BDO. Kundenanlass Financial Services. 28. November 2012 Internationale Finanzmarktregulierung: Handlungsspielraum der Schweiz

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1 BDO Kundenanlass Financial Services 28. November 2012 Internationale Finanzmarktregulierung: Handlungsspielraum der Schweiz Referat von Alexander Karrer, stv. Staatssekretär Eidgenössisches Finanzdepartement Einleitung Sehr geehrte Damen und Herren Es freut mich ausserordentlich, heute Abend an Ihrem Anlass einen Vortrag über die internationale Finanzmarktregulierung zu halten. Internationale Finanzfragen werden derzeit viel und heiss diskutiert. Hauptgrund hierfür sind zweifellos die Entwicklungen auf den globalen Finanzmärkten seit Ausgehend von einer Immobilienkrise in den USA, hat sich eine weltweite Finanz- und Schuldenkrise entwickelt. In deren Verlauf wurden gigantische Werte vernichtet und die Finanzwelt in ihren Grundfesten erschüttert. Diese Krise ist auch nach über fünf Jahren noch nicht gelöst. Die Finanzmärkte schrumpfen anhaltend, der grenzüberschreitende Kapitalverkehr nimmt ab und Teile der Finanzsektoren sind verstaatlicht. Als Reaktion auf die Krise wurden in verschiedensten Bereichen des Finanzsektors weitreichende Reformen angepackt. Die meisten davon sind noch im Gange und werden passend zum globalen Ausmass der Finanzkrise zunehmend auf internationaler Ebene ge-

2 prägt. Die internationalen Standards wiederum prägen auch zunehmend die Finanzmarktregulierung in der Schweiz, wobei sich diese Tendenz mit der Krise noch verstärkt hat. Als Folge davon ist die internationale Finanzmarktregulierung lange ein eher trockenes Thema auch hierzulande zum Gegenstand kontroverser Debatten geworden. Als Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF), das für die Koordination und strategische Führung in internationalen Finanz-, Währungs- und Steuerfragen zuständig ist, stehen wir oft an der Schnittstelle zwischen der internationalen und nationalen Diskussion. Dabei fällt auf, dass die Ansichten nicht nur zur Regulierung an sich auseinandergehen, sondern auch zur Rolle der Schweiz in diesem Prozess. Plakativ ausgedrückt bestehen hierzu zwei gegensätzliche Positionen: [Folie: Regulierungsoase vs. Musterschüler] Auf der einen Seite wird dem Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz verschiedentlich vorgeworfen, er sei eine Regulierungsoase, welche internationale Standards unterlaufe. Auf der anderen Seite steht der Vorwurf, die Schweiz presche als beflissener Musterschüler stets voraus und belaste so den Finanzsektor mit unnötigem Regelballast. Solch divergierende Ansichten zur Rolle der Schweiz haben verschiedene Ursachen. So gibt es naturgemäss unterschiedliche Perspektiven und Interessen. Entscheidend sind aber auch die Einschätzungen zur Position und zum Handlungsspielraum der Schweiz in der internationalen Finanzmarktregulierung. Mit meinem Referat möchte ich Ihnen deshalb diesen internationalen Regulierungsprozess und die Rolle der Schweiz etwas näher bringen. 2/17

