Tagesordnung der Fachtagung 2015 Rasenkraftsport

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1 DEUTSCHER RASENKRAFTSPORTund TAUZIEH-VERBAND e.v. Bundesfachausschuss Rasenkraftsport Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund Olympischen und der Tug-of-War International Federation Tagesordnung der Fachtagung 2015 Rasenkraftsport (Mannheim, ) 1. Begrüßung 2. Tagungsregularien Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung Feststellung der Stimmberechtigten Bestätigung der Tagesordnung Bildung eines Wahlausschusses 3. Ehrung der erfolgreichsten Vereine Protokoll / Berichte Bestätigung Protokoll Fachtagung 2014 Berichte der BFA-R Mitglieder Kassenberichte: Jahresabschluss 2014 und Zwischenbericht 2015 Bericht der Kassenprüfer Haushaltsplan Aussprache zu den Berichten 6. Entlastung der BFA-R Mitglieder 7. Neuwahlen Wahl der BFA-R Mitglieder Wahl des Rechtswartes des BFA-R Wahl des/der Kassenprüfer 8. Beschlussfassung über Anträge der Organe des DRTV der Landesverbände 9. Termine der Veranstaltungen Vergabe von Veranstaltungen Anregungen, Sonstiges (ohne Beschlussfassung) 12. Termin und Ort der Fachtagung 2016

2 Deutscher Rasenkraftsport- und Tauzieh-Verband e.v. - DRTV Stimmenverteilung für die Fachtagung Rasenkraftsport 2015 (nach Erhebung der Jahresstartgebühr zum ) Landesverband Kontrollmarken Gesamt RKS Tauz Rasenkraftsport LV Mitgl. Ges. Nordbaden Südbaden Bayern Hessen (incl. Thüringen) Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinhessen Rheinland-Pfalz Saarland *) Württemberg *) kein LV! Präsidium DRTV Präsident G. H. Fahrion 1 Vizepräsident H. Metschl 1 Schatzmeister N.N. 0 Vizepräsidentin Frauen U. Kreutel 1 Vizepräsident + Vorsitz. DRTJ M. Hubert 1 Stellv. Vorsitzender BFA-R (nach d.satzung) J. Drescher 1 Vizepräsident + Vorsitz. BFA-T R. Bräuninger 1 BFA-Rasenkraftsport Vorsitzender (s. Präsidium - Vize) N.N. 0 Stv. Vorsitzender, Kampfricht.- u. Wettkampfw. J. Drescher (siehe Präsidium) 0 Kassenwartin G. Döpke 1 Jugendwartin S. Bewarder 1 Vertreter Bundesligavereine K. Benner 1 Beauftragter Breiten-und Freizeitsport S. König 1 Kampfrichterwart N.N. 0 Frauenvertreterin N.N. 0 Öffentlichkeitsarbeit N.N. 0 Ehrenvorsitzender W. Kiener 1 Bundesliga-Vereine Rasenkraftsport Leichlinger Turnverein 1 ASV Erfurt 1 TV Langenbrand 1 TSG Eppstein 1 WG Fränkisch Crumbach/Bürstadt 1 VfL Waiblingen 1 LAZ Zweibrücken 1 RKS Phönix Mutterstadt 1 Stuttgart, den 29. September / 20. Oktober 2015 Kerstin Häfner Gesamt: 74 Gunter H. Fahrion Präsident / DRTV / f a

3 Zur Info im Hinblick auf den a.o. Verbandstag des DRTV am a.o. Verbandstag Änderung der Satzung, der Geschäftsordnung für die Fachgebiete und der Finanzordnung Vorbemerkung: Als die Satzung und die Finanzordnung aufgestellt wurden, hatte der Verband (incl. der Fachgebiete) ein Finanzvolumen von bis Euro. Da bereitete es kein Problem, die Mitgliedgliederversammlung im Frühjahr abzuhalten und die Kassenprüfungen für den Februar zu terminieren. Nachdem durch die Zuwendungen der Bundesregierung das Finanzvolumen auf rund Euro angewachsen ist, viele Ausgaben erst Ende Dezember vorgenommen werden und das Bundesverwaltungsamt die Verwendungsnachweise für das Leistungssportpersonal zum 31. März und für die Jahresplanung zum 30. Juni erbittet, können die Satzungsvorgaben nicht mehr erfüllt werden. Ehrenamtliche Mitarbeiter sind teilweise auch in den Monaten Januar und Februar in ihren Betrieben mit Jahresabschlüssen beschäftigt, so dass sie für den Verband in dieser Zeit wenig Zeit haben. Um wieder satzungskonform arbeiten zu können, sollte im November (Vorschlag: 21. November 2015) ein a.o.verbandstag zur Änderung von Satzung und Ordnungen einberufen werden. Für die Zukunft sollte angestrebt werden, dass beide Fachtagungen und der Verbandstag an einem Wochenende (Samstag/Sonntag) im November stattfinden. Folgende Satzungsänderungen werden vorgeschlagen: 13: Da der Haushaltsplan des Verbandes 2 Jahre umfasst, die der Fachgebiete aber jedes Jahr beschlossen werden, sollten die Fachgebiete im Haushaltsplan des Verbandes nicht aufgeführt werden. Die drei Wörter bzw. dem Hauptausschuss sind zu streichen, da der DRTV keinen Hauptausschuss hat. 21: Hier sollte deutlich gemacht werden, dass Anträge der Bundesfachausschüsse, der Fachtagungen und des Präsidiums der vier-wochen-frist nicht unterliegen. Diese Anträge müssen aber auch zwei Wochen vor dem Verbandstag bekannt gegeben werden. Folgende Punkte sollten in der Finanzordnung geändert werden: 6.1: Bestätigende Personen beim DRTV sollten künftig die Mitglieder des Präsidiums und der Geschäftsführer sein. 8.2: Folgende Neuformulierung wird vorgeschlagen: Die Kassenprüfungen werden nach Abschluss des Rechnungsjahres (gleich Kalenderjahr) in der Regel im ersten Halbjahr durchgeführt. In der Geschäftsordnung der Fachgebiete soll geändert werden: 7.2: für den Bereich Rasenkraftsport ist das Stimmrecht der Bundesligavereine so zu ändern, dass jeder am Bundesligaendkampf teilnehmende Verein (unabhängig von der Anzahl der von ihm gestellten Mannschaften) eine Stimme hat. 9: Wie zu 21 der Satzung sollte hier deutlich gemacht werden, dass Anträge des Bundesfachausschusses, der Fachtagung des anderen Fachgebiets und des Präsidiums der vier-wochen-frist nicht unterliegen. Diese Anträge müssen aber auch mindestens zwei Wochen vor dem Verbandstag bekannt gegeben werden.

4 - 2 - Änderung der Gebührenordnung Um die Kassenlage des DRTV zu verbessern, sollen dem a.o. Verbandstag folgende Änderungsvorschläge unterbreitet werden: Abschnitt A: 2.2: Die Mitgliedsbeiträge der Landesverbände pro Mitglied sollen auf 0,15 (bisher 0,10 ) über dem DOSB-Beitrag angehoben werden. Abschnitt A: 4.: Die Landesverbände sollen ab 2016 an der Jahresstartgebühr nicht mehr mit 40 % sondern nur noch mit 20 % partizipieren, da sie in diesem Bereich nicht mehr in die Verwaltungsarbeit einbezogen sind. BFAs und LV sollen dann je 20 % erhalten. Abschnitt B: 1.: die Bundesligagebühren sollen für Männer und Frauen auf 50,- Euro festgesetzt werden, wobei der Empfänger festzulegen ist, der dann auch die Organisationskosten zu tragen hat (Pokale usw.). Abschnitt B: 4. und Abschnitt C 4.2: Die Genehmigungsgebühr für Sponsoren-Werbung auf den Trikots soll auf 40,- Euro angehoben werden. Abschnitt D: 3.3. und 3.4.: Die Strafgebühr für das Nichtstellen eines Kampfrichters im Rasenkraftsport soll gestrichen werden. Abschnitt G: 2 a) Der Satz Diese neuen Regelungen gelten auch für Reisen ins Ausland soll gestrichen werden. Gunter H. Fahrion Präsident

5 TOP 4 Berichte Leider sind bei der DRTV-Geschäftsstelle trotz Aufforderung keine Berichte eingegangen. Daher erhalten Sie nur die nicht geprüften Kassenberichte, den Kassenprüfungsbericht und einen Brief des Kassenprüfers Siegfried von der Gablenz an die Kassenwartin Gabi Döpke.

