Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 10 Kernpunkte der deutschen Versicherungswirtschaft zu Solvency II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 10 Kernpunkte der deutschen Versicherungswirtschaft zu Solvency II"

Transkript

1 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. 10 Kernpunkte der deutschen Versicherungswirtschaft zu Solvency II

2

3 Inhalt Einleitung: Das Projekt Solvency II der EU-Kommission Kernpunkte der deutschen Versicherungswirtschaft.. 7 1

4

5 Einleitung Einleitung: Das Projekt Solvency II der EU-Kommission Ziel des Projektes Solvency II der EU-Kommission ist es, risikobasierte Eigenmittelvorschriften (Solvency Capital Requirement SCR) einzuführen (Säule I). Diese neuen Regelungen sollen durch qualitative Anforderungen (Säule II) und Berichtspflichten (Säule III) ergänzt werden. Bis Mitte 2007 wird die EU-Kommission einen Richtlinienentwurf vorlegen. Die Arbeiten auf europäischer Ebene sollen dann bis Ende 2008 abgeschlossen sein. Daran wird sich die Umsetzung in nationales Recht anschließen, so dass ungefähr ab 2010 mit einer Anwendung der neuen Regelungen für deutsche Versicherungsunternehmen zu rechnen ist. In Säule I werden die Mehrzahl der Versicherungsunternehmen mit Hilfe eines risikobasierten Standardansatzes zukünftig ihre Eigenmittelanforderungen berechnen. Alternativ zum Standardansatz können auch von der Aufsicht anerkannte interne Risikomodelle herangezogen werden. Die Arbeitsgruppen der Versicherungsaufseher sind auf europäischer Ebene gerade damit befasst, einen Standardansatz zu konzipieren und Anforderungen an interne Modelle zu formulieren. Die diesbezüglichen Arbeiten werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Der GDV hat im Dezember 2005 gemeinsam mit der BaFin und der DAV einen Vorschlag für einen solchen Standardansatz vorgelegt. Das SCR, das als ökonomisches Kapital definiert werden soll, ist nach Solvency II die aufsichtsrechtlich relevante Zielgröße, die die Unternehmen künftig erreichen müssen. Die Aufsicht behält sich vor, bei einer spezifischen Risikoexponierung eines Versicherers Zuschläge auf das errechnete SCR zu fordern. Zudem ist die Aufsicht befugt, bei Nichterfüllung von qualitativen Anforderungen in Säule II Aufschläge auf die Eigenmittelanforderungen zu verlangen. Als Grenze, bei deren Unterschreitung ein Versicherungsunternehmen seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann, ist das Minimum Capital Requirement (MCR) als einfache und robuste Größe zu definieren. Zwischen SCR und MCR greift die so genannte Aufsichtsleiter ( Supervisory Ladder ), deren einzelne Stufen noch zu definieren sind. Diese soll festlegen, welche Befugnisse die Aufsicht in Abhängigkeit von der jeweiligen Solvenzsituation eines Versicherungsunternehmens hat. Ziel einer solchen Aufsichtsleiter ist es, sicherzustellen, dass alle Versicherer von der Aufsicht gleich behandelt werden. Durch einen solchen Maßnahmenkatalog werden zudem die Eingriffe der Aufsicht für die Unternehmen vorhersagbar. Je stärker das SCR unterschritten wird, um so weitreichender werden die Befugnisse der Aufsicht sein: 2

6 Einleitung Standardansatz Eigenmittel Solvency Solvency capital capital requirement requirement (SCR) (SCR) Aufsichtsleiter Interne Modelle Anreizsystem mit geringeren Eigenmittelanforderungen Minimum Minimum capital capital requirement requirement (MCR) (MCR) In Säule II werden qualitative Anforderungen an das Risikomanagement durch die Aufsicht eingeführt werden. Diese finden heute bereits eine gewisse Entsprechung in der nach dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) vorgeschriebenen Überprüfung des Risikomanagements durch den Wirtschaftsprüfer. Die Bedeutung so genannter weicher Faktoren, zum Beispiel Prozessabläufe im Risikomanagement, werden für die Aufsicht aber an Bedeutung gewinnen. Im Zuge dessen werden Unternehmen verstärkt Unternehmensstrategien und Projektabläufe dokumentieren müssen. In Abhängigkeit der qualitativen Ergebnisse werden erhöhte Anforderungen an die Eigenmittelausstattung oder auch verminderte durch die Anerkennung interner Modelle möglich sein. Damit wird der Einsatz von Risikomanagementmodellen zukünftig wettbewerbsrelevant, insbesondere weil damit als Kostengröße die Höhe der Eigenmittelanforderungen verknüpft ist. Die Säule III will durch verstärkte Publizitätsanforderungen die Markttransparenz und damit die Marktdisziplin erhöhen. Hier sollen die Marktkräfte gezielt als Korrektiv eingesetzt werden. Die Versicherungsunternehmen werden verstärkt wirtschaftliche Informationen / Daten offen legen müssen, um durch Transparenz den übrigen Marktteilnehmern frühzeitige Reaktionen zu ermöglichen. Bei der Ausgestaltung besonders dieser Bestimmung ist eine enge Verknüpfung mit den Diskussionen und Entwicklungen bei den International Accounting Standards (IAS) zwingend notwendig, um einen zusätzlichen Berichtsaufwand zu vermeiden. 3

