Kursprogramm Straßenverkehr. Schienenverkehr. Seeverkehr. Binnenschifffahrt. Luftverkehr. Partner im UAG KompetenzNetzwerk. Zertifiziert nach:

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1 Kursprogramm 2014 Stand: Straßenverkehr Schienenverkehr Seeverkehr Binnenschifffahrt Zertifiziert nach: Luftverkehr Partner im UAG KompetenzNetzwerk

2 INHALTSVERZEICHNIS Kurs-Nr. Abfallrecht Inhalt 15 Grundlehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler (Staatlich anerkannte Grundlehrgänge gemäß Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az vom )...Grund-, Ergänzungslehrgang S slehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler (Staatlich anerkannter slehrgang nach 11 EfbV bzw. 6 BefErlV gemäß Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az vom )...slehrgang... S Der Betriebsbeauftragte für Abfall (Anerkannter Grundlehrgang für Abfallbeauftragte gemäß 59, 60 KrWG) Grundlehrgang S Neues für Betriebsbeauftragte für Abfall/Abfallbeauftragte (Anerkannter slehrgang für Abfallbeauftragte gemäß 59, 60 KrWG)...slehrgang... S Fachkunde gemäß 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von ungefährlichen Abfällen (Tagesseminar zur Erwerb der Fachkunde für verantwortliche Personen im Sinne des 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz)...Grundlehrgang S Fachkunde gemäß 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen (4-Tageseminar zur Erwerb der Fachkunde für verantwortliche Personen im Sinne des 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Grundlehrgang S. 8 Kurs-Nr. Gefahrgutrecht Inhalt 1 Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB S. 9 die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind Aufbaukurs S. 10 (früher Beauftragte Personen ) S Personen nach Kapitel 1.3 ADR die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Sonstige verantwortliche Personen ) S Der Gefahrgutbeauftragte für Straßen-, Schienen-, See S. 13 verkehr und Binnenschifffahrt S Der Gefahrgutbeauftragte für den Luftverkehr S Neues für Gefahrgutbeauftragte S Der Gefahrgutfahrer , Aufbaukurs S S Erwerb von Sachkunde an IBCs S S Klassifizierung von Abfällen S Gefahrgutrecht für Auditoren, Sachverständige und Verantwortliche in den Unternehmensbereichen: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltmanagement S Sicherheitspläne richtig erstellen, einführen und anwenden S. 23 Kurs-Nr. Gefahrstoffrecht Inhalt 8 Erwerb von Sachkunde nach TRGS ,... S Lagerung von Stoffen, Materialien und Abfällen mit Gefahrenpotenzial S. 25 Kurs-Nr. Ladungssicherheit Inhalt 10 Ladungssicherung für Verlader, Fahrer und Beförderer , Aufbaukurs... S S Der Kranführer für Portal- und Brückenkran..., Aufbaukurs... S S Der Gabelstaplerfahrer...,... S. 30 Anmeldeformular und AGB... S. 31 S. 2

3 15 KURSINHALT ABFALLRECHT Grundlehrgang Ergänzungslehrgang Grundlehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler (Staatlich anerkannte Grundlehrgänge gemäß Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az vom ) In der Entsorgungswirtschaft tätige Unternehmen können sich gemäß den 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Zu den zertifizierbaren Tätigkeiten zählt das sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, sowie das handeln oder makeln. Dazu müssen u.a. die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen gemäß 9 EfbV die erforderliche Fachkunde durch die bescheinigte Teilnahme an einem staatl. anerkannten Grundlehrgang nachweisen. Das gleiche gilt für die Erlangung der Erlaubnis zum Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen gemäß 54 KrWG und 1 der Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV). Auch für die Erlaubnis zum Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen wird gemäß 54 KrWG der Fachkundenachweis verlangt. Inhaltlich sind diese Fachkundelehrgänge nahezu identisch, sodass durch den Besuch unserer 4-tägigen Veranstaltung (als kombinierter Lehrgang) alle drei Fachkundenachweise erlangt werden können. Die Lehrgangsorganisation und -inhalte orientieren sich dabei an der LAGA-Vollzugshilfe Anerkennung von Fachkundelehrgängen (Stand ). Inhalt Grundlehrgang Gesetzliche und rechtliche Grundlagen Entsorgungsfachbetrieb Verantwortlichkeiten beim Entstehen von Abfall Abfallvermittlung und Abfalltransport Entsorgungsanlagen und deren Zulassungen BVT-Merkblätter Eigenschaften und Charakteristika von Abfällen Technik und Betrieb von Entsorgungsanlagen Rechtsvorschriften zur Nachweisführung und Registrierung Elektronisches Abfallnachweisverfahren eanv und dessen Umsetzung Wir veranstalten diesen Grundlehrgang zusammen mit unseren Partnerunternehmen, dem Ingenieurbüro: BPIU Frank Even Beratung und Planung im Umweltschutz. Gebühren pro Teilnehmer 750 EUR Grundlehrgang (4 Tage) Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Ergänzungslehrgang: Betriebsbeauftragter für Abfall Für Teilnehmer des Grundlehrgangs gemäß 9 EfbV und 3 BefErlV besteht durch Besuch des Ergänzungslehrgangs die Möglichkeit die notwendige Fachkunde gemäß 60 KrWG zur Bestellung zum Betriebsbeauftragten für Abfall zu erlangen. Die vorherige Teilnahme am Grundlehrgang ist zwingend erforderlich. Inhalt Ergänzungslehrgang Bedeutung und Stellung sowie Aufgaben, Pflichten und Rechte des Beauftragten für Abfall Verantwortung und Haftung des Abfallbeauftragten Management der betrieblichen Entsorgung Checklisten, Formulare und Arbeitshilfen in der betrieblichen Entsorgungspraxis Wir veranstalten diesen Ergänzungslehrgang zusammen mit unseren Partnerunternehmen, dem Ingenieurbüro: BPIU Frank Even Beratung und Planung im Umweltschutz. In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Grundlehrgang, Bochum Montag Donnerstag Freitag Samstag und Donnerstag Freitag Montag Donnerstag Freitag Samstag und Donnerstag Freitag :00 17:00 Uhr (4 Tage) 300 EUR Ergänzungslehrgang (1 Tag) Betriebsbeauftragter für Abfall Wir stellen eine anerkannte über die Teilnahme an dem Ergänzungslehrgang aus. Wir stellen eine anerkannte über die Teilnahme an dem Grundlehrgang aus. Ergänzungslehrgang, Bochum Freitag Samstag Freitag Samstag :00 17:00 Uhr (1 Tag) S. 3