6 Siegfried von der Gablentz Puttball Lemgow Mail: Frau Gabriele Döpke Am Floßbach Erkelenz Sehr geehrte Frau Döpke, beiliegend sende ich Ihnen die Kassenunterlagen zurück, die von Ihnen zur Kassenprüfung zur Verfügung gestellt wurden. Leider konnte ich die Kasse nicht prüfen, da zu der Aufstellung der Kosten für die Junioren EM über EUR 2.238,54 nicht ein einziger Originalbeleg vorhanden war. Auch eine weitere Liste über EUR 7.201,50 verfügt nicht über die geringsten buchhalterischen Anforderungen. Sie hätten als Kassenwartin prüfen müssen ob es überhaupt einen Beschluss der Fachtagung Rasenkraftsport über die Höhe diese Ausgabe gibt. Da die Fachtagung im November 2013 für Zuschüsse EM, Bundesliga, Vereine nur EUR 3.000,- bewilligt hatte, hätte eine solche Erhöhung nur die Fachtagung bewilligen können. Gegebenenfalls hätte auch das DRTV-Präsidium darüber entscheiden können, denn dieses Gremium muss Ausgaben der Fachgebiete über EUR genehmigen, selbst wenn der Betrag im Haushaltsplan ausgewiesen ist. SIE sind für die Ausgaben verantwortlich und haftbar! Nicht der Vorsitzende. Sie können nur Gelder auszahlen, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage und entsprechende ORIGINAL-Belege gibt. Das heißt auch, dass jeder Beleg von zwei Personen auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit zu prüfen und abzuzeichnen ist, wobei der Geldempfänger nicht zeichnungsberechtigt ist. Der Vorsitzende hat mit der Kasse nichts zu tun und darf da auch nicht entsprechend eingreifen. Das alles können Sie in der Finanzordnung auf nachlesen. So, wie sich das jetzt darstellt, sind EUR 9.940,04 veruntreut. Ich schlage vor, dass Sie zuerst einmal die Belege über EUR 2.238,54 sammeln. Danach benötigen Sie Belege über die Aufstellung über EUR 7.201,50. Das heißt, für jeden Betrag, der Fahrtkosten beinhaltet, eine Fahrtkostenabrechnung mit genauen Kilometerangaben, von wo bis wo gefahren und warum derjenige die Fahrtkosten bekommt, z.b. Beschluss der Mitgliederversammlung. Auch benötigen Sie ORIGINALBELEGE für Unterkunft/Verpflegung, Bahn/Flug, Zuschlag. Wenn Sie alle diese Belege zusammen haben, bin ich gerne bereit, die Kasse noch einmal zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen gez. Siegfried von der Gablentz

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8 DRTV-Jahresabschluss Rechnungsjahr 2013 Einnahmen- und Ausgabenrechnung BFA-R KtoKl Bezeichnung Kto.Nr. Ausgaben Einnahmen Saldo Bestandskonten Umlaufvermögen 1 Girokonto BFA-R ,80 Geldmarktkonto BFA-R ,73 Verbindlichkeiten gegenüber DRTV -971,10 Forderungen 1.212,50 Geldtransit ,93 Ideeller Bereich Einnahmen Beiträge Landesverbände ,00 Beiträge Vereine ,00 Beiträge Bundesligen ,00 140,00 Beiträge Fachbereiche , ,00 Aufnahmegebühren ,00 2 Sportfördermittel des Bundes /JPL ,00 Sportfördermittel des Bundes /LSP ,00 Zuschüsse von DRTV an BFA's , ,90 Einnahmen Startmarkenverkauf ,00 Einnahmen Startpässe ,00 Einnahmen DRTV aktuell Abo ,00 Sonstige Einnahmen ideeller Bereich ,00 Durchlaufkonto ,00 Ertragssteuerneutrale Posten Einnahmen Sonstige Spenden ,00 Zweckgebundene Spenden ,00 Spenden für Tauziehen ,00 Spenden-Durchlaufkonto (RK) , ,90 Ausgaben Verwa.Kosten GSt ,00 Bürobedarf ,00 Portokosten ,00 3 Telefonkosten ,00 Kosten für Startpässe/Kontrollmarken ,00 Reisekosten ehrenamtl. Mitglieder ,00-366,00 Abgaben an DOSB, TWIF, NOV ,00 Druckkosten DRTV aktuell ,00 Versandkosten DRTV aktuell ,00 Kosten f. Statistik und Internet ,92-513,92 Zuschüsse an BFA's ,00 Aufw. f. Jubil., Ehrungen, Medaillen u.ä ,00 Sonstige Kosten ideeller Bereich ,00-879,92 Überschuß/Verlust ideeller Tätigkeitsbereich 6.240,98 Vermögensverwaltung Einnahmen Zinseinnahmen ,34 38,34 38, Ausgaben Nebenkosten des Geldverkehrs 4700 Sonstige Kosten Vermögensverwaltung 4900 Überschuß/VerlustVermögensverwaltung Zweckbetrieb Einnahmen Einnahmen aus Sport-Veranstaltungen ,00 Erstattung Versicherungsanteil ,00 sonstige Einnahmen Zweckbetrieb ,00 Ausgaben Trainer/Übungsleiter ,00 Beiträge Sozialversicherung ,00 Kaderlehrgänge ,00 Kosten f. Reise/Trsp zu Sportveranst ,00 Betriebskosten f. Ausstatt, + Sportger ,00 Zuschuss EM/WM/Vereine/BL , ,54 Kosten f. Dopingkontrollen ,00 Sportversicherungen ,18-457,18 Sonstige Ausgaben Zweckbetrieb ,30-321,30 Überschuß/Verlust Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Einnahmen Einnahmen aus TV-Vertrag ,00 S-Umsatzsteuer 19% ,00 Ausgaben ClearingstelleTV-Vertrag ,00 Umsatzsteuer Vorauszahlungen ,00 S-Vorsteuer 19% ,00 Überschuß/Verlust steuerpfl. Wirtsch. Geschäftsbetrieb Gesamt : , , ,70 0,00 38,34 0, , ,02 Überschuss/Verlust Ideeller Tätigkeitsbereich 6.240,98 Vermögensverwaltung 38,34 Zweckbetriebe ,02 Steuerpflichtige wirtschaftlichegeschäftsbetriebe 0,00 Für die Richtigkeit: ,70 0,00 0,00 0,00 Erkelenz, Geprüft: Frankfurt am Main, 25. Juli 2015 Gabriele Döpke Siegfried von der Gablentz Anita Richter Kassenwartin BFA-R Kassenprüfer BFA-R

9 DRTV-Jahresabschluss Rechnungsjahr 2014 Vermögensübersicht BFA-R-Kasse zum Anfangsvermögen zum Bezeichnung Kto.Nr. Wert Kto VoBa Sindelfingen ,24 Geldmarktkonto ,39 Vermögen ,63 Ergebnisse der Einn.-Ausgabenrechnung Abschlussvermögen zum Einnahmen 5.946,74 Bezeichnung Kto.Nr. Wert Ausgaben ,84 Kto VoBa Sindelfingen ,80 Mehrausgaben ,10 Geldmarktkonto , ,53 Gesamtvermögen ,53 Für die Richtigkeit: Erkelenz, geprüft: Frankfurt am Main, 25. Juli 2015 Gabi Döpke Siegfried von der Gablentz Anita Richter Kassenwartin BFA-R Kassenprüfer BFA-R

