Information. Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind. Aufarbeitung
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- Frida Winter
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1 Aufarbeitung Aufarbeitung der Bundestagsdrucksache 18/ Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) -> Worum ging es? ( Eingebrachte Anträge ) Im Wesentlichen ging es um ein Anliegen, das in Form zweier Anträge eingebracht wurde. Zum Einen ging es darum, Kinderrechte auch gesetzlich in unserer Verfassung zu verankern. Obwohl Deutschland schon vor über 20 Jahren die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert und sich damit zur Einhaltung der in diesem Dokument festgeschriebenen Kinderrechte verpflichtet hat, sind Kinder in Deutschland keine Grundrechtsträger im verfassungsrechtlichen Kontext! Im Hinblick auf die unserer Verfassung als unveränderlich vorangestellten Grundrechte sind Kinder keine Rechtssubjekte. Ziel des Antrags und auch der eingebrachten Petition war es, Kinderrechte in unserem Deutschen Grundgesetz festzuschreiben, damit sich Kinder nicht nur praktisch, sondern auch faktisch auf diese Rechte berufen können. Weiterhin zielte der Antrag darauf ab, auf Bundesebene das Amt eines Kinder(rechte)beauftragten einzuführen, der mit gewissen Befugnisse ausgestattet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kontrollieren und koordinieren solle. Diese Forderungen wurden in zwei Anträge gefasst, die von der Linkspartei und Bündnis90/ Die Grünen zur Abstimmung vor den Ausschuss für Familie,Senioren,Frauen und Jugend gebracht wurden.
2 Die einzelnen Inhalte der Anträge sowie die gestellten Forderungen an die Befugnisse und die Zielsetzung eines solchen Kinderbeauftragten könnt ihr den nachfolgenden Ausführungen entnehmen, die teilweise ( dann entsprechend gekennzeichnet ) wörtlich der oben benannten Bundestagsdrucksache entnommen sind. Erster Antrag ( DieLinke ) : Damit Kindern ihre Rechte nicht länger vorenthalten würden, bedürfe es einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sowie der Schaffung einer zentralen koordinierenden Institution ( eines Kinderrechtebeauftragten ) zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf allen Ebenen. Neben der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung bedürfe es der Einrichtung des Amtes eines Kinderbeauftragten mit umfangreichen Befugnissen und guter Ausstattung. Wesentliche Forderungen des Antrags um obiges sicherzustellen: 1. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der vorsehe, die wesentlichen Prinzipien der Rechte für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemäß der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz zu verankern. 2. einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorlegen, der die Schaffung des Amtes eines unabhängigen Bundeskinderbeauftragten vorsehe; 3. einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Kernaufgaben, die Befugnisse, die Stellung sowie die Ausstattung des/der Bundeskinderbeauftragten regele.
3 Zweiter Antrag ( B90 / Grüne ) : Kinderrechtsbeauftragte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, die Kindern und Jugendlichen als Ansprechpartner und Beschwerdestelle dienen könnten und sollten.grund für die Schaffung eines solchen Amtes sei, dass eine unabhängige Monitoringstelle für die meisten völkerrechtlichen Abkommen bereits üblich sei, für die UN-Kinderrechtskonvention in dieser erforderlichen Form aber noch nicht umgesetzt wurde. Diese solle künftig zudem die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention überwachen und konstruktiv-kritisch kommentieren. Konkrete Forderungen des Antrags: 1. ein Konzept für ein umfassendes und funktionsfähiges Beschwerdemanagementsystem für Kinder, Jugendliche und Eltern im Rahmen eines Modellprojektes zu entwickeln, das evaluiert werden solle. 2. Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als Teil der gesetzlich geforderten Qualitätsentwicklung verpflichtend zu machen und die Umsetzung der Verfahren überprüfen zu lassen; 3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Kinder und Jugendliche in Ergänzung zu den Personensorgeberechtigten, zu eigenständigen Leistungsberechtigten im SGB VIII mache. Dies sei insbesondere für Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung ( 27 SGB VIII) und bei dem Recht auf Beratung ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten ( 8 Absatz 3 SBG VIII) relevant -> Wurden die Anträge letztlich angenommen? Beide Anträge wurden letztlich abgelehnt, weder zur Einsetzung eines Kinderrechtebeauftragten noch zur Verankerung der in der UN-
4 Kinderrechtskonvention festgelegten Kinderrechte im Grundgesetz konnte ein Konsens gefunden werden. -> Wie wurde verhandelt? Was wurde eingebracht? Letztlich beraten wurden die Voragen vom Ausschuss für Familie,Senioren,Frauen und Jugend in der 89. Sitzung am 29. März 2017.Diese Beratung war abschließend. Hierzu lag ihm ein Stellungnahmeersuchen des Petitionsausschusses ( 109 Absatz 1 Satz 2 GO-BT, ein Auszug aus der Geschäftsordnung des Bundestages, der regelt, wie öffentliche Petitionen in die Antragsberatung eingebracht werden können und müssen ) vor. In der Petition wird gefordert, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in das Grundgesetz aufzunehmen. Diese Petition haben auch wir von der AAK Herborn e.v sowie die National Coalition Netzwerk Kinderrechte unterstützt. Darüber hinaus ist der Ausschuss um Stellungnahme zu einer öffentlichen Petition mit über Unterstützerinnen und Unterstützern gebeten worden, in der die Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten gefordert wird. Dieser solle unabhängig und nicht weisungsgebunden sein und Gesetze und Entscheidungen der Exekutive ( also der vollziehenden Staatsgewalt, vereinfacht gesagt, alle Behörden,öffentliche Stellen und Personen, die in Deutschland Politik, Gesetze vollziehen und ausführen) daraufhin überprüfen, ob sie den Rechten der Kinder und Jugendlichen entsprächen. Dieser Kinderrechtsbeauftragte solle zudem Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für die Kinderrechtsvertreter bzw. -vertreterinnen sein und auf eigene Initiative hin tätig werden, wenn Kinderrechte verletzt sein könnten.
