Ab Januar 2011 gelten neue Regeln
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- Johannes Winter
- vor 7 Jahren
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1 Ausgabe vom Aktuelles für unsere Mitglieder Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Transport von Gefahrgütern Ab Januar 2011 gelten neue Regeln Wir möchten Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass ab Januar 2011 die Regeln für den Transport und die Kennzeichnung gefährlicher Güter angepasst werden. Diese sind in der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (GGVSEB) fixiert. Diese Verordnung setzt das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, deutsch Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), welches 2011 neu aufgelegt wird, auf nationaler Ebene um. Grundlage für die Einordnung eines Stoffes, einer Lösung oder eines Gemisches als umweltgefährdend (aquatische Umwelt) sind folgende Kriterien: akute Toxizität für Fische, akute Toxizität für Daphnien, Hemmung des Algenwachstums, biologische Abbaubarkeit und Bioakkumulationspotenzial. Ab dem muss die Kennzeichnung umweltgefährdend gemäß Kapitel ADR für Gefahrgüter der Klassen 1-9 erfolgen. Hierunter fallen alle Stoffe, die nach GHS (Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) als wassergefährdend (Kennzeichen N ) eingestuft werden. Nach Einschätzung des BDE-Arbeitskreises Gefahrgut sind folgende Stoffe betroffen: Spezial- und Synthetiköle, Öl- und Benzinabscheider, welche Dieselkraftstoffe enthalten, Ölhaltige Betriebsmittel, Emulsionen (Schleifemulsionen), Fixierer und Entwickler. Mit Hilfe der Übergangsvorschrift des ADR sind Stoffe, die bis dato nicht klassifiziert sind, aber den Risiko-Sätzen 50 oder 51 unterliegen, aktuell kein Gefahrgut und brauchen auch vor dem nicht als Gefahrgut transportiert werden. Andererseits müssen Stoffe, die bereits jetzt nach Klassen 1-9 klassifiziert und zusätzlich als umweltgefährdend eingestuft sind, ab beim Transport auch mit dem Zusatzzeichen umweltgefährdend gekennzeichnet werden. Im Beförderungspapier muss ebenfalls der Vermerk umweltgefährdend erfolgen. Hierfür besteht jedoch eine Übergangsfrist bis Um die detaillierte Orientierung zu erleichtern, empfiehlt der BDE, sich an der aktuellen Leitlinie des VCI zur Einstufung umweltgefährdender Stoffe, Lösungen und Gemische (aquatische Umwelt) in den Gefahrgutvorschriften zu orientieren, die Sie unter downloads/tmp_vciinternet/72682uwgs pdf?doknr=72682&p=101 als Down load finden. Interessierte Fachleute aus den BDE-Mitgliedsunternehmen, die sich intensiv mit den Neuerungen des weiter auf Seite 2 1
2 BDE Fortsetzung»Transport von Gefahrgütern«ADR 2011 auseinandersetzen möchten, laden wir herzlich zu einem Workshop des Verbandes ein, der am in Berlin stattfindet. Alle wichtigen Informationen rund um diesen Workshop entnehmen Sie bitte dem beigefügten Veranstaltungshinweis. Kontakt BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.v. Behrenstraße Berlin Sandra Giern Logistik, Abfallbehandlung, Sonderabfallwirtschaft Tel.:
3 BDE-TAGUNG: ADR 2011: Änderungen für Gefahrguttransporte in der Abfallwirtschaft Viele gefährliche Abfälle sind aus verkehrsrechtlicher Sicht als Gefahrgut einzustufen, da von ihnen beim Umgang und Transport Gefahren ausgehen können. Gefahrguttransporte unterliegen einem sehr komplizierten Regelwerk, welches international permanent fortgeschrieben wird und entsprechend immer aktuelle Umsetzungen in die deutsche Gesetzgebung verlangt. Ab 1. Januar 2011 treten die neuen Anforderungen des ADR 2011 für Gefahrguttransporte auf Straße und Schiene in Kraft. Die Übergangsfrist läuft zum aus, also sollten Sie sich rechtzeitig mit den Änderungen vertraut machen. Mit der BDE-Tagung möchten wir Ihnen die wichtigen Informationen, welche im Zusammenhang mit den Gefahrguttransporten der Entsorgungswirtschaft stehen, aufzeigen und auch auf die nationale Umsetzung des ADR 2011 verweisen. Die BDE-Tagung richtet sich an die Gefahrgutbeauftragten bzw. beauftragten Personen und sonstige verantwortliche Personen in der Entsorgungsbranche sowie bei Behörden und Beratungsunternehmen im Gefahrgutbereich. Wir laden Sie herzlich ein, für den 07. Dezember in Berlin. Beginn: Ende: Uhr Uhr Teilnahmegebühr: 80,00 zzgl. MwSt. für BDE- und VBS-Mitglieder 100,00 zzgl. MwSt. für Nicht-Mitglieder
4 PROGRAMM AM 07. DEZEMBER IN BERLIN Uhr ADR 2011: Ingo Döring; Berlin - Entwicklung der Gefahrgutvorschriften - Definitionen - Klassifizierung von Abfällen - Neues Kapitel 3.4 begrenzte Mengen - Kapitel 3.5 freigestellte Mengen - Neue Angaben im Beförderungspapier - Neue schriftliche Weisungen - Neue ADR-Fahrerbescheinigung Uhr Mittagsimbiss Uhr Nationale Änderungen aufgrund des ADR 2011: Herr Giefer; Gefahrgut-Umweltschutz Cornelius Giefer GmbH - Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GBV) - Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) z. B. Ausnahme 18; Ausnahme Uhr Diskussion mit den Referenten
5 BDE e.v. Bitte bis spätestens 01. Dezember 2010 Behrenstraße 29 per Fax: Berlin oder per Post ANMELDUNG ZUR BDE-TAGUNG ADR 2011: Änderungen für Gefahrguttransporte in der Abfallwirtschaft Name und Anschrift der Firma Telefonnummer am 07. Dezember 2010, bis Uhr in Berlin [ ] Wir sind BDE-Mitglied (Mitgliedsnummer: ) bzw. VBS-Mitglied und melden folgende Person/-en aus unserem Hause zur Teilnahme an der o. a. Veranstaltung zum Preis von je 80,00 Euro zzgl. MwSt. an: [ ] Wir sind kein BDE- bzw. VBS-Mitglied und melden folgende Person/-en aus unserem Hause zur Teilnahme an der o. a. Veranstaltung zum Preis von je 100,00 Euro zzgl. MwSt. an: Name Vorname Der Programminhalt entspricht dem Stand bei Drucklegung. Änderungen sind vorbehalten. Eine Stornierung ist nach erfolgter Anmeldung nicht möglich. Gerne akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer. Datum, rechtsverbindliche Unterschrift
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