Information des Bürgermeisters. 60. Sitzung des Gemeinderates vom 18. März 2014

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1 Information des Bürgermeisters 60. Sitzung des Gemeinderates vom 18. März März 2014 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 27. März 2014 Zustellung an die Abonnenten

2 Information des Bürgermeisters 60. Sitzung des Gemeinderates vom 18. März 2014 Wohnbaugenossenschaft in Liechtenstein Genehmigung der Statuten, des Vermietungsreglements sowie des Kaufvertrages und die Ernennung eines Vertreters der Gemeinde Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 18. Februar 2014 die Statuten der Wohnbaugenossenschaft im Entwurf beraten und mehrere Änderungen angeregt. Diese sind nun in die Statuten eingeflossen. Zudem wurde festgehalten, dass an der nächsten Sitzung die Statuten in der überarbeiteten Version sowie auch das Vermietungsreglement dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden sollen. Die Statuten und weitere Grundlagen der Wohnbaugenossenschaft Liechtenstein können unter folgendem Link eingesehen werden: Antrag des Bürgermeisters: 1. Der Gemeinderat genehmigt die Statuten sowie das Vermietungsreglement der WBL Wohnbaugenossenschaft in Liechtenstein i.g. 2. Der Gemeinderat genehmigt den Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Vaduz und der WBL Wohnbaugenossenschaft in Liechtenstein i.g. für das Grundstück Vaduzer Parzelle Nr. 1167, Schwefel, Plan Nr. 23, im Ausmass von m Der Gemeinderat ernennt Gemeinderat Daniel Ospelt als Vertreter der Gemeinde Vaduz in die WBL Wohnbaugenossenschaft in Liechtenstein i.g. Alte Rheinbrücke Vaduz Sevelen, Instandstellung Sprinkleranlage Abrechnung Im Winterhalbjahr 2012/13 hat die Sprinkleranlage auf der Brücke zwei Mal einen Fehlalarm ausgelöst und die Versorgungsrohre, die normalerweise mit Luft gefüllt sind, wurden mit Wasser gefüllt. Dies hatte zur Folge, dass sofort die Wartungsfirma aufgeboten werden musste, um die Rohre zu entleeren, da diese sonst durch das gefrierende Wasser geborsten wären. Die Begründung der Fehlalarme liegt im Alter der Anlage. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 10. September 2013 die Instandstellung der bestehenden Anlage beschlossen. Die ganze Anlage wurde daraufhin auf Frostschutz umgebaut (Decken- und Pfeilerschutz). Die Arbeiten konnten abgeschlossen werden und es liegt die Bauabrechnung vor. Zusammenstellung der Kosten: Nachtragskredit (GRB 50/2013) CHF Gesamtkredit CHF Bauabrechnung CHF Minderkosten % - CHF

