71. lahrg. 5. Februar Juriste n1,eitung. BGH, YilI ZR 38/1.4

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1 f Sts/ Herausgeber Professor Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Würzburg Professor Dr Matthias Jestaedt, Freiburg i.br. Professor Dr. Herbert Roth, Regensburg Professor Dr. Astr d Stadler, Konstanz Professor Dr. Bernhard Großfeld, Münster (bis 2000) Professor Dr. Chr stian Starck, Göttingen (bis 2006) Professor Dr, Dr. h.c. Rolf Stúrner, Freiburg i.br. (bis 201 2) Redaktion Martin ldler, Tübingen Mohr Siebeck ç_ lahrg 5. Februar 'ïil'.ã I{ T '\ùi''å'fl-/ N Juriste n1,eitung o Aufsätze Professorin Dr. Astrid \flallrabenstein \( ie Florin zwischen die Stühle rutschte - Die Unionsbürgerschaft und das menschenwürdige Existenzminimum 109 Professor Dr. Dr. h.c. Hans Meyer Grundgesetzliche Demokratie und lüüahlrecht für ansässige Nichtdeutsche 121 Privatdozent Dr. Bernhard Ulrici Anerkennung und Vollstreckung nach Brüssel Ia 127 Dr. Johannes Stürner Protokollierung von Aussagen im deutschen Zìvllverlahren 137 Umschau Nachruf Norbert Reich Professor Dr. Hans \Ø. Micklitz 142 Literatur Axel Adrian: Grundzüge einer allgemeinen lfissenschaftstheorie auch für Juristen Privatdozent Dr. Tobias Herbst 143 Entscheidungen EuGH, 21, C-347 /14New Media Online GmbH./ Bundeskommunikationssenat mit Anmerkung von Professor Dr. Gerald Spindler Bereitstellung von Videos auf \lebseiten als,,sendung" 145 BGH, YilI ZR 38/1.4 mit Anmerkung von Professorin Dr. Dagmar Kaiser Voraussetzungen der Quaiifizierung eines Anspruchs auf Versicherungsleistung als herausgabefähige Bereicherung i. S. des $ 346 Abs. 3 Satz 2 BGB 150 BGH, ,5-3 StR 33l15 mit Anmerkung von Professor Dr. Dennis Bock Verwenden von Kennzeichen eines verbotenen Vereins 154 JZ lnformation Aktuelles aus der Rechtsprechung 62* Aus dem Inhalt der nächsten Hefte 62t' Gesetzgebung 63* Entscheidungen in Leitsätzen 65* Neuerscheinungen 75* Zeircchriftenübersicht 89* Festschriften/Gedächtnisschrift/Sammelwerke 94* Impressum 97*.P o Ê

2 \ NJVIf-lnhalt laufsätze Carsten Föhlisch I Tanya Stariradeff Zahlungsmittel und Vertragsschluss im Internet Online-Zahlungsmethoden führen zu einer Vorverlagerung der vertraglichen Bindung. Diesem Umstand versucht die Kautelarpraxis durch komplizierle Vertragsschlussregelungen Rechnung zu tragen. Gleichzeitig stellt sich aber die Frage, ob die technologische Entwicklung nicht bereits das Ende der invitatio ad offerendum herbeigeführt hat. Nikolaos Paschos/Seb astian Goslar Die Aktienrechtsnovelle Ein Überblick Nach einem langen und wechselvollen Gesetzgebungsverfahren und mit einer Vielzahl von Änderungen gegenüber dem ursprünglich vorgelegten Gesetzentwurf ist kürzlich die Aktienrechtsnovelle 2016 in Kraft getreten. Der Beitrag stellt die Neuregelungen vor und unterzieht sie einer kritischen Würdigung. Ulrich Sittard /Merle Sassen Ein Jahr Mindestlohn - ein Update Das Mindestlohngesetz ist jetzt seit etwas mehr als einem Jahr in Kraft. Das BVerfG hat ihm seinen vorläufigen Segen erteilt und zunächst die Fachgerichte mit der Auslegung beauftragt. Der Beitrag stellt den aktuellen Stand der praxisrelevanten Probleme bei der Auslegung des MiLoG dar und zeigt erste Tendenzen auf. Zur Rechtsprechung Hermann Dück Zivil- und kartellrechtliche Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots für Handelsvertreter (BGH, NJW 2016,4O1) Bericht Theo Lang heid / Christoph M üller-f rank Rechtsprechungsübers cht zum Versicherungsvertragsrecht im zweiten Halbiahr Forum Wolfg ang Ewer I Tobias Thienel Verletzung grundgesetzlicher Länderrechte durch die Fltichtlingspolitik der Bundesregierung? Kanzlei & Mandat Carsten Krumm Verteidigung bei Rotlichtverstößen Stephan Scherer / lris Janina Bregulla-Weber Liechtensteinische Familienstiftungen im Lichte des deutschen Pflichtteilsrechts Buchbesprechungen Löffler/Wenzel/Sedelmeier/Sedelmeier/Burkhardt: (Klaus Laubenthal) Presserecht (Dieter Dör); Eisenberg: Jugendgerichtsgesetz NJW-aktuell Editorial Elektronischer Rechtsverkehr im Taumelflug (M. Möller) Gesetzgebung Rechtsprechung in Kürze Entscheidung der Woche Nachrichten Zahlen der Woche 3 lnterview 12 Vorsicht vor gefälschtem Spielzeug (P. Maier) , Standpunkt Haftung bei Kapitalanlagen:,,Verklag Deinen Anwalt" (M. Zoller) Bericht aus Brüssel ua: Neue Online-Plattform zur alternativen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern (H. Lörcher) Rubrikenmarkt web.repofi Stellenmarkt Beck'sche Zeitschriften Buchhinweise Ve ranslaltu ngsh inweise Kommendes Heft/ lmpressum 25 2B NJW-tnhalr 6/20i6

3 a &&ffj a z IU È Heft Rechtsprechung EuGH C-24Ah4 Anwendbares Recht bei Direktklagen gegen Versicherer - Montrealer Ubereinkommen 385 EUGH C404/14 Anwendungsbereich der EuEheVO im Rahmen von erbrechtlichen Streitigkeiten 387 BVerfG RhPfVerfGH BvR 1' VGH B41l14ua Geldentschädigung wegen Unterbringung in zu kleiner Einzelzelle Verfassungsmäßigkeit des Entgelts für freiwillige Gefangenenarbeit BGH tvzr277/14 Frist für die Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung 394 BGH VIIZRa84ñ4 Rücknahme eines lnternetauktionsangebots nur bei gesetzlichem Grund 395 BGH BGH ViltZR 119/ Vil ZR 100/15 Gewährleistungsklage des Leasingnehmers - Ver ährungshemmung (Anm. Harriehausen) Unwirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot durch AGB für Handelsvertreter BGH 24.09j5 - txzr55/15 Verzinsung bei insolvenzrechtlich unwirksamer Aufrechnung 403 BGH 22] IXZR171/14 Herausgabeanspruch des Sicherungszessionars gegen den lnsolvenzverwalter (Ls.) 405 BGH BGH tvzr269fi VZRzAn Leistungspflicht des Forderungsausfallversicherers in lnsolvenzfällen lnternationale Zuständigkeit in Vertragsverletzungsstreitigkeiten KG V425/14 Widerruf wegen Nichtzahlung der Gebühren - Automatisiertes Grundbuchverfahren 411 OLG Hamburg U111/13 Konkludente Vereinbarung der Beschaffenheit des Werks (Anm. v. Hayn-Habermann) 4't2 LG Berlin LG Stuttgart ' S369/ S1il/14 Kompetenzen des Richters unter,,berliner Betriebskostenübersicht 2015" Kein Austausch des verschlissenen Teppichbodens durch Laminat (Ls.) BGH StR389/13 Kollusíves Amtsträgerhandeln zur Aufenthaltstitelerschleichung (Anm. Kretschmer) 419 BGH o2.o7.15-4srr509/14 Umfang des Notwehrrechts bei provoziertem Angriff (Ls.) 423 BVerwG C Verwertbarkeit unter Testamentsvollstreckung stehender Erbschaft bei Jugendhilfe 421 BAG AZR Kein Schadensersatz bei Verletzung der Beschäftigungspflicht durch Arbe tgeber 424 BSG B4AS46/14R Keine Eingliederungsleistung bei fehlender Überwindung der Hilfebedürftigkeit 426 BSG BsSO 12J14R Privilegiertes Vermögen bei Gewährung von Sozialhilfe - Hausgrundstück (Ls.) 429 BFH VtR3?/13 Zumutbarkeit von Zuzahlungen für Praxis- und Rezeptgebühren 430 BFH XR5/13 Neuregelung des beschränkten Abzugs sonstiger Vorsorgeaufwendungen (Ls.) 432 BGH StR495/'12 Wahlfeststellung undanalogieverbot-vorlage an Großen SenatfrjrStrafsachen (VB) 432 luit eeitage Versorgungsausgleich-Tabellen l/201 6 NJW-Inhalt 6/2016 5

4 Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht European Journal of Business Law. Revue Européenne de Droit E;UZW Februar. 27. Jahrgang Seite ue lnhalt Gastkommentar Europa-Report Aufsätze und Berichte Zur Rechtsprechung Johannes Laitenberger ECN upgraded - zusammen für mehrwettbewerb in Europa Bank-, Handels-, Kartell-, Markenrecht uvm Ulrich Soltész Die Entwicklung des europäischen Beihilferechts in 2015 Klaus Tonner Die neue Pauschalreiserichtlinie Thorsten Siegel Mindestlöhne im Vergaberecht und der EuGH Rechtsprechung EuGH C Vergaberecht: Abhä n g ig keit der Vergabe öffentlicher Aufträ ge von der Zahlung eines Mindestlohns 104 EuGH C Steuerrecht: Verhältnis des Freizügigkeitsabkommens der EU und der Schweiz zum DBA zwischen Deutschland und der Schweiz (m. Anm. Franz Wassermeye4 S. 1f 0) 108 EuGH C Prozessrecht: Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte (m. Anm. Albrecht Wendenburg, 5. t 15) 111 EuGH C-509t14 Arbeitsrecht: Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Betriebsü bergä ngen (m.anm. Samír Buhl, ) 111 EuGH C Arzneimittelrecht: Gebührenhöhe bei Adressänderung des I nhabers einer Arzneimittelzulassung (Ls.) 120 EuZW 2016, Heft 3 lll

5 mdyüzin â, I îêj'?j{,f 4 -Trends Uirtual Reality. Schlaue Chatbots. Amazons nächste Attacke Facebook für alles. lnternet der Dinge. Smarthikes Android-Apps dekompilieren Cloud- Daten ban k versch lüsseln Abschied von der SlM-Karte NFC mit Android User-support mit 0TRs Krypto-Check für Windows \ I Spiele fär Linux Fremdsprachen-Apps fü r Kinder DIN-43-Fotodrucker Notebook mit Wasserkählung F l: Filme, Serien und Live-Events auch in 4K Flatrate statt TV e 4,50 Neue Angebote. Komfortable Streaming-Boxen. Nichts uerpassen AT 470. tux, BEt 5,30 ilt, ll,[5 5,50 F- q: +-- u== (tr: - : s:

6 Trends & News Supercomputer: Green ltcube am GSI Helmholtzzentrum 12 Prozessorgeflüster: Neue AMD-Prozessoren 14 Hardware: GeForce GT 710, neue AMD-Prozessoren 15 Displays: Was passiert mit den OLEDs? 16 Spiefe: Die Grafik von Rise of the Tomb Raider 1 8 Embedded: lndustrie-pc, robustes NAS 19 Smartphones: Android mit Force Touch, Kamera 20 Android:MehrMarshmallow,Smartphone-Gerüchte 22 Apps: Wischtastatur, Social Reading, Musikmemos 23 Musik-Produktion: Synthies von der NAMM 24 Spielwarenmesse:App-Anbindungschwerangesagt 26 Surround-Sound: Format DTS:X endlich gestartet 28 Audio/Video: Musikmemos, Periscope unterstützt GoPro 30 Server & Storage: NVMe-Serveç All-Flash-Array 32 Firmware: Virustotal untersucht B Os-Updates 33 Apple: Rückruf für Nefzteilstecker, ios-entwicklerzentrum 34 Netze: lot-platine, WLAN sicher ohne Schlüssel 35 Sicherheit IETF-Kurven, Geklaute Kartendaten 36 I Künstliche lntelligenz: Computer schlägt Profi im Go 37 Kernel-Log: Linux 4.5 beschleunigt AMD-Grafik 38 Linux: Anonymisierungs-OS Tails aktualisiert 39 AnwendungenlTranskribieren,Cloudspeicher-App 40 Messdatenauswerten,Simulationsdatenverwalten 41 lnternet: Firefox zl4, Alternet, Facebook-Zahlen 42 Forschung: Nano-Lichtschalter, beheizte Akkus M Sicherheit: lp-kamera petzt Passwort und bauttunnel 74 Trends20l6 78 Chatbots und intell gente Messenger 79 Funk und das lnternet der Dinge 80 Virtual Reality 82 Facebook als Plattform für alles 84 Trends20l6 Chatbots, Online-Shopping, Virtual Reality: Giganten wie Google, Amazon und Facebook treiben die Technik fast überall voran und prägen unseren Alltag immer stärker. Doch in spannenden Nischen - zum Beispiel Smartbikes oder Sprachanalyse - kommen die lnnovationen von Start-ups. Was uns 2016 erwartet 78 Chatbots und intelligente Messenger 79 Funk und das lnternet der Dinge 80 Virtual Reality 82 Facebook als Plattform für alles Ru ndumversorger Amazon Autonomes Fahren Sprachanalyse, Neuronale Netze, Blockchain, Smartbikes Rundumversorger Amazon 86 Autonomes Fahren 88 Sprachanalyse, Neuronale Netze, Blockchain, Smartbikes 90 Web-Tipps: lnneneinrichtung, Start-up-Szene 178 Test & Kaufberatung 24"-4K-Monitor: AOC U2477PWQ 46 Smartphone mit Android 6 und Alu-Gehäuse 46 Überwachungskamera: Logitech Circle 46 Notebook mit Wasserkühlung DIN-43-Fotodrucker ttemdsprachen-apps fi r Kinder User-Support m t OTRS Android-Apps dekompilieren NFC mitandroid 0oud-Datenbank verschlüsseln Programmierbare Tastatur: Corsair Strafe RGB Schliisselfinder mit Bluetooth Bluetooth-Birne: Leuchtmittel mit eigenem Timer Audio-lnterfaces: Audient id14 und id22 Sample-Library: EastWest Composer Cloud Gaming-Messenger: Discord Steuerprogramme: W SO steuer:sparbuch 2016 SteuerSparErklärung Notebook Delf XPS i Abschied von der SlM-Karte ln Kürze kommt die eslm, ein winziges, fest im Handy eingebautes Modul, das sich umprogrammieren lässt. Das erspart lhnen zwar die Fummelei mit SIM-Karten, aber noch ist nicht klar, ob Sie dann auch noch unter allen Mobilfunk-Angeboten die freie Wahl haben werden.

7 Spiele für L a lnux Ob kreatives Survival-Spiel mit offener Welt, Actiongeladener Shooter, lustiger 3D-Platformer oder fantasievolles Rollenspiel: Auch Linux-Gamer haben inzwischen reichlich Auswahl. Ein Querschnitt durch die besten Linux- Spiele des letzten Jahres. Krypto-Check für Windows Hundefe von Herausgeber- Zertifikaten kennt Windows, um bei verschlüsselten Verbindungen die Echtheit des Gegenübers zu überprüfen. Doch wenn sich dort auch nur ein bösartiges einschleicht, ist die Sicherheit beim Teufel, Mit Prüf-Tools nehmen Sie den Zertifikatsspeicher unter die Lupe. Mini-PC ohne Lúfter:ZotacZBox C1323 nano USB-Display-Adapter: Monitore an USB Typ C Business-PC: HP EliteDesk 800 G2 mit Skylake-CPU Handscanner für 3D-Objekte Online-Klavierlehrer: Skoove Externe SSD: SanDisk Extreme 900 Raw-Entwickler: Capture One Zoll-Notebook mit Wasserkühlung A3-Fotodrucker: Foto-Mufu oder Profi-Modef l? Tablets: Amazon Fire HD 8 und Fire HD 10 Flatrate statt TV: Streaming-Dienste Mediatheken, Online-Videorecorder und Live-Streams Spiele für Linux: Highlights aller Genres Fremdsprachen-Apps für Kinder Musik-Produktion: Ableton Live gegen Bitwig Studio Musik-Controller:,Push 2 für Ableton Live Bücher: Python, Scratch, Big-Data-Auswertung Spiele: Tharsis, XCOM 2 That Dragon, Cancer; Hard West Punch Club, I have no mouth and I must scream Dropsy, lndie- und Freeware-Tipps s 't "t Flatrate statt TV Statt sich Sendezeiten diktieren zu lassen und in Werbepausen ziellos herumzuzappen, greift man heutzutage zur Video-Flatrate odèr einem On-Demand- Portal. Verbleibende Lücken schließen Mediatheken, Online-Videorecorder und andere Videodienste - ganz ohne Satelliten- oder Kabelanschluss. Wissen Vorsicht, Kunde: PayPal-Kunde wider Willen 68 CeBIT 2016: Die lt-branche im Partnerland Schweiz 70 Flatrate statttv: lflegale Angebote 114 Abmahngefahr bei zwielichtigen Angeboten 117 Service optimiert: T cketsystem OTRS an der Uni '136 Recht BGH präzisiert Haftung für Links "144 Video on Demand ersetzt Fernsehen Mediatheken, Online-Videorecorder und Live-Streams lllegale Download- und Streaming-Portale Abmahngefahr bei zwielichtigen Angeboten Funknetze: Was bei WLAN wichtig wird 152 eslm: Fest eingebaute SlM-Karten kommen 160 NFC unter Android: Zufallszahlen aus dem Perso 17O Datenschutz: Verschlüsselung für Cloud-Datenbanken 1 74 Fraxis & Tipps Hotlíne: Tipps und Tricks FAQ: CyanogenMod Verschlüsselungl Windows-Zertifikate überprüfen Android-Apps dekompilieren Linux: Start-Verzögerungen fi nden und eliminieren Rubriken Editorial Leserforum Schlagseite Story: Die Reisende von Matthias Falke Stellenmarkt I nserentenverzeichnis lmpressum Vorschau

8 g ARD Jahrgang,4. Februar 2016 INHALTSVERZEiCHNiS L IN ATTER KÜRZE 2 ÏHEMA Conrad Pramböck: Warum Gehaltserhöhungen nur kurzfristig wirken 3 Gehaltserhöhungen wirken sich meist nur kuizfristig motivierend auf die Leistung der Mitarbeiter aus. Wem es gelingt, einen Mitarbeiter ein halbes Jahr mit einem höheren Grundgehalt zu motivieren, kann sich schon g[ücklich schätzen. ln der Regel verflüchtigen sich die positiven Effekte beim Mitarbeiter bereits nach ein bis zwei Monaten, allerdings zu dauerhaft höheren Kosten für das Unternehmen. Warum dies so ist und wetche Folgen Arbeitgeber daraus ableiten sollen, erläutert der Autor im aktuellen Fachbeitrag. RECHTSPRECHUNG TTARBEIlSRECHT Unwirksame Kündigungsvereinbarung in befristetem Arbeitsvertrag 6 KV-Zeitschriften: Quartatskündigung als,,mindeststandard" 7 Kündigung eines älteren Arbeitnehmers wegen mangelnder Teamfähigkeit B Sozialwidrigkeit: keine Deckung der Fixkosten durch geringere Entlohnung im neuen Job L0 Kündigung wegen [anger Krankenstände sozialwidrig? L0 Sozialwidrigkeit: Berücksichtigu ng von Unterhaltszahlung an Ëx-Frau 11 Vergleich bei Dienstvertragsauf[ösung als Exekutionstitel 11 r SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Witwenpension: Anrechnung nicht ausgeschütteter Gewinne an Alteingese[[schafter Prüfung der lnvalidität: Berücksichtigu ng therapeutischer Ma ßnahmen? 11 L3 I STEUERRECHT Dirigent: Beschäftigu ng in Deutschland - Mittelpu n kt der Lebensinteressen 14 BFG: Dienstwagen - Streichung des Pendlerpauschales nicht verfassungswidrig 14 Begünstigte Besteuerung einer lnfektionszutage für Stationsarzt 15 Keine Familienbeihi [fe zwischen Schulabschtuss und Sozialjahr 15 NEUE VORSCHRIFTEN rt SOZIALRECHT Neues Familienzeitbonusgesetz sowie Änderungen im KBGG und anderen Gesetzen 16 ARTIKETRUNDSCHAU 20 IMPRESSUM 5 ard.lexisnexis.at

