ProTerra ECO ECO Premium ECO Kombi

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1 Vertragsnummer Neukunde Bestandskunde Vertriebspartner Kunde handelt auf eigene Rechnung ProTerra ECO ECO Premium ECO Kombi Personenbezogene Daten zur Verwaltung der Anleger Frau Herr Firma Name Vorname Firmierung Geburtsort Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Straße Hausnr. PLZ Ort Telefon (privat) Telefon (geschäftl.) Zusatzangaben für Unternehmen Registergericht Finanzamt Finanzamt, Ort Registernummer Steuernummer Umsatzsteuerident-Nummer Bankdaten Kontoinhaber (falls abweichend) Bankleitzahl Kontonummer Bank, Ort Identitätsprüfung Reisepass Personalausweis Identität geprüft Reisepass-/Personalausweis-Nummer Durch Übersendung der beglaubigten Kopie des Personalausweises Reisepasses Ausstellende Behörde Ausstellungsdatum gültig bis Geburtsdatum oder durch andere Personen Post-Identverfahren andere zur Identifizierung berechtigten (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar) Identifizierung erfolgt/e durch Vermittler Unterschrift Vermittler ProTerra CleanTech GmbH Nostizstraße Berlin Tel Fax:

2 Produktauswahl ECO Partiarische Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung ECO 3 Laufzeit 3 Jahre Zins 5,75 % p. a. ECO 5 Laufzeit 5 Jahre Zins 6,75 % p. a. ECO 7 Laufzeit 7 Jahre Zins 7,25 % p. a. ECO 10 Laufzeit 10 Jahre Zins 8,00 % p. a. Darlehensbetrag mind zzgl. 5 % Agio Gesamtbetrag,-- +,-- =,-- Produktauswahl ECO Premium ECO Premium Zahlbetrag mind Laufzeit 10 Jahre, Zins 8,50 % p. a. ECO Premium mit Kapitalverzehr Zahlplan gesondert erstellen! Darlehensbetrag mind zzgl. 5 % Agio Gesamtbetrag,-- +,-- =,-- Produktauswahl ECO Kombi Monatlicher Darlehensbetrag mind x zzgl. 5 % Agio Laufzeit in Monaten (84-300),-- ECO Kombi Ratenzahlungsvereinbarung = = Höhe der einzelnen Raten Beteiligungssumme gesamt Sonderzahlung 20 % der Zeichnungsumme,--,--, zzgl. 5 % Agio zzgl. 5 % Agio,--,-- = = Darlehensbetrag inkl. Agio Gesamt,--,--,-- Monatliche Rate mind. 50, Gesamtzahlbetrag mind Laufzeit 84 Monate, Zins 6,25 % p. a. ab 120 Monate, Zins 6,75 % p. a. ab 180 Monate, Zins 7,25 % p. a. ab 300 Monate, Zins 8,00 % p. a. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich und verringern die Zahlzeit. Auszahlung der Zinsen monatlich (nur ECO Premium) jährlich endfällig Vertragsschluss und Zahlung Die Einmalzahlung/Sonderzahlung leiste ich innerhalb 14 Tagen nach Unterzeichnung des Nachrangdarlehensvertrages per Überweisung auf das Konto der ProTerra CleanTech GmbH bei der Volksbank Berlin eg, BLZ Nachrangdarlehensvertrag Datenschutz und Sicherheit Der/die Nachrangdarlehensgeber/in willigt in die Speicherung, Verarbeitung, Auskunftserteilung sowie Nachfrage seiner/ihrer in diesem Vertragsschein angegebenen personenbezogenen Daten durch seinen/ihren Vermittler sowie die ProTerra CleanTech GmbH ein. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald eine weitere Speicherung nicht mehr notwendig ist. Dem/der Nachrangdarlehensgeber/in wird über die gespeicherten Daten und deren Weitergabe auf Anfrage Auskunft erteilt. Einverständniserklärung des/der Nachrangdarlehensgebers/in Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ProTerra CleanTech GmbH Nostitzstraße Berlin Fax: widerruf@proterra-gmbh.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (zum Beispiel Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise für Fernabsatzverträge: Bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, Telefax, , Internet) abgeschlossen werden, beginnt die Frist zum Widerruf nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Soweit bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen ggf. Wertersatz zu leisten ist, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Ihre ProTerra CleanTech GmbH Geschäftsführer: Martin Hörig, Handelsregister: Berlin Charlottenburg HRB B Version 1.0; Stand: 06/2012

