Überblick. Von einem bestehenden zu einem neuen Abkommen. Zwischen der EU und Mexiko bestehen bereits enge Handels- und Investitionsbeziehungen.
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- Claudia Neumann
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1 Überblick Von einem bestehenden zu einem neuen Abkommen 2000 Zwischen der EU und Mexiko bestehen bereits enge Handels- und Investitionsbeziehungen haben die EU und Mexiko ein Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit geschlossen. Dieses als Globalabkommen bekannte Vertragswerk enthielt einen dem Handel gewidmeten Teil, der vor allem eine Liberalisierung des Warenhandels vorsah. Das entsprechende Handelsabkommen trat 2000 in Kraft. Der Teil des Abkommens, der den Handel mit Dienstleistungen betraf, trat 2001 in Kraft. Das bestehende Globalabkommen wird nun durch ein neues Abkommen ersetzt Dessen Handelsteil wird den mexikanischen Markt noch stärker für Exporteure und Investoren aus der EU öffnen, wobei jetzt neue Bereiche wie Dienstleistungen oder Nahrungsmittel und Getränke mit abgedeckt werden. Das neue Globalabkommen wird die Grundlage für die künftigen Beziehungen der EU zu Mexiko bilden. Beide Seiten verpflichten sich zudem, in Fragen des Klimawandels und der Menschenrechte zu kooperieren, und in Bereichen wie der Armutsbekämpfung oder der Arzneimittelforschung zusammenzuarbeiten.
2 Das bestehende Handelsabkommen EU-Mexiko Bereits mit diesem Abkommen werden den EU-Unternehmen Exporte nach Mexiko erleichtert, wobei im Wesentlichen drei Faktoren zum Tragen kommen: 1. Warenhandel Das bestehende Handelsabkommen deckt Folgendes ab: Zölle Abschaffung der Zölle auf Industrieerzeugnisse, allerdings nicht auf Nahrungsmittel und Getränke Sonstige Maßnahmen Erleichterung von Warenausfuhren durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden der EU und Mexikos in folgenden Bereichen: o o Zollverfahren internationale Produktnormen, Prüfungen, Kennzeichnung und Etikettierung, Lebensmittelsicherheit und Verfahren im Bereich der Tier- und Pflanzengesundheit 148 % Der Warenhandel zwischen der EU und Mexiko hat seit Inkrafttreten des bestehenden Handelsabkommens EU-Mexiko aus dem Jahr 2000 um 148 % zugenommen.
3 2. Öffentliches Beschaffungswesen Nach dem bestehenden Abkommen werden Unternehmen aus der EU und aus Mexiko in gleicher Weise behandelt, wenn sie sich um öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Mexiko oder in der EU bewerben. Ausschreibungen auf regionaler und lokaler Ebene in den mexikanischen Bundesstaaten werden vom bestehenden Abkommen jedoch nicht abgedeckt. 3. Wettbewerb Nach dem bestehenden Abkommen arbeiten die Wettbewerbsbehörden beider Seiten bei der Bekämpfung rechtswidrigen Marktverhaltens zusammen, allerdings haben sie unterschiedliche Arbeitsweisen.
4 Das neue Handelsabkommen EU-Mexiko Die EU und Mexiko heben jetzt ihre Handels- und Investitionsbeziehungen auf eine ganz neue Ebene. Wir haben das Globalabkommen rundum aktualisiert und ein neues, wesentlich umfassenderes Handelsabkommen integriert. Damit schaffen wir noch mehr Möglichkeiten für die EU-Unternehmen, zu wachsen und europaweit neue Arbeitsplätze zu generieren.