3 Dazu werde ich zu Beginn auf die Rolle und die Bedeutung von internationalen Gremien bei der Finanzmarktregulierung eingehen. Im zweiten Teil werde ich dann erläutern, welche Einflussmöglichkeiten die Schweiz im internationalen Standard Setting Prozess hat. Schliesslich werde ich im dritten Teil des Vortrags anhand einiger Regulierungsprojekte auf die Auswirkungen internationaler Standards auf die Schweiz zu sprechen kommen. 1. Rolle und Bedeutung Internationaler Gremien & Standard Setters Lassen Sie mich also zunächst einen Überblick über die wichtigsten internationalen Institutionen bei der Erarbeitung von Regulierungsstandards geben. [Folie: Internationale Gremien & Standard Setters] Ein erstes zentrales Gremium ist die sogenannte G-20. Dies ist die Gruppe der neunzehn wichtigsten Industrie- und Schwellenländer sowie der Europäischen Union. Die G-20 dienen als Forum für die internationale Kooperation unter anderem in Fragen des internationalen Finanzsystems. Als informelles Gremium kann die G-20 keine rechtlich bindenden Beschlüsse fällen. Allerdings gibt sie bezüglich der politischen Agenda für die internationale Finanzmarktregulierung oft die Stossrichtung vor. Eine zweite elementare Institution ist das Financial Stability Board: das FSB. Der Mitgliederkreis des FSB ist breiter als bei der G-20 und umfasst auch einige weitere Länder mit einem bedeutenden Finanzplatz. Genauer ausgedrückt sind es die Vertreter der Zentralbanken, Aufsichtsbehörden und Finanzministerien dieser Länder, welche Mitglieder sind. Zudem sind auch relevante internationale 3/17

4 Organisationen und Standard Setters Mitglieder des FSB. Auf diese Institutionen werde ich gleich zurück kommen. Die Hauptaufgaben des FSB bestehen in der internationalen Koordination von Finanzregulierungsinitiativen und der Überwachung von deren Umsetzung. Damit steht das Gremium im Zentrum internationaler Finanzmarktreformen. In Bereichen, in denen es keine spezialisierten Gremien gibt, tritt das FSB auch selbst als Standard Setter auf. Das FSB ist etwas stärker formalisiert als die G-20. So bestehen diverse ständige Gremien und eine Vielzahl von Arbeitsgruppen zu einzelnen Regulierungsbereichen. Oberstes Entscheidungsorgan des FSB ist die Vollversammlung, das Plenary. Der dritte wichtige und historisch gesehen älteste institutionelle Pfeiler im internationalen Finanzsystem sind internationale Organisationen. Zu den wichtigsten Organisationen im Kontext der Finanzmärkte zählen der Internationale Währungsfonds (IWF), die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Die Kernmandate dieser Organisationen sind im makroökonomischen Bereich angesiedelt. Der Internationale Währungsfonds und die BIZ setzen sich beispielsweise für die Stabilität des Finanz- und Währungssystems ein. So engagiert sich etwa der IWF auch in der europäischen Schuldenkrise. Die internationalen Organisationen bei der Finanzmarktregulierung insbesondere die BIZ treten aber auch als Standard Setter auf. Damit komme ich zum vierten zentralen Element auf institutioneller Ebene, den eigentlichen Standardsetzern. Diese Standard Setting Bodies sind bei der Ausarbeitung internationaler Standards für bestimmte Themenbereiche oder Sektoren federführend. So prägen 4/17

5 beispielsweise die Richtlinien des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) die internationale Bankenregulierung. Weitere Beispiele von internationalen Standardsetzern sind etwa die Financial Action Task Force (FATF), welche Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung entwickelt, oder die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO. Die Institutionen dieser vierten Gruppe sind thematisch stark spezialisiert und beschäftigen sich intensiv mit technischen Arbeiten. Nebst der Entwicklung von Standards sind diese Organisationen meist auch mit deren Evaluation betraut. Die Regeln der Standard Setter beruhen, im Gegensatz zu den internationalen Organisationen, nicht auf völkerrechtlich abgestützten Verträgen. Dennoch sind sie grundsätzlich auch für die Schweiz politisch bindend. Einige der genannten Institutionen haben im Zuge der Finanzkrise an Bedeutung gewonnen. Dies gilt etwa für den IWF, der gegenwärtig eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Eurokrise inne hat, und etliche Standard Setter wie beispielsweise den Basler Ausschuss. Insbesondere trifft dies aber auf die G-20 und das FSB zu. So wurden vergleichsweise informelle Gremien in jüngster Zeit klar aufgewertet. Soweit zu den wichtigsten internationalen Gremien. Wie aber läuft nun der Prozess der internationalen Finanzmarktregulierung ab? Nun, im Grunde handelt es sich um einen sich ständig wiederholenden Prozess, welcher grob in vier Schritte unterteilt werden kann: [Folie: Grafik zu Prozess] Dies ist selbstverständlich eine vereinfachte Darstellung. In der Realität überlagern sich diese Schritte teilweise. 1) Am Beginn des Prozesses steht die Erkennung eines Problems und, parallel dazu, eine Sensibilisierung in der Finanzbranche und 5/17

