J a h r e s r e c h n u n g

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1 Traktandum 1: Jahresrechnung 2014; Genehmigung Referentin: Brigitta Bänninger J a h r e s r e c h n u n g V O R B E R I C H T 1. Rechnungsführung Die vorliegende Rechnung wurde durch Barbara Schwenk mit externer Begleitung durch Eveline Kocher-Eberhard, AdminPlus GmbH, geführt. Für den Abschluss ist Eveline Kocher-Eberhard verantwortlich. Die Jahresrechnung 2014 wurde auf der gemeindeeigenen EDV-Anlage mit der Buchhaltungssoftware der Dialog AG erstellt. 2. Grundlagerechnung Als Grundlage diente die abgelegte Verwaltungsrechnung Die Vorjahresrechnung wurde durch folgende Gremien geprüft und genehmigt: Beschluss der Jahresrechnung Gemeinderat Revision der Jahresrechnung Rechnungsprüfungsorgan Genehmigung der Jahresrechnung Gemeindeversammlung Voranschlag und Steueranlage Steueranlage 1.79 Einheiten der einfachen Steuer Liegenschaftssteuer 1 des amtlichen Wertes Wehrdienstersatz 5% der Staatssteuer (Maximal CHF , Minimum CHF 50.00) Hundetaxe CHF je Hund Der Voranschlag 2014 rechnete mit einem Aufwandüberschuss von CHF

2 4. Die wichtigsten Geschäftsfälle Seit dem Jahr 2009 fliessen der Einwohnergemeindekasse Erträge aus der Mehrwertabschöpfung Mettlen/Dennier zu. Die bislang vereinnahmte Summe beläuft sich auf rund CHF Eine weitere, nicht budgetierte Zahlung für die Deponie Mettlen/Dennier wurde im Jahr 2014 vereinnahmt. Die Rechnung der Planungsmehrwerte schliesst dadurch um CHF besser ab. Zudem haben folgende Ereignisse das Rechnungsergebnis 2014 beeinflusst: weniger Sitzungsgelder, Wegfall der Fusionsgespräche externe Kosten für Überarbeitung Reglemente konnten eingespart werden Kosten für verschiedene Unterhaltsarbeiten Alte Post mit rund CHF über Budget. Nettoaufwand Bereich Zivilschutz darf nicht mehr durch zweckgebundenen Bilanzwert finanziert werden (+ CHF unter Rubrik 160) höhere Belastung Lehrerbesoldungskosten aufgrund neuer Finanzierung der Volksschule (FILAG 2012) auf allen Schulstufen Lastenausgleich Soziales CHF über Budget Mehrkosten Strassenunterhalt Höherer Steuerertrag Mehrertrag aus Finanzausgleichsfonds Massiv geringere Zinslast aufgrund günstiger Fremdmittelaufnahme Geringerer Abschreibungsbedarf aufgrund Investitionstätigkeit 5. Kommentar zum Rechnungsergebnis Die Laufende Rechnung der Einwohnergemeinde Leuzigen schliesst per wie folgt ab: Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand CHF Ertrag CHF Ertragsüberschuss brutto CHF Ergebnis nach Abschreibungen Ertragsüberschuss brutto CHF Abschreibungen auf Finanzvermögen CHF Harmonisierte Abschreibungen CHF Übrige Abschreibungen CHF 0.00 Aufwandüberschuss Berichtsjahr CHF