5 1. Dienstleistungshandel Besserer Zugang Der Handel mit Dienstleistungen ist in der heutigen globalen Wirtschaft eine wichtige Wachstumsquelle. Das neue Handelsabkommen wird EU-Unternehmen einen besseren Zugang zum mexikanischen Markt in folgenden Branchen verschaffen: Finanzen Telekommunikation Digitaler Handel Post- und Kurierdienste Verkehr Umwelt Darüber hinaus gibt das neue Handelsabkommen der EU und Mexiko einen Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen in bestimmten reglementierten Berufen vor: Gleichbehandlung Die Regierung Mexikos hat sich einverstanden erklärt, bei der Regulierung ihrer Dienstleistungsmärkte Anbieter aus der EU genauso zu behandeln wie Anbieter aus Mexiko ( Inländerbehandlung ). Größere Berechenbarkeit Mexiko hat seinen Ansatz im Umgang mit den Dienstleistungsindustrien in jüngster Zeit umfassenden Reformen unterzogen und seine Märkte in den Bereichen Energie, Telekommunikation und Finanzdienstleistungen für ausländische Unternehmen geöffnet. Mit dem Abkommen wird der nunmehr erreichte Umfang des Zugangs für EU-Unternehmen festgeschrieben, sodass ihr Markzugang heute und in Zukunft gesichert ist. Für die Unternehmen in der EU bedeutet dies Rechtssicherheit und Berechenbarkeit, was das nötige Vertrauen schaffen kann, um in Mexiko tätig zu werden oder die Tätigkeiten dort auszubauen. Wirtschaftsprüfer Architekten Ingenieure Rechtsanwälte
6 2. Warenhandel Die EU führt bereits jetzt große Warenmengen nach Mexiko aus. Geflügel bisher Zölle von bis zu 100 % jetzt (unter dem neuen Abkommen) O % bisher jetzt Käse Zölle von bis zu 45 % O % Jedoch bestehen nach wie vor Hindernisse, die die Warenexporte aus der EU erschweren. Die meisten dieser Hindernisse werden durch das neue Abkommen beseitigt. Schweinefleisch bisher Zölle von bis zu 45 % jetzt O % 2.1 Nahrungsmittel und Getränke bisher jetzt Abschaffung mexikanischer Zölle Mit dem neuen Abkommen werden die meisten der noch verbliebenen Warenzölle abgeschafft. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Zölle auf Nahrungsmittel und Getränke. Diese werden innerhalb von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens wegfallen. Dank dem neuen Abkommen wird die EU jetzt Produkte, bei denen sie eine gute Exportbilanz außerhalb Europas vorzuweisen hat, auch nach Mexiko ausführen können: Schokolade Teigwaren über 20 % bisher Zölle von bis zu 20 % O % jetzt 0 %
7 Schutz für geografische Angaben der EU Bei den sogenannten geografischen Angaben handelt es sich um typische Lebensmittel und Getränke aus bestimmten Regionen der EU. Nach dem neuen Abkommen sollen Nachahmungen von 340 typischen Lebensmitteln und Weinen aus bestimmten Regionen der EU, etwa Champagner, Parmaschinken und Balsamico-Essig aus Modena, in Mexiko nicht mehr verkauft werden dürfen. Damit werden diese Produkte in Mexiko einen vergleichbaren Schutz genießen wie in der EU. Sie kommen zu den bereits jetzt geschützten geografischen Angaben für Spirituosen aus der EU hinzu. Beispiele für geografische Angaben der EU, die von dem Abkommen geschützt werden Wein, Bier, Spirituosen usw. Käse Fleisch Obst, Nüsse, Süßwaren Spanien Frankreich Deutschland Griechenland Jerez Comté Nürnberger Bratwürste Elia kalamatas Die Förderung und der Schutz von Europas berühmten Lebensmittel- und Getränkespezialitäten außerhalb der EU ist ein prioritäres Anliegen. Schutz für 340 Lebensmittel und Getränke aus der EU Käse Queijo S. Jorge