9 I 1 AIS81 ENTSCHEIDUNGEN lnhalt ã a z a ARBEITSRECHT Einhaltung des Mindestlohns bei öffentlicher Auftragsvergabe EuGH 1? O 15, C-tt1/ 14. Eeg'ioPosf 6 Ankündigung des Verbrauchs von Urlaub und Zeitausgleich während der Kündigungsfrist keine Vertrauensunwürdigkeit bzw beharrliche Dienstpf lichtverletzung ogh ,9 ObA r22l15d Rückgabe eines Schlüssels nach Arbeitgeberktindigung - kein Entlassungsgrund OGH o15, B ObA 53/152 8 I Mäßigung der Konventionalstrafe fürverstoß gegen Konkurrenzklausel auf unter ein Bruttomonatsentgelt bei fehlendem Schaden angemessen ogh , I ObA 105/15a1 8 Verbindlichkeit unzulässiger Betriebsvereinbarung ogh 2A , I ObA 109i15t 10 Einschränkung des Entlassungsrechts des Arbeitgebers durch einzelvertragliche Bindung an Entscheidung durch Disziplinarkomm ssion zulässig und wirksam ogh , I ObA?4i 15p 11 Durch Konzernvertretung abgeschlossene Disziplinarordnung gilt konzernweit bis auf jenen Betrieb, aus dem Abschlusskompetenz nicht r bertragen wurde ogh , I ObA 114l 5b 12 KollV Arbeitskräfteüberlassung: Anspruch auf Zulagen nach dem Beschåftiger-Kollv besteht neben dem Grundlohn nach dem KVAÜ 12 ogh I ObA r57l14z Nichtgewährung eines lntranetzugangs an extern Beschäftigte - keine Diskriminierung eines Arbeitnehmers mit Behinderung bei Stellenausschreibung ogh , I ObA 98/ Anfechtung der Auflösung eines Lehrverhältnisses während der Probezeit wegen (psychischer) Krankhe t nur nach BEinstG möglich 15 ogh , 8 ObA 62/15y Altersdiskriminierung: Wiederum Vorlage von,,reparierten" Anrechnungssystemen ogh ObA 20/15d 17 Auflösung eines Lehrverhältnisses in der Probezeit wegen Schwangerschaft: Höhe des Schadenersatzes nach dem GIBG ogh 2?.a.2015, I ObA 87/15g 18 Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses eines begünstigten behinderten Arbeitnehmers - schlechtes Abschneiden bei Auswahlverfahren als sachlicher Grund; keine Diskriminierung aufgrund Behinderung ogh B ObA 66/15m 20 Kündigung eines Hausbesorgers rechtswirksam - angebotene Ersatzwohnung erschwinglich OGI-I ,9 ObA 112/15h 21 Kündigungsanfechtung - Fälligkeit des nachzuzahlenden Entgelts grundsätzlich erst mit Rechtskraft des stattgebenden Urteils ogh , a ObS 10/15& 22 Elternteilzeit: Tragen eines rosafarbenen Haarbandes durch Busfahrer stellt keinen Kündigungsgrund dar OGH ObA a2l15x 23 Einstweilige Verfügung gegen die Verwendung widerrechtlich kopierter Daten des ehemaligen Arbeitgebers ogh P4.9.2o15, I ObA 93/15i 25 DRdA-infas '1/2016 '

10 lnlralt Verfügbarkeit trotz Teilze t-studiums in Deutschland RVwG 23, ' \'VzOg Fehlende Ausbildung sowie Erfordernis österreichweiter Beisebereitschaft in einem Stellenangebot - unzumutbare Beschäftigung BVWG 1a ' L überprüfung der Deutschkenntnisse und der E gnung für Akkordarbeit obliegt dem potentiellen Arbeitgeber und nicht der Vorwegbeurteilung durch den Arbeitslosen BVWG 2?. 1o.207ó. W 22a 21 L5L4O-1 27 Während der Arbeitslosigkeit gebuchter Familienurlaub - kein Grund für Nachsicht vom Ruhen der Leistung bei Auslandsaufenthalt 27 BVWG O15, G3O :l Verspätete Antragstellung während Ausbildung in einer lmplacementstiftung - Leistungsverlust BVwG , W OA47-r 28 Verspätete Antragstellung während eines AMS-Deutschkurses - Leistungsverlust BVWG W22A Leistungsverlust wegen verspäteter Antragstellung während Besuchs einer Ausbildung im BBRZ BVWG , W '7-I 28 Wechsel von Studium auf eine andere Ausbildung während des Weiterbildungsgeldbezuges zulässig BVWG O15, W21a a SOZIALRECHT Freie Dienstverträge von Taxitänzerlnnen VWGH 1.1O.2O15. Ro 2015/o8/oo2o 29 Tät gkeit als Vortragender kann freier Dienstveñrag, aber nicht Werkvertrag se n VWGH Ra 2o15/oa/oo45 30 Beginn der Selbstversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen VwGH O15, F,o 2O15/o8/oo22 31 Kein Unfallversicherungsschutz für Schúler bei Chemieexperiment ogh 22.10_ Obs 106/15h 32 Kein Berufsschutz für Personenschützer und Sicherheitskraft OGH ObS 83/ Mitwirkungspflicht an ambulanter Therapie in der Freizeit OGH 22.1O.2o15. 1o ObS 105/15m 32 Keine Erhöhung der Witwenpension einer geschäftsführenden Gesellschafterin OGH 1.1O.2o15, 10 ObS 77l15r' 33 Höhe der Witwenpension nach Scheidung OGII , LO ObS 46/15k 33 Anrechnung einer Versorgungsrente auf die Ausgleichszulage - Meldepflichtverletzung des Sachwalters OGH 1.1O.2o15, 10 OlrS 68l15w 35 Ausgleichszulage zur (Halb-)Waisenpension - Pauschalanrechnung von Unterhalt OGII , 10 Obs 7al15s 36 DRdA-infas.1/2016.

11 I Al5 lnhalt a a Pflegegeldanspruch eines schwer behinderten Kindes: Zuerkennung außergewöhnlichen Pfl mehrmaliger nächtlicher Nachschau schließt Erschwerniszuschlag nicht aus OLG Wien 13.1o.2O15,1O Rs 9al15b 36 Voraussetzungen einer Entziehung - Beweislast ogh ObS 59/15x 37 Neubemessung des Pflegebedarfs nach Vollendung des 15. Lebensjahres OGH 1.1o.2o ObS 32115a 38 Kinderbetreuungsgeldanspruch einer Rechtsanwältin ogh , 10 ObS 67l15y 39 AKTUELLE SOZIALPOLITIK Die wichtigsten Neuerungen rund um das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz (ARÄG) 2015 CHRISTIAN DUNST 41 Das Vereinbarkeitspaket - Anderungen im Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz ab BIANCA SC}IRITT]A/IESER 43 Wicht ge Änderungen im Bereich der Sozialversicherung im zweiten Halbjahr 2015 WOLFGANG PANHOLZL 46 AUS DER PRAXIS - FUR DIE PRAXIS Geltendmachung der nicht entrichteten Beiträge der Abfertigung neu im lnsolvenzverfahren unler Beachtung schadenersatzrechtlicher Aspekte MAR,GIT MADER 54 Resch/Wallner (Hrsg) Handbuch Medizinrecht ANNA LISA ENGELHART Sonntag Vorübergehende lnvaliditát nach dem SRÄG 2012 HELMI'T IVANSITS Grundei Fair handeln - Netzwerk lokaler Solidarität. Wege zur gewerkschaftlichen Machtentwicklung und Mitgliederwerbung im Handel THOMAS KALLAB Fadler Stress und Burnout. Erkennen -Vorbeugen - Handeln JOHANNA KLÔSCH Meinel/Heyn/Herms Teilzeit und Befristungsgesetz * ïzbfg - Kommentar MARKUS SCHIECHTL Hartig Altersdiskriminierung im öffentlichen Dienst HELMUT ZIEI{ENSACK BÜcHEREINGANG ry 65

12 Mitarbeitergespräch und Personalakte: Arbeits- und Dienstrecht ím Lichte des $ 16 ABGB HANNES SCHNELLER Die Tücken von Novellierungen \ ÍOLFGANG ]<OZAK Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Hinblick auf das primäre und sekundäre Unionsrecht - Umsetzung der Patientenmobilitäts-RL in nationales Recht STEP}IANTE PR,INZINGER ENTSCHEIDUNGSBESPRECHUNGEN Leiharbeits-RL: Keine Kontrolle der Verbote und Einschränkungen von Leiharbeit durch die Gerichte RENÉ SCHNVDLER zu EuGH vom , C-533/13, AKT/Shell Aviation Finland Alkoholkontrollen per Alkomat GERT-PETER REISSNER/KARL SCHNEEBERGER zu OGH vom 2O.3.2O15,9 ObA w S 24 Abs 2 KBGG und Beschäftigung isd VO (EG) 883/2004 CHRISTOPH KUNZ zu OGH vom , IOObS 117/142 Reichweite der gesetzlichen Fiktion des g 3 Abs 5 AVRAG DIANA NIKSOVA zu OGH vom ,I ObA y Verjährung von Ersatzansprüchen wegen Mobbings HELMUT ZIEHENSACK zu OGH vom , 1 Ob 81/ 1 5s Gehaltslisten der Interessenvertretung übermittelt: Geheimnisverrat durch Betriebsratsmitglied? HANNES SCHNELLER zu OGH vom , I ObA 17l15f Kein Heimspiel für Arbeitgeber FLORIAN G, BIIRGER, zu OGH vom ,I ObA 41115k AUS DER GESCHICHTE DES ARBEITSRECHTS UND DES SOZIALRECHTS lsidor lngwer ( ) - Jurist der Arbeiterklasse und Mitbegrrinder der österre chischen Arbeitsrechtswissenschaft PETER GOLLER 59 BUCHBESPRECHUNGEN Chaloupek (Hrsg) Eduard März als Wirtschaftshistoriker uld Wirtschaftspolitiker CHRISTIAN DIRNINGER Gahleitner/Mosler (Hrsg) Arbeitsverfassungsrecht OLAF DEINERT Ennockl Der Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Datenverarbeitung KONRAD GRILLBERGER Börner Die fondsakzessorische Direktzusage einer Betriebsrente MONIKADRS Düwell/Schubert (Hrsg) Mindestlohngesetz - I{andkommentar NORA MELZER-AZODANLOO DRdA r 1/2016, Februar I

13 lnhalt Däub I er/ Bo n n / De ne rt AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht GIINTIDR LOSCHNIGG Schörghofer Grenzfåille der Arbeitskråi.fteüberlassung ÍdI/OLFGANG GORICNIK Helmer Stress am Arbeitsplatz als Herausforderulg für das Arbeitsrecht BIRGIT ÏI ALDHÖR Zeller Tagung Wiener Arbeitsrechtsf orum 72 E DRdA. l/ Februar

14 AT ARBEITS. UND SOZIALRECHTS Redaktion: Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, Mag. Stef 1210 Wien, Scheydgasse 24, Telefon: 01 /24 630, Fax: Redaktion: lindeverlag.at an 01 a 2 a o ERWIN RATH Fragen zur behördlichen Lohnkontrolle INHALTSVERZ,EICHNIS DORIS BRAUN Subsidiäre Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bei erneuter Schwangerschaft während der Elternkarenz aufgrund der Nichtgewährung von Wochengeld ALEXANDER WITTWER / SIMONE RÄDLER Geschäftsführer und Vorstand - Arbeitnehmer im Zivilprozess? Arbeit macht laut Langzeitstudie nicht psychisch krank MICHAEL F. M. EFFENBERG Welcher Kollektivvertrag ist bei Tankstellen anzuwenden? Lehrlingsentschädigung f ür Lehrlinge bei Kfz-Verleihunterneh mun gen o WERNER SEDLACEK... Geschäftsführer von Rechtsanwalts-GmbHs: Ausnahme von der Teilversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG Anpassung nach dem B-KUVG für das Kalenderjahr 2016 GERDA ERCHER-LEDERER / ERWIN RATH Neues aus der Gesetzgebung O Update zum Vereinbarkeitspaket ALFRED SHUBSHIZKY.,,... Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in Kurzform 72 EDITH MARHOLD.WEINMEIER... Aus der aktuellen Rechtsprechung o OGH: Entlassung/Disziplinarvedahren o OGH: Auflösung in der Probezeit wegen Behinderung o OGH: Beschäftigung in ausgegliederten Rechtsträge rnlfü rsorgepf I icht 78

15 StV i 'i!. INHALT Editorial lmpressum I V BGH 1 str 149/15 v M ittei lu ngspf licht bei Verständigungserörterungen 95 BGH 2 str 123/14v M itteil ungspflicht bei Verständigun g über Haftverschonung (Ls) 96 Verfahrensrecht BVerfG 1 BvR 2480/1 3 v Presserechtlicher lnformantenschutz bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen BVerfG 2 BvR271g/io, 1a49,2BoB/11 v Gewährleistung des Richtervorbehalts vor Wohnungsdurchsuchung (Ls) m. Anm. Park BVerfG 2 BvR 491, 498, 499, 1054/i2 v. 2s.o1.2oi5 Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ls) BGH 2 srr 97/14v Rechtsstaatswidri ge Tatprovokation BGH 5 srr 20/15 v. i4.o4.2oi5 >Gesamtverständigung< mit mehreren Angeklagten BGH 5 str 82/15v Unterbliebene Belehrung bei Verständigung (Ls) OLG FrankfurVM. I ss 293/14v Verständigung über zur Bewährung auszusetzende Frei heitsstrafen OLG Rostock 20 ws 1 10/15 v ,2015 Verständigung über Bewährungsstrafe OLG Braunschweig t ws 90/1 5 v Bindungswirkung der Entscheidung des Beschwerdegerichts m. Anm. Weidemann BGH l str 128/15v s Pol izei I iche Tatp rovo kati o n 7A OLG Celle 1 ss (owi) 118/15 v Hinzuziehung eines Dolmetschers zur Hauptverhandlung 104 BGH 3 str 470 /1 4 v Pflicht zur Mitteilung verständigungsbezogener Erörterungen 81 LG Lüneburg 26 Qs 108/1 5 v.2a Notwendige Verteidigung wegen Schwierigkeit der Rechtslage 105 BGH 5 srr 9/15 v Verständi gu n gsbezogene (Vor-)Gespräche a ls Unterfall der >Erörterun g des Verfa h renssta ndes< m. Anm. Kudlich a7 BGH 1 srr 579/14v oi5 Verstándigungserörterungen in und außerhalb der Hauptverhand lung BGH 4 srr 470/14v Verständigungsbezogene Erörterungen nach Beginn der Hauptverhandlung Strafrecht BGH 5 str 264/14v Grenzen sukzessiver M ittäterschaft BGH 3 str 88/14v Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom Ausland aus BGH 4 str 233/14v o1s Einschleusen von Auslände"n m. Anm. Marco Mayer 1O7 BGH 2 srr i39/14v. i Gespråche über Teileinstellung des Verfahrens als verständ ig ungsbezogene Erörterungen 92 BGH 3 srr 33/15 v. o9.o Verwenden der Kennzeichen eines verbotenen Vereins (Rockerkutten) 113 BGH 2 srr 7s/14v.2i.o Mitteilung von verständigungsbezogenen Erörterungen 94 OLG Bamberg 2 olg 8 ss 15l1 5 v Strafbarkeit eigenmächtiger Anhebung von Abiturnoten durch Schulleiter t\,1?, ":zð1{}

16 -! lnhalt Das Gewahrsamserfordernis des 5 97 Abs. 2 S. 1 StPO; Eine einfachgesetzliche Begründung eines gewahrsamsunabhängigen Beschlagnahmeverbots für anwaltliche Unterlagen Jörg Oesterle 1I8 Lutz Eidam, Der Organisationsgedanke im Strafrecht Claus Roxin 125 ffi Auslese wichtiger Fachzeitschriftenbeiträge 127 Daniel Wegerich, Moderne Kriminalgesetzgebung: Produzent von Parteiverrat. Auswirkungen strafprozessualer Absprachen und Aufklärungshilfen auf den Parteiverrat in Strafsachen (5 356 stcb) Hanno Durth 123 Vorschau Aus dem Inhalt der nächsten Hefte: Helmut Fünfsinn/Alexander Kolz Gegenwärtige Nutzung und Anwendungsperspektiven der Elektronischen Überwachung in Deutschland; Matthias H. Gehm Das Recht auf Akteneinsicht im Steuerstraf- sowie im Besteuerungsverfahren - Zugleich eine Anmerkung zu OLG Rostock, Beschl. v. O7, VAs 2/15, StV 2015, 677 -; Bernd Schünemann Mindestbedingungen einer effektiven Verteidigung in transnationalen europäischen Strafverfahren; Ulrich Eisenberg BGH, Beschl. v StR 184/15 (Handeltreiben mit Btm); Katrin Höffler LG Limburg, Beschl. v Js KLs (Aufschub der Strafvollstreckung); Paul Krell/Martin Eibach BGH, Urt. v. 15.O StR 337/14 (Vortäuschen einer Straftat); Helmut Pollähne BGH, Beschl. v StR 590/14 (Nötigung); Christoph Sowada BGH, Urt. v StR 607 /14 (Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer). Die Homepag e des Strafverteidiger erreichen Sie unter folgender Adresse: stv-online.de. Die Online-Version des StV finden Sie auf JURION'de. IV.2016

17 RdM INHALT +Editorial... Klinische Arzneim ttelprüfung - Neuerungen im Recht der Europäischen Union Von Christian Kopetzki 1 tseiträge + Die Auswirkungen des Strafrechtsänderungsgesetzes (SIRAG) 2015 auf den medizinischen Bereich.... Mit dem Stn [C 2015, das mit l. l in Kraft getreten ist, erfolgte die wohl größte Strafrechtsreform der vergangenen ]ahre. Diese Reform hat auch Auswirkungen auf den medizinischen Bereich. So wird zum einen die grobe Fahrlässigkeir generell definiert ($ O e s 3 StGB), was mittelbar bei den fahrlässigen Tötungs- (gg 80, 8l StGB) und Verletzungsdelikten (S 8S StGB) im Kontext medizinischer Behandlungen zu Veränderungen führen kann (4.). Im Bereich der fahrlässigen nicht-schweren Körperverletzung (S 88 Abs 1 StGB) wird eine spezielle Privilegierung für den medizinischen Bereich eingefülhrt (S 88 Abs 2 Z 3 StGB), um das besondere Risiko für Verletzungen sachgerecht zu berücksichtigen (8.). Schließlich wird im Suchtmittelbereich der Grundsatz,,Helfen statt Strafen" ausgeweitet, indem die Anzeigepflicht minderschwerer Suchtgiftdelikte durch eine Verständigungspflicht der Gesundheitsbehörden substituiert (S 13 Abs 2a und 2b Suchtmittelgesetz [SMG]) und damit der Grundsatz,,Therapie statt Strafuerfahren" unterstrichen wird (C.). Diese zentralen Änderungen werden kurz dargestellt und am Ende zusammenfassend gewürdict (D.). Von Alois Birklbauer + Klinische Prüfung von Arzneimitteln im Umbruch..., Überblick über wesentliche Änderungen durch die VO (EU) 536/2014 Die VO (EU) bringt nicht nur eine umfassende Umgestaltung des Genehmigungsverfahrens für klinische Prüfungen, sondern präzisiert auch deren materielle Voraussetzungen (va betreffend vulnerable Personengruppen). Weiterer zentraler Eckpunkt ist die Normierung weitreichender Veröffentlichungspflichten für Sponsoren. Von Cløudia Zeinhofer å ArzteG : Organzuständigkeit, Kompetenzübertragung und -überschreitung Das ÄrzteG normiert zur Wahrnehmung der Aufgaben der Ärztekammer bestimmte Kammerorgane, weist diesen jeweils konkrete Kompetenzen zu und ermöglicht in Einzelfällen auch eine Aufgabenübertragung an ein anderes Organ. Spannend ist hier vor allem das Verhältnis zwischen Vollversammlung, Vorstand und Präsidium. Diesem Thema und Fragen der Zuständigkeit sowie der Vorgangsweise und Rechtsfolge bei Kompetenzüberschreitungen auf Bundesebene ist der Beitrag gewidmet. Von Lukøs Stärker 4 I 16 Gesetzgebl., ng Lind Verwaltung Bearbeitet von Gerhard Aigner und Meinhild Hausreíther + IVF-Behandlung bei Minderjährigen.,.. { Kundmachungen RechtsprechLlng + Keine Haftung des ärztlichen Gerichtssachverständigen trotz Fachüberschreitung. 22 ogh ,10 0b 50/15y M i t A n nt erklt n g v o n Aline' L ei s ch n e r - l, e n zh o,fc r { lrreführende Bezeichnung einer augenärztlichen Ordination als,,klinik" 28 ogh , 4 0b 134/159 Mit Anmerlstng yotl Verena Christine Blunt 4 [zoro]

18 HALTI Rechtsprechung in Leitsätzen Bearbeitet yon Verena Christine Blum, Claudia Gabauer, Díetmar Jahnel, Ingrid lez, Veronika Kräftner, Aline Leischner-Lenzhofer und Claudia Zeinhoþr Ð Arzneimittel- und Apothekenrecht, Arzthaftung, Berufsrecht, Datenschutzrecht, Krankenanstaltenrecht, Privatversicherungsrecht, übertragbare Krankheiten, Unterbringungs- und Heimaufenthaltsrecht. 31 Forum Ð Diskussionsbeitrag zu Martin Kind, Aufklärung über Verhütungsmittel - Krankenkassen skeptisch, RdM 2015, 175ff Von Markus Kletter Bericht Ð Tagung,,Das Recht der Fortpflanzungsmedizin 2015: Analyse und Kritik". Von Verena Christine Blum und Claudiø Gabauer Standards Ð lmpressum... Buchbesprechungen t Veranstaltungen und Seminare Humanitäre Soforthi lfe. Unabhängig. Unparteiisch. Unbúrokratisch 3 Wir lassen die Hilfe nicht untergehen. i\rzte ohne Grenzen ist mit Schiffen auf dem Mittelmeer unterwegs, um Bootsflüchtlinge in Seenot zu retten und medizinisch zu versorgen. AIl;:TE Ot rl'je GfÌENZEN Wiltw6ltweit. Erste Bank IBAN AT432On Telefon (Mehrwertnummer: 7 Euro Spende pro Anruf) 3

