Amtsblatt für die Stadt Speyer
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- Frank Kaufer
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1 Amtsblatt für die Nr. 032/2018 Ausgabedatum: Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: I. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am Tagesordnung Seite 1 II. Sitzung des Umweltausschusses am Tagesordnung Seite 2 III. Öffentliche Zustellung - Zwangsstillegung KFZ SP-JC 43 Irena Hamerlinski Seite 2 IV. Öffentliche Ausschreibung VOL/A Lieferung von Microsoft Office Volumenlizenzen Seite 2 V. Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 (EVS) Seite 4 VI. ADD Sammlungsverbot gegen Hilfe für krebskranke Kinder e.v. Seite 5 VII. ADD Spendenbriefe des Kolibri Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland e.v. Seite 5 VIII. Umbau der Anschlussstelle Speyer Nord Wechsel 2. Bauabschnitt in 1. Bauabschnitt Seite 5 IX. Verbraucherzentrale RLP Energieberatung in SP am Seite 6 Herausgeber Stadthaus Maximilianstraße Speyer I. Bekanntmachung über die 26. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am Dienstag, dem , 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12 Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. Baurecht AV 03 - Prioritätenliste goldener Plan 2. IV. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 "Schlangenwühl-Nord" hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB 3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 013 E "Schlangenwühl-Nord, 1. Erweiterung" hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB 4. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der, 2018 hier: 1. Billigungsbeschluss: Zentrenkonzept, Ansiedlungsleitsätze, Sortimentsliste und Ergebnis der Verträglichkeitsuntersuchung Altes Bauhaus 2. Beschluss: Trägerbeteiligung 5. Information über die Projektfortführung "Stadtumbau Kernstadt Nord" 6. Energiebericht Bericht von der letzten Gestaltungsbeiratssitzung Telefon (06232) Telefax (06232) poststelle@stadt-speyer.de Internet 8. Verschiedenes FB 5
2 II. Bekanntmachung über die 21. Sitzung des Umweltausschusses am Mittwoch, dem , 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12 Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. Sanierung Russenweiher Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Aktion Blau Plus 2. Forstwirtschaftspläne 2019 für den Stadt- und Bürgerhospitalwald 3. Entwicklung des Wäldchens am ehemaligen Bauhaus 4. Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; Lärmaktionsplanung Straße 3. Stufe 5. Glyphosat; Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom Saubere Stadt; Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom Verschiedenes FB III. Öffentliche Zustellung - Verfügung zur Zwangsstillegung eines Kraftfahrzeuges Frau Irena Hamerlinski, zuletzt wohnhaft Zum Riegel 10, Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl. Kennzeichen SP-JC43 untersagt. Es wird die Außerbetriebsetzung von Amts wegen ausgesprochen. Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom kann bei der Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3+4, Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt. FB IV. Öffentliche Ausschreibung gem. 3 VOL/A; Bekanntmachung gem. 12 VOL/A Die schreibt aus: Lieferung von Microsoft Office 2016 Standard - Volumenlizenzen. Vergabenummer: SSPE a) Stadtverwaltung Speyer -Vergabestelle- Maximilianstraße Speyer b) Öffentliche Ausschreibung Seite 2