8 Schutz für sensible EU-Waren Einige sensible EU-Waren sind in besonderem Maße dem Wettbewerb ausgesetzt. Das neue Abkommen wird solche Waren schützen durch eine Beschränkung der Menge dieser Waren, die Mexiko unter Gewährung von Präferenzzöllen in die EU ausführen kann, sowie durch die Möglichkeit für die EU, zu Präferenzzöllen getätigte Einfuhren aus Mexiko zu stoppen für den Fall eines plötzlichen Anstiegs der Einfuhren und eines daraus erwachsenden Risikos für EU-Produzenten. Gewährleistung von Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Pflanzengesundheit Mit dem neuen Abkommen werden es Mexiko und die EU den Produzenten durch zwei weitere Maßnahmen erleichtern, Lebensmittel und Getränke auszuführen: Standards Mexiko hat sich bereit erklärt, seine Anforderungen an internationalen Standards für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und der Tier- und Pflanzengesundheit, gemeinhin als gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Vorschriften ( SPS- Regeln ) bezeichnet, auszurichten. 2.2 Industrieerzeugnisse Fortbestehen des zollfreien Zugangs Bereits unter dem ursprünglichen Handelsabkommen EU-Mexiko konnten Industrieerzeugnisse aus der EU zollfrei nach Mexiko eingeführt werden. Das neue Abkommen wird diesen freien Zugang auch weiterhin gewährleisten. Zudem wird das Abkommen es für Exporteure in der EU leichter machen, die in Mexiko geltenden technischen Produktanforderungen zu erfüllen, etwa in Bezug auf Kennzeichnungen zum Zwecke der Verbraucherinformation und auf die Verfahren, die EU-Exporteure zu durchlaufen haben, um den Nachweis zu erbringen, dass ihre Erzeugnisse mexikanischen Standards genügen ( Konformitätsbewertungsverfahren ). Vereinfachung der Zollverfahren Mit dem Abkommen werden neue Regeln eingeführt, die einer Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren und der Warenuntersuchungen beim mexikanischen Zoll dienen. Damit wird gewährleistet, dass die Zollbehörden der EU und Mexikos in ähnlicher Weise mit Warensendungen umgehen. Zusammenarbeit Mexiko hat sich bereit erklärt, dafür zu sorgen, dass seine für die Ausarbeitung und Durchsetzung von SPS- Regeln zuständigen Stellen in regelmäßigem Kontakt mit den entsprechenden Stellen in der EU stehen. Von der Beseitigung solcher Hindernisse werden die EU-Exporte in mehreren Branchen profitieren, insbesondere in folgenden: Maschinen mineralische Brennstoffe Arzneimittel Beförderungsmittel
9 Erleichterungen im Hinblick auf die Erfüllung der technischen Anforderungen Mexikos Mit dem Abkommen werden auch die Unterschiede zwischen der EU und Mexiko bei den technischen Produktanforderungen, etwa in Bezug auf Funktionsweise, Sicherheitstests oder Kennzeichnung, angegangen. Dabei handelt es sich um Hindernisse, die allgemein als technische Handelshemmnisse bezeichnet werden. Die bestehenden Unterschiede können es EU- Unternehmen erschweren, sich im Wettbewerb auf dem mexikanischen Markt zu behaupten. Um hier für Erleichterungen zu sorgen, enthält das Abkommen Regelungen zu folgenden Bereichen: Internationale Normen Einfachere Produktkontrollen Förderung der Anwendung internationaler, EU-weit und weltweit üblicher Normen, wie etwa solcher der Internationalen Organisation für Normung, bei sämtlichen Produkten, von Maschinen bis hin zu Spielzeugen Erleichterungen für EU- Unternehmen im Hinblick auf die Erfüllung von Verfahrensanforderungen, wie etwa Sicherheitsprüfungen zum Nachweis dessen, dass EU- Produkte den in Mexiko geltenden technischen Anforderungen genügen (Zertifizierung) In dem