Prüfkatalog. zur. Ermittlung der UVP-Pflicht

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1 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite UVP Vorprüfung.docx Unterlage 19.2 Regenklärbecken und Kanal am Bühlertalbach im Zuge der B 28a Rottenburg Tübingen 2. Bauabschnitt Gemeinde: Tübingen, Gemarkung Bühl Landkreis: Tübingen Regierungsbezirk: Tübingen Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gem. 12 UVwG in Verbindung mit 11 bzw. 7 Abs. 2 UVPG Tübingen, den info@menz-umweltplanung.de Magazinplatz Tübingen Fax Tel

2 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite 2 1 Einordnung des Vorhabens gemäß 7 UVPG Die Ausbaumaßnahme wird in Anlage 1 des UVPG nicht unter den Projekten geführt, für die gemäß 7 UVPG eine generelle UVP-Pflicht aufgrund Art, Größe und Leistung der Vorhaben besteht. Es handelt sich um die Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die ausgelegt ist für organisch belastetes Abwasser von 120 kg/d bis weniger als 600 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder anorganisch belastetes Abwasser von 10 m³ bis weniger als 900 m³ Abwasser in zwei Stunden nach Nr der Anlage 1 des UVPG. Für solche Vorhaben ist gemäß 7 Abs. 2 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. 2 Vorgehen bei der Vorprüfung des Einzelfalls Nach 7 Abs. 2 UVPG hat eine überschlägige Prüfung des Vorhabens nach den in Anlage 3 des UVPG genannten Kriterien zu erfolgen. Die zu prüfenden Kriterien lassen sich danach wie folgt zusammenfassen (vgl. auch BMU ): 1. Merkmale des Vorhabens im Sinne von Art und Umfang der Inanspruchnahme von Grund und Boden, Nutzung und Veränderung von Naturgütern und Landschaft, Abgabe von Stoffen an die Umwelt und Unfallrisiken. Es ist zu prüfen, ob allein durch den Umfang des Vorhabens und seiner Wirkfaktoren unabhängig vom betroffenen Standort erhebliche Umweltauswirkungen möglich sind. Ist dies zu bejahen besteht die Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Vorprüfung kann an dieser Stelle beendet werden. 2. Ökologische Empfindlichkeit des betroffenen Gebietes unter Berücksichtigung möglicherweise empfindlicher Nutzungen, besonderer Umweltqualitäten und besonderer Schutzbedürftigkeit der Umwelt (standortbezogene Kriterien). 3. Mögliche nachteilige Auswirkungen, die in den Schritten 1 und 2 ermittelt wurden, sind hinsichtlich der möglichen Erheblichkeit nach den Kriterien Ausmaß der Auswirkungen, etwaiger grenzüberschreitender Charakter, Schwere und Komplexität, Eintrittswahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Reversibilität zu beurteilen. Vorhaben, die nur einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls unterliegen, sind nach den gleichen Kriterien zu prüfen, wenn durch sie Natura 2000-Gebiete, nach 20 BNatSchG geschützte Teile von Natur und Landschaft oder gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG betroffen sind. Die Vorprüfung erfolgt auf der Grundlage der Entwurfsunterlagen zum Ausbauvorhaben mit Stand vom , und den Erkenntnissen aus der FFH-Verträglichkeitsprüfung vom BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (2003): Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten. zul. aufgerufen am