3 c) Angebote können abgegeben werden: -schriftlich -elektronisch mit fortgeschrittener Signatur -elektronisch mit qualifizierter Signatur Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung: 1. Auftragsgegenstand Lieferung von 200 Stück Microsoft Office 2016 Standard Volumenlizenzen. Die vorgenannten 200 Stück stellen die Mindestabnahmemenge dar. Vorhalten und zur Verfügung stellen eines Volumenlizenzportals Die Lizenz soll über den eigenen KMS Server der Stadtverwaltung Speyer ausgebracht werden. Zeitpunkt der Lieferung: 02. November Zwingende Anforderungen an die angebotene Software, bei der die Auftraggeberin nicht Ersterwerberin ist Bei Software, bei welcher die Auftraggeberin nicht Ersterwerberin wäre (sog. gebrauchter Software), ist mit jeder Lieferung die rechtliche Unbedenklichkeit der angebotenen Lizenzen nachzuweisen und darzustellen, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, die Lizenzen an die Auftraggeberin zu übertragen. Dies beinhaltet folgende vollständig dokumentierte und belegte Angaben: Lückenloser Nachweis aller vorherigen Lizenzinhaber. Der Nachweis muss insbesondere folgende Angaben beinhalten: ehemalige Lizenznehmer, Vertragsnummern, exakte Produktspezifikationen (inklusive Lizenzart). Die Software muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein. Der Rechteinhaber hat dem Ersterwerber das Recht eingeräumt, die Software dauerhaft (unbefristet) zu nutzen; nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechts. Bestätigungsschreiben der vorherigen Lizenznehmer mit Originalunterschrift auch des jeweiligen IT Verantwortlichen, dass sie alle relevanten Lizenzdokumente vollständig weitergegeben haben und keine Kopien der gegenständlichen Software mehr besitzen und verwenden. Alternativ kann die lizenzrechtliche Unbedenklichkeit der Software auch durch einen dreiseitigen Vertrag zwischen Auftraggeberin, Auftragnehmer und Hersteller (Microsoft) erreicht werden. Anbieter von gebrauchter Software müssen diese vorgenannte schriftliche Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass durch die vertragsgemäße Nutzung dieser Software durch die Auftraggeberin keine Rechte Dritter entgegenstehen bzw. verletzt werden. Der Bieter hat nach Auftragsvergabe sieben Werktage Zeit, die geforderten Nachweise zu erbringen. e) Aufteilung in Lose: Nein f) Zulassung von Nebenangeboten: Nein Seite 3
4 g) Lieferung: siehe oben. h) Herunterladen der Unterlagen kostenfrei unter Anschrift für die Abholung des Leistungsverzeichnisses und der Angebotsunterlagen: Vergabestelle Speyer (siehe Punkt a); bitte nur vormittags und nach telef. Vorankündigung. Bei Anforderung der Unterlagen in Papierform/CD wird eine Kostenpauschale i.h.v. 5,00 fällig. i) Angebotsfrist: Abgabe der Angebote bis spätestens , 10:00 Uhr Die Zuschlags- und Bindefrist endet am j) Sicherheitsleistungen: keine k) Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B l) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden. Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung ebenfalls über durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. m) Kosten für Vervielfältigungen: siehe Buchstabe h) n) Zuschlagskriterien: 80 Prozent = Preis 20 Prozent = Referenzen o) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter p) Name und Anschrift der Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion -Referat 45- Willy-Brand-Platz Trier FB V. 100 Euro Prämie für die Teilnahme an der EVS 2018: Machen auch Sie noch mit! Noch bis zum 26. September können sich Haushalte für eine Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 (EVS) anmelden. Für diese Erhebung sucht das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz insbesondere Haushalte von Selbständigen, Arbeiterhaushalte mit einem oder zwei Kindern sowie Haushalte mit nicht erwerbstätigen Personen jedoch nur in wenigen Fällen Pensionärs- oder Rentnerhaushalte. Auch für andere Haushaltstypen benötigt das Amt noch einige Mitwirkende. Unter oder telefonisch unter der kostenfreien Rufnummer können sich Interessierte informieren und direkt für eine Teilnahme im vierten Quartal 2018 bewerben. Als kleines Dankeschön erhalten Haushalte, die im Rahmen einer Stichprobenziehung ausgewählt werden, nach Rücksendung der korrekt ausgefüllten Unterlagen eine Prämie in Höhe von mindestens 100 Euro. StaLA Seite 4
