Gesetze rund um die Anlage in offene Investmentvermögen
|
|
- Cornelia Auttenberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesetze rund um die Anlage in offene Investmentvermögen Rund um den Finanzanlagenvermittler bzw. Honorar-Finanzanlageberater: Gewerbeordnung 34f Gewerbeordnung (GewO): Die GewO enthält Regelungen zu Inhalten und Beschränkungen der Gewerbefreiheit in Form von Bestimmungen für einzelnen Gewerbe in Deutschland: Anforderungen an die Zulassung für Finanzanlagenvermittler 34h Gewerbeordnung (GewO): Hier sind geregelt: Anforderungen an die Zulassung von Honorar- Finanzanlageberater (Finanzanlageberatung ohne von einem Produktgeber Zuwendungen zu erhalten oder von ihm in einer anderen Weise abhängig zu sein) Finanzanlagenvermittlungsverordnung Die FinVermV verfolgt das Ziel, Beratungsabläufe nachvollziehbarer zu machen, den Auftritt von Finanzanlageunternehmen zu verbessern und den Anleger vor für ihn ungeeigneten Finanzanlageprodukten zu schützen. Die FinVermV enthält unter anderem Vorschriften für Finanzanlagenvermittler und Honorar- Finanzanlagenberater: Details zu Anforderungen, die sich aus 34f GewO ergeben: Sachkundeprüfung, Vermittlerregister und Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung Informations-, Dokumentations- und Beratungspflichten Ordnungswidrigkeiten 1 von 7
2 Prüfbericht: 24 FinVermV schreibt jährliche Prüfberichte vor und ersetzt die bisherigen Anforderungen nach 16, 17 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Reine Abschlussvermittlung ist Finanzanlagenvermittlern (gem. 34f) verboten und fällt nicht unter die Bereichsausnahme. Hierfür ist eine Zulassung nach 32 KWG erforderlich Kreditwesengesetz Das Kreditwesengesetz (KWG) enthält Regelungen zur Zulassung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und deren laufender Überwachung. Ebenso enthält es Regelungen für die bei diesen Instituten angestellten Anlageberater mit einer Zulassung nach 32 KWG und die der Aufsicht der BaFin unterliegen. Für Finanzanlagenvermittler gilt die nachfolgende Regelung: Bereichsausnahme für Finanzanlagevermittler gemäß 34f GewO und gebundene Vermittler. Bereichsausnahme bedeutet, dass hinsichtlich der Aufsicht und Zulassung nicht die BaFin sondern die zuständige Erlaubnis- und Registrierungsbehörde für Finanzanlagenvermittler zuständig ist. 2 von 7
3 Rund um die Beratung: Finanzanlagenvermittlungsverordnung Die FinVermV enthält unter anderem Vorschriften für gewerbliche 34f GewO Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater: Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten Erstellung eines Beratungsprotokolls über jede Anlageberatung Wertpapierhandelsgesetz Neben Regelungen für den börslichen und nicht börslichen Wertpapierhandel enthält das WpHG die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für Mitarbeiter von Unternehmen (in der Regel Kreditinstitute) die der Aufsicht durch die BaFin unterliegen und eine Zulassung gemäß 32 KWG benötigen: Geeignetheitsprüfung (Beratung) bzw. Angemessenheitsprüfung (Vermittlung) Anleger- und anlagegerechte Beratung inclusive Geeignetheitsprüfung basierend auf den WpHG- Fragen zur Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit des Anlegers Erstellung einer Geeignetheitserklärung und Durchführung eines Zielmarktabgleiches 3 von 7
4 Rund um die Depotkontoeröffnung: Geldwäschegesetz Das GWG dient der Bekämpfung und Überführung von Gewinnen aus Straftaten (z.b. Steuerhinterziehung) in den legalen Geldkreislauf und die Finanzierung des internationalen Terrorismus. Sorgfaltspflichten Identifikationspflichten (Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigter) Abgabenordnung Die AO ist Teil des deutschen Steuerrechts und enthält neben den grundlegenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren auch Regelungen zur Identitätsprüfung im Rahmen von Kontoeröffnungen ( 154 AO). Die Identitätsprüfung dient der Kontenklarheitund Wahrheit, d.h. zur Überprüfung der Legitimation und zur Identifizierung