Vergabe. Müller-Wrede (Hrsg.) SektVO. einschließlich VergStatVO. Kommentar. SektVO MWK. 2.A u fl a g e MÜLLER-WREDE KOMMENTAR PDF.

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1 Vergabe Müller-Wrede (Hrsg.) SektVO einschließlich VergStatVO Kommentar SektVO MÜLLER-WREDE KOMMENTAR 2.A u fl a g e MWK PDF E-Book

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3 SektVO Kommentar

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5 SektVO MWK MÜLLER-WREDE KOMMENTAR einschließlich VergStatVO herausgegeben von Malte Müller-Wrede, Berlin unter Mitarbeit von Dr. Christian Braun, Rechtsanwalt, Leipzig Dr. Jakob Brugger, Rechtsanwalt, Bozen Julian Ramin Burstedde, Deutsche Bahn, Berlin Katrin Dietrich, Rechtsanwältin, Mannheim Norbert Dippel, Rechtsanwalt, Bonn Prof. Dr. Michael Eßig, Universität der Bundeswehr München Annelie Evermann, Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.v., Berlin Thomas Ferber, Dipl.-Mathematiker, Darmstadt Katja Gnittke, Rechtsanwältin, Berlin Matthias Grünhagen, Rechtsanwalt, Berlin Oliver Hattig, Rechtsanwalt, Köln Veit Hirsch, Rechtsanwalt, Berlin Dr. Lutz Horn, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main Wiltrud Kadenbach, Vergabekammer des Freistaates Sachsen Dr. Hendrik Kaelble, Bundeskanzleramt Prof. Dr. Matthias Knauff, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Thüringer Oberlandesgericht Christoph Kolpatzik, swb AG, Bremen Dr. Oliver Kruse, TenneT TSO GmbH, Bayreuth Dr. Irene Lausen, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Sebastian Lischka, Landgericht Neuruppin Dr. Bettina Maaser-Siemers, Freie und Hansestadt Hamburg Thomas Maibaum, Rechtsanwalt, Berlin David Meurers, Friedrich-Schiller-Universität Jena Malte Müller-Wrede, Rechtsanwalt, Berlin Dr. Benedikt Overbuschmann, Rechtsanwalt, Berlin Tatyana W. Peshteryanu, Amtsgericht Frankfurt am Main Benjamin Pfohl, Verwaltungsgericht Aachen Dr. Verena Poschmann, Rechtsanwältin, Berlin Magnus Radu, Kammergericht Dr. Dr. Andreas Ruff, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Dr. Ralf Schnieders, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.v., Berlin Holger Schröder, Rechtsanwalt, Nürnberg Dr. Jörg Stoye, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main Dr. Cornelia Voigt, Deutsche Bahn AG, Berlin Prof. Dr. Mark von Wietersheim, Rechtsanwalt, Geschäftsführer forum vergabe e.v., Berlin Dr. Sabine Wrede, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v., Berlin

6 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Bundesanzeiger Verlag GmbH Amsterdamer Straße Köln Internet: Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Themenportal unter Beratung und Bestellung: Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) ISBN (Print): ISBN (E-Book): Bundesanzeiger Verlag GmbH, Köln Alle Rechte vorbehalten. Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlags. Dies gilt auch für die fotomechanische Vervielfältigung (Fotokopie/ Mikrokopie) und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Hinsichtlich der in diesem Werk ggf. enthaltenen Texte von Normen weisen wir darauf hin, dass rechtsverbindlich allein die amtlich verkündeten Texte sind. Herstellung: Günter Fabritius Produktmanagement: Sven-Steffen Schulz Lektorat: Frederic Delcuvé Satz: Cicero Computer GmbH, Bonn Druck und buchbinderische Verarbeitung: Medienhaus Plump GmbH, Rheinbreitbach Printed in Germany

7 Vorwort Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz wurden die grundlegenden Vorgaben der europäischen Sektorenvergaberichtlinie 2014/25/EU im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen umgesetzt. Die detaillierten Verfahrensregeln sind erst durch die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung in deutsches Recht übertragen worden. Die Sektorenverordnung wurde in diesem Zuge strukturell und inhaltlich umfassend reformiert. Die Statistikpflichten von Sektorenauftraggebern wurden ausgegliedert und in einer neuen Verordnung der Vergabestatistikverordnung geregelt. Unverändert geblieben ist das Konzept des Verordnungsgebers, den Auftraggebern im Sektorenvergaberecht größere Spielräume bei der Verfahrensgestaltung einzuräumen als im allgemeinen Auftragsvergaberecht. Dies hat der Verordnungsgeber insbesondere dadurch umgesetzt, dass er in der Sektorenverordnung weniger regelt, als er dies in der Vergabeverordnung tut. Der Umgang mit den Regelungslücken bereitet in der Praxis allerdings nicht selten Schwierigkeiten, denn die Grundsätze der Vergabe sind nach herrschender Auffassung dennoch zu beachten. Auch die Neuauflage des Kommentars soll den Leserinnen und Lesern in diesen und allen weiteren Fragestellungen bei der Auslegung und Anwendung der Regelungen eine umfassende, praxisgerechte und fachliche fundierte Arbeitshilfe geben. Sie berücksichtigt dabei die aktuelle Rechtslage sowie die jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Schrifttum. Hierzu soll sie auch einen kritischen Beitrag leisten. Die Autorinnen und Autoren stehen für diesen hohen Anspruch. Ihnen danke ich herzlich für die sehr gute Zusammenarbeit, den fachlichen Austausch und das große Engagement. Ich danke auch Herrn Sven-Steffen Schulz und Frau Gabriele Heymann-Heß vom Bundesanzeiger Verlag für die äußerst engagierte Betreuung des Werks. Besonderer Dank gilt schließlich Herrn Frederic Delcuvé, der mich in meiner Herausgebertätigkeit mit hohem Einsatz und großer Kompetenz unterstützt hat. Berlin, Juli 2018 Malte Müller-Wrede V

