Hans-Sachs-Berufskolleg. Kfz-/Metalltechnik. Förderkonzept. Schuljahr 2008/09. Technische Zeichner

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1 Förderkonzept Schuljahr 2008/09

2 Leistungskonzept für die Schüler des dualen Ausbildungssystems Schulgesetz Bei durch die Schule erkannten Defiziten (Fehlzeiten, mangelhafte Leistungen) wird in jedem Fall der Ausbildungsbetrieb verständigt. Bei nicht ausreichenden Leistungen muss durch die Unterschrift des Ausbildungsverantwortlichen die Kenntnisnahme bestätigt werden. Bei längerfristigen mangelhaften Leistungen wird der Ausbildungsbetrieb durch den Klassenlehrer besucht und ein Förderkonzept mit dem Betrieb abgestimmt. Dies können z.b. Ausbildungsbegleitende Hilfen sein, aber auch betriebsinterne Maßnahmen, die durch die Schule initiiert und überwacht werden. Konkret stellt der Klassenlehrer Materialien (Aufgaben, Lernsituationen usw) zur Verfügung, die im Betrieb unter Aufsicht eines Ausbildungsverantwortlichen bearbeitet werden. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den 21, 22 und 25 AschO. Die Anzahl, Art und Umfang der Leistungsnachweise wird durch die Bildungsgangkonferenzen festgelegt. Die Abstimmung ist im Rahmen der didaktischen Jahresplanung durch die Bildungsgangkonferenzen zu dokumentieren. Mitglieder der Bildungsgangkonferenzen sind alle im Bildungsgang unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer ( 3 SchMG - BASS 1-3). Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten. Zu Beginn eines Schuljahres informieren die im Bildungsgang unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler über die Art der geforderten Leistungen im Beurteilungsbereich "schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen". Zum Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen" gehören z.b. mündliche Mitarbeit, kurze schriftliche Übungen, Berichte, Fachgespräche, Protokolle, praktische Leistungen, Referate. Die Leistungen aus diesem Bereich sind mindestens einmal pro Halbjahr zu einer Leistungsnote zusammenzufassen, den Schülerinnen und Schülern bekannt zu geben und in der Liste der Leistungsnoten zu dokumentieren. Die Leistungsnoten aus dem Beurteilungsbereich "schriftliche Arbeiten" sollen höchstens die Hälfte aller Leistungsnoten ausmachen. Über den Leistungsstand sind die Schülerinnen und Schüler etwa in der Mitte des Berurteilungszeitraumes zu unter-richten, die Unterrichtung ist aktenkundig zu machen. Hausaufgaben, die lediglich zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten dienen, sind nicht Gegenstand Seite 1

3 Förderkonzept für die Schüler des dualen Ausbildungssystems der Leistungsbewertung. Die jederzeitige Auskunftspflicht über den Leistungsstand bleibt unberührt Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Festlegung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten. Zu Beginn eines Schuljahres informieren die im Bildungsgang unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler über die Art der geforderten Leistungen im Beurteilungsbereich "schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen". Zum Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen" gehören z.b. mündliche Mitarbeit, kurze schriftliche Übungen, Berichte, Fachgespräche, Protokolle, praktische Leistungen, Referate. Die Leistungen aus diesem Bereich sind mindestens einmal pro Halbjahr zu einer Leistungsnote zusammenzufassen, den Schülerinnen und Schülern bekannt zu geben und in der Liste der Leistungsnoten zu dokumentieren. Die Leistungsnoten aus dem Beurteilungsbereich "schriftliche Arbeiten" sollen höchstens die Hälfte aller Leistungsnoten ausmachen. Über den Leistungsstand sind die Schülerinnen und Schüler etwa in der Mitte des Berurteilungszeitraumes zu unter-richten, die Unterrichtung ist aktenkundig zu machen. Hausaufgaben, die lediglich zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten dienen, sind nicht Gegenstand der Leistungsbewertung. Seite 2

