Bezirksregierung Köln. Vorprüfung schriftlicher Abschlussprüfungen Leitfaden für den Prüfbogen zur Anlage C (Technik, Gestaltung) Erprobungsversion
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1 Bezirksregierung Köln Vorprüfung schriftlicher Abschlussprüfungen Leitfaden für den Prüfbogen zur Anlage C (Technik, Gestaltung) Erprobungsversion
2 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 2 Herausgeber: Bezirksregierung Köln Dezernat 45 Zeughausstr Köln Verfasser: Otto Allendorff mailto: otto.allendorff@brk.nrw.de Dr. Stefanus Fischer, Thomas Godolt, Andreas Gossens, Joachim Hergeth, Michaele Körfer, Karl Rütten, Erhard Schmeer und Christiane Schweres mailto:vparbeit@lo-net.de
3 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 3 Vorwort Die Vorschläge für die schriftlichen Abschlussprüfungen in den Bildungsgängen der Anlage C APO-BK werden von den Fachlehrerinnen und Fachlehrern erstellt und über die Schulleitungen der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Zur fachlichen Vorprüfung der Prüfungsvorschläge richtet die Bezirksregierung Vorprüfungsausschüsse ein, in die sie Lehrerinnen und Lehrer aus den jeweiligen Bildungsgängen der Berufskollegs beruft. Die Vorprüfungsausschüsse stellen anhand des vorliegenden Leitfadens, der sich in formale, fachliche und didaktische Kriterien gliedert, die Eignung der Prüfungsvorschläge fest. Der Leitfaden enthält eine Übersicht über die Ziele und Grundsätze der Vorprüfungsarbeit. Es folgen Hinweise zur Handhabung des Prüfbogens. Im Anschluss daran wird jedes Prüfkriterium beschrieben. Dies geschieht durch Angabe rechtlicher und curricularer Vorgaben, durch Angabe inhaltlicher Indikatoren und durch Hinweise zur standardisierten Einschätzung. Die Vorprüfungsergebnisse werden in Prüfbogen dokumentiert, die den Schulen zugesandt werden. Ziel der Vorprüfungsarbeit ist die Sicherung formaler und inhaltlicher Mindeststandards (Genehmigung) und die Bereitstellung von Informationen (Evaluation) für die Unterrichtsentwicklung und Prüfungsgestaltung. Erfüllt ein Prüfungsvorschlag die Mindeststandards, wird der Prüfungsvorschlag durch den zuständigen Dezernenten genehmigt. Bei Nichterfüllung der Mindeststandards enthält der Prüfbogen Überarbeitungshinweise; der Prüfungsvorschlag ist dann erneut zur Genehmigung vorzulegen. Die Schulen erhalten mit der Rücksendung der Prüfbogen ein differenziertes Feedback über die Qualität und das didaktische Profil ihrer Prüfungsvorschläge. Die Rückmeldung soll die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der schulischen Bildungsgangarbeit und der Prüfungsgestaltung unterstützen. Insgesamt hat die Vorprüfungsarbeit zu einer inhaltlichen Qualitätssteigerung und zu mehr Fairness, Sicherheit und Transparenz bei den Prüfungen geführt. So zeigen die Rückmeldungen aus den Schulen, dass das Feedback aus der Vorprüfungsarbeit wirksam für die Unterrichtsentwicklung genutzt wird.
4 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 4 Missverständnisse, Fehler und Fehleinschätzungen sind in der Arbeit der Vorprüfungsausschüsse nicht auszuschließen. Mitunter sehen die Kolleginnen und Kollegen ihre Prüfungsvorschläge nicht angemessen oder richtig geprüft und die Rückmeldungen oftmals als ungerechtfertigte Bewertung ihrer pädagogischen Arbeit. In diesen Fällen hat es sich als sinnvoll erwiesen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen direkt mit den Vorprüferinnen und Vorprüfern in Verbindung setzen, um auftretende Fragen unmittelbar zu klären. Ebenso stehen die Vorprüfungsausschüsse für Nachfragen aus den Schulen zur Verfügung. Die Vorprüfungsarbeit ist nicht eine einseitige Angelegenheit der Ausschüsse, sondern sie bedarf eines fortwährenden Dialogs mit den Schulen und den Fachkolleginnen und Fachkollegen. Indem der vorliegende Leitfaden den Schulen zur Verfügung gestellt wird, soll dieser Dialog unterstützt werden. Anregungen, Kritik, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zur Vorprüfungsarbeit sind erwünscht. Die Ansprechpartner hierfür sind im Leitfaden angegeben. Die Verfasser
5 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 5 Inhaltsverzeichnis 1. Hinweise zur Handhabung S. 6 a) Ziele der Vorprüfungsarbeit S. 6 b) Checkliste für die Vorprüfungsausschüsse S. 7 c) Genehmigungskriterien und Minimalstandards S Prüfbogen Anlage C (allgemein) S Hinweise zum Prüfbogen Anlage C S Hinweise zu den Prüfkriterien S Übersicht über die geltenden curricularen Materialien S Hinweise zu den allgemein formalen Kriterien 1.1 bis 1.7 S Hinweise zu den fachlich-bildungsgangdidaktischen Kriterien 2.1 bis 2.14 S Hinweise zu den allgemeinen Gestaltungskriterien 3.1 bis 3.2 S.29
6 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 6 1. Hinweise zur Handhabung Der vorliegende Leitfaden bezieht sich auf den allgemeinen Prüfbogen zur Anlage C APO-BK und gibt Hilfen für die Anwendung der Prüfbogen. a) Ziele der Vorprüfungsarbeit Die Vorprüfungsarbeit orientiert sich an folgenden Zielen: Standardsicherung Durch die Genehmigung erfolgt eine Standardsicherung bei schriftlichen Prüfungsvorschlägen. Schülerorientierung Mit der Vorprüfungsarbeit soll sichergestellt werden, dass die Schüler anforderungsgerechte Prüfungen erhalten. Information und Indikatoren Mit den Ergebnissen der Vorprüfung erhalten die Schulen Informationen und Indikatoren für die Gestaltung schriftlicher Prüfungen und damit auch für eine zielgerichtete Qualitätsentwicklung der Bildungsgangarbeit. Informationsaustausch Mit der Vorprüfungsarbeit soll der Informationsaustausch zwischen den Schulen intensiviert werden. Objektivität Die Prüfungen sollen unabhängig von situativen Aspekten des Verfahrens sein. Fairness Alle Prüfungsvorschläge sollen gleich behandelt werden. Einzelne Schulen und/oder Lehrkräfte dürfen weder bevorzugt noch benachteiligt werden; allerdings sollen besondere Situationen der Schulen bzw. der Lerngruppen berücksichtigt werden. Transparenz Die Vorprüfungsarbeit soll gegenüber den Schulen transparent und offen erfolgen. Verdeckte Kriterien dürfen nicht angewendet werden. Nützlichkeit Die Informationen aus der Vorprüfung sollen für die Schulen von Nutzen sein.
