Jugendhilfeausschuss und Schulausschuss Sitzungsdatum öffentlich
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- Lennart Albert
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1 I. Anmeldung TOP: 8.0 Jugendhilfeausschuss und Schulausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Inklusionscampus Wahlerschule hier: Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom Anlagen: 8.1 Bericht 8.2 Protokoll zum Besprechungstermin vom Grundüberlegungen und Rahmenbedingungen Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Sachstand zum Kooperationsprojekt "Inklusionscampus Wahlerschule". Da die Investitionsförderung völlig aus dem Rahmen der üblichen Förderbedingungen fällt, ist noch keine Entscheidung zu erlangen gewesen. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht Seite 1 von 3
2 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: ( weiter bei 2.) Nein ( weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten Folgekosten pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv davon Sachkosten pro Jahr davon konsumtiv davon Personalkosten pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein ( weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 3
3 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 3. Diversity-Relevanz: Nein Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Vgl. Anlagen 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. V II. Herrn OBM III. Herrn 3. BM Nürnberg, Geschäftsbereich 3. BM (74 37) Seite 3 von 3
4 FRAKTION lil' 90/0IE GRÜNEN, RATHAUSPLATZ 2, NURNBiRG BÜNDNIS 90/DtE GRÜNEN Stadtratsfraktion ィエ 2 (')a;{ :...ra Y. vbg Nürnberg r. Tel: (0911) F"x: (0911} gruene@stadt.nuemberg.de Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, seit vielen Jahren arbeiten die Grundschule Wahlerschule und die Jakob-Muth-Schule der Lebenshilfe im Bereich der Inklusion eng zusammen. Der Wahlerschule wurde vom k オャエオウュゥョゥウエ rium das.. Schulprofillnklusion" verliehen. Schon lange bestehen Überlegungen, aufgrund des Platzmangels an der Wahler'Schule räumliche Erweiterungen vorzunehmen und auf dem Schulhof einen integrativen Hort sowie ein Gebäude für den integrativen Kindergarten,,Regenbogen mit Krippe zu errichten. Im Schulausschuss wurde das Thema im Rahmen der Schulraumentwicklungsplanung und im gemeinsamen Ausschuss JhA/Schule auch der Hort im Masterplan bereits behandelt. Auch die baulichen Mängel des Schulhofes der Wahlerschule waren zul'tzt Thema im Schulausschuss. Die Schülerinnenzahlen an der Wahlerschule wachsen, das Interesse der Eltern an dieser Schule mit einer langjährigen positiven lnklusionserfahrung ist groß. Oie räumliche Situation wird zunehmend problematisch. Bereits Anfang 2015 wurde gemeinsam durch das städtische Schulamt, das Jugendamt, die beteiligten Schulen und die.lebenshilfe ein Konzept für einen sogenannten "lnklusionscampus Wahlerschule" erarbeitet und vorgestellt. Wir befürworten das Projekt sehr und beantragen einen Bericht im nächsten gemeinsamen JhNSchule, der das Projekt vorstellt, den derzeitigen Stand der Planungen und die geplante Realisierung aufzeigt. Mit freundlichen Grüßen J.hf!h Etke Leo Stellvertretende FraktionsvorSitzende GESRMT SEITEN 01
5 Beilage 8.1 zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses vom Bericht Inklusionscampus Wahlerschule Der Grundschule Wahlerschule bekam vom Staat im Jahr 2013 das Schulprofil Inklusion übertragen. Das Konzept der Inklusion wird u. a. auch durch die intensive Zusammenarbeit der (staatlichen) Wahlerschule mit der Jakob-Muth-Schule, einem privaten Förderzentrum für geistige Entwicklung der Lebenshilfe Nürnberg, ermöglicht. Sowohl konzeptionell als vor allem auch räumlich soll dieses Kooperationsprojekt weiter entwickelt werden (Heilpädagogische Tagesstätte, Kindertagesstätte, Kindergarten, integrativer Hort). 