Außergewöhnliche Sendungen

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1 Außergewöhnliche Sendungen 31 Standard sonstige Betriebliche Richtlinien Außergewöhnliche Sendungen Gültig im Bereich: ÖBB-Infrastruktur AG Intern

2 Impressum ÖBB-Infrastruktur AG 1020 Wien, Praterstern 3 Alle Rechte vorbehalten Nachdruck auch auszugsweise und mittels elektronischer Hilfsmittel verboten Im Selbstverlag der ÖBB-Infrastruktur AG Klassifizierungsstufe: ÖBB-Infrastruktur AG Intern Seite 2 von 33

3 Änderungsverzeichnis Lfd. Nr. Änderungen gemäß Zahl Gegenstand Gültig ab 1 NZ-TM Handbuch für die Behandlung von außergewöhnlichen Sendungen Änderung BL-STA Neuauflage Leitfaden Behandlung außergewöhnlichen Sendungen (ersetzt das Handbuch für die Behandlung von außergewöhnlichen Sendungen) von Seite 3 von 33

4 Vorbemerkung Der Leitfaden beinhaltet die Bestimmungen zur Behandlung von außergewöhnlichen Sendungen auf dem Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG. Aufgrund der Sicherheitsrelevanz der Beförderung von as beinhaltet der Leitfaden Behandlung von außergewöhnlichen Sendungen auch die maßgeblichen Fristenpläne. Dieses Verfahren ist sicherheitsrelevant und somit bindend. Dieser Leitfaden ist für jeden Bearbeiter und Besteller zwingende Grundlage. Seite 4 von 33

5 1 Allgemeines Allgemeine Informationen Zweck Gültigkeit Geltungsbereich Mitgeltende Dokumente / Unterlagen Definition und Differenzierung von as Besonderheiten International Lauffähigkeitsbescheinigung im nationalen Verkehr Ansprechpartner as / Profil Genehmigungsverfahren as Erstprüfung Zustimmungsantrag Beförderungsmöglichkeit / Machbarkeitsstudie Übernahmezustimmung Gültigkeit Fristenplan Genehmigungsverfahren Kennzeichnung / Identifikation Erläuterung Spaltenaufbau Kennzeichnung und Abnahme Grundsatz Kennzeichnung Entfall Bezettelung Muster U Anhang 1 - Profilkatalog Allgemeines Profilverfahren international Profilverfahren national Erstellung / Änderung des Profilkataloges Antrag auf ein neues Profil Fristenplan Profil Aktualisierung der Profile Profile Anhang 2 - Verzeichnis von Zügen mit ständig geführten as Allgemeines Erstellung Änderung(en) Anhang Seite 5 von 33

6 6 Trassenbestellung für den Transport von as bei NZ- TM-FE bzw. VM (Auszug SNNB) Bestellung Ansprechpartner für Anmeldung Beförderung as Bestellfristen für außergewöhnliche Sendungen Abkürzungsverzeichnis Anlagen Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Seite 6 von 33

