Schulausschuss. Sitzungsdatum öffentlich

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2 Nürnberg TOP: 10.0 I. Anmeldung Schulausschuss Sitzungsdatum öffentlich Betreff: Wiederholerinnen und Wiederholer an Nürnberger Schulen hier: Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/ Die Grünen vom Anlagen: - Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom Bericht über die Situation in Nürnberg - Statistik Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Der beiliegende Bericht, der mit dem staatlichen Schulamt abgestimmt ist, beantwortet die im Antrag gestellten Fragen. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: entfällt, da Bericht Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Noch offen, weil Gesamtkosten p.a. davon investiv konsumtiv davon Sachkosten Personalkosten Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen sind bereitgestellt: Nein Ja, Betrag Profitcenter: Wenn nein, Deckungsvorschlag:

3 Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein Ja, im Umfang von Vollkraftstellen Prüfung der Genderrelevanz durchgeführt: Nein Ja Geschlechterrelevante Auswirkungen: Nein Ja, siehe Anlage Abstimmung ist erfolgt mit: Ref. I / OrgA Ref. II / Stk RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) II. Herrn OBM III. 3. BM Nürnberg, Bürgermeister Geschäftsbereich Schule (7437)

4 Wiederholer an Schulen Hier: Antrag Bündnis 90/ Die Grünen Die Begriffe Wiederholer und Schüler meinen Wiederholerinnen und Wiederholer bzw. Schülerinnen und Schüler. Wiederholer Allgemeines zu Wiederholern Der Stadt Nürnberg liegen nur Zahlen über die Wiederholer an öffentlichen Schulen in Nürnberg vor. Wie bereits mehrfach dargestellt, werden die amtlichen Schuldaten von Seiten des statistischen Landesamtes immer etwa ein Jahr nach Ende des Schuljahres an die Stadt übermittelt. Deshalb können momentan nur die Wiederholer des Schuljahres 2008/09 dargestellt werden. Auf einen Vergleich der Wiederholer mit den Jahrgangsstärken der einzelnen Schularten (Wiederholerquoten) wurde verzichtet, da an mehreren Stellen das Bild dadurch völlig verzerrt wird (vgl. Kommentare im Folgenden). Sonstige Wiederholer: 5. Jahrgangsstufe Realschule Alle Schüler, die aus der 5. Jahrgangsstufe Hauptschule oder der 5. Jahrgangsstufe Gymnasium in die 5. Jahrgangsstufe Realschule wechseln, werden dort als Wiederholer aus sonstigen Gründen gezählt. Es wurde bereits mehrfach dargestellt, dass der Umweg über die 5. Jahrgangsstufe Hauptschule eine der mengenmäßig relevanten Zugangsformen zur Realschule darstellt. Man kann dies als Flexibilisierung der Schuldauer vor dem Eintritt in die Realschule interpretieren (analog der Überlegungen zum 1 bis 3 Jahre dauernden Durchlaufen der Jahrgangsstufe 1 und 2 an der Grundschule). Sonstige Wiederholer: 10. Jahrgangsstufe Gymnasium An der Peter-Vischer-Schule, dem Johannes-Scharrer-Gymnasium und dem Sigmund- Schuckert-Gymnasium in Nürnberg werden sog. Einführungsklassen (neu E-Klasse früher: Übergangsklassen) gebildet. Die E-Klasse bildet den Anschluss für Schüler mit mittlerem Abschluss aus der Realschule (und der Hauptschule) um nach einem Jahr in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums überzutreten. In der Statistik werden diese Schüler als Wiederholer aus sonstigen Gründen der Jahrgangsstufe 10 am Gymnasium gezählt. Dies betrifft 65 der 66 Wiederholer aus sonstigen Gründen. Freiwillige Wiederholer: Abschlussklassen von Hauptschule und Realschule - 2 -

