Protokoll der Gemeindeversammlung

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1 Datum Montag, 10. Dezember 2012 Ort Dauer Vorsitzende/r Stimmenzähler/innen Reformierte Kirche Uhr bis Uhr Marianne Heimgartner, Gemeindepräsidentin Felix Graf, Bauma Susanne Burkhalter, Bauma Andreas Strahm, Gemeindeschreiber Anwesende Stimmberechtigte 104 (3,63% der Stimmberechtigten) Die Zählung erfolgt zu Beginn der Versammlung. Später erscheinende Stimmberechtigte und Teilnehmende, die die Kirche vor Versammlungsende verlassen, sind in dieser Zahl nicht berücksichtigt. Traktanden Gemeindeverwaltung Festlegung des Stellenplans für das Jahr 2013 Alters- und Pflegeheim Böndler Anpassung und Festsetzung des Stellenplans ab 2013 Sekundarschulhaus Bauma Bewilligung eines Kredits von Fr. 250' für die Umgebungsgestaltung Wasserversorgungsgenossenschaft Widen Integration in die Wasserversorgung der Gemeinde Bauma Voranschlag 2013 Genehmigung und Festsetzung des Steuerfusses Familie Dzafer und Bukurije Ferati-Redzepi, Bauma Einbürgerung

2 Seite 2 19 Begrüssung Gemeindepräsidentin Marianne Heimgartner begrüsst die Anwesenden und dankt für das Interesse an der heutigen Versammlung. Besonders heisst die Präsidentin die Mitglieder des Schülerparlaments, die anwesenden Medienschaffenden und Familie Ferati, die sich einbürgern lassen möchte, willkommen. Saranda Halili, welche in der Gemeindeverwaltung die kaufmännische Grundbildung absolviert, wird für ihre Prozesseinheit während Fotos machen. Dagegen wird kein Einwand laut. Formelles Gemeindepräsidentin Marianne Heimgartner hält fest, dass die öffentliche Bekanntgabe der Gemeindeversammlung und die Aktenauflage im Gemeindehaus fristgerecht erfolgt sind. Auf die Frage der Präsidentin werden keine Einwendungen gegen die zur Behandlung angesetzten Geschäfte erhoben. Die Präsidentin erläutert die Spielregeln der Versammlung; insbesondere dass sich Votanten und Votantinnen zuerst mit Name und Wohnort vorstellen und das Mikrofon benützen sollen.

3 Seite 3 19 Gemeindeverwaltung Festlegung des Stellenplans für das Jahr 2013 Bericht und Antrag des Gemeinderates Sachverhalt Gestützt auf Art. 12 Ziff. 7 der Gemeindeordnung ist die Gemeindeversammlung für die Festsetzung der Stellenpläne zuständig, soweit (im Schulbereich) nicht der Kanton zuständig ist. Am 28. März 2011 bewilligten die Stimmberechtigten gesamthaft die Stellenpläne für die Verwaltung der politischen Gemeinde; am 12. Dezember 2011 stimmte die Gemeindeversammlung der Erhöhung des Stellenplans im Bereich Technische Dienste zu. Insgesamt beläuft sich der Stellenplan für alle Bereiche der Verwaltung (ohne pädagogisches Personal und ohne Mitarbeitende des Alters- und Pflegeheim Böndler) auf 3'285%. Am 8. Juni 2011 (Beschluss Nr. 87) beauftragte der Gemeinderat die Federas Beratung AG, Zürich, mit der Durchführung einer Organisationsanalyse. Ziel der Analyse war die Klärung der Aufgabenverteilung und Abläufe, der notwendigen Ressourcen und der Möglichkeiten zur Erhöhung der Arbeitseffizienz. Die Federas Beratung AG legte am 26. September 2011 ihren Bericht der Organisationsanalyse der Gemeindeverwaltung Bauma vor. Gestützt auf die Empfehlungen des Beratungsunternehmens stimmte der Gemeinderat am 9. November 2011 (Beschluss Nr. 177) dem vorgeschlagenen Modell mit der Bildung von Fachsekretariaten grundsätzlich zu. Weitere Umsetzungsmassnahmen beschloss der Gemeinderat mit Blick auf die Neubesetzung der Funktion des Gemeindeschreibers nicht. In der Zwischenzeit hat der neue Gemeindeschreiber die Arbeit aufgenommen. Der Gemeinderat befasste sich deshalb erneut mit der künftigen Organisations- und Führungsstrukturen der Gemeindeverwaltung. Die Exekutive stimmte der Stossrichtung, welche auf der Zuordnung der Geschäftsfelder in der Geschäftsordnung des Gemeinderates basiert, im Grundsatz zu. Um die neuen Strukturen im kommenden Jahr umsetzen zu können, ist der Stellenplan per 2013 festzusetzen. Erwägungen Die vom Gemeinderat als notwendig erachteten Stellenprozente überschreiten die von der FE- DERAS Beratung AG im Rahmen einer Aufgaben- und Zeiterfassung ermittelten und mittels Gemeindevergleichen verifizierten Empfehlungen für die Kernverwaltung (ohne Schulverwaltung, Werkhof, Hallenbad, Hauswartungen etc.) leicht. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass der Aufbau neuer Strukturen und Abläufe mehr Ressourcen benötigt als der spätere Betrieb. Der Gemeinderat erwartet denn auch, dass die Verwaltung dank Leistungsbereitschaft und Effizienz nach der Einführungsphase den Stellenbedarf reduziert. Somit ergibt sich folgender Stellenplan: Zentrale Dienste sowie Abteilung Präsidiales+Gesellschaft 300% Schulverwaltung, Schulsozialarbeit, Schulbusbetrieb 300% Abteilung Finanzen und Steuern 400% Abteilung Hochbau und Liegenschaften+Tiefbau und Werke 2'050% Abteilung Sicherheit+Soziales 350% Total 3'400%