4 KURSINHALT ABFALLRECHT 16 slehrgang slehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler (Staatlich anerkannter slehrgang nach 11 EfbV bzw. 6 BefErlV gemäß Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf Az vom ) Für die Leitung und Beaufsichtigung in Entsorgungsfachbetrieben verantwortliche Personen müssen zur Erhaltung ihres Fachkundenachweises mindestens alle zwei Jahre einen staatlich anerkannten slehrgang besuchen. Dies gilt auch für verantwortliche Personen die mit gefährlichen Abfällen handeln oder makeln. Verantwortliche Personen von Betrieben die Abfälle ausschließlich transportieren sind alle 3 Jahre zum Besuch eines anerkannten slehrgangs verpflichtet. Im Rahmen dieser 2-tägigen Veranstaltung liegt das Hauptaugenmerk auf Änderungen und Neuerungen im Abfall- und Umweltrecht, sowie anderen tangierenden Rechtsbereichen. Dabei spielt auch die Umsetzung von Änderungen im Betrieb eine wichtige Rolle. Dieser Lehrgang ist gleichzeitig anerkannt als für Betriebsbeauftragte für Abfall. Wir veranstalten diesen slehrgang zusammen mit unseren Partnerunternehmen, dem Ingenieurbüro: BPIU Frank Even Beratung und Planung im Umweltschutz. Inhalt slehrgang Änderungen bzw. Neuerungen im nationalen und internationalen Abfallrecht, insbesondere im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Änderungen bzw. Neuerungen in den angrenzenden Rechtsgebieten Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Aktuelles zur BefErlV und in den angrenzenden Rechtsbereichen Gefahrguttransport Straße (ADR), Schiene (RID), Gefahrgutverordnung für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) Erläuterung von Praxisbeispielen Wir stellen eine anerkannte über die Teilnahme an dem slehrgang aus. slehrgang 370 EUR slehrgang (2 Tage) Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und -makler In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten., Bochum Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag Freitag Samstag :00 17:00 Uhr (2 Tage) S. 4

5 KURSINHALT ABFALLRECHT 17 Grundlehrgang Der Betriebsbeauftragte für Abfall (Anerkannter Grundlehrgang für Abfallbeauftragte gemäß 59, 60 KrWG) Viele Betreiber nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm- SchG) von genehmigungsbedürftigen Anlagen als Abfallerzeuger und die meisten Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen müssen gemäß 59 KrWG einen Betriebsbeauftragten für Abfall (BbfA) bestellen. Um als Betriebsbeauftragter für Abfall bestellt werden zu können muss man die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen können. Neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation ist zum Nachweis der Fachkunde auch der Besuch eines Grundlehrgangs und die regelmäßige erforderlich. Die in 60 KrWG festgelegten Aufgaben des BbfA erfordern ein fundiertes Fachwissen des umfangreichen abfall- und umweltrechtlichen Regelwerks und die Fähigkeit dieses Wissen in der betrieblichen Praxis sicher umzusetzen. Im Rahmen dieser Veranstaltung vermitteln wir Ihnen alle dazu grundlegend notwendigen Kenntnisse. Diese Kenntnisse sind für den BbfA wie auch für den Betrieb zur Minimierung der Haftungs- und Strafrechtsrisiken unerlässlich. Unsere Referenten kommen aus der Praxis und vermitteln Ihnen wertvolle Hilfen aus ihrer langjährigen Erfahrungen, auch im Umgang mit den Behörden. Die praktische Anleitung bildet einen weiteren wesentlichen Aspekt des 5-tägigen Grundlehrgangs. Wir veranstalten diesen Grundlehrgang zusammen mit unseren Partnerunternehmen, dem Ingenieurbüro: BPIU Frank Even Beratung und Planung im Umweltschutz. Dieser Grundlehrgang richtet sich an alle die zukünftig in einem Unternehmen als Abfallbeauftragte bestellt werden sollen und dafür den Fachkundenachweis benötigen, sowie an Interessierte die sich einen umfassenden Überblick über das Abfallrecht, tangierende Rechtsgebiete und sonstige Belange der Abfallwirtschaft verschaffen wollen. Gebühren pro Teilnehmer EUR Grundlehrgang (5 Tage) Der Betriebsbeauftragte für Abfall In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Inhalt Grundlehrgang Abfallrecht (KrWG und untergesetzliches Regelwerk) Abfalltangierendes Umweltrecht Fragen des Straf-, Ordnungs- und Haftungsrechts Anzeige- und Erlaubnispflicht, Nachweisführung sowie Registerpflichten Abfalleigenschaften, Gefahren, Umwelteinwirkungen und Grundlagen zur Abgrenzung in gefährliche oder ungefährliche Abfälle Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe Anforderungen an den Abfalltransport, Gefahrgutvorschriften und weitere relevante Transportvorschriften Entsorgungsanlagen (Genehmigung, Anforderungen des Immissionsschutzes, Anlagentechnik (BVT)) Bedeutung und Stellung sowie Aufgaben, Pflichten und Rechte des BbfA Management der betrieblichen Entsorgung, praktische Arbeitshilfen und vieles mehr Die Inhalte des Lehrgangs richten sich nach der entsprechenden LAGA-Vollzugshilfe und werden ständig aktualisiert. Die ersten 4 Seminartage sind mit dem behördlich anerkannten Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde für den Entsorgungsfachbetrieb und Abfallbeförderer identisch. Daher erhalten die Teilnehmer nach Abschluß des Lehrgangs zum Nachweis gegenüber der Behörde und dem Arbeitgeber die Fachkundenachweise: Betriebsbeauftragter für Abfall Verantwortliche Person für Entsorgungsfachbetriebe gemäß 9 EfbV Verantwortliche Person für Sammler und Beförderer gem. 3 BefErlV Verantwortliche Person für Handeln und Makeln gefährlicher Abfälle gem. 54 KrWG Grundlehrgang, Bochum Montag Freitag Freitag Samstag und Donnerstag Samstag Montag Freitag Freitag Samstag und Donnerstag Samstag :00 17:00 Uhr (5 Tage) S. 5

