Elternbeiträge. für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
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- Hella Glöckner
- vor 8 Jahren
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1 Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
2 Liebe Eltern, die Betreuung Ihrer Kinder ist für uns eine besondere Herzensangelegenheit, denn die Grundlagen für eine gute Bildung und starke Charaktere werden in den ersten Lebensjahren geschaffen. Hamburg garantiert daher für alle Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung eine Betreuung im Umfang von täglich bis zu fünf Stunden (einschließlich Mittagessen). In Fällen mit besonderer pädagogischer Dringlichkeit oder bei Berufstätigkeit gilt diese Zusage sogar für alle Kinder im Alter bis zu 14 Jahren und zwar je nach Bedarf bis zu zwölf Stunden täglich. Impressum Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburger Straße Hamburg Druck: triass, Hamburg Stand: Juli 2008 Informationen Der Bereich Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamtes berät Sie zu allen Fragen der Kindertagesbetreuung, wie z.b. über die unterschiedlichen Betreuungsangebote, die verschiedenen Tageseinrichtungen und über Kindertagespflege. Außerdem berechnen dort die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihren Elternbeitrag und bewilligen den Kita-Gutschein oder die Tagespflegebetreuung. Die Adressen der Hamburger Kitas und weitere Informationen finden Sie im Internet unter Auch in den kommenden Jahren werden wir unser Ziel, die Betreuungssituation Ihrer Kinder weiter zu verbessern, mit Nachdruck vorantreiben. Unter anderem ist geplant, die fünfstündige Betreuungsgarantie auf die Zweijährigen auszuweiten und die Qualität der Kindertageseinrichtungen regelmäßig von Experten prüfen zu lassen. Um auch für Eltern, deren Kinder die Vorschule besuchen sollen, eine mehr als halbtägige Berufstätigkeit zu ermöglichen, sind im Jahr 2006 Möglichkeiten für eine Anschlussbetreuung geschaffen worden. Die entsprechenden Elternbeitragstabellen finden Sie in dieser Broschüre ebenso wie die Tabellen für die anderen Betreuungsangebote. Außerdem informieren wir Sie auf den folgenden Seiten über das Antragsverfahren sowie über die Ansprechpartner für die Bewilligung eines Kita-Gutscheins. Ich freue mich, wenn Sie und Ihre Familie sich in Hamburg wohlfühlen. Ihr Dietrich Wersich Senator für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
3 Wann habe ich in Hamburg Anspruch auf die Betreuung meines Kindes? In Hamburg hat jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Kita-Platz für 5 Stunden inkl. Mittagessen unabhängig von der Berufstätigkeit der Eltern. Darüber hinaus bekommt jedes Kind von 0 14 Jahren einen Kita-Platz, dessen allein erziehendes Elternteil oder beide Eltern berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen, an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen oder einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder Integrationskurs besuchen. Was muss ich tun, wenn mein Kind in einer Tageseinrichtung oder bei einer Tagesmutter bzw. Tagesvater betreut werden soll? Für eine Kindertageseinrichtung (Kita) beantragen Sie bei Ihrem Bezirksamt einen Kita-Gutschein für das gewünschte Betreuungsangebot. Dieser Gutschein garantiert der Kita die Übernahme des staatlichen Anteils der Betreuungskosten. Sie können sich dann selbst eine der über 900 Hamburger Kitas aussuchen und dort den Gutschein einlösen. Möchten Sie Ihr Kind lieber wie in einer Familie durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreuen lassen, beantragen Sie bei Ihrem Bezirksamt eine Tagespflegebewilligung. Die notwendigen Anträge erhalten Sie bei den Bezirksämtern, in den meisten Tageseinrichtungen sowie bei vielen Tagesmüttern und -vätern. Sie finden sie auch im Internet unter Die Adresse Ihres Bezirksamtes finden Sie auf Seite 11. Wann kann ich den Kita-Gutschein bzw. die Bewilligung beantragen? Bitte schicken Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn an Ihr Bezirksamt oder reichen ihn persönlich während der Sprechzeiten ein. Die Bewilligungen gelten in der Regel für ein Jahr. Wenn Sie Ihr Kind weiter betreuen lassen wollen, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Bitte beachten Sie, dass eine Kostenerstattung frühestens ab Antragstellung möglich ist. Das bedeutet, dass Sie in der davor liegenden Zeit die gesamten Kosten der