Marktgemeinde Kirchberg am Wagram Lfd.Nr. 6/2014. V o r l ä u f i g e VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die Sitzung des Gemeinderates

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1 Marktgemeinde Kirchberg am Wagram Lfd.Nr. 6/2014 V o r l ä u f i g e VERHANDLUNGSSCHRIFT über die Sitzung des Gemeinderates am 17. Dezember 2014 in Kirchberg am Wagram, Marktplatz 5, Sitzungssaal. Die Einladung erfolgte am 10. Dezember 2014 durch Kurrende. Beginn: Uhr Ende: Uhr Anwesend waren: Bürgermeister Johann Benedikt Vbgm. Hubert Fiegl Gf.GR Mag. Markus Ecker Gf.GR Karl Groll Gf.GR Ing. Wolfgang Benedikt Gf.GR Alfred Waltner Gf.GR Karl Weeber Gf.GR DI (FH) Günther Möseneder GR Johanna Treiber GR Norbert Markl GR Josef Renner GR Franz Berthiller GR Nikolai Breitschopf GR Wilhelm Burger GR Ruth Hager GR Markus Hofbauer GR Richard Paßecker GR Erwin Mantler GR Franz Preisinger GR Alfred Payer GR Ing. Herbert Würz GR Christian Dreschkai GR Alois Weixelbaum Anwesend waren außerdem: AL Herbert Eder Jutta Angerer Entschuldigt abwesend waren: - Nicht entschuldigt abwesend waren: - Vorsitzender: Bürgermeister Johann Benedikt Die Sitzung war öffentlich. Die Sitzung war beschlussfähig.

2 Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, TGP 6 vorzuziehen und als TGP 2 zu behandeln. 1. Beratung und Genehmigung des Sitzungsprotokolles vom 9. Dezember Jeder Fraktion ist eine Abschrift der Sitzungsprotokolle vom 09. Dezember 2014 zugegangen. Antrag des Bürgermeisters: der Gemeinderat möge die Sitzungsprotokolle vom 09. Dezember 2014 genehmigen. Beschluss: der Antrag wird angenommen. 2. Beratung und Beschlussfassung über die zentralen Handlungsfelder des gemeinsamen Entwicklungskonzeptes Wagram. Im Rahmen des gemeinsamen Entwicklungskonzeptes Wagram wurden für die Gemeinden Absdorf, Großriedenthal, Großweikersdorf, Kirchberg am Wagram, Königsbrunn am Wagram und Stetteldorf am Wagram unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und Potentiale gemeinsame Leitziele definiert. Aufbauend auf diese Leitziele wurden Entwicklungsstrategien zu den zentralen Handlungsfeldern (Siedlungswesen, Wirtschaft, Naturraum und Umwelt, Landwirtschaft/Weinbau, Freizeit und Erholung, Tourismus, Verkehr und Infrastruktur) ausgearbeitet. Die gemeinsam definierten zentralen Handlungsfelder des Entwicklungskonzeptes Wagram werden von Mitarbeitern des Planungsbüro Emrich Consulting, 1040 Wien dem Gemeinderat präsentiert. Antrag des Bürgermeisters: der Gemeinderat möge die gemeinsam definierten zentralen Handlungsfelder des gemeinsamen Entwicklungskonzeptes Wagram entsprechend den vorliegenden Unterlagen beschließen; diese Unterlagen sind als Beilage A, B, C und D diesem Protokoll angeschlossen. Beschluss: der Antrag wird angenommen. 3. Kenntnisnahme des Prüfberichtes vom Am fand eine angekündigte Gebarungsprüfung statt. GR Franz Preisinger legt diesen Bericht vor.

