Amtsblatt der Gemeinde Heidesee Inhaltsverzeichnis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amtsblatt der Gemeinde Heidesee Inhaltsverzeichnis"

Transkript

1 Amtsblatt der Gemeinde Heidesee Inhaltsverzeichnis Nr. 02/ Jahrgang Heidesee, den 04. April 2007 Erste Änderungssatzung der Gemeinde Heidesee über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Seite 1 Beschlüsse der Gemeindevertretersitzungen am und Seite 2 Berichtigung der Bekanntmachung zur Ergänzungssatzung gem. 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Weg zur Mühle (Amtsblatt Nr. 01/2007 vom 17. Januar 2007) Seite 2 Beteiligung der Öffentlichkeit Entwurf der Außenbereichssatzung Ziestsee Seite 2 Festsetzung der Grundsteuer für die Gemeinde Heidesee für das Kalenderjahr 2007 durch öffentliche Bekanntmachung Seite 3 Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heidesee Seite 3 Offenlegung digitaler Liegenschaftskarten Seite 3 Informationen Seite 4-6 AMTLICHES - BEKANNTMACHUNGEN ERSTE ÄNDERUNGSSATZUNG zur Satzung der Gemeinde Heidesee über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am die folgende Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Heidesee über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom beschlossen: Artikel 1 Der 7 - Fälligkeit der Gebührenschuld - wird wie folgt geändert: In der Überschrift wird das Wort Fälligkeit durch das Wort Entstehung ersetzt. In Absatz 1 werden die Halbsätze Die Gebührenschuld entsteht, soweit ein Antrag notwendig ist durch den Halbsatz Bei antragsabhängigen Amtshandlungen entsteht die Gebührenschuld ersetzt. Artikel Fälligkeit der Gebührenschuld - wird wie folgt neu eingefügt: 8 Fälligkeit der Gebührenschuld Die Gebühren werden mit Bekanntmachung der Entscheidung gegenüber dem Gebührenschuldner fällig, es sei denn, sie werden gesondert durch schriftlichen Gebührenbescheid erhoben. Werden Gebühren durch schriftlichen Gebührenbescheid erhoben, so werden diese vier Wochen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. Artikel 3 Der 8 - Kostenentscheidung wird zu 9 und wie folgt neu gefasst: Die Gebühren werden von Amts wegen festgesetzt. Die Entscheidung über die Kosten ergeht mit der Sachentscheidung. Kostenerhebende Behörde ist der Bürgermeister der Gemeinde Heidesee, Lindenstraße 14 b, Heidesee. Kostenentscheidungen in mündlicher Form werden auf Verlangen des Antragstellers schriftlich bestätigt. Artikel 4 Der 9 - Säumniszuschlag - wird zu 10 und in Absatz 1 wie folgt neu gefasst: (1) Werden bis zum Ablauf eines Monats nach dem Fälligkeitstag Gebühren oder Auslagen nicht entrichtet, so kann für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von eins von Hundert des rückständigen Betrages erhoben werden, wenn dieser 50,00 übersteigt. Artikel 5 Der 10 - Stundung, Niederschlagung und Erlass wird zu 11 und wie folgt neu gefasst: Für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen auf Zahlung von Gebühren und Auslagen gelten die Vorschriften der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Artikel 6 Die bisherigen Paragraphen 11, 12 und 13 werden zu den Paragraphen 12, 13 und 14. Artikel 7 Die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung wird in Tarifstelle 2. - Beglaubigungen, Bescheinigungen, Ausweise und Zeugnisse- und Tarifstelle 3. -Akteneinsicht- wie folgt neu gefasst und um die Tarifstellen 22 -Melderegisterauskünfte-, 23 -Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarteund 24 -Unterbringung von Fundtieren- ergänzt: 2. Beglaubigungen, Bescheinigungen, Ausweise und Zeugnisse 2.1. Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Zeugnissen je Seite 2, Beglaubigungen von Unterschriften oder Handschriften 2, Sonstige Fälle nach der GebO MI 3. Akteneinsicht 3.1. Erteilung einer einfachen Auskunft gebührenfrei 3.2. Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger in einfachen Fällen (bis 10 min Dauer) gebührenfrei bei umfangreichem Verwaltungsaufwand (bis 3 Stunden) 30, bei umfangreichem oder außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand (3 bis 5 Stunden) 60, bei umfangreichem oder außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden zum Schutz überwiegender öffentlicher oder privater Interessen (über 5 Stunden) 100, Melderegisterauskünfte zu Einwohnerzahlen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu ¼ Stunde 5,00 jede weitere ¼ Stunde + 7, Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte 5, Unterbringung von Fundtieren Zwinger pro Tag für großen Hund 8,00 für kleinen Hund 6, Futterkosten pro Tag 1, Quarantänebox für kleinere Fundtiere pro Tag 5,00 Artikel 8 Diese erste Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Heidesee über die Erhebung von Verwaltungsgebühren tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Heidesee, den Nimtz Bürgermeister 1