7 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 7 b) Checkliste für die Vorprüfungsausschüsse Bei der Vorprüfungsarbeit sind besonders zu beachten: Jeder Prüfbogen wird von zwei Vorprüfungsausschussmitgliedern bearbeitet Vier-Augen-Prinzip. 1 Prüfungsvorschlag, 1 Prüfbogen, 1 Votum. Prüfbogen vollständig ausfüllen. Bemerkungen: gut lesbar, aussagekräftig und begründet. Keine besondere Behandlung der Vorschläge aus der eigenen Schule. Keine besondere Behandlung der Vorschläge von Vorprüfungsausschussmitgliedern. Die Möglichkeit, bei Nachfragen und/oder kleinen Korrekturen sich direkt an die Kolleginnen und Kollegen der sogenannte kleine Dienstweg zu wenden, soll genutzt werden. Der vollständig bearbeitete Prüfbogen wird a) von dem für die Vorprüfungen zuständigen Dezernenten unterschrieben und b) von dem für die Schule zuständigen Dezernenten an die Schule weitergeleitet.
8 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 8 c) Genehmigungskriterien und Minimalstandards Die Genehmigung orientiert sich an folgenden Gesichtspunkten: Der Prüfungsvorschlag soll vorprüfbar sein, die fachlichen Minimalstandards erfüllen, eine faire Prüfung gewährleisten und formale Minimalstandards gemäß APO-BK erfüllen. Danach müssen folgende formale Kriterien erfüllt sein: 1. Allgemeine formale Kriterien 1.1 Anzahl der Schülerinnen und Schüler, für die der Vorschlag gilt. 1.2 Hinweis, wenn der Vorschlag für mehrere Schülergruppen gilt. 1.3 Erklärung über die Geheimhaltung 1.4 Angabe der unterrichtlichen Voraussetzungen (UV) für die Lösung 1.5 Beschreibung der erwarteten Schülerleistungen 1.6 Vollständigkeit der Anlagen und Hilfsmittel 1.7 Prüfvermerk der Schulleitung 2. Fachlich-bildungsgangdidaktische Kriterien 2.1 Berücksichtigung der unterschiedlichen Themenbereiche oder Themenkreise und der unterschiedlichen Aufgabenarten entsprechend des geltenden Lehrplans 2.2 Anzahl der Aufgaben entsprechend des geltenden Lehrplans 2.3 Angemessene Bearbeitungszeit für die Aufgabe/n 2.4 Fachlich eindeutige und klar umgrenzte Aufgabenformulierung Minimalstandard: Fachlicher Anspruch Minimalstandard: Beschreibung der unterrichtlichen Voraussetzungen Minimalstandard: Nachvollziehbare und vollständige erwartete Schülerleistungen Minimalstandard: Eindeutige, trennscharfe und curricular richtige Zuordnung der Anforderungsbereiche zu den erwarteten Schülerleistungen Minimalstandard: Angemessene Berücksichtigung der Anforderungsbereiche Minimalstandard: 0 3. Formale Gestaltungskriterien 3.1 Technische Ausführung Minimalstandard: 0
9 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 9 2. Prüfbogen Anlage C (allgemein) Anl. C APO-BK Bezirksregierung Köln Dezernat 45 Prüfbogen für den Prüfungsvorschlag T - C 07 Schul-Nr. Kurzz. d. Schule Kurzz. d. Faches Vorschl.-Nr. Fachhochschulreifeprüfung im Fach:... Abschlussprüfung erweiterter berufl. Kenntnisse im Fach:... Berufsabschlussprüfung im Fach:... I. Allgemeines Schule:... Bildungsgang:... Fachrichtung(en)/Schwerpunkt(e):... Anlagennummer nach Anlage C APO-BK:... Fachlehrer/in(nen):... Datum der Prüfung:... II. Prüfergebnis (vgl. Anlage IV. Prüfkriterien ) Der Prüfungsvorschlag ist: geeignet geeignet, wenn... (siehe Bemerkungen) nicht geeignet, Wiedervorlage bis... Bemerkungen: III. Vorprüfungsausschuss/Ansprechpartner: Vorprüfer/in:... Vorprüfer/in:... Schule: Schule: Tel.-Nr.:... Tel.-Nr.:... Fax-Nr.:... Fax-Nr.: (Privat-Tel.:...) (Privat-Tel.:...) Köln, den... PB - C - Allgemein - Version LRSD O. Allendorff
10 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 10 IV. Prüfkriterien für den Prüfungsvorschlag Fachlehrer/in(nen): Allgemeine formale Kriterien Themenbereiche bzw. Themenkreise und/oder Aufgabenart/en: Anzahl der Schüler/innen, für die der Vorschlag gilt:... VV 7.33 a zu 7 (3) Anl. C APO-BK 1.2 Hinweis, wenn der Vorschlag für mehrere Schülergruppen gilt: VV 7.33 a zu 7 (3) Anl. C APO-BK 1.3 Erklärung über die Geheimhaltung: VV 7.33 b zu 7 (3) Anl. C APO-BK 1.4 Angabe der unterrichtlichen Voraussetzungen für die Lösung: VV 7.33 c zu 7 (3) Anl. C APO-BK 1.5 Beschreibung der erwarteten Schülerleistungen: VV 7.33 d zu 7 (3) Anl. C APO-BK 1.6 Vollständigkeit der Anlagen und Hilfsmittel: VV 7.34 zu 7 (3) Anl. C APO-BK 1.7 Prüfungsvermerk der Schulleitung: VV 7.35 zu 7 (3) Anl. C APO-BK 2. Fachlich - bildungsgangdidaktische Kriterien Ja Nein 2.1 Anzahl der Aufgaben entsprechend des geltenden Lehrplans: Richtlinien für die