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9 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Autorinnen und Autoren... XI Abkürzungsverzeichnis... XXI Regelwerkeverzeichnis... XXVII Literaturverzeichnis... XXXVII Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung SektVO) Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen 1 SektVO Anwendungsbereich SektVO Schätzung des Auftragswerts SektVO Antragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind SektVO Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe SektVO Wahrung der Vertraulichkeit SektVO Vermeidung von Interessenkonflikten SektVO Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens SektVO Dokumentation Unterabschnitt 2 Kommunikation 9 SektVO Grundsätze der Kommunikation SektVO Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel SektVO Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren SektVO Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation Abschnitt 2 Vergabeverfahren Unterabschnitt 1 Verfahrensarten, Fristen 13 SektVO Wahl der Verfahrensart SektVO Offenes Verfahren; Fristen SektVO Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb; Fristen SektVO Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung SektVO Wettbewerblicher Dialog SektVO Innovationspartnerschaft Unterabschnitt 2 Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren 19 SektVO Rahmenvereinbarungen SektVO Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme SektVO Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems SektVO Fristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems VII

10 Inhaltsverzeichnis 23 SektVO Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen SektVO Durchführung elektronischer Auktionen SektVO Elektronische Kataloge Unterabschnitt 3 Vorbereitung des Vergabeverfahrens 26 SektVO Markterkundung SektVO Aufteilung nach Losen SektVO Leistungsbeschreibung SektVO Technische Anforderungen SektVO Bekanntmachung technischer Anforderungen SektVO Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen SektVO Nachweisführung durch Gütezeichen SektVO Nebenangebote SektVO Unteraufträge Unterabschnitt 4 Veröffentlichung, Transparenz 35 SektVO Auftragsbekanntmachungen, Beschafferprofil SektVO Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung SektVO Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems SektVO Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen SektVO Bekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen SektVO Veröffentlichung von Bekanntmachungen SektVO Bereitstellung der Vergabeunterlagen SektVO Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog SektVO Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen SektVO Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen Unterabschnitt 5 Anforderungen an die Unternehmen 45 SektVO Grundsätze SektVO Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien SektVO Eignungsleihe SektVO Qualifizierungssysteme SektVO Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements SektVO Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Unterabschnitt 6 Prüfung und Wertung der Angebote 51 SektVO Prüfung und Wertung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen SektVO Zuschlag und Zuschlagskriterien SektVO Berechnung von Lebenszykluskosten SektVO Ungewöhnlich niedrige Angebote SektVO Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen SektVO Unterrichtung der Bewerber oder Bieter SektVO Aufhebung und Einstellung des Verfahrens VIII

11 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen 58 SektVO Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen SektVO Beschaffung von Straßenfahrzeugen Abschnitt 4 Planungswettbewerbe 60 SektVO Anwendungsbereich SektVO Veröffentlichung, Transparenz SektVO Ausrichtung SektVO Preisgericht Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen 64 SektVO Übergangsbestimmungen SektVO Fristenberechnung Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung VergStatVO) Einleitung VergStatVO Anwendungsbereich VergStatVO Umfang der Datenübermittlung VergStatVO Daten bei Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte VergStatVO Daten bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte VergStatVO Datenübermittlung VergStatVO Statistische Aufbereitung und Übermittlung der Daten; Veröffentlichung statistischer Auswertungen VergStatVO Datenübermittlung für die wissenschaftliche Forschung VergStatVO Übergangsregelung Stichwortverzeichnis IX

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13 Autorinnen und Autoren Dr. Christian Braun 1 SektVO Rechtsanwalt Dr. Christian Braun ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Vergaberecht. Er ist Partner der Sozietät Braun & Zwetkow in Leipzig. Zum Vergaberecht ist er über das Verwaltungsrecht gekommen, wobei er gleichermaßen Auftraggeber und Auftragnehmer vertritt. Ein Tätigkeitsschwerpunkt liegt seit vielen Jahren in der forensischen Tätigkeit im Vergabe- und Konzessionsrecht. Er referiert und publiziert zahlreich wie regelmäßig zu der gesamten Breite dieser Rechtsgebiete. Dr. Christian Braun ist zudem Prüfer im zweiten juristischen Staatsexamen, Dozent an verschiedenen Fortbildungsakademien, Ausbilder im Fachanwaltslehrgang Vergaberecht des Deutschen Anwaltvereins sowie Lehrbeauftragter an der Freien Universität Berlin und an der Universität Leipzig im Bereich Vergabe- und Konzessionsrecht. Dr. Braun organisiert und leitet die jährlichen Berliner Konzessionsrechtstage mit Prof. Dr. Thorsten Siegel. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht des Deutschen Anwaltvereins. Dr. Jakob Brugger 47 SektVO Dr. Jakob Brugger ist Rechtsanwalt bei Brugger & Partner in Bozen. Er berät und vertritt Bieter ebenso wie öffentliche Auftraggeber schwerpunktmäßig in den Bereichen öffentliche Ausschreibungen, öffentlich-private Partnerschaften, Raumordnung, Umwelt-, Energie- und Gemeinwirtschaftsrecht. Julian Ramin Burstedde 8 SektVO Julian Ramin Burstedde ist seit 2008 im Vergaberecht tätig. Er begann als Justiziar in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit. Dort fungierte er als Vergabeprüfstelle und vergaberechtlicher Berater des Zentraleinkaufs. Anschließend war er Rechtsanwalt in der Vergaberechtskanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte in Berlin und hat dort sowohl öffentliche Auftraggeber bei komplexen Ausschreibungen beraten als auch Bieter im Rahmen von Vergabenachprüfungsverfahren vertreten. Seit 2012 ist Herr Burstedde im Sektorenbereich tätig. Dabei berät er die Deutsche Bahn als Syndikusrechtsanwalt bei der Teilnahme an in- und ausländischen Vergabeverfahren im Verkehrssektor. Daneben ist Herr Burstedde Referent für SektVO-Seminare bei der Akademie des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW). Katrin Dietrich 1, 4 SektVO Katrin Dietrich arbeitet in der Gruppe Energie- und Zivilrecht der Konzernrechtsabteilung der MVV Energie AG und ist dort seit 2003 insbesondere für die vergaberechtliche Beratung des gesamten MVV Konzerns zuständig. MVV Energie AG sowie die meisten ihrer Tochtergesellschaften, zu denen mehrere Stadtwerke gehören, sind Sektorenauftraggeber und unterliegen damit dem Sektorenvergaberecht. Andere Gesellschaften des MVV Konzerns treten als Bieter in Vergabeverfahren auf. So hat Frau Dietrich Einblicke in beide Seiten des Vergabeverfahrens, vertritt beide Rollen am Markt und kann auf langjährige Erfahrungen in der Gestaltung von Vergabeverfahren sowie der Prozessführung im Vergaberecht zurückblicken. Sie schult jährlich die Einkaufsabteilungen des Konzerns zum aktuellen Vergaberecht. Frau Dietrich tritt in einer Vielzahl von vergaberechtlichen Veranstaltungen als Referentin auf, ist Bearbeiterin von mehreren vergaberechtlichen Kommentaren und Fachbüchern und hat XI