Betreuung, die deutlich über dem Elternbeitrag liegen, selbst tragen müssen. Wie setzen sich die Elternbeiträge zusammen? Hier ist zwischen den Beiträgen für Tageseinrichtungen und für Kindertagespflege zu unterscheiden: Kindertageseinrichtungen Der monatlich zu zahlende Elternbeitrag für den Besuch einer Tageseinrichtung (Familieneigenanteil) setzt sich aus einem Betreuungs- und einem Verpflegungsanteil zusammen. Der Elternbeitrag für die Betreuung ist nach Einkommenshöhe und Familiengröße gestaffelt. Die für die verschiedenen Betreuungsangebote geltenden Mindest- und Höchstsätze entnehmen Sie bitte der Tabelle auf der nächsten Seite. Der Verpflegungsanteil beträgt pro Kind monatlich 13. Er ist zusätzlich zum Betreuungsanteil zu zahlen, wenn ein Betreuungsangebot mit Mittagessen genutzt wird. 4
4 Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 12-stündige Betreuung Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 10-stündige Betreuung Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 8-stündige Betreuung Elementar (3 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 6-stündige Betreuung Krippe (0 Jahre bis zu 3 Jahre) täglich bis zu 6-stündige bzw. wöchentlich bis zu 30-stündige Betreuung Elementar (3 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 4-stündige Betreuung Krippe (0 Jahre bis zu 3 Jahre) täglich bis zu 4-stündige bzw. wöchentlich bis zu 20-stündige Betreuung Elementar (3 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 5-stündige Betreuung Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 7-stündige Betreuung Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 5-stündige Betreuung Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 3-stündige Betreuung Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 2-stündige Betreuung Pädagogischer Mittagstisch Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 7 Std. Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 5 Std. Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 3 Std. Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 2 Std. Tabelle Altersgruppe / Betreuungsangebot Mindestsatz Höchstsatz Verpflegungsanteil (13 ) A ja B ja C ja D E F ja ja nein ja ja (wenn Mittagessen angeboten wird) G ja H ja I ja J ja nein K ja L ja M ja N ja Kindertagespflege Auch für Kindertagespflege ist ein monatlicher Elternbeitrag (Teilnahmebeitrag) zu zahlen, der nach Einkommenshöhe und Familiengröße gestaffelt ist. Hier sind die nachstehenden Mindest- und Höchstsätze maßgeblich: Tagespflege- Betreuungsangebot TP 50 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf mehr als 41 Stunden) Mindestsatz Höchstsatz Tabelle O TP 40 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden) P TP 30 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 21 bis 30 Stunden) TP 20 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 11 bis 20 Stunden) TP 10 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 5 bis 10 Stunden) Q R S Erläuterungen zur Berechnung der Beiträge Was zählt zum Familieneinkommen? Das Familieneinkommen ergibt sich aus den monatlichen Nettoeinkünften. Seltener anfallende oder einmalige Einkünfte sind anteilig hinzuzurechnen (z.b. Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Nicht zum Einkommen zählen: Kindergeld, Eigenheimzulage, Wohngeld sowie Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz (z.b. Kriegsversehrtenrente). Absetzbar vom Einkommen sind: Aufwendungen für Arbeitsmittel (anerkannt wird in der Regel ein Pauschalbetrag in Höhe von monatlich 5,20 ) Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (in der Regel in Höhe der Tarife des öffentlichen Nahverkehrs) Angemessene Beiträge für folgende Versicherungen: - Hausrat- und Haftpflichtversicherungen - Altersvorsorgebeträge, maximal bis zu den in 10a Einkommensteuergesetz genannten Beträgen. Beiträge zu Berufsverbänden Verluste, z.b. aus selbstständiger Tätigkeit, dürfen nicht von einer anderen Einkunftsart abgezogen werden. Die entsprechenden Tabellen finden Sie ab Seite 12. Für die Förderung von behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kinder sind einheitlich 31 monatlich zu zahlen. 6 7