Bildungsgänge der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13, Heft 40001, S. 15 Bem.: Berücksichtigung der unterschiedlichen Themenbereiche oder Themenkreise und der Aufgabenart/en entsprechend des geltenden Lehrplans: Richtlinien für die Bildungsgänge der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13, Heft 40001, S. 15 Bem.: Angemessene Bearbeitungszeit für die Aufgaben: 7 (1) Anl. C APO-BK Bem.: Fachlich eindeutige und klar umgrenzte Aufgabenformulierung: Allgemeines Qualitätskriterium für Prüfungsaufgaben Bem.: Fachlicher Anspruch: 1 und 16 (1) Erster Teil APO-BK sowie 4 Anl. C APO-BK Bem.: Beschreibung der unterrichtlichen Voraussetzungen: VV 7.33 c zu 7 (3) Anl. C APO-BK Bem.: Nachvollziehbare und vollständige erwartete Schülerleistungen Erwartungshorizont: VV 7.33 d zu 7 (3) Anl. C APO-BK Bem.:... PK C Allgemein Version
11 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C Eindeutige, trennscharfe und curricular richtige Zuordnung der Anforderungsbereiche zu den erwarteten Schülerleistungen: Richtlinien für die Bildungsgänge der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13, Heft 40001, S. 16 Bem.: Angemessene Berücksichtigung der Anforderungsbereiche: Richtlinien für die Bildungsgänge der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13, Heft 40001, S. 16 Bem.: Anwendungs- und/oder Praxisbezug des Faches: 1 und 6 Erster Teil APO-BK sowie 1 und 2 Anl. C APO-BK Bem.: Problemorientierung: Allgemeines Qualitätskriterium der Kompetenzentwicklung, vgl. 1 Erster Teil APO-BK Bem.: Einzeln bearbeitbare und auf die Aufgabe bezogene Teilaufgaben: Allgemeines Qualitätskriterium für die Konstruktion von Prüfungsaufgaben Bem.: Wissenschaftspropädeutik: 1 und 4 Anl. C APO-BK, Richtlinien für die Bildungsgänge der Fachoberschule - Kl. 11, 12 und 13, Heft 40001, S. 9f. Bem.: Bildungsgangbezug: 1 und 6 Erster Teil APO-BK sowie 1 und 2 Anlage C APO-BK Bem.: Allgemeine Gestaltungskriterien 3.1 Technische Ausführung: Allgemeines Qualitätskriterium für Prüfungsvorschläge Bem.: Innovationsgehalt: Kriterium der Qualitätsentwicklung Bem.: Bemerkungen Weitere Anmerkungen siehe Anlage Orientierung zur graduellen Einschätzung ++ Best Practice, das Kriterium ist beispielhaft und vorbildlich im Prüfungsvorschlag verwirklicht. + Die Anforderungen werden voll erfüllt. 0 Die Anforderungen werden im Allgemeinen erfüllt, es bestehen Optimierungsmöglichkeiten. - Die vorhandenen Mängel erfordern die Korrektur. -- Die Anforderungen werden nicht erfüllt, die erheblichen Mängel machen die Überarbeitung notwendig. Vorprüfer/in:... Vorprüfer/in:... Tel.:... Tel.:... Schule:... Schule:... PK C Allgemein Version 2007
12 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C Hinweise zum Prüfbogen Anlage C Hinweise zu I.: Allgemeines Die Angaben zu diesem Gliederungspunkt müssen vollständig ergänzt werden. Hinweise zu II.: Prüfergebnis Einschätzen des Vorschlags Eignung / Nicht-Eignung ankreuzen. Bemerkungen anfügen. Bei nicht geeignetem Vorschlag: - Hinweise auf die nicht erfüllten Kriterien geben und - Überarbeitungshinweise ergänzen. Bei geeignetem Vorschlag: - Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten geben und - Stärken des Vorschlags herausstellen. Hinweise zu III: Vorprüfungsausschuss Ansprechpartner angeben. Für Rückfragen aus den Schulen die Schulen und -Adressen der VP- Mitglieder angeben. Einsetzen des Datums und abschließende Unterschrift durch LRSD Allendorff
13 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C Hinweise zu den Prüfkriterien Die Prüfkriterien fordern Entscheidungen und Einschätzungen. Binäre Entscheidung: Ja/Nein Ja: Bedingung bzw. Kriterium erfüllt. Nein: Bedingung bzw. Kriterium nicht erfüllt. Graduelle Einschätzung: Anmerkung: Bemerkungen sind wichtig und notwendig. Sie sollen sowohl positive als auch negative Aspekte herausstellen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Bemerkungen konkret und aussagekräftig formuliert werden! Orientierung: ++ Best Practice, beispielhafte und vorbildliche Realisierung des Kriteriums im Prüfungsvorschlag. + Die Anforderungen werden weitgehend erfüllt. 0 Die wesentlichen Anforderungen werden überwiegend erfüllt, Optimierungsmöglichkeiten bestehen. - Mängel sind vorhanden, der bestehende Korrekturbedarf macht Bemerkungen notwendig. -- Die Anforderungen werden nicht erfüllt und die erheblichen Mängel bedingen die Überarbeitung, Bemerkungen sind erforderlich.