4 Seite 4 19 Dieser Stellenplan ist als Rahmen für die Besetzung der verschiedenen - teilweise neuen - Funktionen zu betrachten. Es ist keineswegs die Absicht, diesen Rahmen auszuschöpfen. Um Dienstleistungen rasch und korrekt zu erbringen, sind jedoch genügend Ressourcen zu schaffen. Beschluss Der Gemeindeversammlung wird folgender Antrag unterbreitet: Der Stellenplan der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2013 wird auf 3'400% festgelegt. Ausführungen der Ressortvorsteherin Präsidiales Die letzte gesamthafte Festsetzung des Stellenplans erfolgte am 28. März 2011; die Erhöhung im Bereich technische Dienste wurde am 12. Dezember 2011 von bewilligt. Der gegenwärtige Stand für alle Verwaltungsbereiche beträgt 3'285%. Neue Aufgaben, wie das Öffentlichkeitsprinzip oder die Führungsarbeit benötigen mehr Ressourcen. In der Vergangenheit mussten wiederholt Springer eingesetzt werden, namentlich bei der Rückerfassung von Zivilstandsdaten oder für die Objektverwaltung im Rahmen der Registerharmonisierung. Der Gemeinderat hat eine externe Unternehmung beauftragt, die Gemeindeverwaltung zu analysieren. Die Empfehlungen der Analyse sind in den vorliegenden Antrag eingeflossen. Die notwendigen Verbesserungen will der Gemeinderat mit dem neuen Gemeindeschreiber vornehmen. Der Gemeindeschreiber leitet die gesamte Verwaltung; die Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen führen die Geschäftsfelder sowie die Mitarbeitenden und unterstützen die Ressortvorsteher und Ressortvorsteherinnen. Die neuen Strukturen haben zum Ziel, Doppelspurigkeiten zu eliminieren, Aufgaben und Verantwortungen klarzustellen, den internen Informationsfluss zu verbessern, die Mitarbeiterführung wahrzunehmen, wo notwendig ein Internes Kontrollsystem einzuführen, die Öffnungszeiten des Gemeindehauses lückenlos abzudecken und echte Stellvertretungen sicherzustellen. Der Gemeindeschreiber verliest den Antrag des Gemeinderates. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Christoph Kuratle, Präsident der Rechnungsprüfungskommission, gibt bekannt, dass die Rechnungsprüfungskommission den Antrag des Gemeinderates geprüft hat und ihn zu Annahme empfiehlt. Diskussion Fritz Grotz, Bauma, ist der Auffassung, dass mit dem Antrag für den Gemeindeschreiber ein Königreich eingeführt wird. Der Gemeindeschreiber steht nicht über dem Gemeinderat; das gezeigte Organigramm ist insofern falsch. Marianne Heimgartner, Ressortvorsteherin Präsidiales, weist darauf hin, dass das Organigramm nur die Struktur der Gemeindeverwaltung zeigt. Es versteht sich von selbst, dass der Gemeindeschreiber dem Gemeinderat untersteht. Eva Maria Kägi Arndt, Bauma, verlangt zu wissen, wie viele Mitarbeitende gegenwärtig in der Gemeindeverwaltung tätig sind und wie viele neu dazukommen. Marianne Heimgartner, Ressortvorsteherin Präsidiales, hält fest, dass die Erhöhung des Stellenplans unter Berücksichtigung des Wegfalls vormundschaftlicher Aufgaben insgesamt rund 150% umfasst. Die genaue Anzahl Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung

5 Seite 5 19 kann im jetzigen Augenblick nicht genannt werden; es arbeiten zahlreiche Teilzeitmitarbeitende im Gemeindehaus. Karl Wolf, Bauma, erkundigt sich, in welchen Bereichen der Verwaltung neue Stellen geschaffen werden. Marianne Heimgartner, Ressortvorsteherin Präsidiales, präzisiert, dass bei den Zentralen Diensten sowie den Abteilungen Präsidiales+Gesellschaft sowie Sicherheit+Soziales mehr Ressourcen benötigt werden. Thomas Rüegg, Bauma, erkundigt sich, wie viele Stellen für die vormundschaftlichen Aufgaben benötigt wurden. Marianne Heimgartner, Ressortvorsteherin Präsidiales, beantwortet die Frage, dass im bisherigen Stellenplan rund 50% dafür eingestellt waren. Das Wort wird weiter nicht verlangt. Abstimmung Antrag des Gemeinderates Der Antrag des Gemeinderates, den Stellenplan der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2013 auf 3'400% festzulegen, wird mit zwei Gegenstimmen genehmigt. Beschluss Der Stellenplan der Gemeindeverwaltung für das Jahr 2013 wird auf 3'400% festgelegt.