des Kunden. Legitimationsprüfung Bürgerliches Gesetzbuch Das Zivil- bzw. Privatrecht wird auch als bürgerliches Recht bezeichnet und regelt die Rechtsbeziehungen einzelner Menschen zueinander Recht der Schuldverhältnisse, darunter fallen unter anderem die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Widerrufsrechte im Zusammenhang mit außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen Allgemeine Geschäftsbedingungen Familien- und Erbrecht BDSG und DSGVO Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und übergeordnet die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)sorgen mit ihren Regelungen für den Datenschutz von natürlichen Personen und Verbrauchern unter anderem im Zusammenhang mit der Depotkontoeröffnung. 4 von 7
5 Rund um die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und die Verwahrstelle: Kreditwesengesetz Das KWG enthält Regelungen zur Zulassung der Kreditund Finanzdienstleistungsinstitute (dazu gehören auch Verwahrstellen) und deren laufender Überwachung: Verhaltens- und Organisationspflichten Zulassung und laufende Überwachung (Solvenzaufsicht) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Kapitalanlagegesetzbuch Das KAGB enthält die entsprechenden Regelungen für die Kapitalverwaltungsgesellschaft: Verhaltens- und Organisationspflichten Zulassung und laufende Überwachung (Solvenzaufsicht) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 5 von 7
6 Rund um das Investmentvermögen: Kapitalanlagegesetzbuch Das KAGB ist das einheitliche Regelwerk für offene und geschlossene Investmentvermögen, die sich diesen Regelungen unterwerfen. Es enthält unter anderem: allgemeine Regelungen für Investmentvermögen Regelungen zu Verkaufsunterlagen (Mindestangaben in Verkaufsprospekten, Inhalt und Form der wesentlichen Anlegerinformationen) Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und der Verwahrstelle Aufgaben der BaFin im Zusammenhang mit den Investmentvermögen: Genehmigung der Verkaufsunterlagen Einkommensteuergesetz Das EStG enthält Regelungen für die Einkommenbesteuerung (Entstehung und Berechnung von Steuern) natürlicher Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthaltsort haben über die: steuerliche Behandlung von Einkünften und Erträgen z.b. Einkünften und Erträgen aus Kapitalvermögen 5. Vermögensbildungsgesetz Das 5. VermBG zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer enthält Regelungen rund um das Thema: Vermögenswirksame Leistungen (VL-Sparen) Investmentsteuergesetz Das InVStG enthält Regelungen zur: Besteuerung von in- und ausländischen offenen Investmentvermögen 6 von 7
7 Altersvermögensgesetz Das AVmG regelt die staatliche Förderung der zusätzlichen privaten (kapitalgedeckten) Altersvorsorge. Dazu enthält das Einkommensteuergesetz Regelungen ( 10a EStG Altersvorsorge und im Abschnitt XI EStG Regelungen zur Altersvorsorgezulage. Es enthält Regelungen für Altersvorsorgeverträge (benannt nach dem damals zuständigen Minister "Riesterrente") unter anderem zu: Anbieter Zulagen und Sonderausgabenabzug Mindesteigenleistungen schädliche Verwendung und Übertragbarkeit begünstigtem (zulagenberechtigtem) Personenkreis 7 von 7
Hintergrundinformation zur Gruppenarbeit Gesetze im Überblick
Hintergrundinformation zur Gruppenarbeit Gesetze im Überblick LÖSUNGS- HINWEISE Lösungshinweise zur Gruppe 1. Zulassung und Aufsicht der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und der Verwahrstelle durch
MehrDie Prüfung der Finanzanlagenvermittler
Die Prüfung der Finanzanlagenvermittler Erstellung eines Prüfungsberichtes nach 24 Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) Veranstaltungsort: 6. November 2015 in München Armin Heßler Wirtschaftsprüfer,
MehrAnforderungen an die Dokumentation und Information im Rahmen einer Anlageberatung. Anlageberatung
Anforderungen an die Dokumentation und Information im Rahmen einer Anlageberatung Beratungsprotokoll WpHG-Fragen Geeignetheitsprüfung 1. Finanzielle Verhältnisse: Einkommen, Verpflichtungen, Vermögen 2.