2 GEMEINDEVERTRETERSITZUNG AM Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 001/07 Aufstellung vorhabenbezogener B-Plan Lagerplätze für Sportboote mit Kfz-Stellplätzen OT Dolgenbrodt 002/07 Bestätigung der Übernahme der Planungsleistungen Leitungsphasen 3+4 für die Erneuerung Gehweg entlang der L 39 im OT Friedersdorf 003/07 Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphasen 1-3 für die Erneuerung Beleuchtung entlang der L 39 im OT Friedersdorf 004/07 Vergabe der Planungsleistungen Leistungsphase 3-8 für den Ausbau des Bahnhofsvorplatzes im OT Friedersdorf 005/07 Erste Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Heidesee über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) 006/07 Aufnahme der Gemeinde Heidesee in den Spreewaldverein e.v. 007/07 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Dauer als Leiter des Bauamtes Herr Jörg Krüger 008/07 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit auf Dauer als Leiterin einer Kita Frau Heike Schwarz 009/07 Grunderwerb Gemarkung Prieros, Flur 5 Flurstück 137 (Teilfläche) GEMEINDEVERTRETERSITZUNG AM Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 010/07 Beteiligung der Öffentlichkeit, Entwurf Außenbereichssatzung Ziestsee 011/07 Ablösung Kommunaldarlehen über ,31 012/07 Bevollmächtigung des Bürgermeisters in Verbindung mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zur Vergabeentscheidung Bauleistung Bahnhofsvorplatz im OT Friedersdorf 013/07 Aufhebung des Beschlusses Nr. 103/04 (Einrichtung eines Friedwaldes als kommunalen Friedhof in der Dubrow) 014/07 Aufhebung des Beschlusses Nr. 82/06 (Feststellung des Jahresabschlusses 2005 für den Wasser- und Abwasserbetrieb Heidesee) 015/07 Aufhebung des Beschlusses Nr. 83/06 (Jahresabschluss Entscheidung über den Verlust des Wasser- und Abwasserbetriebes im Wirtschaftsjahr 2005) 016/07 Aufhebung des Beschlusses Nr. 84/06 (Entlastung des Bürgermeisters zum Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2005 für den Wasser- und Abwasserbetrieb Heidesee) 017/07 Bevollmächtigung des Bürgermeisters in Verbindung mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung der Firma Matthäi Bauunternehmen GmbH und Co. KG den Auftrag zur Sanierung der Straße An der Dorfaue OT Dolgenbrodt laut Angebot zu erteilen 018/07 Dienstbarkeitsbewilligung - Gemarkung Bindow Flur 2, Flurstück 501/3 019/07 Aufhebung des Beschlusses Nr. 100/06 (Schadenersatzklage gegen den ehemaligen Verbandsvorsteher des WAGG) BERICHTIGUNG DER BEKANNTMACHUNG zur Ergänzungsatzung gem. 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Weg zur Mühle (Amtsblatt Nr. 01/2007 vom 17. Januar 2007) Abs. 4 wird wie folgt geändert: Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften gemäß 215 wird hingewiesen. Unbeachtlich werden: 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, 2. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT ENTWURF DER AUSSENBEREICHSSATZUNG ZIESTSEE Die Gemeindevertretung Heidesee hat mit Beschluss Nr. 010/07 vom den Entwurf der Außenbereichssatzung Ziestsee gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des 13 Abs. 2 i.v. mit 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf der Satzung mit der Begründung liegt in der Zeit vom bis während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstr. 14 b, Heidesee, Bauamt, Zimmer 210 zur Einsicht aus: montags dienstags mittwochs donnerstags freitags von 07: und 13:00-16:30 Uhr von 08:30-12:00 und 13:00-19:00 Uhr von 07:15-12:00 und 13:00-16:00 Uhr von 07:15-12:00 und 13:00-17:00 Uhr von 07:15-12:00 Uhr Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über die Außenbereichssatzung unberücksichtigt. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Gemäß 13 Abs. 3 wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach 2a und von der Angabe über vorliegende umweltbezogene Informationen abgesehen. 2