6 Seite 6 19 Alters- und Pflegeheim Böndler Anpassung und Festsetzung des Stellenplans ab 2013 Bericht und Antrag des Gemeinderates Sachverhalt Der Stellenplan des Alters- und Pflegeheims Böndler wurde letztmals im Jahr 2009 festgelegt. An vom 30. März 2009 wurde der Heimkommission die Kompetenz erteilt, den Stellenplan der Pflege aufgrund des gemessenen Pflegeaufwandes laufend anzupassen. Dieses System hat sich nach Auffassung der Heimkommission in der Praxis grundsätzlich bewährt, muss allerdings leicht revidiert werden. Aufgrund des dauernd ansteigenden Pflegeaufwandes und den zunehmend höheren Ansprüchen der Bewohnerinnen und Bewohner drängt sich ausserdem eine Anpassung des Stellenplans im Bereich Hauswirtschaft auf. Pflege: Aufgrund des erwähnten Gemeindeversammlungsbeschlusses hat die Heimkommission die Kompetenz, pro 86 BESA-Punkte eine Pflegestelle zu bewilligen. Auf diese Weise konnte in der Vergangenheit schneller auf den ansteigenden Pflegebedarf reagiert und eine durchgehend gute Versorgung der Bewohner und Bewohnerinnen sichergestellt werden. Der Pflegeaufwand gemessen in BESA-Punkten beträgt heute 1'600 Punkte (Stand: Juli 2012) und ist um 25% höher als im Juli 2009 (1'285 Punkte). Die aktuell 18,5 Pflegestellen werden von 30 Mitarbeitenden besetzt. Im Umsetzungsschlüssel ist der Führungsaufwand der Pflegedienstleiterin nicht separat berücksichtigt; die Berechnung erfolgt ausschliesslich aufgrund des Pflegeaufwandes. Im Kanton Zürich gibt es für Führungsaufgaben keine Berechnungsgrundlage, während im Kanton Aargau pro 100%-Pflegestelle mit einem Führungsaufwand (Arbeitsplanung, Führung, Mitarbeitergespräche, usw.) von 4% gerechnet wird. Dies entspricht bei 18.5 Stellen einer 75%-Stelle. Weiter ist die Aktivierung (ca. 20%) ebenfalls im Stellenplan der Pflege enthalten. Genügend personelle Ressourcen müssen auch für die an Demenz erkrankten Personen eingesetzt werden können. Demenzkranke brauchen zeitweise sehr intensive Betreuung, die das BESA-System nicht genügend berücksichtigt. Neu müssen beispielsweise über die Mittagsruhezeit und nach dem Abendessen zwei Personen arbeiten. Durch eine Reduktion des Schlüssels von 86 auf 80 BESA-Punkte pro Vollzeitstelle kann den erwähnten Punkten Rechnung getragen und weiterhin eine angemessene Pflege gewährleistet werden. Die dadurch entstehenden Mehrkosten von zurzeit rund 1,5 Stellen ergeben einen Mehraufwand von Fr und führen zu einer Erhöhung der Pflegekosten von durchschnittlich Fr pro Tag. Die genaue Ausgestaltung der Pflegetaxen kann allerdings erst nach Erhalt der kantonalen Vorgaben für 2013 vorgenommen werden. Im Budget ist eine Erhöhung der Pflegetaxe von durchschnittlich Fr pro Tag eingeplant. Hauswirtschaft: Die zunehmende Pflegebedürftigkeit der Bewohner und Bewohnerinnen hat auch Auswirkungen auf die verschiedenen Bereiche der Hauswirtschaft. Das Volumen der Wäsche und der Reinigungsaufwand ist dadurch in den letzten Jahren stetig gestiegen. Durch die Erhöhung des Pflegepersonals hat sich auch die Menge der im Betrieb zu reinigende Berufswäsche erhöht. Im Jahre 2010 sind drei zusätzliche Zimmer und im 2012 ein Fumoir dazugekommen, die gereinigt werden müssen. Die kürzere Aufenthaltsdauer, Ferienaufenthalte und die Akut- und Übergangspflege führen zu häufigeren Grundreinigungen. Die Mahlzeiten werden bis heute von einer Köchin alleine zubereitet. Die erhöhten Ansprüche an die Gastronomie (z.b. Einführung eines Wochenhits, mehr marktfrische Komponenten), zu-

7 Seite 7 19 nehmende Diäten (Diabetes, Unverträglichkeiten, usw.) und strengere Hygieneanforderungen führen dazu, dass zur Unterstützung teilzeitlich eine Küchenhilfe eingestellt werden muss. Dies alles führt zu einem Mehrbedarf von 150 Stellenprozenten im Bereich der Hauswirtschaft. Die dadurch entstehenden Mehrkosten von rund Fr haben direkte Auswirkungen auf die Heimtaxen. Voraussichtlich wird die Pensionstaxe in zwei Schritten um die Mehrkosten von rund Fr pro Tag erhöht. Ausbildungen: Das Alters- und Pflegeheim Böndler bietet seit 2009 eine Lehrstelle als Fachfrau Hauswirtschaft an, 2011 wurde eine Lehrstelle als Fachangestellte Betreuung geschaffen und für 2013 ist geplant, auch eine Fachperson Gesundheit auszubilden. Aufgrund verschiedener Reformen im Bildungsbereich der Gesundheitsberufe sind zudem immer wieder Angestellte gezwungen, durch zum Teil intensive Weiterbildungen den Erhalt ihrer Diplome zu sichern und damit dem Arbeitsmarkt erhalten zu bleiben. Die Ausbildung von Lernenden und die Begleitung von Personen in Weiterbildungen, im Besonderen im Bereich der Gesundheitsberufe, sind für die Lehrbetriebe zunehmend zeitintensiver geworden. Um diese Aufgabe korrekt wahrzunehmen, sind entsprechende Ressourcen notwendig. Das Alters- und Pflegeheim Böndler möchte in Zukunft dauernd 2 bis 4 Lernende ausbilden. Pro auszubildende Person wird mit einem Aufwand von 10 Stellenprozent gerechnet. Erwägungen Gemäss Art. 12 Ziff. 7 der Gemeindeordnung ist für die Festsetzung der Stellenpläne die Gemeindeversammlung zuständig. Die von der Heimkommission beantragte Reduktion des Schlüssels für die Bewilligung einer Pflegestelle, die Aufstockung des Stellenplans sowie die Schaffung von Ressourcen für die Ausbildungsplätze im Alters- und Pflegeheim Böndler sind ausgewiesen und entsprechendem dem Grundsatz der kommunalen Personalpolitik (Art. 7 der Personalverordnung). Die mit den Neuerungen verbundenen Kosten sind nachvollziehbar und gerechtfertigt. Dem Antrag der Heimkommission ist vollumfänglich zu entsprechen und der Gemeindeversammlung entsprechend Antrag zu stellen. Beschluss Mit Bezug auf den Beschluss vom 30. März 2009 wird folgender Antrag unterbreitet: 1. Der Schlüssel für die Bewilligung einer Pflegestelle im Alters- und Pflegeheim Böndler wird von 86 auf 80 BESA-Punkte reduziert. 2. Der Stellenplan des Alters- und Pflegeheims Böndler bezüglich der Bereiche Leitung, Hauswirtschaft, Forstbetrieb und Technischer Dienst wird per 1. Januar 2013 auf 1'100 (bisher 950) Stellenprozente festgesetzt. 3. Pro Ausbildungsplatz wird für die Dauer der Lehre ein Arbeitspensum von 10% für die ausbildungsverantwortliche Person bewilligt. Ausführungen der Ressortvorsteherin Gesellschaft Ursula Stäheli, Ressortvorsteherin Gesellschaft, ruft in Erinnerung, dass die letzte Festlegung des Stellenplans des Alters- und Pflegeheims Böndler im Jahr 2009 erfolgt ist. Der Stellenplan wird vor allem durch den Pflegeaufwand bestimmt. Bisher nicht berücksichtigt sind die Führungsaufgaben. Ausserdem haben der Aufwand für die Pflege und die Wäschebesorgung zugenommen und die Ansprüche an die Gastronomie sind gestiegen. Die Anpassung des Stellenplans zielt darauf ab, für die Pflegedienstleitung genügend Ressourcen für Führungsaufgaben zu schaffen, Demenzkranken die notwendige Pflege zukommen zu lassen, die Wäsche zeitgerecht zu besorgen, Diäten und einen Wochenhit anbieten zu können sowie die Lernenden gut