MehrAnforderungen gem. WpHG an Dokumentation + Information im Rahmen der Anlageberatung. Anlageberatung
Anforderungen gem. WpHG an Dokumentation + Information im Rahmen der Anlageberatung Geeignetheitserklärung (Gesprächsdokumentation) Geeignetheitsprüfung 1. Finanzielle Verhältnisse: Einkommen, Verpflichtungen,
Mehrmöglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt
Finanzanlagenvermittlungsverordnung () Seite 1 / 6 Ich bin seit Sachkundeprüfung oder gleichgestellte Berufsqualifikation Anlageberater gem. 34 c und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr.
MehrXVIII. Inhaltsverzeichnis LF 14. Abbildungsverzeichnis LF 11. Literaturverzeichnis. Englische Fachbegriffe LF 11. Abkürzungsverzeichnis
VII Abbildungsverzeichnis Literaturverzeichnis Englische Fachbegriffe XIII XVII XVIII 14 Abkürzungsverzeichnis XIX Lernziele 2 1. Allgemeine Kenntnisse für die Beratung und den Vertrieb von Finanzanlage
MehrAnforderungen an die Dokumentation und Information im Rahmen einer Anlageberatung. Anlageberatung
Anforderungen an die Dokumentation und Information im Rahmen einer Anlageberatung Geeignetheitsprüfung WpHG-Fragen 1. Finanzielle Verhältnisse: Einkommen, Verpflichtungen, Vermögen 2. Anlageziele: Anlagedauer,
MehrIHK-Merkblatt: Finanzanlagenvermittler- und Honorar-Finanzanlagenberater INFORMATIONEN POSITIONEN FAKTEN UMFRAGEN ZAHLEN PROGNOSEN
Stand 21.02.2018 IHK-Merkblatt: Finanzanlagenvermittler- und Honorar-Finanzanlagenberater INFORMATIONEN POSITIONEN FAKTEN UMFRAGEN ZAHLEN PROGNOSEN Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler und Honorar-
MehrHonorar-Finanzanlagenberater
Ihr Ansprechpartner Honorar-Finanzanlagenberater Müller, Christoph (Rechtsassessor) E-Mail: c.mueller@reutlingen.ihk.de Tel. 07121 201-198 Zum 1. August 2014 wird zu den bereits bestehenden Regelungen
MehrSK Finance Consulting Private Asset Management
Erstinformation für Kunden und Interessenten nach 42 b Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), i.v.m. 11 Versicherungsvermittlungsverordnung (VerVermV), sowie 34 f Gewerbeordnung (GewO), im Umfang der
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/8105 19. Wahlperiode 04.03.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter
Mehr34 f GewO- Regelungen für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT 34 f GewO- Regelungen für Finanzanlagenvermittler Stand: 11/2017 Ansprechpartner: Julian Kohl Tel.: 0371 / 6900-1350 Fax: 0371 / 6900-1399 E-Mail: julian.kohl@chemnitz.ihk.de Hinweis: Das Merkblatt
MehrNeue Regeln für Finanzanlagenvermittler
Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler Einleitung Rechtsgrundlage sind das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I Nr. 63 vom 12.