6 18 KURSINHALT ABFALLRECHT Neues für Betriebsbeauftragte für Abfall/Abfallbeauftragte (Anerkannter slehrgang für Abfallbeauftragte gemäß 59, 60 KrWG) slehrgang Zur Erhaltung der Fachkunde fordert der Gesetzgeber auch vom Betriebsbeauftragten für Abfall (BbfA) bzw. Abfallbeauftragten eine regelmäßige. Auch wenn bisher eine eigene neue Abfallbeauftragtenverordnung auf sich warten lässt, so gibt es doch entsprechende Empfehlungen der LAGA, die in Anlehnung an die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mindestens einen zweijährigen sturnus für Immissionsschutzbeauftragte vorsehen. Mit dieser Veranstaltung bringen wir Sie auf den neuesten Stand der abfallrechtlichen Entwicklungen. Diese Kenntnisse sind für den Abfallbeauftragten wie auch für den Betrieb zur Minimierung der Haftungs- und Strafrechtsrisiken unerlässlich. Daneben bildet der praktische Erfahrungsaustausch einen wichtigen Aspekt des slehrgangs. Wir veranstalten diesen slehrgang zusammen mit unseren Partnerunternehmen, dem Ingenieurbüro: BPIU Frank Even Beratung und Planung im Umweltschutz. Diese Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Abfall, andere Betriebs-/Umweltbeauftragte, abfallrechtlich verantwortliche Personen und andere Interessierte, die ihr Fachwissen in Sachen Abfall auf einen aktuellen Stand bringen wollen. Gebühren pro Teilnehmer 285 EUR slehrgang (1 Tag) Neues für Betriebsbeauftragte für Abfall/Abfallbeauftragte In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Inhalt slehrgang Neue Entwicklungen im Abfallrecht (KrWG und untergesetzliche Regelwerke) Neue Entwicklungen im tangierenden Umweltrecht Fragen des Straf-, Ordnungs- und Haftungsrechts Anzeige- und Erlaubnispflichten Nachweisführung und Registerpflichten Neue Entwicklungen bei den Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe Neue Anforderungen an den Abfalltransport, Gefahrgutvorschriften und weitere relevante Transportvorschriften Entsorgungsanlagen (Genehmigung, Anforderungen des Immissionsschutzes, Anlagentechnik (BVT)) und vieles mehr Die Inhalte des slehrgangs werden ständig aktualisiert. Zum Abschluss erhält der Teilnehmer zum Nachweis gegenüber der Behörde und dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung mit einer Auflistung der vermittelten Inhalte. slehrgang, Bochum Samstag Donnerstag Mittwoch Samstag :00 17:00 Uhr (1 Tag) S. 6

7 19 KURSINHALT ABFALLRECHT Grundlehrgang Fachkunde gemäß 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von ungefährlichen Abfällen (Tagesseminar zur Erwerb der Fachkunde für verantwortliche Personen im Sinne des 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01. Juni 2012 gelten auch wesentliche Neuerungen für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln nicht gefährlicher Abfälle. Gemäß 53 Abs. 1 gilt für Unternehmen, die einer dieser Tätigkeiten nachgehen, eine Anzeigepflicht. Dies gilt neu auch für ungefährliche Abfälle zur Verwertung. Ebenfalls neu ist, dass sich die Anzeigepflicht auch auf Händler bezieht. Weiterhin beschränkt sich die Anzeigepflicht nicht nur auf Unternehmen die diese Tätigkeiten gewerbsmäßig ausführen, sondern auch auf alle Betriebe die diese Tätigkeiten im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen machen. Das heißt, davon sind nicht nur Unternehmen der Entsorgungsbranche betroffen, sondern alle Unternehmen, die z. B. im Rahmen einer anderen gewerblichen Tätigkeit, selbst erzeugte Abfälle befördern. Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen gemäß 53 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz über Zuverlässigkeit und die für diese Tätigkeit notwendige Sach- und Fachkunde verfügen. Im Rahmen dieses eintägigen Grundlehrgangs erhalten Sie die notwendigen Informationen und Kenntnisse zu den gesetzlichen Grundlagen und wesentlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG). Dazu erhalten Sie wichtige Informationen zu den Pflichten als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von ungefährlichen Abfällen. Wir geben Ihnen Praxistipps, damit sie rechtssicher arbeiten können. Der Grundlehrgang richtet sich insbesondere an Personen nach Kapitel 1.3 ADR wie Betriebs- und Abteilungsleiter sowie Vorarbeiter, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich sind. Gebühren pro Teilnehmer 275 EUR Grundlehrgang (1 Tag) Fachkunde gemäß 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von ungefährlichen Abfällen In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Inhalt Grundlehrgang Gesetzliche Grundlagen des Abfallrechts Transportrechtliche Vorschriften Abgrenzung nichtgefährliche und gefährliche Abfälle Pflichten als Sammler, Beförderer, Händler und Makler Zum Abschluss erhält der Teilnehmer zum Nachweis gegenüber der Behörde und dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung mit einer Auflistung der vermittelten Inhalte. Grundlehrgang Wichtiger Hinweis: Dieser Lehrgang verleiht nicht die Fachkunde im Sinne des 54 Abs. 1 (2.) KrWG. Bitte besuchen Sie dafür unseren Grundlehrgang Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und makler. Wir veranstalten diesen Grundlehrgang zusammen mit unseren Partnerunternehmen, dem Ingenieurbüro: BPIU Frank Even Beratung und Planung im Umweltschutz., Bochum Montag Donnerstag Mittwoch Freitag Montag Freitag Dienstag Freitag :00 17:00 Uhr (1 Tag) S. 7