3 Baubeginn: September 2013 Baufertigstellung: Oktober 2013 Zudem sind von der Gemeinde Sevelen CHF und vom Land Liechtenstein CHF der Kosten übernommen worden. Dies entspricht, unter der Berücksichtigung der Rückvergütung der Bauversicherung, die bei der Bauabrechnung der Sanierung der Alten Rheinbrücke noch nicht bekannt war, je einem Drittel. Dementsprechend verbleiben bei der Gemeinde Vaduz Kosten von CHF für die Instandstellung der Sprinkleranlage. Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Liegenschaften: Der Gemeinderat genehmigt die Bauabrechnung für die Instandstellung der Sprinkleranlage auf der Alten Rheinbrücke Vaduz - Sevelen im Betrag von CHF (inkl. MWSt). Squash-House, Wärmetechnische Sanierung der Architekt- und Bauleitungsleistungen Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 3. Dezember 2013 einen Verpflichtungskredit für die wärmetechnische Sanierung des Squash-Houses gesprochen. Die wärmetechnische Sanierung war bereits 2012 thematisiert, dann aber im Zusammenhang mit den laufenden Abklärungen für das eingereichte Sportprojekt in der Industrieliegenschaft Schaanerstrasse 40 (ehemaliges Gebäude der PAV) zurückgestellt worden. Damals wurde die Hartmann Architektur und Design AG mit den Architektur- und Bauleitungsaufgaben betraut. So wurde im Zuge der Weiterführung wiederum dieses Architekturbüro in Vaduz kontaktiert und eine Leistungsaufstellung verlangt. Die Architektur- und Bauleitungsaufgaben für die wärmetechnische Sanierung des Squash- Houses sollen für CHF an die Hartmann Architektur und Design AG in Vaduz als Direktvergabe gemäss ÖAWG vergeben werden. Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Hochbau: Der Gemeinderat vergibt die Architektur- und Bauleitungsarbeiten von CHF (inkl. MWSt) an die Hartmann Architektur und Design AG, Heiligkreuz 20, 9490 Vaduz. Während der Beschlussfassung befindet sich Gemeinderätin Brigitte Schweiger-Hartmann im Ausstand. Vaduzer-Saal, Vaduz Ausbau Lüftungs- und Kühlanlage Saalerweiterung (EG und OG) Bauprojekt- und Kreditgenehmigung Das Foyer am Eingang wurde im letzten Jahr mit einem Ausbau der Lüftungsanlage sowie Einbau eines Kühlsystems und einer effizienten Steuerung optimiert. Diese Investition war ein voller Erfolg. So gab es von den Veranstaltern und Gästen bereits viele positive Rückmeldungen

4 Das Zuschaueraufkommen ab 400 Personen beeinflusst die Temperaturen in den Räumlichkeiten des Vaduzer-Saals massgeblich. Die Anlagenkapazitäten für Lüftung und Kühlung des Zuschauerraums im Vaduzer-Saal sind praktisch ausgeschöpft. Zudem lässt die bestehende Architektur des Zuschauerraumes keine wirtschaftliche Lösung für eine wesentliche Optimierung des Raumklimas zu. Situation Wenn im Zuschauerraum 400 Gäste sitzen, finden keine grossen Bewegungen der Personen statt, welche die Raumtemperatur massgeblich beeinflussen bzw. steigen lassen können. Die Leistung der bestehenden Lüftungs- und Kühlanlage für den Zuschauerraum ist bezüglich Raumvolumen nahezu am Limit. Mit der bestehenden Steuerung ist die Luftzufuhr und die Möglichkeit zur Kühlung des Zuschauerraums einigermassen genügend. Aus bautechnischer Sicht ist auf Grund der gegebenen Architektur des Zuschauerraums eine Optimierung mit unverhältnismässig hohen Investitionen verbunden. Deshalb sind hier keine bautechnischen Eingriffe zur Optimierung des Raumklimas sinnvoll und stellen auch keine Notwendigkeit dar. In der Saalerweiterung sieht diese Situation anders aus. Die Architektur ist komplett anders, insbesondere bezüglich Raumhöhe und Ausbaumöglichkeiten. Bei Apéros, Essen oder Pausenbetrieb ab 400 Personen, ist die vorhandene Frischluftzufuhr ungenügend, da nur zwei Belüftungssäulen eine Raumfläche von 285 m 2 bzw. ein Raumvolumen von rund m 3 versorgen. Anders als im Zuschauerraum, ist in der Saalerweiterung Personenbewegung im Spiel, unter anderem auch das warme Essen vom Catering am Buffet. Es kommt hinzu, dass der Getränkeausschank meistens direkt bei den Belüftungssäulen gewünscht wird, wodurch der Luftaustausch in der Saalerweiterung zusätzlich reduziert wird. So steigen in der Saalerweiterung die Temperaturen wesentlich schneller an als im Zuschauerraum. Das Raumklima heizt sich relativ rasch auf, sodass es für die Gäste zu warm und folglich unangenehm wird. Notwendigkeit und Zweckmässigkeit Die Notwendigkeit besteht darin, in der Saalerweiterung ein angenehmes Raumklima herzustellen, damit sich die Gäste wohlfühlen, unabhängig vom Gestalten der Räumlichkeiten und der Anzahl von Personen. Die Gäste sollten untereinander verweilen können, ohne wegen unangenehmer Wärmeentwicklung in den Aussenbereich flüchten zu müssen. Mittels Ausbau der bestehenden Lüftungsanlage sowie Einbau eines Kühlsystems und einer effizienten Steuerung kann Energie für den laufenden Betrieb eingespart werden, indem langes Vorkühlen nicht mehr nötig ist. Ein angenehmes Raumklima bildet die Voraussetzung, dass die Veranstalter und Gäste gerne wieder kommen. Projekt Es ist geplant, die bestehende Lüftungsanlage für die Saalerweiterung (Erdgeschoss und Obergeschoss/Galerie) und für den Haupteingang auszubauen sowie ein Kühlsystem (Kühldecken) und eine effiziente Steuerung einzubauen. Die Installation einer zusätzlichen Kältemaschine ist auf dem Flachdach des Vaduzer-Saals vorgesehen. Die Kälteanlage besteht zu einem Teil aus Kühldecken, welche die Grundlast übernehmen und zu einem Teil aus der Kühlung der Luft, welche den Kühlbedarf abdeckt. Die Regulierung wird entsprechend angepasst