3 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite 3 Abb. 1: Ablaufschema von allgemeiner und standortbezogener Vorprüfung des Einzelfalls (nach HOFFMANN-LOSS zitiert in BMU (2003) 1 allgemeine Vorprüfung standortbezogene Vorprüfung 1. Darstellung der umweltrelevanten Merkmale des geplanten Vorhabens gemäß Anlage 2 Nr. 1 UVPG zu berücksichtigen 2. Welche Standortmerkmale gemäß Anlage 2 Nr. 2 UVPG eines Gebietes werden durch das Vorhaben möglicherweise betroffen? (Bei einer standortbezogenen Einzelfallprüfung sind nur die Gebiete gemäß Anlage 2 Nr. 2.3 UVPG relevant) Ist ein besonders empfindliches Gebiet gemäß Anlage 2 Ziff. 2.3 UVPG betroffen? ja nein keine keine UVP (Ende der Vorprüfung) keine UVP (Ende der Vorprüfung) 3. Abschätzung der Umweltauswirkungen auf Grundlage der unter Ziff. 1 und 2 ermittelten bzw. bekannten qualitativen und quantitativen Sachverhalte anhand der Kriterien der Anlage 2 Ziff. 3 UVPG. Können erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt entstehen? ja nein UVP erforderlich (Ende der Vorprüfung) im Zweifel keine UVP (Ende der Vorprüfung) UVP erforderlich (Ende der Vorprüfung) 3 Kurzbeschreibung des Vorhabens Auf Flurstück 2720, Gemarkung Bühl, wird ein unterirdisches Regenklärbecken errichtet. Die Ablaufleitung des Beckens soll dem Neckar zugeleitet werden. Die geplante Leitung (DN 500) verläuft ab dem Regenklärbecken auf einer Länge von ca. 400 m parallel zu einem vorhandenen Wirtschaftsweg und mündet 25 m unterhalb der Mündung des Bühlertalbachs in den Neckar. Sie wird in offener Bauweise errichtet. Der vorhandene Wirtschaftsweg wird als Baustraße genutzt, für die Leitungstrasse ist ein ca. 4 m breiter Arbeitsraum erforderlich. Das Becken und die gesamte Leitung liegen innerhalb eines FFH-Gebietes.

4 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite 4 Abb. 2: Lage des geplanten Kanals (rot gestrichelt), tw innerhalb des FFH-Gebietes und des Beckens (roter Kreis) Bühl

5 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite 5 4 Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 7 UVPG Dieser nachfolgende Prüfkatalog wurde im Wesentlichen in Anlehnung an einen Vorschlag der FGSV (2005) 2 erstellt und inhaltlich hinsichtlich der Belange wasserwirtschaftlicher Vorhaben abgeändert. Er dient zur Aufbereitung der Prüfkriterien nach den Anlagen 2 und 3 des UVPG. 1 Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens Art /Umfang Zusätzliche Erläuterungen ggf. am Ende dieser Tabelle Neubau einer Ver- oder Entsorgungsleitung Änderung/Erweiterung einer Ver- oder Entsorgungsleitung 1.1 Art des geplanten Vorhabens Regenklärbecken mit Abwasserleitung NW 400 bis Gesamtlänge des Neubaus 574 m 1.3 geschätzte Flächeninanspruchnahme (Bau/Anlage) Anlage ca. 130 m² Bau ca m² (siehe Erläuterungen) 1.4 geschätzter Umfang der Neuversiegelung 100 m² 1.5 ggf. ausgedeichte Fläche Sonstige Flächeninanspruchnahme (Steinschüttungen, Steinriegel, Mauern, Zufahrten) - Erläuterungen: Zu 1.3: Anlagebedingt kommt es nur im Bereich des Beckens zu einem Flächenverlust, da es als Betonbecken angelegt wird. Für die Leitung kommt es zu keinem Flächenverlust. Für den Bau der Leitung muss allerdings ein ca. 10 m breiter Korridor in Anspruch genommen werden. Im Bereich des FFH-Gebietes wird der Baustreifen stellenweise begrenzt. 2 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen 2005: Hinweise zur Prüfung der UVP-Pflicht von Bundesfernstraßenvorhaben. FGSV Verlag 16 S, Köln.