7 10 Kernpunkte der deutschen Versicherungswirtschaft für Solvency II Die deutsche Versicherungswirtschaft begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission im Projekt Solvency II. Sie bereitet sich intensiv darauf vor und nimmt aktiv an den Diskussionen in den verschiedenen Gremien auf europäischer Ebene teil. Um sich sinnvoll in solche Überlegungen einbringen zu können, ist es wichtig, frühzeitig grundlegende Positionen zu entwickeln, die dann international vertreten werden können. Der Ausschuss Risikomanagement, der die Arbeiten des GDV im Projekt Solvency II leitet, hat die wesentlichen Kernpunkte und grundlegenden Positionen zu Solvency II überblicksartig verabschiedet. Die genannten Kernpunkte dienen dazu, die langfristige Zielrichtung der deutschen Versicherungswirtschaft zu verdeutlichen. Folgende Kernpunkte sind von zentraler Bedeutung für die weitere Diskussion: 1. Basel II versus Solvency II 2. Solvency Capital Requirement (SCR) versus Minimum Capital Requirement (MCR) 3. Standardansatz 4. Interne Modelle 5. Vorhandene Eigenmittel 6. Versicherungstechnische Rückstellungen 7. Anlagekatalog 8. Qualitative Anforderungen an das Risikomanagement 9. Externe Berichterstattung 10. Gruppenaufsicht (Diversifikationseffekte) Im Folgenden werden die Positionen der deutschen Versicherungswirtschaft im Hinblick auf diese Kernpunkte ausgeführt. 4

8 1. Basel II versus Solvency II Die EU-Kommission hat sich im Projekt Solvency II zum Ziel gesetzt, Regelungen zu formulieren, die zu denen nach Basel II im Bankensektor konsistent sind. Nach dem Grundsatz same risk - same capital soll mit gleichen Risiken gleich umgegangen werden. Besonders im Hinblick auf Kreditrisiken und operative Risiken strebt die EU-Kommission ähnliche Regelungen an wie im Bankensektor. Bei einer Betrachtung der Zielsetzungen von Basel II und Solvency II wird aber deutlich, dass beide Aufsichtssysteme konzeptionell unterschiedlich weitgehend sind und dass die Einführung gleicher Vorschriften nicht immer die gleichen Auswirkungen bei Versicherungen und Banken haben. Aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft ist deshalb zu beachten, dass die neuen Bestimmungen das Geschäftsmodell der Versicherungen risikotheoretisch angemessen abbilden: So erscheint es nicht notwendig, bspw. das Kreditrisiko, das im Versicherungssektor von geringerer Bedeutung als bei Banken ist, im Standardansatz so aufwendig zu modellieren wie nach Basel II. Gleichwohl sollen vereinfachte Ansätze nicht zu höheren Eigenmittelanforderungen als bei Banken führen. Auch ist zu prüfen, ob Versicherungen in derselben Weise von operativen Risiken betroffen sind wie Banken. Die deutsche Versicherungswirtschaft tritt dafür ein, dass eine unreflektierte Übernahme der Regelungen von Basel II im Zuge von Solvency II nicht stattfindet. 5

9 2. Solvency Capital Requirement (SCR) versus Minimum Capital Requirement (MCR) Am ökonomischen Risikokapital orientierte Zielgrößen werden künftig bei der Solvabilitätsberechnung entscheidend sein. Das SCR, das als ökonomisches Kapital definiert werden soll, ist die aufsichtsrechtlich relevante Zielgröße, die die Unternehmen künftig erreichen müssen. Die Aufsicht behält sich vor, bei einer spezifischen Risikoexponierung eines Versicherers Zuschläge auf das errechnete SCR zu fordern. Als Grenze, bei deren Unterschreitung ein Versicherungsunternehmen seine Tätigkeit nicht fortsetzen kann, ist das MCR als einfache und robuste Größe zu definieren. CEIOPS strebt an, langfristig auch das MCR risikoorientiert zu bestimmen. Zwischen diesen beiden Größen greift die sogenannte Aufsichtsleiter. Je stärker das SCR unterschritten wird, um so weitreichender werden die Befugnisse der Aufsicht sein. In ihrem Zwischenbericht zur zweiten Welle erwägen die CEIOPS-Arbeitsgruppen zudem, gewisse Aufschläge auf das SCR zu definieren, deren Unterschreitung als eine Art Frühwarnindikator dienen soll. Aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft gilt es dabei zu beachten: Um prozyklische Effekte zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Eingriffe der Aufsicht bei einer Unterschreitung des SCR die konkrete Situation des Unternehmens und die gesamtwirtschaftliche Lage in die Betrachtung einbeziehen. Hier sollten deshalb eher qualitative Regelungen als quantitative Grenzen definiert werden. Wenn das SCR das ökonomische Kapital abbildet, ist es zudem fraglich, ob darüber hinaus weitere Aufschläge gefordert werden sollten. Die Abstufung der Aufsichtsleiter sollte empirisch fundiert werden. Die Auswirkungsstudien (QIS), die CEIOPS künftig durchführen wird, können einen wichtigen Beitrag zur Bestimmung der verschiedenen Stufen, an denen die Aufsichtsbefugnisse angreifen, leisten. Die deutsche Versicherungswirtschaft tritt dafür ein, dass im Zuge von Solvency II eine Aufsichtsleiter installiert wird, die auf Grundlage von qualitativen Vorschriften die Eingriffe der Aufsicht koordiniert und so der individuellen Situation eines Versicherers gerecht wird. Ein System starrer, regelbasierter Aufsichtseingriffe wird einer qualitativen risikoorientierten Aufsicht nicht gerecht. Zuschläge auf das SCR sollten bei einem ausgebauten Risikomanagement die Ausnahme sein. 6