3 Vergleich Rechnung / Voranschlag Aufwandüberschuss gemäss Rechnung CHF Aufwandüberschuss gemäss Voranschlag CHF Besserstellung gegenüber dem Voranschlag CHF Der Aufwandüberschuss führt zu einer Abnahme des Eigenkapitals. Genügend Eigenkapital ist wichtig, um künftige Aufwandüberschüsse auffangen zu können. Die bisherige Eigenkapitalbasis von CHF reduziert sich um CHF auf CHF Laufende Rechnung Vergleich zum Voranschlag nach Funktionen 0 Allgemeine Verwaltung Nettoaufwand Legislative und Exekutive Die Sitzungsgelder fallen um rund CHF geringer aus als im Vorjahr. Dies ist insbesondere auch auf die Einstellung weiterer Fusionsgespräche zurück zu führen. Verwaltung Wie im Vorjahr werden die Personalkosten der Bauverwaltung intern der Rubrik 101 belastet. Dadurch fallen die Nettokosten der Verwaltungslöhne entsprechend geringer aus. Die Reglementsüberarbeitung wurde zum Teil noch nicht in Angriff genommen, zum Teil durch eigene Ressourcen überarbeitet, wodurch die Honorare für externe Beratung unter dem Budgetwert liegen. Liegenschaft Alte Post Für den Ersatz der Lüftung hat der Gemeinderat bereits einen entsprechenden Nachkredit gesprochen. Der Liegenschaftsaufwand liegt mit CHF über dem Budget. 3

4 1 Öffentliche Sicherheit Nettoaufwand Übrige Rechtspflege Die Verfahrenskosten für das Baubewilligungsverfahren werden nach Verursacherprinzip verrechnet, wodurch sich der Nettoaufwand erneut reduzieren lies. Feuerwehr Die Einsatzkostenversicherung verzichtet wiederholt auf das Inkasso der Gemeindebeiträge über CHF Der Beitrag an das Ausbildungszentrum für Sicherheit Büren entfällt seit 2013 und wurde im Budget 2014 fälschlicherweise mit CHF vorgemerkt. Zivilschutz Der Bereich schliesst mit einem Nettoaufwand von CHF ab. Die vereinnahmten Ersatzbeiträge werden seit 2013 direkt durch den Kanton vereinnahmt. Das Bilanzkonto unter wird demnach nicht weiter geäuffnet. Eine Entnahme des Nettoaufwandes aus dem zweckgebundenen Zivilschutzfonds ist seit 2013 nicht mehr gestattet. Der Nettoaufwand ist demzufolge gänzlich durch den Steuerhaushalt zu finanzieren. 2 Bildung Nettoaufwand Kindergarten Der Besoldungskostenanteil liegt um CHF über dem Budget und mit CHF über der Vorjahresrechnung. Die Abrechnung der Besoldungskostenanteile basiert auf der Finanzierung der Volksschule, welche seit dem Jahr 2012 Anwendung findet. Primarstufe Der Nettoaufwand liegt mit CHF über dem Voranschlag. Der Gemeindeanteil an die Besoldungskosten der Lehrerschaft fallen mit CHF um CHF höher aus als budgetiert. An die Gemeinde Büren wird ein Kostenanteil an die schulischen Fördermassnahmen (IFB) von CHF erstattet. 4

5 Sekundarstufe Der Nettoaufwand der Schulbetriebsrechnung Oberstufenzentrum Arch wird durch die drei Gemeinden Rüti, Arch und Leuzigen getragen. Der Nettoaufwand vom OSZ Arch beläuft sich für die Gemeinde Leuzigen inkl. Lehrerbesoldungsanteil auf CHF , womit der Voranschlagskredit von CHF nicht vollumfänglich beansprucht worden ist. Die Betriebskosten des OSZ werden zu je 50% aufgrund der durchschnittlichen Schülerzahlen und dem Zweijahresdurchschnitt der mittleren Wohnbevölkerung an die Verbandsgemeinden weiterverrechnet. Schulliegenschaften Der Bereich schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF und einer Schlechterstellung gegenüber dem Budget von CHF ab. Aus dem Einbruchschaden im Januar 2014 sowie einem Glasschaden wurden Versicherungsleistungen von CHF vereinnahmt. Der Aufwand der Schadenfälle widerspiegelt sich im Unterhaltskonto und erklärt die Kostenüberschreitung gegenüber dem Budget. 3 Kultur und Freizeit Nettoaufwand Massenmedien Die Leuziger-Zytig erscheint jährlich 2 Mal und beinhaltet u.a. jeweils die Traktandenliste inkl. der Geschäftserläuterungen der jeweiligen Gemeindeversammlungen von Leuzigen. Die Kosten für den Broschürendruck beläuft sich pro Ausgabe auf rund CHF Gesundheit ' Nettoaufwand Es sind keine nennenswerten Abweichungen zu verzeichnen. 5 Soziale Wohlfahrt Nettoaufwand