10 TOP 4 - Genehmigung Protokoll Fachtagung 2014 DEUTSCHER RASENKRAFTSPORT- und TAUZIEH-VERBAND e.v. Bundesfachausschuss Rasenkraftsport Mitglied im DOSB An die - Landesverbände - Mitglieder des BFA-R - Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitglieder - 1. Bundesliga-Vereine - DRTV Präsidiumsmitglieder Dr. Claus Dethloff Vorsitzender BFA-R Kierdorfer Straße Kerpen Tel.: claus.dethloff@drtv.de Protokoll der Fachtagung Rasenkraftsport 2014 Datum: Tagungsbeginn: Uhr Tagungsende: Uhr Tagungsort: MTG-Clubhaus, Im Pfeifferswörth 13, Mannheim TOP 1: Begrüßung Der Vorsitzende Dr. C. Dethloff begrüßt die Anwesenden und bedankt sich für das zahlreiche Erscheinen. Für die Verstorbenen aus der Rasenkraftsportgemeinde wird eine Gedenkminute gehalten. Sodann folgen die Vereinspunktewertungen mit Darstellung der besten sechs Vereine je Deutsche Meisterschaft. Die besten Vereine und der beste Landesverband 2014 werden mit einem Pokal geehrt: DM Steinstoß Halle in Erfurt

11 DM Senioren/Seniorinnen in LU-Oßweil DM Männer/Frauen und BuLi in Fränkisch-Crumbach DM Nachwuchs in Dissen DM Vereine Insgesamt wurden Punkte von den teilnehmenden Vereinen gesammelt (in den Vorjahren und 4.862). 2

12 DM Landesverbände, inkl. Länderpokalturnier (in Klammern die Anzahl der Vereine mit Punktewertung sowie die Vorjahreswerte) TOP 2: Tagesregularien Die ordnungsgemäße Einberufung wird festgestellt. Von den möglichen 73 Stimmen (Delegierte) werden insgesamt 47 Stimmen vergeben. Als Wahlleiter wird der Ehrenvorsitzende Werner Kiener gewählt. Die Tagesordnung wird bestätigt. TOP 3: Protokoll / Berichte Das Protokoll der Fachtagung 2013 wird einstimmig bestätigt. Der Vorsitzende C. Dethloff fasst in seinem mündlich vorgetragenen Bericht das Sportund Wettkampfjahr noch einmal zusammen. In seiner Rede hebt er besonders die Notwendigkeit, wichtige Ehrenämter in einem Verband zu besetzen, hervor. Bezüglich des vom DOSB nunmehr anerkannten Ausbildungskonzeptes zur Aus- und Weiterbildung der Trainer unterstützt er eine Umsetzung im Rasenkraftsport, die mit vereinten Kräften dann vielleicht schon 2015 Realität werden könnte. Die Bundesstützpunkte werden 2015 auf den Prüfstand gestellt, die Kaderarbeit unter den Bundestrainern Stephanie Bewarder und Kurt Büttler wird an Konturen gewinnen. Der Vorsitzende liest den Jahresbericht der entschuldigt fehlenden Jugendwartin und Bundestrainerin Steinstoß Stephanie Bewarder vor. Anschließend geben Jörg Drescher (Sportwart), Kurt Benner (Bundesliga-Obmann), Steffen König (Breitensportwart und verantwortlich für die Rekordlisten) und Kurt Büttler (Bundestrainer Dreikampf und Wurf) ihre mündlichen Berichte für das Jahr 2014 ab. Daraufhin wird der Kassenbericht im Beisein der Kassenwartin Gabi Döpke für den Zeitraum vom bis vorgetragen und der Haushaltsplan 2015 vorgestellt. 3

13 TOP 4: Aussprache zu den Berichten Die Aussprache zu den Berichten ist größtenteils bereits unter TOP 3 erfolgt, weil die anwesenden BFA-R-Mitglieder Fragen zugelassen haben. Auf Anregung von Betti Gabler wird der Vorsitzende frühzeitig vor Planung der nächsten U23 Europameisterschaft im Rasenkraftsport ein Rundschreiben verfassen, aus dem Fragestellung und Zielsetzung sowie Modus der U23 Europameisterschaft hervorgehen. Ebenfalls auf Anregung von Betti Gabler soll auf der nächsten Fachtagung bisherige zum Einsatz gekommene Varianten der Relativwertung vorgestellt und eine mögliche einheitliche Handhabung diskutiert werden. Der Haushaltsplan wird mit 34 Fürstimmen bei 8 Gegenstimmen angenommen und verabschiedet. Die finanzielle Unterstützung im Haushalt 2015 für eine mögliche Umsetzung des Trainerausbildungskonzeptes wird wohlwollend geprüft. TOP 5: Entlastung der BFA-R Mitglieder Werner Kiener bittet um Entlastung für die Mitglieder des BFA-R. Die Entlastung des Bundesfachausschusses Rasenkraftsport erfolgt sodann mit 33 Fürstimmen bei 9 Gegenstimmen. TOP 6: Wahl eines Kassenprüfers, ggf. Nachwahlen Anita Richter wird einstimmig als Kassenprüferin bis 2016 gewählt. Siegfried von der Gablentz bleibt ein weiteres Jahr ohne Wahl als Kassenprüfer im Amt. Der Vorsitzende führt auf, dass mit dem Kampfrichterwart, dem Pressewart, dem Seniorenwart, dem Statistikwart (Rücktritt von Katharina von der Gablentz) und dem Vorsitzenden des Rechtsauschusses (Rücktritt von Heiko König) einige Ehrenämter im BFA-R zurzeit verwaist sind und gerne neu besetzt werden könnten. Werner Kiener stellt sich kommissarisch als Kampfrichterwart zur Verfügung. Der Vorsitzende bedankt sich beim Ehrenvorsitzenden für sein Engagement. TOP 7: Beschlussfassung über Anträge Der Antrag zur Abschaffung der Kontrollmarken und Ersatz durch Jahres-Startgebühr wird einstimmig angenommen. TOP 8: Vergabe von Veranstaltungen 2015/ DM Halle Steinstoß in Erfurt am 21. und 22. März DM Männer/Frauen in Erfurt am 18. Juli

14 - Bundesliga-Endkampf in Erfurt am 19. Juli DM Senioren in Leichlingen, voraussichtlich am 05. und 06. September DM Nachwuchs in Waiblingen am 19. und 20. September EM Männer und Frauen in Heidenheim, voraussichtlich am 05. September 2015 Folgende Veranstaltungen werden für 2016 vergeben: - DM Halle Steinstoß in Warendorf (Örtlicher Ausrichter: TSG Dissen) - BL-Endkampf und DM Männer/Frauen in Leichlingen - DM Senioren in Waiblingen - DM Nachwuchs in Bürstadt - EM U23, voraussichtlich in Szombathely/Ungarn TOP 9: Anregungen, Sonstiges (ohne Beschlussfassung) Der Vorsitzende trägt einen Vorschlag von Albert Fichtner, der nicht anwesend ist, vor, das Bestenlistenprogramm erneut zu modifizieren und programmtechnisch gegen eine Aufwandsentschädigung zu erweitern. Die Fachtagung diskutiert das Für und Wider. Günther Ganslmeier wird im Auftrag der Fachtagung ein persönliches Gespräch mit Albert Fichtner führen, Lösungsvorschläge erarbeiten und diese dann kommunizieren. Betti Gabler bittet um Unterstützung bei der Ausarbeitung eines Konzeptes zur Trainerausbildung im Rasenkraftsport. Es wird eine erste Arbeitsgruppe gebildet, der sich einzelne Personen anschließen: Betti Gabler, Reinhard Weiß-Motz, Reinhard Hentze, Werner Kiener, Hans-Peter Schonert und Dr. Claus Dethloff. TOP 10: Termin und Ort der Fachtagung 2015 Am in Mannheim Anschließend erklärt der Vorsitzende die Versammlung für beendet und wünscht allen Delegierten eine angenehme Heimfahrt. gez. Dr. Claus Dethloff Versammlungsleiter Anhang: Kassenbericht Haushaltsplan Teilnehmerliste 5