3 4. Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag GGR Mag. Markus Ecker erläutert diesen Tagesordnungspunkt. Öffentliche Auflage (ortsübliche Kundmachung an der Anschlagtafel) des Voranschlages 2015 am Gemeindeamt: bis Erinnerungen wurden keine eingebracht. Der Voranschlag wurde auch im Finanz- und Wirtschaftsausschuss diskutiert. Der vorliegende Voranschlagsentwurf für das Jahr 2014 sieht vor im 1. Ordentlichen Haushalt an Einnahmen und Ausgaben ,00 2. Außerordentlichen Haushalt an Einnahmen und Ausgaben ,00 ergibt einen Gesamtvoranschlag für ,00 Antrag von GGR Mag. Markus Ecker: der Gemeinderat möge den Voranschlag für das Jahr 2015 einschließlich des Dienstpostenplanes und den mittelfristigen Finanzplanes beschließen. Beschluss: der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 7 Stimmenthaltungen (SPÖ), 1 Stimme dagegen (FPÖ) 5. Beratung und Beschlussfassung über die Bildung einer allgemeinen Rücklage. Der derzeitige finanzielle Stand der Gemeinde ermöglicht für das Haushaltsjahr 2014 die Bildung einer allgemeinen Rücklage, welche mindestens ,- betragen soll. Diese Rücklage soll z. B. für notwendige Investitionen im Rahmen der Wasserversorgung zur Verfügung stehen. Antrag von GGR Mag. Markus Ecker: der Gemeinderat möge für das Haushaltsjahr 2014 die Bildung einer allgemeinen Rücklage in Höhe von mindestens ,- beschließen. Beschluss: der Antrag wird angenommen 6. Beratung und Beschlussfassung über die 23. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes. Der Entwurf zur 23. Änderung des Örtlichen Raumordungsprogramms lag vom bis zum zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während der Auflage sind keine allgemeinen Stellungnahmen eingelangt. Eine formelle Stellungnahme der Aufsichtsbehörde mit rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes liegt noch nicht vor. Informell übermittelte die Amtssachverständige DI Maria Neurauter ihr Gutachten vom Darin stellt die Sachverständige fest, dass aus raumplanerisch-fachlicher Sicht keine Widersprüche zu verbindlichen Planungsbestimmungen des NÖ ROG 1976 vorliegen. Die 23. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms kann daher wie im Entwurf vorgesehen beschlossen werden. Der entsprechende Beschlussplan liegt in der Sitzung vor.

4 Antrag des Bürgermeisters, der Gemeinderat möge nachstehende Verordnung beschließen: V E R O R D N U N G Marktgemeinde Kirchberg am Wagram Örtliches Raumordnungsprogramm Änderung 1 Gemäß 22 ivm 21 NÖ ROG 1976, LGBl 8000 wird das Örtliche Raumordnungsprogramm für die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram in der Katastralgemeinde Kollersdorf abgeändert. 2 Die Widmung der einzelnen Grundflächen wird so abgeändert bzw. festgelegt, wie dies in dem von der Kommunaldialog Raumplanung GmbH, Feldgasse 1, 3130 Herzogenburg, GZ 14065B, verfassten Plan auf dem Planblatt 2 neu dargestellt ist. Diese Plandarstellung ist Bestandteil der Verordnung. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und mit dem auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Beschluss: der Antrag wird angenommen 7. Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Jakob Damian schen Stiftung. Die Stiftungsbehörde hat mit Schreiben vom 20. Oktober 2014, GZ. IVW3-ST / angeordnet, dass die derzeit gültige und 1985 stiftungsbehördlich genehmigte Satzung der Jakob Damian schen Stiftung den derzeit geltenden Bestimmungen des NÖ Landes- Stiftungs- und Fondsgesetzes und der Bundesabgabenordnung anzupassen ist. Der Entwurf einer geänderten Satzung liegt vor und wird vom Bürgermeister verlesen. Antrag des Bürgermeisters: der Gemeinderat möge eine Satzung der Jakob Damian schen Stiftung wie folgt beschließen: Satzung der Jakob Damian schen Stiftung in Kirchberg am Wagram Die Jakob Damian sche Stiftung beruht auf dem Stiftbrief vom 26. Juni 1731 samt Nachtrag vom 10. April Auf Antrag des Stillhaltekommissars für Vereine,