MehrIHK Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Team Vermittler Börsenplatz Frankfurt am Main
(Absender) PLZ Ort IHK Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Team Vermittler Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main ANTRAG AUF (Zutreffendes bitte ankreuzen) ERTEILUNG
MehrErlaubnis- und Registrierungspflicht für Honorar-Finanzanlagenberater
MERKBLATT Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Honorar-Finanzanlagenberater Stand 05.08.2014 EINLEITUNG Mit Wirkung zum 01.08.2014 ist das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft getreten. Mit 34h wurde
MehrMerkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler
Merkblatt Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler (Stand: Juli 2013) Einleitung Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom
MehrHandout zum Webinar: Honorarberater als Alternative zum klassischen Anlageberater Referent: Herr Dr. Mayinger
Handout zum Webinar: Honorarberater als Alternative zum klassischen Anlageberater Referent: Herr Dr. Mayinger I. Allgemeines 1. Hintergründe und Gesetzgebungsverfahren 1.1. Motiv des Honorarberatungsgesetzes
MehrWolfgang Krämer dipl. Bankbetriebswirt (Bankakademie) Elsa - Brandström - Str Cham
Krämer Finanz Consult Elsa - Brandström - Str. 39 93413 Cham Wolfgang Krämer dipl. Bankbetriebswirt (Bankakademie) Elsa - Brandström - Str. 39 93413 Cham Tel.: +49 (0) 99 71 / 76 03 43 Fax: +49 (0) 99
MehrMarc Simon Wetzig. Die Regulierung des. Grauen Kapitalmarkts. durch die Novellierung des. Finanzanlagenvermittler- und. Vermögensanlagenrechts sowie
Marc Simon Wetzig Die Regulierung des Grauen Kapitalmarkts durch die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts sowie durch das Kapitalanlagegesetzbuch Verlag Dr. Kovac Hamburg
MehrIntegrität und Compliance in der Geschäftsbeziehung. Informationen für Kooperationspartner
> Integrität und Compliance in der Geschäftsbeziehung Informationen für Kooperationspartner > Inhalt Integrität und Compliance in der ebase 4 Integrität und Compliance sind der Grundstein für den gemeinsamen
MehrInformations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO Gemäß Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hat der Finanzanlagenvermittler
MehrIntegrität und Compliance in der Geschäftsbeziehung. Informationen für Kooperationspartner
Integrität und Compliance in der Geschäftsbeziehung Informationen für Kooperationspartner Integrität und Compliance sind der Grundstein für den gemeinsamen unternehmerischen Erfolg der ebase und ihrer
MehrMiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds und FinVermV
MiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds und FinVermV MiFID II: Vertrieb von geschlossenen Fonds 13. Funds Forum Frankfurt, Literaturhaus Frankfurt Norman Mayr, LL.M. Berlin Frankfurt a. M. München www.pplaw.com
MehrFinanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO. Stand: Januar 2015
Finanzanlagenvermittler i.s.d. 34f GewO Kurze Darstellung wesentlicher Pflichten sowie Inhalte der Prüfung Stand: Januar 2015 Vorbemerkungen und Haftungsausschluss Diese Präsentation geht auf die wesentlichen
MehrFinanzanlagenvermittlerrecht Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater
Finanzanlagenvermittlerrecht Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater benötigen eine Erlaubnis nach 34f bzw. 34h der GewO, sind in
MehrErlaubnis- und Registrierungspflicht für Honorar- Finanzanlagenberater
MERKBLATT Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Hnrar- Finanzanlagenberater Stand: Juli 2016 Ansprechpartner: Julian Khl Tel.: + 49 371 6900-1350 Fax: + 49 371 6900-1399 E-Mail: julian.khl@chemnitz.ihk.de
Mehr34 f GewO - Regeln für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT 34 f GewO - Regeln für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
Mehr- Das Ordnungsamt informiert! -
- Das Ordnungsamt informiert! - Sie möchten ein Makler-, Bauträger- oder Baubetreuergewerbe betreiben ( 34c Gewerbeordnung GewO )? Die Erlaubnis kann folgende Tätigkeitsbereiche umfassen: 1. Vermittlung
MehrGegenüberstellung PALADIN ONE und OGAW (UCITS)
Gegenüberstellung PALADIN ONE und OGAW (UCITS) Seite 2 von 6 Art des Investmentvermögens: Investmentvermögen gemäß der OGAW-Richtlinie; Sonstiges Investmentvermögen; Ja, aber zu großen Teilen vergleichbar
Mehrnatürliche Person/geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR)
Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6 10 52062 Aachen 4. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das
MehrDatenschutzhinweise der 7orca Asset Management AG
Datenschutzhinweise der 7orca Asset Management AG Ihre Rechte nach Art. 12ff. DSGVO Ansprechpartner Sie sollen wissen, welche Daten zu welchem Zweck wir über Sie erheben, verarbeiten und nutzen. Das ist
MehrAntrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO
IHK Karlsruhe Geschäftsbereich 5 - Recht Postfach 3440 76020 Karlsruhe Antrag auf Erweiterung bzw. Reduzierung der Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler/ - berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:
MehrIHK Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Team Vermittler Börsenplatz Frankfurt am Main
(Absender) PLZ Ort IHK Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Team Vermittler Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main ANTRAG AUF (Zutreffendes bitte ankreuzen) ERTEILUNG
MehrDatenschutzhinweise. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten.