5 Kosten Die Kosten für den geplanten Ausbau der bestehenden Lüftungsanlage, den Einbau eines Kühlsystems (Kühldecken) und eine effiziente Steuerung für die Saalerweiterung (Erdgeschoss und Obergeschoss/Galerie) und den Haupteingang beträgt gemäss Kostenschätzung CHF (inkl. MWSt). Im Voranschlag 2014 sind hierfür CHF (inkl. MWSt) budgetiert. Die zwischenzeitlich erfolgten genaueren Abklärungen des Bauvorhabens haben ergeben, dass die mit den lüftungs- und kühltechnischen Anlagenbauten verbundenen baulichen Vorkehrungen grösser sind, als ursprünglich angenommen. Demgemäss sind die zusätzlichen Kosten im Betrag von CHF (inkl. MWSt) gegenüber den budgetierten Kosten des Voranschlags 2014 begründet. Termine Planung und Vorbereitung: Mitte März bis Ende Juni 2014 Ausführungsbeginn: Anfang Juli 2014 Fertigstellung: Ende August 2014 Antrag der Bauverwaltung, Abteilung Hochbau und der Veranstaltungsstätten der Gemeinde Vaduz: Der Gemeinderat genehmigt das Projekt für den Ausbau der Lüftungsanlage und den Einbau eines Kühlsystems (Kühldecken) sowie einer effizienten Steuerung für die Saalerweiterung (Erdgeschoss und Obergeschoss/ Galerie) und den Haupteingang sowie den dafür in der Investitionsrechnung 2014 budgetierten Kredit im Betrag von CHF (inkl. MWSt) und den erforderlichen Nachtragskredit im Betrag von CHF (inkl. MWSt), insgesamt CHF (inkl. MWSt). Beschluss: Gemäss Antrag, 7 Ja-Stimmen (6 FBP / 1 VU), 4 Nein-Stimmen (VU) Kinderhaus (Tagesstrukturen) Haberfeld, Vaduz Architekturleistungen (Planung), ArchitekturAtelier, Vaduz CHF Architekturleistungen (Bauleitung), ArchitekturAtelier, Vaduz CHF Bauingenieurleistungen Frick & Gattinger, Vaduz CHF