8 Seite 8 19 auszubilden. Die Kosten der Stellenplananpassung belaufen sich im Bereich Pflege auf rund Fr. 130' und im Bereich Hauswirtschaft auf Fr. 95'000.00; im Bereich Ausbildung werden pro Lernenden oder Lernende 10 Stellenprozente vorgesehen. Der Gemeindeschreiber verliest den Antrag des Gemeinderates. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Christoph Kuratle, Präsident der Rechnungsprüfungskommission, gibt bekannt, dass die Rechnungsprüfungskommission den Antrag des Gemeinderates geprüft hat und ihn zu Annahme empfiehlt. Diskussion Werner Berger, Bauma, interessiert, wie viele Personen früher im Alters- und Pflegeheim Böndler wohnten und arbeiteten und wie viel der Betrieb des Alters- und Pflegeheims der Gemeinde unter dem Strich kostet. Ursula Stäheli, Ressortvorsteherin Gesellschaft, weist auf den Umstand hin, dass neue Bewohner und Bewohnerinnen heutzutage viel später in das Alters- und Pflegeheim Böndler eintreten, was sich auf den Pflegeaufwand und damit auf den Stellenplan auswirkt. Rudolf Bertels, Ressortvorsteher Bildung, präzisiert, dass der Betrieb des Alters- und Pflegeheims jährlich einen "Gewinn" von über Fr. 200' abwirft. Das Wort wird weiter nicht verlangt. Abstimmung Antrag des Gemeinderates Der Antrag des Gemeinderates, den Schlüssel für die Bewilligung einer Pflegestelle im Altersund Pflegeheim Böndler von 86 auf 80 BESA-Punkte zu reduzieren; den Stellenplan des Altersund Pflegeheims Böndler bezüglich der Bereiche Leitung, Hauswirtschaft, Forstbetrieb und Technischer Betrieb per 1. Januar 2013 auf 1'100 (bisher 950) Stellenprozente festzusetzen sowie pro Ausbildungsplatz für die Dauer der Lehre ein Arbeitspensum von 10% für die ausbildungsverantwortliche Person zu bewilligen, wird einstimmig genehmigt. Beschluss 1. Der Schlüssel für die Bewilligung einer Pflegestelle im Alters- und Pflegeheim Böndler wird von 86 auf 80 BESA-Punkte reduziert. 2. Der Stellenplan des Alters- und Pflegeheims Böndler bezüglich der Bereiche Leitung, Hauswirtschaft, Forstbetrieb und Technischer Dienst wird per 1. Januar 2013 auf 1'100 (bisher 950) Stellenprozente festgesetzt. 3. Pro Ausbildungsplatz wird für die Dauer der Lehre ein Arbeitspensum von 10% für die ausbildungsverantwortliche Person bewilligt.

9 Seite 9 19 Sekundarschulhaus Bauma Bewilligung eines Kredits von Fr. 250' für die Umgebungsgestaltung Bericht und Antrag des Gemeinderates Sachverhalt Mit der Gestaltung der Umgebung des Sekundarschulhauses Bauma sollen neuen Pausenplatzqualitäten ermöglicht werden. Das Projekt umfasst die Realisierung eines Pausenkiosks, verschiedener "Schwatzierwege" sowie Partizipationsformen und Sicherheitsmassnahmen. Die Kosten belaufen sich auf insgesamt Fr. 250' und setzen sich wie folgt zusammen: Baustelle Pausenkiosk Vom Biotop zum Spielwald Schwatzierweg durchs Landi-Areal Schwatzierweg über den Sportplatz Schwatzierweg vor der Schule Schwatzierweg zum Pausenkiosk auf der Südseite Partizipation - Sitz- und Ruhebänke Partizipation - bunte Wand Partizipation - das Tor zur Schule Partizipation - Wunschprojekte Sicherheit Total I Planung 2012/Realisierung 2013 inkl. 3% Nebenkosten Total II Mehrwertsteuer 8% und Rundung Total Umgebungsgestaltung Fr. 3' Fr. 16' Fr. 9' Fr. 31' Fr. 26' Fr. 36' Fr. 29' Fr. 8' Fr. 1' Fr. 1' Fr. 14' Fr. 4' Fr. 182' Fr. 49' Fr. 231' Fr. 18' Fr. 250' Erwägungen Das Projekt wurde aus Kostengründen verschiedene Male überarbeitet. Dennoch kommen die Massnahmen den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schülern, der Lehrpersonen sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern weitgehend entgegen. Aufwand und Ertrag stehen somit in einem optimalen Verhältnis. Gemäss Art. 13 Abs. 1 Ziff. 3 der Gemeindeordnung ist die Gemeindeversammlung zuständig für die separate Beschlussfassung über die im Voranschlag enthaltenen neuen Ausgaben und die Erhöhung bisheriger Ausgabenposten, wenn sie im Einzelfall bei einmaligen Ausgaben den Betrag von Fr. 200'000.00, bei jährlich wiederkehrenden den Betrag von Fr. 30' übersteigen. Damit ist zu beantragen, den Kredit für die Umgebungsgestaltung zu bewilligen. Beschluss Der Gemeindeversammlung wird folgender Antrag unterbreitet: Für die Gestaltung der Umgebung des Sekundarschulhauses Bauma wird ein Kredit von Fr. 250' bewilligt. Ausführungen des Ressortvorstehers Hochbau und Liegenschaften Jakob Schoch, Ressortvorsteher Hochbau und Liegenschaften, stellt das Projekt, dessen Planung, die Kosten und die vorgesehenen Partizipation der Schüler und Schülerinnen vor. Die vorgesehene Umgebungsgestaltung kommt den verschiedenen Bedürfnissen der Jugendlichen