7 1 Allgemeines 1.1 Allgemeine Informationen Dem EVU obliegt die Erstprüfung des Transportes. Der Umfang beinhaltet die Prüfung des Transportes auf die Kriterien gemäß UIC-Merkblatt 502-1, zusätzlich den ÖBB-Infrastruktur AG spezifischen Kriterien (siehe Pkt. 1.6) sowie den Bestimmungen gemäß SNNB. Das EVU trägt die Entscheidung und Verantwortung ob der Transport als as zu kategorisieren ist. Entspricht der Transport nicht den Infrastrukturbestimmungen der ÖBB-Infrastruktur AG, obliegt es dem EVU zu prüfen, ob für diese Transportkriterien bereits ein Profil im Profilkatalog aufliegt. Besteht kein Profil gemäß Profilkatalog ist ein Zustimmungsantrag zu stellen. Kann der Transport in ein Profil des Profilkataloges der ÖBB-Infrastruktur AG eingestuft werden, ist kein weiteres Genehmigungsverfahren auf dem Streckennetz deröbb-infrastruktur AG nötig. Die erforderliche Trassenbestellung ist an NZ-TM-FE bzw. NZ-VM-UF zu richten. Benötigt das EVU die Aufnahme eines Profils in den Profilkatalog bzw. erkennt der IB die Notwendigkeit zur Aufnahme eines Profils in den Profilkatalog ist dieser Vorgang gemäß Zustimmungsantrag UIC-Merkblatt bei NZ-TM-FG-aS anzustoßen. Ist für den Transport eine gesonderte Beförderungsbedingung nötig, obliegt es dem EVU das Genehmigungsverfahren (mittels Zustimmungsantrag), gemäß UIC-Merkblatt an NZ-TM-FG-aS fristgerecht einzuleiten. (technische Daten, Beförderungsweg Fahrzeugdaten). 1.2 Zweck Sicherstellung der einheitlichen Vorgangsweise hinsichtlich der Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten zur Behandlung von as auf dem Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG 1.3 Gültigkeit Der Leitfaden Behandlung von außergewöhnlichen Sendungen hat für alle Bearbeiter und EVU Gültigkeit. 1.4 Geltungsbereich Der Leitfaden Behandlung von außergewöhnlichen Sendungen gilt auf dem gesamten Streckennetz der ÖBB- Infrastruktur AG. 1.5 Mitgeltende Dokumente / Unterlagen AVV, CIM, RIC, RIV UIC EN 15528, UIC 700 (außerhalb der EU) RW ; RW ; RW ; RW ; RW DV V3, ZSB Seite 7 von 33

8 1.6 Definition und Differenzierung von as Die Definition und Differenzierung betreffend as sind im UIC-Merkblatt geregelt. Zusätzlich sind am Netz der ÖBB-Infrastruktur AG folgende Sendungen als as abzuwickeln: Fahrzeuge (leer, beladen oder die selbst Gegenstand eines Frachtvertrages sind), die für den Einsatz bzw. Transport am Netz der ÖBB-Infrastruktur AG keine Zustimmung des Infrastrukturbetreibers (Zustimmungserklärung) besitzen *) **), *) für Wagen und Sonderfahrzeuge gilt: wenn sie keine(s) der nachfolgend genannten Anschriften / Zeichen tragen: RIC A im Konventionsraster RIV TEN GE bzw. TEN G1 A-ÖBB bzw. A-ÖBB* im IM Raster oder ÖBB im Vereinbarungsraster Kopie des Zustimmungsschreiben für Fahrten gem. EisBG 36(4) am Fahrzeug angebracht **) für Triebfahrzeuge und Triebzüge gilt: wenn sie nicht in der Fahrzeugdatenbank der ÖBB- Infrastruktur AG als zugelassen eingetragen sind Wagen, bei denen die Fälligkeit zur nächsten Revision um mehr als 5 Jahre überschritten ist Fahrzeuge mit Überschreitung der in den SNNB veröffentlichten kinematischen Lichtraumprofilen zugeordneten Fahrzeugumgrenzung Fahrzeuge mit Überschreitung der in den SNNB veröffentlichten Streckenklassen 1.7 Besonderheiten International Internationale Besonderheiten sind im UIC-Merkblatt unter Pkt. 1.2 Hinweis geregelt Lauffähigkeitsbescheinigung im nationalen Verkehr Bei Fahrzeugen die eine Lauffähigkeitsbescheinigung gemäß ZSB 31 erhalten, ist eine Verständigung von beteiligten Mitarbeitern nur bei Vorliegen von betrieblichen Bedingungen erforderlich. Die durch den Wagenmeister erstellte Lauffähigkeitsbescheinigung gilt für eine einmalige Beförderung. 1.8 Ansprechpartner as / Profil Aufgabenbereich Kontaktdaten as-bearbeiter Bearbeiter von ÖBB-Infrastruktur AG Christoph Dam außergewöhnlichen Netzzugang Tel: Sendungen Fahrplangrundlagen christoph.dam@oebb.at Ing. Christian Fischer AS.Grundlagen@oebb.at Tel: christian.fischer@oebb.at Seite 8 von 33