8 20 KURSINHALT ABFALLRECHT Fachkunde gemäß 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen (4-Tageseminar zur Erwerb der Fachkunde für verantwortliche Personen im Sinne des 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz) Grundlehrgang Mit dem Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zum 01. Juni 2012 gelten auch wesentliche Neuerungen für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln gefährlicher Abfälle. Gemäß 54 Abs. 1 gilt für Unternehmen, die einer dieser Tätigkeiten nachgehen, eine Erlaubnispflicht. Ebenfalls neu ist, dass sich die Erlaubnispflicht auch auf Händler bezieht. Weiterhin beschränkt sich die Erlaubnispflicht nicht nur auf Unternehmen die diese Tätigkeiten gewerbsmäßig ausführen, sondern auch auf alle Betriebe die diese Tätigkeiten im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen machen. Das heißt, davon sind nicht nur Unternehmen der Entsorgungsbranche betroffen, sondern alle Unternehmen, die z. B. im Rahmen einer anderen gewerblichen Tätigkeit, selbst erzeugte Abfälle befördern. Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen müssen gemäß 54 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz über Zuverlässigkeit und die für diese Tätigkeit notwendige Sach- und Fachkunde verfügen. Im Rahmen dieses viertägigen Grundlehrgangs erhalten Sie die notwendigen Informationen und Kenntnisse zu den gesetzlichen Grundlagen und wesentlichen Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetztes (KrWG). Dazu erhalten Sie wichtige Informationen zu den Pflichten als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen. Wir geben Ihnen Praxistipps, damit sie rechtssicher arbeiten können. Hinweis: Da dieser Lehrgang inhaltlich mit unserem Grundlehrgang: Fachkunde für Entsorgungsfachbetriebe, Abfallbeförderer, Abfallhändler und makler identisch ist, erhalten Sie nach Abschluss des Lehrgangs auch die über den Fachkundenachweis Verantwortliche Person für Entsorgungsfachbetriebe gem. 9 EfbV. Wir veranstalten diesen Grundlehrgang zusammen mit unseren Partnerunternehmen, dem Ingenieurbüro: BPIU Frank Even Beratung und Planung im Umweltschutz. Der Grundlehrgang richtet sich insbesondere an Inhaber oder Mitarbeiter, die für die Leitung und Beaufsichtigung von im Sinne des 54 KrWG anzeigepflichtigen Betrieben verantwortlich sind. Gebühren pro Teilnehmer 750 EUR Grundlehrgang (4 Tage) Fachkunde gemäß 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen In der Lehrgangsgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Inhalt Grundlehrgang Gesetzliche Grundlagen des Abfallrechts Transportrechtliche Vorschriften Abgrenzung nichtgefährliche und gefährliche Abfälle Pflichten als Sammler, Beförderer, Händler und Makler Verantwortlichkeiten beim Entstehen von Abfall Abfallvermittlung und Abfalltransport Entsorgungsanlagen und deren Zulassungen Entsorgungsfachbetrieb Eigenschaften und Charakteristika von Abfällen Technik und Betrieb von Entsorgungsanlagen Rechtsvorschriften zur Nachweisführung und Registrierung Elektronisches Abfallnachweisverfahren eanv und dessen Umsetzung Zum Abschluss erhält der Teilnehmer zum Nachweis gegenüber der Behörde und dem Arbeitgeber eine Teilnahmebescheinigung mit einer Auflistung der vermittelten Inhalte. Grundlehrgang, Bochum Montag Donnerstag Freitag Samstag und Donnerstag Freitag Montag Donnerstag Freitag Samstag und Donnerstag Freitag :00 17:00 Uhr (4 Tage) S. 8

9 1 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen ) Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut unabhängig der beförderten, versendeten oder verpackten Menge ihre daran beteiligten Personen besonders schulen müssen. Der richtet sich insbesondere an Personen nach Kapitel 1.3 ADR wie Betriebs- und Abteilungsleiter sowie Vorarbeiter, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich sind. Gebühren pro Teilnehmer 230 EUR (1 Tag) Personen die nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) In den Kursgebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Kurs notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die nahme aus. Inhalt Geplante Neuerungen des ADR für das Jahr 2015 Neuerungen im Abfallrecht und der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Behördliche Quellen zum Gefahrgutrecht Verantwortlichkeiten bei Gefahrguttransporten Aufbau und Systematik der Rahmenverordnung des GGVSEB und des ADR Erstellung von erforderlichen Beförderungspapieren Bedingungen bei Verpackungen und Großpackmitteln Beförderung von Schüttungen Kennzeichnung von Gefahrguttransporten Sicherung von Ladungen nach der VDI-Richtlinie 2700 ff. Ordnungswidrigkeiten und Haftungen bei Gefahrguttransporten Umweltschadensgesetz Kapitel 1.10 des ADR Vorschriften für die Sicherung Globally Harmonised System (GHS) Einbindung der Registration, Evaluation and Autorisation of Chemicals (REACH), Bochum Donnerstag Dienstag Donnerstag Montag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 9