10 Seite entgegen und ermöglicht unterschiedliche körperliche Bewegung. Das heute vorhandene Konfliktpotenzial wird entschärft. Um Aufwand und Ertrag in ein optimales Verhältnis zu bringen, wurde das Projekt verschiedene Male überarbeitet, und es sind Eigenleistungen der Schüler und Schülerinnen geplant. Die Erfahrungen mit der vergleichbaren Umgestaltung des Pausenplatzes des Schulhauses Altlandenberg sind sehr gut. Der Gemeindeschreiber verliest den Antrag des Gemeinderates. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Christoph Kuratle, Präsident der Rechnungsprüfungskommission, gibt bekannt, dass die Rechnungsprüfungskommission den Antrag des Gemeinderates geprüft hat und ihn zu Annahme empfiehlt. Diskussion Fritz Grotz, Bauma, hat nichts gegen den Kredit. Aber dass sein Sohn kürzlich mit einer Mitteilung der Schule nach Hause kam, dass das Skilager nicht durchgeführt werden könne, hat ihn sehr erstaunt. Rudolf Bertels, Ressortvorsteher Bildung, erläutert, dass der Ausfall des Skilagers einmalig ist; der verantwortliche Lehrer absolviert gegenwärtig eine Ausbildung, weshalb er nicht auch noch die Leitung des Lagers übernehmen kann. Eva Maria Kägi Arndt, Bauma, erachtet das Projekt enorm luxuriös und überrissen. Die Kinder können das vorgesehene Angebot während den kurzen Pausen gar nicht nutzen. Nachdem schon der Umbau des Oberstufenschulhauses teurer geworden ist, ist das Projekt zu kostspielig für die Gemeinde Bauma mit dem hohen Steuerfuss. Gemeindepräsidentin Marianne Heimgartner stellt klar, dass die Sanierung des Schulhauses und die Umgebungsgestaltung in keinem Zusammenhang stehen. Jakob Schoch, Ressortvorsteher Hochbau und Liegenschaften, bemerkt, dass der Pausenkiosk ein grosses Anliegen der Schülerschaft und der Lehrpersonen war. Der Kiosk wird von Schülern und Schülerinnen betreut. Gemeindepräsidentin Marianne Heimgartner ergänzt, dass der Gemeinderat das Projekt wiederholt beraten und abgespeckt hat. Rudolf Bertels, Ressortvorsteher Bildung, weist auf die Tatsache hin, dass in anderen Gemeinden und Städten die Kosten für die Gestaltung von Schulhausumgebungen viel höher sind als in Bauma. Nicht vergessen werden darf, dass die Kinder heute mehr Zeit auf dem Schulhausareal verbringen als früher. Leoni Schär, Bauma, ist der Auffassung, dass der Pausenkiosk bereits während ihrer Schulzeit nicht funktioniert hat und auch jetzt nicht funktionieren wird. Man wird nicht darum herumkommen, eine Person anzustellen, die für den Kioskbetrieb verantwortlich ist. Werner Berger, Bauma, stellt das Gesamtprojekt nicht in Frage. Mit dem Betrieb eines Pausenkiosks fällt man aber denjenigen Eltern in den Rücken, die ihren Kindern eine gesunde Pausenverpflegung mitgeben. Werner Berger stellt deshalb den Antrag, dass über den Pausenkiosk separat abgestimmt wird.

11 Seite Rudolf Bertels, Ressortvorsteher Bildung, gibt zu bedenken, dass die Kinder heute anders unterrichtet werden als früher. Gemeindepräsidentin Marianne Heimgartner weiss aus eigener Erfahrung, dass Oberstufenschüler und -schülerinnen gegenüber den Bemühungen ihrer Eltern, sie gesund zu verpflegen, resistent sein können. Harald Baumann, Bauma, erkundigt sich, ob der Gublenbach das Schulhausareal tangiert und wenn Ja, ob die Gewässerabstandslinien eingehalten werden. Er erläutert die entsprechenden Vorschriften und ersucht dringend, diese einzuhalten. Jakob Schoch, Ressortvorsteher Hochbau und Liegenschaften, ergänzt, dass die für die Umgestaltung vorgesehenen Bereiche den Gublenbach nicht tangieren. Man wird diesem Punkt aber die notwendige Aufmerksamkeit schenken. Das Wort wird weiter nicht verlangt. Abstimmungen Änderungsantrag Auf den Antrag von Werner Berger, Bauma, auf den Pausenkiosk zu verzichten, entfallen 31 Stimmen. Antrag des Gemeinderates Der Antrag des Gemeinderates, die Umgebung des Sekundarschulhauses wie beantragt und damit samt Pausenkiosk zu gestalten, vereinigt 61 Stimmen auf sich. Schlussabstimmung Der Antrag des Gemeinderates, für die Gestaltung der Umgebung des Sekundarschulhauses Bauma einen Kredit von Fr. 250' zu bewilligen, wird mit 63 zu 22 Stimmen genehmigt. Beschluss Für die Gestaltung der Umgebung des Sekundarschulhauses Bauma wird ein Kredit von Fr. 250' bewilligt.

