Gutschriftensystem 2012
|
|
- Franz Meissner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gutschriftensystem 2012 Dr. sc. math. Ernst Welti Vorsitzender der Geschäftsleitung Informationsveranstaltungen
2 Inhaltsverzeichnis Ausgangslage Mehr Sicherheit Leicht höhere Renten Tiefere Einkaufslücken Was ist der Preis NIEMAND, NIEMALS, NIRGENDWO Informationsveranstaltungen
3 Ausgangslage / (1) Seit der Einführung des Beitragsprimats im Jahr 1995 konnten die Sparbeiträge in zwei Schritten (1998 und 2002) stark reduziert werden. Das Leistungsziel (Rente von 60% des koordinierten Lohns) konnte dank überdurchschnittlich guten Vermögensrenditen trotzdem erreicht werden. Seit der im 2008 ausgebrochenen Finanzmarktkrise sind die Rentensätze vor allem bei älteren Versicherten deutlich gesunken. Informationsveranstaltungen
4 Ausgangslage / (2) Zudem rechnet man wegen des tiefen Zinsniveaus mit geringeren Vermögensrenditen als in den Neunzigerjahren. In der Folge ist eine Beitragserhöhung (auf das Niveau von vor 2002) unausweichlich. Auf diese Weise erfolgt die Finanzierung wieder zu rund 54% durch die (sicheren) Sparbeiträge und «nur» noch zu 46% durch die (unsicheren) Vermögensrenditen. Informationsveranstaltungen
5 Mehr Sicherheit / (1) Die Finanzierung verschiebt sich also von den (unsicheren) Vermögensrenditen zu den (sicheren) Beiträgen. In der Folge lässt sich eine weniger risikoreiche Anlagestrategie wählen: Die Sollgrösse der Wertschwankungsreserve kann deshalb von bisher 24% auf voraussichtlich 19% reduziert werden. Damit lassen sich bereits ab einem Deckungsgrad von 119% (bisher 124%) Freie Mittel bilden, die zur Höherverzinsung der Altersguthaben und zur Rentenerhöhung eingesetzt werden können. Informationsveranstaltungen
6 Mehr Sicherheit / (2) Zudem wird das Leistungsziel neu bereits mit einem Verzinsungssatz erreicht, der gegenüber bisher um 1 Prozentpunkt tiefer liegt. Beispiel: Bei einer teuerungsbedingten Lohnerhöhung von 1% mussten bisher die Altersguthaben um 4% verzinst werden, um das Leistungsziel einzuhalten. Neu genügen bereits 3%. Informationsveranstaltungen
7 Leicht höhere Renten / (1) Die Altersrente ist das Produkt aus Altersguthaben und Umwandlungssatz. Die Umwandlungssätze bleiben im 2012 unverändert, die Sparbeiträge und damit die Altersguthaben erhöhen sich jedoch. Im Ergebnis steigen die zu erwartenden Altersrenten der Aktiv Versicherten etwas an. Informationsveranstaltungen
8 Leicht höhere Renten / (2) Wer z.b. bisher im Alter 63 eine Rente von rund 55% und damit im Alter 64 von rund 58% erwarten konnte, wird weiterhin von etwa denselben Werten ausgehen können. Frankenmässig steigen sie sogar etwas an. Man kann sich also zur gleichen Rente wie jetzt pensionieren lassen, ohne länger arbeiten zu müssen. Gar keinen Einfluss hat das neue Gutschriftensystem auf bereits laufende Pensionen. Diese bleiben unverändert. Informationsveranstaltungen
9 Tiefere Einkaufslücken Das technische Schlussalter ist der Messpunkt für die Erreichung des Leistungsziels. Durch die Heraufsetzung des technischen Schlussalters von 63 auf 64 wird einfach der Messpunkt verschoben. Das angestrebte Ziel wird damit leichter erreicht. Ein Jahr später sind die Rentensätze ja entsprechend angestiegen (z.b. von 55% auf 58% oder von 57% auf 60%). Bei gleichbleibendem Lohn reduzieren sich somit bestehende Einkaufslücken oder sie verschwinden ganz. Informationsveranstaltungen
10 Was ist der Preis / (1) Mehr Sicherheit, höhere Renten, tiefere Einkaufslücken: Das tönt ja sehr gut. Aber wer zahlt den Preis? Primär zahlen die Arbeitgeber, die in den letzten Jahren auch am meisten von den tiefen Beiträgen profitiert haben. Im Mittel steigen ihre Sparbeiträge ab 2012 um 2.5%. Demgegenüber sind ihre Risikobeiträge seit 2011 um 0.6% gesunken. Insgesamt resultiert eine Erhöhung von 1.9% (auf den koordinierten Löhnen). Informationsveranstaltungen