10 1 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen ) Aufbaukurs Aufbaukurs Bei der Beförderung von Gefahrgütern ins Ausland werden verschiedene Verkehrsträger genutzt. Dabei kommen auf Verpacker, Befüller, Verlader, Absender und Beförderer zusätzliche Anforderungen zu der Aufbaukurs vermittelt dazu einen umfangreichen Überblick, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Mitarbeiter die eine weiterführende Schulung im Rahmen einer sogenannten Personalkategorie nach den Regeln der Luftfahrt benötigen, erhalten durch den Aufbaukurs erste Einblicke. Die Teilnahme am Aufbaukurs ist jedoch kein Ersatz für eine Schulung nach der IATA bzw. für eine Personalkategorieschulung gemäß Luftfahrt Bundesamt (LBA)! Für die Verkehrsträger des See- und Binnenschiffverkehrs erfüllt der Aufbaukurs in Kombination mit dem die Voraussetzung bzw. die Unterweisung zu Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen ). Der Aufbaukurs richtet sich insbesondere an Personen nach Kapitel 1.3 ADR wie Betriebs- und Abteilungsleiter sowie Vorarbeiter, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich sind. 285 EUR Aufbaukurs (1 Tag) In der Kursgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Kurs notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Inhalt Aufbaukurs Erläuterungen der Regelungen für die Verkehrsträger Binnenschiff (ADN), See- (IMDG) und Luftverkehr (IATA) sowie Eisenbahn (RID) Besondere Kennzeichnungsbedingungen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten Ladungssicherung des Cargo Transport Unit (CTU) Dokumentation und Transportdokumente bei See-, Luft- und Binnenschiffstransporten sowie bei dem Zu- und Ablauf zu diesen Verkehrsträgern Besondere Bedingungen bei Tank-, Versandstück- und dem Transport von losem Schüttgut Bedingungen für Beförderungsmengen (Limited Quantities) Bedingungen der Empfängerländer Aufbaukurs, Bochum Dienstag Montag :30 17:00 Uhr (1 Tag) Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem Aufbaukurs aus. S. 10

11 1 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen ) Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut unabhängig der beförderten, versendeten oder verpackten Menge ihre daran beteiligten Personen besonders schulen müssen. Die richtet sich insbesondere an Personen nach Kapitel 1.3 ADR wie Betriebs- und Abteilungsleiter sowie Vorarbeiter, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich sind. Gebühren pro Teilnehmer 230 EUR (1 Tag) Personen die nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) In den Kursgebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Kurs notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die nahme aus. Inhalt Geplante Neuerungen des ADR für das Jahr 2015 Neuerungen im Abfallrecht und der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) Behördliche Quellen zum Gefahrgutrecht Verantwortlichkeiten bei Gefahrguttransporten Aufbau und Systematik der Rahmenverordnung des GGVSEB und des ADR Erstellung von erforderlichen Beförderungspapieren Bedingungen bei Verpackungen und Großpackmitteln Beförderung von Schüttungen Kennzeichnung von Gefahrguttransporten Sicherung von Ladungen nach der VDI-Richtlinie 2700 ff. Ordnungswidrigkeiten und Haftungen bei Gefahrguttransporten Umweltschadensgesetz Kapitel 1.10 des ADR Vorschriften für die Sicherung Globally Harmonised System (GHS) Einbindung der Registration, Evaluation and Autorisation of Chemicals (REACH), Bochum Montag Freitag Montag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 11

12 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT 2 Personen nach Kapitel 1.3 ADR die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Sonstige verantwortliche Personen ) gemäß Kapitel 1.3 ADR Der Gesetzgeber hat in der ADR vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut unabhängig der beförderten, versendeten oder verpackten Menge transportieren, ihre sonstigen verantwortlichen Personen besonders schulen müssen. Unser richtet sich insbesondere an Lageristen, Staplerfahrer, Verpacker, Befüller und Fahrzeugführer von beispielsweise Kurierdiensten oder Handwerksbetrieben (auch wenn sie nur freigestellte Gefahrgüter befördern), sofern sie nicht bereits als Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) im Betrieb besonders geschult und tätig sind. 145 EUR (½ Tag) Personen nach Kapitel 1.3 ADR die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Sonstige verantwortliche Personen) In der Kursgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Kurs notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem aus. Inhalt Verkehrsrechtliche Grundlagen beim Gefahrguttransport auf der Straße Allgemeine Vorschriften und Begriffserklärungen sowie angrenzende Rechtsbereiche Zusammenhang zwischen der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) und der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Verantwortlichkeiten beim Gefahrguttransport Erforderliche Transportunterlagen zur Dokumentation Verwendung von Verpackungen und Großpackmittel Beförderung mit Fahrzeugen von Versandstücken, loser Schüttung und Tanks Ladungssicherung Vorschriften für die Sicherung nach 1.10 ADR Max-Planck-Straße 19, Iserlohn Montag Montag Montag :00 13:00 Uhr (½ Tag) S. 12