19 DVBI D EUTSCH ES VERWALTU N GSB LATT a á &,.Rf,/ Â a INHALT DVBlaktuell Vorschau/lmpressum Aufsåtze Völker-, unions- und verfassungsrechtliche Mög lichkeiten einer Begrenzung der Zuwanderung von Flüchtlingen und Asylsucheriden Dr. Klaus Ritgen, Berlin Mission Goldfinger - Die Deutsche Bundesbank unter dem Objektschutzschirm der Bundespolizei Prof. Dr. Marc Wagneç Brühl und Polizeioberrat Andreas Schmidt, Koblenz Möglichkeiten und Grenzen von Betriebsbeschränkungen als Mittel der Lärmreduktion Prof. Dr..lürgen Kúhling, LL.M., und Dipl.-Jur. (Univ.) Martin Seiler, Regensburg 155 Ausgleich der Länder an die Kommunen für Vergabegesetze? Ministerialrat a.d. Dr. Klaas Engelken, Winterbach Jahre Reichsgerichtsgebäude - Symposion in Leípzig Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Bernhard Stüer, RichteramBGH-Anwaltssenat, Münster/Osnabrück 167 Tagung junger Prozessrechtswissenschaft ler 2O15 - Einheit der ProzessrechtswissenschaftT - Tagung am 18./19. September 2015 an der Universität zu Köln Wiss. Mit. Patricia Bals, Köln Rengeling/M iddeke/gellermann (Hrsg.): Handbuch des Rechtsschutzes in der Europäischen Union Prof. Dr. Rüdiger Stotz, Luxemburg ilt vil Heun: Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit im Vergleich Prof. i.r. Dr. Helmut Goerlich, Leipzig Stöckel: Smart Sanctions in der Europäischen Union Prof. Dr. Markus Kotzur, Hamburg lsensee/kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland Präsident des Bundesfinanzhofs, Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, München 179 Jasper: Religiös und politisch gebundene öffentliche Amter Prof. (em.) Dr. Wolfgang Rüfner, Köln/Meckenheim 181 Bundesverwaltun gsgericht BVerwG, Urteil vom C Diskriminierungsverbot fordert keine angemessenen Schienennetz- Benutzungsbedingungen BVerwG, urteil vom t c8.14- Personengesellschaften können Sammler im Sinne des KrWG sein BVerwG, Urteil vom 2o.1o.2o15-3 c 15,1 4 - Zuständigkeit für den Erlass einer Anordnung zur Umsetzung von Verhaltenspflichten BVerwG, Beschluss vom B Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Divergenz Oberverwaltungsgericht Nds OVG, Beschlussvom ME 199/15- Nachprüfbarkeit der Entscheidung des Richterwahlausschusses und des Bundesministers Marsch/Vilain/Wendel (Hrsg.): Französisches und Deutsches Verfassungsrecht Prof. Dr. Uwe Kischel, LL.M. (Yale). attorney-at-law (New York), Greifswald 176 Beilagenhinweis: Mit dieser Ausgabe verteilen wir eine Beilage der Verlag C.H. Beck ohg, München. Wir bitten freundlich um Beachtung. DTIßí 3 "2e16

20 1. Februar 2016 VBI 3t2016 Bayerische Verw I Zeitschrift für öffentliches a w'fl/ ngsbl a Verwaltung Schriftleitel Dr. Herbert von Golitschek, Präsident a. D. des Bayerischen Verwaltungsgelichts Würzburg, Am Sonnenhang 1, 97204Höchb.:;.g, Tel. (0931) ,Fax (0931) ; bayvbl@boorberg.de lnhalt Abhandlungen Bis chof/hindinger/ Pukelsheim, Listenverbindungen - ein Relikt im bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz 73 - Stellhorn, Verstoßen Einheimischenmodelle gegen europäische Grundfreiheiten? 77 - Ausbildung und Prüfung Aufgabe 5 der Ersten uristischen Staatsprüfung 2013/1 107 Literatur Neuerscheinungen - Notizen 108 U. a. Nachrichten, Neues aus der Rechtsprechung, Veranstaltungen, Vorschau, Impressum ll, lll, lv - Rechtsprechung BayVerfGH E.v Vf.9-Vll-'13 u. a Popularklage; Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags; Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland; intraföderales Kollegialorgan; landesverfassungswidrige Vertragsbestimmung; Mindestlaufzeit; Zuständigkeits- und Verantrvortungsklarheit; demokratische Legitimation; Vetorecht; Kontingentierung; Ermächtigung der Ministerpräsidentenkonferenz; Giücksspielkoilegium; Werbebeschränkung ftir Spielhallen - 81 BayVGH B.v ZB 15.1',t13 Immissionsschutzrechtliche Genehmigung fiir Windkraftanlage; Anforderungen an die Schallimmissionsprognose; Anwendung der DIN ISO 96i3-2 fiir die Schallimmissionsprognose; Anhaltswerte des Entwurfs der DIN 45680; Bedeutung von Abnahmemessungen - 95 U.v N u. a. 8.v CE U.v BV BVerwG B.v B Wissenswertes für den Rechtsanwalt BVerfG 8.v BvR 1983/15 Teilflächennutzungsplan,,Windkraft"; Normenkontrollanträge der Nachbargemeinde und von Bürgern der Nachbargemeinde; qualifizierter Abstimmungsbedarf; fehlende Rechtsnormqualität gegenüber Nachbargemeinde und deren Bürgern; anderweitiger Rechtsschutz 98 - Beschwerde; einstweiliger Rechtsschutz; kein Anspruch aufberücksichtigung einer zweiten Zufahrt bei Straßenbaumaßnahmen, soweit für das Grundstück bereits eine angemessene Zufahrtsmöglichkeit besteht Beihilfe; berücksichtigungsfähiges Kind; eigener Beihilfeanspruch des Kindes; erhöhter Bemessungssatz des Beihilfeberechtigten 101 Aufl<lärung'srüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches Selbstbestimmungsrecht; Konversion; Glaubenspraxis; Mitgliedschaft; Religion; religiöse Identität; religiöse Verfolgung; Staatskirchenrecht; Taufe; weitanschauliche Neutralität Rechtsstaatsprinzip; wirkungsvoller Rechtsschutz; bürgerlich-rechtliche Streitigkeit; Erledigung von Gerichtsverfahren in angemessener Zeir; Terminsverlegung; Erscheinen eines wissenschaftlichen Artikels; Wissenschaftsfreiheit I BayVBl.3/2016

21 wk Ðj -?l 54 lsr,, VER TLU{G THEMEIVHE FT ZLl M GEWERBEARCHIV Aktuelle Fragen des Friedhofs- und Bestattungsrechts Vorträge der 7. Speyerer Tage für Friedhofs- und Bestattungsrecht 2015 Alexander Niestedt, Speyer Univ.-P-f Dr. Jan Ziekow Speyer Prof. Dr. Lllrich Stelkens, Speyer Miriam A. Wabnitz, Speyer Torsten tr Barthel, Berlin Prof Dr Dr Tode Matthias Sprange4 Bonn Univ.-Prof. Dr. Christoplt Brüning, Kiel Leirung: Prof. Dr. Ulrich Stelkens 0r6 Seite I - 64 Gildebuchverlog

22 Aktuetle Fragen des Friedhofs- und Bestattungsrechts Vorträge d.er 7. Speyerer Tage für Friedhofs- und Bestattun$srecht 2015 Friedhofsplanungs- und -genehmigungsverfahren Alexander Niestedt / Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow, Speyer Pietät, Totenfürsorge, Totenruhe und postmortales Persönlichkeitsrecht in der neueren Rechtsprechung zum Friedhofs- und Bestattungsrecht - Entwicklungen in den Jahren 2014 und Prof. Dr. Ulrich Stelkens /MiriamA. Wabnitz, Speyer Grabnutzungsrechte und sonstige Nutzungsrechte an Friedhöfen Torsten F. Barthel, Berlin s. 11 s.22 i j I : i I Umweltschutz im Friedhofs- und Bestattungswesen Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger, Bonn s. 31 Kommunale Gestaltungsmöglichkeiten bei Friedhofssatzungen Univ.-Prof. Dr. Christoph Bruning, Kiel s. 37 Bestattungsgewerbe als zulassungspflichtiges Gewerbe? - Gestaltungsmöglichkeiten de lege ferenda Prof. Dr. Ulrich Stelkens, Speyer s.48

23 CHIV 2/ Jahrgang Seite Abhandlungen Entwicklungen im Messe- und Ausstellungsrecht Handwerksrechtsnovelle von Was waren die Ergebnisse? Mindestlöhne und IlO-Kernarbeitsnormen: Kemprobleme und Perspektiven sozialer Sekundärziele im Vergaberecht - Teil I Die Menschenwür'de im Businessplan: zur fallpraktischen ökonomischen Relevanz einer juristisch-dogmatischen Streitigkeit Buchbesprechungen Bloehs/Frank, Akkreditierungsrecht, Kommentar Schlachter/Heinig (Hrsg.), Europäisches Arbeits- und Sozialrecht. Zugleich Band 7 der Enzyklopädie Europarecht Dr. Heinrich Hilderscheid, München Dr. rer. pol. Klaus Müller, Göttingen Prof. Dr. Claas Friedrich Germelmann, Hannover Prof. Dr. Mike Wienbracke, Recklinghausen Dr. Peter Bleutge, Wachtberg Prof. Dr. Walter Frenz, Aachen s. 49 s. 54 s. 60 s. 66 s. 87 s. 88 Rechtsprechung und Erlasse Verfassungsrechto Europarecht, allgemeines Wirtsch ftsverwaltungsrecht, allgemeines Gewerberecht Blaulichtberechtigung, privater Dienstleistungserbringer, qualifizierter Krankentransport, Auslandsrückholdienst, Retfungsdienst - Begnff, Ausnahmegenehmigung, Berufsausübungsfreiheit BVerwG C Mitnahme von E-Scooter, Bus, ÖNV. Beförderungsbedingungen, Behinderteq einstweiliges Verfügungsverfahren OLG Schleswig U Gewerbeordnung und sonstiges Gewerberecht Sachverständiger, emeute Bestellung, besondere Sachkunde, Nachweis, Zweifel,Zertifizierung, Gesamtwürdigung VG Berlin K Gaststätten, Handel, Dienstleistungen, Ladenschluss Verkaufsverpackung, Vollständigkeitselklärung, Eigenmarke, Erstinverkehrbringer, AbÍìillea Handelsunternehmen, Systembeteiligung, Verursacherprinzip BVeruG '7 C Sperrzeitverstöße, Fortgeltung einer Auflage nach GastG nach Ink aíltreten des NGastG, Außenbewirtschaftung, Zwangsgeldandrohung, einstweiliger Rechtsschutz VG Hannover B 3507/15 Gaststätteffechtiiche Erlaubnis, Umweltinformationszugang, Akteneinsicht, einstweiliger Rechtsschutz VGH München CE Gaststätte. Außengastronom ie, Sondemutzungserlaubnis, Gleichbehandlungsgebot VG Neustadt/Weinstr K 179l15.NW Planungsrecht, Umweltrecht, sonstiges Wirtschaftsverwaltungsrecht Windkraftanlage,Abschaltung,Ersatz, Einspeisevergütung KG Berlin Rechtsprechung und Erlasse Online Exklusiv für Abonnenten: Zusätzliche Entscheidungen abrufbar unter U'72l1I.EnWG Verfassungsrecht, Europarecht, allgemeines Wirtschaftsverwaltungsrecht, allgemeines Gewerberecht Religionsgemeinschaft,,,Jehovas Zeugen",Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts BVerfG BvR1282lIl Kopiervergütung, Pauschalvergütung, VerwettungsgesellschaÍt, Ausschüttung an Verleger/Autoren, VenrielfÌiltigung zum EuGH C privaten/kommerziellen Gebrauch, gerechterausgleich (Hewlett-Packard Belgium) Bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung einer Wettannahmestelle als Fortsetzung Inhalt 4. Umschlagseite s. 68 s.71 s. 73 s. 76 s. 78 s. 80 s.81 s. 83 online online

24 R t der Energ iewi rtschaft Heft l.n. r.i,ran. Säcker Jacob de WyllWeisel Blumenthal- Barby Der selbstständige Unternehmensteil vor dem administrativen Aus? - Die doppelt enge Auslegung des S 64 Abs. 5 EEG durch das BAFA am Beispiel der >eigenen Abnahmestelle< Auskünfte im Bekanntmachungsverfahren gem. S 46 EnWG - zugleich Besprechung von BGH->Springe< - Netzintegration von zentralen Batteriegroßspeichern lre. nechtsprechuns BGH OLG Ðüsseldorf OLG Ðüsseldorf OLG Ðüsseldorf OLG Dresden OLG Köln LG Kiel LG Lübeck Urteil vom Vlll 2R Zu den Voraussetzungen des Formaldehydbonus nach 5 27 Abs.5 EEG 2009 Beschluss vom Vl-3 Kart 1 19/14 (V) Zur Anerkennung einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Verlustenerg iebeschaff ung Beschluss vom Vl-3 Kart 1 13/13 (V) Zur Festlegung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode Beschluss vom Vl-3 Kart 163/09 (V) Zu r Anwendun g des Vertei I un gsfa ktors bei der Erlösobergrenzenfestsetzung Urteil vom U 1 152/1 4 Zu r Erstattungsfä h i g keit von i m Vorfeld ei nes Enteig nu ngsverfahrens an gefa I lenen Anwa ltskosten Urteil vom U 127/14 Zu den Voraussetzungen einer Versorgungsunterbrechung Urteil vom O Zur Fälligkeit von Rechnungsbeträgen in der Grundversorgung Beschluss vom S Zur spartenü berg reifenden Versorgungsunterbrechu ng l-a. * = aktuett Hampel Energieregulierung - Neues aus Gesetzgebung und Praxis- lvl2o Be ilage n h inweis: Mit dieser Ausgabe verteilen wír eine Beilage von Carl Heymanns. Wir bitten freundlich um Beachtung.

25 baurechtl blätter:b D1 Afs** baurechtliche blätter: bbl Hérausgeber und Schriftleitung: K. Giese, D. Jahnel Beirat: A. Kanonien G. Kienastberger, W. Kirchmayer, W. Kleewein, A. Kreiner, 5. Miessgang, R. Mikulits, R. Moritz, H. Neuhofer, K. Petermandl, P. Trippl, A. Waldstätten Ständige Mitarbeiter: M. Auer, B. Egglmeier-Schmolke, H. Hinterhofer, F. Keschmann Aufsatz Dr. Gerhard Baumgartner, Dr. Mathis Fister Die spätere Verwendung von Wohnobjekten als Freizeitwohnsitze nach der Novelle LGBI 3fl2015 zur Kärntner Bauordnung (K-BO) Rechtsprechung Öffentliches Recht Burgenland 9. Niederösterreich 9. Oberösterreich 10.Salzburg 11. Steiermark 12. Tirol 13 ' Vorarlberg 14 Wien 15 Zivilrecht Vergaberecht Redaktionsassistenz: H. Stummer Heft 1, Februar Jahrgang Neues Baurecht Burgenland 29. Kärnten 29. Niederösterreich 29. Oberösterreich 29 Salzburg 29. Steiermark 30.Tirol 30. Vorarlberg 30.Wien lmpressum Ausgewertet im Abstract Service IBZ 31 \,\À,\.. veriâ g()estcrrcich. lrt r 'r, u,. i r-r s 1'l rl r t a I. lr t IVERLAG I OSTþ,RREICH

26 lr, nnlt Titelthema Arbeit Sc iales 9 f T Cmuorn Fn -r Zwischenbilanz: gesetzlicher Min Ein Jahr gesetzlicher Mindestlohn Wer profitiert? Wo hapert es noch? Recht 76 Mnnrn Börurrue /Tonsr rrr Wn -ren Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschtand f ahresbilanz der Rechtsprechung Seit.lanuar zor5 gilt der gesetzliche Mindesttohn von 8,5o Euro. Über seine Einführung wurde lange gestritten. Es gab etliche Prognosen, die einen drastischen Abbau von Stellen - insbesondere für Geringqualifizierte - vorhergesagt hatten, wenn in Deutschtand eine gesetztiche Lohnuntergrenze eingeführt würde. Was ist im ersten lahr mit dieser Untergrenze tatsächtich passiert? Was hat der Mindestlohn gebracht? Wie wird von einigen Arbeitgebern versucht, ihn zu umgehen? Welche wichtigen Urteite gab es dazu und welche rechtlichen Fragen sind noch offen? Position 4 Magazin Ouven Knnlent Unsolidarische Sonderregelung für Syndikusanwätte: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Gesetzentwurf zum Pflegeberufsgesetz: Gewerkschaften warnen vor Schmatspurausbildung Personalia Aus der Gesetzgebung Termine Sprachl<urse bei der BA mit über 22o.ooo Ftüchtlingen Pftege 22 Dnl.trel KnEurz Die >regionaten Pflegebudgets<< Wie die Bertelsmann Stiftung und Prognos AG die Pftege bittiger machen wollen Die Bundesregierung plant in diesem Jahr noch einen dritten Baustein zur ReÎorm der Pftege. Damit sollen die Kommunen wieder stärker in die Ptanung, Steuerung und Beratung der Pflege eingebunden werden. Passend dazu hat die Bertetsmann Stiftung schon zor4 ein >Konzept für ein regionales Pflegebud get<r veröffentticht. Es ist im Kern ein sparpotitisches Mode[[ zur Reduzierung des Bedarfs an professionellem Pftegepersona[. 27 Hn rs Nnxlelsxr Große Pflegereform: Das ändert sich schon in diesem f ahr Arbeit 28 Rolr Wrrure l/hn s Nnxl sru Arbeit und Arbeitslosenversicherung: Was sich zum Jahreswechsel änderte Soziales 32 Rolr Wtruxel/Hnns Nnru l-sru Grundsicherung, Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG, Unterhatt: Die wichtigsten Änderungen im Sozialbereich ab zo16 38 lmpressum Sozìale Sicherhelt Online Das Plus für Abonnenten: o Alle Beiträge ab r /zor4 online. Leistungsfähige Vot[textsuche. Zeitsparende Kurzfassungen. Nützliche Arbeitshilfen Linl<s auf externe Quetlen Zugangsdaten anfordern auf: registrierung Sozrnle Srcn Rnslr 7 I 207 3

27 Rechtsprechungsdienst Soziale Sicherheit - w&* Ði-?tt{W T 2076 'qrt Beratungshilfegesetz.: r, I.,i,ìì::i,'ì,t. 1- Beratungshilfegesetz BVerfG,'Beschluss vom A15-1 BvR Praf. Dr. Ulrich ty'/enner Ein Anspruch auf Beratungshilfe kann auch beím Widerspruch gegen sozialrechtliche Bescheide bestehen, Das Gericht darf den Antrag nicht pauschal mit der Begründung ablehnen, der Antragsteller handete mutwillig oder könne den Widerspruch selbst einfegen. 2 Krankenversicherung Wenn sich das BVerfG ausführlich mit einem Beschtuss des Amtsgerichts Landshut aus dem lahr zon über die Ablehnung von Beratungshilfe befasst und einer Verfassungsbeschwerde dagegen stattgibt, hat das etwas zu bedeuten. Das höchste deutsche Gericht will ersichtlich signatisieren, dass es die bei den Amtsgerichten verbreitete Praxis, Beratungshilfe für Widersprüche in sozialrechtlichen Angelegenheiten mit der pauschaten Begründung abzutehnen, der Betroffene könne den Widerspruch auch selbst eintegen, nicht für verfassungsl<onform hä[t. Beschwerdeführer gilt ais >Querulant< Der Beschwerdeführer hatte durch einen Anwatt Widerspruch gegen einen Bescheid der DRV Bund eingelegt, mit dem ein Antrag auf Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation abgelehnt worden war. Nachträglich beantragte er dafür Beratungshilfe. Das zuständige Amtsgericht lehnte das mit der Begründung ab, die Rechtsverfolgung sei mutwillig und im übrigen habe der Betroffene den Widerspruch auch ohne Unterstützung durch einen Bevotlmächtigen begründen l<önnen. Diese Entscheidung verletzt nach Auffassung des BVerfG den Anspruch des Beschwerdeführers auf rrechtswahrnehmungsgleichheita (Art. 3 Abs. r in Verbindung mit Art. zo Abs. r und Abs. GG). Ganz deutlich betonen die Verfassungsrichter, dass der >Unbemittelte< bei der Wahrnehmung seiner Rechte einem Bemittelten gleichzustelten sei. Vergleichsperson ist der >Bemittelte<, der >bei der lnanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigt und vernünftig abwägt<r. Wenn ein Versicherter, der einen Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren setbst bezahten müsste, sich nach Abwägung a[[er Umstände - Wichtigl<eit der Sache, tatsächliche und rechtliche Schwierigl<eiten, eigene Kenntnisse und Artikulationsmögtichkeiten - für dessen Beauftragung entscheiden wlirde, darf einem nicht zahlungsfähigen Menschen die Beratungshilfe nicht versagt werden. Anspruch auf Beratungshilfe schon beim Widerspruch Pral<tisches Gespi.ir lassen die Verfassungsrichter auch hinsichtlich des Umfangs der vom Bevollmächtigten zu [eistenden Hitfe erl<ennen. Das Amtsgericht hatte sich aufden Hinweis beschränl<t, der Betroffene l<önne den Widerspruch auch selbst eintegen. Das ist nach 5 84 SGG offensichtlich richtig und ebenso offensichtlich triviat, weil der Anwatt vor allem zur Begründung des Widerspruchs bestettt worden war. Dazu heißt es aus Karlsruhe erfreulich deuttich: >Regetmäßig fiìhrt nicht die bloße Einlegung des Widerspruchs zur begehrten Änderung der angefochtenen Entscheidung, sondern erst dessen sorgfältige Begründung<. lm Ktartext: wenn der Bevollmächtigte für den Betroffenen im Widerspruchsverfahren etwas erreichen wil[, muss er den Widerspruch eingehend begrijnden. Das I(ann er lassen, wenn er sich von vornherein nichts erwartet, so dass das Widerspruchsverfahren nur >Durchlaufstation<r zum sozialgerichtlichen Verfahren ist. Was 3 Alterssicherung 4 Krankenversicherung 5 Kranl<enversicherung 6 Pflegeversicherung 7 o 9 10 Kinderbetreuung ';...:,,' Re nte nversi c h eru ng UnfatÌversicherung Krankenversicherung l- 2 Grundsicherung li.2 trpressum *5í tlti:-: 7