11 Was ist der Preis / (2) Sekundär zahlen auch die Versicherten mehr Beiträge. Aber die Sparbeiträge fliessen immerhin in den eigenen Topf, und der Arbeitgeber legt auch noch tüchtig dazu. Beides wird verzinst. Es handelt sich also um eine unechte und vorübergehende Reduktion des Einkommens. Man bekommt später Alles nicht nur mit Zins und Zinseszins zurück, sondern erst noch zuzüglich Arbeitgeberanteil. Der ab 2011 tiefere Risikobeitrag (statt 1.5% noch 1.1% des koordinierten Lohns) entlastet demgegenüber echt und permanent das Portemonnaie. Informationsveranstaltungen
12 NIEMAND, NIEMALS, NIRGENDWO / (1) Bisher wurde ausschliesslich von den Konsequenzen des neuen Modells gesprochen und zum Modell selber nichts gesagt. Abschliessend sollen noch kurz die verschiedenen Parameter des neuen Modells anhand einer fiktiven Geschichte erläutert werden. Es handelt sich um die Modellannahmen zur individuellen Lohnentwicklung den Realzins (Differenz zwischen benötigtem Verzinsungssatz und Teuerung) das Schlussalter (Messpunkt für die Leistungszielerreichung) Informationsveranstaltungen
13 NIEMAND, NIEMALS, NIRGENDWO / (2) Individuelle Lohnentwicklung Der fiktive Versicherte NIEMAND tritt im Alter 25 in die Pensionskasse ein. Sein fiktiver Vorgesetzter NIEMALS gibt ihm nach der Probezeit eine Lohnerhöhung von 2.17%, im Folgejahr 2.10%, ein Jahr später 2.03%. Nun geht es so weiter, immer 0.07% weniger pro Jahr, also im Alter 55 noch eine Lohnerhöhung von 0.07%. Dann ist Ende der Karriere. Zwischen Alter 25 und 55 steigt der Lohn also um insgesamt 41% an (individuelle Entwicklung, ohne Teuerung). Diese Lohnkarriere wird voll in die Versicherung eingebaut. Informationsveranstaltungen
14 NIEMAND, NIEMALS, NIRGENDWO / (3) Realzins und Teuerung Der fiktive Anlagechef der Pensionskasse DR. NIRGENDWO erwirtschaftet jedes Jahr punktgenau die benötigte Anlagerendite. Diese lässt es gerade zu, die Altersguthaben mit einem Satz zu verzinsen, der exakt 2% (der sogenannte Realzins) über der teuerungsbedingten Lohnerhöhung liegt. Bei einer Teuerung von 1.5% wird also das Altersguthaben mit 3.5%, bei einer Teuerung von 4% mit 6% verzinst. Dank dieses Verzinsungssatzes wird die teuerungsbedingte Lohnerhöhung voll in die Versicherung eingebaut. Informationsveranstaltungen
15 NIEMAND, NIEMALS, NIRGENDWO / (4) Schlussalter In dieser fiktiven Welt erreicht der Versicherte NIEMAND an seinem 64. Geburtstag eine Altersrente, die exakt 60% seines letzten koordinierten Lohns entspricht. Die Sparbeiträge wurden so berechnet, dass (unter den gewählten Annahmen zur Lohnkarriere und zum Verzinsungssatz) das Leistungsziel (60%-Rente) gerade im festgelegten Messpunkt (Alter 64) erreicht wird. Informationsveranstaltungen
16 NIEMAND, NIEMALS, NIRGENDWO / (5) Die wirkliche Welt ist viel bunter als das dürre Modell. Niemand verhält sich genau so wie NIEMAND, niemals befördert ein Chef nach dem Muster von NIEMALS, und nirgendwo lebt DR. NIRGENDWO. Lohnkarrieren verlaufen völlig anders, die Verzinsungssätze hängen von den Anlagemärkten ab, und das Rücktrittsalter ist zwischen 58 und 65 frei wählbar. Aber: Das Modell ist repräsentativ für den Durchschnitt und dient dem Stiftungsrat als Steuerungsinstrument. Informationsveranstaltungen
Reduktion der Umwandlungssätze auf Januar 2016; Das Leistungsziel bleibt im Wesentlichen erhalten
Geschäftsleitung Tel. 044 412 52 42 Dr. sc. math. Ernst Welti E-Mail ernst.welti@pkzh.ch Version Datum 4. Dezember 2014 Reduktion der Umwandlungssätze auf Januar 2016; Das Leistungsziel bleibt im Wesentlichen
MehrReduktion des technischen Zinssatzes und Differenzierung in Tarifzins und Bilanzzins