6 Elektroplanung Ospelt Elektro-Telecom AG, Vaduz CHF HLKS-Planung Andreas Vogt AG, Vaduz CHF Während der Beschlussfassung befindet sich Gemeinderat Patrik Vogt im Ausstand. (Ausstand GR Patrik Vogt) Bauphysik Pernette & Wilhelm Ing., Maienfeld CHF Rheinbergerjahr 2014 Unterstützungsbeitrag Im Jahr 2014 feiert Josef Gabriel Rheinberger ( ) seinen 175. Geburtstag. Die Internationale Josef Gabriel Rheinberger Gesellschaft (IRG) möchte aus diesem Anlass mit einem würdigen Gedenkprogramm seine Bedeutung als Komponist und Pädagoge einer breiten Bevölkerung und über die Landesgrenzen hinaus zu Bewusstsein bringen. Die IRG initiiert und koordiniert verschiedene Aktivitäten zur Würdigung Rheinbergers in Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen und Institutionen innerhalb und ausserhalb Liechtensteins: - Herausgabe einer Rheinberger-Briefmarke - Konzerte und Vorträge - Ausstellungen (Landesmuseum [LLM], Postmuseum, Gasometer, Schulen) - Studienreise nach München zu den Wirkungsstätten Rheinbergers Die IRG geht von einem Gesamtaufwand von CHF aus, wovon die beteiligten Institutionen (IRG, LLM und Gasometer) laut Josef Frommelt, Präsident IRG, ein Viertel durch Eigenleistungen selbst aufbringen. Der Rest soll durch Beteiligung von Land, Gemeinde Vaduz und privaten Sponsoren gedeckt werden. Aus Anlass des 150. Geburtstages vor 25 Jahren hat die Gemeinde für die seinerzeitigen Aktivitäten insgesamt etwa CHF aufgewendet. Das Rheinberger Gedenkjahr 2001 (100. Todestag) wurde mit knapp CHF unterstützt

7 Erstmalig ersuchten die Vertreter der IRG mit Schreiben vom 18. Oktober 2013 die Gemeinde Vaduz um einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von CHF Nach mehreren terminlichen und inhaltlichen Anpassungen hat die IRG am 7. März 2014 eine finale Zusammenstellung jener Aktivitäten (inkl. Kosten) nachgereicht, für welche sie die Gemeinde Vaduz um Unterstützung ersucht: Veranstaltungen, die in gemeindeeigenen Räumlichkeiten stattfinden, erachtet die Kulturkommission als förderungswürdig. Deshalb empfiehlt sie einstimmig die Unterstützung der gesamten Konzertreihe in der Kirche zu St. Florin inkl. des diesbezüglichen Programmhefts. Einem Sponsoring-Engagement der Rheinberger-Ausstellung im Landesmuseum stehen einige Mitglieder der Kulturkommission kritisch gegenüber. Sie stellen einerseits die Verhältnismässigkeit der diesbezüglich beantragten Mittel in Frage, andererseits bemängeln sie die Qualität des eingereichten Konzepts, die vielen Änderungen und die sehr kurzfristige Planung. Das Ansuchen an die Gemeinde für diese mehrmonatige Exposition (Eröffnung 17. März 2014) erfolgte auf Grund der Absage der Kulturstiftung Liechtenstein erst Anfang März. Die Gemeinde Vaduz unterstützt die IRG zudem kostenlos bei der Bewerbung des Rheinbergerjahres mittels Veranstaltungshinweisen im Einblick, Internet, Gemeindekanal, auf der LED-Tafel und durch Auflage der Programmhefte im Rathaus. Antrag der Kulturkommission (mehrheitlich): Die Gemeinde Vaduz unterstützt die Jubiläumsaktivitäten aus Anlass des 175. Geburtstages des Komponisten Josef Gabriel von Rheinberger im Jahr 2014 und genehmigt hierfür einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF Umsetzung neues Anlagereglement der Gemeinde Vaduz Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19. November 2013 eine Übergangsfrist zur Umsetzung des neuen Anlagereglements bis 31. Juli 2014 gesetzt. Die Umsetzung hat sich als komplex erwiesen. Sie erfordert neben einer vertieften Auseinandersetzung auch eine erhöhte zeitliche Beanspruchung der Beteiligten. Zur fristgerechten Umsetzung wäre aktuell eine wöchentliche Sitzung empfehlenswert. Die Finanzkommission ist an ihrer Sitzung vom 20. Februar 2014 zum Schluss gekommen, einen Ausschuss Finanzanlagen zu bestimmen und die Umsetzung des neuen Anlagereglements an diesen zu delegieren. FBP, VU und FL berufen je eine Person in den Ausschuss. Folgende Mitglieder werden vorgeschlagen: Engelbert Schreiber jun. (FBP) Kaspar Frick (FL) Philip Schädler (VU) - 6 -