10 3. Standardansatz Mit Hilfe eines risikobasierten Standardansatzes wird zukünftig die Mehrzahl der Versicherungsunternehmen ihre Eigenmittelanforderungen berechnen. Bei der Konzeption eines solchen Standardansatzes stehen sich zwei konkurrierende Ziele gegenüber. Der Standardansatz soll hinreichend genau, gleichzeitig aber auch einfach sein. Ein künftiger Standardansatz soll alle wesentlichen, quantifizierbaren Risiken abbilden. Zu berücksichtigen sind dabei Kapitalanlagerisiken, versicherungstechnische Risiken und operative Risiken. CEIOPS wird noch intensiv darüber diskutieren, inwieweit Diversifikationseffekte im Standardansatz abgebildet werden sollen. Zudem hat sich CEIOPS dafür ausgesprochen die risikomindernde Wirkung von Rückversicherung und Instrumenten des alternativen Risikotransfers bereits im Standardansatz anzuerkennen. Folgende Punkte sollten im Zuge der Entwicklung eines europäischen Standardansatzes beachtet werden: Wichtig ist, dass im Standardansatz so modelliert wird, dass Anreize zur Entwicklung interner Modelle gegeben werden. So weit möglich, sollte eine spartenübergreifende Modellierung der Risiken erfolgen. Besonderheiten in der Versicherungstechnik sind dann spartenspezifisch abzubilden. Diversifikationseffekte sind ein wesentlicher Bestandteil des Versicherungsgeschäfts. Um das Geschäftsprinzip einer Versicherung adäquat abzubilden ist es wichtig, diese im Ansatz zu integrieren. Das Vorhaben, die risikomindernde Wirkung von Rückversicherung anzuerkennen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Zwischen Genauigkeit und Einfachheit des Standardansatzes sind tragfähige Kompromisse zu finden, die auch kleine und mittlere Unternehmen nicht überfordern. Der Standardansatz sollte zu denselben Ergebnissen führen, unabhängig davon, ob ein Versicherer nach HGB oder nach IFRS bilanziert. Die deutsche Versicherungswirtschaft tritt dafür ein, dass die Ansätze des von BaFin und GDV entwickelten Standardansatzes intensiv in die europäische Diskussion eingebracht werden. Ziel ist es, dass auch das deutsche Geschäftsmodell in einem europäischen Standardansatz risikoadäquat abgebildet wird. 7

11 4. Interne Modelle Alternativ zum Standardansatz können auch von der Aufsicht anerkannte interne Risikomodelle zur Eigenmittelberechnung herangezogen werden. Durch die Anerkennung interner Modelle soll das Zusammenwachsen von externem und internem Risikomanagement gefördert werden. Im Zwischenbericht zur zweiten Welle nennt CEIOPS zunächst nur sehr allgemeine Anforderungen an interne Modelle, die sich auf das Modell selbst und auf dessen Einbettung in den Risikomanagementprozess beziehen. Aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft gilt: Anforderungen an interne Modelle sollten möglichst frühzeitig spezifiziert werden, damit sich die Unternehmen, die gegenwärtig an einem solchen Modell arbeiten, darauf einstellen können. Anforderungen an solche Modelle sollten so konzipiert werden, dass sie Spielräume zur Abbildung von unternehmensspezifischen Besonderheiten lassen. Entlastungseffekte, die im Vergleich zum Standardansatz im internen Modell nachgewiesen werden können, sollten auch eigenmittelmindernd anerkannt werden. Die deutsche Versicherungswirtschaft tritt dafür ein, dass interne Modelle zeitgleich zum Standardansatz zugelassen werden. 8