5 Wer zählt zur Familie? Zur Familie zählen das betreffende Kind, die Eltern des Kindes sowie die leiblichen Geschwister des Kindes, soweit alle in einem Haushalt leben. Wenn ein Geschwisterkind nicht im Haushalt lebt, zählt es nur dann zur Familie, wenn für das Kind Unterhalt gezahlt wird. Gibt es eine Entlastung bei mehreren betreuten Kindern? Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in Tageseinrichtungen, in Kindertagespflege oder in Vorschulklassen gefördert, wird nur für das jüngste Kind die volle Kostenbeteiligung berechnet. Für das ältere Kind wird ein Drittel des regulären Beitrags berechnet, mindestens jedoch der jeweilige Mindestsatz. Für jedes weitere Kind wird der jeweilige Mindestsatz berechnet. Der Verpflegungsanteil in Höhe von 13 ist für jedes in einer Tageseinrichtung betreute Kind der Familie zu zahlen, wenn eine Betreuung mit Mittagessen in Anspruch genommen wird. Ist eine weitere Reduzierung des Elternbeitrags möglich? Kein Hamburger Kind muss aufgrund finanzieller Probleme seiner Familie auf den Besuch einer Tageseinrichtung oder auf die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater verzichten. Familien, die mehr als den Mindestsatz zahlen und für die der berechnete Elternbeitrag eine unzumutbare Härte darstellt, können eine Minderung des Beitrags beantragen. Diese erfolgt, wenn das Familieneinkommen unter der Einkommensgrenze nach dem Sozialgesetzbuch (Zwölftes Buch Sozialhilfe) liegt. Zu den Einzelheiten berät Sie gern Ihr Bezirksamt. Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder ein entsprechend niedriges Einkommen beziehen und Ihr Kind eine vierstündige Elementarbetreuung nutzen soll, kann der Elternbeitrag auf Antrag zusätzlich auf 15 monatlich gesenkt werden. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden? A. Nachweise zur Begründung des Betreuungsbedarfes Wenn Ihr Kind das erste Mal in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden soll, fügen Sie dem Antrag bitte - eine Kopie seiner Geburtsurkunde sowie - eine Kopie Ihrer Meldebestätigung oder Ihres Personalausweises bei. Wenn Sie eine vier- oder fünfstündige Betreuung für Ihr Kind im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt wünschen, müssen Sie den Betreuungsbedarf nicht darlegen. Andernfalls reichen Sie bitte Belege ein, aus denen hervorgeht, warum und in welchem Umfang Ihr Kind auf eine Betreuung angewiesen ist. In Frage kommen beispielsweise folgende Unterlagen: Kopie des Arbeits- oder Ausbildungsvertrags, Kopie der Bescheinigung des Arbeitgebers über Beginn und Umfang der künftigen Beschäftigung, Kopie der Immatrikulationsbescheinigung, Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) oder Kopie der Bestätigung Ihrer Teilnahme an einem Deutsch- Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder an einem Integrationskurs. Bitte reichen Sie nur Kopien, keine Originalbelege ein! Benötigt Ihr Kind wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung eine besondere Förderung, gilt ein abweichendes Verfahren. Näheres erläutert Ihnen gern Ihr Bezirksamt. B. Belege über das Einkommen und Ihre Belastungen Für eine Beitragsberechnung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: eine oder mehrere Einkommensbescheinigungen, die das monatliche Nettoeinkommen ausweisen. Diese dürfen bei Betreuungsbeginn nicht älter als sieben Monate sein. Wenn Ihr Einkommen schwankt, reichen Sie bitte Nachweise über drei Monatseinkünfte ein, die innerhalb dieses Zeitraums erzielt wurden. Bescheid über Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere staatliche Leistungen. 8 9
6 Bescheid über Leistungen aus der Sozialversicherung (Renten, Krankengeld). Belege über Unterhaltszahlungen. Selbstständige reichen bitte ein: den letzten Einkommensteuerbescheid oder eine Erklärung über die im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Einkünfte (den Vordruck Selbstauskunft können Sie von Ihrem Bezirksamt erhalten, er ist aber auch über das Internet verfügbar). Bescheinigungen über Steuervorauszahlungen. Belege zu Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen. Studierende, Beamte sowie freiwillig Versicherte reichen bitte ein: Bescheid über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Nachweise über Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung oder Nachweise über freiwillige Beiträge zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn Sie nach Ihrer eigenen Einschätzung den Höchstsatz zahlen müssen, kann auf eine Prüfung der Einkommensverhältnisse und somit auch die Vorlage der entsprechenden Belege verzichtet werden. Sollte dies der Fall sein, teilen Sie dies bitte im Antrag mit. C. Weitere