6 Lastenverteilung Der Gemeindeanteil von CHF an den Lastenausgleich Soziales ist gegenüber der Vorjahresrechnung um CHF höher ausgefallen. Die Budgetwerte basieren jeweils auf der Richtwertangabe des Kantons. Es handelt sich gestützt auf die Sozialgesetzgebung um gebundene Ausgaben. Unsere Gemeinde ist dem Sozialdienst Büren angeschlossen, welcher seinerseits die lastenausgleichsberechtigen Kosten beim GEF (Gesundheits-/Fürsorgedirektion Bern) zur Abrechnung einreicht. Die Vorgaben der Kostenverteilung basieren u.a. auf dem Sozialhilfegesetz. Ergänzungsleistungen Die Kostenbeteiligung an den Lastenausgleich der Ergänzungsleistungen beläuft sich für unsere Gemeinde auf CHF Die Beteiligung fällt mit CHF geringer aus als budgetiert. Im Vorjahr belief sich der Kostenanteil auf CHF Die Kostenverteilung erfolgt auf der Basis der Einwohnerzahl. Regionaler Sozialdienst Die Beitragszahlung an den Regionalen Sozialdienst Büren beläuft sich auf CHF Der Beitrag liegt mit CHF unter der Vorjahresrechnung. 6 Verkehr Nettoaufwand Gemeindestrassennetz Der Bereich Gemeindestrassen schliesst mit einem Nettoaufwand von CHF ab, was einem Mehraufwand gegenüber dem Budget von CHF entspricht. Der Budgetposten für den Strassenunterhalt wurde wie bereits im Vorjahr aufgrund dringlicher Unterhaltsarbeiten überschritten. Den entsprechenden Nachkredit hat der Gemeinderat in abschliessender Kompetenz bewilligt. Übriger Verkehr Die Einwohnergemeinde Leuzigen stellt zwei Generalabonnemente zur Verfügung. Die Auslastung der GA ist erfreulich. Die Abonnementskosten für die beiden GA s belaufen sich auf total CHF Der Nettoaufwand (exkl. Verwaltungskosten) fällt mit CHF zu Buche. 6