12 5. Vorhandene Eigenmittel Nicht nur die notwendigen Eigenmittel, sondern auch die Höhe der vorhandenen Eigenmittel (Available Solvency Margin ASM) werden sich durch risikobasierte Kapitalanforderungen ändern. CEIOPS will in den diesbezüglichen Diskussionen über die vorhandenen Eigenmittel von den Vorschriften nach Solvency I ausgehen und dann über eine Ergänzung des diesbezüglichen Katalogs diskutieren. In Basel II werden die Eigenmittel in Core Capital, das voll anerkennungsfähig ist, und in Kapital unterschieden, das nur teilweise als Eigenmittel angesetzt werden kann. In ähnliche Richtung zielen die Überlegungen der IAIS im Hinblick auf die weltweite Vereinheitlichung des Versicherungsaufsichtssystems und der EU-Kommission im Projekt Solvency II. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass eine Umstellung auf IAS / IFRS zu anderen Eigenmitteln als bisher führt. In der Dokumentation zum Standardansatz werden allgemeine Prinzipien zur risikoorientierten, marktwertorientierten Bestimmung der ASM formuliert und aufgezeigt wie diese für Deutschland umgesetzt werden können. Die deutsche Versicherungswirtschaft setzt sich für folgende Vorgehensweise ein: Auch hinsichtlich der vorhandenen Eigenmittel sollte eine Marktwertsicht vertreten und bspw. auch die stillen Reserven als Eigenmittel anerkannt werden. Über Abstufung in der Qualität dieser Eigenmittel sollte intensiv diskutiert werden. Die deutsche Versicherungswirtschaft tritt dafür ein, dass der bisherige Eigenmittelkatalog nach Solvency I an die Anforderungen einer risikobasierten Eigenmittelberechnung angepasst wird. Ökonomische Risikopuffer sollten unabhängig von ihrer Positionierung in der Bilanz adäquat berücksichtigt werden (Total Balance Sheet Approach). 9

13 6. Versicherungstechnische Rückstellungen Eine Vereinheitlichung des Versicherungsaufsichtssystems baut auf einer Harmonisierung der versicherungsspezifischen Rückstellungen auf. Dies bildet die Grundlage für eine wettbewerbsneutrale Berechnung der Eigenmittelanforderungen. Zu diesem Zweck wird die EU-Kommission einen Vorschlag unterbreiten, wie die Marktwerte der Rückstellungen zu Solvenzzwecken ermittelt werden können. Dabei sollen Aspekte der Rechnungslegung und die Steuerfrage nicht tangiert werden. Inwieweit ein zukünftiger IASB-Standard für Versicherungsverträge (Phase II) hierzu die Basis bilden kann, ist momentan noch nicht abzuschätzen. Wünschenswert wäre eine diesbezügliche Konsistenz, damit der zusätzliche Arbeitsaufwand für Solvenzzwecke möglichst gering gehalten wird. Aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft sollte in Bezug auf die versicherungstechnischen Rückstellungen gelten: Solvency II sollte auf ökonomisch bewerteten Rückstellungen basieren. Die Basis für eine solche Bewertung der Rückstellungen sollte der diskontierte Erwartungswert der Verbindlichkeiten sein. Dabei sollten keine unnötigen Puffer aufgebaut werden. Die Vorschläge der EU-Kommission sollten wenn möglich konsistent zu denen des IASB sein, damit zusätzlicher Aufwand vermieden wird. Gleichzeitig ist es wichtig, dass wie im von BaFin und GDV vorgeschlagenem Standardansatz auch Vorschriften entwickelt werden, nach denen die vorhandenen Buchwerte der Rückstellungen in Marktwerte umgerechnet werden können, um nicht alle Versicherungsunternehmen zu einem Übergang zu IAS / IFRS zu zwingen. Zu Solvenzzwecken sollte eine Portfoliobetrachtung bei der Bestimmung der Marktwerte der versicherungstechnischen Rückstellungen angewandt werden. In den Rückstellungen ggf. enthaltene Sicherheitsmargen sollten im ASM Anerkennung finden. Die deutsche Versicherungswirtschaft tritt dafür ein, dass Mindeststandards zur risikoorientierten Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen entwickelt werden, die für deutsche Versicherer unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform und Bilanzierungspraxis handhabbar sind. 10

14 7. Anlagekatalog CEIOPS wird im Zuge des Projekts Solvency II auch die Anlagevorschriften für die die versicherungstechnischen Rückstellungen bedeckenden Kapitalanlagen neu gestalten. Im Zwischenbericht zur zweiten Welle wird deutlich, dass eine Art prudent person plus Ansatz eingeführt werden soll. Qualitative Regelungen sollen also durch einige quantitative Limite ergänzt werden. Diese Vorschriften werden dabei nicht nur für die Kapitalanlagen gelten, die die versicherungstechnischen Rückstellungen bedecken, sondern auch auf die ausgeweitet werden, die dem SCR und dem MCR gegenüberstehen. Zudem soll ein Investmentplan von jedem Versicherer gefordert werden. Folgende Punkte sollten bei der Diskussion über den Anlagekatalog beachtet werden: Quantitative Restriktionen sind nicht kompatibel zu den Grundsätzen eines risikobasierten Aufsichtssystems. Da CEIOPS aber an einigen Limiten festhalten will, sollten diese im Detail auf ihre Steuerungswirkung geprüft werden. Quantitative Begrenzungen vermindern die Anreize zur kontinuierlichen Fortentwicklung des Risikomanagements. Die deutsche Versicherungswirtschaft tritt dafür ein, dass qualitative Anlagevorschriften festgelegt werden, da nur diese mit einem risikobasierten Ansatz zu vereinbaren sind. Quantitative Begrenzungen sind zu vermeiden. 11