14 Autorinnen und Autoren einen vergaberechtlichen Lehrauftrag an der Universität Heidelberg. Vor ihrer Tätigkeit im MVV Konzern war Frau Dietrich vier Jahre bei der BASF SE und BASF Schwarzheide GmbH tätig. Norbert Dippel 1 SektVO Norbert Dippel ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Roos Nelskamp und Schumacher in Bonn sowie Justiziar der cosinex GmbH Bochum. Davor war er 12 Jahre Leiter der Abteilung Recht und Vergabe der HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH sowie jeweils drei Jahre in einer vergaberechtlich spezialisierten Kanzlei sowie bei einem evergabe-anbieter tätig. Norbert Dippel ist Mitherausgeber der Zeitschrift Vergabenavigator, Mitautor des juris Praxiskommentars zum Vergaberecht sowie des im Bundesanzeiger Verlag erschienenen Kommentars zum Kartellvergaberecht. Er hält regelmäßig Seminare zu vergaberechtlichen Themen. Prof. Dr. Michael Eßig 53 SektVO Prof. Dr. Michael Eßig ist seit 2003 Professor für Beschaffung und Supply Management sowie Leiter des Forschungszentrums für Recht und Management öffentlicher Beschaffung (FoRMöB) an der Universität der Bundeswehr München. Daneben hat er Lehraufträge unter anderem an der Wirtschaftsuniversität Wien und der Universität St. Gallen. Annelie Evermann 32, 52 SektVO Annelie Evermann ist seit 2012 Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei WEED Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung e.v. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind Unternehmensverantwortung und nachhaltige öffentliche Beschaffung. Frau Evermann begleitet Gesetzesvorhaben auf Landesebene, referiert regelmäßig auf bundesweiten Fachveranstaltungen zu nachhaltiger öffentlicher Beschaffung sowie IT-Beschaffung und führt Schulungen und Beratungen für Vergabestellen durch. Bei den Anhörungen zum Vergabemodernisierungsgesetz und den dazugehörigen Verordnungen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages sowie bei der Anhörung zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien im Auswärtigen Amt war sie als Sachverständige geladen. Frau Evermann studierte Rechtswissenschaften in Kiel, Berlin und Aarhus und arbeitete u.a. beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, für verschiedene Verlage und bei Amnesty International. Thomas Ferber 52 SektVO Thomas Ferber ist Diplom-Mathematiker und früherer langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht. Er ist Autor mehrerer Bücher und Zeitschriftenaufsätze zum Vergaberecht und referiert regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen. Mit seiner Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.k. vermittelt er in der Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht komplexe Sachverhalte des Vergaberechts verständlich und praxisorientiert. Seit 2013 studiert er außerdem Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes. XII