14 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C Übersicht über die geltenden curricularen Materialien Die geltenden curricularen Materialien für die Bildungsgänge der Anl. C APO-BK sind unter: (Anlagen C 1 bis C 4 APO-BK), (Anlagen C 5 bis C 6 APO-BK) (Anlagen C 9 bis C 11 APO-BK) veröffentlicht. Auf eine vollständige Auflistung der curricularen Materialien wird daher hier verzichtet. Bildungsgänge der Anl. C 9, C 10 und C 11 APO-BK Fachoberschule Kl. 11 und 12 Fach Richtlinien zur Erprobung für die Bildungsgänge Heft-Nr der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13 Deutsch/Kommunikation Englisch Mathematik Bautechnik Elektrotechnik Maschinenbautechnik Elektrotechnik Textil- und Bekleidungstechnik bzw Medien- und Drucktechnik - Biologietechnik Chemietechnik Physiktechnik Gestaltungstechnik Bildungsgänge der Anl. C 5 und C 6 APO-BK Zweijährige Berufsfachschule erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife Handreichung Handreichung zur zweijährigen Berufsfachschule mit Fachhochschulreife Vereinbarungen über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen Zweijährige BFS Fachrichtung: Technik fachlicher Schwerpunkt: Bau- und Holztechnik Profilbildung Bautechnik Zweijährige BFS Fachrichtung: Technik fachlicher Schwerpunkt: Bau- und Holztechnik Profilbildung Holztechnik Beschluss der Kultusministerkonferenz vom (i.d.f. vom ), vgl. Hinweise zu Standards und Prüfungen Handreichung, Handreichung,
15 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 15 Bildungsgänge der Anl. C 5 und C 6 APO-BK Zweijährige Berufsfachschule erweiterte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife - Fortsetzung Zweijährige BFS Fachrichtung: Technik Handreichung, fachlicher Schwerpunkt: Elektrotechnik Profilbildung Energie- / Automatisierungstechnik Zweijährige BFS Fachrichtung: Technik Handreichung, fachlicher Schwerpunkt: Elektrotechnik Profilbildung Informations- und Kommunikationstechnik Zweijährige BFS Fachrichtung: Technik Handreichung, fachlicher Schwerpunkt: Metalltechnik Profilbildung Maschinen- / Automatisierungstechnik Bildungsgänge der Anl. C 1 bis C 4 APO-BK Technische Assistentin/technischer Assistent Berufsabschluss nach Landesrecht und Fachhochschulreife bzw. Berufsabschluss nach Landesrecht Richtlinie Heft-Nr. Richtlinien zur Erprobung für die Bildungsgänge der Berufsfachschule, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife führen Staatlich geprüfte/r Assistentin/Assistent für Betriebsinformatik Staatlich geprüfte/r Bekleidungstechnische/r Assistentin/Assistent Staatlich geprüfte/r Biologisch-technische/r Assistentin/Assistent Staatlich geprüfte/r Chemisch-technische/r Assistentin/Assistent Staatlich geprüfte/r Elektrotechnische/r Assistentin/Assistent Staatlich geprüfte/r Gestaltungstechnische/r Assistentin/Assistent Schwerpunkt: Grafikdesign und Objektdesign Staatlich geprüfte/r Gestaltungstechnische/r Assistentin/Assistent Schwerpunkt: Medien und Kommunikation Staatlich geprüfte/r Informationstechnische/r Assistentin/Assistent Staatlich geprüfte/r Konstruktions- und Fertigungstechnische/r Assistentin/Assistent Staatlich geprüfte/r Maschinenbautechnische/r Assistentin/Assitent Staatlich geprüfte/r Physikalisch-technische/r Assistentin/Assistent Staatlich geprüfte/r Umweltschutztechnische/r Assistentin/Assistent
16 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C Hinweise zu 1.1 bis 1.7: Allgemeine formale Kriterien Bei den Kriterien 1.1 bis 1.7 handelt es sich um Ja/Nein Entscheidungen. Bei Nichterfüllung dieser Kriterien muss durch die Schule eine entsprechende Nachbesserung vorgenommen werden. Zu 1.1: Anzahl der Schüler/innen, für die der Vorschlag gilt: Ja Nein VV 7.33 a zu 7 (3) Anl. C APO-BK: Für jedes Fach sind anzugeben [ ] die Zahl der Schülerinnen und Schüler, für die der Vorschlag gilt. Zu 1.2: Hinweis, wenn der Vorschlag für mehrere Schülergruppen gilt Ja Nein VV 7.33 a zu 7 (3) Anl. C APO-BK: Für jedes Fach sind anzugeben [ ] ein Hinweis, falls der Vorschlag für mehrere Schülergruppen vorgesehen ist. Zu 1.3: Erklärung über die Geheimhaltung Ja Nein VV 7.33 b zu 7 (3) Anl. C APO-BK: Für jedes Fach sind anzugeben [ ] die Erklärung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers über die Sicherstellung der Geheimhaltung. Zu 1.4: Angabe der unterrichtlichen Voraussetzungen für die Lösung Ja Nein VV 7.33 c zu 7 (3) Anl. C APO-BK: Für jedes Fach sind anzugeben [ ] die unterrichtlichen