6 der Politik für dieses Problem. Auslöser dafür können konkrete Ereignisse sein. Ein bekanntes Beispiel ist der Zusammenbruch von Lehman Brothers im Jahr Dieses Ereignis und die anschliessende Finanzkrise haben beispielsweise das Bewusstsein für Risiken bei ausserbörslich gehandelten Derivaten weltweit verstärkt. Doch auch andere Auslöser sind denkbar. So können beispielsweise Erkenntnisse aus technischen Expertengremien oder aus der Evaluation früherer Reformen den Prozess anstossen. Oder auch die politische Agenda einzelner wichtiger Akteure kann dazu führen, dass gewisse Themen aufs Tapet kommen. Auf dieser ersten, politischen Stufe ist insbesondere die G-20 aktiv; in geringerem Ausmass aber auch das FSB und die internationalen Organisationen. 2) Die Problemerkennung und Sensibilisierung zieht in der Regel den Ruf nach Massnahmen nach sich. Folglich kommt es in der zweiten Stufe des Regulierungskreislaufs zur Erarbeitung und Verabschiedung von Standards. Dabei werden zunächst auf technischer Ebene Regeln konzipiert. Dies geschieht primär in Standard Setting Bodies sowie in Arbeitsgruppen des FSB. Koordiniert werden die Arbeiten meist durch das FSB. Danach werden diese Regeln auf politischer Ebene diskutiert und schliesslich in den Standard Settern, im FSB und in der G-20 gutgeheissen. 3) Die internationalen Standards sollen sodann in der dritten Phase des Regulierungsprozesses in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Dazu werden zunächst die nationalen Regelwerke angepasst. Alsdann sind die Vorgaben in der Praxis durchzusetzen. Für diese Aufgaben sind die nationalen Regierungen und Parlamente, sowie Aufsichtsbehörden und Zentralbanken verantwortlich. 4) Im vierten Schritt werden schliesslich die Umsetzung in den einzelnen Ländern überwacht und die neuen Standards auf ihre Wirkung hin untersucht. Dazu arbeiten in der Regel das FSB und die 6/17

7 Standard Setters mit den nationalen Behörden zusammen, um das Verfahren international zu koordinieren. Mit der Rapportierung der Untersuchungsergebnisse an den ursprünglichen Auftraggeber beispielsweise die G-20 schliesst sich dann der Kreislauf. Diese Ergebnisse können auch einen Anpassungsbedarf aufzeigen und damit eine erneute Regulierungs- oder Deregulierungsrunde auslösen. 2. Einfluss der Schweiz in der internationalen Finanzmarktregulierung Nach dieser Beschreibung des internationalen Finanzmarktregulierungsprozesses komme ich nun aus Schweizer Sicht zu den wohl relevantesten Fragen: Wo können wir uns in diesem Prozess einbringen? Und wie machen wir unseren Einfluss geltend? Die Antwort auf die Frage nach dem Wo hängt selbstverständlich von der Schweizer Präsenz in den relevanten Institutionen ab. Hierbei ist die Schweiz relativ gut aufgestellt. [Folie: Einflussmöglichkeiten im Prozess] Als ein Land mit einem gewichtigen Finanzplatz ist die Schweiz sowohl im FSB als auch in den internationalen Organisationen und den Standard Setting Bodies vertreten. Das SIF etwa ist stark in die Arbeiten des FSB, der FATF oder des Währungsfonds involviert. Somit bieten sich der Schweiz zwei Ansatzpunkte für die Einflussnahme: - Einerseits direkt bei der Entwicklung von Standards. - Und andererseits bei der Umsetzung und anschliessenden Evaluation der Massnahmen. So können wir beispielsweise im Rahmen von Peer Reviews des FSB auf gute Berücksichtigung unserer Anliegen hinwirken. 7/17