15 Autorinnen und Autoren Katja Gnittke 33, 34, 35, 36, 40, 49 SektVO Rechtsanwältin Katja Gnittke ist Partnerin der Kanzlei WMRC Rechtsanwälte Wichert und Partner mbb in Berlin. Sie ist Fachanwältin für Vergaberecht. Zu ihren Mandanten zählen vorwiegend öffentliche Auftraggeber, darunter Kommunen und kommunale Gesellschaften und Bundesländer. Sie unterstützt ihre Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren und vertritt diese in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren. Die Tätigkeit von Frau Gnittke betrifft eine Vielzahl von Beschaffungsgegenständen. Zu den vergabe- und haushaltsrechtlichen Anforderungen, die sich aus Zuwendungsbescheiden ergeben, berät Frau Gnittke Zuwendungsgeber- und -empfänger aus verschiedenen Förderbereichen. Sie nimmt regelmäßig zu aktuellen vergaberechtlichen Themen in Veröffentlichungen und Vorträgen Stellung. Matthias Grünhagen 9, 10, 11, 12 SektVO Matthias Grünhagen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht sowie Inhaber von GRÜNHAGEN Kanzlei für öffentliche Aufträge. Die Kanzlei unterstützt mit einem Team aus Rechtsanwälten mit Schwerpunkt Vergaberecht öffentliche Auftraggeber, insbesondere Ministerien, öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften und Verbände sowie Unternehmen der Privatwirtschaft mit einer ganzheitlichen Beratung in allen Fragen des Vergaberechts und des Beschaffungsmanagements begleitet jährlich eine Vielzahl von Vergabeverfahren und unterstützt mit der juristischen Vertragsbegleitung. Herr Grünhagen verfügt über 20-jährige interdisziplinäre Vergabeerfahrung. Als Prokurist leitete er den Einkaufsbereich eines großen öffentlichen Infrastrukturunternehmens. Zuvor war er Rechtsanwalt und Partner einer überregionalen Sozietät. Darüber hinaus tritt er durch Lehrtätigkeiten an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und verschiedenen Landesakademien sowie die Veröffentlichung von Fachbeiträgen und als Herausgeber von Vergaberechtskommentaren hervor. Oliver Hattig 33, 34, 35, 36, 40, 49 SektVO Rechtsanwalt Oliver Hattig ist Partner der Sozietät Hattig und Dr. Leupolt Rechtsanwälte in Köln. Zuvor war er im Kölner und Brüsseler Büro einer auf das öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei tätig sowie Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht (Prof. Dr. Hans D. Jarass) an der Universität Münster. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Vergaberecht. Als Experte für das europäische Vergaberecht ist Oliver Hattig in verschiedenen Projekten der Europäischen Kommission tätig. Er hält regelmäßig Vorträge zu vergaberechtlichen Themen und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf diesem Gebiet. Veit Hirsch 13, 14, 15, 17 SektVO Veit Hirsch ist seit dem Jahr 2012 Rechtsanwalt bei der Sozietät Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte in Berlin. Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit betreut er schwerpunktmäßig vergaberechtliche Mandate. Er berät hierbei sowohl Auftraggeber als auch private Unternehmen und vertritt diese in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig und dem Referendariat in Berlin begann Herr Hirsch seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht einer internationalen Großkanzlei am Standort Frankfurt am Main. Herr Hirsch veröffentlicht Beiträge zu vergaberechtlichen Themen und hält regelmäßig Vorträge für Auftraggeber und Unternehmen zur vergaberechtlichen Praxis. XIII

16 Autorinnen und Autoren Dr. Lutz Horn 16, 41, 51, 54, 65 SektVO Dr. Lutz Horn ist Fachanwalt im Vergaberecht und Partner im Frankfurter Büro der Sozietät GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb. Er ist im Bereich Verwaltungsrecht sowie im deutschen und europäischen Vergaberecht tätig. Er ist spezialisiert auf die Beratung von Behörden, anderen öffentlichen Auftraggebern sowie Auftragnehmern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und hat zu diesem Themenkreis umfangreich publiziert und Vorträge gehalten. Ferner ist er ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Landes Hessen und Lehrbeauftragter der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Wiltrud Kadenbach 26, 27 SektVO Frau Kadenbach ist seit Januar 2006 Vorsitzende der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, der sie seit September 2004 angehört. Zuvor war sie zwischen 1996 und 2003 als Justiziarin in einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft in den Bereichen des Miet-, Bau- und Vergaberechts tätig wechselte sie zum Freistaat Sachsen, wo sie zunächst als Referentin im Bereich Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren, Hochwasserschutz" tätig war. Frau Kadenbach referiert regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen und ist Mitautorin mehrerer Kommentare zum Vergaberecht. Dr. Hendrik Kaelble 13, 14, 15, 17 SektVO Dr. Hendrik Kaelble ist Referent in der Europaabteilung des Bundeskanzleramtes. Zuvor arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Referat EU-Binnenmarkt und als Rechtsanwalt in der Kanzlei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte mit den Tätigkeitsschwerpunkten Vergaberecht und Public Private Partnerships. Dr. Kaelble promovierte nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin im Bereich des Vergabe- und Beihilfenrechts. Prof. Dr. Matthias Knauff 18, 20, 21, 22, 38 SektVO Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur., ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, geschäftsführender Direktor des Instituts für Energiewirtschaftsrecht und Leiter der Forschungsstelle für Verkehrsmarktrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie Richter am Thüringer Oberlandesgericht (Senat für Vergabesachen). Nach Studium, Promotion und Habilitation an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg sowie Lehrstuhlvertretungen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Ludwig-Maximilians-Universität München nahm er im Jahr 2011 einen Ruf auf eine Professur an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden an. Seit dem Sommersemester 2013 lehrt und forscht er in Jena. Das Vergaberecht zählt zu seinen Forschungsschwerpunkten. Christoph Kolpatzik 42, 45, 46 SektVO Der Autor hat an der Albrecht-Ludwig-Universität Freiburg Jura studiert und war anschließend als Rechtsanwalt tätig. Er ist langjähriger Prokurist und leitender Syndikusanwalt der swb AG, Bremen. Parallel zu dieser Funktion war er mehrere Jahre verantwortlich für das M&A-Team der EWE AG, XIV