5 - 2 - Auf Grund der Ausbildungssituation finden bis zum 01.Oktober eines Jahres ein Teil der Schülerinnen und Schüler keinen Ausbildungsplatz. Eine Option ist es für diese Schülerinnen und Schüler die Abschlussklasse ihrer Schulart freiwillig zu wiederholen. Bei 27 Abschlussklassen des Schuljahres 2007/08 an den öffentlichen Realschulen in Nürnberg handelt es sich bei 44 Schülern insgesamt um durchschnittlich etwa 1,5 Schüler je Klasse. Die (nicht statistisch abgesicherte) Erfahrung der Schulen zeigt, dass diese Schülerinnen und Schüler häufig über die letzten Nachrückverfahren im Herbst noch einen Ausbildungsplatz bekommen. Für Hauptschüler gibt es keine belastbaren Erfahrungen. Sonstige Wiederholer: 9. Jahrgangsstufe Hauptschule Beispiel: Ein Schüler müsste am Gymnasium wegen mangelnder Leistungen in Latein und Mathematik die Jahrgangsstufe 9 wiederholen. Der Schüler wechselt an die Hauptschule, um dort eine qualifizierenden Hauptschulabschluss nachzuholen und wiederholt dort die 9. Jahrgangsstufe als Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Nach den Regelungen der Hauptschule wird Latein für eine Vorrückung in der Hauptschule nicht berücksichtigt. Der Schüler hätte dort also die Vorrückungserlaubnis aus der 9. Jahrgangsstufe heraus erhalten. Es handelt sich damit um einen freiwilligen Wiederholer, der nicht innerhalb der Schulart wiederholt, also einen sonstigen Wiederholer. Keine Erlaubnis zum Vorrücken: Gymnasium und Realschule Die absoluten Schülerzahlen im Schuljahr 2007/08 als Ausgangsgröße für die Wiederholer 2008/09 sind jeweils im Herbst des laufenden Schuljahres detailliert vorgestellt worden. Sie zeigen größenordnungsmäßig 750 bis 800 Schüler je Jahrgang an den öffentlichen Realschulen in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 und bis Schüler je Jahrgang in den Jahrgangsstufen 6 bis 11 der öffentlichen Gymnasien in Nürnberg. In der Klasse 8 wiederholen also bei fast gleichen absoluten Zahlen (Realschule 84 Schüler Gymnasium 80 Schüler) an der Realschule (84 : %) relativ deutlich mehr Schüler die Jahrgangsstufe als am Gymnasium (80 : %). Um die Betrachtung der Wiederholer abzurunden, müsste man noch eine Untersuchung über die Schüler anfügen, die an ihre bisherige Schulform wegen mangelnder Leistungen wiederholen müssten und an der aufnehmende Schulform die Klasse nicht wiederholen müssen. So dürfte z.b. ein Schüler mit mangelnden Leistungen in Latein und Deutsch in der Jahrgangsstufe 8 des Gymnasiums ohne Wiederholen in die Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule eintreten