Vorraussetzungen der Schülerinnen und Schüler für die Lösung der Aufgabe. Zu 1.5: Beschreibung der erwarteten Schülerleistungen Ja Nein VV 7.33 d zu 7 (3) Anl. C APO-BK: Für jedes Fach sind anzugeben [ ] eine kurz gefasste konkrete Beschreibung der erwarteten Schülerleistungen. Zu 1.6: Vollständigkeit der Anlagen und Hilfsmittel Ja Nein VV 7.34 zu 7 (3) Anl. C APO-BK: Die vorgesehenen Hilfsmittel und Erläuterungen für die Schülerin oder den Schüler sowie die Angabe der Materialien, die der Schülerin oder dem Schüler vorgelegt werden, sind der jeweiligen Aufgabe beizufügen. Eine beabsichtigte Einschränkung oder Erweiterung der in den Richtlinien und Lehrplänen vorgesehenen Hilfsmittel ist anzugeben. Zu 1.7: Prüfvermerk der Schulleitung Ja Nein VV 7.35 zu 7 (3) Anl. C APO-BK: Die Schulleiterin oder der Schulleiter sendet die Vorschläge mit ihrem oder seinem Prüfungsvermerk an die obere Schulaufsichtsbehörde.
17 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C Hinweise zu 2.: Fachlich - bildungsgangdidaktische Kriterien (2.1 bis 2.14) Zu 2.1: Anzahl der Aufgaben entsprechend des geltenden Lehrplanes Richtlinien für die Bildungsgänge der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13, S. 16 Ja Nein Zu 2.2: Berücksichtigung der unterschiedlichen Themenbereiche oder Themenkreise und der Aufgabenart/en entsprechend des geltenden Lehrplans Richtlinien für die Bildungsgänge der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13, S. 16 Ja Nein Zu 2.3: Angemessene Bearbeitungszeit für die Aufgaben Ja Nein 7 (1) Anl. C APO-BK: Die Dauer der Prüfung beträgt 180 Minuten.
18 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 18 Zu 2.4: Fachlich eindeutige und klar umgrenzte Aufgabenformulierung Allgemeines Qualitätskriterium für Prüfungsaufgaben Leitfrage: Sind die Aufgaben des Prüfungsvorschlags so verständlich formuliert, dass der Wortlaut nicht von der fachlichen Aufgabe ablenkt? Eine Aufgabe ist fachlich eindeutig formuliert und klar umgrenzt, wenn die fachliche Frage bzw. das fachliche Problem von den Schülern richtig erfasst werden kann, sowohl der Informationsteil als auch der Frageteil der Aufgabe für die Prüflinge klar und eindeutig formuliert sind, die Übereinstimmung mit den unterrichtlichen Voraussetzungen für die Lösung der Aufgabe deutlich erkennbar ist und die Aufgabe auf eine leistbare Lösung hin formuliert ist. Einschätzungen: ++ Alle Aufgaben des Vorschlags sind eindeutig und verständlich formuliert beispielhafte und vorbildliche Formulierung. + Die Verständlichkeit der Aufgaben ist stets gegeben. 0 Die Aufgaben sind weitgehend eindeutig und verständlich formuliert, Optimierungsmöglichkeiten bestehen. - Einzelne Aufgaben weisen hinsichtlich ihrer Verständlichkeit und Eindeutigkeit Mängel auf; Hinweise auf festgestellte Mängel sind für die erforderliche Überarbeitung anzugeben. -- Verständlichkeit und Eindeutigkeit der Aufgabe sind in weiten Teilen nicht gegeben. Die Prüflinge können die Aufgabe nicht lösen.
19 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 19 Zu 2.5: Fachlicher Anspruch (1) APO-BK und 4 Anl. C APO-BK: In den staatlichen Abschlussprüfungen sollen die Schülerinnen und Schüler nachweisen, dass sie das Ziel des jeweiligen Bildungsganges erreicht haben. Der Unterrichtsumfang und die Unterrichtsfächer ergeben sich aus den Rahmenstundentafeln gemäß Anlagen C 1 bis C 11. Sie werden ergänzt durch die Richtlinien und Lehrpläne. Leitfrage: Ist der Prüfungsvorschlag so gestaltet, dass der Anspruch des Faches erfüllt wird? Der Prüfungsvorschlag repräsentiert den fachlichen Anspruch, wenn die zu prüfenden Fachinhalte und Fachmethoden die curricularen Anforderungen angemessen berücksichtigen, die fachlichen Standards der Bezugsdisziplin erfüllt werden, die Entwicklung des Faches berücksichtigt wird und der Prüfungsvorschlag Gewähr dafür bietet, dass die Prüflinge nicht überfordert werden. Einschätzungen: ++ Der Prüfungsvorschlag entspricht dem fachlichen Anspruch in besonderer Weise. + Der fachliche Anspruch wird voll erfüllt. 0 Der fachliche Anspruch wird im Allgemeinen erfüllt. Es bestehen Optimierungsmöglichkeiten. - Hinsichtlich des fachlichen Anspruchs werden Mängel festgestellt; einzelne Indikatoren werden nur ansatzweise bzw. nicht erfüllt; erforderliche Überarbeitungshinweise müssen angegeben werden. -- Der Vorschlag entspricht nicht mehr den curricularen Mindeststandards; die Bemerkungen müssen dieses Prüfergebnis begründen.