9 2 Genehmigungsverfahren as 2.1 Erstprüfung Die Erstprüfung ist unter Pkt. 1.1 Allgemeine Informationen geregelt Zustimmungsantrag Das Einleiten des Genehmigungsverfahrens ist unter Pkt. 1.1 Allgemeine Informationen geregelt. Jeder Antrag ist gemäß UIC-Merkblatt mit Daten gemäß Muster nach Anlage A.1 mit dem Vermerk auf Lademaßüberschreitung, Streckenklassenüberschreitung oder fehlende Zulassung einzubringen. Darüber hinaus sind bei: Fahrzeugen (leer, beladen oder die selbst Gegenstand eines Frachtvertrages sind), die für den Einsatz bzw. Transport am Netz der ÖBB-Infrastruktur AG keine Zustimmung des Infrastrukturbetreibers (Zustimmungserklärung) besitzen Wagen, bei denen die Fälligkeit zur nächsten Revision um mehr als 5 Jahre überschritten ist Fahrzeugen mit Überschreitung der Streckenklasse (Sonder)fahrzeugen Bauart- oder ladungsbedingten mit asymetrischer Achsgeometrie und/oder ungleichen Radsatzlasten Kranwagen Baumaschinen bei Fahrzeuggruppen (während des Transportes oder Überstellfahrt untrennbare Einheit) zusätzlich Angaben erforderlich. In diesen Fällen sind die Angaben im Antrag nach UIC-Merkblatt Anlage A.2 zu integrieren und das Detail-Datenblatt zu UIC-Merkblatt Anlage A.1 und A.2 (siehe Anhang) inklusive der Beilagen beizulegen. Um die Abarbeitung der Anträge einer kundenorientierten Reihung unterziehen zu können, ist in jedem Fall der geplante Transporttermin im Zustimmungsantrag (Code 32 Anlage A.1 des UIC-Merkblattes 502-1) anzugeben Beförderungsmöglichkeit / Machbarkeitsstudie Die Entscheidung über die Beförderungsmöglichkeit des Transportes obliegt dem Infrastrukturbetreiber. Die Beförderungsmöglichkeit wird aufgrund des Abgleiches des UIC-Merkblattes (technische Angaben, Fahrzeugdaten, Beförderungstag, Beförderungsweg) und den Infrastrukturdaten ermittelt. Die Information über den Beförderungsentscheid wird durch NZ-TM-FG-aS dem EVU fristgerecht gemäß Fristenplan übermittelt. (Ausnahme: wenn z.b. Messungen, Berechnungen oder zusätzliche technische Informationen für einen Fachbereich erforderlich sind, wird die Frist seitens Infrastrukturbetreiber gesondert bekannt gegeben). Wünscht ein EVU eine Machbarkeitsstudie so werden die Bestimmungen und Fristen eines Zustimmungsantrages angewendet. Seite 9 von 33

