STUDIENSEMINAR HELMSTEDT FÜR DIE LEHRÄMTER AN GRUND-, HAUPT- UND REALSCHULEN

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1 STUDIENSEMINAR HELMSTEDT FÜR DIE LEHRÄMTER AN GRUND-, HAUPT- UND REALSCHULEN KLOSTER ST. MARIENBERG HELMSTEDT VORSEMINAR: LIVD IN DER SCHULE Björn Quiring Inhalt: 1) Ziel der Ausbildung 2) Ausbildungsübersicht 3) Ausbildungsunterricht 4) Unterrichtsbesuche 5) Betreuende Lehrkräfte 6) Weitere Bestandteile der Ausbildung 7) Ausbildungsschule von A-Z 1

2 1. Ziel der Ausbildung (gem. APVO 2 Abs.1) Kompetenzerwerb (siehe Anlage der APVO) 1. Unterrichten 2. Erziehen 3. Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern 4. Mitwirken bei der Gestaltung der Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz 5. Personale Kompetenzen Befähigung, Schüler individuell zu fordern und zu fördern - im Hinblick auf ein eigenverantwortliches Leben in Gesellschaft und Beruf in Verantwortung für sich und andere. 2. Übersicht der Ausbildung für das Lehramt an Grund- und Haupt- und Realschulen (gem. APVO 5-8) Schule Fachseminare (FS) Pädagogikseminar (PS) durchschnittlich 12 Wochenstunden Ausbildungsunterricht - als eigenverantwortlicher U. - als betreuter U. jedes FS 1x pro Monat Dienstag (ab ca Uhr) Unterricht in der 1./2. Std. möglich - 2 x 5 Std. pro Monat - 2 Sonderveranstaltungen pro Halbjahr (Sonderregelung bei 3. Fach) PS 2x pro Monat Donnerstag (ab ca Uhr) Kein Unterricht möglich 2 x 4 Std. pro Monat Die übrigen Donnerstage sind Studientage. Etwa 12 Unterrichtsbesuche durch die FSL und/ oder PSL Zwischen 8. und 10. Ausbildungsmonat: Gespräch zum Ausbildungsstand (GzA) Bis Ende des zweiten Halbjahres: Schriftliche Arbeit* (ca. 15 Seiten) *(gem. APVO 9); gesonderte Informationsveranstaltung Staatsprüfung*: zwei Prüfungsstunden und mündliche Prüfung *(gem. APVO 11-23); gesonderte Informationsveranstaltung 2

3 3. Ausbildungsunterricht Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund- und Haupt- sowie Realschulen erstreckt sich über 18 Monate = 3 Halbjahre. Im Ausbildungsunterricht sind durchschnittlich 12 Wochenstunden je Halbjahr zu erteilen (gesamt: 36 Std.). Statistik Schule* mögliche Wochenstundenverteilung 1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr Summe 4 EU/ 10 BU 10 EU/ 4 BU 6 EU/ 2 BU 36 6 EU 7 EU 7 EU 20 EU (* Unabhängig von der tatsächlichen Verteilung an den Schulen werden die LiVD wie oben statistisch angerechnet.) EU: eigenverantwortlicher Unterricht; BU: betreuter Unterricht 12 Std. Unterricht an anderer Schulform nach der Prüfung Betreuter Unterricht Dem BU kommt in der Ausbildung eine besondere Bedeutung zu. Er ist als wichtige Ergänzung der Ausbildung des Studienseminars zu sehen. Die Betreuung wird durch FachlehrerInnen an der Ausbildungsschule wahrgenommen sie sind hier gegenüber den LiVD weisungsberechtigt. Betreuter Unterricht wird in drei Formen erteilt: 1) Hospitation (Fachlehrkraft unterrichtet, LiVD hospitiert) Ziel: Unterrichtsbeobachtung, Reflexion, Kennen lernen der Lerngruppen, Gewinnung von Planungs- und Umsetzungskriterien Vorbereitung: LiVD bereitet sich in geeigneter Form auf die Hospitation vor. 2) Hospitationsunterricht (gemeinsam vorbereiteter Unterricht, Übernahme von Teilaufgaben) Ziel: Vorbereitung auf selbständigen Unterricht und Nachbereitung Vorbereitung: Jede Unterrichtsstunde ist in kurzer Form schriftlich vorzubereiten. 3) selbstständiger Unterricht (selbst vorbereiteter, selbst erteilter Unterricht mit und ohne Fachlehrkraft) Ziel: selbständige Planung, Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts über einen längeren Zeitraum, LiVD erarbeitet selbständig Vorschläge für Lernkontrollen und zur Leistungsbeurteilung 3

