureichend entfalten können. Grafik: Altpapiermengen aus der Straßenabfuhr und aus Depotcontainern im Jahr 2000 Abhilfe bei dem Problem der Standortverschmutzung kann nur die Beseitigung der Depotcontainer für Altpapier bei gleichzeitiger Intensivierung der Straßenabfuhr, z.b. 14-täglich, bieten. Verwertung Das Altpapier wird von der mit der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr beauftragten Firma an die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh geliefert. 75 % des Altpapiers wird von 25

26 der GfA im Auftrage des Landkreises vermarktet und 25 % werden von der GfA im Auftrage des DSD vermarktet. Die Aufteilung in 75 % Landkreis und 25 % Duales System ergibt sich aus dem Anteil von Verkaufsverpackungen am Altpapier und ist vertraglich festgelegt Altglas (EAK: ) Die Erfassung von Altglas erfolgt auf der Grundlage der Verpackungsverordnung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch die Duales System Deutschland AG. Im Landkreis Lüneburg erfolgt die Erfassung über Depotcontainer, die im groben Rahmen flächendeckend aufgestellt sind. Mengen Die einwohnerbezogenen Mengen liegen stabil bei ca. 35 kg je Einwohner und Jahr. Damit liegt der Landkreis Lüneburg im Bereich des Landesdurchschnitts. Zukünftige Entwicklung Soweit machbar, wurde im Landkreis die anzustrebende Standplatzdichte 500 Einwohnern je Depotcontainerstandplatz verwirklicht. Im Rahmen der Bauleitplanung wirkt der Landkreis darauf hin, dass insbesondere in Neubaugebieten ausreichend Standorte für die Depotcontainer geschaffen werden. Hierbei treten aber regelmäßig Schwierigkeiten auf, da Depotcontainerstandorte wegen der befürchteten Lärmentwicklung auf mangelnde Akzeptanz der direkten Anlieger stoßen. Die Verlagerung in den Außenbereich ist wegen der schlechteren Erreichbarkeit und der fehlenden Kontrolle (unerlaubtes Abstellen von Sperrmüll) keine Lösung dieses Problems Leichtverpackungen (EAK: ) Die Erfassung von Leichtverpackungen erfolgt auf der Grundlage der Verpackungsverordnung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durch die Duales System Deutschland AG. Die Abfuhr erfolgt im Landkreis Lüneburg zweimal im Monat über die auch mit der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr beauftragten Firma. Diese stellt auch die Gelben Säcke. Seit dem 1. Januar 2001 werden Verpackungen mit dem Grünen Punkt, sonstige Kunststoffgegenstände und Kleinmetalle in einem Wertstoffsack erfasst (Einsacksystem). Mengen Der deutliche Anstieg in den vergangenen fünf Jahren wurde unter anderem durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit erreicht. Die Zunahme der Gesamtmenge an Leichtverpackungen geht allerdings auch mit einer Zunahme der Sortierreste einher. Sonstige Kunststoffgegenstände sind von untergeordneter Bedeutung. Insgesamt liegen die Mengen im Landkreis Lüneburg mit 27 kg je Einwohner und Jahr im Landesdurchschnitt, der bei 28 kg je Einwohner liegt. Der Anteil sonstiger Kunststoffteile ist verschwindend gering und liegt bei ungefähr 1 %. Grafik: Verpackungsabfallmengen und Mengen an sonstigen Kunststoffen in kg je Einwohner 26

27 Zukünftige Entwicklung Es wird erwartet, dass sich die Mengen auf dem Niveau von 1999 und 2000 auch im Konzeptzeitraum bewegen Boden/Bauschutt/Straßenaufbruch (EAK: und ) Boden, Bauschutt und Straßenaufbruch werden vollständig durch private Verwertungsfirmen erfasst und der Verwertung zugeführt. Die Annahme von Kleinmengen ist über die Recyclinghöfe und die Zentraldeponie Lüneburg sichergestellt. Die angenommenen Mengen werden an Verwertungsfirmen weitergegeben. Eigene Verwertungsanlagen betreibt der Landkreis Lüneburg nicht. Weiterer Maßnahmen seitens des Landkreis Lüneburg bedarf es nicht. Mengen Die Mengen sind stark von der Bautätigkeit im Landkreis abhängig und weniger von der Einwohnerzahl. Die Berechnung einer spezifischen Abfallmenge je Einwohner und Jahr führt daher an dieser Stelle nicht weiter. Die Menge lag zuletzt im Jahre 2000 bei ca Mg. Eine Prognose für den Konzeptzeitraum ist wegen der Konjunkturabhängigkeit nicht möglich. 4.3 ausgeschlossene Abfallarten Die Abfallsatzung des Landkreises regelt den Ausschluss von Abfallarten von der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr und von der Beseitigungspflicht auf der Zentraldeponie Lüneburg in Bardowick. Anhang 1 und Anhang 2 der Satzung führen die ausgeschlossenen Abfallarten jeweils tabellarisch auf. Von der öffentlichen Müll- und Wertstoffabfuhr ausgeschlossene Abfallarten unterliegen der Anschlusspflicht an die Zentraldeponie Lüneburg in Bardowick. Diese Abfallarten sind direkt dort anzuliefern. Einzelheiten sind dem Geschäftsbericht der dortigen Deponiebetreiberin, der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh in Bardowick zu entnehmen. Abfallarten, die von der Entsorgung auf der Zentraldeponie Lüneburg ausgeschlossen sind und in Mengen von mehr als kg pro Jahr anfallen, sind der Zentralstelle bei der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall (NGS) in Hannover anzudienen. Mengen unter kg je Jahr werden als Kleinmengen bei der Zentraldeponie Lüneburg in Bardowick als Problemabfall angenommen. 27