8 Hauptaufgabe des Ausschusses ist die kompetente und zeitgerechte Umsetzung des neuen Anlagereglements. Der Ausschuss informiert die Finanzkommission periodisch über seine Tätigkeiten. Er wird nach erfolgreicher Umsetzung wieder aufgelöst. Antrag der Finanzkommission (einstimmig): 1. Der Gemeinderat beschliesst zur Umsetzung des neuen Anlagereglementes den Ausschuss Finanzanlagen einzusetzen. 2. Als Mitglieder werden Kaspar Frick (FL), Philip Schädler (VU) und Engelbert Schreiber jun. (FBP) gewählt. Verdienstmedaille der Gemeinde Vaduz Verleihung Gemäss Reglement über die Verleihung der Verdienstmedaille der Gemeinde Vaduz kann der Gemeinderat für treue Vereinsmitgliedschaft die Verdienstmedaille der Gemeinde Vaduz verleihen. Die nachstehend genannten Personen sind seit 25 Jahren Mitglieder des Rheinberger Chores Vaduz: - Karin Epple, Im Letten 13, Ruggell - Esther Mosimann, Alvierstrasse 4, Buchs Antrag des Bürgermeisters: In Anbetracht der treuen Vereinsmitgliedschaft beschliesst der Gemeinderat, den genannten Personen für 25 Jahre treue Vereinsmitgliedschaft die kleine Verdienstmedaille der Gemeinde Vaduz zu verleihen. Seniorenausflug der Gemeinde Vaduz, Durchführung 2014 Traditionellerweise organisiert die Seniorenkommission den Seniorenausflug der Gemeinde Vaduz. Dieser wird am Freitag, 29. August 2014, durchgeführt. Start ist um Uhr, die Rückkehr ist für ca Uhr geplant. Diesjähriges Ziel ist der Vierwaldstättersee. Die Teilnehmer fahren mit Reisebussen nach Luzern. Dort steigen sie auf das Motorschiff Gotthard um und geniessen während der Fahrt nach Brunnen das Mittagessen. Nur zwei Gehminuten von der Anlagestelle in Brunnen entfernt liegt Dettlings Kirschwelt. Während der geführten Kirschweltbesichtigung können drei verschiedene Edel-Kirschbrände und ein Edel-Kirschlikör verkostet werden. Die Rückfahrt mit den Reisebussen erfolgt ab Brunnen. In Murg am Walensee wird ein Halt eingelegt und in der Sagibeiz ein kleines Abendessen eingenommen

9 Papiersammlung / Angebot der Pfadfinder Der Bürgermeister informiert über ein Gespräch mit Vertretern der Pfadfinder, im Nachgang an die Information, dass die Papiersammlung von der Firma Max Beck AG, Vaduz, per sofort eingestellt wurde. Der finanzielle Verlust für die Pfadfinder ist gegeben und sie offerieren zur Kompensation dieses Verlustes eine regelmässige, tatkräftige Unterstützung in der neu geschaffenen Wertstoffsammelstelle Vaduz/Triesen. Sie würden die Besucher der Werstoffsammelstelle jeweils an den Samstagen (ausser während der Ferien) zwischen 10 und 16 Uhr mit zwei Personen, die älter als 16 Jahre alt sind, bei der Entsorgung unterstützen (bei Abladen, Einweisen, Zuordnen usf.). Hierfür würde ihnen eine angemessene Entschädigung entrichtet. Die Details sind noch auszuhandeln. Ewald Ospelt, Bürgermeister Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses: Tag der Kundmachung: 27. März

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