28 ln diesem Heft Einleituns 773 Die Einkommensteuererklärung für zor Rechtsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung 181 Das Formular E 7 fiir 2075: Überbtick und Änderunsen 2oa Musterformular E Erläuterungen zum Musterformular E Die Beíloge L tk (steuerlìche BerücksÍchtìgung von KÌndern) für 2o Überblick und änderungen 245 Musterformukr L Ik 246 Erläuterungen zur Beilage L 7k 244 Dìe Beìloge E 1o (betrìeblîche Einhünfte) fijr Überblick und Ànderungen 251 Mrst*for^r1", E 1" 252 Erläuterunqen zur Beilage E 7a 256 Musterformulor E 7o-K 267 Erläuterunqen zur Beilage E 7a-K 269 Dîe Beìlage E 7b UermÍetung und Verpachtung) für 2O Überblick und Änderungen 277 Musterformular E 1b 272 Erlöuterungen zur Beilage E 1b 274 Díe Beìlage E lc (Lond- und Forstwirtschoft) für 2015 ìm Überblick 278 Dìe Beìlage E Tlat (Kopitalvermögen) für Überblick und Anderungen 27a Musterformular E lkv 287 Erlduterunqen zur Beilase E 7kv 243 Die Feststetlun für 247 Das Formular E 6 samt Beilasen E 6a. E 6a-7,E6b, E6c, E61 für 2o15 im berblick 247 Die ErktärungzurArbeitnehmerlnnenveranlagungfür zor5 291 Das Formular L 1: Überbtick und Änderunsen 297 Musterformular L Die Körperschaftsteuererklärung für eor5 298 Das Formular K 1: Überbtick und Änderungen 298 Musterformular K Er[äuterungen zum Musterformular K Die U für 308 Wichti n des Jahres 2015 im erbtick 308 Das Formular U 1 berbtick und erungen 309 Musterformular U Erläuterungen zum Musterformular U Stichwortverzeichnis 343 An m e rku n gsverzeich n is 347 o o lmpressum: Siehe letzte Umschlagseite Diese SWK-Ausgabe ist auch einzeln, außerhalb des Abonnements, zum Preis von EUR 29,- inkl. MwSt, exkl. Versandspesen, erhä[tlich. Es wird darauf verwiesen, dass.a[[e Angaben in diesem Heft trotz sorgfä[tiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Redaktion oder des Verlages ausgeschlossen ist. SWK Redaktion: Prof. Gerhard Gaedke/Dr. Gerhard Kohler Dr. Christa Lattner/Mag. Stefan Menhofer Tel. Redaktion: E-MaiI Redaktion: Tet. Vertag: Adresse: Dr. Michael Tumpel , Fax: DW 51 redaktion6llin deverlag.at Serie, Farc DW O Wien, Scheydgasse 24

29 N2L Zak2l2OL Jahrgang,2. Februar 2016 INHATTSVERZEICHNJS IN AILER KURZE 23 THEMA Lukas-Sebastian Swoboda: Die Einlösung nach 55 L422f ABGB 24 Andreas Gerhartk Ersatz von Detektivkosten 28 GESETZGEBUNG Aktuelte Gesetzesvorhaben (Stand: ) 31 RECHTSPRECHUNG nfamilienrecht Unterhaltsbemessungsgrundtage - zweckgebu ndene Arbeitgeberleistu ng zum Nachkauf von Versicherungszeiten 32 Kinderunterstützung derarztekammer als Eigeneinkommen des Kindes 32 Keine grundverkehrs rechttichen Beschränkungen für nachehetiche Vermögensaufteitung eines Zweitwohnsitzes Beschränkte Prüfungsbefugnisse des Unterbringungsgerichts bei altgemeinen Behandlungen I SACHENRECHT Kein Herausgabeanspruch des Eigentümers gegen den Käufer JJ I ERBRECHT Anerbenrecht - Bemessung von Pftichtteitsansprüchen nach dem Übernahmspreis nicht verfassungswidrig 33 n SCHULDRECHT Flu greise ats relatives Fixgeschäft Gebrauchtwagenkauf - vorsätzliches Verschweigen eines zu erwartenden Getriebeschadens Anspruch des Beste[[ers einer Steuerungssoftware auf Herausgabe des Administratorenpassworts? 35 Erlag wegen meh rerer Forderungsprätendenten 35 Rücktritt des Erben von der Honorarvereinbarung mit dem Erbensucher 35,tMIET- UND WOHNRECHT Rückgängigmachung unberechtigter Anderungen des Vermieters - Außerstreitverfahren Eröffnung eines Konkurrenzbetriebs im Haus als genehmigungsbedürftige Widmungsänderung 36 Keine Sicherheitsbedenken gegen Umwidmung einer Wohnung in Büroräume einer Bank 36 Nachträgticher Balkonanbau an das Wohnungseigentumsobjekt nicht genehmigungsfähig 36 Einheitliche Abstimmung über mehrere Beschlussthemen zutãssig 36 zak.lexisnexis.at

30 22 2/2AL6 INHATTSVERZEICHNIS ', SCHADENERSATZ Aufklä ru ngspflichten des Pferdevermieters Keine Schutzwirkungen des Geschäftsrau mmietvertrags fü r Ku nden Schadenersatz fü r Datenverlust 37 Schadensteitung bei Warnpflichtverletzung nur wegen Mitverschuldens, nicht wegen Sphärenzurechnung 37 Schmerzengeld für Statking Keine Amtshaftung für Unfall eines Kindes während des verpflichtenden Kindergartenjahrs IVERFAHRENSRECHT Zutässigkeit des Rechtswegs für Streitigkeit über Recht auf Viehtrieb 39 Präklusion des Ablehnungsrechts auch in Parallelverfahren 39 Nichtigkeit des Verfa hrenshilfebeschlusses wegen fehlender Begründu ng 39 :jg Beginn der Rechtsmittelfrist bei Zustettung im ERV - Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich B 5ö TITERATURÜBERSICHT 40 Herausgeber: Hofrat des OGH Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. Hofrat des OGH Univ.-Prof. Dr. t'/atthias Neumayr Redaktion: Mag. Wolfgang Kolmasch E-N4ail: wolfgang.kolmasch@lexisnex s.at Lektorat und Autorenbetreuung: Mag. Viktoria Eckert, BA 1030 W en, l'4arxergasse 25 Tel , Fax DW 146 E- Mail: viktoria.eckert@lexisnexis.at Abonnentenservice: Tel Fax DW kundenservice@lexisnexis.at lmprêssum: Offenlegung gemâß 5 25 Med eng: M d eninhâberund HerausgeberiSd S I Abs I Z I und Z 9 Med eng: LexìsNexis Verlag ARD Or c GmbH & Co KG I Sitz; M rxergasse 25, 1030 Wien I Unternehmensgegenstand: LexisNex s ARD Orac ist ein führender Fachverlag in Osiereich im tsere ch Steuern, Recht und Wirtschaft, der d e Tradition der verlagshàuser Orac utìd ARD unter internationalem Dach fortfilhrt. LexisNexìs ARD Orac ìst ein Tochterunternehmen der inteílational tätigen Velagsgruppe RELX Group, deren Legal Division weltweit unter dem Namen LexìsNexis firnliert. I Blartl nie: Rechts nformation und WirtschaÍtsinformalion; aktuelle rechtliche Neuerungen j Geschâftsfûhrung: Alberto Sanz de Lâm i Unb'eschränkt haftendet Ge' sellschaften Omc Gesellschaft m.b.h., lr4anergasse 25, 1030 Wien i Komnanditisi: Reed l esse Salzburg Geseltschaft m.b.h., Am Messezeñtr0tn 6, 5021 Salzbu.g i Beteiligungsverháltnisse: Alleìniger Gesellschafter der o ac Gesellschâft m.b.h.: Reed Flse\' et Austr a GmbH, Am Messezentrum 6,5021 Salzburg I Gesellschalterder ReeC Messe Salzburg Gesellschaft m.b.h.: Reed Elsevier Overseas 8.V., Radarweg 29, 1043 NX Amsterdam {0,1 o/o), Reed Elsevier Austria Gmbi1, Am Messezentrum Salzbürg {99,9 0/o) i Alle - niger Gesellschafter der Reed Elsevier Austr a GmbH: Reed Elsev er Overseas B.V, R ldaê weg 29, 1043 NX Amsterdam i Alleiniger Geselischafter der Reed Elsev er Overse s B.V: Reed Elsev er Holdings 8.V., Radarvr'eg 29,.1043 NX Àmsterd m I Gesellschafter der Reed Elsevier Holdings B.V: RELX Group plc, 1 3 Strand { Pages/Home.aspx). London WCzN 5JR (50 01ô). Reed Éisevie Holdings Ltd.,.l-3 Strand, tondon WC2N 5JR {50 o/o) Gesellschafter der RELX Group pic: REL.X PLC (52,9 o/o), RELX NV i47,1 q'o) ì Gesellsclrafter der RELX PLC: mehr als 75 0/o in Streubes tz I Gesellschaftei det RËLX NV: rnehr ais 75 qo m Streubesitz I GesellschaÍter der Reed Elsevicr Holdings Ltd.: RELX Group plc il00 0á) i Redakt on: Manergasse 25, 1030 Wien. Derzeii gilt Aoze genpreisliste Stanc -r nner 2!-ì6 i Verl gs-und llerstellungsortr Wien; D e Zeitschritl erscheìnt 22-nral'ìrn.lah Ernielheftpreis : Jahresabon e' ment 2016: 242 i^kl. MWS bel VoraLrszahlung; Preisartderrngen vorbehalten I Bankverbindung: Bank Austria. iban: AiB4 i , BIC: BKAUAIW\ry i AbbestellungensindnurzumJahresschlussnróglich.wennsrebissp itestelrs30.1l schriltlich einlangen i Druckr Pr me Rale GmbH, Meeyeri út 53, H 1044 Budapesl. ISSN i996'2428. V rlagsrechte: Die in dìese' Zeitschrift verolfentlichterr Beìtrãge sind urheberrechliich ges.hùtzt AlleRechtebleillenvorbehålte ì.keanteildreserzeilschr ftdarloirneschriflliche Anzeigen & Mediadaten: Alexander Mayr 1030 Wien, Marxergasse 25 Tei , Fax DW anzeigen@lexisnexis.at s nexis.at I zsl zak / medladaten.html GenehmigungdesVerlagesin irgendéiner Form durch Fotokopìe, Mìkrofilm,Aufnahme in ine Datenbank oder auf Datenträger ocler auiôndereverfahren - reproduziert oder in eine von Maschinen, ì sbesondere Datenverarbeitungsanlagen, verrvendbare Sprache ùìbetr tragen werc,en. Das g lt auch firr die veröflentlichten Entscheidulìgen urìd deren Leilsâtze, wenn uncj sov eit sre vom Einsendet odervon der Schriftleilung redigien, er beitel oder bearbeìtet wurden und daher Urheberrechtsschutz Senießen. ËotokÕpien fûr de,r persònlichen und sonst gen eigenen Gebrauch durfen nur von e nzelnen BeitÉge'l odet Teilen daraus als Ëìnzelkopie hergestellt vrerd n. i.jobeschadet des 5 37a UrhG raumt der Auior nrìt der Einreichung seines N4rnusk.iptes dem Verlag für cien Fal{ der Annahm das úbel tragbârc. zeitlich und örtl ch unbeschr;nkte aùsschl eßliche V?erknuuungsrecht ls 24 llrhci der Veröffentlichung in dieser Zeìtschrift, einschlielll ch des Rechts der Vervielfälligung in jedem techoischen Verfahren {Druck, Mikrofilm etcì und der verbreitung íverlagsrecht) sowie der Veeenungdurch Dateniranken odei åhnliche Einrichrunqen, einscnließlicn des Rechts dervervielfä{tigung auf Dâtentrágern jeder Art, der Speicheturg in irnd der Ausgabe durch Datenbanken, def Verbreìlung von Ve^/ielíàlligungsstücken an die BenL lzer, der Sendung (5 17 UrhG) uno sonstigen ôftentl;chen vviedergabe (ç lb UrhG) in sllen Spracben e n. i\ il der Ëinreiclìung von Beiirãgen Von Arbeitsgrupperì leistet cjer Einreichende dafur' Gewàhr, dass oie Publ kation von âllen beleiligten Autoren genehnrigt wurde und dass alle mit der ÜbeÍragung sâmtlìcher Rechte an den Verlag einve{stander sind. Mit dem vom Verlag geleisteten I'lonorar isl die Úbertragung sântlìcher Rechte abgegolten. Aufgrund der Honorierung erlischt die Ausschließlichkeit des erð8eráumien Veriagsrechts nichl m t Ablauf des dem J h. des F.rscherne r des Beìtrags folgenden Kalenderjahres {9 36 Urhcr. Fûr die Ver rellung durch Daie'rbanken gilt dieser ZeÍtrairm keinesfalls. Beitråge, die ausschließlìch Online ersche len, werden derzeit wie Beiirage, d e inr Print pub iziert werden, abgerechnet Der verlag behãlt sich vor, dôs Abre.hnungsmodell für reine Online-Publiliaiionen, d e ab 2016 eingereicht werrien, un ustelleû. Trotz sorgfåltigster Bearbeitüng erfolgen atte Angabèn ohne Gew ihr. Eine Haftung desverlages,der Herausgeber und derautoren stausgeschlossen, D esgitt auch fi r lnhalte, die exklusiv digital veröfentlicht werden. zak-lexisnexis.at

31 DE GRUYTER : ra?í Zeitschrift fi r Wirtschafts- und lnsolvenzrecht 2016 Band 26 Heft2 lnhalt Lr_l È Aufsatz Dr. iur. Friedrich L. Cranshaw/Frank M. Welsch, PhD. (RUS) Freigabe von Konten als Problemfeld der lnsolvenzvenraltung - 53, Rechtsprechung Europäische Gerichtsbarkeit EuGH,"Urteil vom Rs. C-310/14 - Nike Voraussetzung der Unanfechtbarkeit einer Handlung nach der lexcausae-76 Arbeitsgerichtsbarkeit BAG, Urteilvom AZR Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - 80 Zivilgerichtsbarkeít BGH, Urteilvom lx ZR 7271t4 Verjährung eines Anspruchs des Insolvenzschuldners gegen den lnsotvenzverwalter - 84 BGH, UrteitvomtT.g: IXZR Rechtsverfolgungskosten bei Zah [ungsverzug - 88 BGH, Urteil vom lx ZR Herausgabeanspruch des Sicherungszessionars - 92 BGH, Urteil vom lx ZR Anfechtung der Zuwendung des Bezugsrechts aus einer Risikolebensversicherung - 94 Buchbesprechung Dr. iur. Dennis Reschke Ch ristian Mütler-G ugen berger (Hrsg.), Wirtschaft s- strafrecht, 6. Auflage - 97 Veranstaltungen -99 Nachrichten BGH, Urteilvom lx ZR Unentgelttichkeit bei Leistung auf einen gegen Sicherheitsleistung vortäufig vollstreckbaren T tet - 86

32 i- -i cì IHR T.J"i,,î { hl t Å-/ Internationales Handelsrecht Zeitschrift fùr das Recht des internationalen Warenkaufs und Warenvertriebs o _è zi]j 6l20rs 15. fahrgang Dezember 2015 lnhaltsverzeichnis Aufsatz The application of the CISG in Latin America Autonomous interpretation, uniform interpretation and gap filling Ernesto Vargøs Weil, LL.M. (NYU), Santiago de Chile Entscheidungen UN-Kaufrecht (clsg) Art.4 CISG, S 533 ZPO Legt der Beklagte gegen das Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess Berufung ein, kann der Kläger im Berufu n gsverfah ren vom U rku nden prozess a bstehen, auch wenn die Frist für die Anschlussberufung verstrichen ist. Art.4 CISG,5 138 Abs. 4ZPO, Art.1243 Abs. 2 CC 1. Die Bestimmung des Lieferortes,,Terms of delivery: EXW - Ex works" ist so auszulegen, dass damit der Sitz der Verkäuferin gemeint ist. 2. Das Bestreiten der Lieferung der Ware mit Nichtwissen seitens der Käuferin ist nach Abs.4 ZPO unzulässig. 3. Zu den Voraussetzungen, der Aufrechnung vor Gericht nach italienischem Recht (Ar Abl2 Codice civile italiano). Deutschland: OLG Celle, Urteil vom U 331t4 Anmerkung Aufrechnung in UN-Kaufuerträgen RA Prof. Dr. Burghørd Piltz,Hambwg Art. 25, 49 Abs. I lit. a, Art. 51 Abs. 2, Art.75,78 CISG 1. Auch die Verletzung der Pflicht zur Verschaffung der durch Vertrag oder Handelsbrauch vorgeschriebenen Dokumente kann eine Vertragsaufhebung gem. N[.49 Abs. 1 lit. a C SG rechtfertigen. 2. Auch Mängel der die Ware repräsentierenden Dokumente müssen gemäß Art. 39 CISG gerügt werden. 3. Eine vertragswidrige Dokumentenvorlage unter einem Akkreditiv berecht gt den Käufer zwar, die Annahme der Dokumente zu verweigern, führt jedoch nicht stets zur Möglichkeit der Vertragsaufhebung nach Art.49 CISG. Ob die Vorlage konformer Dokumente eine Wesentlichkeit im Sinn von Art. 25,49 Abs.l lit. a CISG zukommt, ist aufgrund des zugrunde liegenden Kaufvertrags zu entscheiden. 4. Dcr Begriff der wesentlichen Vertragsverletzung nach Art. 25 CISG ist, da das C SG vom Vorrang der Vertragserhaltung ausgeht, restriktiv auszulegen, so dass nur Warenmängel von erheblichem Gewicht hierfür relevant sind. Dazu zählen insbesondere solche Mängel, die mit zumutbarem Aufwand in angemessener Frist nicht behoben werden können, so dass die Ware praktisch unbrauchbar oder unverkäuflich oder ihr Weiterverkauf jedenfalls nicht zumutbar ist. 5. Zur Darlegungs- und Beweislastverteilung für die Vorhersehbarkeit des wesentlichen Nachteils isd Art.25 CISG. 6. Die Auflösung des ganzen Vertrages nach Art. 51 Abs. 2 CISG setzt bei gleichartigen (grundsätzlich teilbaren) Sachen voraus, dass diese sich praktisch überhaupt nicht unterscheiden bzw. nicht - oder nur mit großem Aufwand - aussortieren lassen. 7. Zu den Anforderungen an die Spezifizierung der Vertragswidrigkeit isd Art. 39 CISG.