13 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT 3 Der Gefahrgutbeauftragte für Straßen-, Schienen-, Seeverkehr und Binnenschifffahrt für Straßen-, Schienen-, Seeverkehr und Binnenschifffahrt Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen- und Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über eine gültige Schulungsbescheinigung für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an unserem schafft hierfür die Voraussetzung. Der Kurs entspricht den Vorgaben der GbV sowie weiteren nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften für die o.g. Verkehrsträger (IATA-DGR). Gebühren pro Teilnehmer für e 550 EUR EUR EUR EUR Straßenverkehr (3 Tage) Schienenverkehr (optional, + 1 Tag) Binnenschifffahrt (optional, + 1 Tag) Seeverkehr (optional, + 1 Tag) In den Kursgebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Kurs notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Inhalt Nationale und internationale Vorschriften und Organisationen Gefährliche Güter Freistellungsregelungen und Mengenbegrenzungen Versandstücke und deren Kennzeichnung Beförderungsvorschriften, Dokumentation Max-Planck-Straße 19, Iserlohn 8:30 17:00 Uhr Straßenverkehr (3 Tage) Montag Mittwoch Montag Mittwoch Schienenverkehr (+ 1 Tag) Donnerstag Donnerstag Abschluss Auf Wunsch kann sich an den eine schriftliche Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anschließen. Nach erfolgreicher Prüfung wird von der IHK ein Schulungsnachweis ausgestellt. Damit ist eine Bedingung für eine Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten für die jeweiligen Verkehrsträger erfüllt. Wir stellen Ihnen eine zusätzliche über die nahme aus. Binnenschifffahrt (+ 1 Tag) Freitag Freitag Seeverkahr (+ 1 Tag) Montag Montag S. 13

14 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT 3 Der Gefahrgutbeauftragte für Straßen-, Schienen-, Seeverkehr und Binnenschifffahrt für Straßen-, Schienen-, See-, Luftverkehr und Binnenschifffahrt Der Schwerpunkt der liegt auf der Vermittlung von Neuerungen für die Verkehrsträger Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr mit der Einbindung von Abfalltransporten als Gefahrgut. Bei den Inhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer berücksichtigt. Durch die Teilnahme an dieser zweitägigen werden gesetzliche Vorschriften eingehalten. Es werden Problemlösungen im Bereich Gefahrgut (speziell Stückguttransporte) vermittelt. Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht. Inhalt Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften Durchführung der Beförderung Fahrzeug- und Beförderungsarten, Ausrüstung und Umschließungen Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln Dokumentation Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen 440 EUR (2 Tage) Der Gefahrgutbeauftragte In der Kursgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Kurs notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Abschluss Auf Wunsch kann sich an die eine schriftliche Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anschließen. Nach erfolgreicher Prüfung wird von der IHK ein Schulungsnachweis ausgestellt. Damit ist eine Bedingung für eine Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten für die jeweiligen Verkehrsträger erfüllt. Wir stellen Ihnen eine zusätzliche über die nahme aus. Max-Planck-Straße 19, Iserlohn Montag Dienstag Montag Dienstag :30 17:00 Uhr (2 Tage) S. 14

15 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT 4 Aufbaukurs Der Gefahrgutbeauftragte für Luftverkehr Aufbaukurs Der Gefahrgutbeauftragte für Luftverkehr Optionaler zum Der Gefahrgutbeauftragte für Straßen-, Schienen-, Seeverkehr und Binnenschifffahrt Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Luftfahrzeugen beteiligt sind, mussten in der Vergangenheit nach den Vorgaben der GbV schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Diese Bestellungspflicht entfiel ab dem , jedoch bleibt die Kontrollpflicht bzw. Überwachung u.a. nach 130 OWiG für den Unternehmer weiterhin bestehen. Unser optionales Zusatzmodul bietet zukünftigen Gefahrgutbeauftragten die Möglichkeit wichtige Informationen zur Überwachung beim Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr im Anschluss an den Der Gefahrgutbeauftragte für Straßenverkehr zu erhalten. Die Teilnahme am Aufbaukurs ist jedoch kein Ersatz für eine Schulung nach der IATA bzw. für eine Personalkategorieschulung gemäß Luftfahrt Bundesamt (LBA)! (zzgl. zum Der Gefahrgutbeauftragte für Straßen-, Schienen-, Seeverkehr und Binnenschifffahrt ) 230 EUR Aufbaukurs (1 Tag) Der Gefahrgutbeauftragte für Luftverkehr Inhalt Aufbaukurs Nationale und internationale Organisationen Länderspezifische Bestimmungen Luftverkehrsspezifische Bestimmungen Erläuterungen zum Luftverkehrsgesetz Rechtliche Verantwortlichkeiten Notwendigkeit von Personalschulungen (PK) Gefährliche Güter Freistellungsregelungen und Mengenbegrenzungen Versandstücke und deren Kennzeichnung Beförderungsvorschriften, Dokumentation Max-Planck-Straße 19, Iserlohn Mittwoch Dienstag :30 17:00 Uhr (1 Tag) In der Kursgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Kurs notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Abschluss Wir stellen Ihnen eine über die Teilnahme an dem Aufbaukurs aus. S. 15

16 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT 5 Neues für Gefahrgutbeauftragte Und wieder hat der Gesetzgeber Änderungen im Gefahrguttransport durchgeführt und plant weitere Ergänzungen und Neuerungen! Wir halten Sie mit unserem auf dem Laufenden und binden so diese Neuerungen in Ihren praktischen Alltag ein. Unser Kurs Neues für Gefahrgutbeauftragte ist einfach ein Muss, vor allem, weil Sie täglich mit neuen Fragen zur Beförderung von gefährlichen Gütern konfrontiert werden! Der richtet sich insbesondere an Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) sowie Gefahrgutbeauftragte die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung verantwortlich sind. Dieser Kurs ersetzt nicht unsere Basis- oder Aufbaukurse sowie die en zu Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) und Der Gefahrgutbeauftragte. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website unter. 320 EUR (1 Tag) Neues für Gefahrgutbeauftragte In der Kursgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die zum Kurs notwendigen Bücher bzw. Rechtsvorschriften kostenpflichtig zur Verfügung. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem aus. Inhalt Neuerungen für 2015 in der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Umsetzung von Abfalltransporten mit baumusterzugelassenen Containern (BK 1 und BK 2 sowie die neue Codierung BK 3) Anwendung der Klassifizierung von Abfällen in Bezug zur ADR Kapitel und zu weiteren Bedingungen des Abfall- und Chemikalienrechtes sowie zu weiteren Umweltvorschriften Veränderungen beim Transport von leeren, ungereinigten Verpackungen mit Ausblick auf die damit verbundenen zukünftigen Sondervorschriften Erfahrungen bei der anwendungsbedingten Nutzung von Großpackmitteln als Bergungsverpackungen Beförderung von Spraydosen (Druckgaspackungen) in Verbindung mit der neuen GGAV 20 Neuerungen bei den Verkehrsträgern: Schienen-, See- und Luftverkehr sowie der Binnenschifffahrt, Bochum Montag Donnerstag Donnerstag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 16