10 2.1.3 Übernahmezustimmung Die von den Fachbereichen erstellten und genehmigten Beförderungsbedingungen für die Erstellung der Übernahmezustimmung werden per (systemtechnisch) an NZ-TM-FG-aS gesendet. NZ-TM-FG-aS prüft die Beförderungsbedingungen auf Plausibilität der Einschränkungen in Bezug auf die Infrastrukturdaten. Die durch NZ-TM-FG-aS freigegebene Übernahmezustimmung wird an das EVU sowie an die Fachbereiche übermittelt. Die Übernahmezustimmung muss vom EVU, unter Bekanntgabe eventueller Kooperationspartner, der Trassenbestellung bei NZ-TM-FE bzw. NZ-VM-UF beigelegt werden Gültigkeit örtlich Es ist zu berücksichtigen, dass die ausgestellte Übernahmezustimmung nur auf den angegebenen Laufweg Gültigkeit hat zeitlich Die Übernahmezustimmung mit der angegebenen Identifikationsnummer ist grundsätzlich für ein Fahrplanjahr und grundsätzlich nur für das ansuchende EVU gültig. Wird das Fahrplanjahr überschritten muss für diese Identifikationsnummer neuerlich ein Zustimmungsantrag eingereicht werden. Werden im Zustimmungsantrag keine Adaptierungen durchgeführt, wird die Identifikationsnummer nicht geändert. Werden Adaptierungen vorgenommen, werden diese mit Versionsnummern veröffentlicht und den Antragsteller bekanntgegeben. Bei Änderungen der Eingangsparameter welche negative Auswirkungen auf die Beförderungsbedingungen zu Folge haben werden in Abstimmung mit den Fachbereichen neue Identifikationsnummern vergeben. Seite 10 von 33

11 2.1.5 Fristenplan Genehmigungsverfahren Fristenplan für Sendungsidentifikationsnummer 1, 3, 6, 8, 9 gemäß Pkt (Leitfaden Behandlung von außergewöhnlichen Sendungen) Übermittlung Zustimmungsantrag durch EVU: X 10 Wochen Info Beförderungsentscheid von NZ-TM-FG-aS: X 8 Wochen Detailuntersuchung Fachbereich: X 3 Wochen Plausibilisierung NZ-TM-FG-aS X 2 Wochen Übermittlung Übernahmezustimmung von NZ-TM-FG-aS: X 1 Woche Kurzfristige bzw. unvorhersehbare außerhalb des Fristenplanes auftretende as, die eine Änderung oder Neuerstellung nach sich ziehen bzw. Bestandsberichtigungen, bedingen den sofortigen Start des Genehmigungsverfahrens. Die Zeitschiene des Fristenplanes startet erst nach Vorliegen aller benötigten Unterlagen Fristenplan für Sendungsidentifikationsnummer 0, 2, 4, 5, 7 gemäß Pkt (Leitfaden Behandlung von außergewöhnlichen Sendungen) Übermittlung Zustimmungsantrag durch EVU: X 5 Wochen Info Beförderungsentscheid von NZ-TM-FG-aS: X 4 Wochen Detailuntersuchung Fachbereich: X 3 Wochen Plausibilisierung NZ-TM-FG-aS: X 2 Wochen Übermittlung Übernahmezustimmung von NZ-TM-FG-aS: X 1 Woche Kurzfristige bzw. unvorhersehbare außerhalb des Fristenplanes auftretende as, die eine Änderung oder Neuerstellung nach sich ziehen bzw. Bestandsberichtigungen, bedingen den sofortigen Start des Genehmigungsverfahrens. Die Zeitschiene des Fristenplanes startet erst nach Vorliegen aller benötigten Unterlagen. Seite 11 von 33

12 2.2 Kennzeichnung / Identifikation Allgemeines: Die Identifikationsnummer wird bereits beim Ansuchen auf den Zustimmungsantrag durch das EVU vergeben. Wird der Antrag widerrufen oder wird dem Antrag nicht zugestimmt kann die Identifikationsnummer für das Fahrplanjahr der Einreichung nicht neuerlich vergeben werden. Die Identifikationsnummer wird in weiterer Folge als as-zahl verwendet. Beispiel: Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Spalte 5 Spalte 6 EVU A F EVU B Tabelle 1 Kennzeichnung / Identifikation Erläuterung Spaltenaufbau Spalte 1 Spalte 1 enthält die Identifikation des EVU Spalte 2 Spalte 2 enthält die Identifikationsnummer des EVU (NZ-TM-FG-aS vergibt eine fortlaufende Nummer) Muster: 11 Muster EVU A 12 Muster EVU B Tabelle 2 Identifikationsnummer des EVU Seite 12 von 33

