IP-SUISSE. Richtlinien. für Tafelkernobst. Richtlinien. Tafelkernobst
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1 IP-SUISSE Richtlinien für Tafelkernobst Richtlinien Tafelkernobst
2 Aufbau der IP-SUISSE Richtlinien Einleitung Geltungsbereich Allgemeine Labelanforderungen Allgemein Biodiversität und Ressourcenschutz Labelproduktion in der Grenzzone Direktvermarkter Labelanforderungen IP-SUISSE Tafelkernobst Betriebliche Anforderungen Bodenpflege Düngung Biodiversität Anbau von resistenten oder toleranten Sorten Pflanzenschutz allgemein Grundlagen Schadschwellenprinzip Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit besonderem Risikopotenzial Bienenschutz Nützlingsschonung Applikation Vermeidung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen Einsatz von Wachstumsregulatoren IP-SUISSE Bauern für Generationen - 1 -
3 Aufbau der IP-SUISSE Richtlinien Einleitung In der nachfolgenden Grafik sind die verschiedenen Anforderungsstufen der IP-SUISSE Richtlinien abgebildet. Gesamtbetriebliche Anforderungen: Die Einhaltung der Gesamtbetrieblichen Anforderungen ist Voraussetzung fu r die Labelproduktion. Labelanforderungen: Es bestehen allgemein gu ltige Labelanforderungen und spezifische Labelanforderungen zu Ackerkulturen, Milch, Mostobst und Fleisch. Die Einhaltung der allgemein gu ltigen Labelanforderungen ist Voraussetzung fu r die programmspezifische Labelproduktion. Geltungsbereich Die Gesamtbetrieblichen Anforderungen sowie das vorliegende Dokument inklusive Anhänge regeln die Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe, welche fu r das IP-SUISSE Label, QM-Schweizer Fleisch und SUISSE GARANTIE produzieren. Die so produzierten Produkte gelangen in die Verkaufskanäle der Migros (TerraSuisse), Manor, Coop, McDonalds, Hiestand, SV-Service, Denner und weitere. Richtlinienanpassung: Die Richtlinien können jederzeit neuen Erkenntnissen angepasst werden. IP-SUISSE Bauern für Generationen - 2 -
4 1. Allgemeine Labelanforderungen 1.1 Allgemein Biodiversität und Ressourcenschutz Die IP-SUISSE Produzenten setzen sich fu r eine nachhaltige Landwirtschat ein. Im Bereich der Biodiversität und des Ressourcenschutzes werden die bereits getätigten Massnahmen optimiert und ausgebaut Ziel und Zweck Die IP-SUISSE Produzenten fördern auf ihrer Betriebsfläche die Biodiversität und schu tzen die natu rlichen Ressourcen. Biodiversität bedeutet "biologische Vielfalt" oder "Vielfalt des Lebens": Genetische Vielfalt, Artenvielfalt, Lebensraumvielfalt und Vielfalt der Nutzungsformen. Tiere, Pflanzen, Ökosysteme und Landschaften - aber auch wir Menschen gehören dazu Umsetzung Der Betriebsleiter fördert und hebt durch die eigene Auswahl von ökologischen Leistungen auf seinem Betrieb das Niveau der Biodiversität langfristig an und schu tzt die natu rlichen Ressourcen. Insbesondere werden Schwerpunkte bei der Qualität, der Quantität, der räumlichen Verteilung und der Strukturvielfalt gelegt. Zudem stehen neue, spezifische Möglichkeiten auf den Produktionsflächen zur Auswahl. Anhand eines Punktesystems sind die Massnahmen zu erfassen, zu bewerten sowie neue Massnahmen zu pru fen und umzusetzen, damit die Biodiversität und der Schutz der natu rlichen Ressourcen langfristig verbessert wird. Als Hilfsmittel zum Ausfu llen des Punktesystems dient der "Leitfaden fu r die Anwendung des Punktesystems". Der detaillierte Massnahmenkatalog Biodiversität und Ressourcenschutz ist unter - "Login" ersichtlich. Mitglieder können sich mittels und Passwort in den geschu tzten Bereich