Amtsblatt für die Stadt Speyer

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1 Amtsblatt für die Nr. 002/2015 Ausgabedatum: Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: I. Öffentliche Zustellung Bescheid der Steuerverwaltung Brastianos Nikolaos Seite 1 II. Öffentlichkeitsbeteiligung Auslage zweite Teilfortschreibung LEP IV Rheinland-Pfalz Seite 1 III. GZV Rehbach-Speyerbach Öffentliche Bekanntmachung Prüfung der Haushaltsund Wirtschaftsführung Seite 2 IV. GZV Rehbach-Speyerbach Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2015 Seite 4 V. Verbraucherzentrale RLP Energieberatung in SP am Seite 5 Herausgeber Stadthaus Maximilianstraße Speyer I. Öffentliche Zustellung - Bescheid Brastianos Nikolaos Herr Nikolaos Brastianos, letzte Anschrift H 3, Mannheim, wird hiermit aufgefordert, entsprechend dem Bescheid vom , Az.: 00/ / zu handeln. Er gilt hiermit als öffentlich zugestellt. Mit dieser öffentlichen Zustellung werden Fristen ausgelöst, die für den Adressaten rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Der Adressat kann den Bescheid vom , der der Forderung zu Grunde liegt, bei der Stadtverwaltung Speyer - Finanzen - Steuerverwaltung -, Maximilianstr. 90, Zimmer 202, einsehen. FB II. B e k a n n t m a c h u n g über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Zweiten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV) Die Landesregierung beabsichtigt eine Zweite Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 11. November 2014 den von der obersten Landesplanungsbehörde erarbeiteten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms zur Kenntnis genommen und für das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren freigegeben. 10 Abs.1 des Raumordnungsgesetzes sowie 6 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes schreiben für der Aufstellung bzw. Änderung von Raumordnungsplänen auch eine Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit vor. Damit soll die Aufstellung der Raumordnungspläne noch transparenter gestaltet und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorstellungen auch in die Erarbeitung von Raumordnungsplänen einzubringen. Telefon (06232) Telefax (06232) poststelle@stadt-speyer.de Internet

2 Der Entwurf der Zweiten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) liegt für sechs Wochen bis einschließlich bei der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 100, Zimmer 301 während der üblichen Bürozeiten von bis Uhr und bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Anregungen zum Entwurf der Zweiten Teilfortschreibung des LEP IV können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder in elektronischer Form vorgebracht werden. Die Anregungen richten Sie bitte schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland- Pfalz Oberste Landesplanungsbehörde Postfach Mainz Telefax: / , oder elektronisch an landesplanung@mwkel.rlp.de Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass verspätet eingegangene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben. Die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) wird zu gegebener Zeit im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Speyer, MWKEL / FB III. Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gewässerzweckverbandes Rehbach-Speyerbach für das Haushaltsjahr 2015 Die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach hat auf Grund von 95 ff der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 181), in Verbindung mit 7 Abs. 1 Nr. 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom (GVBl.S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl.S.280), in der Sitzung am in Ludwigshafen die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat gegen die Haushaltssatzung keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht (Schreiben vom , Az.: 1706-ZV Rehbach/ 21a). Die Haushaltssatzung wird hiermit wie folgt bekannt gemacht: Seite 2

3 Festgesetzt werden: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf Euro Euro Euro Euro 0Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf Euro. 5 Umlage Die von den Verbandsmitgliedern zu erbringende Verbandsumlage wird auf festgesetzt. Sie wird je zur Hälfte am 01. Februar und 1. September des Jahres fällig. Soweit die Haushaltssatzung für das kommende Jahr nicht rechtzeitig bekannt gemacht werden kann, sind zu den Fälligkeiten Abschlagszahlungen in gleicher Höhe zu leisten. Für Investitionsmaßnahmen wird eine Umlage in Höhe von festgesetzt. 6 Sonderumlage Die Sonderumlage gem. 3 Abs. 2 der Verbandsordnung wird auf festgesetzt. Die Umlage wird entsprechend dem Verteilungsschlüssel für jede einzelne Investitionsmaßnahme berechnet. Sie wird vor Beginn der Maßnahme fällig. 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug Euro, zum (nach dem noch nicht festgestellten Entwurf des Jahresabschlusses 2012), zum (nach dem noch nicht festgestellten Jahresabschluss 2013). Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt unter Berücksichtigung der Planwerte Euro und nach der Planung zum Euro. Seite 3