7 7 Umwelt und Raumordnung Nettoaufwand Nettoertrag Abwasserentsorgung Der gebührenfinanzierte Bereich schliesst ausgeglichen ab und hat keinen Einfluss auf den Steuerhaushalt. Der Betriebskostenbeitrag an die ARA Regio Grenchen beläuft sich im Berichtsjahr auf CHF Im Jahr 2009 musste erstmals ein Bilanzfehlbetrag verbucht werden, weil die Gebührenerträge die laufenden Aufwendungen nicht zu decken vermochten. Ein Fehlbetrag ist innert 8 Jahren seit der erstmaligen Bilanzierung, d.h., seit 2009 durch Abwassergebühren auszugleichen. Mit der per beschlossenen Gebührenerhöhung kann der Fehlbetrag reduziert werden und ein ausgeglichener Haushalt ist mittelfristig gewährleistet. Der Finanzfehlbetrag ist per Rechnungsabschluss 2014 abgetragen. Mit der Pflichteinlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt von CHF wird der Wiederbeschaffungswert der Anlagen von CHF 7'400' gem. AWA (Kant. Amt für Abfall und Wasser) gesichert. Mit dieser Pflichteinlage werden die Abschreibungen finanziert. Im Berichtsjahr ist das Verwaltungsvermögen von CHF um die Nettoinvestitionen von CHF angewachsen. Das Bilanzkonto (Verpflichtung gegenüber SF Abwasser) weist per Rechnungsabschluss einen Bestand von CHF Die SF Abwasser weist nach dem bilanzierten Fehlbetrag im Jahr 2009 per Rechnungsabschluss 2014 wieder schwarze Zahlen auf. Abfallbeseitigung Das Abfallwesen ist aufgrund übergeordneter Rechtsgrundlage als Spezialfinanzierung zu führen. Der Gebührenertrag vermag im Berichtsjahr die Betriebskosten knapp nicht zu decken. Da kein Verwaltungsvermögen vorhanden ist, wird die Spezialfinanzierung mit keinen Abschreibungen belastet. Der Nettoaufwand der Kadaversammelstelle ist in der gebührenfinanzierten Rubrik mit CHF berücksichtigt. An den Kosten der Tierkörpersammelstelle beteiligt sich die Einwohnergemeinde Arch hälftig. Die SF Abfallbeseitigung schliesst mit einer Entnahme aus dem Verpflichtungskonto (Aufwandüberschuss) von CHF ab. Das Bilanzkonto weist per einen Saldo zu Gunsten der Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung von CHF auf. Dieser Betrag ist aufgrund der Tatsache, dass kein abzuschreibendes Verwaltungsvermögen vorhanden ist, relativ hoch. Das Kapital ist durch zukünftige Aufwandüberschüsse zu reduzieren, was eine Überprüfung der Gebührenstruktur bedingt. Raumplanung Die erste Zahlung der Mehrwertabschöpfung Mettlen/Dennier konnte im Jahr 2009 mit CHF 106' verbucht werden. Die Abrechnung erfolgt aufgrund der deklarierten Deponiemengen. Im Jahr 2010 konnten CHF 812'938.25, im Jahr 2011 CHF , im Jahr 2012 CHF im Vorjahr CHF vereinnahmt werden. Die verbuchten Einnahmen für erneut deponierte Kubaturen belaufen sich im Rechnungsjahr 2014 auf CHF , wovon lediglich CHF veranschlagt worden sind. Diese Einnahme widerspiegelt sich in der Besserstellung des Rechnungsabschlusses 2014 mit nicht budgetierten Erträgen von CHF

8 8 Volkswirtschaft Nettoertrag Elektrizität Im Dezember 2012 wurde durch Beschluss der Gemeindeversammlung der gesetzlichen Grundlage zur Führung einer Spezialfinanzierung Elektra unter zugestimmt. Das Stromnetz ist seit 2011 für eine Dauer von 5 Jahren bis der GEBNET AG verpachtet. Ein neues Vertragsverhältnis ist aufgrund der reglementierten Bestimmungen erneut der Gemeindeversammlung vorzulegen. Die Spezialfinanzierung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF ab, wovon gestützt auf den kommunalen Erlass der Gemeinderat analog Vorjahr CHF 50' dem Steuerhaushalt zufliessen lässt. Die Verpflichtung SF Elektra wächst nach Rechnungsabschluss 2014 in der Folge unter Konto um CHF auf CHF an. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF Diese werden mit dem bestehenden Verwaltungsvermögen kumuliert und mit ordentlichen 10% des Buchwertes abgeschrieben. Fernwärme Die Servicekosten für den Wärmeverbund liegen mit CHF unter dem Voranschlagskredit von CHF Aufgrund der Nettoinvestitionen fallen auch die ordentlichen Abschreibungen geringer aus als budgetiert. Am Wärmeverbund sind nebst der Liegenschaft Daheim (Wohnbaugenossenschaft), der Alten Post und dem Schulhaus auch 3 Private Liegenschaften angeschlossen. Die Anschlussgebühren über CHF wurden im Jahr 2013 vereinnahmt. 9 Finanzen und Steuern Nettoertrag Obligatorische periodische Steuern Der wichtigste Ertragsbereich schliesst mit einem geringen Mehrertrag gegenüber dem Budget von CHF ab. Die budgetierten Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen fallen mit CHF mit CHF unter dem Budgetbetrag aus. Die Gewinn- und Kapitalsteuern (inkl. Steuerteilungen) fallen mit CHF mit CHF höher aus als veranschlagt. 8