Reduktion des technischen Zinssatzes und Differenzierung in Tarifzins und Bilanzzins Dr. sc. math. Ernst Welti Vorsitzender der Geschäftsleitung Inhaltsverzeichnis 1. Zum Begriff des technischen Zinssatzes
MehrWeisung des Stadtrates an den Gemeinderat
GR Nr. 2011/94 Zürich, 30. März 2011 Weisung des Stadtrates an den Gemeinderat Pensionskasse Stadt Zürich (PKZH), Neufestlegung der Sparbeiträge auf Basis des Beitragsmodells 2012 (Änderung von Art. 85
MehrReservereglement. Beschluss des Stiftungsrates vom 1. November Ausgabe
Reservereglement Beschluss des Stiftungsrates vom. November 06 Ausgabe 07 Reservereglement der Pensionskasse Stadt Zürich Stiftungsratsbeschluss vom. November 06 (Ersetzt das Reservenkonzept vom 6.9.008
MehrAltersreform ASIP Modell Folgen für Leistungen und Kosten
Altersreform ASIP Modell Folgen für Leistungen und Kosten ASIP - Mitgliederversammlung 10. Mai 2019 Dr. Reto Leibundgut, Partner c-alm AG Überblick ASIP Modell Parameter Aktuell ASIP Modell Koordinationsabzug
MehrDelegierten- Informationsveranstaltung. Bafidia Pensionskasse Kate Kristovic / Sebastian Wenzel 19. Oktober 2016
Delegierten- Informationsveranstaltung Bafidia Pensionskasse Kate Kristovic / Sebastian Wenzel 19. Oktober 2016 Inhalt 1 Ausgangslage 2 Vorschlag des Vorstands und Auswirkungen 3 Begleitmassnahmen und
MehrFragen und Antworten zur LUPK-Reglementsänderung 2019
Fragen und Antworten zur LUPK-Reglementsänderung 2019 Ab 1. Januar 2019 gelten die neuen Bestimmungen des LUPK-Reglements. Nachfolgend erhalten Sie wichtige Informationen zu den Änderungen und deren Auswirkungen.
MehrBVK 2017 Entscheide des Stiftungsrates Hintergrundinformationen zu den Beweggründen
B 2017 Entscheide des Stiftungsrates Hintergrundinformationen zu den Beweggründen 27. April 2016 Aktuelles Umfeld für Pensionskassen Anlagesituation der Pensionskassen hat sich durch die anhaltend tiefen
MehrGlossar Pensionskasse, Ausgabe Januar 2017
Glossar Pensionskasse, Ausgabe Januar 2017 Abkürzungen BVG = Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge PKZH = Pensionskasse Stadt Zürich A Altersguthaben Anwartschaft Im Beitragsprimat wird für jede versicherte
MehrInformationsveranstaltungen für die Arbeitgeber und Personalverbände
Informationsveranstaltungen für die Arbeitgeber und Personalverbände Info-Veranstaltungen für Arbeitgeber Mittwoch, 7. Juni 2017, 18:00 Uhr Verkehrshaus Luzern und Mittwoch, 14. Juni 2017, 17:00 Uhr Verkehrshaus
MehrDr. sc. math. Ernst Welti
Dr. sc. math. Ernst Welti Vorsitzender der Geschäftsleitung Einleitung Gründe für die Reduktion Konsequenzen der Reduktion Flankierende Massnahmen Informationsveranstaltungen 2005 70 1 Der technische Zinssatz
MehrPensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz. Offene Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel
Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz Offene Fragen bei einem allfälligen Primatswechsel 18. März 2010 Marc-André Röthlisberger Dipl. Pensionsversicherungsexperte Aon Consulting AG Spitalackerstrasse
Mehr9. Versammlung der Versicherten Luzerner Pensionskasse
9. Versammlung der Versicherten Luzerner Pensionskasse Montag, 27. November 2017, 18:00 Uhr Forum 1 Messe Luzern Herzlich willkommen 9. Versammlung der Versicherten Luzerner Pensionskasse Traktandum 1
MehrVorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie
Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie Informationsveranstaltung zu den Reglementsanpassungen per 1. Januar 2017 Marco Heusser Pensionskassenexperte SKPE Teil 1 Ausgangslage Altersvorsorge
MehrMedienorientierung. Revision Pensionskassengesetz. Regierungsrätin Dr. Eva Herzog
Medienorientierung Revision Pensionskassengesetz Regierungsrätin Dr. Eva Herzog 17. Januar 2013 Kanton Basel-Stadt 1 Agenda Ausgangslage Gesetzliche Rahmenbedingungen Technischer Zinssatz Finanzierbare
MehrLeistungsprimat; ist ein Nacheinkauf teuer?