einloggen, Nichtmitglieder können die Demoversion anwenden. Es ist ein Zielwert von 17 Punkten zu erreichen. Aus dem Bereich Biodiversität (Ziff. 1-15) mu ssen mindestens 15 Punkte erzielt werden. Wenn der Produzent die geforderte Punktzahl nicht erreicht, muss er innerhalb von 3 Monaten die geeigneten Anpassungen vornehmen oder die geplanten Anpassungen IP-SUISSE mitteilen. Ansonstenverliert er den Status eines Labelproduzenten und somit das Anrecht auf die Labelprämien. Die Produkte werden fortan als konventionelle Produkte vermarktet. Eine Neuaufnahme wird verweigert, wenn der Landwirt nicht die geforderte Punktzahl erreicht. Zur Unterstu tzung bei der Umsetzung der Massnahmen wird eine regionale Beratung angeboten. Die Massnahmen Biodiversität und Ressourcenschutz sind in die periodische Kontrolltätigkeit eingebettet Flächen im Ausland Wenn ein Betrieb Flächen im Ausland bewirtschaftet, dann muss er die geforderte Punktzahl im Bereich von Biodiversität und Ressourcenschutz auf der Schweizer Fläche und der angestammten Fläche im Ausland erbringen Landlose Betriebe Ein Betrieb gilt als landlos, wenn gemäss Suisse-Bilanz mehr als 90 % der anfallenden organischen Nährstoffe (Gu lle, Mist, Kompost, vergärtes Material usw.) vom Betrieb weggefu hrt werden. Landlose Betriebe können die Biodiversität auch im Rahmen einer ÖLN-Gemeinschaft erfu llen. IP-SUISSE Bauern für Generationen - 3 -
5 ÖLN-Gemeinschaften können die Anforderungen Biodiversität und Ressourcenschutz innerhalb der Gemeinschaft erbringen (wobei die errechnete Punktzahl fu r alle Betriebe gilt) oder sie einzelbetrieblich erfu llen. Wird die Biodiversität einzeln erfu llt, so sind die Flächenangaben der Fru hjahreserhebung massgebend. Die als landlos geltenden Betriebe mu ssen 100 % ihrer organischen Nährstoffe auf IP-SUISSE Betrieben ausbringen, welche die Biodiversität erfu llen Labelproduktion in der Grenzzone Der Anbau von IP-SUISSE Labelkulturen ist auf allen Flächen in der Grenzzone möglich, die nach Kapitel 6.2 der "Gesamtbetrieblichen Richtlinien" definiert sind. Ein Betrieb, der sowohl Flächen im In- und Ausland besitzt, kann die Labelproduktion einer Kultur auf das Inland beschränken. Werden jedoch auch Auslandsflächen in der Grenzzone zur Labelproduktion verwendet, gelten die Labelrichtlinien dieser Kultur sowohl im Inland als auch auf der gesamten Fläche in der Grenzzone Direktvermarkter Ein Betrieb, der seine Produkte mit dem IP-SUISSE Logo auszeichnet und vermarktet, muss mit der IP- SUISSE die "Vereinbarung zur Vermarktung von IP-SUISSE Produkten" unterzeichnen und das "Reglement fu r die Aufbereitung und Vermarktung von IP-SUISSE Produkten" einhalten. IP-SUISSE Bauern für Generationen - 4 -
6 2. Labelanforderungen IP-SUISSE Tafelkernobst 2.1 Betriebliche Anforderungen IP-SUISSE Tafelkernobst Für die Produktion von Tafelkernobst unter dem Label IP-SUISSE werden nur Betriebe berücksichtigt, welche die Anforderungen an den ÖLN erfüllen und Suisse Garantie und SwissGAP anerkannt sind. IP-SUISSE Tafelkernobst kann auf dem Betrieb parzellenweise umgesetzt werden. Die angemeldeten Flächen müssen für sechs Jahre bewirtschaftet werden. Falls die Richtlinien gesamthaft oder auf einzelnen am Programm angemeldeten Flächen nicht eingehalten werden können, ist dies der IP- SUISSE unverzüglich zu melden Bodenpflege Der Baumstreifen wird mechanisch bearbeitet oder abgedeckt. Der Einsatz von chemischsynthetischen Herbiziden ist nicht zugelassen. Als Ergänzung zur mechanischen Bodenbearbeitung bzw. Abdeckung ist der