5 Organisationen und Verbände in Wien vom hat das damalige Ministerium für innere Angelegenheiten mit Bescheid vom , ZL. II/ /1939, diese Stiftung unter Ausschluss einer Liquidation der Gemeinde Kirchberg am Wagram eingewiesen. Mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 6. Juli 1956, LA II/4a , wurde die Stiftung gemäß 1 Abs. 1 lit. a und 5 des NÖ Landes-Stiftungs- und Fondsreorganisationsgesetztes LGBL. Nr. 72./1955, in ihrer Rechtspersönlichkeit wiederhergestellt und die Bezirkshauptmannschaft Tulln mit der vorläufigen Stiftungsverwaltung betraut. Nach Beendigung der Rückstellungsverfahren wurde mit Bescheid vom 15. Oktober 1971, GZ. II/4-676/ , die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram zum Verwaltungsorgan der "Jakob Damian schen Stiftung in Kirchberg am Wagram" bestellt und damit der am bestandene Rechtszustand wiederhergestellt. In Anpassung an die Vorschriften des NÖ Landes- Stiftungs- und Fondsgesetzes und an die geänderten Verhältnisse ist eine Satzung mit 21. Aug stiftungsbehördlich genehmigt worden. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram hat als Verwaltungsorgan der Stiftung eine Änderung der Satzung in seiner Sitzung am 17.Dezember 2014 beschlossen zur Aktualisierung der Vermögensverhältnisse und zur Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen. Nunmehr gelten nach dem NÖ Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz LGBl folgende Bestimmungen für die J a k o b D a m i a n s c h e S t i f t u n g 1 Name, Sitz, Rechtspersönlichkeit und Wirkungsbereich der Stiftung Die Stiftung führt den Namen Jakob Damian sche Stiftung. Sie hat ihren Sitz in der Marktgemeine Kirchberg am Wagram und besitzt eigene Rechtspersönlichkeit. Ihr Wirkungsbereich erstreckt sich vornehmlich auf das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram. 2 Vermögen der Stiftung 1. Die Stiftung besitzt folgende Vermögenswerte zum : 1) Stammvermögen: a) Liegenschaften (laut Anhang) - bebaute Liegenschaften zum Einheitswert ,00 - unbebaute Liegenschaften zum Einheitswert ,00 b) Finanzstammvermögen - Werterhaltungsrücklage ,17 - Mündelsicheres Sparbuch ,84 - Girokonto Stand Ausz.54/01 v ,51 2) Sonstige Vermögen: -

6 2. Rechtsgeschäfte gemäß 13 Abs. 5 NÖ Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz, LGBl , bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung der Stiftungsbehörde. 3. Dieses Vermögen kann erhöht werden durch a) allfällige Zuwendungen von physischen oder juristischen Personen, welche die Zwecke des Stiftungsfonds unterstützen und fördern wollen, b) Schenkungen und Spenden aller Art, Erbschaften, Legate oder Vermächtnisse,.. c) Zinsen und sonstige Erträgnisse des Stiftungsvermögens. 3 Zweck der Stiftung 1. Der Zweck der Stiftung besteht darin, unverschuldet in Not geratenen, bedürftigen und/oder Personen mit besonderen Bedürfnissen, die vornehmlich in der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram ihren Wohnsitz haben, zusätzliche Hilfe und/oder finanzielle Unterstützung (Beihilfen) zu gewähren. 2. Diese Unterstützung aus den Erträgnissen der Stiftung kann insbesondere erfolgen: a) In Form von einmaligen, nicht rückzahlbaren Beihilfen an solche Personen (Abs. 1), die von keiner anderen Seite ausreichend Hilfe erhalten. b) In Form der Gewährung von Beihilfen an kinderreiche Familien, bei Unglücksfällen, chronischen Krankheiten und dgl. c) In Form von Hilfeleistungen anderer Art, z. B. allein stehende und/oder kranke Menschen nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten zu pflegen, pflegen zu lassen (Heimhilfe), mit Essen zu versorgen und dgl. 3. Die Unterstützungen können vom Verwaltungsorgan über Ansuchen oder aus eigener Initiative gewährt werden. Über die Bedürftigkeit kann im Zweifelsfall der Gemeindevorstand entscheiden. 4. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die Stiftung besteht nicht. Es wird auch durch die mehrmalige oder jährliche Gewährung von Unterstützungen (Beihilfen) oder Hilfeleistungen ein solcher Rechtsanspruch nicht begründet. 5. Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar mildtätigen bzw. gemeinnützigen Zwecken im Sinne der und 39 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der jeweils geltenden Fassung. Gemäß 39 Zi. 2 BAO strebt die Stiftung keinen Gewinn an und hat auch keinerlei Gewinnerzielungsabsicht. 4 Verwaltung und Vertretung der Stiftung Die Stiftung wird von der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram verwaltet und vom jeweiligen Bürgermeister nach außen vertreten. Dabei sind die Bestimmungen der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß anzuwenden.