5 VI. Sammlungsverbot gegen Hilfe für krebskranke Kinder e.v. ADD bittet um Mitteilung Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz hat dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.v. mit Sitz in Bielefeld/Nordrhein-Westfalen sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, welche wiederkehrend von dem Konto der Spender abgebucht werden. Die ADD bittet rheinland-pfälzische Spender und Förderer des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.v. mit Sitz in Bielefeld/NRW um Überprüfung ihrer Kontoauszüge, ob die wiederkehrenden Einzüge durch den Bielefelder Verein gestoppt wurden. Sollten weiterhin Einzüge erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung. Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive der Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechslung mit anderen Organisationen zu vermeiden. add.rlp VII. Spendenbriefe des Kolibri Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland e.v. ADD bittet um Mitteilung Trier/Rheinland-Pfalz Kolibri Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland e.v. mit Sitz in Berlin hat der landesweit zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mitgeteilt, dass keine Spendenbriefe mit Spendenaufforderungen zur Unterstützung des Vereins in Rheinland-Pfalz versandt werden. Nachdem ein Bürger aus Koblenz die ADD über den Erhalt eines Spendenbriefes zur Unterstützung des Kolibri Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland e.v. mit Sitz in Berlin informiert hat, geht der Verein davon aus, dass Dritte sich den Namen des Vereins widerrechtlich zu eigen gemacht und diesen für Spendenaufrufe missbraucht haben und will hiergegen vorgehen. Der Verein hatte sich 2014 gegenüber der ADD verpflichtet, die Spenden- und Fördermitgliedergewinnung durch Telefonanrufe bei potenziellen Spendern in Rheinland-Pfalz zu unterlassen. Sollten in Rheinland-Pfalz weitere Spendenaufrufe durch Spendenbriefe im Namen des Vereins Kolibri Hilfe für krebskranke Kinder Deutschland e.v. beziehungsweise Beitragseinzüge für eine Fördermitgliedschaft des Vereins erfolgen, wird um sofortige Mitteilung an die ADD gebeten. Die ADD bittet die Redaktionen um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive Ortsbezeichnung. Die Darstellung des Vereinslogos dient der unmittelbaren Zuordnung zu dem Verein, um eine Verwechselung mit anderen Organisationen zu vermeiden. add.rlp VIII. B 9 / L 454, Umbau der Anschlussstelle (AS) Speyer Nord Wechsel vom 2. Bauabschnitt in den 1. Bauabschnitt Der Landesbetrieb Mobilität Speyer teilt mit, dass die Bauarbeiten an der Aschlussstelle (AS) Speyer Nord B 9 / L 454 vom 2. Bauabschnitt in den 1. Bauabschnitt wechseln. Zur besseren Abwicklung der Baumaßnahme im Raum Speyer wurden die Bauabschnitte zum Umbau der Anschlussstelle Speyer Nord getauscht, so dass wir jetzt mit dem 1. Bauabschnitt fortfahren. Seite 5
6 Baubeginn für den 1. Bauabschnitt (BA) unter Vollsperrung ist Montag, der Die Bauarbeiten werden, entsprechende Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, bis Mitte Oktober 2018 andauern. Durch die extreme Hitze in den vergangenen Wochen haben sich die Brückenbauarbeiten verzögert. Das Brückenbauwerk auf der L 454 (über die B 9) ist weiterhin voll gesperrt, so dass man auf der L 454 nicht direkt nach Schifferstadt fahren kann. Verkehrsführung im 1. BA: L 454: Um im 1. BA von Speyer nach Schifferstadt zu gelangen, wird der Verkehrsteilnehmer über die B 9 in Richtung Ludwigshafen - über die Anschlussstelle (AS) Schifferstadt / Waldsee Süd über die K 30 nach Schifferstadt umgeleitet und umgekehrt, wobei der Verkehrsteilnehmer, um nach Speyer zu gelangen, die AS Speyer West benutzen muss. B 9: Der Verkehrsteilnehmer, welcher von der AS Speyer Nord über die B 9 in Richtung Germersheim fahren möchte, benutzt zuerst die AS SP Nord in Richtung Ludwigshafen, fährt dann über 3 Überleitungen am Autobahnkreuz A 61 / B 9 wieder in