Abkommen vereinbaren die EU und Mexiko ferner, eine sogenannte gute Regulierungspraxis anzuwenden. Wenn Regulierungsbehörden neue Regelungen ausarbeiten oder eine Aktualisierung bestehender Regelungen planen, gewährleisten sie völlige Transparenz, indem sie beispielsweise vorab eine Liste der Themen oder Produkte veröffentlichen, die Gegenstand einer Regulierung sein werden, Konsultationen mit Unternehmen, Verbrauchern, der Zivilgesellschaft oder sonstigen interessierten Personen führen, es für Unternehmen leichter machen, die geltenden Regelungen online zu finden. Darüber hinaus werden die Regulierungsbehörden Folgendes prüfen: die Notwendigkeit einer Regulierung, die voraussichtlichen Auswirkungen der von ihnen vorgeschlagenen Regulierung, die tatsächlichen Auswirkungen nach erfolgter Regulierung. All dies wird es den EU-Regulierungsbehörden leichter machen zu verstehen, wie ihre mexikanischen Partner Regulierungsentscheidungen treffen, und den mexikanischen Regulierungsbehörden leichter machen zu verstehen, wie solche Entscheidungsprozesse bei ihren EU-Partnern ablaufen. Und das wiederum wird das gegenseitige Vertrauen stärken. Leicht auffindbare Informationen Gewährleistung einer leichten Auffindbarkeit für EU-Unternehmen von Einzelheiten zu den in Mexiko geltenden Produktvorschriften und -normen
10 3. Öffentliches Beschaffungswesen Das bestehende Abkommen EU-Mexiko ermöglicht es EU-Anbietern, sich um Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu bewerben, die von Stellen der mexikanischen Bundesregierung vergeben werden. Nach dem neuen Abkommen können EU-Unternehmen sich auch um Aufträge bewerben, die von anderen Stellen der mexikanischen Bundesregierung vergeben werden, können EU-Unternehmen Angebote für Aufträge im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften in Mexiko einreichen. Darüber hinaus hat sich Mexiko verpflichtet, mit den mexikanischen Bundesstaaten Verhandlungen aufzunehmen, um den EU-Unternehmen bis zur Unterzeichnung des Abkommens die Möglichkeit zu geben, Angebote für öffentliche Aufträge auf bundesstaatlicher Ebene einzureichen. Es wird das erste Mal sein, dass Mexiko seinen Markt für öffentliche Aufträge auf bundesstaatlicher Ebene für nicht mexikanische Unternehmen öffnet. Im Jahr 2015 hat die mexikanische Bundesregierung Aufträge im Wert von über 30 Mrd. EUR vergeben. 4. Geistiges Eigentum Mit dem neuen Abkommen wird sich in Mexiko der Schutz des geistigen Eigentums von Personen oder Unternehmen aus der EU verbessern. Unter anderem bedeutet dies, dass Nachahmungen von typischen Lebensmitteln und Getränken aus bestimmten Regionen der EU, etwa Champagner, Parmaschinken und Balsamico-Essig aus Modena, in Mexiko nicht mehr verkauft werden dürfen, Werke von Künstlern aus der EU geschützt werden, indem beispielsweise die Anfertigung nicht genehmigter Kopien ihrer Werke oder deren Nutzung ohne Zahlung von Lizenzgebühren in Mexiko untersagt werden. Ferner wird das Abkommen dazu führen, dass Mexiko seine Vorschriften über Transparenz und Nichtdiskriminierung mit den Bestimmungen des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen in Einklang bringt, neue Bestimmungen zu den Themen Umwelt und sozial verantwortliche Beschaffung enthalten, wobei Aspekte abgedeckt werden wie o menschenwürdige Arbeit o soziale Inklusion o ethischer Handel, dafür sorgen, dass Mexiko seine Ausschreibungsverfahren transparenter gestaltet, indem es Ausschreibungen auf einer zentralen Website veröffentlicht.