15 Kassenbericht 2013/2014 6

16 Haushaltsplan

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19 Deutscher Rasenkraftsport- und Tauzieh-Verband e.v. DRTV Kassenprüfungsbericht 2014 Auf Grundlage der Finanzordnung des Verbandes prüften heute, am 25. Juli 2015, in der Sportschule des Landessportbundes Hessen in Frankfurt, die von den Fachtagungen gewählten Kassenprüfer Dirk Wagner, Fachgebiet Tauziehen Siegfried von der Gablentz, Fachgebiet Rasenkraftsport zuerst die Kassen ihres jeweiligen Fachgebiets und dann anschließend gemeinsam die Kasse des Gesamtverbandes DRTV. Der Konzernabschluss, in dem alle drei Kassen zusammengefasst sind, lag ebenfalls vor. Bei der Prüfung der Fachgebietskassen unterstützten sich die beiden Kollegen gegenseitig, da die jeweils zweite von den Fachtagungen gewählte Person nicht anwesend war. Anita Richter (Rasenkraftsport) hatte am Morgen des Prüfungstages per Mail (abgesandt um 5:07 Uhr) kurzfristig aus familiären Gründen abgesagt. Albert Treiber (Tauziehen) hatte bereits für einen früheren, für die Tauziehkasse separat angesetzten Prüfungstermin abgesagt, da er sich nicht in der Lage sah, die Kasse außerhalb der in der Finanzordnung genannten Zeiträume zu prüfen. Dass die beiden Fachgebietskassen wenn ein Prüfer verhindert ist auch von einer einzelnen Person geprüft werden kann, hatte der Justitiar des Deutschen Olympischen Sportbundes bereits am 19. Juni dem DRTV bestätigt. Den Prüfern standen folgende Unterlagen zur Verfügung: - Kontoauszüge aller drei Kassen, - Jahresabschlüsse, Journal und Kontenblätter aller drei Kassen, wobei die Abschlüsse, die Kontenblätter, die Vermögensübersichten sowie der Vergleich des Jahresergebnisses mit dem Vorjahr und dem Haushaltsplan den Prüfern bereits einige Tage zuvor übermittelt worden waren, - Belege aller drei Kassen, - Bestehende Honorar- und Versicherungsverträge, - Protokolle der Sitzungen des Präsidiums sowie der Bundesfachausschüsse. Den Kassenprüfern standen als Auskunftspersonen zur Verfügung: - Gunter H. Fahrion, Präsident DRTV und komm. Schatzmeister - Melanie Berl, Kassenwartin des Fachgebiets Tauziehen - Janet Dethloff, Kassenführerin DRTV Deutscher Rasenkraftsport- und Tauzieh- Verband e.v. Präsident: Gunter H. Fahrion, Weinklinge 20, Stuttgart (0711)429920, Fax: (0711) ; praesident@drtv.de

20 Seite 2 von 3 Die Buchführung aller drei Kassen wird mit dem System Redmark Vereinsverwaltung vorgenommen, wobei die Tauziehkasse während des Jahres mit Excel geführt wird. Die Prüfung dauerte von Uhr. Prüfungsfeststellungen: Die Anfangs-Vermögensbestände sind in der Buchführung richtig vorgetragen. Der stichprobenweise Vergleich der Buchungen mit den Belegen ergab keine Beanstandungen. Es gibt keine Barkassen. Die Kassenführung der Tauziehkasse und der DRTV-Kasse war übersichtlich; es waren alle Belege vorhanden. Das Vier-Augen-Prinzip wurde eingehalten. Für die Kasse des BFA-R waren keine Nachfragen möglich, da die Kassenwartin zur Prüfung nicht anwesend war. Es gibt im Rasenkraftsport eine Abrechnung für die Europameisterschaften in Höhe von 7.201,50 EUR ohne Belege. Unterschriften wurden teilweise nicht von den Empfängern geleistet. Kilometergelder sind ohne jeden Nachweis (z.b. eine Reisekostenabrechnung). Das Kilometergeld wurde auf 15 Cent erhöht ohne dass es dafür eine rechtliche Grundlage gab. Der Betrag von 7.201,50 EUR wurde ohne rechtliche Grundlage gezahlt. Es gab kein Beschluss eines entsprechenden Gremiums. Eine Auflistung von Kosten für Junioren EM am 6. September 2014 in Leichlingen über EUR 2.238,54 ist ohne jeden Beleg. Es lagen nicht alle Belege im Original vor. Die Kasse des BFA-R kann somit als nicht geprüft angesehen werden. Die Summen sind trotzdem in die Kasse des DRTV aufgenommen worden, um einen Konzernumsatz darstellen zu können. Die Kassenprüfer schlagen der Mitgliederversammlung (dem Verbandstag) des Deutschen Rasenkraftsport- und Tauzieh-Verbandes sowie den Fachtagungen Rasenkraftsport die Entlastung des Schatzmeisters des DRTV bzw. der Kassenwartin des Fachgebiets Tauziehen vor. Eine Entlastung der Kassenwartin BFA-R kann Stand heute nicht vorgeschlagen werden. Frankfurt, 25. Juli 2015 gez. gez. Siegfried von der Gablentz Kassenprüfer BFA-R Dirk Wagner Kassenprüfer BFA-T

21 Seite 3 von 3 Anmerkungen zu den Vorwürfen von Herrn Albert Treiber zur Kassenführung des DRTV Wir, die Kassenprüfer Dirk Wagner und Siegfried von der Gablentz, haben uns nach Beendigung der Kassenprüfung für das Jahr 2014 mit Anmerkungen von Herrn Albert Treiber zur Kassenprüfung für das Jahr 2013 befasst. Wir stellen fest: Herr Albert Treiber hat den Kassenprüfungsbericht 2013 nicht richtig gelesen bzw. nicht richtig interpretiert. Die Tauziehkasse und die Rasenkraftsportkasse wurden am Vormittag des 29. März 2014 von den jeweiligen Kassenprüfern zuerst geprüft. Erst danach wurde die DRTV- Kasse geprüft. Dies sind drei getrennte Kassen, die jede für sich geprüft wird. Nach der Prüfung dieser drei Kassen, bei denen es keine Beanstandungen gab, fließen diese drei Kassen in eine Gesamtübersicht ein, in der die geprüften Zahlen aller drei Kassen enthalten sind. Außerdem wird eine Vermögensübersicht des gesamten Verbandes erstellt. Der kommissarische Schatzmeister Gunter H. Fahrion hat im Jahre 2013 und im Jahre 2014 keine Buchungen vorgenommen, da dies lt. Finanzordnung bei elektronischer Buchung nur der beauftragen Person, in diesem Falle der Kassenführerin Janet Dethloff, gestattet ist. Da die Belege für die Zahlungen an die Gerichtskasse und den Rechtsanwalt (Gesamtüberweisungsbetrag 1.025,48 Euro und nicht wie Herr Treiber behauptet 1.140,- ) nicht von Herrn Fahrion gegengezeichnet worden waren (sachlich bzw. rechnerisch richtig), sondern von zwei Präsidiumsmitgliedern, die in der DRTV-Präsidiumssitzung anwesend waren, in der die Kostenübernahme der Rechnungen besprochen wurde, kann dem Präsidenten nicht vorgeworfen werden, er hätte Gelder für private Zwecke entnommen. Dies wird von den Kassenprüfern als Rufschädigung von Herrn Fahrion und gegen ihre Person angesehen, zumal wir uns bei der Kassenprüfung (zusammen mit der weiteren Kassenprüferin Silke Kern) dieser beiden Belege angenommen hatten. Wie dem Kassenprüfungsbericht 2013 zu entnehmen ist, hatten die Kassenprüfer die Entlastung des kommissarischen Schatzmeisters des DRTV beim DRTV-Verbandstag sowie die Entlastung der Kassenwarte der Fachgebiete bei den zu späterem Zeitpunkt stattfindenden Fachtagungen der Fachgebiete vorgeschlagen. Beim Verbandstag stand lediglich die Entlastung des Schatzmeisters bzw. der Kassenführung auf der Tagesordnung. Die offenen Fragen im Fachgebiet Rasenkraftsport, die nichts direkt mit der DRTV- Kasse zu tun haben, betrafen nicht die Kassenführung in diesem Fachgebiet, sondern das Handeln des Vorsitzenden des Fachgebiets Rasenkraftsport, der deshalb vom Verbandstag 2014 auch nicht entlastet wurde. gez. gez. Siegfried von der Gablentz Dirk Wagner