9 Obligatorische aperiodische Steuern Unter dieser Funktion werden Grundstückgewinnsteuern und Steuererträge für Sonderveranlagungen, sprich Kapitalabfindungen und Liquidationsgewinne verbucht. Aus diesem Ertragsbereich ist eine Besserstellung gegenüber dem Voranschlag von CHF zu verzeichnen. Steuerabschreibungen/Eingang abgeschriebene Steuern Im Berichtsjahr liegt der Nettoaufwand über dem Budgetposten. Für vermutete, noch nicht realisierte Steuerabschreibungen wird jeweils ein Betrag von 5% der gesamten Steuerausstände buchhalterisch abgegrenzt (Steuerdelkredere ). Die Abgrenzung ist nicht mit einer definitiven Steuerabschreibung gleichzusetzen. Selbst wenn Steuern buchhalterisch abgeschrieben werden, läuft das rechtliche Inkasso weiter. Der Eingang abgeschriebener Steuern wird unter Konto ff gebucht. Finanzausgleich Der Beitrag aus dem Finanzausgleich schlägt mit CHF zu Buche. Gestützt auf das Finanz- und Lastenausgleichsystem 2012 (FILAG 2012) haben sich die Gemeinden an den Kosten der neuen Aufgabenteilung zu beteiligen. Die Leistungen aus dem Finanzausgleich zugunsten unseres Steuerhaushalts belaufen sich im Rechnungsjahr auf CHF anstelle der budgetierten CHF Die höhere Leistung beeinfluss das bessere Rechnungsergebnis mit CHF Zinsen Im Jahr 2014 wurde das SUVA-Darlehen über CHF 1.3 Mio. refinanziert. Von den generell günstigen Konditionen konnte profitiert werden, was sich in der Jahresrechnung 2014 mit einem Minderaufwand von CHF widerspiegelt. Liegenschaften des Finanzvermögens Die reglementarisch festgelegte Einlage in die Spezialfinanzierung für Liegenschaftsunterhalt basiert auf 1.5% des Gebäudeversicherungswertes und beläuft sich auf CHF Abschreibungen Die harmonisierten Abschreibungen von 10% auf dem Restbuchwert des abzuschreibenden Verwaltungsvermögens belaufen sich auf Sie liegen mit CHF über dem Budget. Die Kreditüberschreitung wird als gebundene Ausgabe durch den Gemeinderat genehmigt. Der Anteil der verrechneten Abschreibungen zulasten der Spezialfinanzierung Elektrizität und zulasten des Wärmeverbunds beläuft sich auf total CHF

10 7. Investitionsrechnung Rechnung 2014 Rechnung 2013 Rechnung 2012 Steuerhaushalt Bruttoinvestitionen Investitionseinnahmen Nettoinvestitionen ' Spezialfinanzierungen Bruttoinvestitionen gebührenfinanzierte Anlagen Investitionseinnahmen (ohne Einnahmenüberschüsse der IR) Nettoinvestitionen Gesamtgemeinde Total Bruttoinvestitionen Total Nettoinvestitionen Die Projektrealisierungen laufen planmässig ab. Folgende Investitionen (brutto) wurden im Rechnungsjahr 2014 über den Steuerhaushalt finanziert: Bruttoausgabe Einnahmen Sanierung Pausenplatz Schulhaus (Kredit CHF ) CHF Aufbahrungshalle (Kredit CHF ) CHF Neugestaltung Gemeinschaftsgrab (Kredit ) CHF Wärmeverbund Holzschnitzelheizung (Kredit CHF ) CHF