5 -> Positionen der Parteien CDU/CSU :Prinzipielle Ablehnung beider Anträge Das Anliegen der Petition, einen Kinder- und Jugendbeauftragten einzusetzen, lehne man ab, da es als nicht zielführend erachtet wird. Es sei jedoch zu begrüßen, dass sich die Unterstützerinnen und Unterstützer dieser öffentlichen Petition für die Belange von Kindern, für deren Schutz, deren Rechte und deren Beteiligung einsetzten. Für die Umsetzung von Kinderrechten sei das Parlament die entscheidende Instanz. Der schon existierende Familienausschuss sei für die Belange der Kinder zuständig, deren zentrale Anlaufstelle, die Einrichtung eines separaten Beauftragten sei damit obsolet, sprich nicht notwendig.die Einrichtung kommunaler Beauftragter ( also solcher, die weder auf Bundesnoch auf Länderebene, sondern im noch kleineren, kommunalen Bereich tätig werden sollten ), sei hingegen bedenkenswert. Man setze sich für ein umfassendes Gesamtkonzept zur Stärkung von Kinderrechten ein. Ein solches Gesamtkonzept umfasse die Stärkung von Kinderrechten in unterschiedlichen Rechtsbereichen, die Stärkung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, die Förderung von Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe und eines Beschwerdemanagementsystems bei den Trägern bzw. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Linke (Antragssteller ) : Zustimmung zu beiden Anträgen Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist eine zentrale Forderung, auch die CSU um Bayerns Ministerpräsident Horst Seehöfer, sowie die SPD auf Bundesebene seien schon längst für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz.
6 Die nordrhein-westfälische Landesregierung habe einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht. Ebenso hätten sich die 16 Justizministerinnen und -minister sowie die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen. Auch in den Reihen der CDU gebe es teilweise Zustimmung zu dieser Forderung. Die Implementierung eines Bundeskinderbeauftragten würde aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. zu einer faktischen Stärkung der Kinderrechte führen. Weiterhin wird DieLinke. Dem Antrag von Bündnis90 / DieGrünen zustimmen, da sie dort auch ihre Forderungen und Standpunkte vertreten sieht. SPD: Ablehnung beider Anträge In einigen Teilen der SPD, insbesondere bei den Abgeordneten, die sich explizit für Kinder einsetzen, bestehe Zustimmung zu einer Aufnahme von Kinderrechten in s Grundgesetz. Allerdings stehe man der Einführung eines Kinderbeauftragten auf Bundesebene kritisch gegenüber, weil man befürchte, dass hier Doppelstrukturen zum BMFSFJ ( Bundesministerium für Familie,Senioren,Frauen und Jugend ) und zur Kinderkommission entstehen würden. Zudem sei davon auszugehen, dass eine Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche kaum erreichbar sein würde. Es sei besser kommunale Strukturen entsprechend zu stärken, wie es auch CDU / CSU vorsehen. B90/ Grüne ( Antragssteller ):Zustimmung zu beiden Anträgen
7 Es gebe viele Ausreden, Kinderrechte nicht zu stärken Zwar soll auch, wie von SPD und CDU / CSU alternativ vorgeschlagen, ein Beschwerdemanagementsystem auf kommunaler Ebene geschaffen werden, die parallele Installation eines Kinderrechtsbeauftragten auf Bundesebene sei aber dennoch notwendig,wichtig und richtig, um systematische Probleme auf Bundesebene angehen zu können. In einem Gesamtkonzept wolle man die Kinderrechte in das Grundgesetz aufnehmen, die Kinderkommission des Bundestages stärken, Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe fördern und ein Beschwerdemanagementsystem bei den Trägern bzw. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe etablieren.
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