15 8. Qualitative Anforderungen an das Risikomanagement Im Hinblick auf die qualitativen Vorschriften des Risikomanagements in Säule II will CEIOPS verschiedene neue Instrumente einführen. Versicherungsunternehmen sollen in Ergänzung des Standardansatzes künftig weitere Risikomanagementinstrumente, wie bspw. Stresstests und langfristige Finanzpläne, einsetzen. Zugleich sollen hinsichtlich des Aufbaus und der Organisation des Risikomanagements Mindeststandards definiert werden. CEIOPS will sich außerdem des Themas Fit and Proper in Bezug auf Führungskräfte des Unternehmens annehmen. Das Nichterfüllen aufsichtsrechtlicher Standards kann zu zusätzlichen Eigenmittelanforderungen führen. Im Zuge der Einführung neuer qualitativer Instrumente ist wichtig: Nicht nur neue diesbezügliche Vorschriften sollten eingeführt werden, sondern auch bestehende Regelungen sind kritisch daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem System von Solvency II noch konform sind. Eine einheitliche Interpretation dieser stark qualitativ geprägten Regelungen durch alle europäischen Aufseher sollte gewährleistet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt die Einführung qualitativer Instrumente, setzt sich aber dafür ein, dass diese im Hinblick auf die Größe und das Risikoprofil des Unternehmens angemessen sind. Zusätzliche Eigenmittelanforderungen auf Grund von Defiziten im Risikomanagementprozess sollten die Ausnahme sein. 12

16 9. Externe Berichterstattung In Säule III sollen künftig die Offenlegungspflichten der Versicherer zur Erhöhung der Markttransparenz und Marktdisziplin definiert werden. Im Hinblick auf dieses Thema sind bisher nur allgemeine Grundsätze veröffentlicht worden. Aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft gilt: Die neuen Berichtspflichten sollten mit anderen diesbezüglichen Anforderungen an Versicherer, wie bspw. den Offenlegungsvorschriften des IASB, abgestimmt werden, um unnötigen Aufwand zu vermeiden. Die Notwendigkeit bestehender Berichtspflichten sollte vor dem Hintergrund dieser neuen Gegebenheiten aktiv überprüft werden. Zusätzliche Berichtspflichten sind im Hinblick auf das Ziel der Finanzmarktstabilität zu rechtfertigen. Die deutsche Versicherungswirtschaft tritt dafür ein, dass Offenlegungspflichten sowohl europaweit als auch mit Bilanzierungsregeln so harmonisiert werden, dass diese für die Versicherer mit angemessenem Aufwand zu bewältigen sind. Die Offenlegung strategischer Daten ist zum Schutz von Wettbewerbsvorteilen abzulehnen. 13

17 10. Gruppenaufsicht (Diversifikationseffekte) Die Beziehungen in einer Unternehmensgruppe können unter Risikoaspekten relevant sein und sollten risikoadäquat berücksichtigt werden. CEIOPS plädiert im Zwischenbericht zur zweiten Welle dafür, Vorschriften zur Ermittlung eines SCR nicht allein auf Solo-, sondern auch auf Gruppenebene einzuführen. Diversifikationseffekte auf Gruppenebene sollen sich nach Auffassung von CEIOPS dabei nicht in einer Reduzierung der Anforderungen auf Solo-Ebene widerspiegeln. Zur Beaufsichtigung einer länderübergreifend agierenden Gruppe soll ein Group Supervisor bestimmt werden. Folgende Punkte sollten aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft im Zuge dessen beachtet werden: Das Konzept eines Group Supervisor sollte etabliert werden, um international agierende Konzerne klar einem Ansprechpartner zuzuordnen. Außerdem ist vertieft zu diskutieren, wie vorhandene Diversifikationseffekten in der Gruppe berücksichtigt werden können. Insbesondere die Vorgehensweise bei der Anerkennung interner Modelle in Versicherungsgruppen bedarf eindeutiger Regelungen. Die deutsche Versicherungswirtschaft tritt dafür ein, dass im Zuge von Solvency II klare und konsistente Regelungen auf Gruppenebene eingeführt werden, die die ökonomische Risikosituation zwischen den Gruppenmitgliedern adäquat erfassen. 14

18

19 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Betriebswirtschaftliches Institut Friedrichstraße 191, Berlin Postfach , Berlin Dr. Thomas Schubert Tel. 030/ , Fax: 030/ Gundula Grießmann Tel. 030/ , Fax: 030/

Solvency II im Überblick

Solvency II im Überblick Solvency II im Überblick Kernpunkte und Herausforderungen für die deutsche Versicherungswirtschaft Dr. Thomas Schubert 13. Versicherungswissenschaftliche Fachgespräch am 10. September 2009 in Berlin Solvency

Mehr

Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan

Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan Es gilt das gesprochene Wort Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan Grussadresse von Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher Sehr verehrte Damen und Herren, ich begrüsse Sie im Namen der

Mehr

München, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht

München, 17.08.2011. Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht München, 17.08.2011 Themenvorschläge für Abschlussarbeiten Zur Abstimmung mit Prof. Brecht Am 04.08.2011 in Ulm wurde das Themengebiet als der zentrale Anknüpfungspunkt für Abschlussarbeiten definiert

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de

BASEL. Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz. franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Prof. Dr. Dr. F. J. Radermacher Datenbanken/Künstliche Intelligenz franz-josef.radermacher@uni-ulm.de Seite 2 Eigenkapitalunterlegung laut Basel I Aktiva Kredite, Anleihen etc. Risikogewichtete Aktiva

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

GeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006

GeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006 GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

ORSA. Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG

ORSA. Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG ORSA Mag. Sibylle Scaria Grazer Wechselseitige Versicherung AG ORSA The heart of Solvency II (EIOPA) xxx Folie 2 ORSA rechtliche Anforderungen Teil des System of Governance Geregelt in Artikel 45 der Rahmenrichtlinie

Mehr

Agile Enterprise Development. Sind Sie bereit für den nächsten Schritt?