3 FESTSETZUNG DER GRUNDSTEUER für die Gemeinde Heidesee für das Kalenderjahr 2007 durch öffentliche Bekanntmachung Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2007 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2007 gem. 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2006 veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids. Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe Grundsteuer A v. H. b) für die Grundstücke Grundsteuer B v. H. der Steuermessbeträge. Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt. Zahlungsaufforderung: Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstr. 14b, Heidesee schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Nimtz Bürgermeister Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht. Für die Einzahlung von Steuern in den einzelnen Ortsteilen gelten folgende Kontonummern der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam, Bankleitzahl - BLZ Gem. Heidesee Ortsteil Blossin Gem. Heidesee Ortsteil Bindow Gem. Heidesee Ortsteil Dannenreich Gem. Heidesee Ortsteil Dolgenbrodt Gem. Heidesee Ortsteil Friedersdorf Gem. Heidesee Ortsteil Kolberg Gem. Heidesee Ortsteil Streganz Gem. Heidesee Ortsteil Wolzig Gem. Heidesee Ortsteil Gräbendorf Gem. Heidesee Ortsteil Gussow Gem. Heidesee Ortsteil Prieros Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heidesee nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414) Im Umlegungsverfahren Skabyer Torfgraben Friedersdorf hat der Umlegungsausschuss der Gemeinde Heidesee am durch den Umlegungsbeschluss Nr. 59 nach 76 BauGB für die Grundstücke Friedersdorf, Flur 1, Flurstücke 493, 489, 514, 515, 516, 519, 520, 521, 523 und 524 die Änderung der Eigentums- und Besitzverhältnisse sowie anderer Rechte an den Grundstücken vor Aufstellung des Umlegungsplanes neu beschlossen. Die neu gebildeten Flurstücke sind aus dem ehemaligen Grundstück Gemarkung Friedersdorf, Flur 1, Flurstück 390 entstanden. Mit Wirkung vom ist der Beschluss teilweise, bezogen auf das Flurstück 515, unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung werden nach 72 BauGB die bisherigen Rechtszustände für das Flurstück 515 durch die in dem Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustände ersetzt (TEILKRAFTSETZUNG). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Heidesee im Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald in Lübben, Reutergasse 12, Telefon: 03546/ einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dessen Verschulden dem Widerspruchsberechtigten zugerechnet. Heidesee, den Der Vorsitzende gez. Kuse (Siegel) Öffentliche Bekanntmachung OFFENLEGUNG DIGITALER LIEGENSCHAFTSKARTEN Der Nachweis der Bodenschätzungsdaten wurde in die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) der Gemarkung Dannenreich eingetragen. Die Bewertung dieser Information spiegelt die Ertragsleistung des landwirtschaftlichen Bodens wieder. Gemäß 12 Absatz 2 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster im Land Brandenburg (VermLiegG vom 28. November 1991 GVBl. S. 516 in der zur Zeit gültigen Fassung) ist die Neueinrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters den Eigentümern, Nutzungs- und Erbbauberechtigten bekanntzugeben. Bei Neueinrichtung und umfangreichen Fortführungen kann die Bekanntgabe nach 12 Abs. 4 VermLiegG durch Offenlegung erfolgen. Die Offenlegung erfolgt beim Landkreis Dahme-Spreewald im Kataster- und Vermessungsamt (Sitz: Kreisverwaltungsgebäude, Reutergasse 12 in Lübben) vom bis Öffnungszeiten: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Sollte ein Termin außerhalb der Öffnungszeiten erforderlich sein, ist eine telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 03546/ oder notwendig. Auskunft erteilen Fr. Metschies oder Fr. Killiches Im Auftrag gez. Metschies IMPRESSUM Das Amtsblatt für die Gemeinde Heidesee erscheint nach Bedarf oder in Sonderausgaben. Herausgegeben von der: Gemeinde Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstr. 14 b, Heidesee, Telefon /795-0, Telefax /79510 Verantwortlich: Frau Hahn Redaktion und Anzeigenannahme: ELRO-Verlag, Karl-Liebknecht-Straße 8, Königs Wusterhausen, Telefon: 03375/2425-0, Fax: 03375/ Gestaltung: ELRO-Verlag Druck: Druckhaus Schöneweide Vertrieb: Erzeugnisvertrieb KW, Tel. u. Fax: 03375/ Bezugsmöglichkeit: Bei der Gemeinde Heidesee für die Bürger der Gemeinde kostenlos, ansonsten gegen Entgelt. Die Weiterverwendung der Anzeigen bedarf der Genehmigung des Verlages. Namentliche Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall der Meinung des Herausgebers. 3