8 Hingegen ist die Schweiz nicht Teil der G-20. Dennoch hat die Schweiz Einfluss auf die Ziele und Arbeiten der G-20 durch ihre Mitwirkung im FSB, im IWF oder der BIZ. Auf diese Gremien stützt sich die G-20 weitgehend ab. So ermöglicht etwa die Leitung gewisser internationaler Arbeitsgruppen eine Einflussnahme auf die Agendasetzung. Zudem erlauben auch bilaterale Kontakte mit G-20- Ländern einen konstruktiven Austausch zur G-20 Agenda. Dabei koordinieren sich das SIF, die SNB und die FINMA eng, um einen kohärenten Auftritt sicherzustellen. Im Rahmen unserer Mitwirkung im internationalen Standard Setting Prozess verfolgen wir drei Ziele: [Folie: Ziele der Schweiz im internationalen Standard Setting] - Erstens sollen die Standards möglichst zielgerichtet, das heisst etwa auf Finanzstabilität oder Integrität ausgerichtet, und effektiv sein. - Zweitens sollen in den Standards spezifisch schweizerische Begebenheiten möglichst gut berücksichtigt werden. - Und drittens sollen die Standards international zu gleich langen Spiessen für alle Betroffenen führen. Das heisst es soll ein sogenanntes level playing field geschaffen werden. Lassen Sie mich dies anhand einiger Beispiele konkretisieren: Nachdem sich das FSB zunächst insbesondere mit systemrelevanten Banken befasst hat, beschäftigt sich das Gremium nun unter anderem mit sogenannten Schattenbanken. Dazu gehören etwa Geldmarktfonds und andere Anlagefonds. Die Schattenbankenregulierung befindet sich noch in der Phase des Standard Settings. So ist das FSB dabei, Regulierungsempfehlungen zu entwickeln. Ziel ist es zu verhindern, dass Risiken aus dem Bankensektor in nicht regu- 8/17

9 lierte Sektoren abwandern. Wir teilen grundsätzlich diese Zielsetzung. Doch gleichzeitig setzt sich die Schweiz bei der Standardentwicklung dafür ein, dass die Verhältnismässigkeit zu den Risiken gewahrt bleibt. Wir machen uns für vernünftige Kriterien bei der Bestimmung der Systemrelevanz stark. Dadurch soll der Kreis der als systemrelevant eingestuften Institute im sinnvollen Rahmen bleiben. Es soll nicht zu einer exzessiven Ausweitung der Regulierung kommen. Ein zweiter Bereich, der im Zuge der jüngsten Finanzkrise auf die Agenda kam, ist die Regulierung ausserbörslich gehandelter Derivate. Hier wurden neue Standards schon weitgehend definiert. Nun läuft die Umsetzung dieser Standards. Die Schweiz drängt in dieser Phase darauf, dass die Perspektive kleinerer Länder ausreichend berücksichtigt wird. So setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass Finanzmarktteilnehmer aller Länder und nicht nur solche aus führenden grossen Ländern einen fairen und offenen Zugang zur neu zu schaffenden Infrastruktur für ausserbörsliche Derivate erhalten. Selbstverständlich bringt sich die Schweiz nicht nur im Rahmen des FSB ein. So sind wir etwa auch in der FATF, der Financial Action Task Force zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, engagiert. Auch aus diesem Bereich möchte ich Ihnen Beispiele zum Einfluss der Schweiz auf die internationalen Standards nennen: - Beispielsweise haben wir bei der Begriffsdefinition der Aufsichtsbehörden erreicht, dass das Schweizer Modell der dirigierten Selbstregulierung ( SRO-System ) im Nicht- Bankensektor international als gleichwertig zur staatlichen Regulierung anerkannt wurde. 9/17