3 Wichtiger Hinweis Bei den Darlehensverträgen ECO 3, 5, 7, 10, ECO Premium und ECO Kombi handelt es sich um Nachrangdarlehen, mit denen die im nachfolgenden Nachrangdarlehensvertragstext beschriebenen einfachen und qualifizierten Rangrücktritte verbunden sind. geltend gemacht werden. Der Anspruch auf Rückzahlung des Nachrangdarlehens ist solange und soweit ausgeschlossen, wie die Rückzahlung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der ProTerra Clean- Tech GmbH herbeiführen würde. Der Nachrangdarlehensgeber gewährt damit der ProTerra CleanTech GmbH ein einfach und qualifiziert nachrangiges Darlehen (Nachrangdarlehen), das heißt, die Ansprüche des Nachrangdarlehensgebers aus dem Vertrag auf Tilgung und Zinszahlungen gegen die ProTerra CleanTech GmbH treten hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger der Gesellschaft zurück und die Erfüllung dieser Ansprüche kann nur aus Gewinnen, Liquiditätsüberschüssen und sonstigen freien Vermögen der Gesellschaft Wichtiger Hinweis wurde vom Nachrangdarlehensgeber zur Kenntnis genommen und inhaltlich verstanden Der Nachrangdarlehensvertrag Der Nachrangdarlehensgeber schließt mit der Nachrangdarlehensnehmerin, der ProTerra CleanTech GmbH, den nachfolgenden Nachrangdarlehensvertrag ab, wobei der Nachrangdarlehenstyp gilt, den der Nachrangdarlehensgeber auf dem Vertragsformular gewählt hat: Präambel Die Beteiligten vereinbaren den Abschluss eines Nachrangdarlehens, das kein Darlehen im eigentlichen Sinne ist, sondern eine Sonderform des Darlehens, bei dem sowohl im Hinblick auf die Tilgung als auch im Hinblick auf die Zinsen kein unbedingter Rückzahlungsanspruch des Nachrangdarlehensgebers gegen den Nachrangdarlehensnehmer besteht, sondern Zins- und Tilgungsanspruch sind qualifiziert nachrangig, so dass es sich um bedingt rückzahlbare Gelder handelt. Es besteht keine Pflicht des Nachrangdarlehensgebers, über die vereinbarten Nachrangdarlehensbeträge hinaus weitere Zahlungen an die ProTerra CleanTech GmbH zu leisten. Dem Nachrangdarlehensgeber ist bekannt, dass im vorliegenden Fall ein Verkaufsprospekt gem. VerkProspG nicht erforderlich ist. Dem Nachrangdarlehensgeber ist bekannt, dass die ProTerra CleanTech GmbH den Abschluss einer Vielzahl von Nachrangdarlehensverträgen mit einer Vielzahl von Nachrangdarlehensgebern beabsichtigt. Die ProTerra CleanTech GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Satzungszweck: Investieren in Beteiligungs- und Projektgesellschaften, insbesondere in den Bereichen Erneuerbare Energien, Umwelttechniken und Bildung. Die ProTerra CleanTech GmbH wird die Nachrangdarlehensbeträge ausschließlich im Rahmen ihres Satzungszwecks verwenden. Abschnitt I Allgemeine Regelungen für alle Nachrangdarlehensverhältnisse 1 Nachrangdarlehen Die Nachrangdarlehensnehmerin nimmt von dem Nachrangdarlehensgeber ein Nachrangdarlehen zu den nachfolgenden Bedingungen auf. Eine Beteiligung an dem Gesellschaftsvermögen/an der Substanz der ProTerra CleanTech GmbH ist ebenso wie eine solche am Liquidationserlös sowie am Verlust der ProTerra CleanTech GmbH ausgeschlossen. Der Nachrangdarlehensgeber erhält keine Stellung als Gesellschafter und hat somit weder Rechte noch Pflichten eines Gesellschafters. Insbesondere ist hier weder eine typische noch atypische Gesellschaft vereinbart. Daraus ergibt sich, dass der Nachrangdarlehensgeber keinerlei Einflussnahmemöglichkeiten auf die ProTerra CleanTech GmbH hat, weder Stimmrechte noch einen Anspruch auf Anwesenheit in einer Gesellschafterversammlung. Soweit die ProTerra CleanTech GmbH gesetzlich zur direkten Abführung von Steuern verpflichtet ist, wird sie dieser Verpflichtung nachkommen. Eine steuerliche Beratung ist nicht Vertragsbestandteil. Es obliegt allein dem Nachrangdarlehensgeber, sich insbesondere hinsichtlich der Versteuerung von Zinsen fachlich beraten zu lassen. 