4 Vorbereitung: Schriftliche Vorbereitung von Unterrichtseinheiten, Teileinheiten und Einzelstunden. Der Unterricht ist mit der Fachlehrkraft abgesprochen. Sie trägt die Verantwortung. Eigenverantwortlicher Unterricht Im EU übernimmt die LiVD volle Verantwortung für den gesamten Unterricht. Sie übernimmt die Rechte und Pflichten einer Fachlehrkraft in dem jeweiligen Unterrichtsfach. Ziel: Selbständige Planung und Durchführung des Unterrichts für die Dauer eines Schul(halb)jahres einschließlich der Leistungsbeurteilung. Vorbereitung: Schriftliche längerfristige (z.b. Halbjahresplanungen), mittelfristige (z.b. Unterrichtseinheiten) und kurzfristige (z.b. Teileinheiten, Einzelstunden) Unterrichtsplanungen; Erstellen von Lern- und Leistungskontrollen Die Verteilung des eigenverantwortlichen Unterrichts auf die drei Halbjahre kann flexibel gehandhabt werden, die Vorgabe von 20 Stunden EU ist jedoch zu berücksichtigen! mögliche Verteilung (s.o.): 1. Halbjahr: 4 Std. EU, 10 Std. BU (überwiegend selbst vorbereitet und erteilt) 2. Halbjahr: 10 Std. EU, 4 Std. BU (zum Teil selbst vorbereitet und erteilt) 3. Halbjahr: 6 Std. EU, 2 Std. BU (zum Teil selbst vorbereitet und erteilt) Entsprechende Auszüge der Durchführungsbestimmungen (DB) zur APVO 7 Die gekennzeichneten Auslassungsstellen [O] betreffen die anderen Schulformen. 4. Ausbildungsunterricht 4.1 Ausbildungsunterricht ist in jedem Ausbildungshalbjahr zu erteilen. Bei einer Dauer von 18 Monaten Vorbereitungsdienst ergibt sich dementsprechend insgesamt, bezogen auf 3 Ausbildungshalbjahre, ein eigenverantwortlicher Unterricht im Umfang von 20 Stunden (Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Lehramt an Realschulen [O]). 4.2 Eigenverantwortlicher Unterricht soll nur in den Fächern erteilt werden, in denen im Seminar ausgebildet wird. Der eigenverantwortliche Unterricht darf nur gekürzt werden, wenn dies aus Gründen der Ausbildung oder der Schulorganisation erforderlich ist; die Gründe hierfür sind aktenkundig zu machen. Kann aus Gründen der Ausbildung oder aus schulischen Gründen eigenverantwortlicher Unterricht nur eingeschränkt oder nicht erteilt werden, so erhöht sich der Umfang des betreuten Unterrichts entsprechend. 4.3 Durch die neue Ausbildungsstruktur kann der eigenverantwortliche Unterricht in geringem Umfang von Anfang an beginnen. Grundlagen für die Festlegung der Stundenzahl des eigenverantwortlichen Unterrichts auf die Ausbildungshalbjahre sollten dabei zum einen die vorhandenen Kompetenzen der neuen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (soweit bereits erkennbar) sowie zum anderen die besonderen Bedingungen in der Ausbildungsschule sein. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollte im ersten Ausbildungshalbjahr der eigenverantwortliche Unterricht vollständig entfallen. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass während der Prüfungsphase die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst durch einen kleineren Anteil an eigenverantwortlichem Unterricht möglichst 4

