Übersicht von Maßnahmen und Zielen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Entwicklung und Pflege einer Informationsplattform zu

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1 Übersicht von und Zielen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Änderungen im Vergleich zu 2015 sind gelb markiert. Informationen und Beratung zu gleichstellungsrelevanten Themen 1. Infoportal und Internet - Homepage der Entwicklung und Pflege einer Informationsplattform zu gleichstellungsrelevanten Themen - intern und extern als Ersatz für das Frauenhandbuch NEU 2017 Leichter und schneller Zugang zu Informationen für Beschäftigte und Bürger/innen 2. Infodienst für Beurlaubte Eltern in Elternzeit und Beurlaubte erhalten per Mail Informationen vom Personalamt, Personalrat und der Gleichstellungsstelle GS, PR und I/11 Wichtig für die Anbindung: Sie erhalten alle Stellenausschreibungen, Fortbildungsangebote, Mitarbeiterzeitung 3. Beratung von Schwangeren auf Wunsch Beratung/Informationen der Gleichstellungsstelle zu Schwangerschaft und Elternzeit bis zum Wiedereinstieg GS Ziel: Bessere und frühzeitige Planung des Wiedereinstieges und der Karriere Fortbildungsmöglichkeiten 4. Seminare für Teilzeitkräfte Seminarzeiten am Vormittag Werden z.t. angeboten Je nach Beschäftigungszeit sehr wichtig, um Teilzeitkräfte fortzubilden, jedoch in der Praxis schwierig zu organisieren. 1

2 5. Vor-Ort-Seminare für Eltern in der Elternzeit/Beurlaubung Eltern können bereits in der Elternzeit/Beurlaubung Vor-Ort- Seminare besuchen. I/11 GS Wichtig ist dies vor allem im EDV- Bereich kurz vor dem Wiedereinstieg Organisation einer EDV-Schulung durch die GS 2017 mit 6 Teilnehmerinnen wurde sehr begrüßt und wird wieder angeboten. 6. Fachübergreifende Fortbildung auch abends/am Wochenende möglich (z. B. VHS-Seminare) Evtl. Kinderbetreuung durch Familie gesichert? Möglichkeit besteht Einzelfallklärung mit I/11; grundsätzlich können auch solche Seminare bezahlt werden Familienfreundliche Arbeitszeiten: 7. Teilzeit Teilzeit wird von 10 bis ca. 35 Stunden/Woche angeboten Arbeitszeitlösungen, welche hinsichtlich Lage und Dauer der Arbeitszeit täglich, wöchentlich, monatlich oder anders von der so genannten Normalarbeitszeit abweichen. Eingeführt Betriebliches Teilzeitkonzept verabschiedet 2016 Flexible Arbeitszeiten durch über 250 verschiedene Arbeitszeitmodelle, die sehr flexibel an die (familiären) Bedürfnisse der MA angepasst sind/bzw. anpassbar sind. Abhängig von Rahmenzeit, Öffnungszeiten und dem Dienstbetrieb Hoher Teilzeitanteil zum Teil organisatorische Probleme. In der Praxis wird versucht die Balance zwischen allen Belangen zu halten. 2

3 8. Teilzeit auch für Führungskräfte Auch Mütter sollen Führungspositionen einnehmen können. 9. Gleitzeit Beginn und Ende der Arbeitszeit können selbst bestimmt werden innerhalb der Ansprech- und festgelegten Rahmenzeit. Überstunden können per Gleitzeit abgebaut werden. vorhanden Eingeführt DV- Arbeitszeit aktualisiert 2018 Möglich meist nur bei überwiegender Teilzeit, d.h. 30 Stunden und mehr; In Einzelfällen bereits ab 25 Std. Sehr hilfreich, auch um in Ferienzeiten die Betreuung sicher zu stellen 10. Telearbeit Zeitlich begrenzte und festgelegte Arbeit von Zuhause Eingeführt DV - Telearbeit aktualisiert 2018 Telearbeit war bisher nur bedingt möglich, abhängig vom Tätigkeitsprofil, soll aber großzügiger gehandhabt werden. Bisher wenig Nachfrage 11. Jobsharing Zwei Teilzeitkräfte teilen sich einen Arbeitsplatz, die Arbeitsstunden können verschieden aufgeteilt sein 12. Flexible Stellenbesetzung Ein fließender Wiedereinstieg und ein sukzessiver Stundenaufbau bei der Rückkehr aus Beurlaubung vorhanden Möglichkeit besteht Auf die Möglichkeit zu Jobsharing wird in jeder Ausschreibung hingewiesen. Es gibt derzeit nur wenige Beispiele. Passendes Pendant zu finden ist sehr schwer. Es muss fachlich, persönlich, zeitlich und räumlich passen. sind bisher schon an einigen Stellen möglich 3