4 INFORMATIONEN Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Heidesee, ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein sonniges Osterfest und viel Spaß beim Eier suchen. Da in der heutigen Zeit selten dazu Gelegenheit ist - vielleicht haben Sie ja Lust und Laune zu einer Plauderei am Osterfeuer in unserer Gemeinde. Ihr Siegbert Nimtz JUBILARE GEMEINDE HEIDESEE Wir gratulieren unseren Jubilaren der Monate Februar und März EIN GROSSES DANKESCHÖN AN DIE FREIWILLIGEN FEUERWEHREN! Glücklicher Weise ist niemanden etwas passiert. Doch auch in der Gemeinde Heidesee hat der Orkan Kyrill in der Nacht vom 18. zum 19. Januar umgestürzte Bäume und abgedeckte Dächer hinterlassen. Bürgermeister Siegbert Nimtz bedankt sich bei allen Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Heidesee und ihren Kameraden, die in der Sturmnacht ihren Dienst geleistet haben sowie bei den vielen freiwilligen Helfern. Eine solche hervorragende Unterstützung ist auch für die Zukunft wünschenswert. BÜRGERMEISTERSTAMMTISCH Der Bürgermeister Siegbert Nimtz lädt auch in diesem Jahr interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Heidesee zu Gesprächen in die einzelnen Ortsteilen ein. Termine 1. Halbjahr 2007: OT Bindow Rudolf-Breitscheid-Str. 13 Mittwoch, um 18:30 Uhr 4 zum 70.: zum 75.: zum 80.: zum 85.: zum 94.: Frau Eva Simon, OT Gräbendorf Frau Annemarie Jeschke, OT Friedersdorf Frau Gertraud Meyer, OT Bindow Frau Helga Cramer, OT Streganz Herr Herbert Kietz, OT Gräbendorf Frau Helga Schulz, OT Bindow Herr Dieter Varschen, OT Friedersdorf Frau Margot Grunwald, OT Blossin Frau Helga Lützkendorf, OT Prieros Frau Elisabeth Höppe, OT Gussow Herr Horst Weickert, OT Wolzig Frau Eva Kretschmer, OT Gräbendorf Herr Hans Fuhrmann, OT Bindow Herr Eberhard Krüger, OT Friedersdorf Frau Christine Westphal, OT Blossin Frau Ingrid Dunkel, OT Wolzig Herr Heinz Schulze, OT Friedersdorf Frau Gertrud Thiede, OT Gussow Frau Edeltraut Schulze, OT Friedersdorf Frau Charlotte König, OT Gräbendorf Herr Dieter Bellach, OT Wolzig Frau Marianne Simon, OT Friedersdorf Herr Klaus-Jürgen Eisinger, OT Dolgenbrodt Herr Günter Nimtz, OT Bindow Herr Roland Benda, OT Prieros Herr Wolfgang Stepke, OT Bindow Herr Günter Majewski, OT Dannenreich Frau Ruth Gültzow, OT Prieros Herr Willi Graef, OT Streganz Herr Günter Meier, OT Friedersdorf Herr Heinz Hegel, OT Blossin Herr Gotthold Schramm, OT Friedersdorf Frau Inge Arnhold, OT Gussow Frau Agnes Jakob, OT Gussow Frau Mariechen Schulz, OT Dolgenbrodt Frau Irene Thiele, OT Friedersdorf Herr Karl Zimmermann, OT Friedersdorf Herr Friedrich Krüger, OT Streganz Frau Herta Skärka, OT Dannenreich Herr Kurt Gruhlke, OT Gräbendorf OT Blossin Blossiner Hauptstraße 29, OT Dannenreich Gaststätte Zur Friedenseiche Dorfstraße 44 OT Dolgenbrodt Bindower Allee 6, OT Friedersdorf Gemeindeverwaltung, Versammlungsraum, Lindenstr. 14b OT Gussow Kulturbaracke Bindower Str. 7 Mittwoch, um 18:30 Uhr Donnerstag, um 18:30 Uhr Mittwoch, um 18:30 Uhr Mittwoch, um 18:30 Uhr Mittwoch, um 18:30 Uhr ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN ZUM VERANSTALTUNGSKALENDER DER GEMEINDE HEIDESEE 2007 (Stand ) Änderungen: Uhr Osterfeuer Dolgenbrodt (2.4. entfällt) Uhr Konzert zum 400. Geb. von. P. Gerhard mit Klavier/Gesang Ev. Kirche Friedersdorf ( entfällt) Sommerfest in Bindow ( entfällt) Uhr Dorffest Dolgenbrodt (21.7. entfällt) Uhr Beachparty Badestrand Kolberg (28.7. entfällt) Uhr Herbstspektakel im KIEZ Frauensee Uhr Weihnachtsmarkt an der Friedersdorfer Kirche ( entfällt) Ergänzungen: Uhr Anradeln von Prieros nach Märkisch Buchholz u. zurück 13 Uhr Ostermarkt am Tourismuszentrum Prieros Osterfest auf dem Kinderbauernhof Gussow Uhr Vernissage in der Gemeindeverwaltung Hobbykünstler aus dem Gemeindegebiet stellen aus (bis Juni) Brandenburger Radfahrfrühling Start in Prieros Tourismusz.