Im Leistungsprimat bemisst sich die Rentenleistung nach einen Prozentsatz (Rentensatz) vom versicherten Lohn. Steigt der Lohn an (z.b. durch Beförderung oder Gewährung einer Teuerungszulage), erhöhen sich
MehrDer Vorschlag. Rechnen Sie selbst mit geänderten Parametern Auf Wunsch mailen wir Ihnen gerne das Excel-Sheet Anfrage an
Berufliche Vorsorge (BVG) 04.07.2017 Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung mit Kompensation nach der Bundesgesetzvorlage vom 17. März 2017 Der Vorschlag Der obligatorischen Versicherungspflicht
MehrSenkung des Umwandlungssatzes auf 6.0%
Senkung des Umwandlungssatzes auf 6.0% Gründe für diese Senkung; Folgen für die Versicherten Carolina Baumann lic. rer. pol. Zugelassene Expertin für berufliche Vorsorge Stiftung Abendrot Basel, 21. September
MehrPensionskasse der Katholischen Kirchgemeinde Luzern
Pensionskasse der Katholischen Kirchgemeinde Luzern Änderungen per 01.01.2020 Verordnung und Statuten der Pensionskasse der Katholischen Kirchgemeinde Luzern Verordnung über die Pensionskasse Änderung
MehrÜbersicht über die Veränderungen bei der Beitragsbelastung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) und Rentenveränderungen in der AHV und im BVG
14.088s Altersvorsorge 2020. Reform Die Reform nach den Beschlüssen der SGK-NR vom 2. Februar 2017 Übersicht über die Veränderungen bei der Beitragsbelastung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) und
MehrInformationsveranstaltung 2004 für die angeschlossenen Unternehmen. 8. Juli 2004
Informationsveranstaltung 2004 für die angeschlossenen Unternehmen 8. Juli 2004 Sie kennen die Neuerungen und Änderungen, welche bei der PKZH ab 2005 in Kraft treten! Ziel Informationsveranstaltung 2004
MehrStabil in die Zukunft
Stabil in die Zukunft LUPK-Reglementsänderung 2019 Die Pensionskassen im Wandel A B C Änderungen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts In der Schweiz basiert die Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität
MehrGlossar Pensionskasse, Ausgabe Januar 2015
Glossar Pensionskasse, Ausgabe Januar 2015 Abkürzungen BVG = Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge PKZH = Pensionskasse Stadt Zürich A Altersguthaben Anwartschaft Im Beitragsprimat wird für jede versicherte
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 13. April 2016 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
MehrWie können Rentengarantien in der beruflichen Vorsorge finanziert werden? Pierre Chevalier Bern, 21. November 2014
Wie können Rentengarantien in der beruflichen Vorsorge finanziert werden? Pierre Chevalier Bern, 21. November 2014 1 Agenda Einführung Rentengarantien in der beruflichen Vorsorge Aktuelle Finanzierungsproblematik
MehrWann tritt die Anpassung in Kraft? Die Senkung des Umwandlungssatzes beginnt ab Januar 2017.
Ab Januar 2017 gelten die neuen Umwandlungssätze. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und erfahren, wie sich die Änderungen auf die Rentenleistungen auswirken. Was ist der Umwandlungssatz?
Mehrnest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F
nest die ökologisch-ethische Pensionskasse 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse 21 8004 Zürich T 044 444 57 57 F 044 444 57 99 www.nest-info.ch 10 11 12 13 14 15 16 Nest Sammelstiftung Molkenstrasse
MehrInformationsanlass für Arbeitnehmende zum Grundlagenwechsel per 1. Januar 2019
Informationsanlass für Arbeitnehmende zum Grundlagenwechsel per 1. Januar 2019 St.Gallen, Januar 2017 Präsidium Agenda Warum müssen die technischen Grundlagen geändert werden? Wie funktioniert eine Pensionskasse?
MehrPensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 2 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN FREIWILLIGE EINLAGEN 4 LEISTUNGEN 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Anhang
MehrSenkung der Umwandlungssätze auf den mit flankierenden Massnahmen Anpassung der Risikoleistungen
Pensionskasse Kanton Solothurn Senkung der Umwandlungssätze auf den 1.1.2019 mit flankierenden Massnahmen Anpassung der Risikoleistungen 1. Ausgangslage Vor dem Hintergrund der sinkenden Zinsen wurde der
MehrPensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 3 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2007
Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Nachtrag 3 zum Reglement 2005 Gültig ab 1. Juli 2007 1 Einleitung 1. Der Stiftungsrat der Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins hat am 3.
MehrDie Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert..
Die Pensionskasse der Rhätischen Bahn informiert.. Anlässlich seiner Sitzungen vom 10. März 2016 und vom 2. Juni 2016 hat sich der Stiftungsrat unter anderem mit den nachfolgenden Geschäften befasst: 1.