20 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 20 Zu 2.6: Beschreibung der unterrichtlichen Voraussetzungen VV 7.33 c zu 7 (3) Anl. C APO-BK: Für jedes Fach sind anzugeben [ ] die unterrichtlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler für die Lösung der Aufgabe. Leitfrage: Kann aufgrund der angegebenen unterrichtlichen Voraussetzungen nachvollzogen werden, dass den Prüflingen die für die Lösung notwendigen Kompetenzen im Bildungsgang vermittelt wurden? Die Beschreibung der unterrichtlichen Voraussetzungen ist informativ, wenn sie konkret auf die Aufgaben bezogen ist, sie die qualitative und quantitative Zuordnung der Anforderungsbereiche zu den Aufgaben zulässt und sie die Einschätzung der Bearbeitungszeit durch die Fachlehrerin /den Fachlehrer bestätigt. Einschätzungen: ++ Die Beschreibung der unterrichtlichen Voraussetzungen erfüllt alle Kriterien in besonderem Maße. + Die unterrichtlichen Voraussetzungen sind gut nachvollziehbar und informativ beschrieben. 0 Die Beschreibung der unterrichtlichen Voraussetzungen liefert die für die Vorprüfung notwendigen Informationen; Optimierungsmöglichkeiten bestehen. - Die Beschreibung der unterrichtlichen Voraussetzungen liefert nicht immer die für die Vorprüfung notwendigen Informationen; Bemerkungen zu den Informationsdefiziten sind notwendig. -- Die Beschreibung der unterrichtlichen Voraussetzungen liefert nicht die für die Vorprüfung notwendigen Informationen, deswegen ist die Vorprüfung erst nach Überarbeitung des Prüfungsvorschlags möglich.
21 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 21 Zu 2.7: Nachvollziehbare und vollständige erwartete Schülerleistungen - Erwartungshorizont VV 7.33 d zu 7 (3) Anl. C APO-BK: Für jedes Fach sind anzugeben [ ] eine kurz gefasste konkrete Beschreibung der erwarteten Schülerleistungen. Leitfrage: Beschreibt der Erwartungshorizont bzw. die Musterlösung die erwarteten Schülerleistungen konkret und nachvollziehbar? Der Erwartungshorizont ist konkret, nachvollziehbar und vollständig, wenn die zu erbringenden Leistungen der Schüler inhaltlich genau beschrieben, die zu erbringenden Leistungen der Schüler methodisch genau beschrieben und die zu erbringenden Leistungen der Schüler zeitlich nachvollziehbar beschrieben sind. Einschätzungen: ++ Der Erwartungshorizont beschreibt die erwarteten fachinhaltlichen und fachmethodischen sowie problemlösenden Leistungen der Schüler bei allen Aufgaben konkret und nachvollziehbar. + Der Erwartungshorizont ist bei allen Aufgaben nachvollziehbar und vollständig beschrieben. 0 Der Erwartungshorizont ist nachvollziehbar beschrieben; es bestehen Optimierungsmöglichkeiten. - Die Beschreibung des Erwartungshorizontes ist lückenhaft; Bemerkungen und Verbesserungsvorschläge sind notwendig. -- Der Erwartungshorizont ist lückenhaft und nicht nachvollziehbar; die Vorprüfung kann erst nach der erforderlichen Überarbeitung erfolgen.
22 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 22 Zu 2.8: Eindeutige, trennscharfe und curricular richtige Zuordnung der Anforderungsbereiche zu den erwarteten Schülerleistungen Vgl. Richtlinien für die Bildungsgänge der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13, S. 16: In der Fachhochschulreifeprüfung müssen die Anforderungsbereiche I III angemessen berücksichtigt werden. Leitfrage: Sind die drei Anforderungsbereiche klar, eindeutig, trennscharf und curricular richtig den erwarteten Schülerleistungen zugeordnet? Der Anforderungsbereich I umfasst: die Wiedergabe von Sachverhalten z.b. Daten, Fakten, Regeln, Formeln, Aussagen aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang; die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen im einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang. Der Anforderungsbereich II umfasst: selbständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen mehrerer bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang; selbständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann. Der Anforderungsbereich III umfasst: planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel zu selbständigen Gestaltungen; Deutungen, Forderungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Denkmethoden bzw. Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbständig ausgewählt und einer neuen Problemstellung angepasst. Einschätzungen: ++ Die Anforderungsbereiche sind den erwarteten Schülerleistungen eindeutig, trennscharf und curricular richtig zugeordnet. + Die Anforderungsbereiche sind den erwarteten Schülerleistungen eindeutig und curricular richtig zugeordnet. 0 Die Anforderungsbereiche sind den erwarteten Schülerleistungen zum größeren Teil nachvollziehbar und curricular richtig zugeordnet; es bestehen Optimierungsmöglichkeiten. - Die Zuordnung der Anforderungsbereiche zu den erwarteten Schülerleistungen ist zum größeren Teil nicht nachvollziehbar; die Überarbeitung ist notwendig. -- Die Zuordnung der Anforderungsbereiche zu den erwarteten Schülerleistungen fehlt; die Überarbeitung ist notwendig.