13 Spalte 3 Spalte 3 enthält die Sendungsidentifikationsnummer und beschreibt die Art der Sendung Sendungs- Identifikationsnummer Definition 0 Lademaßüberschreitung gemäß Profil 1 Lademaßüberschreitung außerhalb Profil 2 Lademaßüberschreitung bei anderen Infrastrukturen 3 Streckenklassenüberschreitung 4 Streckenklassenüberschreitung bei anderer Infrastrukturen 5 Fahrzeuge auf eigenen Rädern rollend ohne gültige Netzzulassung 6 Militärsendungen (z.b. Panzer) 7 Schienentransporte (über 36m) 8 9 Mehrere Kriterien zutreffend (z.b. Sendungsidentifikationsnummer 1 und 5) Sondergüterzüge die besondere Bedingungen zur sicheren Durchführung z.b. seitenverschiebbare Sendungen mit Tragschnabelwagen bei Tageslicht und besonderen Reihungsbeschränkungen erfordern (z.b. Transformatoren, Generatoren) Tabelle 3 Sendungsidentifikationsnummer Spalte 4 Spalte 4 enthält die Zählnummer für die Evidenzführung (das EVU vergibt eine fortlaufende Nummer) Spalte 5 Spalte 5 enthält die Jahreszahl in der um die Genehmigung angesucht wird. Diese ist grundsätzlich bis Fahrplanwechsel gültig Spalte 6 Spalte 6 enthält bei Zutreffen die Kennzeichnung F. Die Kennzeichnung F hinter der Genehmigungszahl bedeutet, dass diese Sendung auf der Infrastruktur der ÖBB-Infrastruktur AG keine betrieblichen Einschränkungen hat (z.b.: Lademaßüberschreitung oder Streckenklassenüberschreitung bei anderen Infrastrukturen). Seite 13 von 33

14 3 Kennzeichnung und Abnahme 3.1 Grundsatz Das versendende EVU haftet für die Übereinstimmung der außergewöhnlichen Sendung mit der Übernahmezustimmung. Die Abnahme der außergewöhnlichen Sendung durch den technischen Wagendienst erfolgt über das EVU. 3.2 Kennzeichnung Die Kennzeichnung des Transportes mit dem Zettel für außergewöhnliche Sendungen Muster U erfolgt durch das EVU und ist im UIC-Merkblatt geregelt Entfall Bezettelung Muster U Grundsätzlich ist der Entfall der Bezettelung mit Muster U im UIC-Merkblatt geregelt. Zusätzlich finden folgende Regelungen zum Entfall der Bezettelung mit Muster U auf dem Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG Anwendung: bei Sendungen mit Lauffähigkeitsbescheinigung im nationalen Verkehr bei Doppelstockreisezugwagen gemäß PR 150 bei DB BR 401-ICE 1 gemäß PR 151 Seite 14 von 33