Agile Enterprise Development. Sind Sie bereit für den nächsten Schritt? Agile Enterprise Development Sind Sie bereit für den nächsten Schritt? Steigern Sie noch immer die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens alleine durch Kostensenkung? Im Projektportfolio steckt das Potenzial

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

Prozessoptimierung. und. Prozessmanagement

Prozessoptimierung. und. Prozessmanagement Prozessoptimierung und Prozessmanagement Prozessmanagement & Prozessoptimierung Die Prozesslandschaft eines Unternehmens orientiert sich genau wie die Aufbauorganisation an den vorhandenen Aufgaben. Mit

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit

IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft

Mehr

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen

Mehr

GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld

GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld GDV Pressegespräch am 13. März 2015 GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld Prüfungspflicht Prüfungspflicht ergibt sich aus

Mehr

SST: - In Kraft - Ab 2011 verbindlich - Modellabhängig

SST: - In Kraft - Ab 2011 verbindlich - Modellabhängig Standardmodell oder internes Modell in der Lebensversicherung? Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV 2010 Caroline Jaeger, Allianz Suisse Ursprung der Fragestellung Solvency I: - Risikounabhängig - Formelbasiert

Mehr

eea-kommunen im Vergleich Das Benchmark

eea-kommunen im Vergleich Das Benchmark eea-kommunen im Vergleich Das Benchmark Warum das Benchmark 1? Der Begriff des Benchmark bürgert sich langsam auch in der Kommunalpolitik ein und die Erfahrung zeigt, dass die Kommunen das Benchmark aus

Mehr

Projektmanagement. Einleitung. Beginn. Was ist Projektmanagement? In dieser Dokumentation erfahren Sie Folgendes:

Projektmanagement. Einleitung. Beginn. Was ist Projektmanagement? In dieser Dokumentation erfahren Sie Folgendes: Projektmanagement Link http://promana.edulearning.at/projektleitung.html Einleitung Was ist Projektmanagement? In dieser Dokumentation erfahren Sie Folgendes: Definition des Begriffs Projekt" Kriterien

Mehr

Forschen - Schreiben - Lehren

Forschen - Schreiben - Lehren Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

Quantitatives Risikomanagement

Quantitatives Risikomanagement FaRis Forschungsstelle aktuarielles Risikomanagement Herzlich Willkommen zum 9. FaRis & DAV-Symposium Quantitatives Risikomanagement Köln, 4. Dezember 2015 Eröffnungsvortrag TH Köln, Institut für Versicherungswesen

Mehr

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG

Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG Dr. Thomas König Chief Executive Officer Sydbank (Schweiz) AG Willkommen bei der Sydbank (Schweiz) AG Und willkommen in einer Welt besonderer Kompetenzen und erstklassiger Beratung mit nur einem Ziel:

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der

Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido. Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Lebensversicherung Auf der Bilanzpressekonferenz am 4. Juni hat Leben-Vorstand Guido Schaefers Stellung bezogen zum geplanten Gesetzespaket der Bundesregierung in Sachen Lebensversicherung. Sein Statement

Mehr

So einfach läuft die Umstellung auf das SEPA-Verfahren in Lohnabzug

So einfach läuft die Umstellung auf das SEPA-Verfahren in Lohnabzug SEPA-Verfahren Ab 1.8.2014 ist das SEPA-Verfahren für Überweisungen vorgeschrieben. Nutzen Sie die Umstellungsphase und stellen Sie Ihren Datenbestand rechtzeitig um. Für die Erstattungsanträge zum U1

Mehr

Informationsblatt Induktionsbeweis

Informationsblatt Induktionsbeweis Sommer 015 Informationsblatt Induktionsbeweis 31. März 015 Motivation Die vollständige Induktion ist ein wichtiges Beweisverfahren in der Informatik. Sie wird häufig dazu gebraucht, um mathematische Formeln

Mehr

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument

Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument Mitarbeiterbefragung als PE- und OE-Instrument 1. Was nützt die Mitarbeiterbefragung? Eine Mitarbeiterbefragung hat den Sinn, die Sichtweisen der im Unternehmen tätigen Menschen zu erkennen und für die

Mehr

Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank

Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank Sendesperrfrist: 22. Mai 2015 12:20 Uhr Dr. Andreas Dombret Mitglied des Vorstandes der Deutschen Bundesbank Sechs Monate europäische Bankenaufsicht Was bedeutet das für die weniger signifikanten Banken?