4 Familienfreundliche Arbeitskultur/ Betriebskultur 13. Planung der Arbeits- und Urlaubszeit 14. Gleichstellung als Führungsaufgabe Verständnis und Rücksichtnahme auf die Belange von Eltern, z.b. durch Tausch von Arbeitstagen bei Krankheit der Kinder, bei der Festlegung der Arbeitsstunden und tagen, bei der Urlaubsplanung Die Pflicht der Führungskraft ist es, im Rahmen der eigenen Zuständigkeit auf Chancengleichheit für Frauen und Männer hinzuwirken und die Beseitigung bestehender Ungleichbehandlung durchzusetzen sowie das Bestreben ausgewogener Stellenbesetzung besonders in Bereichen wo Frauen/Männer unterrepräsentiert sind. Weiter soll die Führungskraft hinwirken auf eine Erhöhung des Anteils von weiblichen Führungskräften; eine ausgewogene Gremienbesetzung; die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.b. Jobsharing- Möglichkeiten, Wiedereinstieg nach Elternzeit, Teilzeit, Tele- Heimarbeit) im eigenen Bereich prüfen und schaffen sowie lebensphasenorientierte Arbeitszeiten bei familiären Pflichten ermöglichen. Gibt es grundsätzlich, abhängig von der Führungskraft und den Kollegen/in nen Aktualisierung des Führungspflichtenkatalogs 2016 Bei der künftig geplanten Aktualisierung der Führungsleitlinien sollten diese wichtigen Errungenschaften künftig schriftlich gesichert werden. Führungskräfteschulungen finden statt. 15. Terminvereinbarungen unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten von Teilzeitkräften Zur Sicherstellung der Informationsteilhabe und verbesserten Integration in die Teams Wird in der Regel beachtet Outlook Terminplaner erleichtert die Beachtung 4

5 16. Dienstbefreiung zur Betreuung von Angehörigen bei Krankheit Flexible Arbeitszeiten durch Gleitzeit. Ist möglich Lösungsorientierte Entscheidungen durch Arbeitgeber werden stets gesucht und gefunden. 17. Kurzfristige Telearbeit für Notfälle Zeitlich begrenzte Telearbeit für Notfälle, z.b. längere Krankheit des Kindes, oder Pflege eines Angehörigen DV Telearbeit ist ergänzt Abhängig vom Einzelfall und dem Arbeitsplatz Kinderbetreuung 18. Hilfe bei der Vermittlung von Betreuungsplätzen Platzbörse des Amtes für Schulen, Kinderbetreuung und Sport auf der Homepage der Hinweise von der Gleichstellungsstelle und Angebote des Amtes für Schulen, Kinderbetreuung und Sport 19. Öffnungszeiten von Kitas, Horten, Mittagsbetreuung, Ganztagsklassen Bei Berufstätigen mit Schichtarbeit werden erweiterte Öffnungszeiten, besonders morgens und abends gewünscht. Besonders bei Wechselschichten sind die Buchungszeiten in den Kitas schwierig festzulegen, bzw. Personal vorzuhalten. wird zum Teil angeboten Die Abwägung des Kindeswohls und der Anforderungen im Beruf ist m.e. stets eine Herausforderung! Der Ausbau von Krippenplätzen ist sehr gut bewältigt. Der Bedarf an Hortplätzen, Mittagsbetreuung wird sich erhöhen. 20. Bereitstellung von Krippenplätzen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Im Klinikum und bei den Studentenflöhen können, im Notfall, jeweils drei Krippenplätze in Anspruch genommen werden Ab Herbst 2013: 6 Plätze Problematisch ist die Vermittlung von Kindern aus dem Landkreis, wegen der kommunalen Zuständigkeit für die Bereitstellung der Plätze und der entsprechenden Kostenübernahme. 5

6 Seit dem Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr und dem Ausbau der Krippenplätze, ist dieses Angebot in der Praxis nicht mehr relevant. 21. Kinderbetreuung am Buß- und Bettag Die Gleichstellungsstelle organisiert das Angebot für Städt. Beschäftigte zusammen mit dem jugendring. Der Personalrat finanziert das Mittagessen. Wieder NEU belebt seit 2016 GS und PR Wird zunehmend angenommen. Sehr positive Rückmeldungen haben 35 Kinder von Städt. Beschäftigten teilgenommen. (Dabei waren noch ein paar Kinder von der Arbeitsagentur und Polizei). 22. Ferienbetreuung für Kinder Die Gleichstellungsstelle informiert über Angebote durch andere Institutionen z.b. jugendring und Kind und Werk Die Angebote vom SJR werden sehr gut angenommen und sind schnell ausgebucht. 23. Elternparkplätze Eltern wird ein fester Parkplatz zugesprochen, wenn sie morgens ihre Krippen- oder Kindergartenkinder versorgen/unterbringen und erst nach 8 Uhr in der ankommen. Vereinbarung AG/ÖPR Seit 2013 GS und I/10 Wird von den Eltern als sehr wichtig eingestuft, da es wenig Parkraum im gebiet gibt. Eine Ausweitung des Parkplatzangebotes für Eltern mit Kindern bis zur 2. Klasse konnte leider mangels Parkplätze bisher nicht verwirklicht werden. 6