17 Autorinnen und Autoren Oldenburg. Schwerpunkt seiner anwaltlichen Beratungstätigkeit bilden das Gesellschafts- und Vergaberecht sowie allgemein die rechtliche Begleitung von M&A-Vorhaben mit Bezug zur Ver- und Entsorgungswirtschaft. Er ist darüber hinaus regelmäßig als Referent und Autor in vergaberechtlichen Themen präsent. Dr. Oliver Kruse 13, 14, 15, 17 SektVO Dr. Oliver Kruse ist seit Oktober 2016 für die TenneT TSO GmbH tätig. Innerhalb der Rechtsabteilung befasst er sich schwerpunktmäßig mit dem Vergabe- und Vertragsrecht. Herr Dr. Kruse studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld und Konstanz. Während seines Referendariats in Düsseldorf arbeitete er im Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen sowie in den Kanzleien HFK Rechtsanwälte LLP und Bird & Bird LLP, jeweils in den Bereichen Öffentliches Wirtschaftsrecht/Vergaberecht. Er promovierte nach Abschluss des Referendariats zum Thema Konzessionsvergabe am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht, von Prof. Dr. Matthias Knauff LL.M. Eur. in Jena. Promotionsbegleitend war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei GvW Graf von Westphalen Rechtsanwälte mbb im privaten Baurecht und Vergaberecht tätig. Er ist Autor vergaberechtlicher Beiträge sowie Mitautor entsprechender Kommentare und hält universitäre Vorlesungen/Vorträge zu diesem Themenbereich. Dr. Irene Lausen 43, 44, 64 SektVO Dr. Irene Lausen ist Leiterin des Referats Vergabewesen im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Zuvor war sie von 1999 bis 2014 hauptamtliche Beisitzerin der Vergabekammer des Landes Hessen und Leiterin eines städtischen Rechtsamts. Bei Twinning-Projekten der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland hat sie potenzielle Beitrittskandidaten der Europäischen Union als Expertin für Vergaberecht beraten. Sie promovierte zu einem vergaberechtlichen Thema an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Frau Dr. Lausen ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im Vergaberecht. Sie hält regelmäßig Vorträge zu vergaberechtlichen Themen. Sebastian Lischka 57 SektVO Sebastian Lischka ist Richter am Landgericht Neuruppin. Zuvor war er als Rechtsanwalt in der Kanzlei Müller-Wrede & Partner mit dem Beratungsschwerpunkt Vergaberecht tätig. Er veröffentlicht regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen. Dr. Bettina Maaser-Siemers 50 SektVO Frau Dr. Bettina Maaser-Siemers, LL.M. (King s College London) ist Grundsatzreferentin für Vergaberecht in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie ist Autorin der Hamburgischen Verwaltungsrichtlinien zum Bauvergaberecht und stellvertretende Vorsitzende der Vergabekammer bei der BSW. Vor ihrem Eintritt in den Staatsdienst war Frau Dr. Maaser-Siemers viele Jahre als Rechtsanwältin einer internationalen Wirtschaftskanzlei und als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Hamburg tätig. Seit 2015 ist sie Dozentin beim Fachanwaltskurs Vergaberecht des Hamburger Vergabeinstituts und der Bucerius Education GmbH sowie Referentin bei verschiedenen vergaberechtlichen Fortbildungsveranstaltungen. XV

18 Autorinnen und Autoren Thomas Maibaum 60, 61, 62, 63 SektVO Thomas Maibaum ist Rechtsanwalt im Berliner Büro der Kanzlei Leinemann & Partner Rechtsanwälte. Er berät und vertritt Unternehmen und öffentliche Auftraggeber schwerpunktmäßig in den Bereichen Bauen und Planen. Thomas Maibaum ist seit 1996 im Vergaberecht tätig und hat über viele Jahre als Delegierter im DVA, im Hauptausschuss VOF sowie im Beratenden Ausschuss zur Öffnung des öffentlichen Auftragswesens der Europäischen Kommission an der Entwicklung des deutschen und europäischen Vergaberechts mitgewirkt. Er war über mehr als 10 Jahre Ehrenamtlicher Beisitzer bei den Vergabekammern des Bundes und hat den Bundeswettbewerbsausschuss der Bundesarchitektenkammer und die Arbeitsgruppe Vergaberecht/Architektenwettbewerbe des Europäischen Architektenrats ACE langjährig juristisch begleitet. Seit 1999 ist Thomas Maibaum mit zahlreichen Buchveröffentlichungen zum Vergabe-, Bau- und Planungsrecht präsent. David Meurers 18 SektVO Rechtsassessor David Meurers, M.Sc. (LSE) ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Öffentliches Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Nach dem Studium in Freiburg und London und dem Referendariat im Kammergerichtsbezirk promoviert er seit 2016 im Schnittstellenbereich von Rechts- und Sozialwissenschaften. Malte Müller-Wrede 52 SektVO Malte Müller-Wrede ist Fachanwalt für Vergaberecht und Gründungspartner der Sozietät Müller- Wrede & Partner Rechtsanwälte in Berlin. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen das Vergaberecht, das Recht der öffentlich-privaten Partnerschaften, das Recht des ÖPNV und SPNV, das Architekten- und Ingenieurrecht, das private Baurecht und das Vertragsrecht. Er vertritt Auftraggeber und Unternehmen in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren und hat hierbei zahlreiche vergaberechtliche Grundsatzentscheidungen erstritten. Herr Müller-Wrede ist Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses Vergaberecht der Rechtsanwaltskammer Berlin. Er referiert und publiziert regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen. Zudem ist er Herausgeber mehrerer vergaberechtlicher Standardwerke und Mitglied des Herausgeberbeirates der Fachzeitschrift Vergaberecht. Dr. Benedikt Overbuschmann 25, 31, 52 SektVO Dr. Benedikt Overbuschmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht in der Sozietät DIECKERT Recht und Steuer in Berlin. Er ist schwerpunktmäßig im Bereich des privaten Baurechts und des Vergaberechts tätig. Er berät und vertritt Auftraggeber sowie Unternehmen bei der Vergabe und der Abwicklung öffentlicher Aufträge. Herr Dr. Overbuschmann publiziert regelmäßig zu vergabeund baurechtlichen Themen. Tatyana W. Peshteryanu 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 VergStatVO Frau Tatyana W. Peshteryanu ist Richterin in Frankfurt am Main. Zuvor war sie als Rechtsanwältin bei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb in Frankfurt am Main tätig. Ihr Tätigkeitsbereich um- XVI