2 Zustandekommen des Vertrags Der Nachrangdarlehensgeber unterbreitet der Nachrangdarlehensnehmerin mit Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags ein Angebot auf Abschluss eines Nachrangdarlehensvertrages. Mit Gegenzeichnung des Angebots durch die Nachrangdarlehensnehmerin nimmt die Nachrangdarlehensnehmerin dieses Angebot an. Der Nachrangdarlehensgeber verzichtet auf den Zugang dieser Annahmeerklärung. Abschnitt II Nachrangdarlehen ohne Gewinnbeteiligung 3 Nachrangdarlehenstyp ECO 3 Der Mindest-Nachrangdarlehensbetrag bei Typ ECO 3 beträgt 2.000,-- als Einmalzahlung, die Laufzeit beträgt drei Jahre. Die Verzinsung beträgt jährlich 5,75 % des Darlehensbetrages. auf dem Konto der Nachrangdarlehensnehmerin. Sämtliche Zinszahlungen sind einfach und qualifiziert nachrangig. Der Nachrangdarlehensgeber tritt mit seinen Zinszahlungsansprüchen hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger zurück und die Geltendmachung der Zinszahlungsansprüche darf nicht zur Insolvenz der Gesellschaft führen. Es besteht keine Gewinnbeteiligung des Nachrangdarlehensgebers am Ergebnis der Nachrangdarlehensnehmerin. Abschnitt III Nachrangdarlehen Darlehen mit Gewinnbeteiligung (Partiarische Darlehen) 4 Partiarische Nachrangdarlehenstypen Bei den partiarischen Nachrangdarlehenstypen gewährt der partiarische Nachrangdarlehensgeber der partiarischen Nachrangdarlehensnehmerin ein partiarisches Nachrangdarlehen. Der Nachrangdarlehensgeber nimmt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen am Gewinn der Nachrangdarlehensnehmerin teil. Typ ECO: Mindestdarlehensbetrag 2.000,-- Einmalzahlung ECO 5: Laufzeit 5 Jahre, jährliche Verzinsung 6,75 % ECO 7: Laufzeit 7 Jahre, jährliche Verzinsung 7,25 % ECO 10: Laufzeit beträgt 25 Jahre und die jährliche Verzinsung 8,00 %. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren.

4 auf dem Konto der Nachrangdarlehensnehmerin. Typ ECO Premium Mindest-Nachrangdarlehensbetrag jeweils ,-- Einmalzahlung Die Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens beträgt nach Wahl des Nachrangdarlehensgebers zwischen 10 und 25 Jahre. Die partiarischen Nachrangdarlehen ECO Premium werden jeweils mit 8,5 % p. a. verzinst. Die partiarischen Nachrangdarlehen ECO Premium können mit oder ohne Kapitalverzehr gewählt werden. Bei Wahl des Kapitalverzehrs regelt das Nähere ein individuell abzuschließender Zahlplan. auf dem Konto der Nachrangdarlehensnehmerin. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt jeweils bis zum 15. des Folgemonats oder jährlich zum des Folgejahres. Typ ECO Kombi Mindest-Nachrangdarlehensbetrag 4.200,-- Ratenzahlung mit Anzahlung Bei dem partiarischen Nachrangdarlehenstyp ECO Kombi ist die Nachrangdarlehenssumme in mindestens 84, höchstens 300 gleichen Monatsraten zu zahlen. Die Höhe der einzelnen Rate muss mindestens 50,-- betragen. Höhere Beträge müssen durch 10 teilbar sein. Das Agio ist anteilig mit jeder Rate zu zahlen. Es ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtdarlehenssumme innerhalb von 3 Wochen nach Unterschriftdatum auf dem Zeichnungsschein zu leisten. Der Nachrangdarlehensnehmerin ist vom Nachrangdarlehensgeber eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. Die partiarischen Nachrangdarlehen ECO Kombi werden jeweils mit 6,25-8,00 % p. a. auf das eingezahlte Kapital bei monatlicher Abschichtung verzinst. Stichtag ist jeweils der 15. eines Monats; erfolgt die Gutschrift der Rate bis einschließlich zum 15. des Monats, so wird der gesamte Monat verzinst. Erfolgt die Gutschrift der Rate nach dem 15. des Monats, so wird der Monat nicht verzinst. Die Zinsen werden nach Wahl des Nachrangdarlehensgebers jährlich bis zum 31. März des Folgejahres oder endfällig zusammen mit der Rückzahlung des Nachrangdarlehens ausbezahlt. 