Einsatz von natürlichen Mitteln zur Unterdrückung einer Begrünung im Unterstockbereich (Beispiel Essig, Wasserhochdruckbehandlung, Abflammgeräte etc.) erlaubt Düngung Die Düngung erfolgt nach Bodenanalyse und Entzug (gemäss der «GRUD 2017» von Agroscope). Empfehlung: Die Grunddüngung erfolgt vorzugsweise mit organischen Düngern, um die Bodenaktivität zu fördern Biodiversität Die IP-SUISSE Tafelkernobst Produzenten fördern zusätzlich die Biodiversität. Es sind mindestens 10 Aren mit einem der folgenden Biodiversitätstypen (gemäss DZV ) auf dem Betrieb zu bewirtschaften: Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge (Bienenweide) Buntbrache Rotationsbrache Saum auf Ackerfläche Anbau von resistenten oder toleranten Sorten Es muss auf dem Betrieb mindestens eine resistente Schorfsorte oder tolerante Feuerbrandsorte angebaut werden. Umfang: 5 % der angemeldeten Fläche (siehe Pflanzenschutz allgemein Grundlagen Die Richtlinien der SAIO sind einzuhalten Schadschwellenprinzip Insektizide werden nach dem Schadschwellenprinzip eingesetzt. IP-SUISSE Bauern für Generationen - 5 -
7 2.2.3 Verzicht auf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit besonderem Risikopotenzial Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel mit besonderem Risikopotenzial wird verzichtet (gemäss der Liste Aktionsplan Pflanzenschutzmittel BLW unter: ag-fuer-die-reduktion-von-pflanzenschutzmitteln-im-obstbau.html ). Mit folgenden Ausnahmen (Anwendung gemäss aktuelle Liste in «Empfohlene Pflanzenschutzmittel fu r den Erwerbsobstbau» Agroscope Transfer Nr. 211): Insektizide: Pirimor; Alanto Fungizide: gesamte SSH-Gruppe inkl. Moon; gesamte Kupferproduktegruppe; Bienenschutz Im IP-SUISSE Tafelkernobst eingesetzte Insektizide dürfen keinen der unten aufgeführten Wirkstoffe enthalten: Chlorpyrifos-Ethyl und Chlorpyrifos-Methyl, Imidacloprid, und Thiamethoxam Nützlingsschonung Die angewendeten Pflanzenschutzmittel sind so zu wählen, dass die Nu tzlingsschonung gewährleistet ist (gemäss aktuelle Liste in «Empfohlene Pflanzenschutzmittel fu r den Erwerbsobstbau» Agroscope Transfer Nr. 211). Es werden vorzugsweise Produkte eingesetzt, welche betreffend ihrer Schädlichkeit für die Nützlinge als neutral (N) bis und mit M eingestuft wurden Applikation Die Applikation der Pflanzenschutzmittel erfolgt nach der Ermittlung des Baumvolumens (TRV). Der Einsatz von Antidriftdüsen ist bei nicht aufgespanntem Witterungsschutz obligatorisch Vermeidung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen Der Einsatz von Insektiziden und Fungiziden ist auf ein Minimum zu beschränken. Ab Ende Primärschorfphase werden ausschliesslich biologische Insektizide und Fungizide eingesetzt. Dazu werden vorbeugende Massnahmen getroffen: Verwirrung von Apfelwicklern, Schalenwicklern und kleinen Fruchtwicklern Einsatz von Kaolin gegen Birnblattsauger Die Wahl und der Einsatz der Pflanzenschutzmittel erfolgt unter Beru cksichtigung einer Antiresistenz- Strategie. Deshalb ist eine Abwechslung unter den Mittelgruppen unerlässlich. Alle heute eingesetzten Wirkstoffe sind nachweisbar. Bezüglich der Anforderungen Mehrfachrückstände gelten die SwissGAP Richtlinien Behangsregulierung Die Behangsregulierung zugelassen gemäss aktueller Liste in «Empfohlene Pflanzenschutzmittel fu r den Erwerbsobstbau» Agroscope Transfer Nr. 211 ist erlaubt. IP-SUISSE Bauern für Generationen - 6 -
8 IP-SUISSE Molkereistrasse Zollikofen T F info@ipsuisse.ch IP-SUISSE Bauern für Generationen - 7 -
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