MehrWillkommen bei der Zürcher Kantonalbank Veranstaltung «Pensionierung in Sicht» Swisscanto Sammelstiftung der Kantonalbanken
Willkommen bei der Zürcher Kantonalbank Veranstaltung «Pensionierung in Sicht» Swisscanto Sammelstiftung der Kantonalbanken Zürich, 31. Oktober 2016 Nathalie Mettler Kundenberaterin Berufliche Vorsorge
MehrSterbewahrscheinlichkeiten / Technische Grundlagen
PKZH Sterbewahrscheinlichkeiten / Technische Grundlagen Christoph Furrer, Büro Dr. O. Deprez, Zürich Inhalt 1. Das Versicherungsprinzip 2. Versicherungstechnische Grundlagen (VZ 2005) 3. Bemerkungen zu
MehrPraktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen. Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG
Praktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG Agenda / Themen Umhüllende Vorsorgeeinrichtung / Split-Lösung Begriff Anrechnungsprinzip
MehrPensionskasse der Siemens-Gesellschaften in der Schweiz. Leistungsanpassungen per 1. Juli 2017
Pensionskasse der Leistungsanpassungen per 1. Juli 2017 Einführung 1 Ziele der heutigen Veranstaltung Informationen aus erster Hand erhalten Entscheide des Stiftungsrates nachvollziehen Auswirkungen anhand
MehrPensionskasse Stadt Chur. Informationsanlass für die Versicherten 7./10. November 2016
Stadt Chur Informationsanlass für die Versicherten 7./10. November 2016 1. Senkung Umwandlungssatz weshalb? (Daniel Dubach, Präsident der Verwaltungskommission PKSC) 2. Sicht des Arbeitgebers (Claudia
MehrSPL Informationsveranstaltung. 12. Januar 2016 Foyer Vaduzer Saal
SPL Informationsveranstaltung 12. Januar 2016 Foyer Vaduzer Saal Agenda Schwieriges Kapitalmarktumfeld Anlageperformance und Zinsentscheid 2015 Massnahmen zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts
MehrVorsorgeplan zum Vorsorgereglement der Pensionskasse der C&A Gruppe. Basisplan für Mitarbeitende der C&A Mode AG
Vorsorgeplan zum Vorsorgereglement der Pensionskasse der C&A Gruppe für Mitarbeitende der C&A Mode AG gültig ab 1. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Vorsorgereglement 1 Art. 2 Vorsorgeplan 1 Art. 3
MehrEinführung variables Rentenmodell Bühler ab 1. Januar 2017 mit Übergangsbestimmungen ab 1. Januar 2014
An die Versicherten der Pensionskasse Bühler AG Uzwil Uzwil, 10. September 2013 Einführung variables Rentenmodell Bühler ab 1. Januar 2017 mit Übergangsbestimmungen ab 1. Januar 2014 Sehr geehrte Damen
MehrVorsorgeplan EXTRAplan der. Pensionskasse BonAssistus. gültig ab 1. Januar 2016
Vorsorgeplan EXTRAplan der Pensionskasse BonAssistus gültig ab 1. Januar 2016 Volketswil, 14. November 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Versicherter Lohn 1.2 Altersgutschriften 2.
MehrInformationsveranstaltungen Juni und 2. Juli 2015
Informationsveranstaltungen 2015 17. Juni und 2. Juli 2015 09.00 Begrüssung Patrick Plesner 09.05 Neue Berechnungsgrundlagen 2016 Ausgangslage Dr. Ernst Welti 09.20 Neue Berechnungsgrundlagen 2016 Finanzierung
MehrUmwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze
Umwandlungssatz: Probleme und Lösungsansätze Pensionskasse der Stadt Frauenfeld 26.02.2015/04.03.2015 Matthias H. Keller KELLER Pensionskassenexperten AG Altweg 2 8500 Frauenfeld 052 723 60 60 mk@k-exp.ch
MehrSanierung Pensionskasse. Offerten von Sammelstiftungen. Toptima AG
Sanierung Pensionskasse Offerten von Sammelstiftungen 1 Info-Veranstaltung Donnerstag, 13. August 2015 Agenda Einleitung; IST-Situation Dr. Marco Rupp Präsident des Stiftungsrates Vergleich Sammeleinrichtungen
MehrPF GF MS Integration LEAG. A. Häggi
PF GF MS Integration LEAG A. Häggi Themen-Übersicht Einführung - Begriffe Entwicklungen in der Pensionskassenwelt Fusion PK Agie und PK Charmilles per 01.01.16 Leistungen und Finanzierung ab 01.01.16 Beteiligung
MehrMitgliederinformation 2017/01
Mitgliederinformation 2017/01 Herzlich willkommen! 1. Teil: Sicht Arbeitgeber (Referent: Marco Giovanettoni, Verwaltungsdirektor der Stiftung KJPD SG) 2. Teil: Ausgangslage Stiftung Providus (Referent:
Mehr120. Delegiertenversammlung BLVK vom 18. Mai 2016 Technischer Zinssatz
120. Delegiertenversammlung BLVK vom 18. Mai 2016 Technischer Zinssatz Luzius Heil Direktor BLVK Bern, 18. Mai 2016 Inhalt Wozu der technische Zinssatz (TZ)? TZ-Entwicklung bei anderen öffentlichen Pensionskassen
MehrPensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 4 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2008
Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Nachtrag 4 zum Reglement 2005 Gültig ab 1. Juli 2008 1 Einleitung 1. Der Stiftungsrat der Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins hat am 8.