Richtung Germersheim. Der langsam fahrende Verkehr wird weiterhin über die Waldseer Straße (L534, aus Richtung Speyer kommend) in Richtung Rinkenbergerhof (K 1) auf die Schifferstadter Straße (L 454) in Richtung Schifferstadt (und umgekehrt) geleitet. Fußgänger können die Baustelle zwischen Speyer und Schifferstadt jederzeit passieren. Der öffentliche Personennahverkehr (Bus) wird die Baustelle entsprechend der Umleitung umfahren und ggf. Ersatzhaltestellen einrichten. Der BA 1 beinhaltet die Sanierung der Fahrbahn der L 454, die Sanierung des Brückenbauwerkes sowie die Erneuerung der Schutzplanken. Der parallel verlaufende Geh- und Radweg wird ab der Brücke (B 9 / L 454) über die Bauabschnittsgrenze hinaus (Rtg. Schifferstadt), bis hinter das Brückenbauwerk (A 61) saniert. Im Bereich des westlichen Astes der Anschlussstelle Speyer Nord erfolgt eine Fahrbahnverbreiterung sowie der Umbau bzw. Rückbau von Verkehrsinseln. Der Landesbetrieb Mobilität Speyer bittet alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis für die auftretenden Verkehrsbehinderungen während der Bauzeit. LBM IX. Energieberatung: Experte oder buntes Bild? Verbraucherberatung Bahnhofstraße Ludwigshafen Pressestelle 06131/ Telefax 06131/ energie@vz-rlp.de Wärmebilder sind beliebt bei sanierungsbereiten Eigenheim-Besitzern und auch bei Mietern, die ihrem Vermieter die schlechte Qualität der angemieteten Wohnung eindrücklich vermitteln wollen. Seite 6
7 Tatsächlich kann eine Thermografie-Aufnahme wertvolle erste Hinweise auf energetische Schwachstellen des Hauses geben auch auf Wärmebrücken, die mit bloßem Auge schwer zu entdecken sind. Allerdings: Die Kosten für fachmännisch aufgenommene Bilder liegen bei mindestens 300 Euro. Die Aufnahme muss nachts bei Minusgraden erfolgen, das Haus muss vorher konstant beheizt worden sein und es darf nicht regnen. Der Berater sollte sich das Haus auch von innen angesehen haben und sich einen Eindruck über mögliche Schwachstellen verschafft haben. Das sind nur einige der vielen Punkte, die zu beachten sind, damit die Aufnahme gelingt. Auch die Auswertung erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung, denn allein sagen die bunten Bilder nicht aus, wie viel Wärme verloren geht und wie viel davon eine Dämmmaßnahme einsparen könnte. Deshalb ist eine Energieberatung vor Ort manchmal die bessere Alternative zu einem dekorativen Wärmebild. Erfahrene Berater wissen bei einem Gang durch das Haus häufig auch ohne Thermografie an welchen Stellen die meiste Wärme entweicht und können abschätzen, wo sich eine Sanierung am ehesten lohnt. Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale können bei der Beurteilung von vorhandenen Thermografie Aufnahmen Hinweise geben, oder in einem persönlichen Beratungsgespräch anhand von Unterlagen Hinweise auf sinnvolle Modernisierungen oder weiterführende Beratungsmöglichkeiten geben. Die Beratung findet durch Architektinnen oder Ingenieure nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt. Die Energieberatung hat am Dienstag, dem von bis Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / (kostenlos) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Verbraucherzentrale RLP / FB Behördenrufnummer 115 Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115? Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 115- Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft. Probieren Sie es doch einfach einmal aus! Stadtverwaltung Speyer, FB Hansjörg Eger Oberbürgermeister Bezugsnachweis: Das Amtsblatt der für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der Stadtverwaltung Speyer zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 (Jahresabo 61,00 ) Abteilung Hauptverwaltung je Ausgabe bei Lieferung frei Haus. Maximilianstraße 100 Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet Speyer unter der Adresse: Seite 7
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