5 gering gehalten wird. Beispielhaft werden folgende Verteilungsmöglichkeiten bezogen auf die drei Ausbildungshalbjahre vorgeschlagen: Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Lehramt an Realschulen [O] bei einer Dauer von 18 Monaten: insgesamt 20 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht (z.b. 4 Std./10 Std./6 Std.), Andere Modelle, z.b. eine gleichmäßige Verteilung auf die drei Ausbildungshalbjahre, sind möglich. 4.4 Die Dauer des eigenverantwortlichen Unterrichts in einer Klasse/Lerngruppe beträgt in der Regel mindestens ein Ausbildungshalbjahr. 4.5 Der Ausbildungsunterricht soll so bemessen sein, dass die Kontinuität in einer Klasse/Lerngruppe gewährleistet ist und die Auswirkungen des Unterrichts deutlich werden können. 4.6 Der Ausbildungsunterricht wird in der Regel durch eine einzelne Lehrkraft im Vorbereitungsdienst erteilt. Besondere Unterrichtsformen können andere Verfahren erfordern (z.b. Team-Teaching). 4.7 Der Ausbildungsunterricht ist schriftlich vorzubereiten; die schriftliche Vorbereitung ist auf Verlangen vorzulegen. 4.8 Bei Lehrkräften im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule kann der Anfangsunterricht nur betreuter Unterricht sein. 4.9 Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sollen im Verlauf der Ausbildung von verschiedenen Lehrkräften der Ausbildungsschule betreut werden. Zur Einführung in den jeweiligen betreuten Unterricht ist ihnen Gelegenheit zur Hospitation zu geben. Darüber hinaus sind Hospitationen im betreuten Unterricht zulässig, wenn es die Ausbildung oder die besondere Situation der jeweiligen Klasse/Lerngruppe erfordert. Im betreuten Unterricht ist durch die Fachlehrkraft auch hinreichend Gelegenheit zu geben, selbstständig zu unterrichten. 4. Unterrichtsbesuche Bestandteile des Ausbildungsunterrichte sind - Unterrichtsbesuche durch die FachseminarleiterInnen (FSL) und PädagogikseminarleiterInnen (PSL) gemäß APVO 7 Abs.8 Satz 1 - von FSL und PSL gemeinsam durchgeführte Besuche gemäß APVO 7 Abs.8 Satz 2. Hier sind ausführliche schriftliche Vorbereitungen des Unterrichts anzufertigen. PS 5 Besuche 15 Besuche, davon 3 gemeinsame Besuche 1. Fach 5 Besuche also PS in der Regel insgesamt 12 Besuche 2. Fach 5 Besuche 1. Fach 2. Fach 5 7 Abs.8 Satz 1 7 Abs.8 Satz 2

6 Unterrichtsbesuche finden in der Regel in einer 45minütigen Unterrichtsstunde statt. In jedem Fach kann auf Wunsch der LiVD ein Unterrichtsbesuch auch über 60 bis hin zu 90 Minuten Dauer stattfinden. Dies ist im Vorfeld mit den Seminarleiterinnen und Seminarleitern abzustimmen. Im Anschluss an den Unterricht reflektiert die LiVD ihren Unterricht und es findet ein gemeinsames Beratungsgespräch statt. Bei Bedarf können durch die Seminarleiter weitere Besuche festgelegt werden. Im Sinne der Eigenverantwortlichkeit in der zweiten Ausbildungsphase sprechen die LiVD eigeninitiativ mit ihren Seminarleiterinnen und Seminarleitern Besuchstermine (gem. 7 Abs.8 Satz1) ab. Eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Arbeitsbelastung sollte dabei bedacht werden. Termine für gemeinsame Unterrichtsbesuche werden vom Seminar festgelegt. Entsprechende Auszüge der Durchführungsbestimmungen (DB) zur APVO 7 Die gekennzeichneten Auslassungsstellen [O] betreffen die anderen Schulformen. 5. Gemeinsame Unterrichtsbesuche 5.1 Zur Beratung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen die oder der Ausbildende des pädagogischen Seminars und die oder der für das jeweilige Fach zuständige Ausbildende gemeinsam mindestens einen Unterrichtsbesuch durch. Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars und die Schulleiterin oder der Schulleiter können anwesend sein; findet der gemeinsame Unterrichtsbesuch im betreuten Unterricht statt, soll die für den Unterricht verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. Außerdem sollen nach Möglichkeit Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst teilnehmen, die in demselben Fach ausgebildet werden. 5.2 Zeitpunkt, Klasse/Lerngruppe, Fach und die jeweilige Aufgabe bestimmen die Ausbildenden im Benehmen mit der Schule und den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst. 5.4 Der Unterricht wird unter dem Vorsitz der Leiterin oder des Leiters des pädagogischen Seminars mit den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst besprochen. Vorzüge und Mängel des Unterrichts sind eingehend unter Berücksichtigung des Kompetenzzuwachses zu erörtern. Eine Benotung findet nicht statt. 5.5 Über die Besprechung wird von einer oder einem Ausbildenden eine Niederschrift angefertigt; sie ist von beiden Ausbildenden zu unterschreiben. Sie bleibt mit dem Unterrichtsentwurf bei den Ausbildungsakten des Seminars. Ein Exemplar der Niederschrift ist der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst innerhalb von zwei Wochen nach dem Unterrichtsbesuch zur Verfügung zu stellen. 5. Betreuende Lehrkräfte Jeder Lehrer/ jede Lehrerin kann durch die Schulleitung mit der Betreuung von LiVD beauftragt werden. In der Regel geschieht dies einvernehmlich. Betreuende Lehrkräfte erhalten keinen Ausgleich (Stundenentlastung, Gehaltszulage etc.) für 6