11 8. Bestandesrechnung Finanzvermögen Anfangsbestand Abnahme Schlussbestand Im Finanzvermögen sind Flüssige Mittel, Guthaben und Anlagen enthalten. Verwaltungsvermögen Anfangsbestand Zunahme Schlussbestand Das Verwaltungsvermögen reduzierte sich u.a. um die ordentlichen Abschreibungen. Fremdkapital Anfangsbestand Abnahme Schlussbestand Das Fremdkapital besteht aus laufenden Verpflichtungen, kurzfristigen Schulden, mittel- und langfristigen Schulden, Verpflichtungen für Sonderrechnungen und Rückstellungen. 9. Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen Anfangsbestand Zugang Schlussbestand

12 Zivilschutz Die Ersatzbeiträge für Zivilschutzbauten sind zweckgebunden. Sie werden seit dem Jahr 2013 durch den Kanton vereinnahmt. Der Zivilschutzfonds unter Rubrik konnte somit nicht weiter geäuffnet werden. Der Bilanzwert beläuft sich per analog Vorjahr auf CHF Abfall Die gebührenfinanzierte Abfallbeseitigung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab. Die Kosten für Grünabfuhr wurden durch interne Verrechnungen den öffentlichen Anlagen der Gemeinde belastet und entlasten die gebührenfinanzierte Rubrik. Die Nettokosten der Tierkadaversammelstelle werden der Spezialfinanzierung belastet. Die Verpflichtung gegenüber der Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung reduziert sich um die Entnahme (Aufwandüberschuss) und beläuft sich per auf CHF Die Verpflichtung wird zulasten des Steuerhaushalts verzinst. Es ist kein abzuschreibendes Verwaltungsvermögen vorhanden. Elektrizität Der Bestand der SF Elektra unter Konto beläuft sich per Rechnungsabschluss auf CHF Abwasser Mit diesem Rechnungsabschluss per kann der bilanzierte Fehlbetrag vollständig getilgt werden. Die Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt beläuft sich auf CHF 55' und basiert auf 60% der Abschreibungen des vom Kant. Amt für Wasser und Abfall (AWA) ermittelten Wiederbeschaffungswerts von CHF 7'400' Diese Pflichteinlage ist für die Abschreibung vom Verwaltungsvermögen einzusetzen. Die Verpflichtung der SF Abwasser beläuft sich per auf CHF und schreibt aufgrund der Gebührenerhöhung per wieder schwarze Zahlen. Spezialfinanzierungen Liegenschaftsunterhalt Für den aperiodischen Unterhalt und den betriebsbedingten Wertverzehr ist im Bereich Liegenschaften des Finanzvermögens eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt von 1.5% des Gebäudeversicherungswertes vorgenommen worden. Eigenkapital Anfangsbestand Abnahme Schlussbestand Der Aufwandüberschuss der Laufenden Rechnung wird ins Eigenkapital gebucht. Das Eigenkapital per entspricht rund 26 Steueranlagezehntel. 12

13 10. Nachkredite Es wird auf die Tabelle der Nachkredite mit den entsprechenden Begründungen verwiesen. Alle Nachkredite in der Höhe von CHF , davon CHF gebundene Ausgaben, fallen in die Finanzkompetenz des Gemeinderates. 11. Finanzkennziffern In der nachfolgenden Zusammenstellung werden die letzten 6 Jahre und der Durchschnittswert abgebildet. Aussagekräftig ist nicht das einzelne Jahr sondern der Durchschnittswert mehrerer Jahre. Selbstfinanzierungsgrad Schnitt Selbstfinanzierung in Prozenten der Nettoinvestitionen % % 84.62% 61.10% % 57.56% % Der Selbstfinanzierungsgrad wird in Prozent der Nettoinvestitionen dargestellt und gibt Antwort auf die Frage, inwieweit die Investitionen aus selbst erarbeiteten Mitteln bezahlt werden können. Eine Abnahme des Selbstfinanzierungsgrades deutet auf eine vermehrte Investitionstätigkeit hin. Bei einem Wert von über 100% können Investitionen finanziert und/oder Schulden abgebaut werden, ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100% führt zu einer Neuverschuldung. Ein Wert zwischen 60% und 80% wird kurzfristig als genügend bezeichnet. Selbstfinanzierungsanteil Schnitt 13.22% 23.30% 33.59% 24.01% 9.38% 8.40% 18.65% Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde: Je höher der Wert, umso grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von Investitionen oder für den Schuldenabbau. Ein Wert zwischen 10% und 14% wird als genügend bezeichnet. Zinsbelastungsanteil Schnitt -0.23% -0.27% -3.35% -2.16% % -4.20% -2.27% Die Nettozinsen werden in Prozent des Finanzertrages dargestellt. Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch die Nettozinsen belastet ist. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin. Im Vergleich über mehrere Jahre wird die Verschuldungstendenz und im Vergleich zu anderen Gemeinden die Verschuldungssituation erkannt. Ein Wert zwischen 1% bis 3% gilt als mittlere Belastung. Eine konstante Belastung von über 5% kann zu einem finanziellen Engpass führen. Ein Minuswert bedeutet, dass mehr Vermögenserträge als Passivzinse angefallen sind. 13