23 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 23 Zu 2.9: Angemessene Berücksichtigung der Anforderungsbereiche Vgl. Richtlinien für die Bildungsgänge der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13, S. 16: In der Fachhochschulreifeprüfung müssen die Anforderungsbereiche I III angemessen berücksichtigt werden. Leitfrage: Sind die drei Anforderungsbereiche angemessen verteilt? Eine Prüfungsaufgabe erreicht dann ein angemessenes Niveau, wenn das Schwergewicht der zu erbringenden Prüfungsleistungen im Anforderungsbereich II liegt und daneben die Anforderungsbereiche I und III berücksichtigt werden und zwar Anforderungsbereich I in deutlich höherem Maß als Anforderungsbereich III, die zum Anforderungsbereich I erwarteten Schülerleistungen nicht so umfangreich enthalten sind, dass nur mit der Lösung dieser Teilaufgaben eine ausreichende Bewertung erzielt wird. Einschätzungen: ++ Best Practice, die Anforderungsbereiche sind angemessen, klar und gut nachvollziehbar verteilt. + Die Anforderungen werden überwiegend erfüllt. 0 Die Anforderungen werden zum größeren Teil erfüllt, es bestehen Optimierungsmöglichkeiten. - Die Verteilung der Anforderungsbereiche ist nicht angemessen bzw. nicht klar erkennbar. Hinweise auf festgestellte Mängel und notwendige erforderliche Überarbeitungshinweise müssen angegeben werden. -- Die Anforderungen werden nicht erfüllt, die Aufgabe muss überarbeitet werden. Dazu sind Anmerkungen auf die festgestellten Mängel und den Korrekturbedarf erforderlich.
24 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 24 Zu 2.10: Anwendungs- und/oder Praxisbezug des Faches und 6 Erster Teil APO-BK sowie 1 und 2 Anl. C APO-BK: Der berufsbezogene Lernbereich fasst die Unterrichtsfächer zusammen, die im Besonderen der beruflichen und fachlichen Qualifizierung dienen. Die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs ergänzen die berufliche Qualifizierung [...]. Leitfrage: Verdeutlichen die Aufgaben des Prüfungsvorschlags einen beruflichen und/oder lebensweltlichen Anwendungsbezug des Faches? Eine Aufgabe ist anwendungs- bzw. praxisbezogen ausgelegt, wenn im Informationsteil der Aufgabe(n) eine berufspraktische und/oder lebensweltliche Anwendungssituation beschrieben wird und der Aufgabenteil sich auf die Lösung eines beruflichen und/oder lebensweltlichen Anwendungsproblems bezieht. Einschätzung: ++ Alle Aufgaben des Vorschlags beziehen sich auf eine Anwendungssituation. Die Anwendung des Prüfungswissens bezieht sich in jedem Fall auf die Lösung eines Anwendungsproblems. + Die Aufgaben des Prüfungsvorschlags beziehen sich in ihrer Gesamtheit sehr deutlich auf Anwendungssituationen. 0 Der Anwendungsbezug wird durch den Prüfungsvorschlag deutlich repräsentiert; es bestehen Optimierungsmöglichkeiten. - Der Anwendungsbezug ist nur ansatzweise erkennbar; Überarbeitungshinweise müssen angegeben werden. -- Der Anwendungsbezug ist nicht erkennbar; Hilfestellungen sollen mit Bemerkungen angeboten werden.
25 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 25 Zu 2.11: Problemorientierung Allgemeines Qualitätskriterium der Kompetenzentwicklung, vgl. 1 Erster Teil APO-BK Leitfrage: Wird das Prinzip der Problemorientierung mit den Aufgaben des Vorschlages umgesetzt? Eine Aufgabe wird als problemorientiert gekennzeichnet, wenn sie offen formuliert ist, ihr Informationsteil komplex und mehrperspektivisch angelegt ist, die Aufgabenlösung von den Prüflingen Umstrukturierungen, Interpolationen und/oder Extrapolationen verlangt, die Prüflinge entscheiden müssen, welches Wissen sie angemessen anzuwenden haben. Einschätzungen: ++ Alle Aufgaben des Vorschlags sind vorbildlich problemorientiert gestaltet. + Der überwiegende Anteil der Aufgaben des Vorschlags ist problemorientiert formuliert. 0 Die Aufgaben des Vorschlags repräsentieren zum größeren Teil das Kriterium der Problemorientierung. - In den Aufgaben ist die Problemorientierung nur ansatzweise erkennbar. Anmerkungen zu dem festgestellten Mangel und erklärende Überarbeitungshinweise sind erforderlich. -- In den Aufgaben ist keine Problemorientierung erkennbar. Die Anforderungen werden nicht erfüllt, Hinweise für die Überarbeitung sind notwendig.
26 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 26 Zu 2.12: Einzeln bearbeitbare und auf die Aufgabe bezogene Teilaufgaben Allgemeines Qualitätskriterium für die Konstruktion von Prüfungsaufgaben Dieses Kriterium bezieht sich nur auf die Aufgaben des Prüfungsvorschlags, in denen Teilaufgaben ausgewiesen sind. Leitfrage: Verlangt die Lösung der Aufgabe eine über die Lösungen der Teilaufgaben hinausgehende eigenständige Leistung? Eine Teilaufgabe erfüllt das Kriterium, wenn sie sowohl fachlich als auch methodisch trennscharf zu anderen Teilaufgaben formuliert ist, ein eindeutiger fachinhaltlicher und methodischer Bezug zur Aufgabe besteht, sie unabhängig lösbar ist und sie einen Bezug zur Lösung der Aufgabe hat. Einschätzungen: ++ Die Aufgabe und die darauf bezogenen Teilaufgaben stehen inhaltlich in einem Wechselwirkungsverhältnis. Die Aufgabe verlangt eine über die Teilaufgaben hinausgehende eigenständige Lösung. + Die Teilaufgaben ergeben sich aus der Aufgabe und deren Ergebnisse sind zum Lösen der Aufgabe erforderlich. 0 Die Teilaufgaben sind aus der Aufgabe abgeleitet und einzeln bearbeitbar. - Die Teilaufgaben sind kleinschrittig formuliert und geben so den Lösungsweg für die Aufgabe vor. Anmerkungen zu dem festgestellten Mangel und erklärende Überarbeitungshinweise sind erforderlich. -- Die Teilaufgaben sind nicht einzeln und isoliert voneinander bearbeitbar. Die Anforderungen werden nicht erfüllt; Hinweise für die Überarbeitung sind notwendig.