15 4 Anhang 1 - Profilkatalog 4.1 Allgemeines Von der ÖBB-Infrastruktur AG sind Profile für Lademaß-, Streckenklassenüberschreitungen und außergewöhnliche Fahrzeuge für bestimmte Strecken aufgelegt und im Profilkatalog zusammengefasst. Für die Beförderung von Profilen im internationalen und nationalen Bereich, ist bei anderen Infrastrukturbetreibern eine gesonderte Genehmigung erforderlich Profilverfahren international Für die Beförderung von Profilen im internationalen Verkehr sind die Profilnummern 101 bis 149 und 170 bis 172 vorgesehen. Die internationale Abstimmung der Profile erfolgt in der Arbeitsgruppe UIC Profilverfahren national Für die Beförderung von Profilen im nationalen Verkehr finden alle anderen Profilnummern ausgenommen jene unter Pkt erwähnten, Anwendung. 4.2 Erstellung / Änderung des Profilkataloges Die Erstellung und Aktualisierung des Profilkataloges sowie die Neuaufnahme von Profilen in den Profilkatalog obliegt NZ-TM-FG-aS. Der Profilkatalog wird im Intranet / Internet für alle Kunden der ÖBB-Infrastruktur AG zur Verfügung gestellt. Alle Änderungen werden mittels Newsletter (die im ÖBB Verteiler angemeldeten User) und Aussendung durch OSS bekanntgegeben. 4.3 Antrag auf ein neues Profil Der Antrag zur Erstellung eines neuen Profils obliegt dem EVU bzw. IB und muß analog dem Antrag zur Einzelbeförderung gemäß UIC-Merkblatt beantragt werden. Der Antrag für die Erstellung eines neuen Profils muss spätestens 6 Monate vor der geplanten Veröffentlichung gestellt werden. Die Beförderungsbedingungen gegebenenfalls Einwände der Fachbereiche zur Aufnahme als Profil werden an NZ-TM-FG-aS übermittelt. NZ-TM-FG-aS leitet diese zusammengefasst an das EVU weiter Fristenplan Profil Übermittlung Zustimmungsantrag: Y 6 Monate Detailuntersuchung Fachbereich: Y 6 Wochen Übermittlung Profil von NZ-TM-FG-aS: (inkl. Aufnahme im Profilkatalog) Y 4 Wochen Wird bei der Detailuntersuchung (z.b. Messungen, Berechnungen) erkannt, dass der Fristenplan nicht eingehalten werden kann, bzw. wird der Zustimmungsantrag abgelehnt, sind alle Beteiligten umgehend zu Informieren. Seite 15 von 33

16 4.4 Aktualisierung der Profile Die Aktualisierung der bereits veröffentlichten Profile erfolgt aufgrund von geänderten Infrastruktur- und Fahrzeugdaten. Für die Bekanntgabe von geänderten Daten an NZ-TM-FG-aS ist jener Bereich verantwortlich, bei dem sich technische Angaben und kritische Punkte bzw. infrastrukturrelevante Daten geändert haben. Die Prüfung der Aufnahme neuer Fahrzeuge in ein bestehendes Profil erfolgt mittels Vorlage des Zustimmungsantrages des EVU bzw. IB (siehe Pkt. 1.1). Für die Bekanntgabe der geänderten Infrastrukturdaten und der daraus resultierenden geänderten Beförderungsbedingungen ist der GB SAE verantwortlich. Die Aktualisierung der Profile erfolgt zu den Änderungsterminen des unterjährigen Fahrplans und wird mittels Newsletter und Aussendung durch OSS bekannt gegeben. Änderungen in den Profilen werden mittels Versionsnummer veröffentlicht. Kurzfristig notwendige Änderungen werden als Änderungsschreiben via an angemeldete User bekanntgegeben und von OSS an alle EVU weitergeleitet. Die Unterschiede zur Vorgängerversion werden mittels seitlichen Randstrich gekennzeichnet. Seite 16 von 33

17 4.5 Profile ÖBB-PR Quelle Art der Ladung/Sendung 113 UIC UIC UIC UIC UIC UIC UIC UIC UIC UIC UIC UIC Doppelstockreisezugwagen 151 DB BR ICE Rollende Landstraße (Fahrzeugbreite max. 2,6 m) 161 Rollende Landstraße (Fahrzeugbreite max. 2,5 m) 165 Niederflurwagengruppen 170 UIC UKV bis P/C 45 bzw. bis P/C UIC UKV P/C 46 bis 50 bzw. P/C 366 bis UIC UKV P/C 51 bis 80 bzw. P/C 381 bis Sattelanhänger Goldhofer (ÖBH) 181 Sammelumrisse Militärverkehr 300 Gleisbaukräne 301 Maststellgeräte 302 Sonderbewilligungen zur Überschreitung der Streckenklasse 303 Tabelle 4 Profile Sonderbewilligungen zur Überschreitung der Streckenklasse mit Tfz Reihe 2016 Die Profile sind im Intranet und Internet veröffentlicht. Seite 17 von 33