6 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite 6 Treten nachfolgende Wirkfaktoren bei dem Vorhaben auf? Zusätzliche Erläuterungen ggf. am Ende dieser Tabelle nein ja geschätzter Umfang 1.7 Erhöhung des Abflusses durch das Vorhaben 1.8 Veränderung der Fließgeschwindigkeit 1.9 Erhöhung der Schadstoffimmissionen siehe Erläuterungen 1.10 Erhöhung der Wassertemperatur 1.11 Visuelle Veränderungen 1.12 Veränderungen des Grundwassers 1.13 Klimatische Veränderungen 1.14 Sonstige Wirkungen oder Projektmerkmale (Anlage, Bau oder Betrieb), die erhebliche nachhaltige Umweltauswirkungen hervorrufen können - Abfall (z.b. belastete Böden) - Rohstoffbedarf - besondere Probleme des Baugrundes (z.b. Moorböden) - Bodenmassen/Bodenbewegungen - Abwicklung des Baubetriebs - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - andere und zwar: Gibt es frühere Änderungen des Vorhabens, die noch keiner UVP unterzogen worden sind (vgl. 3e Abs. 2 UVPG) 1.16 Handelt es sich offensichtlich nicht um einen empfindlichen Standort. Erläuterungen: Zu 1.9: es werden insgesamt 0,126 l/s vorbehandeltes Regenwasser in den Neckar eingeleitet. Durch die Vorbelastung kann die winterliche Salzfracht nicht abgebaut werden. Allerdings weist der Neckar auch bei Niedrigwasser eine so große Wassermenge auf, dass aufgrund der möglichen Verdünnung keine toxischen Salzfrachten zu erwarten sind.

7 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite Gesamteinschätzung der Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens Einschätzung ob von dem Vorhaben aufgrund der unter 1.1 bis 1.14 beschriebenen Wirkungen erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen können. Eine Betrachtung der Punkte 2 und 3 ist entbehrlich, wenn die Einschätzung zu dem Ergebnis kommt, dass dies offensichtlich nicht der Fall ist (z.b. bei sog. Bagatellfällen). Dies ist nachvollziehbar zu begründen. Die Stadt/Gemeinde kann einen Vorschlag für eine Begründung liefern, entscheidend ist die abschließende Einschätzung der Genehmigungsbehörde. Wenn die Einschätzung zu dem Ergebnis kommt, dass aufgrund der Merkmale und der Wirkfaktoren des Vorhabens und einer Kenntnis des betroffenen Standortes erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht ausgeschlossen werden können, ist die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls unter Einbeziehung der Teile 2 und 3 weiterzuführen. Begründung warum aufgrund der Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens ggf. keine nachteiligen Umweltauswirkungen ausgehen können. Mit der Maßnahme sind Flächeninanspruchnahmen (z.t. nur vorübergehend) innerhalb europäisch geschützter Gebiete verbunden. Eine Berücksichtigung standortbezogener Kriterien ist erforderlich. 2 Standortbezogene Kriterien 2.1 Nutzungen Sind Nutzungskriterien betroffen, die im Zusammenhang mit den Merkmalen und Wirkfaktoren des Vorhabens zu erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen führen können? Wenn ja, am Ende dieser Tabelle erläutern. Gibt es: Aussagen in dem für das Gebiet geltenden Regionalplan oder in der Flächennutzungsplanung, die mit dem Vorhaben unvereinbar sein können? Wohngebiete oder Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte (insbesondere zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des 2 Abs. 2 und 5 ROG) Empfindliche Nutzungen (Krankenhäuser, Altersheime, Kirchen, Schulen etc.) Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung/den Fremdenverkehr Altlasten, Altablagerungen, Deponien nein ja Art Umfang Größe Flächen mit besonderer Bedeutung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei Kultur- und sonstige Sachgüter Gibt es andere Vorhaben, die mit dem geplanten Vorhaben einen gemeinsamen Einwirkungsbereich haben und kumulierend wirken?