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS

BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS BASEL II IMPLEMENTIERUNG DES NEUEN BASELER EIGENKAPITALAKKORDS NEUE EIGENKAPITALANFORDERUNGEN, SUPERVISORY REVIEW PROCESS, OFFENLEGUNGSPFLICHTEN Unterstützung Ihres Instituts bei der Umsetzung der vielfältigen

Mehr

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams

Mehr

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul 32701 - Business/IT-Alignment. 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U.

Aufgabenheft. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Modul 32701 - Business/IT-Alignment. 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr. Univ.-Prof. Dr. U. Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Aufgabenheft : Termin: Prüfer: Modul 32701 - Business/IT-Alignment 26.09.2014, 09:00 11:00 Uhr Univ.-Prof. Dr. U. Baumöl Aufbau und Bewertung der Aufgabe 1 2 3 4 Summe

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Branchenkultur Assekuranz: Der unsichtbare Motor des Erfolges?

Branchenkultur Assekuranz: Der unsichtbare Motor des Erfolges? Implikationen für Strategie, Management und Marktpositionierung Eine empirische Studie des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität St.Gallen (I.VW-HSG) In Zusammenarbeit mit Trustmark Bruno

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr.

CVW-Privatbank AG. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 zur Vergütungspolitik entsprechend Artikel 450 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) 1. Vorbemerkungen zur Vergütungspolitik ( 16 InstitutsVergV i.v.m. Art. 450 Verordnung

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

P H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung

P H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung Strategische Planung Strategiekonzept in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Drei Auslöser

Mehr

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974)

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974) Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Entwurf des CRD IV Umsetzungsgesetzes (Drucksache 17 / 10974) Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Wilhelmstraße

Mehr

Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?

Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt? Behandelte Fragestellungen Was besagt eine Fehlerquote? Welche Bezugsgröße ist geeignet? Welche Fehlerquote ist gerade noch zulässig? Wie stellt

Mehr

Anforderungen an die HIS

Anforderungen an die HIS Anforderungen an die HIS Zusammengefasst aus den auf IBM Software basierenden Identity Management Projekten in NRW Michael Uebel uebel@de.ibm.com Anforderung 1 IBM Software Group / Tivoli Ein Feld zum

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Leseauszug DGQ-Band 14-26

Leseauszug DGQ-Band 14-26 Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden

Mehr

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Beitrag für Bibliothek aktuell Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Von Sandra Merten Im Rahmen des Projekts Informationskompetenz wurde ein Musterkurs entwickelt, der den Lehrenden als

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung

Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung Checkliste zur qualitativen Nutzenbewertung Herausgeber Pentadoc Consulting AG Messeturm Friedrich-Ebert-Anlage 49 60308 Frankfurt am Main Tel +49 (0)69 509 56-54 07 Fax +49 (0)69 509 56-55 73 E-Mail info@pentadoc.com

Mehr

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition )

Diskussionsforum. Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( Day One Profit Recognition ) Diskussionsforum Exposure Draft to amend IAS 39: Transition and Recognition of Financial Assets and Financial Liabilities ( ) Deutscher Standardisierungsrat 14. Juli 2004-1- DRSC e.v./ 14. Juli 2004 Initial

Mehr

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche

Mehr

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1): Supportanfrage ESN Bitte füllen Sie zu jeder Supportanfrage diese Vorlage aus. Sie helfen uns damit, Ihre Anfrage kompetent und schnell beantworten zu können. Verwenden Sie für jedes einzelne Thema jeweils

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung

Manager. von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen. Spielanleitung Manager von Peter Pfeifer, Waltraud Pfeifer, Burkhard Münchhagen Spielanleitung Manager Ein rasantes Wirtschaftsspiel für 3 bis 6 Spieler. Das Glück Ihrer Firma liegt in Ihren Händen! Bestehen Sie gegen

Mehr

NEUORDNUNG DER REVISION

NEUORDNUNG DER REVISION NEUORDNUNG DER REVISION Die Neuordnung der Revision hat zur Folge, dass das Obligationenrecht und teilweise auch das Zivilgesetzbuch wesentliche Änderungen erfahren. Ferner wird neu eine Aufsichtsbehörde

Mehr

Pension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig

Pension Liability Management. Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung. BAV Ludwig Ein Konzept für die Liquiditätsplanung in der betrieblichen Altersversorgung Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung university-logo Problematik Ziele interne Finanzierung Vorteile der internen

Mehr

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation

Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Lernerfolge sichern - Ein wichtiger Beitrag zu mehr Motivation Einführung Mit welchen Erwartungen gehen Jugendliche eigentlich in ihre Ausbildung? Wir haben zu dieser Frage einmal die Meinungen von Auszubildenden

Mehr

ERGEBNISSE DER CW-MARKTSTUDIE COLLABORATION AUS DER CLOUD IM UNTERNEHMENSEINSATZ IN TABELLARISCHER FORM

ERGEBNISSE DER CW-MARKTSTUDIE COLLABORATION AUS DER CLOUD IM UNTERNEHMENSEINSATZ IN TABELLARISCHER FORM ERGEBNISSE DER CW-MARKTSTUDIE COLLABORATION AUS DER CLOUD IM UNTERNEHMENSEINSATZ IN TABELLARISCHER FORM 10 Frage 1: Werden in Ihrem Unternehmen Collaboration-Tools eingesetzt, und wenn ja, wie viele? Anm.:

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

BMW ConnectedDrive. www.bmw.com/ connecteddrive. Freude am Fahren BMW CONNECTED DRIVE. NEUERUNGEN FÜR PERSONALISIERTE BMW CONNECTED DRIVE DIENSTE.