5 Uhr Pflanzenschutz im Kleingarten Biogarten Prieros Uhr Muttertagbrunch Gutshof Gussow Uhr Vatertagsparty Gutshof Gussow Tag des Offenen Ateliers Künstler aus unserer Gemeinde: E. Huxoll - Friedrichsbauhof, R. Wigand Gräbendorf, A.Ulaszewski Bindow Brandenburger Landpartie - Gutshof Gussow Uhr Pflanzenschutz im Einklang mit der Natur Biogarten Prieros Uhr Konzert mit dem Jugendsinfonieorchester Thüringen - Evangelische Kirche Friedersdorf Kinderkonzert u. Abendkonzert mit dem Liedermacher Gerhard Schöne Evangelische Kirche Friedersdorf Uhr Pflanzung/Schnitt v. Obst- u. Ziergehölzen Biogarten Prieros Weitere Aktualisierungen erhalten Sie über den Veranstaltungskalender auf der Internetseite der Gemeinde Heidesee, abrufbar unter Information des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) Trinkwassererschließung Ortsnetz Dannenreich Das Planungsbüro IWA Falkensee plant in unserem Auftrag die Ortsnetzerschließung Dannenreich für die Straßen Kablow-Ziegeleier- Straße Hasenweg Kablower Straße Dorfstraße Friedrichshofer Weg Im Zeitraum vom II. bis III. / IV. Quartal werden folgende Straßen mit Trinkwasser erschlossen. Kablow-Ziegeleier- Straße, Hasenweg, Kablower Straße, Dorfstraße und Friedrichshofer Weg. Baubeginn wird der und Bauende voraussichtlich der sein. Nach Auswertung der Vergabe wird Ende Juni zusammen mit der beauftragten Baufirma eine Anliegerversammlung durchgeführt. Hier werden dann die Kosten für die Grundstücksanschlüsse bekannt geben und alle interessierenden technischen und sonstigen Fragen vom MAWV und bauausführenden Firma beantwortet. Albrecht Verbandsvorsteher Bodenrichtwertzone /m² Friedersdorf M 32 Friedersdorf WA* 55 Friedersdorf SOE 20 Bindow/Dorf W 26 Bindow/Süd W 33 Blossin W 22 Dannenreich M 18 Dolgenbrodt W 27 Gräbendorf W 27 Gräbendorf WA* 60 Gussow W 25 Prieros M 35 Wolzig W 25 Kolberg W 800 m² 25 Streganz M 15 * Bodenrichtwert erschließungsbeitragsfrei nach Baugesetzbuch (BauGB) und Kommunalabgabengesetz (KAG); W Wohnbauland; WA Allgemeines Wohngebiet; M Gemischte Bauflächen; SOE Sondergebiet Erholung Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen für verschiedene naturräumliche Bereiche des Landkreises wurden ebenfalls ermittelt. Für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburg, außerhalb des Autobahnrings, wurden nachfolgende land- und forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte ermittelt Art der Nutzung /m² Ackerland, Ackerzahl ,20 Grünland, Grünlandzahl ,25 Forsten 0,18 Weitere mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Grundstücksmarkt sind in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter den Rufnummern 03546/ und 03546/202759, per Anfrage über gaa@dahme-spreewald.de oder FAX 03546/ (Reutergasse 12, Lübben) erhältlich. Information des Gutachterausschusses im Landkreis Dahme-Spreewald AKTUELLE BODENRICHTWERTE ZUM Am wurden durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreises Dahme-Spreewald aktuelle Bodenrichtwerte zum Stichtag ermittelt. Die Bodenrichtwertkarte steht voraussichtlich Anfang März zur Verfügung und kann danach auch in Auszügen gegen Gebühr erworben bzw. unter der unten genannten Adresse bestellt werden. Die Bodenrichtwerte werden auf der Basis der abgeschlossenen Grundstückskaufverträge des Vorjahres ermittelt. Sie gelten für Grundstükke, welche ortsüblich oder voll erschlossen sind. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein durchschnittliches baureifes Grundstück, d.h. auf ein Grundstück, welches ohne weitere Aufwendungen für Freimachung, Erschließung o. ä. bebaubar ist. Die Unterschiede in der Höhe der Richtwerte sind im Wesentlichen in der Lage begründet. Weitere Einflussgrößen wie z. B. Erschließung und Grundstücksgröße sind ebenfalls von Bedeutung für den Kaufpreis. Kleinere Grundstücke erzielen regelmäßig höhere Preise pro m² als Größere. Für das Gebiet der Gemeinde Heidesee wurden zum Stichtag folgende Bodenrichtwerte ermittelt: Mitteilung des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Sachgebiet Veterinäramt, zur Änderung der Geflügelpest-Aufstallungsverordnung Die aktuelle Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest (Geflügelpest-Aufstallungsverordnung) wurde bis verlängert! Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2007 einer entsprechenden Entwurfsvorlage zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Aufstallungsverordnung zugestimmt. Die Bedingungen der Allgemeinverfügung vom 21. Juli 2006 und des Merkblattes des Landkreises Dahme-Spreewald zur Geflügelpest-Aufstallungsverordnung gez. Dr. Müller Amtstierarzt sind bis zum 31. Oktober 2007 einzuhalten. 5