22 Änderungen in WKO-RKS Antrag zur BFA-R Fachtagung am in Mannheim Alle Änderungen werden mit einem #-Zeichen markiert Zu streichende Formulierungen sind in rot, neu formulierte wurden in grün abgefasst. Nr Thema Abschnitt Anmerkung Überprüfung von Startpässen (1) Anpassung an die neuen Startpässe Vereinsaustritt eines Athleten (1) + (2) Bereinigung Zweitstartrecht für Bundesligawettkämpfe (3) + (7) + Neu (8) Anpassung an die neuen Ausweise und klarere Formulierung Hammerwurf (6) Ergänzung für eine genauere Formulierung Gewichtwurf-Gitter Ergänzung für Gewichtwurfgitter Wurfhammer, gemäß DLV Richtlinien (6) LA-W75 2kg-Hammer + Mindestlänge bereinigt Internationale Deutsche Meisterschaften (1) entspr. Muster wurden entfernt Rekordmeldungen (3) entspr. Anlage wurde entfernt 8 15 Anlagen Startpass Ausweis Zweitstartrecht Bundesliga Kampfrichter-Ausweis RKS Startpassantrag Antrag Vereinswechsel Antrag Zweitstartrecht Bundesliga Wettkampfliste Dreikampf Wettkampfliste Einzeldisziplinen (Turnierliste) Meldeliste Mannschaftsmeldung Rekord-Protokoll Einzelwertung Rekord-Protokoll Mannschaftswertung Ausschreibung Ergebnisliste (Muster) Urkunde (5 Muster) Rasenkraftsport Punktetabelle In neues Dokument zu extrahieren Anlagen wurden an aktuelle Versionen angepasst, Punktetabellen und Urkunden wurden entfernt Noch zu klären sind die Deutschen Rekorde/Bestleistungen, da der Begriff Ausländer genau zu definieren ist (dauerhaft in D wohnend?) Das Zweitstartrecht mit existierenden Lizenzen ist zu überarbeiten Sollte im BFA-R bzw. WKO- Kommission erledigt werden - - Mit sportlichen Grüßen Reinhard Weiß-Motz DRTV-Passstelle WRTV-Sportwart Waiblingen, den

23 TOP 8 Beschlussfassung über Anträge der Organe Antrag des DRTV-Präsidiums zur Änderung der Geschäftsordnung für die Fachgebiete Auf der Präsidiumssitzung am 1. August 2015 hat das DRTV-Präsidium beschlossen, am 21. November einen außerordentlichen Verbandstag abzuhalten, um dort die Satzung in vier Paragrafen zu ändern. Dies hat dann zu Folge, dass auch die Geschäftsordnung für die Fachgebiete zu ändern ist. Da in 15 dieser Geschäftsordnung festgelegt ist, dass diese Ordnung durch den Verbandstag nur geändert werden kann, wenn die Änderungen zuvor von mindestens einem Fachgebiet positiv beschieden wurden, stellt das Präsidium folgende Änderungsanträge: alte Fassung 7 Stimmrecht Das Stimmrecht ist, wie folgt festgelegt: 2. Unabhängig von der Zahl seiner Bundesligamannschaften hat der Verein - im Rasenkraftsport, der in der 1. Bundesliga der Männer in der abgelaufenen Saison gestartet ist und/oder am Endkampf der Bundesliga der Frauen teilgenommen hat, 9 Anträge - im Tauziehen in der Bundesliga der Männer in der abgelaufenen Saison gestartet ist, eine nicht übertragbare Stimme. Anträge an die Fachtagung können von den Organen des DRTV und von den Landesverbänden eingereicht werden. Wollen Vereine Anträge einreichen, müssen diese über den zuständigen Landesverband geleitet werden. Anträge müssen vier Wochen vor der Fachtagung beim Vorsitzenden des Bundesfachausschusses eingegangen sein. Spätestens vierzehn Tage vor der Fachtagung sind alle Anträge den Landesverbänden, den Bundesfachausschussmitgliedern und den DRTV- Präsidiumsmitgliedern zur Kenntnis zu bringen. neue Fassung 7 Stimmrecht Das Stimmrecht ist wie folgt festgelegt: 2. Unabhängig von der Zahl ihrer Bundesligamannschaften haben Vereine - im Rasenkraftsport, die in der abgelaufenen Saison am Bundesligaendkampf (Männer und Frauen) teilgenommen haben, 9 Anträge - im Tauziehen in der Bundesliga der Männer in der abgelaufenen Saison gestartet sind, jeweils eine nicht übertragbare Stimme. Anträge an die Fachtagung können von den Organen des DRTV, den Landesverbänden und den Vereinen eingereicht werden. Anträge der Vereine sind gleichzeitig ihrem zuständigen Landesverband zur Kenntnis zu geben. Anträge der Landesverbände und der Vereine müssen spätestens vier Wochen vor der Fachtagung beim Vorsitzenden des Bundesfachausschusses eingegangen sein. Spätestens vierzehn Tage vor der Fachtagung sind diese Anträge zusammen mit denen der Organe des DRTV den Landesverbänden, den Bundesfachausschussmitgliedern und den DRTV-Präsidiumsmitgliedern zur Kenntnis zu bringen / / DRTV / fa

24 TOP 8 Beschlussfassung über Anträge der Organe / / DRTV / fa

25 TSV Stadtsteinach Abt. Rasenkraftsport Martin Ständner Augustinerstrasse Kulmbach An den DRTV Antrag vom BRTV eingegangen am , 10:26 Uhr. Antrag Liebe Rasenkraftsport Freunde, hiermit stellen wir den Antrag, dass die Regel jedes selbst mitgebrachte Gerät ist allen Teilnehmern zur Verfügung zu stellen abgeschafft wird. Gründe: Die besagte Bestimmung soll den Sinn haben, sportliche Chancengleichheit zu gewährleisten, aber leider ist sie, zumindest innerhalb des Rasenkraftsports praxisfremd und bewirkt, dass Sportler und Vereine, die ordentliche Wettkampfgeräte dabei haben, bestraft werden. Beispiel 1: Beispiel 2: Beispiel 3: Beispiel 4: Beispiel 5: Laetitia Burdich ist stolz auf ihren fast nagelneuen 3kg Messing Hammer, den sie von ihrem Opa geschenkt bekam. Sie wirft sich damit bei der DM 2014 sehr gut ein, aber bevor sie ihn im WK einsetzen kann, ist er von einer Teilnehmerin die kein Gerät dabei hat, zerstört. Der WK ist für das Mädchen gelaufen (Dauerbeispiel) Bestimmte Vereine haben gute Geräte, lassen diese auch abwiegen und kontrollieren und schauen dann, was beim WK so im Angebot ist. Sind gute Geräte von anderen Teilnehmern dabei, verschwinden die eigenen Geräte wieder im Kofferraum Ein renomierter RKS Verein stellt in einer AK/Wettkampfklasse zur DM 2014 vier Teilnehmerinnen hat aber keinen einzigen Hammer dabei. Eine andere Werferin muss zusehen wie ihr Gerät von der ersten bis zur vierten Werferin durchgereicht wird und kommt selbst nicht zum Zug. Rebecca Zimmer läßt bei der DM in Dissen 2014 ihr Gewicht wiegen. Das Gerät passt auf den mm und aufs Gramm und wird wie bei einer LA DM einbehalten. Rebecca fängt den WK mit Hammer an, als sie zum Gewichtwerfen kommt, wo vorher eine andere Gewichtsklasse dran war, liegt ihr Gewicht schon in drei Einzelteilen da... Bei den süddeutschen Meisterschaften 2015 liefern sich die beiden B Schülertalente Merlin Hummel und der Franzose Giacomo Spagnulo einen tollen Kampf. Hummel legt beim Gewichtwerfen 30,53m vor, Spagnulo übertrifft ihn mit 31.63m. Hummel hat ähnlich weite ungültige Würfe und will im letzten Versuch nochmal angreifen. Doch zuvor zerklopft ein Teilnehmer sein gutes Gerät. Das einzige außerdem im WK befindliche Triangelgerät vom Ausrichter, scheint aus dem letzten Jahrhundert und läßt natürlich keine Steigerung mehr zu. Sportliche Chancengleichheit? Nein der Junge ist in dem Moment der größte Depp und wird demotiviert!