4 Förderkonzept für die Schüler des dualen Ausbildungssystems Die Durchfallquote bei der Abschlussprüfung liegt seit Jahren zwischen 0-5%! Individuelle schritliche Förderhilfe bei mangelhaften Leistungen Individuelle Förderung durch den Ausbildungsbetrieb in enger Absprache und auf Anraten der Schule Bei nicht ausreichenden Leistungen im Beurteilungsbereich Schriftliche Leistungen wird unter der Note eine Förderhilfe angegeben, die dem Schüler als Orientierung für eine Verbesserung seiner Defizite dient. Bei durch die Schule erkannten Defiziten (Fehlzeiten, mangelhafte Leistungen) wird in jedem Fall der Ausbildungsbetrieb verständigt. Bei nicht ausreichenden Leistungen muss durch die Unterschrift des Ausbildungsverantwortlichen die Kenntnisnahme bestätigt werden. Bei längerfristigen mangelhaften Leistungen wird der Ausbildungsbetrieb durch den Klassenlehrer besucht und ein Förderkonzept mit dem Betrieb abgestimmt. Dies können z.b. Ausbildungsbegleitende Hilfen sein, aber auch betriebsinterne Maßnahmen, die durch die Schule initiiert und überwacht werden. Konkret stellt der Klassenlehrer Materialien (Aufgaben, Lernsituationen usw) zur Verfügung, die im Betrieb unter Aufsicht eines Ausbildungsverantwortlichen bearbeitet werden. Ausbildungsbegleitende Hilfen Enge Zusammenarbeit mit den Maßnahmeträgern und gezielte Ansprache förderungswürdiger Schüler. Klare Vorgaben für jeden geförderten Schüler durch das direkte Gespräch mit der durchführenden Person beim Maßnahmeträger, die Informationen über die schulischen Ausbildungsinhalte z.b. durch die Teilnahme an Bildungsgangkonferenzen, sowie eine gezielte Überwachung der Leistungsänderung bei den betroffenen Schülern werden zu einer Leistungssteigerung führen. Mindestens einmal pro Halbjahr werden Gesprächstermine in der Schule vereinbart. Prüfungsvorbereitung An Hand bereits durchgeführter realer Prüfungen, die mit großem zeitlichen Vorlauf den Schülern zur häuslichen Bearbeitung überlassen werden, können Defizite aufgedeckt und durch gezielte Nacharbeit ausgeglichen werden. Durch eine zweite Prüfung zum gleichen Themenkomplex wird der Erfolg überprüft. Seite 3

5 Förderkonzept für die Schüler des dualen Ausbildungssystems Hans-Sachs-Berufskolleg Unterrichtliche Förderangebote im Bereich Fremdsprache (Englisch) Im Bereich der Fremdsprache Englisch wird auf Basis eines 40stündigen Pflichtangebotes der Unterricht auf mindestens zwei Niveaustufen angeboten. Diese Niveaustufen können erstmalig zum Schuljahresende 2008/2009 auf freiwillger Basis mit dem KMK-Fremdsprachen-Zertifikat abgeschlossen werden. Unabhängig von allen anderen sonstigen Zeugnisnoten beweisen sie mit diesem bundes- und europaweit anerkannten Qualifikationsnachweis ihre Bereitschaft zu zusätzlichen Leistungen und ihre Kompetenzen zur beruflichen Kommunikation. Durch die Internationalisierung der Märkte erkennen auch immer mehr Unternehmen die Bedeutung zusätzlicher Fremdsprachenkenntnisse und fragen ihrerseits nach dem Zertifikat. Die europaweite Einführung des KMK-Fremdsprachen-Zertifikates wurde 1997 vom Europarat beschlossen. Es liefert eine umfassende Beschreibung von Zielen, Methoden, Tests und Bewertungen im Bereich fremdsprachlicher Kompetenz.Das Zertifikat beruht auf dem europäische Referenzrahmen für Fremdsprachen und verwendet ein Schema, das von drei größeren Niveaubereichen ausgeht, die jeweils in zwei Stufen unterteilt sind: Je Niveau wird die Prüfung differenziert nach den Erfordernissen der technischen Berufsbereiche durchgeführt. Geprüft wird mündlich und schriftlich. Die Bewertung ist unabhängig von allen anderen schulischen Leistungen. Besondere Förderangebote im Bereich Fremdsprache (Englisch) Einrichtung eines klassenübergreifenden 40stündigen Ergänzungsangebotes, mit dem die zweite Niveaustufe des KMK-Fremdsprachen-Zertifikats erreicht werden kann. Dieses Angebot findet nach den verbindlichen Unterrichtsstunden statt und steht allen Schülern des Metall- und Kfz-Bereiches offen. Die erste Prüfung der Stufe 2 wird am Ende des Schuljahres 2008/2009 angeboten und kann auch von den Schülern belegt werden, die bereits in früheren Jahrgangsstufen die Fremdsprache Englisch als Unterrichtsfach hatten. Bei Bedarf folgen ab dem Schuljahr 2009/2010 weitere Angebote für die Stufe 3. Schriftliche Fixierung der Fördermaßnahmen im Klassenbuch Personenbezogene Erfassung aller Fördermaßnahmen im Klassenbuch Seite 4

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