6 SPRECHSTUNDE DES VERSICHERUNGSÄLTESTEN Die Rentenberatung und Aufnahme von Rentenanträgen führt Herr Scheibe in der Gemeindeverwaltung Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstraße 14b am Dienstag, 10. April 2007 Dienstag, 15. Mai 2007 Dienstag, 12. Juni 2007 jeweils ab Uhr nach telefonischer Terminabsprache durch. (Tel.: 03375/202557) FAMILIENWALDTAGE AM HAUS DES WALDES HAUS DES WALDES beim Amt für Forstwirtschaft Wünsdorf & Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Regionalverband Dubrow e.v Heidesee OT Gräbendorf (Land Brandenburg, Landkreis Dahme- Spreewald) Tel Fax: Mail: Netz: Samstag, den , Uhr Exkursion zur Sonnung der Emsen Jäger Arthur Schüler begleitet Sie auf einer Waldwanderung zu den wärmetankenden Roten Waldameisen. Dabei können Sie viel Wissenswertes und Interessantes über diese Tiere erfahren. Samstag, den , Uhr Hirschkäfer-Erlebniswelt Reimund Ebert führt Sie durch die Hirschkäfer-Erlebniswelt. Abschließend gibt es ein Wald-Quiz und den Hirschkäfer-Orden. Der Waldtag klingt bei Würstchen und Tee am Lagerfeuer aus. Samstag, den , Uhr Pirsch durch die Dubrow Jäger Hartmut Jänner lädt zu einem Reviergang mit jagdlichen Einlagen und Überraschungen ein und stellt neue Projekte des HAUS DES WALDES zum Thema Wald und Wild vor. AUSSTELLUNG NATUR DES JAHRES 2007 Die Ausstellung Natur des Jahres 2007, ein Kooperationsprodukt des SDW-Landesverbandes Brandenburg e.v. und des Haus des Waldes beim Amt für Forstwirtschaft Wünsdorf, ist am im Märkischen Haus des Waldes eröffnet worden. Ausstellungsmacher ist der Zivildienstleistende Stefan Fröhlich. Es ist bereits das 12. Mal, dass hier im Februar Proklamationen von Tieren und Pflanzen des Jahres in einer aus Postern, Schülerplakaten, Faltblättern, Präparaten, Tönen, Quiz-, Mal-, Bastel- und Gestaltungsangeboten... bestehenden Zusammenschau zu sehen sind. Für 2007 sind das 10 (von inzwischen bereits über 20) Natur-des-Jahres- Angebote: Baum, Orchidee, Fisch, Wildtier, Blume, Weichtier, Insekt, Spinne, Pilz und Vogel des Jahres werden dargestellt. Die Besucher können zwischen dem und neben der Besichtigung der Ausstellung u.a. auch ein Natur-des-Jahres-Quiz absolvieren, themenbezogen malen, basteln, fühlen, hören... sowie die Faltblätter zur Ausstellung (und zu einzelnen Natur-des-Jahres-Wesen) mitnehmen. Unter können Sie die 11 Ausstellungstafeln Natur des Jahres 2007 ansehen oder herunterladen. Kontakt: Frau Bläul, Fon NEUE BILDERAUSSTELLUNG IN DEM VERWALTUNGSGEBÄUDE DER GEMEINDE HEIDESEE KREISMEISTERSCHAFT UND PFERDELEISTUNGSSCHAU DES SV FORTUNA FRIEDERSDORF AM 12./ Im Mai diesen Jahres lädt der Reitverein Groß und Klein ein, beim diesjährigen Reitund Springturnier dabei zu sein. Geboten werden neben der Führzügelklasse der Kleinsten, Springprüfungen bis Klasse M, Dressurdarbietungen im Kostüm und vieles Mehr! Für das leibliche Wohl ist gesorgt. SOMMER-FERIEN-ABENTEUER Die Grüne Schule grenzenlos, eine Kinder- und Jugendbegegnungsstätte in Sachsen, organisiert für Kinder von 8 bis 14 Jahren erlebnisreiche Sommerferien. Unter dem Motto Sagenhaftes Erzgebirge gibt es ein abwechslungsreiches Programm, z. B.: Abenteuer-Rallye Erlebnisbad Lagerfeuer Kino Disco Erzgebirgische Traditionen Tagesausflug Sport, Spiel & Spaß Kreatives Gestalten und vieles mehr Für bewegungsfreudige Mädchen und Jungen findet eine Sportwoche statt. Die Termine: (Sportwoche) Termine für Herbstferienlager: Nähere Infos und Anmeldungen gibt es hier: Grüne Schule grenzenlos Zethau Tel / Kinder-Disco Freiberg Tel / RADTOUR DER BÜRGERMEISTER Am 14. April 2007 findet im nördlichen Teil des Landkreises Dahme- Spreewald zur Förderung des Radfahrens in unserer Region eine Radtour der Bürgermeister statt. Die Gemeinde Heidesee möchte ihre Route an der denkmalgeschützten Kiefer am Radweg Wolzig-LOS (Alter Postweg) im OT Wolzig beginnen. Treff dazu ist um Uhr. Die Fahrt geht über den OT Friedersdorf nach OT Bindow. Am Autohaus Nimtz werden gegen ca Uhr die Teilnehmer der Bürgermeistertour aus den umliegenden Gemeinden erwartet. Gemeinsam geht es dann in Richtung Dolgenbrodt/Friedrichrsbauhof zur Fahrradbrücke. Interessierte Bürger sind zur Fahrradtour recht herzlich eingeladen! 6 Am um Uhr wird im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Heidesee in Friedersdorf, Lindenstraße 14 b eine neue Bilderausstellung eröffnet. Hobbykünstler aus der Gemeinde Heidesee stellen ihre Werke aus. Zu sehen sind verschiedene Techniken wie Acryl, Linolschnitt, Aquarelle, Collagen und Ölmalerei. Die Bilder werden bis zum Juni zu sehen sein. Nimtz Am 30. April sowie am 18. Mai 2007 bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen.

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 16.08.2012 Nummer: 11/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 10. Jahrgang Letschin, den 20.

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Nummer: 01/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche Bekanntmachung Festsetzung

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin

Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Amtsblatt für die Gemeinde Letschin Ortsteile Gieshof-Zelliner Loose, Groß Neuendorf, Kiehnwerder, Kienitz, Letschin, Neubarnim, Ortwig, Sietzing, Sophienthal und Steintoch 15. Jahrgang Letschin, den 07.

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

23. Jahrgang Nr. 21 /2013

23. Jahrgang Nr. 21 /2013 AMTSBLATT der Stadt Querfurt 23. Jahrgang 30.12.2013 Nr. 21 /2013 Inhalt Seite 1.Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Querfurt für das Haushaltsjahr 2013 1 Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. mit den Ortsteilen Bredow und Zeestow. Nummer 01/ Januar 2011

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. mit den Ortsteilen Bredow und Zeestow. Nummer 01/ Januar 2011 Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang mit den Ortsteilen Bredow und Zeestow Nummer 01/2011 17. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachungen 2. zur Grundsteuer A und B, Hundesteuer und Zweitwohnungssteuer

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 10. Jahrgang Lübben, den 27.03.2003 Nummer 7 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen Wasser- und Abwasserverband

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 2 25.01.2016 INHALTSVERZEICHNIS 3/2016 Bekanntmachung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 Seniorenwohnanlage Sudhagen in Delbrück-Hagen

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 8. Jahrgang * Schönefeld, den 17. Mai 2010 Nummer: 05/10 Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Jahrgang 5 Nr. 11. Inhalt:

Jahrgang 5 Nr. 11. Inhalt: 30.05.2016. Jahrgang 5 Nr. 11 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 80 Stadteilzentrum Herbede, 1. Änderung - Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung... 2 2. Achte Änderungssatzung

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Gammelby Eckernförde, 27. Oktober 2017 E i n w o h n e r v e r s a m m l u n g Am Montag, dem , f Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2017 01.11.2017 Nr. 33 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 11.10.2012 Nummer 11 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 Gewerbegebiet Trimbach im Ortsteil Südlohn 2.