19 Autorinnen und Autoren fasste insbesondere die rechtliche Beratung der öffentlichen Hand bei allen Fragen des deutschen und europäischen Vergaberechts sowie des Architekten- und Ingenieurrechts. Frau Peshteryanu studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim und wurde im Jahr 2012 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie ist Autorin vergaberechtlicher Beiträge und hält regelmäßig Vorträge zu ausgewählten Themen des Vergaberechts. Benjamin Pfohl 23, 24 SektVO Benjamin Pfohl ist seit Dezember 2014 Richter am Verwaltungsgericht Aachen. Er war zuvor als Anwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei vor allem im Bereich des Vergaberechts und des Umweltrechts tätig. Herr Pfohl studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Nach Abschluss des Studiums im Januar 2011 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und Völkerrecht von Prof. Dr. Martin Nettesheim an ebendieser Universität tätig. Sein Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Stuttgart schloss er im April 2013 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. Herr Pfohl ist Autor von zahlreichen juristischen Fachbeiträgen insbesondere zum Vergaberecht. Dr. Verena Poschmann 19 SektVO Dr. Verena Poschmann ist Rechtsanwältin und Salary-Partnerin in der Sozietät Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte in Berlin. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Humboldt Universität zu Berlin. Frau Dr. Poschmann ist Fachanwältin für Vergaberecht und verfügt über langjährige Erfahrungen sowie vertiefte Kenntnisse in diesem Bereich. Bereits in den Jahren 2000 bis 2002 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Dezernat Vergaberecht der Vorgängersozietät von Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte tätig, seit 2002 ist sie Rechtsanwältin eben dort. Darüber hinaus promovierte sie zu einem vergaberechtlichen Themenbereich an der Humboldt-Universität zu Berlin. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Frau Dr. Poschmann gehören neben dem Vergaberecht auch hiermit im Zusammenhang stehende Fragestellungen beispielsweise des Zuwendungs- und Europarechts. Magnus Radu 2 SektVO Magnus Radu ist seit 2012 Mitglied des für Staats- und Notarhaftungsrecht sowie das Notarkostenrecht zuständigen 9. Zivilsenats des Kammergerichts; seit 2013 ist er zugleich Mitglied des Vergabesenats des Kammergerichts und seit 2014 dort auch als Güterichter tätig. Er war seit 1997 zunächst als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Berlin tätig und dann seit 1999 als Richter am Amtsgericht (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg) insbesondere mit allgemeinen Zivilsachen und Wohnungseigentumssachen befasst. Von 2007 bis 2011 war er an die Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin abgeordnet, wo er zunächst als Dezernent im Zivilrechtsreferat und in den Jahren 2010 und 2011 als Leiter des Büros der Senatorin tätig war. Dr. Dr. Andreas Ruff 28, 29, 39 SektVO Dr. Dr. Andreas Ruff LL.M. (Oec.) ist im Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Er verfügt über langjährige praktische Erfahrungen und Expertise in der Durchführung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren sowie Public Private Partnerships. Zudem verfügt Herr Ruff über praktische Erfahrungen in den Bereichen des Strategischen Einkaufs im Rüstungsbereich sowie der Prüfung XVII

20 Autorinnen und Autoren von arbeitsmarktbezogenen Auftragsvergaben. Zu Fragestellungen des Vergaberechts hat Herr Ruff promoviert als auch seine Masterthesis verfasst. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen die strategische Beschaffung sowie die Vergabe von sozialen Dienstleistungen, insbesondere Arbeitsmarktdienstleistungen. Herr Ruff veröffentlicht zu vergaberechtlichen Themen, beispielsweise als Mitautor im Kompendium des Vergaberechts sowie in Kommentaren zur VgV/UVgO und SektVO unter der Herausgeberschaft von Herrn Rechtsanwalt Malte Müller-Wrede. Herr Ruff gibt in diesem Werk ausschließlich seine persönliche Auffassung wieder. Dr. Ralf Schnieders 30, 56 SektVO Dr. Ralf Schnieders ist seit 2012 Leiter des Fachbereichs Europäische Eisenbahnangelegenheiten beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Er betreut dort auch den Fachbereich Vergaberecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Heidelberg und Cergy-Pontoise (Licence en droit) und Referendariat mit Stationen in Berlin, Speyer und New York ist er seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Absolvent der Ecole Nationale d Administration (Master in Public Administration) und wurde an der Universität Tübingen mit einer rechtsvergleichenden Arbeit promoviert. Er war in verschiedenen Positionen im privaten und im öffentlichen Sektor tätig, insbesondere seit 2007 als Syndikusanwalt bei der Deutschen Bahn AG, zunächst in der Rechtsabteilung, dann in der Europaabteilung. Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und publiziert und referiert regelmäßig u.a. zu Themen des Vergaberechts. Holger Schröder 58, 59 SektVO Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Holger Schröder verantwortet als Partner bei Rödl & Partner in Nürnberg den Bereich der vergaberechtlichen Beratung. Er betreut seit vielen Jahren zahlreiche Verfahren zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen öffentlicher Auftraggeber, sowie Sektorenauftraggeber sowie Konzessionsgeber von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung und vertritt hauptsächlich die öffentliche Hand in Nachprüfungsverfahren sowie in zivilgerichtlichen Streitverfahren. Er ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen und referiert regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen. Herr Schröder ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) und unterrichtet dort Vergaberecht. Er ist ständiges Mitglied im gemeinsamen Prüfungsausschuss Fachanwalt für Vergaberecht der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und der Rechtsanwaltskammer Bamberg. Dr. Jörg Stoye 47 SektVO Dr. Jörg Stoye ist Fachanwalt für Vergaberecht und Gesellschafter bei HFK Rechtsanwälte LLP. Er berät überwiegend die Auftraggeberseite, aber auch Unternehmen, bei Verkehrsinfrastrukturprojekten und sonstigen Bauvorhaben sowie in den Bereichen der IT-/TK-Beschaffung und der gebäudenahen Dienstleistungen. Dabei übernimmt Dr. Stoye auch die Federführung in interdisziplinären Beraterteams, etwa im Rahmen von Planfeststellungsverfahren, zu Fragen des Claim-Managements, der Compliance und des Zuwendungsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Führung von Vergabenachprüfungsverfahren und vergaberechtlichen Schadensersatzprozessen. Dr. Cornelia Voigt 6, 7 SektVO Dr. Cornelia Voigt ist in der Rechtsabteilung der Deutsche Bahn AG in Berlin tätig. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Vergabe- und privaten Baurecht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften XVIII