26 Und so könnten wir noch etliche Beispiele aufführen. Es hat sich im RKS leider eingebürgert, dass sich die meisten Teilnehmer auf einige, wenige Deppen verlassen. Mit sportlicher Chancengleichheit hat das nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun. Keiner ersetzt uns die Geräte und unsere Leute müssen zusehen, wie andere Nutznießer ihre guten Geräte zerstören. Das kann so nicht sein. Schafft die unsinnige Regel ab und ihr werdet sehen, wer plötzlich alles eigene Geräte mitbringt. Für den TSV Stadtsteinach Martin Ständner

27 Zu TOP 8 - Anträge Eingang bei der DRTV-Geschäftsstelle: , 20:27 Uhr Reinhard Hentze über WRTV Antrag 2 zur Fachtagung BFAR am Aufnahme der Auswerteregel für Länderpokalturnier in die WKO Die Ergebnisse des Länderpokalturniers werden im Rahmen der Deutschen Nachwuchsmeisterschaften durch den Ausrichter anhand der erzielten Ergebnisse bei der Meisterschaft ausgewertet Der Ausrichter erstellt eine Ergebnisliste nach Relativ-Wertung. Die jeweils 3/4 Besten eines Landesverbandes bilden eine Mannschaft. Einzelvereine die einem Landesverband zugeordnet sind, aber geografisch in einem anderen Bundesland liegen, können eine eigene Mannschaft für dieses Bundesland bilden. Beispiel: ASV Erfurt / Thüringen Eine Mischung ( einige Landesverband andere Verein) ist nicht möglich Je Landesverband kommt nur eine Mannschaft in die Wertung. Nur vollständige Mannschaften kommen in die Wertung: 3 Athletinnen weibliche Jugend A 4 Athleten männliche. Jugend A Def. Relativwertung???? Formulierung darf bei Bedarf geändert werden. Begründung: In Dissen gab es Unklarheiten bei der Auswertung, da nichts schriftlich festgelegt ist, auch die Ausschreibung gab keine klaren Anweisungen.

28 Zu TOP 8 - Anträge Eingang bei der DRTV-Geschäftsstelle: , 20:27 Uhr Reinhard Hentze über WRTV Antrag 2 zur Fachtagung BFAR am Startrecht Bundesliga Exakte Formulierung einfügen. Ein Athlet/Athletin kann in einer Saison nur für einen Verein gewertet werden. Der erste Start auch Qualifikation legt den Verein fest. Der Text kann bei bedarf geändert werden wenn es der Verdeutlichung des Sachverhalts dient.

29 TOP 8 Anträge über den WRTV-Sportwart an den DRTV. Eingang DRTV-Gesch.-Stelle: :27 Uhr Reinhard Hentze über WRTV Anregung zur Fachtagung BFA-R am Einführung einer Sanktionsordnung (Name kann geändert werden) Begründung: Ich habe den Eindruck, dass immer mehr Schlampereien unserem Sport schaden. Bisher wird sich allenfalls darüber geärgert, aber wir haben keine Möglichkeiten etwas Wirkungsvolles dagegen zu tun Hiermit soll die Lücke zwischen nichts tun und der Rechts -und Strafordnung des DRTV geschlossen werden.. Als Beispiele seien genannt: Ungültige Geräte im Wettkampf: Aschaffenburg: Beim Rekordwurf von Alexander Ziegler war das Wurfgewicht mehrere 100g zu leicht. Verstöße gegen die WKO: Oßweil: Es wurden wieder Einzelstarter zu Deutschen Meistern erklärt. Unsere WKO lässt das nicht zu. Dies wurde im letzten Jahr auf der Fachtagung nochmals ausdrücklich bestätigt. Abmahnung? Andere Unschöne Dinge: Ergebnislisten werden erst sehr spät oder gar nicht an den Statistiker gesandt. Zu lange Bearbeitungszeiten: Und hiermit stelle ich mich durchaus auch selbst an den Pranger Schiedsgericht/WK-Leitung auf Wettkämpfen nicht anwesend. Da Sanktionen einerseits wirkungsvoll aber andererseits nicht unserem Sport schaden sollen, muss hier mit besonderem Fingerspitzengefühl gearbeitet werden. Dies bedeutet, dass es ein Weilchen dauern wird, bis eine solche Ordnung erarbeitet ist. Plan zur Erarbeitung einer Sanktionsordnung: In mehreren Workshops sind Sanktionswürdige Ereignisse zu identifizieren, und anschließend geeignete Maßnahmen vorzuschlagen. Vorlage und Einführung auf Fachtagung 2016 mit Wirkung ab Arbeitsgruppe: min 3 Personen eher ein paar mehr, damit bereits bei der Erarbeitung Meinungsvielfalt herrscht. Prüfung/Mitarbeit des Rechtwarts Das ganze wäre auch eine gute Grundlage für einen Workshop/Klausurtagung.

30 DEUTSCHER RASENKRAFTSPORT- und TAUZIEH-VERBAND e.v. (DRTV) Bundesfachausschuss Rasenkraftsport (BFA-R) Mitglied im DOSB WETTKAMPFORDNUNG RASENKRAFTSPORT STAND November 2015

31 GRUNDSATZBESTIMMUNGEN Zuständigkeiten 1.2 Zweck der Wettkampfordnung Rasenkraftsport Verstöße Wettkampfteilnahme Wettkampfbetrieb Grundsätze zur Änderung der WKO-R Verfahren zur Änderung der WKO-R (Anträge) Inkrafttreten 6 2. STARTBESTIMMUNGEN Startrecht Startpass Besitz eines Startpasses Beantragung von Startpässen Überprüfung von Startpässen Vereinswechsel eines Athleten Vereinsaustritt eines Athleten Auflösung eines Vereins Rasenkraftsport-Gemeinschaften Bildung von Rasenkraftsport-Gemeinschaften Auflösung oder Ausscheiden aus einer Rasenkrafts-Gemeinschaft Regelung von Streitfällen Ausländerstartrecht Schiedsgericht, Verwarnung und Wettkampfausschluss Wettkampfsperre 9 3. Wettkämpfe Einzelwettkämpfe, Disziplinen Dreikampfwertung Durchführung der Einzeldisziplinen Anzahl der Versuche Feststellen der Sieger und Platzierungen Mannschaftskämpfe, Wertungen Grundsätze Mannschaftswettkämpfe nach Altersklassen Teilnehmer- Meldungen Doppelstart Startgebühren Stellen von Geräten Sportkleidung Probeversuche Wettkampfablauf Zeitlimit für einen Versuch

32 3.15 Unterbrechung eines Versuchs MEISTERSCHAFTEN Grundsätze Meisterschaften der LV Regionalmeisterschaften, Zuordnung der Länder und Landesverbände Internationale Deutsche Meisterschaften Bundesliga-Ordnung Grundsätze Zweitstartrecht für Bundesligawettkämpfe Bundesliga-Endkampf Männer-Mannschaften Frauen - Mannschaften Regeländerungen Altersklasseneinteilung Altersklassen Zusätzliche Startrechte Gewichtsklasseneinteilung Weiblicher Bereich Männlicher Bereich Ausübung der Disziplinen Hammerwurf Gewichtwurf Steinstoß Kampfgericht und Weitenmessung Wettkampfanlagen Wurfanlage Wurfkreis Der Wurfsektor Schutzgitter Steinstoßanlage Wettkampfgeräte Wurfhammer, gemäß DLV Richtlinien Wurfgewicht Stoßstein Farbcodierung von Geräte Veranstaltungen Anmeldungen Ausschreibungen Organisation Wiegen Wiegezeiten, Pflichten des Athleten 27