6 Abschlüsse Verlassen der Schule ohne Abschluss Es liegen zur Zeit nur die Daten des Abschlusses aus dem Schuljahr 2007/08 (Sommer 2008) vor. Die amtliche Statistik zählt unter der Rubrik Verlassen der Hauptschule/ Realschule/ Gymnasium nach erfüllter Vollzeitschulpflicht ohne Abschluss alle Schüler, die ihre bisher besuchte Schule verlassen. Unter diese Rubrik fallen also beispielsweise auch solche Schüler, die nach einmaligem Wiederholen am Ende der 8. Jahrgansstufe die Schule wechseln (z..b. Umzug, Wechsel innerhalb der Schulform). Volksschulen zur Sonderpädagogischen Förderung Die öffentlichen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung umfassen die Schulen für die die Stadt Nürnberg Sachaufwandsträger ist (Jean-Paul-Platz, Glogauer Str., Merseburger Str., Motterstr., Sielstr./Bärenschanze, Merianstr. und Bertha-von-Suttner-Str.) sowie Schulen des Bezirks. In den Schulen in der Aufwandsträgerschaft der Stadt Nürnberg wurden in den Abschlussklassen des Schuljahres 2007/08 zum 01.Oktober 2007 insgesamt 257 Schüler unterrichtet. Die Statistik weist über alle öffentlichen Förderschulen hinweg im Sommer 2008 dann 281 Schüler aus, die die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung verlassen. Diese erhalten regelmäßig keinen Volksschulabschluss. Verlassen der Hauptschule ohne Hauptschulabschluss Betrachtet man die 117 Schüler, die am Ende des Schuljahres 2007/08 am Ende der 8. Jahrgangsstufe bereits 9 Schulbesuchsjahre 1 hinter sich hatten und dann ihre bisherige Schule verlassen haben, so ergibt sich folgendes differenzierteres Bild. Laut Statistik wechseln von 117 Schülern: 20 Schüler an eine andere Hauptschule, 6 Schüler an eine Realschule, Wirtschaftsschule oder ausländische Schule und 91 Schüler werden in der Kategorie sonstige geführt, davon berufliche Schulen (ca. 85) und in die Ausbildung (ca. 4). Die Zahl der 153 Schüler, die die 9. Jahrgangsstufe ohne Hauptschulabschluss verlassen haben, gliedert sich auf wie folgt: 24 Schüler an eine andere Hauptschule, 3 Schüler an eine Schule im Ausland und 125 Schüler Kategorie sonstige, amtliche Daten über die Verteilung auf Ausbildung / nicht Ausbildung liegen nicht vor. Von den 153 Schülern, die am Ende 9. Jahrgangsstufe die Hauptschule ohne Abschluss verließen kamen etwa: 20 Schüler aus der Übergangsklasse und 35 Schüler aus der Praxisklasse. 1 Nach 9 Schulbesuchsjahren ist die Schulpflicht an den allgemeinbildenden Schulen erfüllt

7 - 4 - Schüler aus Praxis- und Übergangsklassen können nach Volksschulordnung keinen Hauptschulabschluss erwerben. Die beiden letztgenannten Gruppen werden in der vorletzten Schulwoche im Juli entlassen und nehmen zu einem Teil in der letzten Schulwoche dann an der Prüfung für Externe zum Hauptschulabschluss teil. über alle Jahrgangsstufen hinweg verließen 310 Schüler die Hauptschule ohne Hauptschulabschluss. Gymnasium, Wirtschaftsschule, Realschule und Hauptschule Am Ende des Schuljahres 2007/08 stellt sich die Entlass-Situation der weiterführenden Schulen bei Schülern, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben aber ohne Hauptschulabschluss bzw. mit Hauptschulabschluss blieben, wie folgt dar: ohne HS- Abschluss mit HS- Abschluss Gymnasium Realschule Wirtschaftschule 42 Hauptschule Summe Höhere Abschlüsse Vgl. anliegende Tabelle Von den 287 Schülern, die das Gymnasium, die Realschule und die Wirtschaftsschule mit oder ohne Hauptschulabschluss verlassen haben, versucht ein Teil noch an der Hauptschule (Klasse 9, M9 bzw. M10) bzw. der Realschule einen Abschluss zu erwerben. Im Vorjahr waren dies bei ähnlichen Größenordnungen an Entlass-Schülern etwa 60 Schüler, die sich an einer Nürnberger Hauptschule und 15 Schüler, die sich an einer Nürnberger Realschule angemeldet hatten. In den Schülerzahlen der Gymnasien, Realschulen und Wirtschaftsschulen sind außerdem etwa 5 bis 15% Gastschüler enthalten. Diese würden ggf. an eine Hauptschule außerhalb Nürnbergs gehen. Ähnlich wie bei den Hauptschulen wird es einen Anteil von Schülern geben, die zwar beispielsweise eine Realschule verließen, aber an einer anderen Realschule ihre Schullaufbahn weiterführten. Schüler, die die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss verlassen, werden in der Regel berufsschulpflichtig. Damit haben Sie die Möglichkeit an den beruflichen Schulen noch einen Abschluss zu erwerben. Ein reiner Vergleich des Zahlenmaterials ist an dieser Stelle nicht sinnvoll, weil in den Schülerzahlen der beruflichen Schulen ein erheblicher Anteil von Schülern, die außerhalb Nürnbergs leben, enthalten ist.