21 Autorinnen und Autoren an der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Referendariat war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Schröder an der Humboldt-Universität zu Berlin beschäftigt. Im Rahmen ihrer Dissertation zu einem vergaberechtlichen Thema spezialisierte sie sich auf das Vergaberecht. Seit 2013 begleitet sie bei der Deutsche Bahn AG u.a. die Beschaffung im Bereich Infrastruktur. Prof. Dr. Mark von Wietersheim 37, 48, 51, 55 SektVO Prof. Dr. Mark von Wietersheim ist seit 2009 Geschäftsführer des gemeinnützigen forum vergabe e.v. In seinen vorherigen Tätigkeiten als Rechtsanwalt und Inhouse-Jurist im DB-Konzern hat er eine Vielzahl von Bau- und Infrastrukturprojekten und die damit zusammenhängenden Vergaben betreut. Mehrere Jahre hat er im Hauptausschuss des DVA an der Fortschreibung der VOB/A mitgewirkt. Prof. Dr. von Wietersheim ist Honorarprofessor an der Hochschule Osnabrück. Zu den Themen Privates Baurecht und Vergaberecht hat er an zahlreichen Veranstaltungen und Veröffentlichungen mitgewirkt. Dr. Sabine Wrede 3, 5 SektVO Rechtsanwältin Dr. Sabine Wrede ist Fachgebietsleiterin Wasserwirtschaftsrecht und Vergaberecht beim BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Zuvor war sie Justitiarin bei der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, einer Rechtnachfolgerin der formaligen Treuhandanstalt. Frau Dr. Wrede berät für den BDEW Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft bei vergaberechtlichen Fragen. Sie hat den Antrag des BDEW auf die Freistellung der Energiewirtschaft vom Vergaberecht in den Bereichen Stromerzeugung und Vertrieb bei der Europäischen Kommission mit erstellt und das Verfahren bis zur positiven Entscheidung durch die Europäischen Kommission intensiv begleitet. XIX

22

23 Abkürzungsverzeichnis A BVerwG bzw. Bundesverwaltungsgericht beziehungsweise a.a. a.a.o. ABl. anderer Ansicht am angegebenen Ort Amtsblatt C Abs. Absatz ca. circa ADV Auftragsdatenverarbeitung CD Compact Disc a.f. AG AKP Alt. ANBest-P APMR ARGE Art. Aufl. alte Fassung Aktiengesellschaft Alternative Kommunalpolitik Alternative Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung Asia Pacific Management Review Arbeitsgemeinschaft Artikel Auflage CD-Rom CEN CENELEC CEPT CMLRev CN CON Compact Disc Read-Only Memory Comité Européen de Normalisation Comité Européen de Normalisation Électrotechnique Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications Common Market Law Review Combined Nomenclature Controlling Zeitschrift für erfolgsorientierte Unternehmenssteuerung B CPV Common Procurement Vocabulary BAnz. BauR Bundesanzeiger Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht CR Computer und Recht Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologien BayObLG Bayerisches Oberstes Landesgericht D BB BDEW BGBl. BGH BR-Drs. bspw. BT-Drs. Betriebs-Berater Bundesverband der Energieund Wasserwirtschaft e. V. Bundesgesetzblatt Bundesgerichtshof Drucksachen des Bundesrates beispielsweise Drucksachen des Deutschen Bundestages ders. d.h. dies. DIN DKE derselbe das heißt dieselbe Deutsches Institut für Normung Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik BVerfG Bundesverfassungsgericht XXI

24 Abkürzungsverzeichnis DÖV Die Öffentliche Verwaltung Zeitschrift für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften Drs. Drucksache DVA Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen E F f. und die folgende Seite F&E Forschung und Entwicklung ff. und die folgenden Seiten Fn. Fußnote G ebda. ebenda GAEB Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen EDV Elektronische Datenverarbeitung GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts EEE EG EMAS EPPPL EFTA endg. etc. ETSI Einheitliche Europäische Eigenerklärung Europäische Gemeinschaft Eco-Management and Audit Scheme European Procurement & Public Private Partnership Law Review European Free Trade Association endgültig et cetera European Telecommunications Standards Institute gem. ggf. GmbH GPA H h.m. Hrsg. Hs. gemäß gegebenenfalls Gesellschaft mit beschränkter Haftung Government Procurement Agreement herrschende Meinung Herausgeber Halbsatz EU EuG EuGH Euratom EuZA EuZW EWG EWR Europäische Union Gericht der Europäischen Union Gerichtshof der Europäischen Union Europäische Atomgemeinschaft Europäische Zeitschrift für Arbeitsrecht Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Europäischer Wirtschaftsraum I IBR IDS IEC i.e.s. IJLCA IJLM IJPR IKT Immobilien- & Baurecht Intrusion Detection System International Electrotechnical Commission im engeren Sinn The International Journal of Life Cycle Assessment International Journal of Logistics Management International Journal of Production Research Informations- und Kommunikationstechnik XXII