7 ihren Aufwand und keine gesonderte Ausbildung für ihre Tätigkeit. Betreuende Lehrkräfte sollen in der Regel in dem jeweiligen Fach auch ausgebildet sein. Konsequenzen: unterschiedliche Motivation für die Betreuung unterschiedliche Kompetenzen (fachlich, methodischo) Daraus ergeben sich wichtige Konsequenzen für die LiVD: Initiative ergreifen: LiVD sind für die Qualität ihrer Ausbildung mitverantwortlich und können gerade hier einen Unterschied machen. auf betreuende Lehrkraft zugehen Fragen stellen Hospitationen erbitten eigene Ideen in den BU einbringen Unterrichtsentwürfe unaufgefordert abgeben Termine absprechen Zeitmanagement: Die betreuenden Lehrkräfte sind in vielfache weitere Aufgaben eingebunden (Klassenführung, eigene U-Vorbereitung, Konferenzen, Arbeitsgruppen etc.), daher müssen Freiräume für die Mentorentätigkeiten geschaffen werden. Da sind LiVD mitverantwortlich: günstigen Zeitpunkt für Fragen wählen (evtl. Gesprächstermin vereinbaren) Ausbildungsplan (mit Terminen) gemeinsam besprechen Unterrichtsbesuche frühzeitig besprechen und Entwürfe der Vorbereitung rechtzeitig zur Verfügung stellen Besuchstermine der Schulleitung/ Stundenplanung rechtzeitig bekannt geben und (nach Möglichkeit) Fachlehrer für Unterricht und Besprechung ausplanen lassen Entsprechende Auszüge der Durchführungsbestimmungen (DB) zur APVO 7,8 Die gekennzeichneten Auslassungsstellen [O] betreffen die anderen Schulformen. Zu 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche) 3. Allgemeine Grundsätze 3.1 Die Schulleiterin oder der Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Lehrkraft macht die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit der jeweiligen Schule vertraut. Die von der Schulleiterin oder dem Schulleiter bestimmten Fachlehrkräfte machen sie mit den besonderen Bedingungen des jeweiligen Unterrichts vertraut. Im Zusammenhang mit dem Ausbildungsunterricht sind die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in die Aufgaben der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers [O] einzuführen. Außerunterrichtliche Aufgaben der Lehrkräfte und die Beteiligung an der Schulentwicklung sind zu berücksichtigen. Zu 8 (Ausbildungsschule) 1. In der Regel sollen Lehrkräfte der Ausbildungsschule als betreuende Lehrkraft beauftragt werden, die in dem entsprechenden Unterrichtsfach auch selbst ausgebildet worden sind. 7