8 Höchster erreichter allgemein bildender Abschluss bei Abgängern mit erfüllter Vollzeitschulpflicht aus öffentlichen allgemeinbildenden Nürnberger Schulen nach Jahrgangsstufen am Ende des Schuljahres 2007/08 Hauptschule in Prozent aller Hauptschulabgänger mit erfüllter Vollzeitschulpflicht erfüllte Vollzeitschulpflicht ohne Schulabschluss ,7 Hauptschulabschluss (ohne Quali) ,9 qualifizierender Hauptschulabschluss ,7 mittlerer Abschluss ,7 Gesamt ,0 Volksschule zur sonderpäd. Förderung in Prozent aller Förderschulabgänger mit erfüllter Vollzeitschulpflicht erfüllte Vollzeitschulpflicht ohne Schulabschluss ,4 Abschluss der Schule zur Lernförderung/des SFZ ,1 Hauptschulabschluss (ohne Quali) ,9 qualifizierender Hauptschulabschluss erfüllte Vollze 1 1 0,4 Abschusszeugnis des Förderzentrums (geist.entwicklung) 8 8 3,2 mittlerer Abschluss 0 0,0 Gesamt ,0 Realschule in Prozent aller Realschulabgänger mit erfüllter Vollzeitschulpflicht erfüllte Vollzeitschulpflicht ohne Schulabschluss ,2 Hauptschulabschluss (ohne Quali) ,5 mittlerer Abschluss ,3 Gesamt ,0 Gymnasium in Prozent aller gymnasialen Abgänger mit erfüllter Vollzeitschulpflicht erfüllte Vollzeitschulpflicht ohne Schulabschluss ,1 Hauptschulabschluss (ohne Quali) ,3 qualifizierender Hauptschulabschluss 1 1 0,1 Oberstufenreife ,6 erfolgreiche besondere Prüfung gemäß GSO ,8 sonstiger mittlerer Schulabschluss ,0 allgemeine Hochschulreife ,3 Gesamt ,0 Wirtschaftsschule in Prozent aller Wirtschaftsschulabgänger mit erfüllter Vollzeitschulpflicht erfüllte Vollzeitschulpflicht ohne Schulabschluss ,0 qualifizierender Hauptschulabschluss ,0 mittlerer Abschluss ,0 Gesamt ,0 Amt für Stadtforschung und Satistik Stadt Nürnberg auf Basis der amtl. Schuldaten

9 Wiederholer an öffentlichen Nürnberger Schulen im Schuljahr 2008/09 Art der Wiederholung Hauptschule derzeit besuchte Jahrgangsstufe keine Erlaubnis zum Vorrücken, bzw. Hauptschulabschluss / mittl. Abschluss nicht erreicht freiwillig (nur innerhalb der gleichen Schulart) aus sonstigen Gründen Gesamt Volkschule zur sonderpädagogischen Förderung Art der Wiederholung derzeit besuchte Jahrgangsstufe 1A Gesamt keine Erlaubnis zum Vorrücken freiwillig (nur innerhalb der gleichen Schulart) aus sonstigen Gründen Gesamt Realschule Art der Wiederholung derzeit besuchte Jahrgangsstufe Gesamt keine Erlaubnis zum Vorrücken freiwillig (nur innerhalb der gleichen Schulart aus sonstigen Gründen Gesamt Gymnasium Art der Wiederholung derzeit besuchte Jahrgangsstufe Gesamt keine Erlaubnis zum Vorrücken freiwillig (nur innerhalb der gleichen Schulart im Vorjahr Probezeit nicht bestanden 1 1 aus sonstigen Gründen Gesamt Amt für Stadtforschung und Satistik Stadt Nürnberg auf Basis der amtl. Schuldaten Gesamt

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