18 5 Anhang 2 - Verzeichnis von Zügen mit ständig geführten as 5.1 Allgemeines Der Anhang 2 enthält alle Züge, mit ständig geführten außergewöhnlichen Sendungen. Die Inhalte des Anhang 2 sind Zugnummer, Zugausgangs- und Zugendbahnhof bzw. Grenzeintritts- und Grenzaustrittsbahnhof, Profil, P/C Kodifizierung, as-zahl und Anmerkungen. Um in das Verzeichnis aufgenommen zu werden, gilt grundsätzlich eine Beförderung der as an den überwiegenden Verkehrstagen des Zuges (aufgrund Befehlsvorschreibungen). Die Beförderungsbedingungen der as-zahl werden mittels Dauerbeförderungsanordnung die nur auf einem bestimmten Streckenverlauf Gültigkeit hat, bekannt gegeben. 5.2 Erstellung Der Anhang 2 wird immer zum Fahrplanwechsel, aufgrund der Bestellungen durch das EVU zum Jahresfahrplan neu aufgelegt (X-4 Wochen). 5.3 Änderung(en) Bei unterjährigen Bestellungen durch das EVU erfolgen die Änderungen zu den Änderungsterminen des unterjährigen Fahrplans. Alle Änderungen werden mittels Newsletter (angemeldete User) und Aussendung durch OSS bekanntgegeben. Erkennt NZ-TM-FG-aS die Notwendigkeit zur Aufnahme, so wird diese unter Rücksprache mit dem EVU durchgeführt. 5.4 Anhang 2 Auszug: Zug Laufweg Profil P/C Kodifizierung as-zahl Anmerkungen Wer G-Dlt 170,171,172 70/400 *) Nif G-Wer 170,171,172 70/400 *) Wer G-Nif G 170,171,172 70/400 *) Ef G-Wer G 170,171,172 70/400 *) Wer G-Ef G 170,171,172 78/ Ef G-Wer G 170,171,172 70/ Wer G-Ef G 170,171,172 70/ *) Ef G-Wer G 170,171,172 70/400 *) Wer G-Ef G 170,171,172 70/400 *) Ef G-Wer G 170,171,172 70/400 *) Wer G-Ef G 170,171,172 70/400 *) Ef G-Wer G 170,171,172 70/400 *) Tabelle 5 Anhang 2 * ) Zug gem. DB 610, Anlage 4, Fußnoten 1) und 3) Seite 18 von 33

19 6 Trassenbestellung für den Transport von as bei NZ-TM-FE bzw. VM (Auszug SNNB) 6.1 Bestellung Die Angaben für die Bestellung der Beförderung einer außergewöhnlichen Sendung durch das EVU haben den Beförderungsplan, Beförderungstag, Beförderungsweg, Beförderungszug, as-zahl/pr und die Beförderungsbedingungen zu enthalten. Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt dies sinngemäß auch für den Teilabschnitt der Grenzstrecke des anderen IB. Die Bestellung ist rechtzeitig, das ist für den Einzelwagenverkehr grundsätzlich 4 Stunden, für Sondergüterzüge grundsätzlich 5 Werktage vor der gewünschten Beförderung bekanntzugeben. 6.2 Ansprechpartner für Anmeldung Beförderung as Aufgabenbereich Kontaktdaten Kontaktperson Bekanntgabe der Beförderung von außergewöhnlichen Sendungen ÖBB-Infrastruktur Netzzugang Verfügbarkeitsmanagement AG Andreas FISCHER Tel: andreas.fischer2@oebb.at aussergewoehnliche- Sendungen@oebb.at Gerhard GRUBER Tel: gerhard.gruber6@oebb.at Thomas KOLAFA Tel: thomas.kolafa@oebb.at 6.3 Bestellfristen für außergewöhnliche Sendungen Bestelltermine: Einzelwagenverkehr grundsätzlich 4 Stunden, vor der gewünschten Beförderung Sondergüterzüge grundsätzlich 5 Werktage vor der gewünschten Beförderung Bürozeit: Werktag (ausgenommen Samstag, und ) von 07:30 bis 17:00 Uhr: Ansprechpartner: Netzzugang / Verfügbarkeitsmanagement / Unterjähriger Fahrplan - as Kontaktdaten siehe Punkt 6.2 Außerhalb der Bürozeit von Netzzugang / Verfügbarkeitsmanagement / Unterjähriger Fahrplan as: BFZ Wien Tel.: bfzw-beko@oebb.at BFZ Linz Tel.: bfzl-beko@oebb.at BFZ Salzburg Tel.: bfzs-beko@oebb.at BFZ Villach Tel.: bfzv-beko@oebb.at BFZ Innsbruck Tel.: bfzi-beko@oebb.at Seite 19 von 33