Bescheinigungen Einige Betreuungsangebote werden nicht als Gutschein, sondern unter Nennung des Leistungsanbieters bewilligt. Deshalb benötigt Ihr Bezirksamt in folgenden Fällen zusätzliche Informationen: Für das Leistungsangebot Pädagogischer Mittagstisch: Eine Bescheinigung der Einrichtung über die mögliche Aufnahme. Bei Kindertagespflege: Eine Bescheinigung über die mögliche Aufnahme sowie Angaben zur Tagespflegeperson (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Bankverbindung). Nähere Informationen und alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen erhalten Sie in dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Bezirksamt: Bezirksamt Hamburg-Mitte Klosterwall 4, Block B, Hamburg Fax Telefon / Tagespflegebörse: Fax Telefon Bezirksamt Altona Platz der Republik 1, Hamburg Fax / Telefon Tagespflegebörse: Fax Telefon Bezirksamt Eimsbüttel Grindelberg 66, Hamburg Fax Telefon Tagespflegebörse: Fax Telefon / Bezirksamt Hamburg-Nord Kümmellstraße 7, Hamburg Fax Telefon Tagespflegebörse: Fax Telefon Bezirksamt Wandsbek Wandsbeker Allee 71, Hamburg Fax Telefon Tagespflegebörse: Fax Telefon Bezirksamt Bergedorf Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1, Hamburg Fax Telefon Tagespflegebörse: Fax Telefon / Bezirksamt Harburg Wilhelmstraße 33, Hamburg Fax Telefon Tagespflegebörse: Fax Telefon
7 Tabelle A Tabelle B Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 12-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab ab Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 10-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab
8 Tabelle C Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 8-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab Tabelle D Elementar (3 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 6-stündige Betreuung Krippe (0 Jahre bis 3 Jahre) täglich bis zu 6-stündige bzw. wöchentlich bis zu 30-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab
9 Tabelle E Elementar (3 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 4-stündige Betreuung Krippe (0 Jahre bis 3 Jahre) täglich bis zu 4-stündige bzw. wöchentlich bis zu 20-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Im Falle einer Krippenbetreuung ist zu den obigen Tabellenwerten der Verpflegungsanteil in Höhe von 13 Tabelle F Elementar (3 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 5-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Im Falle einer 5-stündigen Betreuung mit Mittagessen ist zu den obigen Tabellenwerten der Verpflegungsanteil in Höhe von
10 Tabelle G Tabelle H Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 7-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 5-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab
11 Tabelle I Tabelle J Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 3-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 2-stündige Betreuung Pädagogischer Mittagstisch bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Im Falle einer zweistündigen Hortbetreuung ist zu den obigen Tabellenwerten der Verpflegungsanteil in Höhe von
12 Tabelle K Tabelle L Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 7-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 5-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab
13 Tabelle M Tabelle N Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 3-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab Anschlussbetreuung Vorschulklasse täglich bis zu 2-stündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab
14 Tabelle O Tabelle P Tagespflege 50 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf mehr als 41 Stunden) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Tagespflege 40 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab
15 Tabelle Q Tabelle R Tagespflege 30 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 21 bis 30 Stunden) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Tagespflege 20 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 11 bis 20 Stunden) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab
16 Tabelle S Tagespflege 10 (durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 5 bis 10 Stunden) bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab Anmerkung zur Verteilung Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung oder in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte
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