33 Der Lieferzeitpunkt nur dann im Sinn von Art. 25 C SG wesentlich, wenn der Käufer bei Nichteinhaltung lieber keine Lieferung als eine verspätete will. 9. Die Wesentlichkeit isd Art. 25 C SG bestimmt sich nach dem Erfolg bzw. den Folgen der Vertragsverletzung für die Käuferin und nicht danach, ob das Tun oder Unterlassen der vertragsbrüchigen Partei als besonders schwerwiegend anzusehen ist. Entscheidend ist der Handlungsunwert und nicht der Erfolgsunwert der Pflichtverletzung. 10. Mehrere für sich allein nicht wesentliche Vertragsverletzungen können kumulativ die Schwelle der Wesentlichkeit erreichen, wobei sie nicht einfach,,addiert" werden können. Erforderlich ist, dass durch die Kom bination der verschiedenen Vertragswidrigkeiten der Käuferin vorhersehbar im Wesentlichen entgeht, was sie nach dem Verträg hätte erwarten dürfen. 11. Zinsen nach Art. 78 CISG werden ab Schadenseintritt geschuldet; unabhängig davon, ob die genaue Höhe des Anspruchs schon feststeht oder nicht. Bei einer Schadensberechnung nach Art.75 C SG entsteht der Zinsanspruch in dem Zeitpunkt, in dem das Deckungsgeschäft vorgenommen wird. Schweiz: BG, Urteil v A_6L420I4 250 S 89b HGB Der Hand elsvertreter / Vertragshä nd ler ist berechti gt, zur Vorbereitung eines ihm zustehenden Ausgleichsanspruches vom Unternehmer Auskunft über die von diesem im letzten Vertragsjahr erzielten bilanzrechtlichen Deckungsbeiträge I - Roherträge - aus den von ihm für den Unternehmer mit den Vertragsprodukten abgeschlossenen Verkaufs- und Vermittlungsgeschäften zu verlangen. Das Auskunftsrecht umfasst auch die mit den Produkten realisierten Deckungsbeiträge aus Ersatz- und Verbrauchsmaterialien sowie aus den damit abgeschlossenen Wartungsverträgen. Die Auskunft hat durch Mitteilung und Vorlage aller Unterlagen zu erfolgen, die für die Entstehung, Fälligkeit und Berechnung der Deckungsbeiträge wesentlich sind. Deutschland: LG Düsseldorf, Teilurteil vom rl9l12 Anmerkung Zum Teilurteil des Landgerichts Düsseldorf vom t5-330tt9112 RA Dr. Karl-Heinz Thume, Nürnberg Vertriebsrecht b HGB; SS 123 Abs. 3 Nr.1, 131 Abs.1 Nr.1, 133 UmwG Geht ein Agenturverhältnis durch eine auf der Seite des Versicherungsunternehmens erfolgte Ausgliederung auf ein anderes Unternehmen nach S 131 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m Abs. 3 Nr.1 UmwG über und wird die Beendigung dieses Agenturverhältnisses nach dem Wirksamwerden der Ausgliederung herbeigeführt, so handelt es sich bei der Verbindlichkeit nach S 89b HGB gegenüber dem Versicherungsvertreter um eine Verbindlichkeit im Sinne von S 133 Abs. 1 UmwG, für die das Versicherungsunternehmen als übertragender Rechtsträger haftet. Deutschland: BGH, Urteil vom VII ZR 901L Abs. 2 HGB 1. Wird dem Handelsvertreter in einer Vertriebsvereinbarung ein bestirnmtes Gebiet,,exklusiv" zugewiesen, handelt es sich in der Regel um einen Bezirksschutz im Sinne von 5 87 Abs. 2 HGB. 2. Ein Wettbewerbsverbot für den Unternehmer ist möglich, bedarf aber einer eindeutigen vertraglichen Vereinbarung. Die lnteressenlage des Handelsvertreters mit Bezirksschutz lässt eine solche Vereinbarung nicht naheliegend erscheinen, anders als beispielsweise bei einem Vertragshändler, der nicht selten dqrauf angewiesen ist, dass der Unternehmer einen Wettbewerb durch einen Parallelvertrieb unterlässt. Deutschland: OLG Karlsruhe, Urteil vom U s8lr4 270

34 Die AlS81 o Börsenpflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse Zelßchrlft ffir das gesamte AKienwesÊn, für deußches, europäisches und lntemationales Unternehmens- und Kapitalmarktrecht a eetrir a z w lnhalt. 61, Jahrgang ' Heft Aufsätze RA Jörg-Peter Kraack Directors' Dealings bei Erwe {cs- und Übernahmeangeboten Injüngster Vergangenheit waren mehrere Erwerbs- und Übernahmeangebote nach dem WpÜG zu beobachten, hinter denen Mitglieder von Leitungs-, Verwaltungsoder Aufsichtsorganen der Zielgesellschaft standen. Bei diesen Angeboten fällt eine sehr unterschiedliche Veröffentlichungspraxis hinsichtlich dermeldung von auf das Angebot hin eingelieferten Aktien als Directors' Dealings nach $ 15a Abs. 1 V/pHG auf. Diese Divergenzen sowohl beim Ob als auch beim Wie der Publizität von Directors' Dealings lassen sich nur teilweise durch eine Verwaltungspraxis der BaFin erklären und geben daher Anlass zu einer umfassenden Untersuchung, die - soweit ersichtlich - noch aussteht. Hierfür besteht dieser Tage umso mehr Anlass, als dass das Recht der Directors' Dealings durch die neue Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) nicht nur eine neue Grundlage, sondern mit dem Handelsverbot in Closed Periods sogar eine einschneidende Flanke erhalten hat. Prof. Dr Jan Schürnbrand Rechtsfolgen von Verstößen gegen die EU- Verordnung zur Abschlussprüfung Ab dem gilt die EU-Verordnung zur Abschlussprüfung und bringt für Unternehmen von öffentlichem Interesse wichtige Neuerungen, etwa die Pflicht zur externen Rotation des Abschlussprüfers und Restriktionen bei sog. Nichtprüfungsleistungen. Ungeachtet ihrer unmittelbaren A wendbarkeit muss die Verordnung mit den Regeln des nationalen Rechts verzahnt werden. Das gilt insbesondere für die Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Vorgaben des Unionsrechts, die die Verordnung und die revidierte Abschlussprüferrichtlinie nur bruchstäckhaft regeln. Hierzu liegen das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz und der Regierungsentwurf für das Abschlussprüfungsreformgesetz vor. Rechtsprechung Kein Spruchverfahren nach Del sting BVerfG v l BvR Zulåissigkeit positiver Feststellungsklagen im Kapitalan leger-musteruerfahren BGH v I^IIZB Kapitalanleger-Musterverfahren, Foftsetzun g des Ausgangsrechtsste ts nach teilrechtskråift igem Musterentscheid OLG Münchenv V/ 1115/15 9l Kapitalanleger-M usterveéahren, Fortsetzung des Ausgangsrechtsstreits nach te lrechtskräftigem Musterentsche d OLG Münchenv W Kündigung von lnhaberschuldverschreibungen OLGMünchenv IU 4719/14 94 Unternehmensbewettung LGMünchen Iv O14-5HK O2265'l/12 95 si Buchbesprechungen '70 J ens Bl u men berg /Georg Creze I i us/d ietmar Gosch / Matthias Schü ppen (Hrsg.) Festschrift für Wilhelm Haarmann (ljniv.-prof. Dr PatrickVelte / Dr Martin Stawinoga) lmpressum Raus aus der \lertrauenskrise ÛattP,, St ü$er 99 R44 Steuer-Journal RA FASTR Dr Markus Wollweber Der Steuerirftum bei Umstrukturierung 'Ì8 trü Probe lesen und bestellen unter

35 Recht und Wirtschaft aktuell J, Rechts-Report Aus der Rechtsprechung BGH billigt neuen Bewertungsstandard - auch rückwirkend Anlegerschutz BGH entscheidet erneut zu Swaps Neues zur Rechnungslegung EU-Reform der Abschlussprüfung: Berufsaufsicht Bilanzierung von Leasingverhältnissen: IFRS 1 6 Kapitalmarkt-Report Zahlen, Fakten, Entwickl u n gen Aktienrechtliche Themen im Jahr 2016 Alles neu macht2}l6? - Was sich in der kommenden HV-Saison ändern wird Börse Schweizer Börse feiert 20 Jafue elektronischen Börsenhandel F.27 P.27 R28 R30 R30 Börse London erwirbt ETF-Datenlieferanten XTF CBOE zur US-Optionsbörse des Jahres gewåthlt Börse Singapur ändert Organisationsstruktur Börsen Taiwan und Korea kooperieren Branchen- und Unternehmens-Repoft Branchen-Nachrichten Einzelhandelsumsatz gestiegen Der Markt für handgehaltene Elektrowerkzeuge Deutsche Medizintechnik-Branche Jahresabschlüsse OsramAG Siemens AG R 31 Bibliothek Neuerscheinungen R32 Zeitschriftenspiegel R33 R33 R33 R34 R34 R34 R35 R36 R37 R39 R40 Wie Aktienrechtler heute arbeiten: AG online JederAktienrechtlerhatnatürlichDieAktiengesellschaft(AG), dieführende Fachzeitschrift zum Them4 abonniert. Alles, was Sie darüber hinaus für lhren Arbeitsalltag brauchen, können Sie als Abonnent jetzt elnfach dazubuchen. Mit dem Modul AG online für nur 24 Euro + MwSt. pro Monat. Sie erhalten ein erstklassiges Recherchetool, das neben der Zeitschrift auch die gewichtigen Kommentare in digitaler Form enthålt sowie die renommierten Handbtlch et zur AG,zu Aufsichtsrat u nd Vorstand und speziell zur Holding auf der vertrauten Plattform vonjuris. ;- * å,;= ir GIEHç Einfach ausprobieren: 4 Wochen kostenlos Meh r erf ah ren: I U f ls"t,s Rechtsportâr ottoschm dt

36 üim WERTPAPIER. MITTEILUNGEN Zeitschrift für Wirtschaftsund Bankrecht 1 I L o Februar Jahrgang Seiten lnhaltsverzeichnis Beiträge a = a z È À Vizepräsident des BGH a,d. Wolfgang Schlick, Karlsruhe Aktuelle Rechtsprechung des IIL Zivilsenats des BGH zum -Teil I- U 193 Dr. Éernhard Dietrich, Richter am Kammergericht, Berlin Anlageziele in der Empfehlungshaftung des Anlageberaters 199 Rechtsprechung Bankrecht und Kapitalmarktrecht OLG Celle U B9/I4x Kammergericht 11,.6, U r73/r3x U. a. zur Individualisierung eines zur Verjährungshem- 2Os mung bestimmten Güteantrags in Anlageberatungsfällen sowie zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Gùteantrags zum Zweck der Verjährungshemmung Zur Individualisierung eines zur Verjährungshemmung be- 212 stimmten Güteantrags in AnlageberatungsfäIlen Kammergericht Gesellschaftsrecht Bundesgerichtshof 7.8,20L5 B U 1.91/t4x rr ZR 21,4/13 Zur Frage, ob das Recht zum Widerruf nach $ 495 BGB auch 213 nach Einführung des $ 495 Abs. 3 BGB die Neugewährung eines Kapitalnutzungsrechts voraussetzt Zurvereinfachten Auseinandersetzungsrechnung in einer 216 zweigliedrigen Gesellschaft bùrgerlichen Rechts, die kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr hat Bundesgerichtshof li ZR 446/1,3x Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung Bundesqerichtshof 2, VIIZB36/73 Bundesgerichtshof 1,5.1, lx.zr296/l4 Keine Prozessführungsbefugnis der Gesellschafter einer 220 GbR für eine Vollstreckungsabwehrklage, die einen Vollstreckungstitel betrifft, der sich gegen die Gesellschaft richtet; zur Auswechslung sämtlicher Gesellschafter unter Wahrung der ldentität der Gesellschaft bei einer GbR Zur hinreichenden Bezeichnung einer Sparkasse als Dritt- 224 schuldnerin Keine entsprechende Anwendung von $ 93 Abs. 2 Satz AktG auf den Insolvenzve walter Sonstiges Bundesgerichtshof r.1,0.201,5 V ZB 67/t4 Zu den Zuiässigkeitsvoraussetzungen frir eine Beschwerde 226 gegen die Verweigerung der Urkunds- oder sonstigen Amtstätigkeit des Notars Bundesgerichtshof L10,201,5 V ZB 771/1.4 Keine Ausführung einer an den Notar erteilten Weisung, 228 deren Wirksamkeit eine Vertragspartei mit beachtlichen Grùnden bestreitet, wenn dadurch dem Widersprechenden unter Umständen unberechtigterweise seine Rechte genommen wùrden Bundesgerichtshof ,5 NotSt(Brfg) 3/15 Zum Amtspflichtenverstoß eines Notars, der Grundschuld- 231 bestellungen ohne sachlichen Grund durch seine in den zugrunde liegenden Grundstückskaufverträgen bevoilmächtigten Mitarbeiter beurkundet Bundesgerichtshof ,.201"5 NotZ(Brfg) 2/1.5x Zur Auslegung des Begriffs der,,unterbrechung" im Sinne 234 des $ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BNotO bei der Bestellung einer Anwaltsnotarin

37 Bundesgerichtshof 23.7I.201"5 Notz(Brfg) 3/15 Zur Bestellung eines Notariatsveru alters nach $ 56 Abs BNotO, wenn ein Notar seines Amtes vorläufig enthoben ist Bücherschau Wilhelm Uhlenbruck (Hrsg.) Insolvenzordnung (InsO), 14. AufI. Rezensentin: Rechtsanwältin Dr. Barbara Livonius, Frankfurt a. M. 240 Hanns Prùtting/Gerhard Wegen/Gerd Weinreich (Hrsg.) BGB, 10. Aufl 240 Jùrgen Bürkle/Christoph E. Der Compliance Officer Hauschka (Hrsg.) 240 Alle bankrechtlieh relevanten Urteile mit Anmerkungen und Kommentaren se t '1995 irn Volltext >-. b N EU: Wu B-Archiv mit 0n linerecherche Testen Sie WuB-Online jetzt 3 Wochen kostenlos! Bestellen Sie lhren Test-Zugang, kostenlos und unverbindlich: r.becker@wmrecht.de oder Die mit a gekemzeichneten Entscheidungen des BGH sind zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen. Ni ht utliche Leitsälze zu Entscheidugen des BGH sind kusiv geseþt. Leitsätze zu Entscheldungen der Instanzgerichte sind überwiegend duch den Einsender oder die Redaktion verfassl Die mit einem x gekennzeichneten Entscheidungen slnd zur Veröffentlichung und Besprechug n der Entscheidungssammlung zum Wirtschafts- und Bankrecht (WuB) vorgesehen. Nur soweit der Redaküonbiszur Drucklegung die Rechtskrafl einer instanzgerichtllchen Entscheidung mitgeteiltworden ist, wird dies lmanschluss an das Aktenzeichen vermerkt. Ein fehlender Rechlskrafthi[weis muss daher nicht bedeuten, dass die Entscheidung nicht rechtskråtlig geworden ist. Redaktion: Rechtsanwalt Dr, Christopher Kienle, Frankfurt am Main; PÌoiessor Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EURì, Universifül Potsdami Rechlsanwalt Dr. Helmut Merkel, Frankfurt am Main; A ne Wittig, Essen; Rechtsatrwalt Dr. Andreas Lange, Frankfurt am Main (presserechtllch verantwortlicher Redakteur) Redaktionsbeirat: Rechtsanwalt Thorsten Höche. Chefsyndlkus des Bundesverbandes deulscher Banken e.v., Berlln (vorsitzenderh Professor Dr.Dr. Dr.h.c, mutt. Klôus J. Hopt, Direktor m Mu-Planck-Institut für ausländisches und intemationales Privatrecht a,d., Hamburgi Dr. Hans-Uhich Joeres, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Ilse Lohmam, Richterin am Budesgerichtshot, Karlsruhe; professor Dr. Peter O, Mülbert, D rektor des Instituts fúr ltrternationalês Recht des Spar-, Giro- und KÌeditwesens an der Johames Gutenberg-Untversitåt, Mainz! Rechlsanwalt Re nlard Nùtzel, Chetslmdtkus der Dz-Bank AG, Frankfut a. M. Verlagr Herausgebergemeinschaft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann cmbh & Co. KG, Postfach , Frankfud a. M.; Düssetdorfer Strôße 16, Frankfurt a. M,; Geschàftsführmg: Emst Padberg (Vo sitzender), Torsten Ulrich, Dr Jens Zinke Telefon Redaktion: Dr Andreas LÐge (0 69) , a.lange@wruecht.de Lektoratr Di Monika Diakité (O 69) , m.diakite@wmrecht,dej Sek etariat: Sylvia Mêhler (0 69) , s.mahùer@wtrecht.de Anzeigen: Raü Becker (0 69) , .becker@wmrecht.dei Vertrieb/Nachbestellungen: (0 69) ;'fe] fax (0 69) Druck: mt druck Walter Thiele GmbH & Co. KG, Carl-Friedrich-Gauß-Straße 6, Neu-Isenburg, Telefon ( ) O. Bei Einzelbezug des Teils IV der WERTPAPIER-MITTEILUNGEN beträgt der Abouementpreis monatlich 92,90 (einschl. 7 % MwSt. 6,08) + 7,45 Ve6andkostenzuschlag (einschl. -,49 MwSt.). Auslandsbezug ohne Mehrwertsteuer + 9,10 Versandkostenzuschlag. Fùr Mitglieder der ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es fiif die Dauer des Fachmwaltslehrgangs einen Rabatt von 50 7o êuf den Abonnementpreis. Im Preis inbegriffen si d die jährlichen zwei Einbanddecken. Bei Nichtbeueferung infolge höherer Gewalt oder i folge von Arbeitskämpfen bestehen keine Ansprüche gegen den Verlôg. Abbestellungen nur zum Quartalsende bei dreiwöchiger Kündigugsfrist. O2016 Herausgebergemeinschôft WERTPAPIER-MITTEILUNGEN, Frankfurt am Main - ISSN dungen und derenleitsätze, soweit sie vom Einsender oder der Redaktion erarbeitet oderredigiertworden sind. Jede VeMe tung außerhalb der Grenzen des U heberechtsgesetzes ist ohne zustinmung unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Ube$etzungen, Mikrovedilmungen md die Einspeicherung ud Verarbeitung in elektronischen Systemen. Manuskripte: Die Ûbersendung eines Manuskripts beirùaltet die Erklärung, dass der Verfasser den Beihag oder einen Beitrag mit gìeichem Gegenstand nicht zeitnah anderueitig anllietet. Für unverlangt eingereichte Manuskripte ùbernehmen Verlag ud Redaktion keine Haftung. Mit der Annahme zù Veröffentlichung eruirbt der Verlag vom Verfasser aìle Rechte, insbesondere dôs ausschließliche Verlêgsrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberechts und die Befugnis zur Einspeicherung in eine Datenbank sowie das Recht zur weiteren Veryielfältigung zu gewerblichen Zwecken im Wege eines photomechanischen oder eines anderen Vefahrens. Hinweise fíir Autoren mte w,wertpapiemitteilungen.de WERTPAPIER.MITTEILUNGEN TeiI IV II WT.4

38 Gewerbl icher Rechtssch utz und Urheberrecht Rechtsprech u n gs- Re port Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Herausgegeben von Joachim Bornkamm und Ansgar Ohly in Cemeinschaft mit Joseph Drexl und Reto Hilty 2l20I:6 R,RR n Rechtsschutz und Urheberrecht Seiten L6. Jahrgang -Februar 2OL6 IN HALT RECHTSPRECHUNcSBERIcHT [9 WOLFCANC BERLTT Die Rechtsprechung der lnstanzgerichte zum Recht des unlauteren Wettbewerbs XVI RECHTSPRECHUNC URHEBERRECHT t OLG Köln t2.6.ls-6u s/ts U rhe berrechtssch utz fü r m i I itä rische La geberichte - Afghanistan Papiere OLC München U 2165/13 Weiterentwicklung des,,heute"jingles als freie Bearbeitung -,,Heute"-Jingle LC Hamburg 27.3.Ls O 23th2 Pay-TV als eigenständige Nutzungsart - Hallo Spencer LC Köln t4o 123h4 Kriterien für Bestimmung der Cewerblichkeit im Rahmen des a UrhC - Computerspiel (ts.) MARKEN- UND KENNZEICHENRECHT 72 OLC Köln L4.8.Ls -6U9/Ls Fehlender Herkunftshinweis von Schraubenapplikationen auf Armbanduhrengehä usen - Montblanc-Snowcap ll 74 OLC Frankfurt a. M U 161"/14 I rrefu h rende geograf ische Herku nft sa n ga be des Besta ndtei ls,,ce rma ny" in Logo-Vogel@Germany WETTBEWERBSRECHT a KG 7.i.0.1s-su4s/i.4 B uch u n gsvorga n gsgesta ltu n g fü r Fl u greise m it Zusatzkosten - Sitzplatzreservieru ng OLC Köln 30.L0.15'6U84/t5 Wettbewe rbsrechtl icher Leistu n gssch utz fi) r ei n Zu behörtei I - Klemmköpfe KC LL.t2.ts-5U3ths 5 m a rtphone - App zur d i gita le n Verm ittl u n g von Beförderu n gsa ufträ gen a n konzess ion ierte Mietwa gen u nterne h mer - U BER Black OLC Karlsruhe UL9L/14 Bi I I igkeitskontrol le eines auf Ein haltu ng der Cru nd preisa nga ben pfl icht bezogenen Ve rtra gsstrafeverspreche n s - Seifenblasenflüssigkeit OLC Hamm 25.8.L5-4U t65/l4 Etikettierungspfl icht nach EnVKV bei m Ausstel len von Ha ushaltsgeräten - Verpackte Kühlschränke crur-rr 2/2016