Datenschutzhinweise Sofern Sie als Anwalt Empfänger dieses Schreibens sind und Ihr Mandant eine natürliche Person ist, leiten Sie dieses Schreiben bitte an Ihren Mandanten weiter. Die nachfolgenden Datenschutzhinweise
MehrNeue Regeln für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Neue Regeln für Finanzanlagenvermittler Stand 3. Januar 2013 Einleitung Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittlerund Vermögensanlagenrechts vom
MehrHinweise zur Datenverarbeitung bei der PROAKTIVA AG im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Hinweise zur Datenverarbeitung bei der im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen Stelle Telefon: +49 40 41 32 61-10 Telefax: +49 40 41 32 61-32 E-Mail:
MehrRechtsgrundlagen für die Erlaubnis- und Registrierungspflicht sind. - für Honorar-Finanzanlagenberater: 34h i. V. m. 34f GewO, 11a GewO.
MERKBLATT Recht und Steuern FINANZANLAGENVERMITTLUNG UND HONORAR-FINANZANLAGEN- BERATUNG INFORMATION FÜR DEN VERBRAUCHER Finanzanlagenvermittler benötigen seit dem 01.01.2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis
MehrStellungnahme. des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v., BONN BERLIN - BRÜSSEL Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft
Mehrmöglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt
für Finanzanlagenvermittler und Seite 1 / 6 Ich bin seit oder Anlageberater gem. 34 c GewO und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 01.01. 2006 oder später ja, erforderlich abhängig
MehrErklärung nach 24 Absatz 1 Satz 5 FinVermV für das Tätigkeitsjahr (Negativerklärung) für natürliche Personen
(Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Recht und Steuern Kerschensteinerstraße 9 Erklärung nach 24 Absatz 1 Satz 5 FinVermV für das Tätigkeitsjahr (Negativerklärung) für natürliche Personen
MehrStellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Gesetz zur Förderung
MehrMerkblatt zum Kleinanlegerschutzgesetz Welche Änderungen ergeben sich für Finanzanlagenvermittler?
Merkblatt zum Kleinanlegerschutzgesetz Welche Änderungen ergeben sich für Finanzanlagenvermittler? Informationen für Vermittler von partiarischen Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmten Arten von Direktinvestments
MehrIHK zu Dortmund Immobilienforum 2018 Dortmund, Rudolf Koch IVD Bundesverband
IHK zu Dortmund Immobilienforum 2018 Die neuen Berufszulassungs- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Dortmund, 11.10.2018 Rudolf Koch IVD Bundesverband Der neue 34c GewO
MehrInhaltsverzeichnis. A. Allgemeiner Überblick 9/1. B. Gesetzliche Grundlagen des Investmentgeschäfts 9/9. Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Allgemeiner Überblick 9/1 B. Gesetzliche Grundlagen des Investmentgeschäfts 9/9 I. Investmentgesetz (InvG) 9/9 1. Allgemeines 9/9 2. Besondere Vorschriften für
MehrAntragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (bspw. GbR, OHG)
Absender IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Katharinenstraße 48 17033 Neubrandenburg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler gem. 34f Abs. 1 GewO oder Erteilung
MehrErlaubnis-und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater
Erlaubnis-und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater Finanzanlagenvermittler benötigen seit dem 1. Januar 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Beratung
MehrErlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler
Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler Erlaubnispflicht für Finanzanlagenvermittler Finanzanlagenvermittler benötigen seit dem 1. Januar 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Beratung zu
MehrMerkblatt Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler
Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6.12.2011 (BGBl. I Nr. 63 vom 12.12.2011) und der Verordnung zur Einführung einer
MehrMiFID II. Allgemeine rechtliche Grundlagen Finanzmarktrichtlinie MiFID II
MiFID I Die EU-Finanzmarktrichtlinie Markets in Financial Instruments Directive (MiFID I) aus dem Jahr 2004 läutete die Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte ein. Sie wurde in Deutschland durch
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO
IHK zu Essen Am Waldthausenpark 2 45127 Essen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO 1. Antragsteller/in Familienname
MehrVereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1, 157 Abs. 2, 3 GewO) für Erlaubnisinhaber einer Erlaubnis nach 34c GewO:
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister FAV Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln Name Straße PLZ Ort _ Vereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1,
MehrNeue Regelungen für Finanzanlagenvermittler
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Neue Regelungen für Finanzanlagenvermittler Die jeweils aktuellen Informationen finden Sie auf unserer Homepage http://www.ostwestfalen.ihk.de unter
MehrWir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.g. Entwurf.