5 Gewinnbeteiligung des partiarischen Nachrangdarlehensgebers 1. Der partiarische Nachrangdarlehensgeber gemäß 4 des vorliegenden Nachrangdarlehensvertrages erhält neben den Zinsen eine Gewinnbeteiligung an der partiarischen Nachrangdarlehensnehmerin. 2. Der Gesamtheit aller Nachrangdarlehensgeber gem. 4 werden 20 % des Jahresüberschusses der partiarischen Nachrangdarlehensnehmerin zugewiesen. Maßgeblicher Gewinn ist der steuerliche Gewinn nach Abschreibungen, Steuern, Bedienung der Zinsen und der Bildung einer Gewinnrücklage in Höhe von 15 % des Gewinns. 3. Die Gewinnermittlung ist allein Sache der Nachrangdarlehensnehmerin; sie ermittelt den Gewinn nach freiem Ermessen unter Beachtung kaufmännischer und buchhalterischer Grundsätze. Dem Nachrangdarlehensgeber steht kein Mitspracherecht bei der Gewinnermittlung zu. 4. Für den einzelnen partiarischen Nachrangdarlehensgeber, der das Nachrangdarlehen als Einmalzahlung leistet und keinen Kapitalverzehr gewählt hat, berechnet sich der Gewinnanteil nach dem Verhältnis seines eingezahlten Darlehensbetrages zum bis dahin eingezahlten Gesamtdarlehensbetrag aller Nachrangdarlehensgeber gem. Ziffer 1. Bei nicht vollständigen Jahren des partiarischen Nachrangdarlehensvertrag wird der Gewinn monatsgenau ermittelt. 5. Erfolgt die Gutschrift des Darlehensbetrages bis einschließlich zum 15. des Monats, so nimmt der gesamte Monat am Gewinn teil. Erfolgt die Gutschrift des Darlehensbetrages nach dem 15. des Monats, so nimmt der gesamte Monat am Gewinn nicht teil. 6. Die quotale Beteiligung des Ratenzahlers gem. Typ ECO Kombi am Gewinn des letzten Geschäftsjahres beträgt bei vertragsgemäßer regelmäßiger monatlicher Zahlung die Hälfte des insgesamt in diesem Geschäftsjahr von ihm gezahlten Darlehensbetrages zuzüglich des bereits vorher gezahlten Nachrangdarlehensbetrages. Abweichungen im Zahlverhalten werden entsprechend berücksichtigt. 7. Die quotale Beteiligung des Nachrangdarlehensgebers gem. Typ Premium mit Kapitalverzehr am Gewinn des letzten Geschäftsjahres beträgt bei vertragsgemäßer regelmäßiger monatlicher Auszahlung an den Nachrangdarlehensgeber den Darlehensbetrag, den dieser insgesamt eingezahlt hat abzüglich der Hälfte des Betrages, den der Nachrangdarlehensgeber im letzten Geschäftsjahr als Kapitalverzehr hat ausbezahlt bekommen und abzüglich des in den Vorjahren an ihn ausbezahlten Darlehensbetrages. 8. Im Falle der Ausübung des Rechts auf Kündigung aus wichtigem Grund sowie der Sonderkündigung durch den Darlehensgeber wird für das laufende Geschäftsjahr kein Gewinnanteil gewährt. 9. Der Zahlungsanspruch des Gewinnanteils steht jeweils unter dem Vorbehalt, dass bei der Darlehensgeberin durch die Zahlung des Gewinnanteils ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird. 10. Der Gewinnanteil für ein abgelaufenes Geschäftsjahr ist drei Monate nach endgültiger Feststellung des entsprechenden Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr der Darlehensnehmerin zur Zahlung fällig. Abschnitt IV Allgemeine Regelung für alle Nachrangdarlehensverhältnisse 6 Nachrangdarlehen Der Nachrangdarlehensgeber gewährt der Nachrangdarlehensnehmerin ein so genanntes Nachrangdarlehen. Sämtliche Tilgungs- und Zinszahlungsansprüche