39 Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht {NTERNAT ONALER TEIL lnt nr echtsschutz und Urheberrecht Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für g lnzusammenarbeit mit dem Max-Planck-lnstitut für lnnovation und Wettbewerb Herausgegeben von Josef Drexl und Reto Hilty in Cemeinschaft mit Joachim Bornkamm und Ansgar Ohly 2l2OL6 Seiten Jahrgang - Februar 20L6 IN HALT AU FSATZË 109 MARKUS MEYER/ALEXANDER C. ALBRECHI/CHRISTIAN A. KILCER Patentability of Known Medical Devices with a New Medical Use - Case Law of the European Patent Office TT cüruruer MARTEN Die Reform des U nionsmarkensystem s 2O ALEXANDER LEISTER/LUKAS ROMEIKE lndividual-, Kollektiv- oder eigene Garantiemarke? Der Schutz von Cütezeichen in der CMV de lege lata und de lege ferenda BERICHTE 127 ctntaré sunglvrë 6th CRUR lnt. /JlPLPJoint Seminar: "lnternet search engines in the focus of EU competition law - a closer look at the broader picture'l Munich, 28 October MARVIN BARTELS Tagungsbericht:,,lntellectual Property on Plants: Plant Variety Rights and Alternative Approaches", Berlin, 30.L RFCHTSPRËCHUNC EPA österreich U5A U5A Ltz L L42 PATENTRECHT EPA L9.LL.20t5-Cr/t4 Zulässigkeit der Vorlage einer Rechtsfrage an die Große Beschwerdekammer - Vorlage an die Große Beschwerdekammer [Abgasanlage] oc OL5-4 Ob 20 / Lst Ergänzendes Schutzzertifikat für ein Trägerprotein - Synflorix ll U.5. Court of Appeals for the Federal Circuit L5 Kein Ersatz des entgangenen Cewinns aus ausländischen Verträgen nach 35 U.S'C. ç 27L(f) - WesternGeco v. ION U.5. Court of Appeals for the Federal Circuit Verwendung von einer Protective Order unterliegenden Dokumenten in ausländischen Gerichtsverfahren - ln re: POSCO CRU 2/2016 lll

40 EU Deutschland 5c hwe iz MARKEN RECI.IT 144 EuC s -r-65s/14 Nichtigkeit einer Marke wegen Verletzung von nationalen Ursprungsbezeichnungen _ PORT CHARLOTTE 154 OLC Düsseldorf 16.I3-.20L5-l'2OU 68/L5 EuCH-Vorlage zur Auslegung des Begriffs,,Niederlassung" im Sinne der Gemeinschaftsmarkenverord n u ng - Niederlassung 156 BGer! A_553/20L4 Auslegung von Zeichennutzungsvereinbarungen in einem Anteilskaufvertrag - Von Roll Hydro / Von Roll Water KENNZE CHENRECHT österreich 160 OCH l ob75/l5f Verwirkung namensrechtlicher Ansprüche einer Cemeinde - unken.at lll österreich Schwei z G ro ßb rita n nien Niederlande Schwe iz WETTBEWERBSRECHT 163 OCH L1.8.20L5-4Ob1o7/1-5m lrreführende Werbung mit Pauschalreisen - Vorzugspre s für Abonnenten 169 BCer 1"s.4.201,5-4A_647 /20L4 Unlautere Werbung durch Preisvergleich mit Zeitungsabo - Videospot SRG URHEBERRECHT 173 England and Wales Court of Appeal (Civil Division) ]-5 - [201"5] EWCA Civ 204 EucH-Vorlage zur Auslegung des Begriffs,,Kabel" im Sinne der lnfosoc-richtlinie - ITV Broadcasting Ltd & Ors v. TVCatchup Ltd & Ors 180 Rechtbank Midden-Nederland s - C/L6/ / HLZAl EuCH-Vorlage zum Streaming illegaler lnhalte - Filmspeler 188 BCer L5-4A_203/2OL' Zulässigkeit von pauschalierten Vergütungsansprüchen für die Nutzung betriebsinterner Netzwerke - Vergütung für Nutzung betriebsinterner Netzwerke BUCHBESPRECHUNC 190 RUPPRECHT PODSZUN Wi rtsch aftsord n u n g d u rch Zivi I ge richte (C I ö ckn e r) JOURNAL OF INTELLECTUAL PROPERTY LAW & PRACTICE CURRENT 19 I SIOBHAN RYAN INTEtLIcENCE Target Australia blocks registrat on of marks seeking to parody'tar-jay'- Lessons for brand owners and parodists ARTICTE 196 CERARD KELLY A court-ordered graduated response system in lreland: the beginning ofthe end? IV R-l nt.

41 Gewerbl icher Rechtssch utz u nd U rheberrecht Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Herausgegeben von ioachim Bornkamm und Ansgar Ohly in Cemeinschaft mitjoseph Drexl und Reto Hilty 2l2OL6 Seiten 1,L3-2L Jahrgan g-februar 20L6 IN HALT AU FSÄTZE 113 L WoLFGANC süschtn Aus der Rechtsprechung des EuCH und des BCH zum Lauterkeitsrecht seit Ende 2Ol4 RUDOLF KRAßER Die Beteiligung von Verlegern an Vergütungen für gesetzlich zugelassene Vervielfä lti gu n gen verlegter Werke JAN EICHELBERCER Abstra kte Fa rbma rken - Sch utzvora ussetzu n gen u nd Sch utzu mfa n g JOHANNES BROSE Da s C üterichterverfa h ren i n Patentstreitsachen ZUR RECHTSPRECHUNC 152 RENATE SCHAUB Haftung des lnhabers eines privaten lnternetanschlusses für Rechtsverletzungen im Ra h men von Online-Musi ktauschbörsen 157 CERALD SPINDLER Das Ende der Links: Framing und Hyperlinks auf rechtswidríge lnhalte als eigenständige Veröffentlichung? REPORT 160 HENRIKEWEIDEN Aktuelle Berichte - Februar 2Ot6 BUCHBESPRECHUNCEN 16 I MARKUS HOFFMANN/MATHIAS KLEESPIES (HTSg.): FOTMUIAT-KOMMCNTAT Designrecht (Hackba rth) MAN FRED REH Bl N DER/ALEXAN DER PEU KERT: Urheberrecht. Ein Studienbuch ',t65 (J u ristische Ku rzleh rbüch er), tl. neu bea rb. Aufl. ( Lu dygal RECHTSPRECHUNC PATENTRECHT 166 BCH 8.9.1s-XZR1L3/13 Berücksichtigung zurückgenommener Patentanmeldungen bei Neuheitsprüfung PALplus BCH s -XZR74/1-4 Reichweite d er wortsi n n gem ä ßen Auslegu n g - Luftka ppensystem GRUR 2/2016 il

42 URHEBERRECHT!71 BCH 9.7.]-s-tZR46h2.Keine öffentliche Wiedergabe durch,,framing" - Die Realität ll 176 BCH Ll_.6.1s -tzrl9h4 Anforderungen anzuordnung einer lp-adresse zu konkretem lnternetanschluss - Tauschbörse I te4 BCH 1_1.6.1s -tzr7 /L4 Reichweite der Aufsichts pfl icht bei I nternetn utzungd u rch m i nd erjä h ri ge 191 Kinder - Tauschbörse ll BCH s -tzr7s/t4 Anforderungen an sekundäre Darlegungslast eines lnternetanschlussinhabers - Tauschbörse lll MARKENRECHT 197 BCH 2'J".t}.ts-tzR23/L4 Wa h rneh m u n g ei ner verkeh rsd u rch gesetzten Wa renform a I s Herku nfishinweis - Bounty 201 BCH 21.L0.15 -lzr173h4 Voraussetzungen für beiderseitige Erfüllung eines Lizenzvertrags - Ecosoil WETTBEWERBSRECHT 2O BCH 1_5.r_0.1s - tzr260/14 Werbung mittels irreführender Blickfangangaben - All Net Flat BCH r-8.6.1s -tzr74/t4 Reichweite der Zurechnung fremder lnhalte - Haftung für Hyperlink OLC Karlsruhe l u 1,91"'/14 Billigkeitskontrolle eines auf Einhaltung der Crundpreisangabenpflicht bezogenen Vertragsstrafeversprechens - Seifenblasenflüssigkeit (Ls.) KC 1]-.12.Ls-sU3ths Sma rtp ho ne - A,pp zur d igita len Verm ittl u n g von Beförderu n gsa uft rä gen an konzessionierte Mietwagenunternehmer - UBER Black (Ls.) ARZNETMTTTELRECHT 213 BCH L tzr26/1,4 Beachtung des Zuweisungsverbots bei Appl i kationsa rzneim itteln - Zuweisung von Verschreibungen V Vl Aus dem lnhalt der GRUR-Familie2l2OL6 GRUR-Aktuell Xlll Leitsatzübersicht XV lmpressum ANKÜNDICUNC ln CRUR-RR 201-6, Heft 2 berichtet WOLFCANC BERLIT über die Rechtsprechung der lnstanzgerichte zum Recht des unlauteren Wettbewerbs aus dem Jahr 20J.5. IV R 2/201-6

43 AUFSnTZe sef,/ KONZERNRECHT Aktienrecht Konzernhaftung: Entwurf eines Nachhaftungsgesetzes für Energiekonzerne Dr. Marius Klotz, Münster Die Betreibergesellschaften von Kernkraftwerken sind i.d.r. durch Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge in die Energiekonzerne eingebunden. Während der Bestandsdauer dieser Verträge besteht eine,,verlustdeckungshaftung". Die Konzernmuttergesellschaften müssen anfallende Fehlbeträge ausgleichen. Aufgrund des bestehenden,,5olidarpakts" besteht zudem für die Energieversorger eine Verpflichtung, die Solvabilität der Betreibergesellschaften durch Beherrschungs-/ Gewinnabführungsverträge oder durch,,harte" Patronatserklärungen aufrechtzuerhalten. Die Bindungen aus der Solidarverpflichtung enden voraussichtlich im Jahr Von diesem Ze tpunkt an stünde es den Energiekonzernen frei, Unternehmensverträge aufzukündigen. Dem versucht der Gesetzgeber mit dem Entwurf eines Nachhaftungsgesetzes für Energiekonzerne entgegenzuwirken. Der Beitrag stellt die Eckpunkte des Entwurfs dar und geht aufverfassungsrechtliche Bedenken ein. Dl( STEUERRECHT Umwandl u ngssteuerrecht Umwandlungssteuerrechtliche Auswirkungen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs i.s.d Abs.5 UmwG StB Dipl.-Fw. Markus Suchanek / StB Dipl.-Bw. (FH) Paul Hannweber, [L.M., beide Düsseldorf Der Beitrag behandelt den Fall des sog. verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs anhand eines Praxisfalls. Er untersucht die ertrag- bzw. umwandlungssteuerrechtlichen Auswirkungen der Konzernverschmelzung und kommt zu dem Ergebnis, dass die Zahlung der Barabfindung im Rahmen des Squeezeouts nach 5 62 Abs.5 UmwG keine schädliche Gegenleistung i.s.d Abs. 2 Satz 1 Nr.3 UmwStG darstellt und die Verschmelzung zu Buchwerten erfolgen kann. DKI Á. s. 1 s.7 a lnhaltsverzeichnis Rechnungslegung Ausgewählte Aspekte bei der Bankbilanzanalyse und der Analys-e von Kennzahlen - Teil 2 - WP/SIB Wolfgang Weigel, Frankfurt/M. / WP Lukas Sierleja, London Die Analyse von Bankabschlüssen, die regelmäßig auf Grundlage der veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse erfolgt, stellt den Bilanzleser vor einige Herausforderungen. Bei der quantiiativen Analyse der Abschlüsse kommt den Leistungsindikatoren, der Segmentberichterstattung und den branchenspezifi schen Kennzahlen eine besondere Bedeutung zu, wobei sich der Analyst stets über die Ermessensspielräume und die Schätzungsunsicherheiten bewusst sein muss. DKr ENTSCHEIDUNGEN KONZERNRECHT Aktienrecht Ermittlung des zur Bestimmung einer angemessenen Barabfindung maßgeblichen Börsenkurses OLG Karlsruhe, Beschluss vom aW 5115 DKl 1 59r 25 Arbeitsvertragsrecht Betriebsrentenanpassung im Konzern: Darlegungsund Beweislast beim Beherrschungsvertrag BAG, Urteif vom AZR DK STEUERRECHT Körperschaftsteuer vga durch überhöhte Geschäftsführervergütungen an den Kommanditisten der Mutter-KG nahestehende Personen BFH, Urteil vom lv R 7/f 3 s. 19 s.3s s.43 DKl BILANZRECHT/RECHNUNGSLEGUNG Rechnungslegung Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten Prof. Dr. Patrick Velte, lüneburg / Dr. Martin Stawinoga, Hamburg Durch die sog. EU-CSR-Richtlinie müssen bestimmte Unternehmen ab dem eine nicht finanzielle Erklärung erstellen, die in den (Konzern-)Lagebericht, einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht oder lntegrated Report eingegliedert werden kann. Neben diesem Ausweiswahlrecht besteht die Möglichkeit, die formelle Prüfung um eine materielle Beurteilung der CSR-spezifischen lnformationen durch eine unabhängige lnstanzzu erweitern. Wenngleich die nationale Umsetzung der EU-CSR-Richtlinie noch aussteht, hat s ch das BMJV in einem Konzeptpapier für eine Weiterleitung der Mitgliedstaatenwahlrechte an die Unternehmen ausgesprochen. Da die (freiwillige) Offenlegung von geprüften Nachhaltigkeitsberichten aus internationaler S cht in den letzten Jahren stark zugenommen hat, ist es wenig verwunderlich, dass sich die empirische CSR- Forschung aus nternationaler Sicht diesem Thema angenommen hat. Der Beitrag stellt die zentralen Ergebnisse empirischer Studien zu Ursache-Wirkung-Beziehungen bei der (freiwilligen) Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vor, die lmpulse für die künftige Regulierung der nicht finanziellen Erklärung im deutschen Handelsrecht geben. DKr r s. 13 Grunderwerbsteuer GrESt-Vergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern FG Düsseldorl Urteilvom K G8 DKl DER KONZERN Nr.01 6 M1

44 i lnhalt Wirtschaftsrecht Steuerrecht Die Woche im Blick 321 Die Woche im Blick 339 Entscheidungen BGH: Gleichzeitige Auswechslung sämtlicher Gesellschafter im Wege der Anteilsübertragung bei einer GbR ( ll ZR 446/ 1 3) BGH: Mit einer vereinfachten Auseinandersetzungsrechnung geltend gemachter Ausgleichsanspruch in einer zweigliedrigen GbR Entscheidungen BFH: Keine Organschaft mit Nichtunternehmer - Zahlungen zur Deckung der Betriebskosten als Entgelt ( V R67/14) BFH: Organschaft und Eingliederungsvoraussetzungen - Billigkeitserlass ( V R 15/14) ( s - lt zr 21 4 / 1 3) BGH: Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter ( lzr174/14) Gesetzgebung Eundesregierung:,,Ewiges Widerrufsrecht" - Gesetz für mehr Rechtssicherheit bei lmmobilienkrediten beschlossen Bundesregierung: Zustimmung zu weiterem Finanzmarktregulierungsgesetz EU-Kommissiqn: Besserer Marktzugang für EU-Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen in Drittstaaten Aufsätze Aufsätze Dr. Stefan Behrens, RA/FAStRiStB Zur Reichweite der teleologischen Reduktion dess6abs.4grestg Der Beitrag betrifft den Fall, dass eine Personengesellschaft von einem ihrer Gesamthänder ein Grundstück erwirbt und dieser Ge, samthänder seine Beteiligung anschließend vor Ablauf von fünf Jahren sukzessive reduziert und es dann zur Anwachsung f,es Vermögens der Gesellschaft auf einen anderen Gesamthänder oder zur Anteilsvereinigung kommt. 340 Christian Heuking, RA, und Dr. Sibylle von Coelln, RAin Die Neuregelung des SIGB - Dâs Geschäftsherrenmodell als Mittel zur Bekämpfung der Korruption? Eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts wurde bereits seit dem Jahr 2007 intensiv d skutiert, als ein hierauf abzielender Gesetzesentwurf beim Bundestag eingereicht, damals allerdings abgelehnt wurde. lm Frühjahr 2014 legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen nahezu identischen Ent. wurf vor. Dieser passierte im Herbst 2015 mit einigen Änderungen sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat und trat am in Kraft. Das beschlossene Gesetz regelt neben den Vorschriften zur Amtsträgerkonuption insbesondere den StGB 323 Dr. Martin Haisch, RA, und Jan Hüniken, Assessor Erhebliche Verschärfung der Steueranrechnung bei deutschen Aktien geplant Am"l7.' hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der lnvestmentbesteuerung veröffentlicht. Der BMF-Entwurf enthält die Revision des deutschen lnvestmentsteuergesetzes. Zusätzlich zur Reform der deutschen lnvestmentfondsbesteuerung schlägt der BMF-Entwurf erhebliche linderungen der Regeln über die Anrechnung und Erstattung deutscher Kapitalertra$steuer auf Dividenden vor, Hierdurch sollen sog.,,cum/cum"-transaktionen bekämpft werden. Die Regelungen werden, sowe t sie wie vorgeschlagen eingeführt werden sollten, voraussichtlich zu massiven Verwerfungen des deutschen Aktienmarkts führen. 345 neu, der die Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr zum Gegenstand hat. lm Beitrag wird zunächst ein Überblick zu Entstehung und Zielen des Gesetzes gegeben, dem dann eine kritische Auseinandersetzung mit dem Geschäftsherrenmodell als Erweiterung des SIGB folgt. Prof. Dr. Jochen Lüdicke, RA/StB/FAStR, und Dr. Florian Oppel, LL.M., RA Der Vorschlag der EU-Kommission einer Anti-BEPS- Richtlinie - ein erster Überblick 351 Dr. Co nelius Simons, LL.M. (Cornell), RA, und Dr. Dominik Kallweit, LL.M. (Wellington), RA Quartalsberichte - Quartalsprüfung - Prüferbestellung: Praxishinweise zu den Neuerungen durch das TranspRllindRL-UG Durch das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom (TranspRLlindRL-UG) wurden die gesetzlichen Vorschriften zur (vierteljährlichen) Zwischenmitteilung und zum Quartalsfinanzbericht gestrichen. lm WpHG zurückgeblieben ist e nzig noch ein Hinweis auf die,,prüfung oder prüferische Durchsicht... unterjähriger Finanzinformationen" in 5 37w Abs. 7 WpHG. Auch die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse hat das Recht der Quartalsberichterstattung weiter liberalisiert. Angesichts dieser linderungen fragt sich, welche Unternehmen künftig zur Erstellung von Quartalsberichten verpflichtet sind (dazu ll.), welche inhaltlichen Anforderungen an.sie gestellt werden (lll.), wann eine Prüfung bzw. prüferische Durchsicht der Berichte angezeigt ist (lv.) und wie eine etwaige Prüferbestellung zu erfolgen hat (V.). 332 Die OECD hat im Rahmen des BEPS-Projekts Maßnahmen gegen legale, aber von den Steuerverwaltungen als unangebracht bewertete Steuervermeidungsstrategien mult national tätiger Unternehmen erarbeitet. Um eine EU-weit einheitliche Umsetzung einiger besondärs relevanter Punkte zu gewährleisten, hat die EU-Kommission am eine Anti-BEPS-Richtlinie vorgeschlagen. Wird diese einstimmig vom Rat der EU beschlossen, wären die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Vorgaben verpflichtet. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Entwurf der Richtlinie. Dr. Christian von Oertzen; RA/FASIR, und Dr. Manfred Reich, RA/FAErbRiStB Neues Risiko für die Kunstsammlung des Unternehmers durch die Unternehmenserbschaftsteuerreform lm Fokus der Kunstsammler stehen derzeit die zu befürchtenden Nachteile durch die Reform des Kulturgüterschutzgesetzes. Für Kunstsammlungen von Unternehmern drohen allerdings auch durch die Unternehmenserbschaftsteueneform neue Risiken. Für den Erwerb von unternehmerischem Vermögen von mehr als 26 Mio. Eúro soll ein neues hochkomplexes Unternehmenserbschaftsteuenecht in Kraft gesetzt werden. 356 Entscheidung OIG Köln: lnformationsverlangen des besonderen Vertreters im einstweiligen Rechtsschutz ( U 149/15 - dazu BB-Kommentar von 337 Entscheidung FG Düsseldorf: EU-rechtskonforme Berechnung des Freibetrags bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht 360 Dr. Markus Linnerz, LL:M. Eur., RA) ( K 3 636/14 Erb) t Betr ebs-berarer I BB I