12 Seite Wasserversorgungsgenossenschaft Widen Integration in die Wasserversorgung der Gemeinde Bauma Bericht und Antrag des Gemeinderates Sachverhalt Für die Erteilung einer Konzession durch das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) muss die Wasserversorgungsgenossenschaft Widen die Brunnenstube und das Reservoir sanieren. Weiter müsste die Genossenschaft mit der Gemeinde eine Vereinbarung abschliessen, um die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Die ebenfalls notwendige Ausscheidung und Festsetzung der Schutzzonen durch den Gemeinderat ist inzwischen erfolgt, wobei die Genehmigung durch das AWEL noch aussteht. Um die Auflagen zu erfüllen, müsste die Wasserversorgungsgenossenschaft Widen hohe Investitionen tätigen. In Anbetracht der 13 Abonnenten erachtet der Vorstand die Auflagen zu hoch. Die Generalversammlung der Wasserversorgungsgenossenschaft Widen hat deshalb am 4. August 2012 beschlossen, die Genossenschaft aufzulösen und die angeschlossenen Liegenschaften in die Wasserversorgung der Gemeinde Bauma einzukaufen. Erwägungen Gemäss 27 Abs. 1 des Wasserwirtschaftsgesetzes stellen die Gemeinden die Wasserversorgung innerhalb ihres Gemeindegebietes sicher. Durch die Übernahme der Wasserversorgungsgenossenschaft Widen kann die Gemeinde die ertragreiche und qualitativ sehr gute Quelle Widen für die Wasserversorgung nutzen. Aufgrund der bisherigen engen Nachbarschaft der beiden Wasserversorgungen kann der Weiler Widen für eine beschränkte Anzahl Jahre ohne grosse Aufwendungen aus der eigenen Quelle mit Wasser versorgt werden. Die Abonnenten der Wasserversorgung Widen haben für den Einkauf in die Wasserversorgung der Gemeinde Bauma total Fr. 117' zu bezahlen; hinzu kommt die Einkaufsgebühr der Probat AG in der Höhe von rund Fr. 81' Aufgrund der rechtlichen Ausgangslage, der Qualität der Quelle Widen sowie der Einkaufszahlungen kann dem Antrag der Tiefbau- und Werkkommission, die Wasserversorgungsgenossenschaft Widen in die Wasserversorgung der Gemeinde Bauma zu integrieren, zugestimmt werden. Gemäss Art. 12 Ziff. 5 ist für die Übernahme die Gemeindeversammlung zuständig. Beschluss Der Gemeindeversammlung wird folgender Antrag unterbreitet: 1. Der Integration der Wassergenossenschaft Widen per 1. Januar 2013 in die Wasserversorgung der Gemeinde Bauma wird zugestimmt. 2. Für alle an die Wasserversorgungsgenossenschaft Widen angeschlossenen Gebäude haben die Grundeigentümerschaften die reglementarische Einkaufsgebühr von 1% der Gebäudeversicherungssumme zu leisten; für die bestehenden Genossenschafter können die Anschlussgebühren aus dem Vermögen der Wasserversorgungsgenossenschaft Widen bezahlt werden. 3. Die Wasserversorgungsgenossenschaft Widen hat alle Anlagen und das gesamte restliche Vermögen an die Politische Gemeinde Bauma abzutreten. Ausführungen Ressortvorstehers Tiefbau und Werke Max Bosshard, Ressortvorsteher Tiefbau und Werke, informiert, dass sich der Gemeinderat schon 1971 für die Übernahme der Wasserversorgung Widen interessiert hat. Dies ist kein

13 Seite Wunder, verfügt die Wasserversorgungsgenossenschaft doch über eine sehr ergiebige Quelle. Im rekordverdächtig trockenen Sommer 2003 gab die Quelle immer noch 80 Minutenliter her. Die wenigen Abonnenten benutzen nur gerade 5% der Quellschüttung. In Anbetracht der anstehenden Sanierungsarbeiten haben die Genossenschafter der Integration in die Wasserversorgung der Gemeinde zugestimmt. Der Gemeindeschreiber verliest den Antrag des Gemeinderates. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Christoph Kuratle, Präsident der Rechnungsprüfungskommission, gibt bekannt, dass die Rechnungsprüfungskommission den Antrag des Gemeinderates geprüft hat und ihn zu Annahme empfiehlt. Diskussion Fritz Grotz, Bauma, erkundigt sich nach der Höhe des Genossenschaftsvermögens und der notwendigen Investitionen, die zulasten der Gemeinde gehen. Max Bosshard Ressortvorsteher Tiefbau und Werke, hält fest, dass in der Investitionsrechnung der Gemeinde rund Fr. 220' für Verbesserungsmassnahmen enthalten sind. Das restliche Vermögen der Genossenschaft beläuft sich auf rund Fr. 20' Das Wort wird weiter nicht verlangt. Abstimmung Antrag des Gemeinderates Der Antrag des Gemeinderates, die Wasserversorgungsgenossenschaft Widen per 1. Januar 2013 in die Wasserversorgung der Gemeinde Bauma zu integrieren und dafür die reglementarische Einkaufsgebühr von 1% der Gebäudeversicherungssumme zu leisten sowie alle Anlagen und das gesamte restliche Vermögen der Gemeinde abzutreten, wird einstimmig genehmigt. Beschluss 1. Integration der Wassergenossenschaft Widen per 1. Januar 2013 in die Wasserversorgung der Gemeinde Bauma wird zugestimmt. 2. Für alle an die Wasserversorgungsgenossenschaft Widen angeschlossenen Gebäude haben die Grundeigentümerschaften die reglementarische Einkaufsgebühr von 1% der Gebäudeversicherungssumme zu leisten; für die bestehenden Genossenschafter können die Anschlussgebühren aus dem Vermögen der Wasserversorgungsgenossenschaft Widen bezahlt werden. 3. Die Wasserversorgungsgenossenschaft Widen hat alle Anlagen und das gesamte restliche Vermögen an die Politische Gemeinde Bauma abzutreten.