25 Abkürzungsverzeichnis IM insbes. InTeR IPS IR i.s.d. ISO i.s.v. IT ITRB i.v.m. Industrie Management Zeitschrift für industrielle Geschäftsprozesse insbesondere Zeitschrift zum Innovationsund Technikrecht Intrusion Prevention System InfrastrukturRecht Energie, Verkehr, Abfall, Wasser im Sinne der/des International Organization for Standardization im Sinne von Informationstechnologie Der IT-Rechts-Berater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz in Verbindung mit M MMR m.w.n. N NKF NKR Nr. NUTS NVwZ NZBau MultiMedia und Recht mit weiteren Nachweisen Neues Kommunales Finanzmanagement Neues Kommunales Rechnungswesen Nummer Nomenclature des Unités Territorales Statistiques Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht K O Kap. KBA KG KMU Kapitel Kraftfahrt-Bundesamt Kammergericht kleine und mittlere Unternehmen o.ä. OHG OLG ÖPP oder ähnlich offene Handelsgesellschaft Oberlandesgericht öffentlich-private Partnerschaft KommJur Kommunaljurist Rechtsberater für Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und kommunale Wirtschaftsunternehmen OVG P Oberverwaltungsgericht KWK Kraft-Wärme-Kopplung PDF Portable Document Format L Pkw PPLR Personenkraftwagen Public Procurement Law Review LG lit. Landgericht littera(e) PPP PV Public Private Partnership Photovoltaik LKV Landes- und Kommunalverwaltung Verwaltungsrechts-Zeitschrift R Lkw Ls. Lastkraftwagen Leitsatz RAL Reichsausschuss für Lieferbedingungen XXIII

26 Abkürzungsverzeichnis RdE RGBl. RL RLM Rn. Rs. S Recht der Energiewirtschaft Reichsgesetzblatt Richtlinie Registrierende Leistungsmessung Randnummer Rechtssache S. Satz, Seite SIMAP Système d Information pour les Marchés Publics Slg. Sammlung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs SMP Significant Market Power SLP Standardlastprofil sog. sogenannt SPEC Standard Performance Evalutation Corporation Spiegelstr. Spiegelstrich SPV Special Purpose Vehicle T TED TQEM U u.a. UAbs. UfAB USB usw. Tenders Electronic Daily Total Quality Environmental Management unter anderem Unterabsatz Unterlagen für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen Universal Serial Bus und so weiter V v. von, vom Var. Variante VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. VDI Verein Deutscher Ingenieure e.v. VergabeR Vergaberecht Zeitschrift für das gesamte Vergaberecht VG Verwaltungsgericht vgl. vergleiche VHB Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen VK Vergabekammer VKR Vergabekoordinierungsrichtlinie VO Verordnung VO (EG) Verordnung der Europäischen Gemeinschaften VO (EU) Verordnung der Europäischen Union VO (EWG, Eu- Verordnung der Europäischen ratom) Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft VPR Vergabepraxis & -recht VS Verschlusssache VSA Verschlusssachenanweisung VÜA Vergabeüberwachungsausschuss W WiVerw WTO WuW Wirtschaft und Verwaltung World Trade Organization Wirtschaft und Wettbewerb XXIV

27 Abkürzungsverzeichnis Z z.t. ZUR zum Teil Zeitschrift für Umweltrecht z.b. zum Beispiel ZWeR Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZDA Zertifizierungsdiensteanbieter ZfBR Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht ZHR Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht XXV

28

29 Regelwerkeverzeichnis A AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union v , ABl. Nr. C 115 S. 47, zuletzt geändert durch Beschluss v AkkStelleG Gesetz über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz) v , BGBl. I S. 2625, zuletzt geändert durch Gesetz v AktG Aktiengesetz v , BGBl. I S. 3866, zuletzt geändert durch Gesetz v AVV-EnEff Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen v , BAnz. AT B1 B BauGB Baugesetzbauch v , BGBl. I S. 3634, zuletzt geändert durch Gesetz v BBergG Bundesberggesetz v , BGBl. I S. 1310, zuletzt geändert durch Gesetz v BDSG Bundesdatenschutzgesetz v , BGBl. I S BGB Bürgerliches Gesetzbuch v , BGBl. I S. 42, zuletzt geändert durch Gesetz v BGG Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz) v , BGBl. I S. 1467, 1468, zuletzt geändert durch Gesetz v BStatG Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) v , BGBl. I S. 2394, zuletzt geändert durch Gesetz v BHO Bundeshaushaltsordnung v , BGBl. I S. 1284, zuletzt geändert durch Gesetz v D D -G D -Gesetz v , BGBl. I S. 666, zuletzt geändert durch Gesetz v E EEG Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare- Energien-Gesetz EEG 2017) v , BGBl. I S. 1066, zuletzt geändert durch Gesetz v EGovG Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) v , BGBl. I S. 2749, zuletzt geändert durch Gesetz v EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft v , ABl. Nr. C 325 S. 1 eidas- Gesetz zur Durchführung der Durchfüh- Verordnung (EU) Nr. 910/2014 rungsgesetz des Europäischen Parlaments und des Rates v über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG v , BGBl. I S XXVII

30 Regelwerkeverzeichnis EnVKG EUV F FormAnpG G GasNZV GemHVO-BW GemOBW GmbHG Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz) v , BGBl. I S. 1070, zuletzt geändert durch Gesetz v Vertrag über die Europäische Union v , ABl. Nr. C 306 S. 1, zuletzt geändert durch EU-Beitrittsakte v Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr v , BGBl. I S Verordnung über den Zugang zu Gasversorgnungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung) v , BGBl. I S. 1261, zuletzt geändert durch Verordnung v Verordnung des Innenministeriums über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung) des Landes Baden-Württemberg v , GBl. S. 770, zuletzt geändert durch Verordnung v Gemeindeordnung (Gemeindeordnung)für Baden-Württemberg v , GBl. S. 581, zuletzt geändert durch Gesetz v Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung v , RGBl. GRW 1977 GRW 95 GWB H S. 846, zuletzt geändert durch Gesetz v Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens v Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens v Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen v , BGBl. I S. 2114, zuletzt geändert durch Gesetz v HGB Handelsgesetzbruch v , RGBl. S. 219, zuletzt geändert durch Gesetz v HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) v , BGBl. I S HRG Hochschulrahmengesetz v , BGBl. S. 18, zuletzt geändert durch Gesetz v HVTG Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz v , zuletzt geändert durch Gesetz v I IFG Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz) v , BGBl. I S. 2722, zuletzt geändert durch Gesetz v XXVIII

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