8 2. Aufgabe der Ausbildungsschule ist es insbesondere, Kenntnisse hinsichtlich des Schulprogramms, der Schulordnung, des pädagogischen Konzepts, des Schullebens, der Elternarbeit, der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Notengebung zu vermitteln. 3. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat gegenüber den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst dieselben Rechte und Pflichten wie gegenüber den Lehrkräften; dabei sind die Belange der Ausbildung zu berücksichtigen. Die Rechte und Pflichten der betreuenden Lehrkräfte im Unterricht werden durch ihre Mitarbeit in der Ausbildung nicht berührt. 6. Weitere Bestandteile der Ausbildung Auszüge der Durchführungsbestimmungen (DB) zur APVO 7 Die gekennzeichneten Auslassungsstellen [O] betreffen die anderen Schulformen. Zu 7 (Ausbildungsunterricht, Unterrichtsbesuche) 1. Betreuter Unterricht Zum betreuten Unterricht gehören auch Hospitationen. Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, durch Hospitationen Unterricht in anderen Schulformen, auch unter dem Aspekt gemeinsamen Unterrichts von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung sowie mit und ohne Migrationsgeschichte, kennenzulernen. Die Hospitation an anderen Schulformen findet nach der Prüfung in einer Dauer von 12 Std. als betreuter Unterricht statt. 3. Allgemeine Grundsätze 3.2 Den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst darf die Verantwortung für Aufsichten und Schulveranstaltungen, wie z.b. Klassen- und Studienfahrten nur in beschränktem, ihrer Ausbildung nicht abträglichem Maße übertragen werden. Zu Vertretungsstunden sollen sie nur in Klassen/Lerngruppen herangezogen werden, in denen sie Ausbildungsunterricht erteilen. Die durchschnittliche Stundenanzahl des Ausbildungsunterrichts soll hierdurch nicht überschritten werden. In der Regel ist eine wöchentliche Pausenaufsicht vorgesehen. 3.3 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen können im Verlauf der Ausbildung auch für ca. drei Monate betreuten Unterricht an der Schulform wahrnehmen, für deren Schwerpunkt sie nicht regulär ausgebildet werden. Diese Möglichkeit ist aus ausbildungsorganisatorischen Gründen auf Antrag nach der Prüfung vorgesehen. 6. Teilnahme an den Veranstaltungen der Schule Über die verpflichtenden Veranstaltungen der Schule hinaus, die sich aus dem eigenverantwortlichen Unterricht ergeben, nehmen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auch an schulischen Veranstaltungen (z.b. Studienfahrten oder schulinternen Fortbildungen) teil, wenn Seminarveranstaltungen und der Ausbildungsunterricht nicht beeinträchtigt werden. 8

9 7. Ausbildungsschule von A bis Z Die folgende Checkliste soll Ihnen helfen, die an ihrer Ausbildungsschule wichtigen Daten und Informationen gezielt einzuholen. Alarm Wie ist das Alarmsignal? Wie verhalte ich mich im Alarmfall? Wo sind die Fluchtpläne ausgehängt? Ämter und Funktionen im Kollegium Gibt es eine schriftliche Übersicht? Arbeits- und Sozialverhalten Wie ist die Erstellung der Kommentare an der Schule geregelt? Aufsichten Wie viele? Wie ist Ihr Aufsichtsbereich abgegrenzt? Gibt es Besonderheiten zu beachten? Beratungsdienst, Beratungslehrer Sprechstunden? Büro Personen, Öffnungszeiten, Zuständigkeiten? Cafeteria/Mensa Wo? Öffnungszeiten? Preise? Essensmarken? Computer Computerräume? (Einweisung, Regeln) Smartboards? PCs in Klassenräumen? Beamer vorhanden? Internetzugang für Schüler? Welche Lernsoftware ist vorhanden? Elternabend Gibt es Elternabende, an denen ich teilnehmen sollte? Elterngespräche Gibt es einen Raum für ungestörte Gespräche? Erste Hilfe Wie verhalte ich mich im Notfall? Wer ist ausgebildeter Ersthelfer? Wo ist der Erste Hilfe-Raum? Wo ist der Notfallkoffer? Wie heißt der/die Beauftragte? Fachraumbelegung Wo sind die Listen für die Raumbelegung? Feuer Verhalten im Brandfall? Wo hängt der nächste Feuerlöscher? Freud-und-Leid-Kasse Gibt es eine kollegiale Kasse? Beitrag? Ganztagsschule Organisation? Welche Konsequenzen hat das für mich? Gebäude Gibt es Besonderheiten zu beachten? Geburtstage, Geburtstagskalender Welche Rituale gibt es in meinen Klassen/ im Kollegium? Getränke und Esswaren Welche Regelungen gibt es und wie ist der Verkauf organisiert? 9