14 Seite Voranschlag 2013 Genehmigung und Festsetzung des Steuerfusses Bericht und Antrag des Gemeinderates Sachverhalt Mit Beschluss vom 19. September 2012 (Geschäft Nr. 146) hat der Gemeinderat den Voranschlag 2013 in erster Lesung behandelt. Die Finanzverwaltung hat die beschlossenen Anpassungen vorgenommen. Der Voranschlag 2013 präsentiert sich im Vergleich mit demjenigen des laufenden Jahres wie folgt: Laufende Rechnung: Aufwand Fr. 32'417' Fr. 31'095' Ertrag Fr. 33'803' Fr. 32'340' Ertragsüberschuss Fr. 1'386' Fr. 1'245' Investitionsrechnung: Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen Fr. 4'172' Fr. 4'154' Fr. 1'829' Fr. 390' Fr. 2'343' Fr. 3'764' Eigenkapital: Mutmasslicher Bestand Ende Rechnungsjahr Fr. 10'161' Fr. 8'774' Steuerfuss: Der Voranschlag 2013 geht von einem gleichbleibenden Steuerfuss von 117% des voraussichtlichen einfachen Staatssteuerertrages aus. Erwägungen Der Voranschlag 2013 steht im Einklang zur Finanz- und Aufgabenplanung für die laufende Planungsperiode. In Anbetracht der zu tätigenden Investitionen ist die Senkung des Steuerfusses trotz des erneuten Einnahmenüberschusses nicht angezeigt. Der Gemeindeversammlung ist zu beantragen, den Voranschlag zu genehmigen und den Steuerfuss auf 117% festzusetzen. Beschluss Der Gemeindeversammlung wird folgender Antrag unterbreitet: 1. Der Voranschlag 2013 der Politischen Gemeinde Bauma wird genehmigt. 2. Der Steuerfuss wird auf 117% des voraussichtlichen einfachen Staatssteuerertrages festgesetzt. Ausführungen der Ressortvorsteherin Finanzen Marianne Heimgartner, Ressortvorsteherin Finanzen, erläutert anhand zahlreicher Folien den Brutto- und den Nettoaufwand nach Aufgaben, den Personal- und Sachaufwand, die wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Budget 2012, die Nettoaufwandanteile steuerfinanzierter Funktionen, die wichtigsten Investitionen des kommenden Jahres, die Steuereinnahmen sowie die rückläufige Entwicklung der Finanzausgleichszahlungen in den kommenden Jahren. Der Gemeinderat beantragt, den Steuerfuss unverändert auf 117% festzusetzen. Damit bleibt die Kontinuität der Steuerfusspolitik gewahrt, die Finanzen bleiben unter Berücksichtigung der notwendigen Unterhalts- und Erneuerungsinvestitionen in den nächsten Jahren stabil, auf zu-

15 Seite sätzliche Abschreibungen wird verzichtet, ab 2014 kann voraussichtlich eine ausgeglichene Rechnung präsentiert werden und der Finanzausgleich der kommenden Jahre ist mitberücksichtigt. Der Gemeindeschreiber verliest den Antrag des Gemeinderates. Abschied der Rechnungsprüfungskommission Christoph Kuratle, Präsident der Rechnungsprüfungskommission, gibt bekannt, dass die Rechnungsprüfungskommission den Antrag des Gemeinderates geprüft hat und ihn zu Annahme empfiehlt. Diskussion Das Wort wird nicht verlangt. Abstimmung Antrag des Gemeinderates Der Antrag des Gemeinderates, den Voranschlag 2013 der politischen Gemeinde zu genehmigen und den Steuerfuss auf 117% des voraussichtlichen einfachen Staatssteuerertrages festzusetzen, wird einstimmig genehmigt. Beschluss 1. Der Voranschlag 2013 der Politischen Gemeinde Bauma wird genehmigt. 2. Der Steuerfuss wird auf 117% des voraussichtlichen einfachen Staatssteuerertrages festgesetzt. Fusion mit der Gemeinde Sternenberg Gemeindepräsidentin Marianne Heimgartner erläutert, dass die Gemeinde Bauma stark vom Finanzausgleich profitiert. Für kleine Gemeinden ist dies nicht der Fall. Sternenberg müsste den Steuerfuss in den kommenden Jahren kontinuierlich auf bis zu 170% anheben. An einer Zukunftswerkstatt in Sternenberg sprachen sich die Anwesenden für ein Zusammengehen mit Bauma aus. Die beiden Gemeinderäte und die Schulpflege Sternenberg haben sich unter der Moderation von Alfred Gerber, Pfäffikon, einem Kenner der Gemeinden und der Materie, vertieft mit der Situation auseinandergesetzt. Der Gemeinderat Sternenberg hat den Gemeinderat Bauma in der Folge um Aufnahme von Fusionsverhandlungen ersucht. Der Gemeinderat Bauma hat dazu noch nicht formell Stellung genommen. Begrüsst der Gemeinderat Bauma die Aufnahme solcher Verhandlungen, werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Sternenberg am 3. März 2013 an einer Grundsatzabstimmung für oder gegen eine Fusion mit der Gemeinde Bauma Stellung nehmen können.