45 lnhalt Bilanzrecht und Betriebswirtschaft Arbeitsrecht Die Woche im Blick Entscheidung BFH: Gutschrift auf Kapitalkonto ll einer Personengesellschaft bedeutet keine Gewährung von Gesellschaftsrechten ( tVR1s/14) Rechnungslegung la5b: Änderungen zu IA5 7,,Kapitalfl ussrechnungen" ESMA: Stellungnahme zu ED /201 5/1 1 EFRAG: Stellungnahme zum Arbeitsprogramm des IASB DPR: Tätigkeitsber cht Wirtschaftsprüfung IDW: Stellungnahme zum Referentenentwurf der Durchschn ttsstrompreisyerordnung IDW: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der lnvestmentbesteuerung IDW: Durchführung einer repräsentativen Auswahl (Stichprobe) WPK: Stellungnahme zum AReg-RegE WPK: Stellungnahme zur EBA-Konsultat on zu,,guidelines on communication between competent authorities supervising credit institutions and statutory auditors" Aufsatz Dipl.-Kfm. Georg Lanfermann, WP/StB, und Dr. Silja Maul, RAin Sanktionierung von Verstößen gegen prüfungsbezogene Aufsichtsratspflichten nach dem AReG-RegE Die EU-Abschlussprüferreform aus dem Jahre 2014 erfordert - wenn auch eher abstrakt - die Sanktionierung von Verstößen gegen die neue EU-Gesetzgebung. Der Regierungsentwurf (RegE) eines Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG), der am vom Bundeskabinett zur Umsetzung der EU-Reform beschlossen wurde (vgl. dazu auch BlöinkMolter, BB 2016, 107ff), präsent ert nunmehr ein umfassendes Konzept, wie ein solches Sanktionssystem für Verstöße gegen die prüfungsbezogenen Pflichten von Aufsichtsrats- bzw. Prüfungsausschussmitglieder bei Unternehmen des öffentlichen lnteresses aussehen soll. lm Regelfall sollen mittels Ordnungswidrigkeiten solche Verstöße von den zuständigen Behörden - dem Bundesamt für Justiz und der BaFin - sanktioniert werden. Das Strafrecht kommt bei besonders gravierenden Verstößen m t Freiheitstrafen bis zu einem Jahr, Geldstrafen oder Berufsverboten bis zu fünf Jahren zum Tragen. Der Beitrag beleuchtet die diesbezüglichen Vorschriften des AReG-RegE und gibt Anregungen im Hinblick auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben. Die Woche im Blick BAG: Betriebsrat - tu tèåstimmung bei Umkleidezeiten ( ABR 76113) BAG: Verhältnis von Tätigkeitsmerkmalen und Tätigkeitsbeispielen bei Auslegung einer Vergütungsordnung ( s - 4 AZR 534/13) BAG: Fehlentwicklung der betrieblichen Altersversorgung als sachlich-proportionale Gründe ( AZR 390 / 1 4) BAG: Widerspruch gegen den,,übergang des Arbeitsverhältnisses" im Rahmen der Neuordnung des Postwesens ( s - I AZR266/13) BAG: Rechtsweg - Verweisung durch ein Gericht (21j AS 9/1 5) LAG Niedersachsen: Kündigung einer Fachkraft fúr Arbeitssicherheit ( a951/.14) ArbG Berlin: Kündigung der ehemaligen Leiterin Personal und Organisation der kassenärztlichen Bundesvereinigung ( Ca 10908i 15 und 16 Ca 932/16) ArbG Düsseldorf: Schadenersatz eines Eishockey-Profìs wegen unberechtigter Dopingspene (4 Ca 7 518/ 1 5) Aufsatz Prof. Dr. jur. Wolfgang Kleinebrink Der inhaftierte Arbeitnehmer - individualrechtliche Folgen GIeich mehrere prominente Personen des Wirtschaftslebens befanden oder befinden sich in Haft. Bei dem Manager Thomas Middelhoff war Untersuchungshaft angeordnet worden. Der ehemalige Präsident des Fußballvereins Bayern München, Uli Hoeneß, ist rechtskräftig zu einer Fre heitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden und bereits Freigänger. Der Kunsthändler Helge Achenbach ist in Haft. Diese in der Öffentlichkeit diskutierten Fälle werfen die Frage auf, welche individualrechtlichen Folgen in diesen einzelnen Phasen einer lnhaftierung entstehen, wenn es sich nicht um Unternehmer oder Organe von Unternehmen, sondern um Arbeitnehmer handelt. W chtigen Fragestellungen wird im Beitrag nachgegangen. Entscheidungen.BAG: Schadensersatzanspruch Drittbetroffener bei 5treiks (2s.8.201s - 1 AZR87s/13) BAG: Anrechnung eines Praktikums auf die Probezeit eines Berufsausbildungsverhältnisses (19.i AZR844/14- dazu BB-Kommentarvon Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, RA/FAArbR) Entscheidung BFH: Bewertungs- und Ansatzwâhlrecht nach 5 3 Umw5tG I 995 bei Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ( i 5 - lv R49/14 - dazu BB-Kommentar von Dr. Sebastian Heß, RA/FAStR/StB) 368 Aktuelle Veranstaltung Deutscher Compliance Preis , Hotel ScandiÇ Berlin lnfos und Bewerbung: Die Erste Seite Neuerscheinung Buch Hommel/Rammert/lllüstemann, Konzernbilanzierung case by case Lösungen nach HGB und IFRS 5. Auflage 2015,372 Seiten, 37,90 ISBN: t lnfos unten Dr. José A. ampos Nave EMBA (Accounting & Controlling), RA/FAStR/FAHaGesR Aufbruchstimmung m lran - alles, was (un)möglich ist Jobs lmprcssumalorschau vi vilt /- "---+\..._ ( j1_:þ:ee.arer.lss*sjp1il q.:.æ 16--l

46 t lnhaltsverzeichnis eb.de BETRIEBSWIRTSCHAFT AUFSATZ Sonstige 8WL/Kapitalmarktrecht Delisting und Börsenkurs Ludwig Pil I, M.Sc. I Prof. Dr. Leonhard Knoll, beide Würzburg Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Anderungsrichtlinie erfolgte die gesetzgeberische Umsetzung eines gegenüber den Minderheitsaktionären abfi ndungsfreien möglichen Rückzugs von der Börse. Grundlegende Annahme für diese gesetzliche Regelung ist, dass die Ankündigung eines Delistings keine negativen Kursreaktionen zur Folge habe. ln dem Beitrag wird gezeigt, dass diese Annahme einen Trugschluss darstellt. DBl 16555r KURZ KOMMENTIERT Umsatzsteuer Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung in 5 27 Abs. 19 UStG zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld DBl VERWATTU NGSANWEISU NGEN Ëlnkommensteuer Zurechnung von Einnahmen aus Finanztermingeschäften zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung OFD NRW Kurzinformation ESt vom s.203 s" DBl r Handelsbilanzrecht/Rech nungslegun g Zugangsbewertung von Warenkäufen bei Skontogewähr: Beitrag der Mehrkomponentengeschäftssicht auf die Kreditierungsdebatte Kapitalertragsteuer Einzelfragen zur Abgeltungsteuer BMF, Schreiben vom DBI s.205 Prof. Dr. Alexander Saumeister I Prof. Dr. Alois Paul Knobloch, beide Saarbrücken ln dem Beitrag wird die Debatte über eine mögliche Kreditierung von Warengeschäften, die mit Skonto gewährt werden, aufgegriffen und mögliche lmpulse analysiert, die von der wachsenden Berücksichtigung von Mehrkomponentengeschäften in der Rechnungslegung ausgehen könnten. I nvestmentsteuergesetz Systematik der Abgeltungsteuer bei lnvestmentfonds BMF, Schreiben vom DBl s.205 D STEUERRECHT AUFSATZ lnternationales Steuerrecht Ermittlung fremdüblicher Zinsen bei konzerninternen Finanzierungen StB Dr. Sven-Eric Bärsch, Bonn/Rotterdam / StB Dr. Christian Engelen, Bonn Bei konzerninternen Finanzierungen führt die Bestimmung der fremdüblichen Verrechnungspreise häufig zu Auseinandersetzungen im Rahmen deutscher Betriebsprüfungen. Ausgehend von der Entscheidung des australischen Federal Court in Sachen Chevron analysiert der Beitrag die Vorgaben der deutschen Finanzverwaltung zur Bestimmung fremdüblicher Darlehenszinsen. D s. r86 s.191 Erbschaft-lschen kun gsteuer vga versus Schenkung OFD NRW, Kurzinformation Sonstige Besitz- und Verkehrsteuern vom ó D ENTSCHEIDUNGEN Einkommensteuer Vertrag I iche Kaufpreisaufteilung BFH, Urteil vom lx R'12/14 DBl Einkommensteuerllohnsteuer Aufwendungen für Besuchsfahrten des Ehegatten keine Werbungskosten BFH, Urteil vom Vl R DBr s.206 s.207 s.210 Kapitalertragsteuer Überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer Dipl.-Fw. (FH) Sascha Spieker, Düsseldorf Der Beitrag stellt die wesentlichen Anderungen durch das BMF-Schreiben und ihre Folgen anhand von Beispielen und Hinweisen dar. Thematisiert werden u.a. die Rückerstattung von Kreditsachbearbeitungsgebühren, die Stückzinsenbesteuerung, Goldzertifi kate, die Teilkapitalrückzahlung, Vorschusszinsen, die Verlustverrechnung, die Behandlung von Darlehen an nahestehende Personen und Beachtenswertes bei Freistellungsaufträgen. DBl r89801 s.197 I nternationales Steuerrecht Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft.S.d. S 89 Abs.2 Satz 1 AO BFH, Urteil vom I R Ð s Umsatzsteuer Lieferung von Erstexemplaren eines Buches durch einen Verlag an den Autor zu einem höheren Preis als dem Ladenpreis BFH, Urteil vom 2f XlR22113 DBr s M2 DER BETRIEB Nr

47 WIRTSCHAFTSRECH AUFSATZ Rechtsa nwaltsrecht Die Neuordnung des Rechts der Synd Prof. Dr. Martin Henssler / Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock, Köln Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte hat der Gesetzgeber Voraussetzungen Seschaffen, die eine statusrechtliche Anerkennung eines 5yndikusanwalts als Rechtsanwalt erlauben. Damit ist Syndikusanwälten e ne Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer Versorgung in den berufsständischen Versorgungswerken möglichen. Diese Befreiung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend beantragt werden, allerdings ist der Antrag bis zum zu stellen. Der Aufsatz untersucht Anforderungen und Verfahren für die Zulassung eines Unternehmensjuristen als Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt). Der Gesetzgeber beabsichtigt damit aber keine vollständige Gleichstellung mit einem n edergelassenen Anwalt, daher werden die Stellung, die Berufspflichten sowie die Vertretungs- und Tätigkeitsverbote der Syndikusanwälte eingehend erläutert und aktuelle Fragen zur Auslegung der Neuregelung erörtert. DBI t ,', '; \ î{ I ',rr' 'ìit/ a uj È A ARBEITSRECHÏ AUFSATZ Sozia lversicheru ngffarifvertragsrecht Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung wegen der Tarifunfähigkeit der CGZP lnhaltsverzeichnis RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Köln Das BSG hat die erste Entscheidung zu den Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung aufgrund der unwirksamen Tarifverträge der CGZP gefällt und so erstes L cht in d e soz alversicherungsrechtlichen Folgen gebracht. Es werden insb. die Praxisauswirkungen der Entscheidung dargestellt und erläutert. DBl r s.231 Arbeitneh merü berlassu ng lllegale Arbeitnehmerüberlassung identifi zieren - Kriterienkatalog als Lösung? Prof. Dr. Peter Schüren, Münster Der Diskussionsentwurf des BMAS für die Reform der Zeitarbeit und Werkverträge sieht u.a. die Einführung eines Kriterienkatalogs in das BGB vor, um die ldentifikation illegaler Überlassung zu erleichtern. Doch ist das wirklich die Patentlösung? Eine kritische Auseinandersetzung mit den geplanten Regelungsinhalten. DBl s.234 KURZ KOMMENTIERT lnsolvenzrecht Erstattungsanspruch gegen den Director e ner n Deutschland tätigen Limited nach 5 64 GmbHG RA Dr. Christoph von Wilcken, Eerlin DBl r KURZ KOMMENTIERT s.225 * Ð Haftungsrecht Organisationsverschulden des Arbeitgebers und Arbeitnehmerhaftung bei Kartellverstößen Dr. iur. Alexander Eufinger, Siegen s.236 ENTSC}IE DUNGEN lnsolvenzrecht Bereicherungsanspruch eines Sicherungszessionars gegen den lnsolvenzverwalter bezüglich des durch lnsolvenzanfechtung gegeni.iber einem Zweitzessionar Erlangten 8GH, Urteil vom IXZR DBl lnsolvenzrecht Zur Gläubigerbenachteiligung im Rahmen der lnsolvenzanfechtung bei einer Kontenpfändung durch das Finanzamt BGH, Beschluss vom IXZR 1311f 5 DBl lnsolvenzrecht Unzulässigkeit einer Präklusionsregelung im lnsolvenzplan auch im Fall eines Antrags auf Restschuldbefreiung BGH, Eeschluss vom lx ZA 32/14 DBI ENTSCHEIDUNGEN Arbeitskampfrecht Nur mittelbar von einem Streik betroffene Dritte erhalten keinen Schadensersatz BAG, Urteil vom AZR DBl s.227 Haftu ngsrecht/l nsolvenzrecht Geschäftsführer haftet grds. nicht persönlich für lnsolvenzsicherung bei Altersteilzeitverträgen LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom a DBl r88230 s,229 Befristu ngsrecht Betriebsvereinbarung kann Altersgrenzenregelung zur Befristung von Arbeitsverhältn ssen festlegen s,230 BAG, Urteil vom AZR 853/13 DBI s.238 s Wettbewerbsrecht Zur Haftung eines Unternehmers für wettbewerbswidrige lnhalte auf der lnternetse te eines Dritten durch Setzen eines Links BGH, Urteil vom '18.0é lzr74l14 DBI 1s8358 s.230 DER BETRIEB Nr M3

48 lnhaltsverzeichnis FINANZIERUNG BEWERTU NG Kapitalmarktfi nanzierung/entwicklungsperspektiven' Zustand und Perspektiven der Kapitalmarktfi nanzierung in Deutschland Prof. Thorsten Becþ Ph.D., London / Prof. Dr. Christoph Kaserer, München / Prof. Dr. Marc Steffen Rapp, Marburg Die Autoren haben sich im Rahmen des durch das Bundesministerium fürwirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebenen Forschungsprojekts,,Beteiligungs- und Kapitalmarktfi nanzierung im deutschen Finanzsystem: Zustand und Entwicklungsperspektiven" m t dem Zustand und den Entwicklungsperspektiven des deutschen Kapitalmarkts auseinandergesetzt. Es wird gezeigt, dass der hiesige Kapitalmarkt im internationalen Vergleich deutlich kleiner ist. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt in den Rahmenbedingungen der Altersvorsorge. cf t KAPITALMARKT s"1 Unternehmensbewertung/Ewige Rente Continuing Value in Disunion: Steady State or Value Neutrality? Prof. Dr. Leonhard Knoll, Würzburg Der Beitrag setzt sich mit zwei elementaren Anforderungen an die ewige Rente auseinander: dem,,eingeschwungenen Zustand" und der Barwertneutralität von lnvestitionen. Während Ersterer nur möglich ist, wenn die Buchrendite des Altkapitals gleich der (Buch- und) Marktrendite von lnvestitionen in der ewigen Rente ist, erfordert Letztere, dass diese Marktrendite von lnvestitionen dem Diskontierungszins entspricht. Beide Anforderungen können gemeinsam nur bei einer Äquivalenz von Buch- und Marktwert erfüllt werden - eine ebenso seltene wie verquere Situation, die eine besondere Unternehmensbewertung überflüssig macht. Entsprechend muss man sich regelmäßig bei Beginn der ewigen Rente entscheiden, wie man dem Anforderungszwiespalt begegnet: lm Normalfall sollte der eingeschwungene Zustand der Barwertneutralität vorgezogen werden. cfl s.33 Akt enmarkt/renditeprognose/kurs-gewin n-verhältnis Rationale Renditeprognosen: Die nächsten zehn Jahre am deutschen Aktienmarkt Priv.-Doz. Dr. Christian Walkshäusl, Regensburg Der Beitrag untersucht die Anwendbarkeit eines von John Bogle für den US-amerikanischen Aktienmarkt entwickelten Renditemodells auf den deutschen Aktienmarkt. Die drei Komponenten: (1) beobachtbare Dividendenrendite zu Beginn der Anlageperiode, (2) jährliche Wachstumsrate der aggregierten Unternehmensgewinne sowie (3) annualisierte prozentuale Veränderung des Kurs-Gewinn-Verhältnisses während der Anlageperiode können demnach ex-post nahezu vollständig die tatsächlich realisierten Renditen am Gesamtmarkt in 10-Jahres-Zeiträumen approximieren und ex-ante einen rationalen Rahmen zur Prognose der ztrkünftig zu erwartenden Renditen liefern. cf1' lnvestitionsentscheidung/sin Stocks/Rendite Sin lnvesting - Eine Analyse unethischer lnvestments Kathrin Lesser, M.Sc. / Bernd Huber, M.Sc. / Prof. Dr. Klaus Röder, alle Regensburg Die Arbeit analysiert die finanzielle Performance von globalen und regionsspezifischen unethischen lnvestments aus der Tabak-, Alkohol-, Glücksspiel- und Rüstungsbranche im Vergleich zu ethischen lnvestments und dem Gesamtmarkt. ln einem Zeitraum von 1999 bis 2013 erzielen unethische lnvestments eine Outperformance gegenüber dem Markt. Dabei scheinen die Tabak- und Alkoholbranche die Outperformance zu tragen. cf Börsenentwicklung/lnitial Public Offering Das Neuemissionsjahr 2015 überzeugt nur auf den ersten Blick - viel Licht und viel Schatten Dr. Konrad Bösl, München lm Jahr 2015 gab es in Deutschland 14 Neuemissionen mit einem öffentlichen Angebot. Das Platzierungsvolumen betrug etwas mehr als 6,1 Mrd.. Gemessen daran war 2015 das stärkste Neuemissionsjahr se t Eine differenzierte Analyse zeigt allerdings, dass das Neuemiss onsjahr 2015 kelneswegs so erfolgreich war. Betrachtet man zusätzlich die Zahl der missglückten Börsengänge und die schlechte Performance der Neuemissionen insgesamt und gegenüber dem Gesamtmarkt, dann muss die Bewertung anders ausfallen. cf s.6 s. 13 s.21 Bilanzana lyse/plan u ngsrechnung/ka pital kosten Kapitalkosten im Spannungsfeld zwischen Rendite und Risiko Dr. Marc Castedello, München / Stefan Schöniger, Hamburg Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt jährlich eine Kapitalkostenstudie mit dem Ziel durch, die von den bilanzierenden Unternehmen im Rahmen des lmpairment Tests nach IFRS/IAS verwendeten Kapitalkosten zu erheben und auszuwerten. Neben den Kapitalkosten wurden die teilnehmenden Unternehmen zu den dem lmpairment Test zugrunde liegenden Planungsrechnungen und den langfristigen Wachstumserwartungen befragt - mit dem Ziel, Rückschlüsse auf die Risikoäquivalenz zwischen den Planungsannahmen und den Kapitalkosten zu ziehen. Der Beitrag fasst die wesentlichen Ergebnisse der Studie zusammen. cfl MERGERS & ACQUISITIONS M&A-Strategie/Erfol gsmessu n g Konzepte der Erfolgsmessung bei M&A-Transaktionen Prof. Dr. Thomas Loy / Georg Stammel, M.Sc., beide Bayreuth Der Beitrag stellt Konzepte der Erfolgsmessung von M&A- Transaktionen vor und vergleicht diese kritisch. Die jahresabschlussbasierte Messung fußt auf Analysen der Veränderung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Produktivität " und Effizienz der Wertschöpfung im Zuge dertransaktion. Die kapitalmarktor entierte Messung basiert darauf, dass Aktienkursänderungen bei Ankündigung der Transaktionen deren vom Markt durchschnittlich erwarteten Erfolg ausdrücken. Darüber hinaus wird noch auf die weniger verbreitete ereignisorientierte Messung (2.8. über Wiederverkaufsraten), Insiderbefragungen, insbesondere von Managern und Beratern, und Fallstudien eingegangen. s.35 cf't s.38 SERVICE Neue Bücher/lmpressum M4 M2 RPORATE FINANCE Nr