17 6 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT Der Gefahrgutfahrer ADR Fahrer Aufbaukurs gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßenfahrzeugen beteiligt sind, müssen ihre Fahrer besonders schulen. Als Gefahrgutfahrer (ADR-Fahrer) darf nur tätig werden, wer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrieund Handelskammer (IHK) abgelegt hat. Die Teilnahme an unserem dreitägigen schafft hierfür eine wichtige Voraussetzung. Inhalt für Stückguttransport Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften Fahrzeug- und Beförderungsarten Ausrüstung und Umschließungen Durchführung der Beförderung entsprechend ADR 2013 mit Übungen zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln Dokumentation (Begleitpapiere) Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Maßnahmen nach Un- und Zwischenfällen entsprechend ADR 2013 mit praktischer Feuerlöschübung Gebühren pro Teilnehmer 210 EUR Abschluss für Stückguttransporte (2½ Tage) In den Kursgebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Auf Wunsch schließen sich an die Kurse schriftliche Prüfungen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Nach erfolgreicher Prüfung wird von der IHK eine ADR- ausgestellt. 9:00 17:00 Uhr (2 Tage) 9:00 13:00 Uhr (3. Tag vormittags) Hegestück 20, Iserlohn Montag Mittwoch Freitag Samstag und Freitag Montag Mittwoch Aufbaukurs gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßenfahrzeugen beteiligt sind, müssen ihre Fahrer besonders schulen. Als Gefahrgutfahrer (ADR-Fahrer) darf nur tätig werden, wer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt und eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt hat. Inhalt Aufbaukurs für Tanktransport Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften Fahrzeug- und Beförderungsarten Ausrüstung und Umschließungen Durchführung der Beförderung entsprechend ADR 2013 mit Übungen zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln Dokumentation (Begleitpapiere) Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen Maßnahmen nach Un- und Zwischenfällen entsprechend ADR 2013 mit praktischer Feuerlöschübung Erweiterte Inhalte gemäß Rahmenlehrplan des DIHT Gebühren pro Teilnehmer 160 EUR Abschluss Aufbaukurs für Tanktransporte (optional, + 1½ Tage) In den Kursgebühren sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Alle Gebühren verstehen sich zzgl. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Auf Wunsch schließen sich an die Kurse schriftliche Prüfungen vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Nach erfolgreicher Prüfung wird von der IHK eine ADR- ausgestellt. Aufbaukurs 13:00 17:00 Uhr (1. Tag nachmittags) 9:00 17:00 Uhr (2. Tag) Hegestück 20, Iserlohn Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Mittwoch Donnerstag S. 17

18 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT 6 Der Gefahrgutfahrer ADR Fahrer gemäß Kapitel 8.2 des Transports gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) Der Schwerpunkt unserer liegt auf dem Thema Tanktransport. Bei den Inhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer berücksichtigt. Durch die Teilnahme an dieser zweitägigen wird die Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut erhöht und die Umweltgefahren reduziert. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand gebracht. 190 EUR (2 Tage) Der Gefahrgutfahrer In der Kursgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Kursbeginn zu entrichten. Nicht enthalten sind die Prüfungsgebühren der IHK! Abschluss Auf Wunsch schließt sich an die eine schriftliche Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) an. Sie verlängert im Erfolgsfall die ADR- um 5 Jahre. Inhalt Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften Fahrzeug- und Beförderungsarten Ausrüstung und Umschließungen Durchführung der Beförderung mit Übungen zur Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t Bezettelung, Kennzeichnung, orangefarbene Tafeln Dokumentation (Begleitpapiere) Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen Hegestück 20, Iserlohn Donnerstag Freitag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag :00 17:00 Uhr (2 Tage) S. 18

19 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT 7 Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 In unserem eintägigen erhalten Sie nach der Gefahrgutregel (GGR) 002 der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) die notwendige Sachkunde, um anschließend als Sachkundiger an Großpackmitteln/IBCs (ASF, ASP) alle 2 ½ Jahre erstmalige und wiederkehrende Prüfungen sowie Inspektionen selbstständig durchführen zu können. Neben diesen Prüfungen und Inspektionen müssen Großpackmittel in einem fünfjährigen Zeitintervall durch einen Sachverständigen untersucht werden. Wir zeigen Ihnen die Differenzierung zwischen einer Sachkundigen- und einer Sachverständigenprüfung auf, die nicht von Ihnen als Sachkundiger durchgeführt werden darf! Wir veranstalten diesen Sachkundekurs zusammen mit unserem Partnerunternehmen der BAUER GmbH in Südlohn. Der richtet sich an Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen) und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung ebenso verantwortlich tätig sind sowie intern Prüfungen und Inspektionen vornehmen müssen. Inhalt Ausführungen und Erläuterungen zur Gefahrgutregel (GGR) 002 der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) Allgemeine und zusätzliche Vorschriften nach Kapitel des europäischen Übereinkommens für Transporte gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) über die Verwendung von Großpackmitteln (IBC) Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) nach Kapitel 6.5 des ADR Durchführung und Häufigkeit von Prüfungen und Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) Besondere Vorschriften für metallene, flexible und starre Großpackmittel (IBC) aus Kunststoff Erstellung von Prüfungs- und Inspektionsdokumentationen Einweisung und Handhabung vor Ort an Großpackmitteln (IBC) bei unserem Partnerunternehmen der BAUER GmbH in Südlohn Besichtigung der Produktion der Großpackmittel (IBC) der BAUER GmbH 230 EUR (1 Tag) Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 In der Kursgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Kursbeginn zu entrichten. Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem aus. Eichendorffstraße 62, Südlohn Donnerstag Freitag Mittwoch :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 19