Stellungnahme des zum Entwurf des IDW Prüfungsstandards (IDW EPS 840) zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern i.s.d. 34f Abs. 1 Satz 1 GewO nach 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) Wir bedanken
MehrGewerbeordnung 34f Finanzanlagenvermittler
GewO - Einzelnorm Seite 1 von 2 I Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz JUriS zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gewerbeordnung 34f Finanzanlagenvermittler (1) Wer im Umfang der
MehrDAS ERLAUBNIS- UND REGISTRIERUNGSVER- FAHREN FÜR KREDITINSTITUTE
Stand: Februar 2018 DAS ERLAUBNIS- UND REGISTRIERUNGSVER- FAHREN FÜR KREDITINSTITUTE 1. Wie wird ein Kreditinstitut in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen?... 1 2. Wer ist erlaubnis- und registrierungspflichtig?...
MehrBaFinTech 2016 Workshop 3: Robo-Advice
BaFinTech 2016 Workshop 3: Robo-Advice Anforderungen der Aufsicht an die automatisierte Wertpapierberatung Dr. Mareike Altmann, Dr. Thorsten Becker Die nachfolgende Darstellung ist lediglich indikativ
MehrMEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. ERGO Vermögensmanagement Flexibel (ISIN DE000A2ARYP6)
MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München ERGO Vermögensmanagement Flexibel (ISIN DE000A2ARYP6) Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung der Besonderen Anlagebedingungen Mit Genehmigung
MehrIndustrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr Aachen
Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6 10 52062 Aachen 1. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das
MehrFernabsatzinformationen
Fernabsatzinformationen Verbraucherinformationen (1) Allgemeine Informationen Firma: Sitz / Geschäftsanschrift: 60326 Frankfurt am Main / Mainzer Landstraße 36 Telefon: +49 (0) 69 9623 55 001 Internet:
MehrErlaubnis- und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler
Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler EINLEITUNG Finanzanlagenvermittler benötigen seit dem 1. Januar 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Beratung zu bzw. die Vermittlung
MehrIndustrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda
(Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren
MehrBeantragt wird die Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit. als Finanzanlagenvermittler gem. 34f Abs. 1 GewO
Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort (Absender) Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Moslestr. 6 26122 Oldenburg Antrag einer juristischen Person (GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt)) auf Erteilung einer
MehrFinanzanlagevermittler. Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vom 02. Mai 2012
Anforderungen an Finanzanlagevermittler gemäß der Finanzanlagenvermittlungsverordnung () vom 02. Mai 2012 Inhalt gemäß 24 und inhalte 3.1 Prüfung der Einhaltung der statusbezogenen Informationspflicht
MehrStellungnahme. Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v.
BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Stellungnahme Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zum Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte
MehrAnlage 7 Beiblatt für unmittelbar mitwirkende Arbeitnehmer/innen
(Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Recht und Steuern Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Anlage 7 Beiblatt für unmittelbar mitwirkende Arbeitnehmer/innen Hinweis: Nach 34f Absatz
MehrDas Haftungsdach als Alternative zum neuen 34 f GewO
Das Haftungsdach als Alternative zum neuen 34 f GewO Der neue 34 f GewO Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (06.04.2011) Regulierung
MehrOldenburgische Industrie- und Handelskammer Moslestr Oldenburg. Antragsteller/Antragstellerin
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Moslestr. 6 26122 Oldenburg Antrag einer natürlichen Person (z. B. Einzelunternehmen) auf Erteilung einer Erlaubnis gem. 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler)
MehrErlaubnis- und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler. Die Erlaubnisvorschrift des 34f Abs. 1 Satz 1 GewO lautet wie folgt:
MERKBLATT Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Finanzanlagenvermittler Stand 24.07.2014 EINLEITUNG Finanzanlagenvermittler benötigen seit dem 1. Januar 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis für die
MehrD A S E R L A U B N I S - U N D R E G I S T R I E R U N G S V E R F A H R E N F Ü R K R E D I T I N S T I T U T E
Stand: Juli 2012 D A S E R L A U B N I S - U N D R E G I S T R I E R U N G S V E R F A H R E N F Ü R K R E D I T I N S T I T U T E 1. Wie wird ein Kreditinstitut in das Versicherungsvermittlerregister
MehrFinanzanlagenvermittler - Erlaubnis- und Registerpflicht
Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis- und Registerpflicht Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen... 2 2. Zuständigkeiten... 2 3. Erlaubnispflicht nach 34f GewO... 3 3.1 Umfang der Erlaubnis... 3 3.2 Art
MehrGesetzlich vorgeschriebene Erstinformation
DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE ERSTINFORMATION IST BESTIMMT FÜR Anrede Name, Vorname (+ggf. Firmenname) Straße Nr. PLZ Ort IHR VERMITTLER UND VERTRAGSPARTNER ALS VERSICHERUNGSMAKLER Herr Ralf Struck Versicherungsmakler
MehrHerr Swen Löffelholz. Am Klüschen Leinefelde- Worbis
Herr Swen Löffelholz Am Klüschen 6 37327 Leinefelde- Worbis Tel: 03605-500009 Fax: 03605-518432 E-Mail: info@vsb-loeffelholz.de Homepage: www.vsb-loeffelholz.de DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE ERSTINFORMATION
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO
IHK zu Essen Am Waldthausenpark 2 45127 Essen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO 1. Angaben zum Antragsteller (juristische
MehrErlaubnis für Finanzanlagenvermittler gemäß 34f Gewerbeordnung (GewO)
Stand: Sep. 2014 Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler gemäß 34f Gewerbeordnung (GewO) Dieses Merkblatt basiert auf dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts und
MehrGesetzlich vorgeschriebene Erstinformation
DIE GESETZLICH VORGESCHRIEBENE ERSTINFORMATION IST BESTIMMT FÜR Anrede Name, Vorname (+ggf. Firmenname) Straße Nr. PLZ Ort IHR VERMITTLER UND VERTRAGSPARTNER ALS VERSICHERUNGSMAKLER Herr Dipl.-Kfm. André
MehrRegeln für Finanzdienstleister
GEWERBERECHT G62 Stand: August 2014 Ihr Ansprechpartner Thomas Teschner E-Mail thomas.teschner @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-200 Fax (0681) 9520-690 Regeln für Finanzdienstleister Was galt bis 2013?
MehrKundenerstinformation. Geschäftsbereiche, Leistungsangebot und vorvertragliche Informationen
Kundenerstinformation Axel Venzke Kurfürstendamm 131 10711 Berlin Tel: 030/70 76 39 53 Fax: 030/707 639 52 Email: a.venzke@pmh.berlin StNr.: 24/570/00194 Geschäftsbereiche, Leistungsangebot und vorvertragliche
MehrLandkreis St. Wendel Kreisordnungs- und Straßenverkehrsamt
Landkreis St. Wendel Kreisordnungs- und Straßenverkehrsamt A14-03111-34f-SSchn Eingang am: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/Geschäftsführender
MehrErteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 GewO für eine juristische Person Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a Abs.