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Seite 1 von 6 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 18 / 2015 ausgegeben am: 30.04.2015 Inhalt: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Aufstellung und Auslegung

Mehr

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt -

Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Amtsblatt der STADT KALKAR - Amtliches Mitteilungsblatt - Jahrgang 2018 Ausgabetag: 12. November 2018 Nummer 19 INHALTSVERZEICHNIS 1. Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß 10 Abs. 3 BauGB über die

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss(Gutachterausschussgebührensatzung) vom 19.11.1992 geändert am 19.12.2001 in der Fassung vom 24.07.2012

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 10. Jahrgang * Schönefeld, den 07.02.2012 Nummer: 02/12 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Nummer 27 Datum 18.09.2009 Amtliche der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 53 Änderung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995

Mehr

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

- Verwaltungsgebührensatzung -

- Verwaltungsgebührensatzung - Satzung der Stadt Rathenow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten im Bereich der Stadtverwaltung Rathenow - Verwaltungsgebührensatzung - Auf der Grundlage

Mehr

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis

Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Gemeinde Schwaikheim Rems Murr Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den

Mehr

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden.

Amt. für die. Jahrgangg Datum: Inhalt: Seite: Herausgeber: nach Bedarf Bezug: werden. Amt tsblatt für die Stadt Ahaus 6. Jahrgangg 08.06.2017 Nummer 011/2017 Datum: Inhalt: Seite: 31.05.2017 Hinweis auf die Änderung der Satzung für den niederländisch-deutschen 2 Zweckverband EUREGIO durch

Mehr

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2

Inhalt: 1. Jahrgang Nr. 2 1. Jahrgang 02.02.2012 Nr. 2 Inhalt: 1. Ersatzbestimmung eines Integrationsratsmitgliedes...2 2. Bebauungsplan Nr. 132 Im Rüdinghauser Feld, 2. Änderung...3 3. Bebauungsplan Nr. 241 Kreisstraße...5 Herausgeberin:

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr

Amtsblatt Nr. 02/2019 ausgegeben am: 12. Januar 2019

Amtsblatt Nr. 02/2019 ausgegeben am: 12. Januar 2019 Amtsblatt Nr. 02/2019 ausgegeben am: 12. Januar 2019 Nr. Gegenstand Seite 1 Beteiligungsbericht der Stadt Lünen für das Geschäftsjahr 2017 05 2 Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Lünen vom 31.12.2016

Mehr

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 5. Jahrgang Mittwoch, den 11. November 2015 Nummer 9/2015 Woche 46 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

Stand: G 3. Satzung

Stand: G 3. Satzung Stand: 26.05.2009 G 3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

SATZUNG (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS AZ: 625.

SATZUNG (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS AZ: 625. GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 07. Juli 2006 Jahrgang 11 Nummer 14 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 380 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 32 Freitag, 4. August 2017 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 14. Jahrgang * Schönefeld, den 20.12.2016 Nummer: 10/16 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 8. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 2. Januar 2017 Nr. 1 Inhalt Seite Impressum. 1 Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Weida-Land für die Gemeinde Obhausen

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011 A m t s b l a t t für das Amt Spreenhagen Jahrgang 11 Spreenhagen, den 15.01.2011 Nr. 01/2011 Inhaltsverzeichnis: en des Amtes Spreenhagen und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau mit den Ortsteilen Gosen und

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 17.12.2010 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. 1994 S. 666/SGV.NRW.

Mehr

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren durch den Gutachterausschuss Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 11, 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der

Mehr

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018

Amtsblatt Nr. 10 vom 6. März 2018 A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Impressum: Herausgeber: Landratsamt Berchtesgadener Land Redaktion:

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 12. Jahrgang * Schönefeld, den 04.03.2014 Nummer: 02/14 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 23. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 09.09.2016 Nummer 21 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Bekanntmachung

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung -

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner, Haftung

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner, Haftung Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Gutachterausschusses (Gutachterausschussgebührensatzung) gemäß 25 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) i. V. mit 3 Abs.

Mehr

Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Bretten erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss

Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Bretten erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Große Kreisstadt Bretten Satzung der Stadt Bretten über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschuss-Gebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung der Stadt Parchim über Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Satzung der Stadt Parchim über Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Satzung der Stadt Parchim über Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Präambel Auf der Grundlage von 1 und 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern in der jeweils

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2009 vom 01.10.2009 Inhaltsverzeichnis: A B Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 19. Jahrgang Ausgabetag: 15.03.2017 Nr. 06 Inhalt: Seite 1. Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am Donnerstag, den 23.03.2017 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Dezember 2005 Jahrgang 10 Nummer 26 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3

AMTSBLATT. Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS. Kreisstadt Bergheim Bekanntmachung 2-3 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Mittwoch, 07. Juni 2017 Nr. 26 INHALTSVERZEICHNIS Seite Kreisstadt Bergheim 162. Bekanntmachung 2-3 Am Montag, den 12.06.2017 findet um 17:00 Uhr, im Raum 1.22 Rathaus, Bethlehemer