28 5. Verwertungsquoten Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Lüneburg Anhand der Verwertungsquoten werden die Anteile des verwerteten Abfalls an der gesamten Menge erfassten Abfalls dargestellt. Unterschieden wird hierbei die auf die gesamte Abfallmenge bezogene Verwertungsquote und die auf die Siedlungsabfallmenge bezogene Verwertungsquote. Das Abfallpotential, d.h. die Summe aller Abfallmengen, die im Landkreis Lüneburg anfallen, beträgt, bezogen auf die Gesamtmenge im Jahr 2001 ca. 693 kg je Einwohner. Bezogen auf den Siedlungsabfall beträgt es im gleichen Jahr ca. 552 kg je Einwohner. Grafik: Anteil verwerteten Abfalls auf Grundlage der Gesamtmenge und auf der Siedlungsabfallmenge 9 Die in vorstehender Grafik dargestellten Quoten berücksichtigen die durch Eigenkompostierung verwertete Abfallmenge und die Menge an Bauschutt nicht. Deutlich wird eine stetige Zunahme des Anteils der verwerteten Abfallmenge, bezogen auf die Gesamtabfallmenge, von ca. 32 % im Jahre 1995 auf ca. 46 % im Jahre Von 2000 auf 2001 stagniert der Anteil des verwerteten Abfalls bei ca. 45 %. Einfluss auf die festgestellte Entwicklung hat die Steigerung des erfassten Verpackungsabfalls sowie die Abnahme der erfassten Mengen bei Altmetallen und Altkleidern 10. Die Berücksichtigung der in den privaten Haushalten kompostierten nativ-organischen Abfallmengen ergibt eine Steigerung der zuvor genannten Verwertungsquote auf ca. 56 %, bezogen auf den Siedlungsabfall. Die Menge des durch Eigenkompostierung direkt verwerteten Grünabfalls wird auf der Grundlage der Hausmüllanalyse aus dem Jahr 1990 mit 87 kg je Einwohner und Jahr geschätzt. Die Einbeziehung der mineralischen Baurestmassen ergibt wegen dem mengenmäßig starkem Übergewicht dieser Abfallart und der geringen Beeinflussbarkeit ein sehr undifferenziertes Bild. Insgesamt ergibt sich dann eine Verwertungsquote von über 83 %. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz legt eindeutig fest, dass Abfall, wenn wirtschaftlich zumutbar und technisch möglich, zunächst zu vermeiden ist. Ist dieses nicht möglich, ist der Abfall zu verwerten bevor er zu beseitigen ist. Ziel der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit des 9 Siedlungsabfall = Restmüll + hausmüllähnlicher Gewerbeabfall; Gesamtmenge = alle im AWK aufgeführten Abfallarten 10 Altkleider werden seit 1999 nicht mehr durch den Landkreis Lüneburg gesammelt. 28