8 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite Sonstige nutzungsbezogene Kriterien und zwar: Erläuterungen: 2.2 Rechtswirksame Schutzgebietskategorien Sind durch das Vorhaben Gebiete betroffen, die einen Schutzstatus besitzen? Wenn ja, ist der Umfang und die Erheblichkeit der Betroffenheit am Ende der Tabelle zu erläutern. Insbesondere ist zu erläutern, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. 34 u. 35 BNatSchG erforderlich ist Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete gem. 32 BNatSchG (es sind auch Beeinträchtigungen zu betrachten, die von außen in das Gebiet hineinwirken können) Naturschutzgebiete gem. 23 BNatSchG nein ja Art, Größe Umfang der Betroffenheit Maßnahme liegt teilweise im FFH- Gebiet Nationalparke, Naturmonumente gem. 24 BNatSchG Biosphärenreservate gem. 25 BNatSchG Landschaftsschutzgebiete gem. 26 BNatSchG Naturparke gem. 27 BNatSchG Naturdenkmale gem. 28 BNatSchG Geschützte Landschaftsbestandteile gem. 29 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG bzw. 33 NatSchG Sonstige besonders geschützte Bereiche gem. Naturschutzgesetz des Landes Feldhecke Wasserschutzgebiete gem. 51 WHG WSG Steinwiesen, Zone III Heilquellenschutzgebiete gem. 53 WHG Überschwemmungsgebiete gem. 76 WHG siehe Erläuterungen Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, archäologische Interessensgebiete Schutzwald oder Erholungswald gem. 12 und 13 BWaldG, Bannwald entsprechend Landesgesetz Naturwaldreservate

9 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite Rechtswirksame Schutzgebietskategorien Sind durch das Vorhaben Gebiete betroffen, die einen Schutzstatus besitzen? Wenn ja, ist der Umfang und die Erheblichkeit der Betroffenheit am Ende der Tabelle zu erläutern. Insbesondere ist zu erläutern, ob eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. 34 u. 35 BNatSchG erforderlich ist. nein ja Art, Größe Umfang der Betroffenheit Erläuterungen: zu : Die Rohrleitung verläuft auf einer Länge von ca. 80 m innerhalb des bei HQ100 überfluteten Bereichs, das RKB liegt außerhalb dieses Bereichs. 2.3 Schutzgutbezogene Kriterien (Qualitätskriterien) Können die Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens aufgrund der Qualität der betroffenen Schutzgüter zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen? Die Informationen sind im Wesentlichen aus der Landschaftsplanung des Landes zu entnehmen. Bei Betroffenheit ggf. zusätzlich am Ende der Tabelle erläutern Lebensräume mit besonderer Bedeutung für Pflanzen oder Tiere (soweit bekannt auch die Lebensräume/Vorkommen streng geschützter Arten und Arten und Lebensräume in Verbindung mit 19 BNatSchG) Böden mit besonderen Funktionen für den Naturhaushalt (z. B. Böden mit besonderen Standorteigenschaften, mit kultur-/naturhistorischer Bedeutung, Hochmoore, alte Waldstandorte) Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung nein ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit siehe Erläuterungen Natürliche Überschwemmungsgebiete Bedeutsame Grundwasservorkommen Für das Landschaftsbild bedeutende Landschaften oder Landschaftsteile Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung (Kaltluftentstehungsgebiete, Frischluftbahnen) oder besonderer Empfindlichkeit (Belastungsgebiete mit kritischer Vorbelastung) Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz z. B. - Gebiete, die als Naturschutzgroßprojekte des Bundes gefördert werden - Unzerschnittene verkehrsarme Räume - Important Bird Areas - Feuchtgebiete internationaler Bedeutung nach Ramsar Konvention