16 Seite Familie Dzafer und Bukurije Ferati-Redzepi, Bauma Einbürgerung Bericht und Antrag des Gemeinderates Sachverhalt Mit Gesuch vom 15. Juni 2012 bewerben sich um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung die Ehegatten Ferati Dzafer (m), geboren 10. November 1973 in Lebane (Republik Serbien), Ferati-Redzepi Bukurije (f), geboren 15. Januar 1976 in Tupale (Republik Serbien), sowie die Kinder Ferati Donika (w), geboren 15. Juni 1999 in Wetzikon, Ferati Dorenta (w), geboren 23. Mai 2004 in Wetzikon, Ferati Dion (m), geboren 17. November 2005 in Wetzikon, alle Staatsangehörige der Republik Serbien, wohnhaft Heinrich Gujer-Strasse 28, 8494 Bauma. Die Abteilung Einbürgerungen des kantonalen Gemeindeamts erachtet die die Wohnsitzanfordernisse des Bundes und die Anforderungen von 21 Abs. 2 lit. c und d der kantonalen Bürgerrechtsverordnung als erfüllt und hat deshalb mit Schreiben vom 16. August 2012 die Gesuchsunterlagen zum Entscheid über die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht übermittelt. Die Prüfung der Akten und Abklärungen zur wirtschaftlichen Erhaltungsfähigkeit haben ergeben, dass die formellen Voraussetzungen zur Einbürgerung gemäss 3 bis 7 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung erfüllt sind. Der Bürgerrechtsausschuss des Gemeinderates hat anlässlich des Gesprächs mit den Ehegatten Dzafer Ferati und Bukurije Ferati-Redzepi festgestellt, dass der Bewerber und die Bewerberin in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sowie mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sind. Die Verständigung in der deutschen Sprache ist ohne Probleme möglich. Erwägungen Aufgrund der Abklärungen und des Einbürgerungsgesprächs eignen sich die Ehegatten Dzafer Ferati und Bukurije Ferati-Redzepi sowie ihre Kinder Donika, Dorenta und Dion für die Einbürgerung. Dem Antrag des Bürgerrechtsausschusses kann entsprochen werden. Gestützt auf Art. 12 Ziff. 9 ist die Gemeindeversammlung zuständig für die Beschlussfassung über Bürgerrechtserteilungen, soweit für die Gemeinde keine Pflicht zur Aufnahme besteht. Beschluss Der Gemeindeversammlung wird folgender Antrag unterbreitet: Die Ehegatten Dzafer Ferati, geboren 10. November 1973 und Bukurije Ferati-Rezepi, geboren 15. Januar 1976 sowie die Kinder Donika (geboren 15. Juni 1999), Dorenta (geboren 23. Mai 2004) und Dion (geboren 17. November 2005) werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Bauma aufgenommen; vorbehalten bleibt die Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechtes.

17 Seite Ausführungen der Ressortvorsteherin Präsidiales Marianne Heimgartner, Ressortvorsteherin Präsidiales, stellt Familie Ferati und deren Lebenslauf näher vor. Die Familie ist integriert und erfüllt damit die Voraussetzungen für die Einbürgerung. Der Gemeindeschreiber verliest den Antrag des Gemeinderates. Diskussion Das Wort wird nicht verlangt. Abstimmung Antrag des Gemeinderates Der Antrag des Gemeinderates, Familie Ferati, Bauma, in das Bürgerrecht der Gemeinde Bauma aufzunehmen, wird einstimmig genehmigt. Beschluss Die Ehegatten Dzafer Ferati, geboren 10. November 1973 und Bukurije Ferati-Redzepi, geboren 15. Januar 1976 sowie die Kinder Donika (geboren 15. Juni 1999), Dorenta (geboren 23. Mai 2004) und Dion (geboren 17. November 2005) werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Bauma aufgenommen; vorbehalten bleibt die Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung und des Kantonsbürgerrechtes.

18 Seite Schlussbemerkungen Gemeindepräsidentin Marianne Heimgartner orientiert die Anwesenden über die Rechtsmittel, wonach gegen die Beschlüsse der heutigen Gemeindeversammlung wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und deren Ausübung (insbesondere der Verfahrensvorschriften) innert fünf Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon nach 147 des Gesetzes über die politischen Rechte ein Stimmrechtsrekurs eingereicht werden kann. Solche Fehler müssen an der Versammlung geltend gemacht werden, ansonsten der Bezirksrat gemäss 151a Abs. 2 des Gemeindegesetzes auf einen Rekurs nicht eintreten wird. Auf die Frage der Präsidentin werden keine Einwendungen gegen die Leitung und Geschäftsabwicklung an der Gemeindeversammlung erhoben. Weiter macht die Präsidentin darauf aufmerksam, dass gegen die von gefassten Beschlüsse gestützt auf 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat Pfäffikon Beschwerde erhoben werden kann. Das liegt ab Montag, 17. Dezember 2012, im Gemeindehaus zur Einsichtnahme auf. Allfällige Begehren um berichtigung sind anschliessend in der Form eines Rekurses innert 30 Tagen schriftlich an den Bezirksrat Pfäffikon zu richten. Gemeindepräsidentin Marianne Heimgartner dankt den Anwesenden für die Teilnahme an der heutigen Versammlung und wünscht allen eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit und alles Gute im neuen Jahr. Bauma, 13. Dezember 2012 Für die genaue und vollständige Eintragung der Ergebnisse: Andreas Strahm Gemeindeschreiber

19 Seite genehmigung Die Unterzeichneten haben das vorstehende auf seine Richtigkeit geprüft und bezeugen diese durch ihre Unterschrift: Die Präsidentin: Die Stimmenzähler: Marianne Heimgartner Felix Graf Susanne Burkhalter

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