29 Landkreises ist, will er die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes umsetzen, deshalb die Steigerung des verwerteten Anteils. Abfallvermeidung, die durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden soll, stößt schnell an die Grenze des Machbaren. Der Aufwand, personell wie finanziell, wäre zu groß. Demzufolge ist die durchführbare Intention eine Verlagerung von Abfallmengen auf andere Erfassungs- und Verwertungswege. Dieses ist mit Einführung einer behältergestützten Erfassung von kompostierbarem Abfall der Fall. Setzt man die Ergebnisse des Versuchs zur Einführung eines Kompostbehälters in Adendorf (Verringerung des Restmülls um 15 %, Steigerung Grünabfall um 4 %), in eine Prognose des Abfallpotentials um, ergibt sich folgende Grafik. Da insbesondere ein Umsteigen von der Sack- und Bündelabfuhr auf den Kompostbehälter erfolgt und im Verhältnis nur geringe Mengen zusätzlich erschlossen werden, nimmt der verwertete Anteil bis 2007 nur geringfügig zu. 6. Zukünftige Organisationsformen in der Abfallwirtschaft Die derzeitige Organisation in der Abfallwirtschaft im Landkreis Lüneburg sieht so aus, dass es zwei untere Abfallbehörden gibt. Dieses ist zum einen die Stadt Lüneburg, weil sie als Stadt namentlich im 6 Abs. 1 Niedersächsisches Abfallgesetz aufgeführt ist. Zum anderen ist es der Landkreis Lüneburg mit Ausnahme des Stadtgebietes, ebenfalls auf der Rechtsgrundlage des 6 Abs. 1 NAbfG. Diese beiden öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regeln ihre abfallwirtschaftlichen Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis durch jeweils eine Abfallsatzung, eine Abfallgebührensatzung sowie durch Kalkulation und Betriebsabrechnung. Schon vor mehr als 20 Jahren haben Stadt und Landkreis Lüneburg gemeinsam die Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh gegründet. Ursprünglicher Zweck der Gesellschaft war die Planung und der Bau einer dem Stand der Technik entsprechenden Zentraldeponie, welche von ihr als beauftragter Dritter auch betrieben wird. Zwischenzeitlich betreibt die GfA ein Kompostwert, eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage, ein Sondermüllzwischenlager etc., um die Entsorgung fast aller im Landkreis Lüneburg einschließlich der Stadt anfallenden Abfälle sicherzustellen. Des weiteren organisiert die GfA für ihren Gesellschafter Stadt Lüneburg die Müll- und Wertstoffabfuhr, welche sie mit dem Personal der Stadt Lüneburg durchführt. Die Müll- und Wertstoffabfuhr im Landkreis Lüneburg ist auf Grundlage einer europaweiten VOL- Ausschreibung vergeben worden. Auftragsinhaber ist die Fa. Rethmann Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG. Dieser Vertrag läuft zum aus. Die grundsätzliche Überlegung, die beiden Abfuhrgebiete zusammenzufassen, um somit eine wirtschaftlichere Entsorgung zu erreichen, macht vor dem Hintergrund, dass somit insgesamt 29

30 Einwohner entsorgt werden, Sinn. Dazu ist es erforderlich, dass durch entsprechende öffentlich- rechtliche Organisationsstrukturen sichergestellt wird, dass es zukünftig nur noch eine Abfallsatzung, Abfallgebührensatzung, Kalkulation und Betriebsabrechnung für das Abfuhrgebiet Stadt und Landkreis Lüneburg gibt. Dabei sollten die erforderlichen Verwaltungsstrukturen so einfach und flach wie möglich gehalten werden, da diese letztendlich von den Gebührenzahlern (Anschlussnehmern) mit bezahlt werden müssten. Inhaltliche Vorgabe für die Lösung dieser Zukunftsaufgabe ist eine qualitativ hochwertige Abfallwirtschaft verbunden mit preiswerten Gebühren für die Anschlussnehmer. Vor diesem Hintergrund ist auch darüber nachzudenken, ob nicht ggf. Kooperationen mit benachbarten Gebietskörperschaften geboten sind. 7. Zusammenfassung Der Landkreis Lüneburg verfügt über eine leistungsfähige und den bisherigen Anforderungen gerecht werdende Müll- und Wertstofferfassung. Mit dem Verwertungsgebot des 15 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz entsteht die Pflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ihnen überlassenen Abfall zu verwerten. In diesem Bereich muss der Landkreis Lüneburg Anstrengungen unternehmen, um diesen rechtlichen Pflichten nachzukommen. Im einzelnen stellen sich für die Geltungsdauer dieses Abfallwirtschaftskonzeptes folgende Aufgaben: Einführung eines Behälters zur Erfassung für kompostierbaren Abfall Die Erfahrungen aus dem Modellversuch zur Einführung einer Komposttonne in Adendorf zeigen, dass offensichtlich der Bedarf für eine behältergestützte regelmäßige Erfassung von kompostierbarem Abfall besteht. Ein solches System sollte auf freiwilliger Basis sowie gegen Gebühr im gesamten Landkreis eingeführt werden. Hierbei wird schrittweise vorgegangen. Harmonisierung dieser Erfassung mit der Erfassung von Restmüll Damit eine regelmäßige Erfassung des kompostierbaren Abfalls ohne Schwierigkeiten in die bestehende Abfuhrkonzeption eingefügt werden kann, ist eine generelle Abfuhr im Wechsel mit der Erfassung des kompostierbaren Abfalls erforderlich. Intensivierung der Wertstofferfassung, insbesondere im Bereich des Altpapiers Der Vergleich mit den erfassten Mengen im Landesdurchschnitt belegt, dass die Mengen für den Landkreis hinter den Mengen im Landesdurchschnitt zurückfallen. Der Landkreis Lüneburg ist hierbei insbesondere für die Erfassung von Altpapier und Altpappe zuständig. Hier gilt es durch Verstärkung der Straßenabfuhr die Mengen zu steigern und die auftretenden Schwierigkeiten an den Standorten der Depotcontainer durch Wegfall besonders kritischer Standorte oder der völligen Einziehung der Depotcontainer für Altpapier abzustellen. Ausrichtung der Müll- und Wertstoffabfuhr auf den privaten Endverbraucher Das Abfuhrangebot kann zukünftig zunehmend auf private Haushalte beschränkt ausgerichtet werden. Die gewerblichen Abfallerzeuger nehmen zunehmend Angebote von privaten Verwertern an, da gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz für Abfall zur Verwertung kein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Daher können die überwiegend von diesem Bereich genutzte Behältergrößen mit 3 und 5 m³ Inhalt aus dem Angebot genommen werden. Gewerbeabfall Eine grundlegende Änderung der derzeitigen Entsorgungsmengen wird auch nicht durch die am 1. Januar 2003 in Kraft tretende Gewerbeabfallverordnung eintreten. 30