10 - Weiter konnte die Schweiz etwa auch bezüglich Steuerdelikten eine Terminologie durchsetzen, welche den Interessen der Schweiz und dem Schweizer Recht Rechnung trägt. Konkret gelang es der Schweiz sicherzustellen, dass nur schwere Steuerdelikte zu Vortaten zur Geldwäscherei gemacht werden müssen und dass bei der Definition von schwer nationaler Handlungsspielraum bewahrt werden kann. 3. Internationale Regulierungsprojekte und Auswirkungen auf die Schweiz Soweit zum Schweizer Einfluss im internationalen Standard Setting Prozess. Für die Schweiz sowie das SIF bedeutet die internationale Finanzmarktregulierung aber nicht nur die aktive Mitarbeit bei der Standardsetzung. Als zweite wichtige Daueraufgabe gilt es, internationale regulatorische Entwicklungen zu verfolgen und daraus möglichen Handlungsbedarf abzuleiten. Mit anderen Worten: Internationale Standards stossen auch Regulierungsprojekte in der Schweiz an oder beeinflussen diese. Bei entsprechenden Regulierungsprojekten verfolgen wir generell zwei Ziele: [Folie : Ziele von Regulierungsprojekten in der Schweiz] - Erstens wollen wir einen konstruktiven Beitrag zu einer hohen Finanzstabilität oder Integrität leisten. Dies ist wegen der Bedeutung des Finanzplatzes für die Schweizer Wirtschaft in unserem ureigenen Interesse. - Und zweitens wollen wir für ein level playing field sorgen also für gleiche lange Spiesse für alle und Schweizer Finanzmarktteilnehmern den Marktzutritt in anderen Ländern sichern. 10/17

11 Dies setzt in der Regel eine gewisse internationale Akzeptanz des regulatorischen Rahmens voraus. Zur Veranschaulichung dieser Ausführungen möchte ich nun auf konkrete Beispiele von nationalen Regulierungsprojekten eingehen, die sich in die internationale Agenda einbetten. Dies selbstverständlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Ich beginne mit zwei Regulierungsvorhaben, die bereits verabschiedet wurden. Das erste Beispiel ist das Basel III -Regelwerk. Diese vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ausgearbeiteten Regeln gehören zu den bekanntesten der Finanzmarktregulierung und umfassen erhöhte Anforderungen an die Eigenmittel und Liquidität von Banken. Sie sollen in allen wichtigen Finanzplätzen umgesetzt werden. Der Basler Ausschuss hat einen Prozess zur Überwachung der Umsetzung eingerichtet. Die Schweiz hat diese Standards rasch und vollständig implementiert. So treten per 1. Januar 2013 die verschärften Eigenmittelvorschriften in Kraft. In einem zweiten Schritt nach einer Beobachtungsperiode werden neue Liquiditätsvorschriften und die Obergrenze für die ungewichtete Verschuldungsquote, die Leverage Ratio, eingeführt. Grund für dieses rasche Vorgehen ist nicht bloss das Erfüllen eines neuen internationalen Standards. Vielmehr entspringt dieses Vorgehen unserer Überzeugung, dass genügend Puffer im System essentiell sind für die Stabilität des Finanzsektors. Und nur ein stabiler Finanzsektor kann seiner zentralen volkswirtschaftlichen Rolle nachkommen und zu nachhaltigem Wohlstand beitragen. Kurzfristig bringen diese Änderungen Anpassungskosten mit sich dessen sind wir uns bewusst. Gleichzeitig bedeutet eine erhöhte Stabilität aber einen nicht zu unterschätzenden Wettbewerbsvorteil im künftigen Wettbewerb der Finanzplätze. Gerade für den Finanzplatz Schweiz, welcher mit Werten wie Verlässlichkeit und Stabilität 11/17