4 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall überschritten sind. 9 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Gewässerzweckverband Rehbach- Speyerbach Ludwigshafen, den gez. Clemens Körner Verbandsvorsteher Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.v. m. 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Erlass der Haushaltssatzung für deren Gültigkeit von Anfang an unbeachtlich ist, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung gegenüber dem Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt an den sieben folgenden Werktagen nach der öffentlichen Bekanntmachung bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, Zimmer C 411, in Ludwigshafen/Rhein, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus. GZV Rehbach-Speyerbach / FB IV. Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g des Gewässerzweckverbandes Rehbach-Speyerbach Sitz: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis Europaplatz Ludwigshafen Die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Rehbach-Speyerbach wurde in der Sitzung am gemäß 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) i.v.m. 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) über das Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung für die Haushaltsjahre durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Pfalz-Kreises unterrichtet. Gemäß 110 Abs. 6 GemO in Verbindung mit 7 Abs.1 KomZG wird dies hiermit bekannt gemacht; zugleich wird darauf hingewiesen, dass die Prüfungsmitteilungen an den sieben folgenden Werktagen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, Ludwigshafen, Zimmer 411 zur Einsichtnahme ausliegen. Ludwigshafen am Rhein, den gez. Clemens Körner Verbandsvorsteher GZV Rehbach-Speyerbach / FB Seite 4

5 V. Energieberatung: Dachsanierung wohin mit der Dämmung? Verbraucherberatung Bahnhofstraße Ludwigshafen Pressestelle 06131/ Telefax 06131/ energie@vz-rlp.de Die Sanierung des Dachs ist eine der aufwendigsten und kostenintensivsten Maßnahmen bei der Modernisierung eines Altbaus. Sie sollte besonders gut geplant werden, denn ein gutes Dach ist nicht nur dicht, sondern hält im Winter die Wärme drinnen und im Sommer die Hitze draußen. Eine gute Dämmung kann bei einem Einfamilienhaus jährlich mehrere hundert Liter Heizöl sparen. Ein guter Wärmeschutz im Steildach ist heute je nach Dämmmaterial cm dick. Da die Lebensdauer der meisten Dämmstoffe bis zu 50 Jahre beträgt, sollte hier auf keinen Fall an der Dicke gespart werden. Spätestens wenn das Dach ausgebaut oder neu gedeckt werden soll, stellt sich die Frage, wo diese Dämmschicht platziert wird. Die oberste Geschossdecke statt des Dachs sollte nur dämmen, wer sicher ist, dass auch langfristig kein Dachbodenausbau ansteht. Bei bereits vorhandenem oder geplantem Dachausbau müssen die Dachschrägen nach oben bis zur Decke des geplanten Wohnraums gedämmt werden. Wenn der beheizte Bereich bis in die Giebelspitze reichen soll, muss auch die Wärmedämmung bis in die Spitze verlegt werden. Gibt es jedoch einen Spitzboden, kann die nach oben abschließende Dämmschicht auf diesem Boden verlegt werden. Die Dämmung einer Decke ist meist einfacher und kostengünstiger als die Dämmung der Dachschrägen. Alternativ kann bei einer Dachneueindeckung über eine Aufsparrendämmung nachgedacht werden. Zu den Details der Dachdämmung berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung. Die Energieberaterin hat am Dienstag, dem von bis Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / (kostenlos) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Verbraucherzentrale RLP / FB Stadtverwaltung Speyer, Hansjörg Eger Oberbürgermeister Bezugsnachweis: Das Amtsblatt der für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der Stadtverwaltung Speyer zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 (Jahresabo 61,00 ) Abteilung Hauptverwaltung je Ausgabe bei Lieferung frei Haus. Maximilianstraße 100 Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet Speyer unter der Adresse: Seite 5

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