7 5 Aufgaben des Verwaltungs- und Vertretungsorgans, Bekanntmachungen Dem Verwaltungs- und Vertretungsorgan der Stiftung obliegt die Aufgabe, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um aus dem gesamten Stiftungsvermögen alljährlich entsprechende Netto-Erträgnisse zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu erwirtschaften. Entstehende Überschüsse sollen zur Vermehrung des Stammvermögens der Stiftung verwendet werden. Die Bewerbungsmöglichkeiten für Stiftungsleistungen sind zumindest einmal jährlich in ortsüblicher Art und Weise bekannt zu machen. 6 Bestimmungen über die Verwaltungskosten Das Verwaltungs- und Vertretungsorgan der Stiftung übt seine Tätigkeit grundsätzlich ehrenamtlich aus und entscheidet eigenverantwortlich über die Erfüllung des Stiftungszweckes ( 3 der Satzung) sowie über die Veranlagung und Verwaltung des Stiftungsvermögens. Es besteht nur ein Anspruch auf Ersatz der notwendigen Aufwendungen. 7 Rechnungslegung 1. Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Für jedes Rechnungsjahr ist bis Ende Juni des folgenden Jahres der Stiftungsbehörde ein Rechnungsabschluss vorzulegen. 2. Der Rechnungsabschluss hat mindestens die Einnahmen und Ausgaben der Stiftung während des abgelaufenen Kalenderjahres sowie den Vermögensstand der Stiftung zum 31. Dezember des abgelaufenen Jahres zu enthalten. 3. Der Rechnungsabschluss hat einen vollständigen Überblick über die finanzielle Situation der Stiftung zu diesem Stichtag zu enthalten. 8 Vermögensbindung bei Auflösung der Stiftung und bei Wegfall des bisherigen Zweckes Die Stiftung wurde zwar auf immerwährende Zeit errichtet, sollten dennoch Auflösungsgründe nach 19 des NÖ Landes- Stiftungs- und Fondsgesetzes, LGBl , auf-treten, so bedarf die Auflösung der Genehmigung der Stiftungsbehörde. Die Auflösung der Stiftung hat durch die Stiftungsbehörde auf Antrag der zur Vertretung der Stiftung berufenen Organe oder von Amts wegen zu erfolgen. Ein zum Zeitpunkt der Auflösung allenfalls noch vorhandenes Vermögen ist, im Sinne des 20 Abs. 2 des zitierten Gesetzes, einer Stiftung, einem Fonds oder einer Vereinigung mit einem ähnlichen Zweck zu übertragen, so ferne diese gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke verfolgen, die von der Abgabenbehörde als solche anerkannt worden sind. Sollte das nicht möglich sein, ist das noch vorhandene Vermögen der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram zuzuführen, die diese Mittel für gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke im Sinne des 3 der Satzung zu verwenden hat.