1. Vorstellung des Projekts Von November 2014 bis Februar 2015 wurde in fünf Nutzergesprächen mit dem Jugendamt der Stadt Nürnberg, den Vertretern der Lebenshilfe, der Schulleitung, dem Geschäftsbereich Schule und dem Amt für Allgemeinbildende Schulen (SchA) der Stadt Nürnberg die jeweiligen Raumbedarfe festgelegt und konzeptionelle und strukturelle Grundüberlegungen und Rahmenbedingungen für den Inklusionscampus Wahlerschule erarbeitet (siehe Anlage Inklusionscampus Wahlerschule ). 2. Derzeitiger Stand der Planung wurde das Bauvorhaben vom Geschäftsbereich Schule zum Bauinvestitionscontrolling (BIC) angemeldet und am freigegeben. - November 2014 bis 2015 Nutzergespräche (s.o.) Februar 2015: Besprechungstermin Kooperationsprojekt Inklusionscampus Wahlerschule bei Herrn 3. BM Dr. Gsell mit folgenden Vertretern: Regierung von Mittelfranken, Bezirk von Mittelfranken, Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg, Lebenshilfe, Schulleitungen Wahlerschule und Jakob Muth-Schule, Jugendamt, Geschäftsbereich Schule und SchA (siehe Protokoll in der Anlage). - Gemäß der in der Besprechung vereinbarten Arbeitsschritte wurde seitens SchA die Grundschulprognose und die Raumbedarfe zur Abstimmung an die Regierung von Mittelfranken übermittelt. Bereits mit diesem ersten Arbeitsschritt zeigten sich bislang noch nicht geklärte Fragen/Probleme bezüglich der Genehmigungs- und Förderfähigkeit von Flächen August 2015: Termin von Herrn 3. BM Dr. Gsell bei der Regierung von Mittelfranken zur Abstimmung des weiteren Vorgehens wegen der Widersprüchlichkeit der FAG-Fördersituation zur UN-Behindertenrechtskonvention. Problemaufriss: Die aktuelle Schülerprognose zeigt, dass sich die GS Wahlerschule von einer ursprünglich zweizügigen Grundschule langfristig zu einer dreizügigen Grundschule entwickeln wird. Bei einer ausschließlichen Nutzung des Schulgebäudes durch eine zu drei Zügen aufgebaute Grundschule würde im schulischen Bereich dann ein grundsätzlicher Bedarf an einem allgemeinen Unterrichtsraum (58 qm) und einem Musiksaal (75 qm) bestehen. Da im Zuge der bereits laufenden inklusiven Beschulungsform drei allgemeine Unterrichtsräume und ein Gruppenraum von der Jakob Muth-Schule im Schulgebäude der GS Wahlerschule belegt sind, stehen diese
6 Räume bei einer Weiterführung/-entwicklung der bestehenden Inklusion zu einem Inklusionscampus im Bestandsgebäude nicht mehr zur Verfügung. Für diese dann zusätzlich benötigten Räume müsste eine Möglichkeit zur Genehmigungs- und Förderfähigkeit geschaffen werden. Dieser Sachverhalt wird derzeit leider noch immer ergebnisoffen zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) und der Regierung von Mittelfranken geprüft. - Denn laut StMFLH können nach FAG nur die durch einen zusätzlichen Bedarf der öffentlichen Wahlerschule begründeten anteiligen Kosten, bzw. Flächen gefördert werden (dies entspricht dann dem oben genannten allgemeinen Unterrichtsraum und dem Musiksaal). An die Stadt Nürnberg kann weder eine direkte noch eine indirekte FAG-Förderung für die Schaffung von Schulräumen erfolgen, deren Bedarf durch die private Jakob Muth-Schule begründet ist. - September 2015: Herr 3. BM Dr. Gsell nimmt Kontakt auf mit dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW). Es wird vereinbart, dass das weitere Vorgehen zwischen StMBW, StMFLH und der Regierung von Mittelfranken abgestimmt wird. - Bis Mai 2016: Auf wiederholte Nachfragen von Herrn 3. BM Dr. Gsell beim StMBW und bei der Regierung von Mittelfranken zeigt sich die Situation nach wie vor offen. Derzeit scheint ein KMS in Vorbereitung zu sein, das zwischen StMBW und StMFLH entwickelt wird und Klärung in die Sachlage bringen soll. - Die in der Besprechung vom 25. Februar 2015 vereinbarten weiteren Arbeitsschritte (siehe Protokoll in der Anlage unter Nr. 5 Buchst. b bis d) wurden aus den oben dargestellten Abstimmungsproblemen bislang noch nicht angegangen. 3. Geplante Realisierung Aufgrund fehlender Rückmeldungen, Entscheidungen und Klärungen konnten die konzeptionellen und strukturellen Grundüberlegungen und Rahmenbedingungen mit Stand Februar 2015 nicht weiterentwickelt werden. Derzeit ist auch noch nicht absehbar, wann mit den Bauplanungen begonnen werden kann.