MehrPensionskassen Forum, Zürich 26. Mai 2011
Werner Koradi Aon Hewitt, Zürich, werner.koradi@aonhewitt.com Pensionskassen Forum, Zürich 26. Mai 2011 Die Lebenserwartung steigt deutlich Wie können Pensionskassen darauf reagieren? Neue Erkenntnisse
MehrPensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Primatwechsel per 1.1.2013
Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Primatwechsel per 1.1.2013 Agenda Ausgangslage für den Primatwechsel Funktionsweise und Merkmale des Sparplans Konditionen der Primatumstellung Allgemeine
MehrPensionskasse der Einwohnergemeinde Muri bei Bern; Weiterführung der Sanierungsmassnahmen
Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 23. Mai 2017 Geschäft Nr. 5 Pensionskasse der Einwohnergemeinde Muri bei Bern; Weiterführung der Sanierungsmassnahmen 1 AUSGANGSLAGE Trotz der in den Jahren
MehrAltersvorsorge 2030: Beispiel der PK SBB
Altersvorsorge 2030: Beispiel der PK SBB Markus Hübscher, Geschäftsführer der PK SBB Altersvorsorge im internationalen Vergleich: Wo steht die Schweiz? Bern, Mittwoch, 27. August 2014 1 PK SBB im Jahr
MehrSenkung technischer Zinssatz und
Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze per 1. Januar
MehrInfoanlass 2018 der Pensionskasse
Infoanlass 2018 der Pensionskasse 1 Benno Burtscher Präsident des Stiftungsrates 2 Themen 1. Was uns beschäftigt Benno Burtscher 2. Finanzielle Lage der Pensionskasse Marco Margadant 3. Sozialversicherungen
MehrLeica Pensionskasse. Vorsorgereglement. Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv
Leica Pensionskasse Vorsorgereglement Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv Seite 1 Nachtrag Nr. 2 (Anpassung Vorsorgeplan) Gestützt auf Art. 37.3 des Vorsorgereglements der Leica Pensionskasse,
MehrFinanzierung Leistungswahrung/ Nachzahlung Arbeitgebende
Finanzierung Leistungswahrung/ Nachzahlung Arbeitgebende Pensionskasse der Diözese St. Gallen St. Gallen, Februar 2017 Dr. Roger Baumann, Partner AGENDA Ausgangslage Umstellung auf Beitragsprimat Senkung
MehrReglement zum Sanierungs- und Beteiligungskonzept
Reglement zum Sanierungs- und Beteiligungskonzept Gültig ab 1. Januar 2019 Inhalt 1. Allgemeines....3 2. Informationspflicht des Stiftungsrats...3 3. Grundsätze...3 4. Massnahmen...4 5. Vorgehen...4 6.
MehrDynamische Altersvorsorge Die Lösung für die zweite Säule?
Dynamische Altersvorsorge Die Lösung für die zweite Säule? Handlungsbedarf? Slide 2 Handlungsbedarf Richtiger Umwandlungssatz gibt es nicht 30 Jahre Garantie ohne fundierte Grundlagen und Sicherheit Politischer
MehrVorsorgepläne 01/2017
Vorsorgepläne 01/2017 Die Pensionskasse bietet einen BVG-Minimalplan, einen Rentenplan mit 3 verschiedenen Varianten und einen Sparplan an. Der BVG-Minimalplan entspricht den gesetzlichen Mindestvorgaben.