12 verbunden wird. Ein proaktives Vorgehen ist unseres Erachtens im Interesse aller Beteiligten. Ein zweites Beispiel eines fortgeschrittenen nationalen Regulierungsprojekts ist die Revision des Kollektivanlagengesetzes KAG. Die im Herbst 2012 vom Parlament verabschiedete KAG-Revision wird voraussichtlich Anfang 2013 in Kraft treten. Mit dieser Revision werden neu nahezu alle Vermögensverwalter von schweizerischen oder ausländischen kollektiven Kapitalanlagen unter das KAG gestellt. Weitere zentrale Änderungen sind erhöhte Anforderungen an die Verwahrstellen und ein erhöhter Anlegerschutz. So wird künftig beim Vertrieb ausländischer Kollektivanlagen in der Schweiz oder von der Schweiz aus ein Vertreter die Anlegerinteressen wahrnehmen. Auch diese Regulierungsanpassung wurde auf internationaler Ebene angestossen. Insbesondere die seit Juli 2011 rechtskräftige EU- Richtlinie über Manager alternativer Investmentfonds, kurz AIFMD, hat die Schweiz zum Handeln bewogen. Denn ohne Gesetzesänderung wäre ab Mitte nächsten Jahres der Zugang zum europäischen Markt und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gefährdet gewesen. Um dies zu verhindern, war es daher nötig, Lücken in der Schweizer Regulierung zu schliessen. Nach diesen beiden rückblickenden Beispielen möchte ich noch auf einige anstehende Regulierungsprojekte in der Schweiz zu sprechen kommen. Ein erstes solches Projekt ist die laufende Revision des Geldwäschereigesetzes und weiterer Rechtserlasse, welche durch die Revision der internationalen Standards der FATF ausgelöst wurde. Auch hier sind wir dabei, die nötigen Reformen in der Schweiz mit Blick auf unsere Interessen möglichst ideal durchzuführen. An drei Beispielen möchte ich dieses Vorgehen illustrieren: 12/17

13 1. Qualifikation von schweren Steuerdelikten als Vortat zur Geldwäscherei: Dank des Einsatzes der Schweiz erlaubt es der neue Standard, dass die einfache Steuerhinterziehung von dieser Kategorie ausgenommen werden kann. Die Schweiz wird somit lediglich schwere Steuerdelikte als Vortat zur Geldwäscherei in der Gesetzesvorlage erfassen. 2. Ausdehnung der erhöhten Sorgfaltspflichten auf inländische politisch exponierte Personen und solche internationaler Organisationen: Mit der Ausdehnung bezweckt die FATF die Gleichbehandlung solcher Personen in allen und durch alle Staaten. Bei der Umsetzung orientiert sich die Schweiz lediglich am verbindlichen Teil des entsprechenden FATF- Standards und vermeidet so eine übermässige Regulierung. 3. Inhaberaktien: Bei der Revision der FATF-Transparenzbestimmungen für Gesellschaften hat die Schweiz die vorgeschlagene Abschaffung der Inhaberaktien verhindern können. Dies indem sie die anderen Staaten von der Alternative einer Meldepflicht für Aktionäre überzeugte. Somit wird kein Verbot der Inhaberaktien im Entwurf zum revidierten GwG aufgenommen. Hingegen sind bei Inhaberaktien erhöhte Transparenzanforderungen vorgesehen. Nebst der Revision des GwG befindet sich mit dem Finanzdienstleistungsgesetz, kurz FIDLEG, ein weiteres bedeutendes Regulierungsprojekt in der Pipeline. Mit diesem FIDLEG sind unterschiedliche Ziele verbunden: Einerseits sollen der Kundenschutz verbessert und die Qualität von Finanzdienstleistungen sichergestellt werden. So sollen Kunden besser verstehen, welche Risiken die ihnen angebotenen Finanzprodukte aufweisen. Wie sich in der Finanzkrise herausstellte, kann dies nicht vorausgesetzt werden. 13/17