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 2. Jahrgang Dinslaken, 24. Februar 2009 Nr. 5 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung des Gutachterausschusses - Ermittlung der Bodenrichtwerte

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG 1 - Ortsrechtsammlung - 6.2 SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuß vom 27.05.1992 in Kraft seit 06.06.1992 geändert am: 23.05.2001 in Kraft

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 15 / Nr. 3 Wustermark, 1. August 2008 www.wustermark.de Inhalt Seite Haushaltssatzung

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 42. Jahrgang Nummer 12 13.09.2016 INHALTSVERZEICHNIS 62/2016 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06 A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den 18.08.2008 Nummer 06 Impressum Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil: Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835

Mehr

Amtsblatt für das Amt Odervorland

Amtsblatt für das Amt Odervorland Amtsblatt für das Amt Odervorland Nr. 171 Ausgegeben zu Briesen/Mark am 1. Juli 2007 Nr. 6, 15. Jahrgang Inhalt 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Odervorland S. 1 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung

Mehr

S a t z u n g. 1 Sondernutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Sondernutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Cloppenburg vom 14.06.2010 (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 Abs.

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g 6.4 Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 27.02.1996

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter  Nr.9/2014 vom 1. April Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.9/2014 vom 1. April 2014 22. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 605.01 Heiligenhauser Straße / Jahnstraße vom 31.03.2014 5 Bebauungsplan

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 6.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Mannheim () vom 27.05.2003 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung

Mehr

1 Gebührenpflicht. (3) Bei Leistungen für Gerichte werden die Gebühren entsprechend dem Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben.

1 Gebührenpflicht. (3) Bei Leistungen für Gerichte werden die Gebühren entsprechend dem Justiz- Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben. Große Kreisstadt Schramberg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 18.11.2010 Aufgrund 4 der Gemeindeordunung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen

Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche Bekanntmachungen Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich Zentrale Dienste - Rathausplatz 2-7 67227 Frankenthal (Pfalz) www.frankenthal.de Amtsblatt der Stadt Frankenthal (Pfalz) für öffentliche

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Rieseby Eckernförde, 11. Juli 2016 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr im Riesby Krog, Dorfs

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Rieseby Eckernförde, 11. Juli 2016 Am Donnerstag, dem , findet um Uhr im Riesby Krog, Dorfs Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2016 13.07.2016 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 10. Jahrgang Lübben, den 17. Juli 2003 Nummer 17 Öffentliche Bekanntmachungen von Verbänden und Einrichtungen Seite Wasser- und Abwasserzweckverband Gräbendorf/Gussow

Mehr

Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl

Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl Amtsblatt Amtliches Verkündungsblatt der Stadt Verl 47. Jahrgang 9. Februar 2018 Nummer 4 Sitzung des Rates der Stadt Verl Seite 7 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

S A T Z U N G. Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Ludwigsburg erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren.

S A T Z U N G. Gebührenpflicht. (1) Die Stadt Ludwigsburg erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren. S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss in Fassung vom 01.01.2002. (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 Gemeindeordnung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 26.0.206 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Wasserschutzgebiet für die Gewässer im Einzugsgebiet

Mehr

S a t z u n g. Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses

S a t z u n g. Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses S a t z u n g Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses (GUTACHTERAUSSCHUSS GEBÜHRENSATZUNG) vom 28. Januar 2015 Aufgrund des 4

Mehr

Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Auf der Grundlage des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 23. Oktober 2017 Nr. 12

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 14. Jahrgang Zossen, 23. Oktober 2017 Nr. 12 für die Stadt Zossen 14. Jahrgang Zossen, 23. Oktober 2017 Nr. 12 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 23. Oktober 2017 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Nieheim. vom 4. Juli 2001*

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Nieheim. vom 4. Juli 2001* Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Nieheim vom 4. Juli 2001* aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV

Mehr

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 24 Gutachterausschussgebührensatzung

Gemeinde Kusterdingen - Landkreis Tübingen Sammlung des Ortsrechts. 24 Gutachterausschussgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss () vom 30.01.1992, geändert durch Satzung vom 25.10.2001 1 Gebührenpflicht (1) Die Gemeinde Kusterdingen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom 16.12.2013 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 1.27.1 -Umnutzung Krankenhaus- (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.27 -Umnutzung Krankenhaus-)

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF 08.06.2018 53. Jahrgang, Nr. 6 Verantwortlicher Herausgeber: Stadt Deggendorf - Büro des Oberbürgermeisters, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf Erscheint nach Bedarf

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 08/2017 vom 05. April 2017 Inhaltsverzeichnis: 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan Nr. 209 für den Bereich "Pützchensweg" Bebauungsplan

Mehr

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: BuchowKarpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 2 Nr. 7 Wustermark, 3.1.213 Inhalt Seite ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN...

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG)

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE ERSTATTUNG VON GUTACHTEN DURCH DEN GUTACHTERAUSSCHUSS (GUTACHTERAUSSCHUSSGEBÜHRENSATZUNG) vom 30.06.2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018

Mehr

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenhöhe

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenhöhe Satzung des Stadtbetriebes Wetter (Ruhr) -AöR der Stadt Wetter (Ruhr)- über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung - vom 27.07.2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 14 Jahrgang 2014 ausgegeben am 01.09.2014 Seite 1 Inhalt 22/2014 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: 33 81005 H. O. 21) 23/2014

Mehr