8 Bei Wegfall des bisherigen Zweckes darf gemäß 39 Zi. 5 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der jeweils geltenden Fassung, das Vermögen der Stiftung ausschließlich nur für gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke verwendet werden. 9 Satzungsausfertigungen Diese geänderte Stiftungssatzung wird in drei Ausfertigungen errichtet, von denen je eine die Stiftung, die NÖ Landesregierung als Stiftungsbehörde und das NÖ Landesarchiv erhalten. Anhang zu 2 der Satzung Bebaute Liegenschaften: EZ. Grdst.Nr. Fläche Kat.Gem. Grundstücksadresse Baufläche Kirchberg/W Marktplatz m² Baufläche Kirchberg/W Stiftungsplatz m² Baufläche Kirchberg/W Marktplatz m² Einheitswert Unbebaute Grundstücke: EZ Grdst.Nr. Fläche in ha Nutzungsart Kat.Gemeinde ,7674 Ldw.genutzt Dörfl ,1425 Ldw.genutzt Dörfl /3 0,3708 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn /3 0,2900 Wgt. Engelmannsbrunn /4 0,0682 Wgt. Engelmannsbrunn /1 0,6018 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn /1 0,4130 Wgt. Engelmannsbrunn /5 3,2568 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn ,0090 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn ,3842 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn ,6777 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn /1 2,6973 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn /2 0,1918 Wgt. Engelmannsbrunn ,1062 Wgt.n.Acker Engelmannsbrunn ,1754 Wgt.n.Acker Engelmannsbrunn ,5996 Acker Engelmannsbrunn /1 0,5612 Acker-n.Wgt Engelmannsbrunn /2 0,4639 Wgt. Engelmannsbrunn ,8029 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn ,4181 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn ,8806 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn ,1388 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn

9 ,6256 Wgt. Engelmannsbrunn ,1675 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn /1 3,0936 Ldw.genutzt Engelmannsbrunn /3 1,2000 Ldw.genutzt Mallon ,6413 Ldw.genutzt Utzenlaa ,1339 Ldw.genutzt Neustift i.f /1 3,3813 Ldw.genutzt Neustift i.f /2 2,6844 Ldw.genutzt Neustift i.f ,0130 Ldw.genutzt Thürnthal /2 0,1304 Ldw.genutzt Winkl /2 0,2581 Ldw.genutzt Winkl /1 0,6865 Ldw.genutzt Winkl /2 1,0447 Ldw.genutzt Winkl Gesamtfläche 46,0775 Einheitswert Beschluss: der Antrag wird angenommen 8. Beratung und Beschlussfassung über die Kenntnisnahme der Mitteilung der NÖ Landesregierung vom betreffend die Rechnungsabschlüsse der Jakob Damian schen Stiftung. Die Rechnungsabschlüsse der Jakob Damian schen Stiftung werden auf Grund der Prüfung durch die Abteilung Finanzen/Buchhaltung Revision des Amtes der NÖ Landesregierung stiftungsbehördlich zur Kenntnis genommen. Das Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung vom 20. Oktober 2014, GZ. IVW3- STF / und das Protokoll vom 29. September 2014 werden von GR Franz Preisinger verlesen und somit dem Gemeinderat als zuständiges Kollegialorgan zur Kenntnis gebracht. 9. Beratung und Beschlussfassung über eine Grundstücksverpachtung in Engelmannsbrunn (Jakob Damian sche Stiftung). Die Bewirtschaftung des Grundstückes Nr. 2193, KG Engelmannsbrunn, Eigentümerin: Jakob Damian sche Stiftung, wurde von den Pächtern mit Wirkung vom 1.Jänner 2015 gekündigt und laut Kundmachung vom zur Verpachtung ausgeschrieben. Innerhalb der Bewerbungsfrist sind zwei Ansuchen um Verpachtung eingelangt. Antrag von GGR Alfred Waltner: der Gemeinderat möge beschließen, das Grundstück 2193, Weingarten, im Ausmaß von 0,6256 ha an Herrn Gregor Nimmervoll aus