10 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite Schutzgutbezogene Kriterien (Qualitätskriterien) Können die Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens aufgrund der Qualität der betroffenen Schutzgüter zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen? Die Informationen sind im Wesentlichen aus der Landschaftsplanung des Landes zu entnehmen. Bei Betroffenheit ggf. zusätzlich am Ende der Tabelle erläutern. nein ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit - Gebiete landesweiter Schutzprogramme (z. B. Gewässerschutzprogramm, Auenschutzprogramm) - Landesweit wertvolle Lebensräume (z. B. für Flora oder Fauna wertvolle Flächen, avifaunistisch wertvolle Bereiche) - Biotopverbundflächen - ökologisch bedeutsame Funktionsbeziehungen - Sonstige Erläuterungen: Zu 2.3.1: Für den Leitungsbau müssen Magere Flachland-Mähwiesen in Anspruch genommen werden. Die vorgesehenen Schutzmaßnahmen bewirken jedoch eine so starke Minderung der Beeinträchtigungen, dass die Schutzziele des FFH-Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden. 2.4 Umweltqualitätsnormen Sind durch das Vorhaben Gebiete betroffen, in denen national oder europäisch festgelegte Umweltqualitätsnormen bereits erreicht oder überschritten sind? Falls betroffen, bitte unten näher erläutern. nein ja Art, Größe Umfang der Betroffenheit 3 Überblick über die Erheblichkeit möglicher Auswirkungen Kriterien für die Einschätzung der Auswirkungen Die möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter sind anhand der unter Punkt 1 u. 2 gemachten Angaben zu beurteilen. Die Matrix dient nur dazu einen Überblick über die näher zu behandelnden Punkte bei der Gesamteinschätzung unter Punkt 4 zu geben. Wenn in der Spalte für ein Schutzgut kein Eintrag erfolgt ist dieses Schutzgut für die Einschätzung nicht maßgeblich. hohes Ausmaß geringe Wiederherstellbarkeit große Schwere / Komplexität hohe Wahrscheinlichkeit lange Dauer hohe Häufigkeit grenzüberschreitend 3.1 Mensch/Bevölkerung/Wohnen

11 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite Tiere 3.3 Pflanzen 3.4 Boden 3.5 Wasser 3.6 Luft 3.7 Klima 3.8 Kulturgüter 3.9 Sachgüter 4 Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Vorhabens Besteht die Möglichkeit, dass von dem Vorhaben aufgrund der oben beschriebenen Auswirkungen erhebliche und nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen? Wenn ja, UVP-Pflicht. Wird dies verneint, ist dies zusammenfassend zu begründen. Diese Gesamteinschätzung kann vom Antragsteller vorbereitet werden. Zuständig für die Entscheidung ist letztendlich die Genehmigungsbehörde. Die Begründung soll die Beurteilung der Erheblichkeit möglicher Auswirkungen des Vorhabens enthalten und erläutern, warum aus Sicht de s Antragstellers keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Erst die argumentative Zusammenfassung der einzelnen Teile des Prüfkataloges ermöglicht eine Einschätzung der Erheblichkeit möglicher Auswirkungen und eine Gesamteinschätzung. nein ja (UVP- Pflicht)

12 UVP-Vorprüfung - RKB Bühlertalbach Seite 12 Durch den Neubau des RKB und der Kanalleitung sind ein Natura 2000-Gebiet, gesetzlich geschützte Biotope nach 33 NatSchG, ein Überschwemmungsgebiet und ein Wasserschutzgebiet betroffen. In einer FFH-Verträglichkeitsprüfung wurden die Auswirkungen auf das Natura 2000-Gebiet geprüft. Ebenso erfolgte eine Prüfung der artenschutzrechtlichen Auswirkungen (MENZ et al. 2017). Negative Auswirkungen können durch die Wahl der Trasse und Beschränkungen bei der Baudurchführung vermieden werden. Damit entstehen für diese Schutzgüter keine erheblichen Umweltauswirkungen. Das nach 33 NatSchG gesetzlich geschützte Biotop wird nur in geringfügigem Umfang und vorübergehend in Anspruch genommen (es müssen zwei Bäume gefällt werden), eine vollständige Regeneration ist möglich. Auf das Wasserschutzgebiet und das Überschwemmungsgebiet hat das Vorhaben keine Auswirkungen, das Becken und die Leitungen sind gegenüber dem Grundwasser abgedichtet und die Geländeoberfläche wird nicht verändert. Zusammenfassend geht der Vorhabenträger davon aus, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht wahrscheinlich sind und somit eine Prüfpflicht entfällt.

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