7 Beilage 8.2 zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses am Kurzprotokoll des Besprechungstermins Kooperationsprojekt Inklusionscampus Wahlerschule am von Uhr im Raum 03, Hauptmarkt 18, Nürnberg Vorbemerkung: Die Wahlerschule - durch ihr Schulprofil Inklusion und ihre Kooperationen ein Musterbeispiel für inklusives Arbeiten - soll durch ein inklusives Erweiterungsgebäude für die Schule, einen Hort mit räumlich integrierter HPT und durch eine Kinderkrippe / Kita zu einem Inklusionscampus weiter entwickelt werden. 1. Herr BM Dr. Gsell skizziert das Anliegen der Besprechung mit zwei Statements: die Wahlerschule ist mit ihren Kooperationen und ihrem Schulprofil ein Musterbeispiel für Inklusion, und: festgestellte schulische Bedarfe sind, rein institutionell gedacht, regelbar. Ziel der Besprechung sei es aber, auszuloten, ob für eine Weiterentwicklung des Standorts zu einem Inklusionscampus institutionelle Förderprobleme überwunden werden könnten. Für einen derartigen Inklusionscampus mit den drei Modulen inklusives Erweiterungsgebäude Schule, Gebäude Hort mit räumlich integrierter HPT und Gebäude Kinderkrippe/Kita, alle situiert auf dem Schulgelände Wahlerschule mit entsprechenden Kooperations- und aufeinander bezogenen Betreuungsmöglichkeiten, hätten auf pädagogischer und bauplanerischer (Baumassenstudie) Ebene Explorationsgespräche stattgefunden, deren vorläufiges Fazit nun vorgestellt und kommentiert werden soll. 2. Präsentation zum inklusiven Modell der Partnerklassen der Jakob-Muth-Schule an der GS Wahlerschule (SL Fr. Meier/Wahlerschule, Hr. Reuter / Jakob-Muth-Schule) 3. Materialien-Mappe mit bisher erarbeiteten Unterlagen für die Vertreter/innen aus den Dienststellen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirks Mittelfranken, des Staatlichen Schulamts in der Stadt Nürnberg und des Vorstands der Lebenshilfe Nürnberg. Inhalt: Schaubild (Module, Kooperationspart-ner) und Beschreibung Inklusionscampus, Mengengerüst, Übersichten Raumprogramme (GS, FÖS, Hort, HPT, Kita/KiKri), Darstellung möglicher Synergien. 1
8 Kurze Darstellung der Bedarfe der Bereiche Schule und Jugendhilfe. 4. Einschätzungen der Vertreter/innen von Regierung und Bezirk: - Schulabteilung RegMfr: nötig ist eine Bestandsaufnahme über Räume und Schülerzahlprognosen für die GS - Bezirk: Grundlage für weitere Überlegungen ist eine Aussage über die Nutzungsmöglichkeit von schulischen Räumen der Wahlerschule bzw. des Entfalls dieser Nutzung. Notwendig ist zu gegebener Zeit eine Einbringung der Angelegenheit in die bezirklichen Gremien. - Abt. FÖS RegMfr.: Inklusion ist erwünscht; beim Schulprofil Inklusion sind die Partnerklassen aber kein konstitutives Merkmal. Eine fachliche Diskussion über die vorhandene und geplante Situation vor Ort ist erforderlich, auch über eine zuschussrechtliche Würdigung von Partnerklassen. Ergänzende Statements: SL Wahlerschule: inklusive Kinder besuchen schon jetzt die Regelklassen der Grundschule. SL Jakob-Muth-Schule betont die erwarteten räumlichen und pädagogischen Synergien der geplanten Kooperationen. Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg: Das Staatliche Schulamt unterstützt den Weg der Inklusion über Partnerklassen im Sinne der vom Staatsministerium gewünschten Vielfalt als einen möglichen und gerade in der Kooperation an der Wahlerschule auch sehr erfolgversprechenden Weg. 5. Herr BM Dr. Gsell fasst zusammen, bei allen sachlichen Hinweisen habe sich niemand grundsätzlich ablehnend zu dem geplanten Kooperationsprojekt geäußert. Die Diskussion über die Rahmenbedingungen hat ergeben, dass die GS Wahlerschule allein betrachtet, aufgrund der steigenden Schülerzahlen räumlich am Limit ist. Zudem sei für vier Partnerklassen außerhalb der Waldaustr. ein verlässlicher Standort zu identifizieren. Insofern gäbe es vier Arbeitsschritte mit entsprechenden Zuständigkeiten: a) Abstimmung der Grundschulprognose und von Raumbedarfen (SchA, RegMfr) b) Bearbeitung der Partnerklassen-Regelung (RegMfr/FÖS, Staatliches Schulamt, SchA) c) Nach Bejahung des Förderwegs für die Partnerklassen, ggf. auch zeitlich parallel, Klärung der Betreuungsfrage (Hort/HPT) und Verifizierung von Flächenbedarfen und 2
9 Synergien (J, Bezirk und RegMfr/Bereich Jugendhilfe; Koordinierung bei J, wg. Mittagsbetreuung auch SchA) d) Anhand der endgültigen Raumprogramme Klärung, welcher Fördermittelgeber welchen Anteil an den Gesamtkosten trägt. Herr Dr. Gsell bietet den Vertretern der staatlichen Verwaltung an, in einem Spitzengespräch bei der Regierung in Ansbach das Vorhaben nochmals zu erläutern und ggf. auch - gemeinsam mit Herrn Ref. V und dem Vorstand der Lebenshilfe - auf die Ministerien in München zuzugehen. Protokoll: G. Ebert / ergänzt
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