10 Engelmannsbrunn auf Basis des Pachtvertrages vom / zu verpachten. Sämtliche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten hat der Pächter zu tragen. Beschluss: der Antrag wird angenommen 10. Beratung und Beschlussfassung über einen Nachtrag zur Vereinbarung betreffend die Finanzierung von Baulandreserven. Es liegt ein von der NÖ Raiffeisen-Leasing Gemeindeprojekte GesmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien erstellter Entwurf des 2. Nachtrages zur Vereinbarung vom / bezüglich der Finanzierung von Baulandreserven der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram vor. Dieser sieht auf Grund der bisher erfolgten Verkäufe von Bauplätzen eine Reduktion des ursprünglich festgesetzten Haftungsrahmens von 2, ,- auf ,- vor. GGR Mag. Markus Ecker bringt diesen Entwurf dem Gemeinderat zur Kenntnis. Antrag von GGR Mag. Markus Ecker: Der Gemeinderat möge den 2. Nachtrag zur Vereinbarung vom 1.7./ bezüglich der Finanzierung von Baulandreserven mit der NÖ Raiffeisen Leasing Gemeindeprojekte GmbH, Mooslackengasse 12, 1190 Wien genehmigen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen. 11. Beratung und Beschlussfassung über einen Grundstücksverkauf in der KG Mitterstockstall (Hochbehälter). Der Gemeindeverband Wasserversorgung Wagram Nördliches Tullnerfeld hat einen Beschluss über den Ankauf des Grundstückes 885/2, KG Mitterstockstall im Ausmaß von m² gefasst. Auf diesem Grundstück steht der Hochbehälter für die Wasserversorgung. Antrag des Bürgermeisters: der Gemeinderat möge beschließen, dass Grundstück 885/2, KG Mitterstockstall zum Preis von 20,- pro m² an den Gemeindeverband Wasserversorgung Wagram Nördliches Tullnerfeld zu verkaufen. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten hat der Verband zu tragen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen. 12. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung von Förderungen an die Freiwilligen Feuerwehren. Für die Freiwilligen Feuerwehren sollen für das Jahr 2014 finanzielle Mittel bereit gestellt werden. Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge Subventionen an die Freiwilligen Feuerwehren wie folgt gewähren:

11 Feuerwehr Treibstoffvergütung Fahrzeugerhaltung Umbau KLF, Boot TLF a RLF 2000 a 500, ,- Auto etc Kirchberg am Wagram Jugendförderung Bekleidung Gesamt , , ,00 300, ,00 Altenwörth-Gigging , , ,00 300, ,00 Engelmannsbrunn 1 500,00 500,00 Kollersdorf- Sachsendorf ,00 300, ,00 Mallon 1 500,00 500,00 Mitterstockstall 1 500,00 500,00 Neustift im Felde 1 500, ,00 300, ,00 Oberstockstall 1 500,00 500,00 Unterstockstall 1 500,00 300,00 800,00 Winkl 1 500,00 300,00 800,00 Gesamt ,00 Beschluss: der Antrag wird angenommen 13. Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf von Rüstlöschfahrzeugen für die FF Kirchberg am Wagram. Die FF Kirchberg am Wagram hat die Gemeinde über den aktuellen Zustand des Fuhrparks in Kenntnis gesetzt. Da drei Fahrzeuge in naher Zukunft nicht mehr der Einsatztauglichkeit bzw. dem Kraftfahrgesetz entsprechen werden, wurde von der Feuerwehr ein Konzept für eine zeitgemäße und finanziell realistische Lösung erarbeitet. Dieses Konzept sieht die Anschaffung eines Versorgungsfahrzeuges und eines Kommandofahrzeuges vor. Anbote wurden von der Feuerwehr eingeholt. Für die genannten Fahrzeuge und den Aufbau des Kommandofahrzeuges ist abzüglich Förderungen und NOVA ein Finanzierungsbetrag in Höhe von ,- erforderlich. Die Fahrzeuge stehen im Einsatz und zu Übungszwecken allen Feuerwehren der Gemeinde zur Verfügung. Antrag von GR Franz Preisinger: der Gemeinderat möge beschließen, für die Freiwillige Feuerwehr Kirchberg am Wagram zwei Fahrzeuge anzuschaffen und für den Finanzierungsbetrag in Höhe von ,- die Vorfinanzierung zu übernehmen; ein Drittel der Kosten ist, wie vereinbart, innerhalb eines Zeitraumes von acht Jahren von

