Wintersession 2018 der eidgenössischen Räte
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- Ralf Kaufer
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1 Sessionsvorschau Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) 21. November 2018 Wintersession 2018 der eidgenössischen Räte Positionen der SBVg auf einen Blick: Im Ständerat: Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten. Bundesgesetz: Die SBVg befürwortet diese für die Wirtschaft wichtige und zeitlich dringende Vorlage vollumfänglich. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung der steuerlichen Regeln zum Beteiligungsabzug ist notwendig, um die steuerneutrale Ausgabe der Too-big-to-fail (TBTF)-Instrumente aus der schweizerischen Konzernobergesellschaft zu ermöglichen. Die Vorlage sollte ohne Verzögerung umgesetzt werden Mo. Landolt. Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht: Die SBVg unterstützt die Motion Landolt ausdrücklich. Die Motion ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Regulierungsprozesses und zur Klärung der Verantwortlichkeiten und der Rollenverteilung zwischen EFD und FINMA Ip. Dittli. Optimierung der Vermögenserträge bei der beruflichen Vorsorge: Die SBVg unterstützt das Anliegen der Interpellation vollumfänglich. Die aktuellen Anlagerichtlinien in der beruflichen Vorsorge entsprechen nicht der besten institutionellen Praxis und erschweren gleichzeitig die Nutzung des gesamten Anlageuniversums. Im Nationalrat: Einführung automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit der Republik Singapur und Hong Kong und mit weiteren Partnerstaaten: Die SBVg befürwortet die Einführung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten mit den entsprechenden Staaten. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes ist es zentral, dass die Konkurrenzfinanzplätze bzw. Finanzplätze im Allgemeinen möglichst rasch in das AIA-Netzwerk der Schweiz aufgenommen werden. Wintersession 2018 Positionen der SBVg 21. November / 5
2 Im Ständerat Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten. Bundesgesetz Am 4. Dezember debattiert der Ständerat die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung in der Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail (TBTF-Instrumenten). Der Nationalrat hat in der Herbstsession dem Bundesgesetz einstimmig zugestimmt und damit klar zum Ausdruck gebracht, dass er gleich wie die Eidgenössische Steuerverwaltung dem Missstand beim Gewinnsteuerrecht entgegenwirken und die Widersprüche zur TBTF-Gesetzgebung beheben will. Seit dem 1. März 2012 gelten für Banken in der Schweiz die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des TBTF-Regimes. Diese Bestimmungen sollen im Einklang mit internationalen Standards verhindern, dass systemrelevante Banken im Krisenfall gerettet werden müssten. Die Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) können es hierzu nötig machen, dass die Konzernobergesellschaften von Banken sog. TBTF-Instrumente, d.h. gewisse Anleihen im Kapitalmarkt, zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis oder zur Erfüllung der Anforderungen an zusätzliche verlustabsorbierende Mittel emittieren müssen. Diese Emission von TBTF-Instrumenten führt zu einer ungewollten höheren Gewinnsteuerbelastung bei Konzernobergesellschaften von Banken. Der negative Effekt ergibt sich einzig aus der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben und ist auf die spezielle Berechnungsmechanik für den sog. Beteiligungsabzug im Gewinnsteuerrecht zurückzuführen. Diese höhere Steuerbelastung führt zu einer Minderung des Eigenkapitals, was im Widerspruch zu den Zielen der TBTF-Gesetzgebung steht. Das vorliegende Bundesgesetz löst diese Problematik und erlaubt die notwendige Berechnung des Beteiligungsabzugs zur steuerneutralen Ausgabe von TBTF-Instrumenten. Position SBVg: Zustimmung zum Bundesgesetz. Die SBVg empfiehlt, das Bundesgesetz anzunehmen und ohne Verzögerung umzusetzen. Die Anpassung der steuerlichen Regeln zum Beteiligungsabzug, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, ist notwendig, um die steuerneutrale Ausgabe der TBTF-Instrumente aus der schweizerischen Konzernobergesellschaft zu ermöglichen. Wir empfehlen, dem Nationalrat und dem Vorschlag der WAK-S zu folgen. Wintersession 2018 Positionen der SBVg 21. November / 5
3 Mo. Landolt. Klare Verantwortlichkeiten zwischen Finanzmarktpolitik und Finanzmarktaufsicht Am 10. Dezember entscheidet der Ständerat über die Motion Landolt aus dem Jahre Der Nationalrat hatte die Motion bereits Ende des letzten Jahres angenommen und war damit der Empfehlung des Bundesrates gefolgt. Dass die Thematik immer noch grosse Aktualität aufweist, zeigt sich daran, dass laufend neue Vorstösse mit ähnlichen Anliegen eingereicht wurden. Die WAK-S hat nun nach der Anhörung der betroffenen Akteure die Motion Landolt zur Annahme empfohlen und die weiteren Motionen der WAK-N ( ) und Ettlin ( ) vorerst sistiert. Die WAK-S folgt damit der Position von Nationalrat und Bundesrat, dass die Verantwortlichkeiten und die Rollen in der Finanzmarktaufsicht und -regulierung zwischen FINMA und Verwaltung geklärt werden sollen. Die Motion Landolt verlangt vom Bundesrat, Massnahmen vorzulegen, mit welchen diese Klärung erreicht werden kann. Weitere Ziele der Motion sind die effektivere Gewährleistung der politischen Steuerung und Kontrolle der Tätigkeiten der FINMA und eine optimale Ausgestaltung der Rollen und Beziehungen zwischen EFD und FINMA zur bestmöglichen Erreichung der finanzmarktpolitischen Ziele. Position SBVg: Annahme der Motion. Die SBVg spricht sich für die Annahme der Motion Landolt aus. Es gibt einen klaren Verbesserungsbedarf insbesondere bei der Klärung der Verantwortlichkeiten in der Finanzmarktregulierung und der Koordination bei den Arbeiten in internationalen Standardsetzungsgremien. Die Motion adressiert diesen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Regulierungsprozesses, wobei aus Sicht der SBVg insbesondere auch der frühzeitige und enge Einbezug der Branche im Regulierungsprozess ein zentrales Anliegen ist. Wintersession 2018 Positionen der SBVg 21. November / 5