14 Mit diesen Verbesserungen wird auch internationalen Bestrebungen in diesen Bereichen Rechnung getragen. Im FSB sowie in der OECD wird an internationalen Standards gearbeitet. Die EU im Rahmen von MIFiD II oder die USA im Rahmen des sogenannten Dodd-Frank Acts sind bereits konkret daran, die Anforderungen an den Kundenschutz im Finanzbereich zu erhöhen. Ohne entsprechende Anpassungen in diesem Bereich liefe der Schweizer Finanzplatz Gefahr, mangels gleichwertiger Regulierung den Zugang zu wichtigen Märkten zu verlieren. Somit steht auch der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Finanzdienstleister im Vordergrund beim FIDLEG. Andererseits sollen mit FIDLEG die regulatorischen Anforderungen für den gesamten Finanzmarkt möglichst einheitlich gestaltet werden. Die Anforderungen sollen nicht mehr davon abhängen, ob beispielsweise eine Bank oder eine Versicherung eine bestimmte Dienstleistung anbietet. Solche Ungleichbehandlungen können bei den Kunden Verwirrung stiften und den Wettbewerb unter den Anbietern verzerren. Deshalb soll ein Level Playing Field geschaffen werden. Gestützt auf einen Bundesratsbeschluss vom März 2012 ist derzeit eine Projektorganisation unter Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements dabei, erforderliche gesetzliche Anpassungen zu evaluieren. Um die betroffenen Kreise bestmöglich einzubeziehen, sind bereits vor der ordentlichen Vernehmlassung Anhörungen vorgesehen. Nach Abschluss dieser Hearings ist geplant, die Vernehmlassung im Herbst 2013 durchzuführen. Über die genannten Bespiele hinaus gibt es andere Bereiche der Finanzmarktregulierung, die ich jetzt nicht genannt habe. Sie fragen sich sicher, warum ich den Steuerbereich nicht genannt habe, der uns im SIF derzeit besonders intensiv beschäftigt. 14/17

15 Einerseits berichten die Medien fast täglich über die Entwicklungen in diesem Dossier. Andererseits verfolgt der Bundesrat eine klare Strategie: Anfangs 2009 hat die Schweiz den internationalen Standard der OECD zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Steuerfragen übernommen und setzt diesen seither sukzessive um. Sodann hat die Schweiz bereits mit einzelnen Staaten Quellensteuerabkommen abgeschlossen, die über den geltenden internationalen Standard hinaus gehen. Verhandlungen mit weiteren Ländern sind im Gang. Schliesslich ist der Bundesrat im Begriff, im Rahmen der vielzitierten Weissgeldstrategie Sorgfaltspflichten für die Banken zu entwickeln, welche zukünftig die Entgegennahme von unversteuerten Geldern möglichst verhindern sollen. Somit ist die Marschrichtung klar: Der Bundesrat will den Schutz der Privatsphäre weiterhin wahren. Das Bankgeheimnis soll aber nicht missbraucht werden, um in der Schweiz kriminelle oder unversteuerte Gelder zu deponieren. Diesen Weg will der Bundesrat konsequent weiter gehen mit dem Ziel, die Integrität des Finanzplatzes zu gewährleisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. 4. Abschluss Ich komme damit zum Abschluss meines Referats. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass aufgrund der globalen Märkte das internationale Standard Setting für die Schweiz zunehmend von Bedeutung ist. Die Schweiz ist in diesem Prozess aktiv engagiert. Ein solches Engagement ist wichtig für Rahmenbedingungen, Stabilität und Akzeptanz unseres Finanzplatzes. [Folie: Schweiz weder Regulierungsoase noch Musterschüler] 15/17