49 lnterne Rev s on Praxis, Organ des D lr - Deutsches nst tut fi r lnterne Rev sion e.v., Frankfurt ãm Main Jahrgang:51 (2016) Erscheinungsweise: Die Zeitschrift erscheint zweimonâtl ch wwwzlßdiqitol.de Herausgeber: DllR - Deutsches nstitut für lnterne Bevis on e.v., Theodor-Heuss-Allee 08, Frankfurt am Main Verantwortlich: Dìplom-Kaufmann Bernd schârtmann, Köln Schriftleitung: Dipl.-Kfm. Christoph Scharr DllR - Deutsches lnstitut für lnterne Revision e.v. Theodor-Heuss-Allee'108, Frankfurt am Ma n Telefon (069) , Telefax (069) 7l info@diir.de, lnternet: wwwdiír.de Verlag: Er ch Schmidt Ver ag GmbH t Co. KG Genth ner Straße 30G, Berl n Telefon (030) , Telefax {030} E-Ma l: ESV@Esr'medien.de, lnternet: Vertrieb: Erich Schmidt Verlag 6mbH t Co. KG Genthiner Straße 30G, Berl n Postfach , Beilin Telefon (030) , Telefax (030) Abo-Vertrieb@ESVmedien.de Konto: Ber iner Bank AG, BIZ: , (to.-nr.: , IBAN: DE , BIC(SWIFI): DEUTDEDBll0 Bezugsbedingungen:. Eezugsgebühren im Jahresabonnement {D} 72,-; Einzelbezug je Heft (D) 1 5,-, jeweils einschließlich 70lo Mehruertsteuer und zzgl, Verandkosten. Die Bezugsgebühr wird jährlich im voraus erhoben. Abbestellungen sind mit einer Frist von 2 Monaten zu m t. 1. jeden Jah res mö91 ch. Mitgl eder des Deutschen l nstituts für lnterne Revis on erhalten die Zeitschrift zum Mitgliederpreìs tährlich (D) 49,20); E nzelbézug je Heft (D) 8,20- Keine Eßatz- oder Rückzâhlungsansprüche bei störung oder Ausbleiben durch höhere Gewalt oder Streik. Preise für gebundene Ausgaben früherer Jahrgänge auf Anfrage. Anzeigen: Erich Schmidt Verlag GmbH tt Co. KG Genthiner str. 30G, Berlin Telefon (030) , Fax {030} 2s0O8s Anzeigen@ESVmedien.de Anzeigenleìtung: Sibylle Böhler Es gilt Anze genpreisl ste Nr.31 vom 'l.januar 201 6, d e unter httpt/medisdaten.zlßdigitolde b reitsteht oder auf Wunsch zugesandt w rd. Mânuskripte: Hinweise für die Abfassung von Beiträgen stehen lhnen auch als PDF zur Verfügung untef: Von Text und Tabellen erbitten wir neben einem sauberen Ausdruck auf Pap er - möglichst ohne handschriftliche Zusätze - das Mânuskript auf CD-B0M oder per bevouugt n Word, sonst zusätzlich im RTF-Formai. Zur Veröffentl chung angebotene Beiträge müssen frei sein von Rechten Dritter. Sollten sie auch an anderer Stelle zur Veröffentlichung oder gewerbl chen Nutzu g angeboten worden sein, muss dies angegeben werden. M t derannahme zurveröffentl chung i. berträ9t der Autor dem Verlag das ausschließliche Verlagsrecht und das Becht zur Herstellung von Sonderdrucken für die Ze t bis zum Ablauf des Urheberrechts. Das Verlagsrecht umfast auch die Rechte, den Beitrag in fremde Sprachen zu übersetzen, Úbersetzungen zu veru elfältigen und zu verbreiten sowie die Befugnis, den Beitrag bzw Úberetzungen davon in Datenbanken einzuspeichern und auf eiektronischem Wege zu verbreiten (online undloder offline), das Recht zur weiteren Veruielfält gung und Verbreitung zu gewerbl ch n Zwecken im Wege eines fotom chanischen oder eines anderen Verfahrens sowie das Recht zur Lizenzvergabe. Dem Autor verbleibt das Recht, nach Ablauf eines Jahres eine einfache Abdruckgenehmigung zu erteilen; sich ggf. hieraus ergebende Honorare stehen dem Autorzu. Bei Leserbriefen sowie bei angeforderten oder auch bei unaufgefordert eingereichten Manuskr pten behält s ch die Redaktion das Recht der Kúrzung und Modifikation der Manuskripte ohne Rücksptache mit dem Autor vor. Rechtliche H nwe se: Die Zeitschrift sowie alle in ihr nthaltenen einzelnen Beiträge und Abb ldungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorher gen Zustimmung des Verlages. Das g lt insbesondert für Verv elfältigungen, Bearbe tungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und diè Einspeicherung und Verarbeitung in elektron sche Systeme. - Die Veröffentlichungen in dìeser Zeitschrift geben ausschließlich die Meinung der Verfasser, Referenten, Rezensenten usw. wieder. - D e Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnemen, Warenbezeichnungen usw. in dieser Zeitschrift berecht gt auch ohne Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sìnne der Markenzeichen- und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrâchten wären und daher von jedermann benutzt werden dúrften. Bildnachweise lnhaltsvezeichnis: links: fotolia; Mitte, rechts: DllR/Chrisiian Lietzmann Nutzung von Reze s onstexten: Es gelten die Regeln des Börsenvereins des Deutschen Buchhåndels e.v. zur Vemendung von Buchrezensionen. Standards. Regeln' Berufsstand Betriebliche Betrugsaufhel I ung und B g Data Roger )denthol Management. Best Practice. Arbeitshilfen Mythos Sonderprüfung - Entzauberung einer Exotin 14 M i ch o el B ü nis / Th o m os Gossens Resilienz a ls Kernkompetenz für prüfende und beratende Berufe 26 Horold Moirhofer 4 Zit erweise: ZlR, Jahrgâng, Heft, Se te ISSN: Druck: l\ erkur Druck GmbH t Co. KG, Detmold

50 halt 0î. ËÉr iffn ffiql t{ Iiñ 'ï (.,.tt r,.t,, ^,^ rc a aernl-þì-l) I I, Wissenschaft' Forschung lnterne Revision und Wirtschaftsprüfung - Komplemente oder Substitute? Morc Eulerich 36 Literatur Buch besprech u ngen 46 Prof. Dr. Anne d'arcy Axel Becker DllR ntern Literatur zur lnternen Revision 49 Zusommengestellt von Prof. Dr. Mortin Richter Aus der Arbeit des DllR + lnformationen zum Examen lnterner Revisor + lnformationen zu den lla-zertifizierungen + CIA Learning System 45 Veranstaltungen' DllR-Akademie Veranstaltungsvorschau für die Zeit vom 1. Februar bis 31. Dezember Zusa m m e n g este I It vo n d e r Zl R-Redo kti o n zlr 3

51 INHALT BBK I L01_ 1,O2 SCHNELL GELESEN > Der Vordruck zur Einnahmen- Überschussrechnung für KURZNACHRICHTEN Steuerrécht aktuell Bernd Rätke BEITRÄGE a23 L35 Ja hresa bschluss Der Anhang nach B IRUG - lnhalt und Gestaltung im Jahresabschluss der kleinen GmbH (Teil a) Prof. Dr. Holger Philipps Betriebswirtschaft Strategieentwicklung und -umsetzung Jörgen Erichsen EEEE!ã!@ Beitrag in kl usive elektronischer Arbeitshilfe ]-L2 LL8 Buchführungs-Seminar Buchung einer Vorsteuervergütung aus dem Ausland Karl-Hermann Eckert Steuerrecht Der Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung für 2O15 Rüdiger Happe > Kurzfassung Seite LOl. L44 1_5 1_ L52 PRAXISFÄLLE ZUM BILRUG Equity-Methode: latente Steuern und Zwischenergebniseliminierung Prof. Dr, Carsten Theile Ne uerschei n u n gen/vera n sta ltu n gen lmpressum tr tr E o E tr Literatur Weblink lnformationen Audio Galerie Siehe auch g a E E ET Quelle Community Video Berechnung Merksatz Herausgeber: Prof. Dr. Carsten Theile, Bochum.VRiFG Bernd Rätke, Berlin. RA Michael von Schubert, Kassel 98 BBK 3I2OL6

52 mrccr{r ATS Zeitschrift für die Praxit des Hechts der lnformationstechnologien a 2 \ b / z a 31, Jahrgang. Heft ' S Neues unter Enwur[ eines 2. Gesekes zur Anderung des ïmg v Editorial Oliver Stiemerling -,,Künstliche lntelligenz" - Automatisierung geistiger Arbeil, Big Data und das lnternet der Dinge Eine technische Perspektive 762 Gerald Spindler - Roboter; Automation, künsiliche lntelligenz, selbst-steuernde Kfu - Braucht das Recht neue Haftungskategorien? Eine kritische Analyse möglicher Haftungsgrundlagen für autonome Steuerungen 766 Wiegand Liesegang - Technische AspeKe der Fernnutzung von Software im Kontext urhebenechtlicher Fragen 776 Malte Grützmacher -,,Software aus der Datendose" - Outsourcing, Cloud, SaaS & Co. Zur Einordnung von,,fernnutzungsrechten' in das System der urheberrechtlichen Nutzungs- und Veruve tungsrechte 779 Fabian Schuster/Sven Hunzinger - Zulässigkeit von Datenübertragungen in die USA nach dem Safe-Harbor-Urteil Amazon, MÌcrosoft, Google und Co. vordem Aus? 787 Te le ko m m u n i kati o nsrec ht ktuell Thomas Eisenbarth /Thomas Stögm üller -,,Always on I i ne" - Tech n ische Entwicklung und rechtliche Herausforderungen des mobilen lnternets Zentrale haftu ng srechtl i che u nd reg u latorische Fragestel I u ngen bei m mobilen lnternet 794 r Computerrecht aktuell R123 : TK-Recht akuell R'123 r Medienrecht aktuell Rl24 r Repoftaktuell R126 r Tagungsberichte R1 27 r Buchbesprechungen R1 29 r lmpressum R131 Beilagenhinweis: Wir bitten um freundliche Beachtung der Heftbeilagen derverlage Dr Otto Schmidt und C,H.Beck. Medienrecht Peter Hoppen - Sicherung von Eigentumsrechten an Daten Technisch basie fe An merku ngen zu r Rechtse ntwickl u ng Thomas Heymann - Der Schutz von Daten bei der Cloud Verarbeitung Sven-Erik Heun/Simon Assion - lnternetkecht) der Dinge Zum Aufeinandertreffen von Sachen- und Informationsrecht Beport Niko Härting/Jochen Schneider - Das Ende des Datenschutzes - es lebe die Privatsphäre Eine Rückbesinnung auf die Kern-Anliegen des Privatsphärenschutzes Gerrit Hornung/Manuela Sixt - Cyborgs im Gesundheitswesen Die rechtlichen Herausforderungen der technischen Erhaltung und Optimierung körperl icher Fu n kti onen (,,1T-Enhancement") o o

53 ConanurEn lnwreview lnternational 1 A A Journal 'Ì of lnformation Law and Technology a &ery a N ew at wwwcr-international.com: CJEU 'Safe Harbo/ decisiôn of 6 October2015, casec-362/14 1 6th Year. lssue Pages Edi^tor al Board Prol Dr Thomas Dreier M.CJ,, University of Karlsruhe Dr Jens-1. GasteI pnncipal administrato Brussêls RA Thomas Heymann, FranKufi/M. Prol Dr Michael Lehmann, Dipl,-Kfm., Max-Plancklnstitute and University of Munich Prof Raymond I Nimme[ Univers ty of Houston Attomey al Law Holly K Towle, J,D., Seattle Attomey at Law Thomas Vinje, Brussels Articles David P Fidler - Cyber War Crimes lslamic State Alrocity Vìdeos and the Laws of War 1 61 Amy L Groff/Paul Callegari/Patrick M. Madden - Platforms Like Uber and the Blurred Line Between lndependent Contractors and Employees Facing the challenges to employment law presented by seemingly intermediary platforms of the modern on-demand economy 166 Holly KTowle/Samuel R. Castic - FTC Cybersecurity and Data Protection Regulatory Authority Affirmed by U.S. Court of Appeals Whether FTC's Views on Cybersecurity or Data Protection Will Prevail Remains To Be Seen. 172 Corespondents Attomey at Law SakariAalto (Fìnland) Attorney at Law Jonathan Band (USA) Prol Dr Janusz Barta (Poland) Abogado Enrique J. Batalla (Spain) John P Beardwood (Canada) DDr Walter Blocher Austria) Prol Peter Blume (Denmark) Awocato Gabriel Cuonzo (ltaly) Dr Jens-l, Gaster (EU) Prof. Ysolde Gendreau (Canada) Dr Lucie Guibault (Canada/Netherlands) Avocat Dr Martin Hauser(France) Prof. Dr Rosa Julia-Barcelo (Spain) Attorney at Law Charles H. Kennedy (USAI Dr Stanley Lai (Singapore) Prof lan Lloyd (UK RA Prof Dr Michail Marinos (Greece) Prol Dr Ryszard Markiewicz (Poland) Ken Moon (New Zealand) Prof Raymond T Nimmer(USA) Advogado Manuel Oehen Mendes (Portugal) Prof. Jerome Reichman (USAJ Luis C. Schmidt (Mexico) Hany Small (UK) Prof. Alain Strowel (Belgium) Awocato Pietro Tamburrin (ltaly) Altorney a1 Law Thomas Vinje (USA EU) Prof Coenraad J. Visser (South Africa) Prof Dr Rolf H. Weber (Switzerland) J.T Weslermeier (USAI Neil J. Wilkof (lsrael) Jamie Wodetzki (Australia) Gase Law UK: Uber Vehicles No Taxis - Transport for London u. Uber London Ltd - High Court of Justice, Queen's Bench Division Administrative Court - decision of 16 October Austria: Copyright Levies System Unlawful - Vienna Commercial Court - decision of 25 August Summary & Comment by Prohaska- MarchriedlThompson 182 UK: Blocking Order Requesting lsps to Block Access to Popcorn Time Application Siles - Twentieth Century Fox u Sl<y UK and BT (and others) - High Court of Justice, Chancery Division - decision of 28 April Summary & Comment by Lloyd 184 Updates lgor Motsnyi- Russia: First Official Clarifications on Personal Data Localization Law 186 lan Lloyd - UK: Precident on ETSI Frand Obligation 188 Andrey Rumyantsev - Russia: Google's Abuse of Dominant Position by App Store App's Licensing Model 190 r About the Authors r Maslhead 192

54 ComRectrr Zeitschrift ffir die Praxis des Rechts : der lnforrnationstechnologien 32, Jahrgang. Heft S, 1-70 Neues unter Konsolidierte Fassung EU-DSGVO v (Ergebnis aus Trilog) ltund Software Thomas Thalhofer/Magdalena Beck - Auswirkungen von Solvency ll auf das lloutsourcing bei Versicherungen 1 Susanne Horner/Markus Kaulartz - Haftung 4.0 Verschiebung des Sorgfaltsmaßstabs bei Herstellung und Nutzung autonomer Systeme 7 Laura Kubach/Sven Hunzinger - Wer hat das Recht an der Rechtekette? Gebrauchte Soflvvarelizenzen in der Praxis (Teil 1) 14 Beweiskraft von Datenauszü gen (sog. softcopys) als Forderu ngsnachweis öffentllch-rechtl icher Hoheitsträger BGH: Beschluss vom I I Urheber- und Markenrecht für Bedienungsanleitung OLG Frankfu t: Beschluss vom Patentverletzu n g d u rch Ei nsatz von Open-Sou rce-fi rmware OLG Düsseldorf: Urteil vom Ausschluss der Erschöpfung durch Verpackungsmodifikation erst bei Gefahr für Marken-Ruf LG Hamburg: Urteil vom Fortbestehen derwiederholungsgefahr eines Lizenzuerstoßes - GPI- S. Client LG Halle: Urteilvom Einstufung aller ProduKe derselben Gruppe/Serie als fehlerhaft wegen potentieller FehlfunKion BGH: Urteil vom '15 (Ls) 28 lrtuell r lt und Software aktuell R3 r Daten und Sicherheit aktuell R6 r lnternet und E-Commerce aktuell R6 r Report und Technik alduell R7 r DGRI lnformationen R8 r lmpressum R1 0 Daten und Sicherheit Marco Gercke - Der Entwurf fur eine EU-Richtlinie über Netz- und lnformationssicherheit (NlS) Was kommt auf deutsche Unternehmen zu? Benjamin LotzlJulia Wendler - Datensicherheit als datenschutzrechtliche Anforderung: ZurFrage derabdingbarkeit des Sg BDSG Eine Erörterung für den privaten Rechtsverkehr und für Betreiber Kritischer lnfrastrukturen lnternet und E-Gommerce Mathias Schneider - Offene Fragen zur Urhebernennung nach Pixelio Widersprüche in der aktuellen Rechtsprechung zum Urhebernennungsrecht u n d Lösu n g s m ög I i ch keite n Kein Abbruch einer ebay-auktion wegen,,unseriösen" Bieters BGH: Urteil vom Unterlassungsanspruch gegen unzulässige Bildnis-Verbreitung Über Whats- App-Messenger LG FrankfurUM.: Beschluss vom Markenrechtliche Verwechslungsgefahr - IPS/ISP BGH: Urteilvom (Ls) Persön I ich keitsverletzu ng du rch WhatsApp- u nd Facebook-Chat LG Köln: Urteil vom (Ls)

55 -F n2 lnhaltsvezeichnis Beilagenhinweis; Wir bitten um freundliche Beachtung der Heftbeilagen des Verlages Dr Otto Schmidt und dercarlvon Ossietzky U n iversität Oldenbu rg. Telekommun kation und Med en Gerald Spindler- Die geplante Reform der Providerhaftung im TMG und ihre Vereinbarkeit mit Europäischem Recht Warum die beabsichtigte Reform ihr ZielvertehÞn wird 48 Anforderungen an Ersuchen einer Landesrundfunkanstalt zurvollstreckung von Rundfunkgebühren BGH: Beschlussvom Keine generelle Grundstückseigentümerpflicht zur Duldung von TKLeitungen BGH: Urteil vom Report und Technik Jens Nebel/Oliver Stiemerling - Aktuelle Programmiertechniken und ihr Schutz durch S69a UrhG Warum steuernde Artefakte einheitlichen urheberrechtl i che n Sch utz ge n i e ße n 61 CRo o Portal zum IT-Recht Experten blog ø N tr Cesetzgebungsreport RSS- Feeds Newsletter Schauen Sie einfach mal rein: ffi

56 i;: i{r:*p*ra licrt r*it.: BITKOM - Bunclesverb;nd I niorrnarionswi rtschafi, Tei BvD - Bei'Lrisverband de r Datelschillzbeauflraglen De davit im DAV - Arbeitsgenreinschafi ll-rechì im DeLllscìr eco - Verband der lniernenvirtsihaft e.v. VPRT - Verband Priirater RLrndfunk Lrnd Telemedien e.v ttc5 kaiicn unci neue a e.v ZEITSC H RIFT FLJ R DATENSC H 212t16 seiten 4s-1a4 Safe Harbor Editorial [9 AXEL SPIES Transatlantischer Datenschutz: Brücken schlagen über den Atlantik Datenschutzgrundverordnung Safe Harbor Bankgeheimnis Beschäftigtendatenschutz Einwilligung Beiträge 51 SIBYLLE GIERSCHMANN Was,,bringt" deutschen Unternehmen die DS-GVO? Mehr Pflichten, aber die Rechtsunsicherheit bleibt 55 MARTIN S. SMAGON Schutzschirm für EU/US-Datentransfer in Strafsachen. Neues transatlantisches Datenschutz-Rahmenabkommen und die Auswirkungen des Safe Harbor-Urteils 5E DANIEL ASHKAR / CHRISTOPH ZIEGER Datenschutzrechtl iche Aspekte bei Forderu ngsverä u ßeru ngen. lnwieweit sind damit einhergehende Übermittlungen von personenbezogenen Daten zulässig? 65 FLORIAN KLEIN / PHILIPP ROOS Videoüberwach un g: Kostspiel ige Fol gen für den Arbeitgeber? Aktuel le Rechtsprechung - konkrete Bemessungsma ßstäbe 72 SUSANNE SEHLBACH Entschäd igung f ü r Opfer von Menschenrechtsverletzungen - Datenschutz als Hindernis? Prüfung von Datenschutzfragen am Beispiel der ASK-Anerkennungsrichtlinie Auskunftsanspruch Pressefreiheit lnformationelle Selbstbestimmung Deanonymisierung Videoanlage Kontrollauftrag Rechtsprechung 77 BVerfG: Presserechtlicher Anspruch auf Übersendung einer anonymisierten U rteilskopie Beschluss vom BvR m. Anm. DIETERLE 8"1 BVerfG: Durchsuchung bei Presseorganen zur Aufklärung möglicher Straftaten von lnformanten unzulässig Beschluss vom BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13 m. Anm. WIENEN 85 BSG: Automatisierter Datenabgleich zwischen Jobcenter und BZSt Urteil vom B 4 AS 39/14 R 90 LAG Sachsen: Kundigung wegen rechtswidriger Bereicherung an defektem Geträ nkeautomaten Urteil vom Sa 407/14 93 AG München: Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs Urteil vom C 23903/ BVerwG: Auskunft über Anzahl der Verletzungen von Geheimschutzvorschriften beim BND Beschluss vom VR 2.15

57 I nformationszugang Sicherheitsmerkmale Visadaten Datenbank Persön I ichkeitsrecht I nformationsweitergabe Privattelefonat lnformationsrecht 't 103 'â Q4 'lû4. OVG NRW: Beamtenrechtliches Akteneinsichtsrecht in des Vorgesetzten Beschluss vom B 1260/1 4 VG Gelsenkirchen: Speicherung biometrischer Daten im Pass Urteil vom K 1839/08 VG Potsdam: Polizeirechtliche Anordnung der Fluggastdatenübermittlung Urteil vom VG 3 K 1763/12 EuGH: Gebühr fü,r Zugang zu Umweltinformationen Urteil vom C-7 1/14 - East Sussex County Council (Ls.) BGH: Schutz eines Kindes vor namentlicher Veröffentlichung Urteil vom Vl ZR 175/14 (Ls.) FG Köln : Länderübergreifender Datenausta usch Beschluss vom V (Ls.) LAG Düsseldorf: Kündigung wegen kostenpflichtiger Anrufe bei einer Gewinnspiel-Hotline Urteil vom Sa 630/1 5 (Ls.) OVG NRW: Auskunftsanspruch gegen BfV Beschluss vom B 226/ 1 4 (Ls.) lll-8i/ lnhal* V*Xå\f ZÐ-Fokus XV lrnpressuræ Wegen satztechnischer Probleme liegt das Jahresregister 2015 erst dieser Ausgabe beí. Wir bitten hierfür um Entschuldigung Beilage Jahresregister 2015 Beilagenhinyueis Mit dieser Ausgabe verbreiten wir eine Beilage von ZWB Forum für Führungskräfte GmbH, Wiesbaden Wir bitten unsere Leser um Beachtungl Zwei u nter e ner Decke: lhre lt-sicherheit. U nser Zertifi kat. 5ichern Sie sich Wettbewerbsvorteile durch eine Zertifizierung, z.b. gemáß ISO z7oot. www-datenschutz-cert.de datenschutz

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