31 Anhang Zusammenfassung der Rechtsvorschriften Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, KrW-/AbfG) vom 27. September 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. August 1998 Dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz, TA Siedlungsabfall (TASI) Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) vom 14.Oktober 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1997 Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Lüneburg (Abfallsatzung, AbfS) vom , zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 22. März 1999 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung, AbfGS) vom 11. Dezember 1995, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 17. Januar 1997 Bundesimmissionsschutzgesetz Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen vom 20. Feb Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung GewAbfV) vom

32 Abkürzungen AWK AWP ÖRE KrW-/AbfG TASI NAbfG BImSchG AbfS AbfGS Mg Kg/E*a HM SM Hmä LVP PPK DSD GfA MBV Abfallwirtschaftskonzept Abfallwirtschaftsprogramm öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz TA Siedlungsabfall Niedersächsisches Abfallgesetz Bundesimmissionsschutzgesetz Abfallsatzung Abfallgebührensatzung Megagramm (Gewichtstonne) Kilogramm je Einwohner und Jahr Hausmüll Sperrmüll Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall Leichtverpackungen Papier, Pappe, Kartonagen Duales System Deutschland AG Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh Mechanisch-biologische Vorbehandlungsanlage 32

33 Steckbriefe MBV Verfahren Mechanische Stufe: Abtrennung von Fe-Metallen und einer heizwertreichen Fraktion durch Zerkleinerung und Siebung zur externen Verwertung Biologische Stufe: Tafelmiete mit automatischer Umsetzung nach dem Wandermietenverfahren Betreiber Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh Adendorfer Weg Bardowick Kapazität Mechanische Stufe: Mg/a Biologische Stufe: Mg/a Genehmigt durch Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, , nach Immissionsschutzrecht Deponie Verfahren Dünnschichteinbau mittels Kompaktor nach mechanisch-biologischer Vorbehandlung Betreiber Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh Adendorfer Weg Bardowick Kapazität Ca m³ Restvolumen (Januar 2001) Genehmigt durch Planfeststellung durch die Bezirksregierung Lüneburg, 11.Feb. 1986, nach Abfallrecht Grünabfallkompostierung Verfahren Offene Tafelmietenkompostierung mit Umsetzung durch Radlader, keine Zwangsbelüftung Betreiber Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh Adendorfer Weg Bardowick Kapazität 33

34 4.000 Mg/a Genehmigt durch Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, 29. Dez Bioabfallkompostierung Verfahren Eingehauste Tafelmietenkompostierung, vollständig eingehaust, mit automatischer Umsetzung und Zwangsbelüftung. Betreiber Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh Adendorfer Weg Bardowick Kapazität Mg/a Genehmigt durch Staatl. Gewerbeaufsichtsamt, 29. Dez. 1994, nach Immissionsschutzrecht Recyclinghöfe Verfahren Annahme von Abfall zur Verwertung über Wechselbehälter unterschiedlicher Größe Betreiber Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbh Adendorfer Weg Bardowick Kapazität Je nach Abfuhrhäufigkeit Genehmigt durch Landkreis Lüneburg nach Baurecht 34