16 Verhält sich nun die Schweiz bei diesem Engagement wie ein Musterschüler? Oder ist sie vielmehr eine sträfliche Regulierungsoase? Ich denke, die erwähnten Beispiele laufender Regulierungsprojekte zeigen deutlich, dass die Schweiz keine Regulierungsoase ist. Dies könnten wir uns auch gar nicht leisten. Wollen wir weiterhin ein global bedeutender Finanzplatz bleiben, müssen wir relevante Standards übernehmen, deren Implementierung international verlangt und genau überwacht werden. Gleichzeitig zeigt das Vorgehen der Schweiz aber auch, dass der Vorwurf des vorauseilenden Übereifers nicht zutrifft. Vielmehr verfolgen wir sowohl beim Standard Setting als auch bei der Umsetzung von Standards grundsätzlich einen prinzipienbasierten und risikoorientierten Ansatz. Mit dieser differenzierten Herangehensweise wollen wir sicherstellen, dass nicht alle Details reguliert werden und direkt in unternehmerische Entscheide eingegriffen wird. Gleichzeitig sind wir aber entschlossen, mit Rahmenbedingungen wie etwa Kapitalanforderungen solide Puffer und Anreize zu schaffen. Dementsprechend ist die Schweiz bei manchen Initiativen aktiv und weit fortgeschritten. Beispiele hierfür sind Basel III und die Too Big To Fail Vorlage für systemrelevante Banken. In andern Gebieten ist die Schweiz hingegen zurückhaltend und im internationalen Vergleich wenig fortgeschritten, beispielsweise bei der Regulierung von OTC-Derivaten oder des Schattenbankensektors. Ebenso halten wir uns zurück, wenn kein multilateraler Standard vorliegt und die Vorteile für die Finanzstabilität oder Integrität nicht ersichtlich sind. Die Einführung einer umfassenden Finanztransaktionssteuer ist ein Beispiel hierfür. Ein aktives Engagement gilt es also von einem einseitigen Vorpreschen zu unterscheiden. So bringen wir uns zwar konstruktiv ein 16/17

17 und versuchen, eine möglichst prägende Rolle zu spielen. Dabei orientieren wir uns aber an den Grundsätzen der Subsidiarität und einer prinzipienbasierten, risikoorientierten Finanzmarktregulierung. Letztlich versuchen wir also nach dem Motto zu handeln: Soviel wie nötig, sowenig wie möglich. 17/17

18 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF Internationale Finanzmarktregulierung Handlungsspielraum der Schweiz Alexander Karrer, Stv. Staatssekretär EFD BDO AG Financial Services, Zürich, 28. November 2012

19 Regulierungsoase oder Musterschüler? [ ] die Schweiz zu einer Regulierungsoase und zum Zufluchtsort für alle diejenigen Finanzmarktakteure wird, die die Regeln der EU nicht mehr erfüllen wollen oder können. Christian Levrat, Präsident SP und Ständerat (FR), auf Statements.ch: Durch die Finanzkrise ist die Schweiz in einen Regulierungsaktivismus geraten. [ ] Es gibt leider vermehrt die Tendenz, dass die Schweiz vorauseilend handelt und den übereifrigen Musterschüler spielt. Raymond Bär, Interview in Der Sonntag, Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF 2

20 Institutionen: 4 zentrale Akteure Group of Twenty (G-20): Financial Stabillity Board (FSB): Internationale Organisationen: BIS Standard Setting Bodies (SSB): BCBS Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF 3

21 Prozess: ständiger Kreislauf Problemerkennung Sensibilisierung Entwicklung von Standards Monitoring Evaluation Nationale Implementierung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF 4

22 Die Schweiz bringt sich vielerorts ein ( ) Problemerkennung Sensibilisierung Entwicklung von Standards Monitoring Nationale Evaluation Implementierung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF 5

23 Die Schweiz bringt sich vielfältig ein 1. Schaffung zielgerichteter, effektiver Standards 2. Berücksichtigung schweizerischer Begebenheiten 3. Sicherung Level Playing Field Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF 6

24 Regulierung im Inland: Ziele 1. Stärkung von Finanzstabilität und Integrität 2. Sicherung von Level Playing Field und Marktzutritt Akzeptanz Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF 7

25 Regulierungsoase oder Musterschüler? Weder das eine noch das andere! Motto der Schweiz bei der Regulierung: 1. Soviel wie nötig, Stabiler, integerer Finanzplatz Sicherung Level Playing Field & Marktzugang 2. sowenig wie möglich. Subsidiarität & weitgehende unternehmerische Freiheit Prinzipienbasierter, risikoorientierter Ansatz Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF 8

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