7 vom Gesetzgeber vorgegeben: 24. Elternzeit für Väter Beide Eltern können Elternzeit nehmen und diese aufteilen. Väter nehmen überwiegend die sog. Vätermonate, d.h. 2 Monate. Rechtsanspruch Gesetzlich geregelt Wird zunehmend in Anspruch genommen. Angehörige, die Zeit für die Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation benötigen, können bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben. Dies ist seit dem 1. Januar 2015 mit einem Anspruch auf eine Lohnersatzleistung, das Pflegeunterstützungsgeld, verbunden. 25. Familienpflegezeit/Pflegezeit Rechtsanspruch Regelungen seit Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitge setz Wird in der Praxis bisher kaum in Anspruch genommen Mit der Pflegezeit haben Beschäftigte einen Anspruch, sich für maximal sechs Monate vollständig von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörige zu betreuen. 26. Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege Kurzfristige Notfallbetreuung bei Ausfall der Tagespflegeperson nach 23 SGB VIII mit dem Ziel, die Verlässlichkeit der Betreuungsform als Alternative zu Kindertageseinrichtungen herzustellen. Eingeführt Sept Zuständig: Amt für Schulen, Kinderbetreuung und Sport Anstellung zwei Teilzeitkräfte, die nicht weiter geführt werden: 27. Infotag für Eltern in der Familienzeit Eltern in der Familienzeit werden 1x jährlich ins Rathaus eingeladen und über neue Entwicklungen informiert seit 2012 GS Veranstaltung 2012 und 2013 Keine Durchführung seit 2014, da zu wenig Nachfrage 7

8 Ideenspeicher Eltern-Kind-Büro Bei Ausfall der Kinderbetreuung oder bei leichter Krankheit des Kindes kann dieses in ein Büro mit Kinderausstattung mitgenommen werden. Nein Wird in anderen Einrichtungen wenig angenommen. Ein Büro mit Kinderausstattung muss eingerichtet und frei gehalten werden. Eltern müssen zusammen mit ihren Kindern arbeiten (ist das sinnvoll?) Jahreskonten - Arbeitszeitmodelle Überstunden können über längeren Zeitraum gesammelt und später abgebaut werden, z.b. in Ferienzeiten, Alternative zur Gleitzeit Nein, da wir Gleitzeit anbieten Sehr hilfreich in Ferienzeiten, aber abhängig von Aufgabe/Arbeitsplatz und Team Behörden- oder Betriebskindertagesstätten Die Behörde, bzw. der Betrieb bieten eine eigene Kindertagesstätte an, die alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nutzen können unabhängig vom Wohnort Nein Bietet die Möglichkeit individuelle Betreuungszeiten anzubieten; spart den Eltern Zeit, da sie nur eine Stelle anfahren müssen, Pausen können gemeinsam verbracht werden und Eltern stehen schneller zur Verfügung. Bei Kleinkindern könnte das sinnvoll sein. Bereits bei Kindergartenkindern ist m.e. das Aufwachsen im heimischen Umfeld mit den Kindern aus dem Schulsprengel, Freunden und Nachbarskindern besser für deren soziale Entwicklung. 8

9 Audit berufundfamilie Die verwaltung nimmt am Zertifizierungsprozess teil zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das Audit ist initiiert von der Hertie-Stiftung und dient als ein Managementinstrument zur Verbesserung einer familienbewussten und lebensphasenorientierten Personalpolitik. Es handelt sich hierbei um einen strukturierten und ergebnisorientierten Prozess, ein Personalmanagementinstrument um in diesem Thema, nach außen sichtbar, besser zu werden. Nachdem es in nicht mehr an Krippenplätzen fehlt und auch die Kommunen den Rechtsanspruch verwirklichen müssen, ist kein Bedarf mehr erkennbar. Wäre sinnvoll künftig anzupacken zur Positionierung als familienfreundlicher Arbeitgeber und im Hinblick auf die schwieriger werdende Fachkräftegewinnung. 9

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