35 Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Mg/a Hausmüll Geschäftsmüll Summe Restmüll Sperrmüll Kehricht Marktabfall Park- und Gartenabfall hm-ähnl.-abfall Kleinmengen Rechengut Sandfanggut Klärschlamm/Rechengut prod.spez.abfall Baumischabfall Problemabfall Gemischter Siedlungsabfall Summe Abfall z Beseitigung Bauschutt Bodenaushub Summe Deponiebaumaterial Altpapier Altglas Altmetall Alttextilien Grün, kommunal Grün, direkt Grün, Summe Kunststoff Altholz Bioabfall Summe Abfall z Verwertung Eigenkompostierung Bauschutt Abfallmenge gesamt Siedlungsabfall

36 Hauptwohnsitze, zum 30. Juni kg/e*a kg/e*a kg/e*a kg/e*a kg/e*a kg/e*a kg/e*a Hausmüll 190,9 183,1 182,3 180,8 190,2 190,3 191,1 Geschäftsmüll 45,4 40,5 38,4 36,6 37,5 35,5 29,2 Summe Restmüll 236,2 223,6 220,7 217,4 227,7 225,8 223,0 Sperrmüll 51,6 47,4 46,7 46,1 53,0 46,8 43,7 Kehricht 3,0 1,5 1,3 1,2 0,8 1,1 0,4 Marktabfall 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Park- und Gartenabfall 2,8 2,9 2,5 0,3 0,0 0,0 0,0 hm-ähnl.-abfall 25,4 21,9 23,6 23,5 9,5 1,9 7,3 Kleinmengen 13,6 14,0 13,1 4,7 2,3 5,1 0,0 Rechengut 0,0 0,2 0,1 0,1 0,0 0,4 0,2 Sandfanggut 1,0 0,8 0,9 1,6 0,3 0,2 0,0 Klärschlamm/Rechengut 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 prod.spez.abfall 15,7 6,2 5,9 6,9 2,1 0,5 12,2 Baumischabfall 40,4 33,0 39,7 28,0 20,0 66,1 61,2 Problemabfall 2,3 2,1 2,3 2,1 2,1 2,5 1,9 Gemischter Siedlungsabfall 261,6 245,6 244,3 240,9 237,2 227,7 230,3 Summe Abfall z. Beseitigung 392,1 353,6 356,8 331,8 317,7 348,0 371,9 Bauschutt 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Bodenaushub 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe Deponiebaumaterial 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Altpapier 69,9 66,7 69,1 68,9 80,4 67,1 75,5 Altglas 34,6 35,8 35,2 36,4 35,5 36,5 32,6 Altmetall 18,8 18,6 22,8 31,5 13,8 25,4 26,3 Alttextilien 2,0 1,8 1,3 1,0 0,0 0,0 0,0 Grün, kommunal 31,7 34,2 35,7 36,5 42,9 51,4 56,5 Grün, direkt 19,6 34,8 26,3 31,0 19,3 39,8 36,4 Grün, Summe 51,3 69,0 62,1 67,5 62,2 91,2 92,9 Kunststoff 7,6 11,7 11,1 11,9 25,8 27,0 26,6 Altholz 0,7 0,0 0,0 0,0 16,9 41,1 34,2 Bioabfall 3,9 6,0 Summe Verwertung 185,0 208,4 209,1 231,5 253,0 319,3 321,6 Eigenkompostierung 87,0 87,0 87,0 87,0 87,0 87,0 87,0 Bauschutt 1.059,0 559, , , , ,1 Abfallmenge gesamt 577,1 562,0 565,9 563,3 570,7 667,3 693,4 Siedlungsabfall 446,7 453,9 453,4 472,4 490,2 547,0 551,9 erreichte Verwertungsquote Gesamtmenge 32% 37% 37% 41% 44% 48% 46% Siedlungsabfall 41% 46% 46% 49% 52% 58% 58% Siedlungsabfall + Eigenkompostierung 533,7 540,9 540,4 559,4 577,2 634,0 638,9 Verwertung + Eigenkompostierung 272,0 295,4 296,1 318,5 340,0 406,3 408,6 erreichte Verwertungsquote 51% 55% 55% 57% 59% 64% 64% Gesamtabfall+Eigenkompostierung+Bausc hutt 1.723, , , , , ,3 780,4 Verwertung, insgesamt 1.331,0 855, , , , ,4 408,6 erreichte Verwertungsquote 77% 71% 80% 85% 82% 83% 52% 36

37 37

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