11 5. Digitaler Handel Mit dem neuen Abkommen soll sichergestellt werden, dass die Menschen in der EU und in Mexiko alles, was sie offline erledigen können, wie etwa einander Dinge verkaufen, auch online tun können, und zwar genauso leicht und genauso sicher. Das Abkommen beseitigt Hindernisse für den Online-Handel, führt Regeln ein, die den Unternehmen Sicherheit für ihre Online-Geschäfte verschaffen, und gewährleistet den Online-Schutz von Verbrauchern. Beseitigung von Hindernissen Einführung von Regeln Unnötige Hindernisse für den Online-Handel werden beseitigt, indem beispielsweise beide Seiten darauf verzichten, Zölle auf elektronische Datenübermittlungen zu erheben, wie etwa das Herunterladen von Apps auf ein Smartphone. Es werden klare Regeln für die Online-Abwicklung von Geschäften eingeführt; diese werden es den Unternehmen ermöglichen, in vollem Vertrauen auf geregelte Rahmenbedingungen (also mit der nötigen Rechtssicherheit) zu planen und tätig zu werden, wenn beispielsweise gewährleistet ist, dass elektronische Verträge, elektronische Signaturen oder digitale Zertifikate rechtsgültig sind, Mexiko und die EU von Unternehmen nicht verlangen dürfen, dass sie Zugriff auf den Quellcode ihrer Software gewähren (der für Unternehmen von zentraler Bedeutung ist). Die Sicherheit der Verbraucher beim Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen wird gewährleistet, indem Schutz der Verbraucher klare Regeln für ihren Schutz festgelegt werden, das Problem der Verbreitung von Junk-Mail (Spam) angegangen wird, für einen leichten Zugang zum offenen Internet gesorgt wird, sodass sie o jeden Online-Dienst und jede Anwendung ihrer Wahl nutzen können und o mit jedem Gerät ihrer Wahl ins Internet gehen können.
12 6. Kleine Unternehmen Das neue Abkommen unterstützt kleine Unternehmen in der EU bei der Ausweitung ihrer Exporte, indem es ihnen den Zugang zu den von ihnen benötigten Informationen erleichtert, es die technischen Anforderungen an Produkte sowie die Prüfungen von Produkten, die nach Mexiko eingeführt werden sollen, vereinfacht. 7. Korruptionsbekämpfung Das neue Abkommen wird das erste von der EU geschlossene Handelsabkommen sein, das Maßnahmen zur besseren Koordinierung der Korruptionsbekämpfung im privaten und im öffentlichen Sektor enthält. Darüber hinaus sollen unter anderem Programme zur Umsetzung folgender Konzepte unterstützt werden: Soziale Verantwortung der Unternehmen Unternehmen sollen zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung angehalten werden. Nachhaltigkeitssicherung Den Unternehmen soll die Möglichkeit gegeben werden nachzuweisen, dass sie ihre Produkte auf sozialverträgliche und umweltverträgliche Weise herstellen. Nachhaltige Beschaffung Es sollen Zertifizierungsverfahren eingeführt werden zum Nachweis dessen, dass Unternehmen natürliche Ressourcen wie etwa Holz in einer Weise nutzen, die deren Erhalt für künftige Generationen sichert. Darüber hinaus sieht es Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche vor. 8. Umwelt und Arbeitnehmerrechte Das neue Abkommen erleichtert nicht nur den Handel zwischen der EU und Mexiko, sondern fördert auch eine nachhaltige Entwicklung, indem rechtsverbindliche Zusagen in folgenden Bereichen festgeschrieben werden: Umweltschutz Wahrung der Arbeitnehmerrechte
13 9. Investitionen Im neuen Abkommen haben die EU und Mexiko Maßnahmen vereinbart, mit denen Folgendes angestrebt wird: Erleichterungen für EU-Unternehmen bei Investitionen in Mexiko Festlegung von Vorschriften zum Schutz von Investoren vor unfairer Behandlung durch Regierungen Merkmale der neuen Investitionsgerichtsbarkeit Unabhängigkeit Unabhängige Berufsrichter, die an einen strengen Verhaltenskodex gebunden sind Öffentliche Anhörungen Das neue Abkommen ersetzt bestehende Abkommen und wird ein hohes Schutzniveau für Investitionen zwischen der EU und Mexiko gewährleisten. In zahlreichen bestehenden Handelsabkommen ist ein älterer Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Regierungen die sogenannte Investor- Staat-Streitbeilegung (ISDS) vorgesehen. Die EU und Mexiko werden diese Regelung durch ein neues Investitionsgerichtssystem ersetzen. Transparenz Fairness Online-Veröffentlichung von Dokumenten zu den Fällen Klare Definition der Gründe, aus denen ein Investor gegen einen Staat klagen kann
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