33 Mannschaften Körpergewicht, Waage Überprüfen der WK-Anlagen und Geräte Sicherheitsbestimmungen Wettkampflisten Siegerehrungen Auszeichnungen Internationale Deutsche Meisterschaften Bundesliga-Meisterschaften Ergebnislisten Rekordmeldungen Einspruchsverfahren, Schiedsgericht Direkter Einspruch Fristen Späterer Einspruch Entscheidungsverfahren Berufungsverfahren Anti-Doping Bestimmungen Rekorde Grundsätze Rekordwettbewerbe Bedingungen für Rekorde Rekorde und Startrecht Rekordanerkennung Regeländerungen Deutsche Rekorde Landes- und Regionalrekorde Rekordlisten Bestenlisten Grundsätze Landesbestenlisten Deutsche Bestenliste #Anlagen 35

34 1. GRUNDSATZBESTIMMUNGEN 1.1 Zuständigkeiten (1) Der Deutsche Rasenkraftsport- und Tauzieh- Verband e.v. (DRTV) ist der zuständige Fachverband für die Sportart Rasenkraftsport (RKS) in Deutschland. Mitglieder sind u.a. die den RKS betreibenden Vereine und die entsprechenden Landesverbände (LV). (2) Die fachliche Zuständigkeit für den RKS innerhalb des DRTV obliegt dem Bundesfachausschuss Rasenkraftsport (BFA-R). Der BFA-R führt einmal im Jahr (in der Regel am ersten Sonnabend im November) eine Fachtagung durch. (Siehe auch Geschäftsordnung des DRTV und des BFA-R.) 1.2 Zweck der Wettkampfordnung Rasenkraftsport (1) Um einen geordneten, reibungslosen Sportbetrieb zu gewährleisten, werden alle Wettkämpfe im Rasenkraftsport (WK) nach den in dieser Wettkampfordnung Rasenkraftsport (WKO-R) enthaltenen Bestimmungen durchgeführt. (2) Aus redaktionellen Gründen wird in allen entsprechenden Passagen grundsätzlich der Begriff Athlet gebraucht, auch wenn die Regel für beide Geschlechter gilt. Lediglich in den Bundesliga-Regeln 5.4. und 5.5. werden die Begriffe Athlet und Athletin geschlechtsspezifisch angewandt. (3) Die Verwendung der in der Anlage aufgeführten Formblätter ist vorgeschrieben. Diese und das Regelwerk die WKO-R können im Internet auf der Homepage des DRTV eingesehen und kopiert werden. Die WKO-R soll bei allen WK im Wettkampfbüro eingesehen werden können. 1.3 Verstöße Verstöße gegen die Bestimmungen der WKO-R werden nach der DRTV Rechts- und Strafordnung geahndet. 1.4 Wettkampfteilnahme (1) Voraussetzung für die Teilnahme an WK ist die rechtmäßige Mitgliedschaft der Athleten in einem dem DRTV angeschlossenen Verein. (2) Wenn Nichtmitglieder außer Konkurrenz an WK teilnehmen sollen, haben Vereine/Verbände einen Versicherungsschutz über die Versicherung des jeweiligen Landessportbundes/-verbandes (LSB/LSV) abzuschließen. 1.5 Wettkampfbetrieb (1) Der in Altersklassen (AK) und dort in Gewichtsklassen (GK) ausgetragene RKS umfasst den Dreikampf bestehend aus den Disziplinen Hammerwurf, Gewichtwurf und Steinstoß sowie die Einzeldisziplinen Gewichtwurf und Steinstoß (siehe auch 3). Der RKS wird von Sportlerinnen und Sportlern betrieben. Die verschiedenen AK erstrecken sich von den Schüler-Klassen bis zu den Seniorenklassen. (2) Der RKS ist wesentlich eine Individualsportart; Einzelergebnisse im Dreikampf können auch zu Mannschaftsergebnissen zusammengefasst werden. (3) WK gibt es von der lokalen bis zur internationalen Ebene. Höhepunkte im Sportgeschehen sind die Internationalen Deutschen Meisterschaften, die als Einzelmeisterschaften in den einzelnen AK und GK im Hallen-Steinstoß, im Steinstoß, im Gewichtwurf und im Dreikampf ausgetragen werden und die Deutschen Bundesliga-Meisterschaften. Mannschaftswertungen gibt es im Dreikampf nach Altersklassen, bei Berücksichtigung der zugeordneten Gewichtsklassen, und nach dem Modus für Bundesliga und Ländervergleichswettkämpfe. (4) Vergleichskämpfe von Vereinen und LV können beliebig durchgeführt werden.

35 1.6 Grundsätze zur Änderung der WKO-R (1) Regeländerungen werden mit einfacher bzw. qualifizierter Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen bei Fachtagungen beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Hinweis: Siehe 20 der DRTV-Satzung und 8 der Geschäftsordnung für die Fachgebiete. (2) Bloße redaktionelle Änderungen beschließt der BFA-R mit einfacher Mehrheit. (3) Regeländerungen treten grundsätzlich am 01. Januar des nächsten Jahres in Kraft. (4) Änderungen, die die Einteilung der Alters- und Gewichtsklassen sowie die Ausführungen der Wettkampfgeräte betreffen, bedürfen der Mehrheit von Zweidrittel der abgegebenen Stimmen. (5) # bisher Diese Änderungen treten grundsätzlich am 01. Januar des nächsten Jahres in Kraft. Ein In-Kraft-treten erst am 01. Januar des übernächsten Jahres bedarf zusätzlich eines Beschlusses mit Zweidrittel-Mehrheit. (6) # neu Diese Änderungen treten grundsätzlich am 01. Januar des übernächsten Jahres in Kraft. Ein In-Kraft-treten schon am 01. Januar des nächsten Jahres bedarf zusätzlich eines Beschlusses mit Zweidrittel-Mehrheit. 1.7 Verfahren zur Änderung der WKO-R (Anträge) (1) Anträge an die Fachtagung können von den Organen des DRTV und von den LV eingereicht werden. Anträge von Vereinen müssen über den zuständigen LV geleitet werden. (2) Der Vorsitzende und der Sportwart des BFA-R prüfen die Anträge der LV auf sachliche Richtigkeit und legen sie ggf. mit einer Stellungnahme der Fachtagung zur Entscheidung vor. (3) Änderungen der WKO-R sind auf der DRTV Internetseite und im DRTV Verbandsorgan, ggf. nur mit einem Hinweis auf die DRTV Internetseite, zu veröffentlichen. (4) Der BFA-R bestellt jeweils anlässlich der Wahlen der Funktionsträger des BFA-R eine Regelkommission unter Federführung des Sportwartes im BFA-R mit dem Auftrag, die WKO- R auf Aktualität und sinnvolle Handhabung zu überprüfen. 1.8 Inkrafttreten Diese WKO-R wurde durch Beschluss der Fachtagung Rasenkraftsport am in Mutterstadt verabschiedet. Sie trat am in Kraft. Die 1. Neufassung (Stand: Januar 2004) wurde durch Beschluss der Fachtagung RKS am in Mannheim verabschiedet. Sie trat am in Kraft. Die 2. Neufassung (Stand: Februar 2008) wurde durch die Beschlüsse der Fachtagungen 2004 bis 2007 festgelegt. Die 3.Neufassung (Stand November 2008) wurde durch Beschluss der Fachtagung RKS am in Mutterstadt verabschiedet. Sie trat am in Kraft. Die 4. Neufassung wurde durch Beschluss der Fachtagung RKS am in Neu- Isenburg verabschiedet. Sie trat am in Kraft. Die 5. Neufassung wurde durch Beschluss der Fachtagung RKS am in Mannheim verabschiedet. Sie trat am in Kraft. Die 6. Neufassung wurde durch Beschluss der Fachtagung RKS am in Mutterstadt verabschiedet. Sie tritt am in Kraft.