sind einfach und qualifiziert nachrangig. Der Nachrangdarlehensgeber tritt mit seinen Rückzahlungsansprüchen hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger zurück, soweit die nicht ebenfalls nachrangig sind. Der Anspruch auf Rückzahlung ist solange und soweit ausgeschlossen, wie die Rückzahlung einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft herbeiführen würde, ( 39 Insolvenszordnung). Die Darlehensverbindlichkeiten sind aus Gewinnen, Liquiditätsüberschüssen und dem sonstigen vorhandenen Vermögen der Gesellschaft zu bedienen. Werden auf Grund dieses Vorbehalts Zahlungen nicht fällig oder können durch die Nachrangdarlehensnehmerin nicht geleistet werden, sind diese nur unter den Voraussetzungen des Satzes 2 sechs Monate nach dem eigentlichen Fälligkeitstag fällig. Alle qualifiziert nachrangigen Forderungen gegen die Nachrangdarlehensnehmerin stehen untereinander im gleichen Rang. Zinseszinsen werden nicht gewährt. 7 Verzug Die Nachrangdarlehensnehmerin ist berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz ( 247 BGB) zu verlangen. Werden fällige Einzahlungen trotz Mahnung nicht erbracht, ist die Nachrangdarlehensnehmerin berechtigt, von diesem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Nachrangdarlehensnehmerin ist weiterhin berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

5 8 Rückzahlung des Nachrangdarlehens Das Nachrangdarlehen wird je nach gewählter Vertragsart am Ende der Vertragslaufzeit ausbezahlt. Die Auszahlung hat bis zum des auf das Ende der Laufzeit folgenden Jahres zu erfolgen ( 39 Insolvenszordnung). Bei der Variante ECO Premium mit Kapitalverzehr erfolgt die Auszahlung gemäß Zahlplan, der bei oder nach Vertragsschluss aufgestellt wird. 9 Übertragung der Ansprüche Die Ansprüche aus den Nachrangdarlehensverträgen können grundsätzlich mit Zustimmung der Nachrangdarlehensnehmerin auf Dritte übertragen werden. Der Dritte hat sich dabei den Vertragsbedingungen der Vertragsparteien zu unterwerfen. 10 Ordentliche Kündigung Eine ordentliche Kündigung während der gewählten Laufzeit des gewährten Nachrangdarlehens ist für den Nachrangdarlehensgeber ausgeschlossen. 11 Kündigung aus wichtigem Grund 1. Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Vertragsparteien möglich. Der Nachrangdarlehensgeber hat der Nachrangdarlehensnehmerin jedoch den entstehenden Schaden (Verwaltungsaufwand, sonstige Kosten) der Kündigung pauschal mit 15 % seiner gezeichneten Darlehenssumme zu ersetzen. Dem Nachrangdarlehensgeber bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Auszahlung des verbliebenen Restdarlehensbetrages hat im Falle der Sonderkündigung bis neun Monate nach Zugang der außerordentlichen Kündigung zu erfolgen; diese Auszahlung ist ebenfalls einfach und qualifiziert nachrangig i.s.d. 8 des vorliegenden Vertrages. Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bis zur Rückzahlung wird das Nachrangdarlehen nicht verzinst. 2. Ratenzahler beim Produkt ECO Kombi können eine vorübergehende Aussetzung der Ratenzahlung bei Vorliegen folgender Gründe bei der ProTerra CleanTech GmbH in Anspruch nehmen. Arbeitslosigkeit Mutterschutz und Elternzeiten über 42 Wochentage hinausgehende Erkrankungen Krankenhausaufenthalt vorübergehende Berufsunfähigkeit Kurzarbeit Scheidung Soweit aus anderen Gründen als den vorbenannten eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit bei dem Anleger eintritt, kann die Nachrangdarlehensnehmerin eine vorübergehende Stundung der Raten gewähren. In diesem Fall hat die Nachrangdarlehensnehmerin Ermessensspielraum. Nach dem Wegfall des Aussetzungsgrundes hat der Nachrangdarlehensgeber die Ratenzahlung unverzüglich wieder aufzunehmen. Sowohl für das Vorliegen als auch für den Wegfall des Aussetzungsgrundes ist der Nachrangdarlehensgeber beweispflichtig. Der Nachweis ist in geeigneter schriftlicher Form dem Darlehensgeber mitzuteilen. 