27 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 27 Zu 2.13: Wissenschaftspropädeutik und 4 Anl. C APO-BK: Sie [die Unterrichtsfächer] werden ergänzt durch die Richtlinien und Lehrpläne. Vgl. auch Richtlinien für die Bildungsgänge der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13, S. 9f. Leitfrage: Erfordern die Lösungen der Aufgaben den Nachweis von wissenschaftspropädeutischem Arbeiten? Die Wissenschaftspropädeutik äußert sich in folgenden Anforderungen an die Lösung der Aufgabe: Überlegungen zum methodischen Arbeiten, rationales Begründen und Argumentieren, das Definieren von Problemen, das Formulieren von Hypothesen, eine kritische Analyse bzw. Kommentierung von Lösungen bzw. Lösungswegen. Einschätzungen: ++ Alle Aufgaben erfüllen mindestens einen Aspekt der Wissenschaftspropädeutik. Der oder die Aspekte sind bewertungsrelevant und sind Bestandteil des Erwartungshorizonts. + Die Wissenschaftspropädeutik wird in dem Prüfungsvorschlag gut umgesetzt. Der größere Teil der Aufgaben verlangt explizit wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. 0 Die Wissenschaftspropädeutik wird deutlich erkennbar in den Prüfungsaufgaben umgesetzt. - Die Wissenschaftspropädeutik wird ansatzweise berücksichtigt und wird im Erwartungshorizont nicht ausdrücklich erwähnt. -- Die Wissenschaftspropädeutik ist nicht erkennbar.
28 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 28 Zu 2.14: Bildungsgangbezug und 6 Erster Teil APO-BK sowie 1 und 2 Anlage C APO-BK Vgl. auch Richtlinien für die Bildungsgänge der Fachoberschule Klassen 11, 12 und 13, S. 13f. Leitfrage: Wird durch den Prüfungsvorschlag deutlich, dass Fächer des Bildungsgangs gemeinsam zur Kompetenzentwicklung beigetragen haben? Eine schriftliche Aufgabe ist bildungsgangbezogen gestaltet, wenn sie folgende Merkmale aufweist: Der Anwendungs- und Praxisbezug wird gemäß der Fachrichtung des Bildungsgangs in der Problemstellung berücksichtigt. Es wird eine Aufgabe aus dem Praxisfeld des Bildungsgangs gelöst, der Informationsteil der Aufgabenstellung weist einen lernbereichsübergreifenden und fächerübergreifenden Situationsbezug auf und die Lösung lässt die Anwendung von Wissen und Kompetenzen aus dem komplementären Lernbereich der Stundentafel zu. Einschätzungen: ++ Alle Aufgaben repräsentieren die Merkmale des Bildungsgangbezuges. + Alle Merkmale des Bildungsgangbezuges sind bei den meisten Aufgaben umgesetzt. 0 Die Merkmale sind in dem Prüfungsvorschlag im Allgemeinen berücksichtigt. - Ansatzweise Berücksichtigung der Merkmale des Bildungsgangbezuges. -- Kein Bildungsgangbezug erkennbar.
29 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C Hinweise zu 3.: Allgemeine Gestaltungskriterien (3.1 bis 3.2) Zu 3.1: Technische Ausführung Allgemeines Qualitätskriterium für Prüfungsvorschläge Leitfrage: Ist der Prüfungsvorschlag für den Vorprüfungsausschuss und die Prüflinge leicht lesbar und in seiner Form für die kollegiale Diskussion geeignet? Einschätzung: ++ Die technische Ausführung ist exzellent. + Die technische Ausführung ist klar und gut lesbar und für eine schulinterne Veröffentlichung geeignet. 0 Der Vorschlag ist gut lesbar; er enthält keine gravierenden Mängel. - Es bestehen Mängel bei der Lesbarkeit; Hinweise für die Überarbeitung sind erforderlich. -- Der Vorschlag weist deutlich Mängel bei der Lesbarkeit auf; Hinweise für die Überarbeitung sind notwendig.
30 Vorprüfung Schriftlicher Abschlussprüfungen, Prüfbogen Leitfaden C 30 Zu 3.2: Innovationsgehalt Kriterium der Qualitätsentwicklung Leitfrage: Enthält der Vorschlag neue, bisher noch nicht verwendete Inhalte und/oder Aufgabenkonstruktionen? Einschätzungen: ++ Der Vorschlag enthält fachinhaltliche und methodische Prüfinhalte und/oder Aufgabenkonstruktionen, die in ihrer Neuigkeit eine Pilotfunktion für die fach- und prüfungsdidaktische Diskussion haben. + Neue Ansätze bei den Prüfungsinhalten und/oder den Aufgabenkonstruktionen sind erkennbar. 0 Die Prüfinhalte und Aufgabenkonstruktionen orientieren sich an den curricularen Vorgaben. - Traditioneller Vorschlag, keine Weiterentwicklung der Prüfinhalte erkennbar. -- Traditioneller Prüfungsvorschlag, der darauf hindeutet, dass im Unterricht keine fachinhaltliche Weiterentwicklung betrieben wird.
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