4 Ip. Dittli. Optimierung der Vermögenserträge bei der beruflichen Vorsorge Im Ständerat ist am 13. Dezember die Interpellation von Ständerat Josef Dittli zur beruflichen Vorsorge traktandiert. Die Interpellation verlangt vom Bundesrat Antwort auf wichtige Fragen zur beruflichen Vorsorge, welche einen zentralen Pfeiler unserer Altersvorsorge darstellt. Die Vermögenserträge aus den angelegten Pensionskassengeldern stellen einen erheblichen Teil der Rentenleistungen dar. Die heutigen Rahmenbedingungen der beruflichen Vorsorge sind historisch gewachsen. Das ursprüngliche Modell der Anlageklassen mit Limiten (Katalog) wurde wiederholt angepasst und um prinzipienbasierte Bestimmungen im Sinne der Prudent Investor Rule ergänzt, jedoch wurde dieses Konzept nie konsequent implementiert. In Fachkreisen herrscht Einigkeit, dass diese Kombination nicht der besten institutionellen Praxis entspricht. Aus einer strategischen, längerfristigen Perspektive und vor einem volkswirtschaftlichen Hintergrund ist es aber sinnvoll, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche beste institutionelle Praxis fordern, wo es nötig ist, und fördern, wo es wünschenswert erscheint. Vor diesem Hintergrund verlangt die Interpellation von Ständerat Josef Dittli vom Bundesrat aufzuzeigen, wie er die Vermögenserträge aus Pensionskassengeldern unter Berücksichtigung einer angemessenen Risikoselektion zu optimieren gedenkt. Weiter soll er Chancen und Risiken der vollumfänglichen Abstützung auf die prinzipienbasierte Prudent Investor Rule in der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversorgung (BVV2) und damit verbunden dem Wegfall von Maximallimiten und Anlagekatalog aufzeigen. Der Bundesrat ist zusätzlich aufgefordert, weitere oder andere Möglichkeiten der Steigerung der Vermögenserträge für die Pensionskassen aufzuzeigen. Position SBVg: Stärkung der beruflichen Vorsorge zentral. Die SBVg begrüsst die Interpellation von Ständerat Josef Dittli ausdrücklich. Die Stärkung der beruflichen Vorsorge ist eine strategische Priorität der SBVg. Die SBVg ist überzeugt, dass durch die vollumfängliche Implementierung der prinzipienbasierten Prudent Investor Rule und dem Wegfall der Maximallimiten die berufliche Vorsorge nachhaltig und langfristig gestärkt werden kann. Die heutigen Maximallimiten bieten nur eine Scheinsicherheit und verhindern die volle Ausschöpfung des Anlageuniversums. Dies zum Schaden der Rentenbezüger. Damit der dritte Beitragszahler seiner zentralen Rolle in der Altersvorsorge gerecht werden kann, gilt es die Anlagevorschriften zu modernisieren, indem als ein wichtiges Element die Maximallimiten gestrichen werden. Wintersession 2018 Positionen der SBVg 21. November / 5
5 Im Nationalrat Einführung automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten mit der Republik Singapur und Hong Kong und mit weiteren Partnerstaaten Der Nationalrat behandelt am 13. Dezember unter dem Geschäft mehrere Beschlüsse zur Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) über Finanzkonten. Die WAK-N hat die Abkommen mit grosser Mehrheit genehmigt. Beim vorliegenden Geschäft handelt sich um zwei Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong (ab 2018/2019), zwei Bundesbeschlüsse über die Einführung des AIA mit Singapur und Hongkong auf der Grundlage der AIA-Vereinbarung und um acht weitere Bundesbeschlüsse zur Einführung des AIA. Mit diesen acht Beschlüssen soll ab 2019/2020 der AIA auch mit Anguilla, den Bahamas, Bahrain, Katar, Kuwait, Nauru, den Niederlanden (bezüglich ihrer Überseegemeinden Bonaire, Saint Eustatius und Saba) und Panama gelten. Bei diesen neuen Abkommen soll der im Dezember 2017 vom Parlament verabschiedete Prüfmechanismus sinngemäss vor der ersten Datenübertragung angewendet werden. Position SBVg: Zustimmung zur Einführung des AIA mit der Republik Singapur und Hong Kong und mit weiteren Partnerstaaten. Für den Finanzplatz ist es von grösster Bedeutung, dass die Konkurrenzfinanzplätze bzw. Finanzplätze im Allgemeinen möglichst rasch ins AIA-Netzwerk der Schweiz aufgenommen werden, damit global gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Die vorliegende Vorlage berücksichtigt dieses Anliegen. Die SBVg befürwortet deshalb die Genehmigung der Einführung des AIA mit den entsprechenden Staaten. Der AIA mit diesen Staaten sollte zwingend per 1. Januar 2019 aktiviert werden. Weiter begrüsst die SBVg ausdrücklich, dass der 2017 verabschiedete Prüfmechanismus angewendet wird, da dieser ein Level Playing Field in Bezug auf unsere Konkurrenzfinanzplätze wie auch insbesondere der Datenschutz und die Wahrung der Datensicherheit sicherstellen kann. Wintersession 2018 Positionen der SBVg 21. November / 5
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