12 Sonderkündigung durch Nachrangdarlehensgeber Der Nachrangdarlehensgeber kann 10 Jahre nach vollständiger Erfüllung seiner vertraglichen Zahlungsverpflichtung zur Gewährung des Darlehens den Nachrangdarlehensvertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Kalenderjahresende. 13 Form der Kündigung Alle Kündigungen haben schriftlich per eingeschriebenen Brief zu erfolgen. 14 Zahlungen, Steuern Die Nachrangdarlehensnehmerin ist berechtigt, mit befreiender Wirkung auf das vom Nachrangdarlehensgeber angegeben Konto Zahlungen zu leisten. Alle Zahlungen, insbesondere Zahlungen von Gewinnanteilen sowie die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgen unter Abzug und Einbehaltung von Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren, soweit die Nachrangdarlehensnehmerin zum Abzug und/oder zum Einbehalt gesetzlich verpflichtet ist. Die Nachrangdarlehensnehmerin ist nicht verpflichtet, dem Nachrangdarlehensgeber zusätzliche Beträge als Ausgleich für auf diese Weise abgezogene oder einbehaltene Beträge zu zahlen. Soweit die Nachrangdarlehensnehmerin nicht gesetzlich zum Abzug und/ oder zum Einbehalt von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflichtung im Hinblick auf derartige Verpflichtungen des Nachrangdarlehensgebers. 15 Kontroll-, Einsicht- und Auskunftsrechte Dem Nachrangdarlehensnehmer stehen grundsätzlich keine Kontroll-, Einsicht- und Auskunftsrechte gegenüber der Nachrangdarlehensnehmerin zu. Ein Auskunfts- bzw. Einsichtrecht ergibt sich lediglich aus dem Recht der Gewinnbeteiligung bei den Typen gemäß 4 des vorliegenden Vertrages. Dieses Recht wird durch ein Einsichtrecht in den aufgestellten Jahresabschluss gewährt. 16 Schlussbestimmungen Form und Inhalt aller Nachrangdarlehensvarianten und alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten der Nachrangdarlehensgeber und der Nachrangdarlehensnehmerin unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Alle schriftlichen Erklärungen sind an die Geschäftsadresse der Nachrangdarlehensnehmerin bzw. an den letzten vom Nachrangdarlehensgeber der Nachrangdarlehensnehmerin gemeldeten Wohnsitz zu richten. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Adressenänderungen unverzüglich dem Vertragspartner in geeigneter Form mitzuteilen. Erfüllungsort ist der Sitz der Nachrangdarlehensnehmerin. Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Nachrangdarlehensgeber und Nachrangdarlehensnehmerin ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Nachrangdarlehensnehmerin. Diese Gerichtsstandvereinbarung beschränkt nicht das Recht eines Nachrangdarlehensgebers, Verfahren vor einem anderen zuständigen Gericht anzustrengen. Ebenso wenig schließt die Einleitung von Verfahren vor einem oder mehreren anderen Gerichtsständen die Einleitung von Verfahren an einem anderen Gerichtsstand aus, falls und soweit dies rechtlich zulässig ist. 17 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen über die Darlehensgewährung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller verbleibenden Bestimmungen dieser Bedingungen unberührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird die Nachrangdarlehensnehmerin nach billigem Ermessen unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Annahmeerklärung der ProTerra CleanTech GmbH Unterschrift ProTerra CleanTech GmbH Geschäftsführer: Martin Hörig, Handelsregister: Berlin Charlottenburg HRB B Version 1.0; Stand: 06/2012

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