20 7 Abkürzungsverzeichnis AVV CIM RW RW RW DV V3 EN EVU GB IB LÜ LüP NZ-TM-FG-aS as NZ-TM-FE NZ-VM-UF OSS ÖBB PR RIC RIV RoLa SAE SNNB UIC UKV ZSB X Y ICE DB BR Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen Einheitliche Rechtsvorschrift über die Verwendung für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern. Das Lademaß und die Behandlung von Überschreitungen FAHRZEUGTECHNIK Netztauglichkeit von Schienenfahrzeugen Anforderungskatalog an Triebfahrzeuge für die Zulassung im Netz der ÖBB Betriebsvorschrift Bahnanwendungen Streckenklassen zur Bewerkstelligung der Schnittstelle zwischen Lastgrenzen der Fahrzeuge und Infrastruktur Eisenbahnverkehrsunternehmen Geschäftsbereich Infrastrukturbetreiber Lademaßüberschreitung Länge über Puffer Netzzugang Trassenmanagement Fahrplangrundlagen außergewöhnliche Sendungen außergewöhnliche Sendungen Netzzugang Trassenmanagement Fahrplangrundlagen Fahrplanerstellung Netzzugang Verfügbarkeitsmanagement Unterjähriger Fahrplan One Stop Shop ÖBB Profil UIC-Übereinkommen über den Austausch und die Benutzung von Reisezugwagen im internationalen Verkehr UIC-Übereinkommen über den Austausch und die Benutzung von Güterwagen im internationalen Verkehr Rollende Landstraße Streckenmanagement und Anlagenentwicklung Schienennetznutzungsbedingungen Internationaler Eisenbahnverband Unbegleiteter Kombinierter Ladungsverkehr Zusatzbestimmungen zur Signal- und Betriebsvorschrift Transporttag Veröffentlichungstag Intercity-Express Deutsche Bahn AG Baureihe Seite 20 von 33

21 8 Anlagen Abbildung 1 Muster - Anlage A.1 Seite 21 von 33

22 Seite 22 von 33

23 Seite 23 von 33

24 Abbildung 2 Muster - Anlage A.2 Seite 24 von 33

25 Seite 25 von 33

26 Abbildung 3 Detail-Datenblatt zu UIC Seite 26 von 33

27 Seite 27 von 33

28 Seite 28 von 33

29 Seite 29 von 33

30 Seite 30 von 33

31 Seite 31 von 33

32 9 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Muster - Anlage A Abbildung 2 Muster - Anlage A Abbildung 3 Detail-Datenblatt zu UIC Seite 32 von 33

33 10 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Kennzeichnung / Identifikation Tabelle 2 Identifikationsnummer des EVU Tabelle 3 Sendungsidentifikationsnummer Tabelle 1 Profile Tabelle 1 Anhang Seite 33 von 33

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