36 2. STARTBESTIMMUNGEN 2.1 Startrecht Jeder Athlet darf grundsätzlich nur in der AK starten, zu der er entsprechend seinem Geburts-Jahrgang zuzurechnen ist. In Männer- und Frauenklassen (M bzw. W, Kap. 6) sind alle älteren Athleten startberechtigt. Für Schüler, Jugendliche und Junioren gibt es zusätzliche Startrechte (Regel 6.2.) ebenso für Senioren im Mannschaftswettkampf (Regel 3.6.2). 2.2 Startpass Besitz eines Startpasses #Jeder Teilnehmer an einem WK muss grundsätzlich im Besitz eines gültigen DRTV- Startpasses sein (s. Anlage 1). Ein Startpass ist für das laufende Jahr nur gültig, wenn die Jahresstartgebühr bezahlt wurde Beantragung von Startpässen (1) Startpässe sind vom Verein mittels Startpassantrag (s. Anlage 2) bei der DRTV- Passstelle zu beantragen. (2) Der Antrag muss vor dem ersten geplanten WK der Passstelle vorliegen. (3) Die Gebührenrechnung erfolgt gemäß Abschnitt A der Gebührenordnung DRTV und ist innerhalb von vier Wochen nach Ausstellung des Startpasses zu begleichen Überprüfung von Startpässen (1) #Vor jedem WK hat das Kampfgericht beim Wiegen die Gültigkeit des Startpasses zu über- prüfen. Ein Startpass ist nur gültig, wenn er ordnungsgemäß ausgestellt ist wurde. Dazu gehören wesentlich: die Unterschrift des Antragstellers die Unterschrift des Vereinsvertreters und der Vereinsstempel die Kontrollmarke des laufenden Jahres. (2) Fehlt der Startpass ist ein Start nur unter Vorbehalt zu genehmigen. Damit die erreichte Leistung anerkannt werden kann, ist der Startpass innerhalb einer Woche der zuständigen Instanz vorzulegen. Diese ist bei Veranstaltungen auf Bundesebene der Sportwart BFA-R und auf Regional/Landes-/Bezirksebene der zuständige LV. Der Nachweis kann mittels einer Kopie des Passes über Fax oder Mail erbracht werden. (3) Stellt das Kampfgericht bei der Kontrolle der Startpässe Unstimmigkeiten (z.b. Manipulation des Startpasses) fest, so darf der Athlet an diesem Tag nur außer Konkurrenz zum WK zugelassen werden. Der beanstandete Startpass ist von der WK-Leitung einzuziehen und der Passstelle zuzustellen. Die Klärung der Unstimmigkeiten muss durch den Rechtsausschuss erfolgen. Konsequenzen für Rekorde und Bestenlisten sind dabei ebenfalls zu klären. (4) Startpässe verlieren ihre Gültigkeit, wenn aufgrund von Verstößen des Athleten oder des Vereins gemäß 11 der Rechts- und Strafordnung des DRTV eine Wettkampfsperre verhängt wurde oder ein Verein seinen Verpflichtungen gem. DRTV Gebührenordnung nicht fristgerecht erfüllt hat Vereinswechsel eines Athleten (1) Bei einem Vereinswechsel eines Athleten ist dessen Startpass umgehend dem neuen Verein zu übergeben. (2) Der Vereinswechsel ist vom neuen Verein mittels Antrag Vereinswechsel (s. Anlage 3) bei der DRTV-Passstelle zu beantragen. Dem Antrag ist der Startpass beizufügen. (3) Gibt der alte Verein den Startpass nicht rechtzeitig ab, ist die DRTV-Passstelle zu unterrichten. Diese fordert nach Ablauf von 14 Tagen den Startpass beim alten Verein auf dessen Kosten an.

37 (4) Ab dem Tag des Eingangs des Antrags auf Vereinswechsel bei der DRTV-Passstelle gilt eine dreimonatige Startsperre. (5) Findet ein Wechsel in den Monaten November und Dezember statt, so wird keine Startsperre verhängt. Der Tag des Antrags-Eingangs bei der DRTV-Passstelle ist entscheidend. (6) Der Athlet ist bis zum des Wettkampfjahres für den alten Verein startberechtigt; es genügt, eine Kopie des (alten) Starpasses vorzulegen Vereinsaustritt eines Athleten (1) #Bei Vereinsaustritt ohne Wechsel zu einem anderen Verein ist der Startpass vom Verein mit eingetragenem und bestätigtem Austrittsdatum umgehend an die DRTV-Passstelle zu senden. (2) #Ab dem Tag des Einganges des Startpasses bei der DRTV-Passstelle Hierbei gilt folgende Regelung: Ab dem Tag des Eingangs des Startpasses bei der DRTV-Passstelle gilt eine dreimonatige Wechselsperre; bei Wiedereintritt in den alten Verein entfällt die Wechselsperre Auflösung eines Vereins (1) Die Auflösung eines Vereins oder einer RKS-Abteilung in einem Verein ist der DRTV- Geschäftsstelle unverzüglich anzuzeigen (s. 8 der DRTV-Satzung). Alle Startpässe sind umgehend der DRTV-Passstelle zu übersenden. (2) Bei Eintritt von Athleten in einen anderen Verein entfällt die Wechselsperre. 2.3 Rasenkraftsport-Gemeinschaften Bildung von Rasenkraftsport-Gemeinschaften (1) Zur Förderung von Mannschaftswettbewerben können sich Vereine zu RKS- Gemeinschaften zusammenschließen. Eine Rasenkraftsport-Gemeinschaft (RG) trägt keinen Vereinscharakter; sie ist nach örtlichen oder regionalen Gesichtspunkten zu bilden. Die Vereine, die eine RG bilden, sind jeweils weiterhin eigenständige Mitglieder des DRTV. (2) Die Vereine können ihre Athleten nur in ihrer Gesamtheit einer RG zuführen. Mit Bildung einer RG geht nur das Startrecht auf die RG über, während die Athleten weiterhin Mitglieder ihrer Vereine bleiben. Obligatorisch ist eine einheitliche RG-Sportkleidung. Meldungen und Teilnahme von Athleten im Rahmen von Wettkämpfen erfolgen nur im Namen der RG. (3) Nicht betroffen von Abs. 2 ist die Zweitstartregelung im Rahmen von Bundesliga- Wettkämpfen (Regel 5.2.) (4) Die Rechte und Pflichten bezüglich übergeordneter Verbände verbleiben bei den Vereinen. (5) Mitgliedsvereine einer in Gründung befindlichen RG haben eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, in der u.a. der Name festzulegen ist, unter dem die RG starten will. Dabei sollte dem gemeinsamen Namen das Kürzel RG oder WG für Werfer- bzw. Wettkampfgemeinschaft vorangestellt werden. (6) Bildet sich eine RG aus Vereinen, die unterschiedlichen LV angehören, so ist festzulegen, welchem LV die RG zugerechnet werden soll. (7) Die Bildung einer RG ist in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. Januar des Folgejahres beim Vorsitzenden des BFA-R zu beantragen. Dem Antrag ist die Vereinbarung der Mitgliedsvereine und die Einverständniserklärung des zuständigen LV beizufügen. Das gleiche gilt für den Beitritt eines Vereins in eine bestehende RG. Die Mitgliedsvereine und die RG sind unmittelbar nach Genehmigung des Antrags im offiziellen Verbandsorgan und auf der DRTV Homepage zu veröffentlichen. Der Startpass der Athleten ist vom Mitgliedsverein der DRTV-Passstelle zuzusenden und auf die RG umzuschreiben Auflösung oder Ausscheiden aus einer Rasenkraftsport-Gemeinschaft (1) Die Auflösung einer RG oder das Ausscheiden eines Vereins aus einer RG ist dem jeweils zuständigen Landesverband und dem Vorsitzenden des BFA-R, sowie der Passstelle mitzuteilen.

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