MehrBerufliche Vorsorge (BVG) Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung mit Kompensation nach dem Vorschlag des Ständerates
Berufliche Vorsorge (BVG) 27.09.2016 Anpassung Umwandlungssatz an die erhöhte Lebenserwartung mit Kompensation nach dem Vorschlag des Ständerates Neuer Art. 8 Versicherter Lohn Teil des Jahreslohnes von
MehrSTATISCHE GARANTIE BEISPIELE
STATISCHE GARANTIE BEISPIELE Persönliche Informationen auf dem Versicherungsausweis Die Ziffer 10 enthält die wichtigsten Parametern, mit welchen die garantierte Altersrente bestimmt wurde (versicherter
MehrAktuelle Herausforderungen für die 2. Säule
Aktuelle Herausforderungen für die 2. Säule Versicherungstechnische Auswirkungen Patrick Spuhler Patrick Spuhler Zugelassener Experte für berufliche Vorsorge Zugelassener Mitglied Experte der eidg. für
MehrWelche Zukunft. für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica
Welche Zukunft für die 2. Säule? PVB Informationsanlass Fred Scholl, Vizepräsident Kassenkommission Publica 3 Säulen System Qui sommes-nous? 1. Säule 2. Säule 3. Säule AHV Berufliche Vorsorge Individuelles
MehrSwissbroke Vorsorgestiftung
Swissbroke Vorsorgestiftung Anhang 1 zum Rahmenreglement Grenzwerte und Versicherungstechnische Werte gültig ab 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Grenzbeträge... 3 2. Lohnmaxima... 3 3. Umwandlungssätze
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 11. April 2018 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
MehrVersicherungsplan Plus (Art. 9)
Anhang 0.0.04 Versicherungsplan Plus (Art. 9) Massgebendes Alters- Beiträge Versicherte Beiträge Alter gutschriften Arbeitgeber Risiko (,%) Alter Total Total Verwaltung (0,%) 8 4 0,00%,0% 0,00%,0%,0% 5
MehrIhr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung
Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen
MehrSozialversicherungen 2011
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2011 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrAltersvorsorge Delegiertenversammlung der SP Schweiz Castione Marina Carobbio, Nationalrätin SP
Altersvorsorge 2020 Delegiertenversammlung der SP Schweiz Castione 1.4.2017 1.4.2017 1 Wieso braucht es eine Rentenreform? Sinkendes Rentenniveau : Wer künftig in Rente geht, muss sich ohne Gegenmassnahmen
MehrErläuterungen zum Obligatorium und Überobligatorium
Erläuterungen zum Obligatorium und Überobligatorium in der Beruflichen Vorsorge Auf den folgenden Seiten wird erläutert, weshalb die Pensionskasse Post einen Umwandlungssatz von 5.10 % ab dem 1. Januar
MehrIhr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung
Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung Raum für Ihre Notizen Wo ist was geregelt? Die Höhe Ihrer Vorsorgeleistungen ist abhängig
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Kundendienst Versicherte 3. April 2019 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK, Ihre Pensionskasse
Mehr1. TECHNISCHE PARAMETER... 2
Fragen und Antworten (FAQ) Senkung technischer Zinssatz per 1. Januar 2017 INHALTSVERZEICHNIS 1. TECHNISCHE PARAMETER... 2 1.1. Warum senkt die PKS den technischen Zinssatz?... 2 1.2. Warum senkt die PKS
MehrWie funktioniert die 2. Säule?
Wie funktioniert die 2. Säule? Kate Kristovic Pensionskassen-Expertin SKPE kate.kristovic@libera.ch 7.11.2013 / 1 Übersicht Einführung 3 Säulen System der Schweiz Akteure und Organe in der beruflichen
MehrMerkblatt PKSH 2018 Ab 1. Januar 2018 gelten die neuen versicherungstechnischen
Pensionskasse Schaffhausen Schwertstrasse 6 CH-8200 Schaffhausen www.pksh.ch Merkblatt PKSH 2018 Ab 1. Januar 2018 gelten die neuen versicherungstechnischen Grundlagen. In diesem Merkblatt erfahren Sie,
Mehrgeschäftsbericht, pv-promea 2017 kurzfassung
geschäftsbericht, pv-promea 2017 kurzfassung 2 GESCHÄFTSBERICHT vorwort, des stiftungsratspräsidenten Aus Sicht der Kapitalanlagen war das Jahr 2017 für die PV-PROMEA wie auch für alle anderen Vorsorgeeinrichtungen
MehrERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS
ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2017 Für Versicherte ab Alter 49 mit Eintritt in die BVK vor 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Liebe Leserin, lieber
MehrANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1
ANHANG ZU VORSORGEREGLEMENT KASSE 1 GÜLTIG AB 01.01.2018 ANHANG zum Vorsorgereglement 2018 der Kasse 1, gültig ab 01.01.2018 Eintrittsschwelle Die Eintrittsschwelle beträgt CHF 21 150 Maximale AHV-Altersrente
MehrASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2
ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 Technische Aspekte (1. Teil) Peter Schiess LCP Libera AG ASIP Info-Veranstaltung (1. Teil) 18.8.2004/1 Übersicht Grundidee der 1. BVG-Revision Eintrittsschwelle
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Gültig ab 01.01.2013 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement WG Ausgabe 20130101 SR 20121206
MehrPensionskasse von Krankenversicherungs- Organisationen Rückstellungsreglement
Pensionskasse von Krankenversicherungs- Organisationen Rückstellungsreglement Inkraftsetzung 02.12.2011 verabschiedet vom Stiftungsrat am 2. Dezember 2011 1. ZWECK UND INHALT Der Stiftungsrat erlässt in
MehrZusatzplan II der Pensionskasse Post
Zusatzplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. Januar 2016 Stand 1. Januar 2017 Für die im Zusatzplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. Januar
MehrErfolgreich unterwegs
exklusiv PKE Vorsorgestiftung Energie Dezember 2017 Erfolgreich unterwegs Ihr Partner für attraktive Hypotheken: Seite 6 Von 2014 bis 2017 traten 8200 Aktivversicherte und Rentner mit einem Vorsorgevermögen
MehrVorsorgeplan SPARENPLUS
Vorsorgeplan SPARENPLUS Ausgabe Juni 2014 PENSIONSKASSE FÜR BANKEN, FINANZ- UND DIENSTLEISTUNGS-ANBIETER Inhaltsverzeichnis Vorsorgeplan SPARENPLUS Art. Seite Grundbegriffe 1 Sparkonten, Sparguthaben...