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 GewO für eine juristische Person
MehrDatenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung
Datenschutzhinweise gemäß EU-Datenschutz-Grundverordnung Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte
MehrAntrag auf eine Erlaubnis nach 34f GewO Finanzanlagenvermittlung
IHK zu Lübeck Existenzgründung und Unternehmensförderung Antrag auf eine Erlaubnis nach 34f GewO Finanzanlagenvermittlung Für eine natürliche Person, z. B. Einzelfirma, Personenhandelsgesellschaft, welche
MehrNEUE REGELUNGEN FÜR FINANZANLAGENVERMITTLER - 34 f GewO
NEUE REGELUNGEN FÜR FINANZANLAGENVERMITTLER - 34 f GewO Der Gesetzgeber will den Anlegerschutz von sog. Graumarktprodukten stärken und die Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen erhöhen. Für die
Mehr1 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34 c Gewerbeordnung (GewO)
Absender ANLAGE 1 Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! 1 Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34 c Gewerbeordnung (GewO) 2 Angaben zur Person (bei juristischen Personen des gesetzlichen Vertreters)
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter Vorlage einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 S.
Firma Firmenanschrift IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim IHK Mitgliedsnummer PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO
Mehr- für natürliche Personen -
Absender / Antragsteller: Telefon: Ort/Datum: Industrie- und Handelskammer Siegen Geschäftsstelle Olpe Seminarstr. 36 57462 Olpe Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 Gewerbeordnung und
MehrFernabsatzinformationen
Fernabsatzinformationen Verbraucherinformationen (1) Allgemeine Informationen Firma: Raiffeisenbank Oberursel eg Sitz / Geschäftsanschrift: Hauptstraße 75, 61140 Oberursel Telefon: +49 (0)6172 / 9955 0
MehrHonorar-Finanzanlagenberater
Honorar-Finanzanlagenberater Checkliste zum Erwerb einer Erlaubnis nach 34 h GewO für juristische Personen Wer im Umfang der Bereichsausnahme des 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig
MehrIndustrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda
(Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren
MehrMerkblatt Prüfungsberichte nach 24 FinvermV. A. Allgemeines
Merkblatt Prüfungsberichte nach 24 FinvermV A. Allgemeines Die Pflicht für Finanzanlagenvermittler und Honorar Finanzanlagenberater zur Abgabe von Prüfungsberichten oder Negativerklärungen ergibt sich
MehrDie Genossenschaft im öffentlichen Vertrieb
Die Genossenschaft im öffentlichen Vertrieb Unser Know-how verschafft Ihnen Kapital mzs Rechtsanwälte berät Unternehmensgründer bei der Wahl der geeigneten Rechtsform für das Unternehmen. Dabei muss jede
Mehrauf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34f/h Abs. 1 der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler)
Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Einzelhandel, Existenzgründung, Unternehmensförderung Am Markt 13 28195 Bremen Antragsteller: Antrag einer juristischen Person (z.b. GmbH, AG, KGaA)
MehrRegeln für Finanzdienstleister
Regeln für Finanzdienstleister Was gilt bisher? Wer als Selbstständiger Finanzanlagen, beispielsweise Investmentfonds, vermitteln oder über Finanzanlagen beraten möchte, musste das Gewerbe nach 14 Gewerbeordnung
Mehrtatsachen April 2012 Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sicher aus der Presse und aus diversen Fachinformationen entnommen haben, gibt es wesentliche Änderungen im Bereich der Vermittlung von Finanzdienstleistungen. Sicherlich
MehrAntragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG)
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Finanzanlagenvermittlerregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Finanzanlagenvermittler Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung
MehrIHK-Merkblatt: Finanzanlagenvermittler- und Honorar-Finanzanlagenberater INFORMATIONEN POSITIONEN FAKTEN UMFRAGEN ZAHLEN PROGNOSEN
E x i s t e n z g r ü n d u n g u n d U n t e r n e h m e n s f ö r d e r u n g Stand 10.07.2015 IHK-Merkblatt: Finanzanlagenvermittler- und Honorar-Finanzanlagenberater INFORMATIONEN POSITIONEN FAKTEN
MehrIndustrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz Düsseldorf
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister
Mehr