12 der FF Kirchberg am Wagram an die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram zu refundieren. Beschluss: der Antrag wird angenommen 14. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung von Förderungen zum Zwecke der Ortsverschönerungen. Für die Ortsverschönerungen sollen für das Jahr 2014 finanzielle Mittel bereit gestellt werden. Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge Subventionen für die Ortsverschönerungen unter der Bedingung, dass ein Tätigkeitsbericht und der von den Kassenprüfern unterfertigte letzte Kassenbericht vorgelegt wird, wie folgt gewähren: Heimat- und Fremdenverkehrsverein Altenwörth - Gigging 730,- Ortsverschönerung Dörfl 730,- Ortsverschönerung Engelmannsbrunn 730,- Dorferneuerungsverein Kollersdorf - Sachsendorf 730,- Ortsverschönerung Mallon 730,- Ortsverschönerung Mitterstockstall 730,- Dorferneuerungs- und Verschönerungsverein Neustift 730,- Verschönerungsverein Oberstockstall 730,- Dorferneuerungsverein Unterstockstall 730,- Verschönerungsverein Winkl 730,- Beschluss: Der Antrag wird angenommen. 15. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung einer Förderung an die Orchester-Werkstatt. Der Verein Orchesterwerkstatt Wagram hat um Gewährung einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 500,- und um Übernahme einer Ausfallshaftung in Höhe von 2.000,- zur Durchführung von fünf Konzerten im Jahr 2015 in Kirchberg am Wagram angesucht. Antrag von GGR Karl Groll: der Gemeinderat möge beschließen, dem Verein Orchesterwerkstatt Wagram für das Jahr 2014 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 2.000,- gewähren und eine Ausfallshaftung in Höhe von 2.000,- zur Durchführung von fünf Konzerten im Jahr 2015 in Kirchberg am Wagram gewähren. Beschluss: der Antrag wird angenommen

13 16. Beratung und Beschlussfassung über einen Grundverkauf in Gigging. Herr Wilhelm Guttauer ersucht um Ankauf eines Teilstückes des Grundstückes 429, KG Gigging im Ausmaß von 8 m². Ein Vermessungsplan der WOB Ziviltechnikergesellschaft liegt vor. Das Teilstück grenzt unmittelbar an die Liegenschaft des Herrn Wilhelm Guttauer an. Antrag von GR Alfred Payer: der Gemeinderat möge beschließen, an Herrn Wilhelm Guttauer ein Teilstück des Grundstückes 429, KG Gigging im Ausmaß von 8 m² zum Preis von 30,- pro m² entsprechend der von der WOB Ziviltechnikergesellschaft mbh erstellen Naturaufnahme GZ. wob-2401/13 zu verkaufen; sämtliche in diesem Zusammenhang anfallende Kosten hat der Käufer zu tragen. Beschluss: der Antrag wird angenommen 17. Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung einer Gehbrücke in Kirchberg. Die Geh- und Radbrücke über die L 2175 in Ortsgebiet von Kirchberg am Wagram ist sanierungsbedürftig. Folgende Maßnahmen wären erforderlich: schadhaftes Tragwerk abbrechen, Pfeilerköpfe und Widerlager Instand setzen, 2 neue Stahlträger versetzen, Herstellen von Stahlbetonfertigteilen als Fahrbahnplatten und Anfertigung und Montage eines neuen Geländers. Vor Anfertigung eines neuen Geländers sollte jedoch geprüft werden, ob das vorhandene Geländer verwendet werden kann. Neue Brückenbreite: 2,50 Meter. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Sanierung betragen ,-. Die genannten Leistungen können in die Arbeitsprogramme der Brückenmeisterei Alland und der Straßenmeisterei Kirchberg am Wagram aufgenommen werden, die Arbeitsausführung erfolgt unter Beiziehung von Bau- und Lieferfirmen aus der Privatwirtschaft. Antrag von Vbgm. Hubert Fiegl: der Gemeinderat möge die Sanierung der Geh- und Radbrücke über die L 2175 in Ortsgebiet von Kirchberg am Wagram entsprechend den vorgenannten Ausführungen beschließen. Beschluss: der Antrag wird angenommen

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15 Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am 2015 genehmigt*) - abgeändert*) - nicht genehmigt*) Bürgermeister Schriftführer

16 Gemeinderat Gemeinderat Gemeinderat *) nichtzutreffendes streichen!

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