10 Gewaltprävention Welches Präventionskonzept hat die Schule? Gibt es schulinterne Verabredungen und einen Maßnahmenkatalog? Hausmeister, Schulassistent Kennen lernen, Wie sind sie erreichbar? Welche Aufgabenbereiche haben sie? Homepage Administrator/en? Möglichkeiten der Mitgestaltung? Individuelle Lernentwicklung (ILE) Verfahrensablauf an der Schule? Wo stehen die Akten? Informationen Gibt es thematische Schwarze Bretter? Gibt es regelmäßige Mitteilungsblätter der Schulleitung? Jahresterminplan Tipp: Unbedingt Termine in persönlichen Kalender übertragen. Schultermine mit Besuchsterminen abgleichen! Kaffeekasse? Klassenarbeiten Welche Vereinbarungen gibt es? Gibt es einen abgestimmten Plan? Anzahl? Einsichtnahme durch die Schulleitung? Formular zur Genehmigung von Klassenarbeiten? Wie ist das Nachschreiben geregelt? Klassenbuch Wo lagert es? Was soll eingetragen werden? Klassenbuchdienst? Konferenzen Gibt es einen festen Konferenztag? Welche Konferenzen sind für mich relevant? Konferenzbeschlüsse Wo werden die Protokolle aufbewahrt? Tipp: Die wichtigsten Konferenzbeschlüsse bei der Schulleitung erfragen. Kopieren Welche Regelungen zum Kopieren an der Schule gibt es? Folien? Krankmeldung Wen rufe ich an? Wann rufe ich an? Kreide und Schwamm Wo bekommen Sie Nachschub? Lehrerzimmer Gibt es bestimmte Sitzordnungen? Gibt es Lehrerarbeitsplätze, stehen Fächer und/oder Schränke zur Verfügung? Gibt es Regeln für Schüler? Lehr- und Lernmittelbeschaffung Wer ist zuständig? Materialien für den Unterricht Wo gibt es Materialsammlungen, Handreichungen, Kopiervorlagen etc.? Gibt es Fachsammlungen? Gibt es eine Medienzentrale? Mobilität Wer ist der/die Fachobmann/-frau? Gibt es bestimmte Projekte an der Schule? Wo finde ich Arbeitsmaterialien? Mülltrennung und Abfallbeseitigung Welche Regelungen gibt es? Notfallpläne Wo sind die Notfallpläne der Schule? Parken Gibt es Regeln für das Parken der Lehrkräfte? Pause Wie sind die Pausenzeiten geregelt? Gibt es eine Pausenordnung? 10

11 Personalvertretung Wer gehört zu der Personalvertretung? Gibt es ein Mitteilungsbrett? Projektwochen Gibt es Projektwochen an der Schule? Wann ist die nächste? Wie ist das nächste Thema? Protokolle Wo sind Protokolle der Gremien zum Nachlesen? Rauchverbot, absolutes Wie sieht der Maßnahmekatalog aus? Wo sind die heimlichen Raucherecken? Reinigung Gibt es Klassendienste für Klassen-, Flur und Hofreinigung? Ruheraum Gibt es Räumlichkeiten um zu entspannen? Schlüssel Wer verwaltet die Schlüssel? Wo hängen die Sonderschlüssel? Schülerakte Wo ist der Standort? Haben ich jeder Zeit Zugriff? Tipp: Hier sollten Sie alle Gesprächsnotizen über Gespräche und Telefonate mit Eltern abheften, sowie sämtlichen Schriftverkehr! Schulordnung/Hausordnung Gibt es einen Schulvertrag, den Schüler und Erziehungsberechtigte unterzeichen? Schulprogramm Wo finde ich das Schulprogramm? Welche Entwicklungsschwerpunkte hat die Schule im laufenden Schuljahr? Schwimmen Welche Regelungen gibt es für den Schwimmunterricht? Sozialpädagogen Wie ist die Zusammenarbeit geregelt? Arbeitszeiten? Stundenplan Wo befindet sich der Gesamtplan? Wo hängt der Vertretungsplan? Telefon Wo kann ich ungestört telefonieren? Unterrichtsstörungen Welche schulinternen, klasseninternen Absprachen gibt es? Unfälle von Schülern Welche schulinternen Regelungen gibt es? Vertretungsunterricht Werden i.d.r. Materialien für die/den vertretenden Kollegin/Kollegen vorbereitet? Gibt es Materialien für alle Fälle? Zeugnisse Wie regelt die Schule die Zeugniserstellung? Wann und wo muss ich Zensuren eintragen? Quelle: > Checkliste von A-Z (abgeändert) Notizen: 11

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