20 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT 7 Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 Im Zuge der Änderungen des Gefahrgutrechtes ist es unumgänglich, regelmäßig im Bereich der Sachkunde für Großpackmittel (IBC) auf einem aktuellen Stand zu sein. Neben den Änderungen in der Verordnung, ändern sich auch Vorbedingungen durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM). Unternehmen die Mitarbeiter im Rahmen der Sachkunde an IBCs beschäftigen, sind ebenfalls gehalten, regelmäßig en durchführen zu lassen. In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen zu unserem bereits bestehenden (Grundschulung) zum Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002, nun eine jährliche an. Wir veranstalten diese zusammen mit unserem Partnerunternehmen der BAUER GmbH in Südlohn. Die richtet sich an alle verantwortlichen Personen die unseren Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 besucht haben und sich über geplante Neuerungen im ADR 2015 und der BAM GGR 002 informieren wollen. 230 EUR (1 Tag) Erwerb von Sachkunde an IBCs nach BAM-GGR 002 In der Kursgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Kursbeginn zu entrichten. Inhalt Neue Auslegungen der Richtlinie der GGVSEB für die Verkehrsträger Straßenverkehr, Eisenbahn, Binnenschifffahrt Neuerungen bei der Durchführung von Dichtheitsprüfungen an Großpackmitteln (IBC) Verantwortung und Dokumentationspflichten des Sachkundigen Tipps zur Arbeitsweise Praktische Übungen insbesondere zur Dichtheitsprüfung an Behältern Erfahrungsaustausch Neuerungen zur Gefahrgutregel (GGR) 002 der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) Auslegung der Prüfinterwalle für Großbackmittel Vorgeschriebene anzubringende Kennzeichnungen durch den Sachkundigen Geplante Neuerungen 2015 im europäischen Übereinkommen für Transporte gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) über die Verwendung von Großpackmitteln (IBC) Besichtigung der Produktion von Großpackmittel (IBC) im Betrieb der BAUER GmbH (nur in Südlohn möglich) Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem aus., Bochum Mittwoch :30 17:00 Uhr (1 Tag) Eichendorffstraße 62, Südlohn Mittwoch Mittwoch :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 20

21 KURSINHALT GEFAHRGUTRECHT 9 Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen nach Gefahrgutrecht In der betrieblichen Praxis gestaltet sich eine Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen oft sehr schwierig. Der Grund liegt in den verschiedenen Absichten der staatlichen Rechtsbereiche. Unser eintägiger soll Verfahren für eine Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen aufzeigen, die sich in der Praxis bewährt haben. Es besteht die Möglichkeit, innerbetriebliche Beispiele der Teilnehmer zu besprechen und Lösungen dazu zu erarbeiten. Im Kurs sind auch Zeiten für praktische Übungen enthalten. Der richtet sich an MitarbeiterInnen von Abfallerzeugern in Gewerbe und Industrie, Abfalltransporteuren (z.b. Speditionen, Containerdienste) und Abfallentsorgern. Insbesondere diejenigen Personen, die für den Transport von Abfällen und Gefahrstoffen Verantwortung tragen, u.a.: Verpacker und Versender von Abfällen und Gefahrstoffen ( Bereitstellung zur Abholung ) Gefahrgut-, Abfall- und Umweltbeauftragte Personen nach Kapitel 1.3 ADR, 9 OWiG und 14 StGB die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (früher Beauftragte Personen ) Disponenten, Einsatz- und Betriebsleiter Fahrzeugführer Fachkundige gemäß Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) und Beförderungserlaubnis-Verordnung (BefErlV) Inhalt Vorstellen der Gefahrgutklassen Chemische, physikalische und biologische Kriterien zur Einstufung von Abfällen und Gefahrstoffen Grenzwerte und -größen für Abfälle und Gefahrstoffe Klassifizierung von Lösungen und Gemischen Feststellung überwiegender Gefahren Festlegung auf eine Gefahrgutposition Bedeutung des EG-Sicherheitsdatenblattes gemäß der gesetzlichen Grundlagenverordnung (EG 1907/2006, REACH) Wichtige Daten für das EG-Sicherheitsdatenblatt Wichtige Daten für eine gefahrgutrechtliche Klassifizierung Hinweise zur Prüfung auf Plausibilität zwischen einer gefahrstoffrechtlichen und einer gefahrgutrechtlichen Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen Praktische Hilfestellungen für den innerbetrieblichen Alltag Erläuterung des weltweit harmonisierten Systems zur Klassifizierung und Kennzeichnung gefährlicher Güter Auswirkungen der Klassifizierung von Gefahrgütern und Gefahrstoffen Weiterführende Quellen zum Kursthema Wir stellen eine nach Kapitel 1.3 des ADR anerkannte über die Teilnahme an dem aus. 320 EUR (1 Tag) Klassifizierung von Abfällen und Gefahrstoffen In der Kursgebühr sind Lehrmittel, Erfrischungen und das Mittagessen enthalten. Die Gebühr versteht sich zzgl. aktueller MwSt. und ist vor Kursbeginn zu entrichten., Bochum Donnerstag Dienstag :30 17:00 Uhr (1 Tag) S. 21

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