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 10. Mai 2017 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
MehrInformationsabend der EVP TG vom
Informationsabend der EVP TG vom 16.2.2017 Zukunft der Altersvorsorge Wie funktioniert die 2. Säule? Wie sind unsere Pensionskassengelder investiert? Wie sicher ist meine Rente? Joel Blunier Geschäftsführer
MehrHerzlich willkommen zum HR-Fachforum «Das neue Pensionskassengesetz»
Herzlich willkommen zum HR-Fachforum «Das neue Pensionskassengesetz» 9. Dezember 2014 in der Aula der WKS Kommunikationsmassnahmen (1) BEinfo: Artikel in Oktober- und Dezember-Ausgabe BEinfo-Flash zu Lohnmassnahmen:
MehrBVG Mini BVG Plus BVG Top (umhüllend)
2015 2015 AHV Lohn Koordinationsabzug Versicherter Lohn (vl) BVG Mini BVG Plus BVG Top d.h. CHF 59'925.-- (212.5% der max. d.h. CHF 59'925.-- (212.5% der max. begrenzt auf das versicherte Lohnmaximum des
MehrWechsel vom Leistungs- in das Beitragsprimat Informationen für eine erfolgreiche Überführung
Wechsel vom Leistungs- in das Beitragsprimat Informationen für eine erfolgreiche Überführung Das Beitragsprimat setzt sich durch Seit mehreren Jahren ist in der 2. Säule (BVG) ein grundlegender Systemwechsel
MehrStatutenrevision zur nachhaltigen Finanzierung der BVK
Statutenrevision zur nachhaltigen Finanzierung der BVK Medienkonferenz 7. Oktober 2010 Regierungsrätin Dr. Ursula Gut-Winterberger Personalvorsorge des Kantons Zürich Personalvorsorge des Kantons Zürich
MehrREGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE
REGLEMENT FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN PASSIVEN DER BILANZ DER PENSIONSKASSE DER BURKHALTER GRUPPE Gültig ab 1. Januar 2014 verabschiedet am 25. März 2014 Inhaltsverzeichnis Seite A VERSICHERUNGSTECHNISCHE
MehrVorsorgeplan SPARENPLUS
Vorsorgeplan SPARENPLUS Ausgabe Januar 2018 PENSIONSKASSE FÜR BANKEN, FINANZ- UND DIENSTLEISTUNGS-ANBIETER Inhaltsverzeichnis Vorsorgeplan SPARENPLUS Art. Seite Grundbegriffe 1 Sparkonten, Sparguthaben...
MehrERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS
ERKLÄRUNGEN ZUM VORSORGEAUSWEIS 2017 Für Versicherte bis Alter 48 oder mit Eintritt in die BVK ab 2017 DIESES MERKBLATT UNTERSTÜTZT SIE BEIM LESEN IHRES PERSÖNLICHEN VORSORGEAUSWEISES. Liebe Leserin, lieber
MehrReglement über Rückstellungen und Schwankungsreserven
Gemeinschaftsstiftung Klinisch-Therapeutisches Institut, Arlesheim Reglement über Rückstellungen und Schwankungsreserven Gültig ab 01.01.2015 rev. 1.1.2018 Art. 2, Abs. 2 Reglement über Rückstellungen
MehrWichtige Beschlüsse des Stiftungsrats
exklusiv PKE Vorsorgestiftung Energie Dezember 2015 Wichtige Beschlüsse des Stiftungsrats Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Guthaben der Versicherten 2016 mit 2,0 % zu verzinsen. Dieser Zinssatz liegt
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 15. April 2015 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
Mehr