14 Kapitaldienstanteil Schnitt 5.28% 4.14% 4.22% 12.70% 6.19% 5.28% 6.30% Der Kapitaldienst wird in % des Finanzertrages dargestellt. Damit wird ersichtlich, wie stark der Finanzertrag durch Zinsendienst und Abschreibungen belastet ist. Ein hoher Kapitaldienst weist auf eine hohe Verschuldung und/oder einen hohen Abschreibungsbedarf hin. Für die Berechnung des Kapitaldienstes werden neben den harmonisierten Abschreibungen seit 2001 auch die Einlagen in die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser sowie die Abschreibungen auf dem Bilanzfehlbetrag berücksichtigt. Ein Wert zwischen 4% bis 12% gilt als mittlere Belastung, ein Wert zwischen 12% und 20% als hohe Belastung. Über 20% wird als kritisch eingestuft. Bruttoverschuldungsanteil Schnitt 58.83% 38.20% 47.76% 60.00% 70.73% 39.34% 52.47% Beim Bruttoverschuldungsanteil werden die Bruttoschulden dem Finanzertrag gegenüber gestellt. Dadurch wird die Verschuldungssituation ersichtlich. Die Verschuldung wird als kritisch eingestuft, wenn die Schwelle von 200% überschritten wird. Als gut oder sehr gut wird ein Richtwert von unter 100% betrachtet. Der Bruttoverschuldungsgrad von Leuzigen liegt in einem sehr vorteilhaften Bereich. Investitionsanteil Schnitt 5.14% 5.67% 39.81% 39.38% 15.39% 16.01% 20.23% Der Investitionsanteil misst, wie hoch der Anteil der Bruttoinvestitionen (aktivierte Investitionsausgaben) an den konsolidierten Ausgaben ist. Damit kommt zum Ausdruck, wie aktiv die Investitionstätigkeit einer Gemeinde ist, resp. wie stark die Nettoverschuldung zunimmt. Die Kennzahl sagt weniger etwas über die finanzielle Situation einer Gemeinde aus, sondern über deren Aktivitäten im Investitionsbereich. Ein Wert von unter 10% weist auf eine zurückhaltende Investitionstätigkeit hin, während ein Wert von über 30% sehr grosse Aktivitäten anzeigt. 14

15 12. Antrag Der Gemeinderat Leuzigen hat die vorliegende Jahresrechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF an seiner Sitzung vom 14. April 2015 beschlossen. Ebenfalls wurden die Nachkredite gemäss Nachkredittabelle genehmigt. Der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2015 wird beantragt: Genehmigung der Jahresrechnung mit einem Aufwandüberschuss von CHF Kenntnisnahme der Nachkredite von total CHF , wovon gebundene Ausgaben von CHF , welche in der Kompetenz des Gemeinderates genehmigt worden sind. Leuzigen, 23. April 2015 Gemeinderat Leuzigen Die Präsidentin Die Sekretärin Die Finanzverwalterin Margrit Geissbühler Karin Rufer Eveline Kocher-Eberhard 15

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