BMW ConnectedDrive. www.bmw.com/ connecteddrive. Freude am Fahren BMW CONNECTED DRIVE. NEUERUNGEN FÜR PERSONALISIERTE BMW CONNECTED DRIVE DIENSTE. BMW ConnectedDrive www.bmw.com/ connecteddrive Freude am Fahren BMW CONNECTED DRIVE. NEUERUNGEN FÜR PERSONALISIERTE BMW CONNECTED DRIVE DIENSTE. 1 EINLEITUNG. Im Rahmen der Neuausrichtung von BMW ConnectedDrive

Mehr

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Orderarten im Wertpapierhandel

Orderarten im Wertpapierhandel Orderarten im Wertpapierhandel Varianten bei einer Wertpapierkauforder 1. Billigst Sie möchten Ihre Order so schnell wie möglich durchführen. Damit kaufen Sie das Wertpapier zum nächstmöglichen Kurs. Kurs

Mehr

.. für Ihre Business-Lösung

.. für Ihre Business-Lösung .. für Ihre Business-Lösung Ist Ihre Informatik fit für die Zukunft? Flexibilität Das wirtschaftliche Umfeld ist stärker den je im Umbruch (z.b. Stichwort: Globalisierung). Daraus resultierenden Anforderungen,

Mehr

Werbemittelverwaltung

Werbemittelverwaltung Werbemittelverwaltung 1 Inhaltsverzeichnis Werbemittelverwaltung...1 Ihr Nutzen...3 Notwendige Stammdateneinstellungen...4 Das Anlegen einer Gruppe:... 4 Das Anlegen der Gruppeneinträge (Auswahl):... 4

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS

Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für ausgewählte Server OS Analyse zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com Januar 2010 Inhalt Summary und Key Findings

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2

TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2 TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2 Anspruch und Wirklichkeit - TOP SELECT PLUS Montag, 4. Juni 2012 Vermögensverwaltungen gibt es wie Sand am Meer. Darunter befinden sich solche, die ihrem Namen alle Ehre

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Anforderungen an Krankenversicherer unter SST und Solvency II. Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV Michele Casartelli, 16.

Anforderungen an Krankenversicherer unter SST und Solvency II. Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV Michele Casartelli, 16. Anforderungen an Krankenversicherer unter SST und Solvency II Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV Michele Casartelli, 16. November 2012 Grundlagen Hauptziele von Solvenzvorschriften: Schutz von Versicherungsnehmern

Mehr

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten 1 Übersicht: I. Tarifpluralität Was bedeutet das? II.

Mehr

Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie

Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie Die Zukunft der Zukunftsforschung im Deutschen Management: eine Delphi Studie Executive Summary Zukunftsforschung und ihre Methoden erfahren in der jüngsten Vergangenheit ein zunehmendes Interesse. So

Mehr

Schweizer Bank Schweizer Bank Schweizer Bank Unternehmensrisiken steuern (Frankfurter Allgemeine) René F. Manser und Agatha Kalhoff Chancen und Risiken sind zwei Seiten derselben Medaille vor allem

Mehr

verstehen entwickeln begleiten UnternehmerBerater Strategieentwicklung Chancen erkennen, Zukunft gestalten.

verstehen entwickeln begleiten UnternehmerBerater Strategieentwicklung Chancen erkennen, Zukunft gestalten. verstehen entwickeln begleiten 1 5 3 6 2 4 UnternehmerBerater Strategieentwicklung Chancen erkennen, Zukunft gestalten. verstehen Ihr Vorteil mit RTS: Gut aufgestellt sein für Kommendes mit Führungskräften

Mehr

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Meine Lernplanung Wie lerne ich?

Meine Lernplanung Wie lerne ich? Wie lerne ich? Zeitraum Was will ich erreichen? Wie? Bis wann? Kontrolle Weiteres Vorgehen 17_A_1 Wie lerne ich? Wenn du deine gesteckten Ziele nicht erreicht hast, war der gewählte Weg vielleicht nicht

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Personalentwicklung. Umfrage zur Personalentwicklung. Februar 2014. Cisar - consulting and solutions GmbH. In Zusammenarbeit mit

Personalentwicklung. Umfrage zur Personalentwicklung. Februar 2014. Cisar - consulting and solutions GmbH. In Zusammenarbeit mit Personalentwicklung Umfrage zur Personalentwicklung Februar 2014 In Zusammenarbeit mit Cisar - consulting and solutions GmbH Hintergrund Cisar hat im Auftrag von ADP bei ca. 75 kleinen, mittleren und Großunternehmen

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567

28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567 28.02.2014 GZ: BA 54-K 2103-2014/0001 (Bitte stets angeben) 2014/0349567 Merkblatt zu den Anforderungen an die Kategorisierung von Privatkundeneinlagen gemäß Artikel 421 (1) bis (3) CRR aus den von der

Mehr